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AgentProvocateur
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Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#1132743) Verfasst am: 19.11.2008, 19:55    Titel: Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:
Und wie die Rechtslage konkret aussehen könnte? Ganz einfach: Kinder haben wie alle Menschen das Recht, zu tun und zu lassen, was sie wollen, und Eingrife in dieses Recht sind nur zulässig, wenn dies zur Abwehr einer Gefahr nötig ist und angenommen werden kann, dass das Kind bei verständiger Würdigung der Fakten den Eingriff wollen würde.

Wer entscheidet das und wie wird das konkret geregelt?

caballito hat folgendes geschrieben:
Was ist daran so schwer zu verstehe, wenn verlantgt wird, dass schlicht und Ergreigend Eingriffe in die Rechte eines Kindes zu begründen sind, und zwar konkret.

Vor wem zu begründen? Wie wird diese Begründungspflicht konkret kontrolliert und durchgesetzt?
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caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#1132747) Verfasst am: 19.11.2008, 20:04    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Und wie die Rechtslage konkret aussehen könnte? Ganz einfach: Kinder haben wie alle Menschen das Recht, zu tun und zu lassen, was sie wollen, und Eingrife in dieses Recht sind nur zulässig, wenn dies zur Abwehr einer Gefahr nötig ist und angenommen werden kann, dass das Kind bei verständiger Würdigung der Fakten den Eingriff wollen würde.

Wer entscheidet das und wie wird das konkret geregelt?

Wer eintscheidet, wer im Recht ist, wenn sich zwei streiten? Im Zweifel das Gericht, wie bei allem anderen auch.

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Was ist daran so schwer zu verstehe, wenn verlantgt wird, dass schlicht und Ergreigend Eingriffe in die Rechte eines Kindes zu begründen sind, und zwar konkret.

Vor wem zu begründen? Wie wird diese Begründungspflicht konkret kontrolliert und durchgesetzt?

Vor wem zu begründen? Wie alles vor dem, der das Recht hat: Vor dem Kind natürlich. Oder vor dem, der im konkreten Fall dessen Interessen vertritt.

Würdest du eigentlich bei Gesetzen zu anderen Themen auch so dämliche Fragen stellen?
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Die Gedanken sind frei.

Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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neinguar
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Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1132748) Verfasst am: 19.11.2008, 20:11    Titel: Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:
esamte Argumentation, auch deine, genau darauf? Das ist nicht mein, sondern dein Strohmann. Du sagst doch "Kinder könen nun mal nicht selbst entscheiden" Du sagst nicht "es gibt Situationen, in denen die Eltern eingreifen müssen", sondern du sagst "Die Eltern müssen nun mal entscheiden" Und das ist nun mal eine prinzipielle Aussage, auch wenn du das Wort nicht aussprichst.


Die einzig mögliche Stelle, auf die Du Deine Behauptung stützen könntest, d.h. die so klingen könnte, wenn man sie nicht richtig liest, ist die hier:

neinguar hat folgendes geschrieben:

Und man kommt nicht drum rum, dass Eltern für das Kind entscheiden. In welchem Umfang sie das wie lange tun, darüber mag man im Einzelnen mit Recht streiten.


Falls noch Unklarheiten bestehen, lies den ganzen Beitrag.

Eine Diskussion ist ziemlich mühsam, wenn einer ständig zurückrennen muss, um nachzuforschen, wo der andere die Korinthen, die er kackt, gefressen hat.
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Woran du dein Herz hängest, das ist dein Gott - Martin Luther -

Wenn ich Gott wäre, würde ich mich nicht von jedem anbeten lassen wollen - Hilde Ziegler -
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caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#1132754) Verfasst am: 19.11.2008, 20:22    Titel: Antworten mit Zitat

neinguar hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
esamte Argumentation, auch deine, genau darauf? Das ist nicht mein, sondern dein Strohmann. Du sagst doch "Kinder könen nun mal nicht selbst entscheiden" Du sagst nicht "es gibt Situationen, in denen die Eltern eingreifen müssen", sondern du sagst "Die Eltern müssen nun mal entscheiden" Und das ist nun mal eine prinzipielle Aussage, auch wenn du das Wort nicht aussprichst.


Die einzig mögliche Stelle, auf die Du Deine Behauptung stützen könntest, d.h. die so klingen könnte, wenn man sie nicht richtig liest, ist die hier:

neinguar hat folgendes geschrieben:

Und man kommt nicht drum rum, dass Eltern für das Kind entscheiden. In welchem Umfang sie das wie lange tun, darüber mag man im Einzelnen mit Recht streiten.


Falls noch Unklarheiten bestehen, lies den ganzen Beitrag.

Eine Diskussion ist ziemlich mühsam, wenn einer ständig zurückrennen muss, um nachzuforschen, wo der andere die Korinthen, die er kackt, gefressen hat.


Wenn das aber so gemeint ist, wie du es jetzt interpretierst, dann wirst du erstens nicht umhinkommen, zugeben zu müssen, dass die derzeitige Situation so eben nicht ist, weil das Gesetz, das angeblich so ist, eben gar keinen Umfang setzt, sondern eine Universalvollmacht erteilt.


Zweitens wäre es dann ein Strohmann, denn du würdest damit umgekehrt mir unterstellen, ich hätte prinzipiell bestritten, dass Eltern manchmal für ihre Kinder entscheiden müssen.

Drittens ist auch das immer noch nicht das, wovon ich schreibe, denn du gehst immer noch davon aus, einen Umfang festzulegen, innerhalb dessen die Eltern entscheiden, und eben nicht davon, Bedingungen zu setzen, die ein Eingreifen der Eltern legitimieren.

Du willst immer noch den Kindern limitierte Rechte zugestehen, ich aber rede davon, den Eltern limitierte Eingriffsrechte zu geben. Und das ist nicht dasselbe, sondern der Unterscheid ist so groß wie der zwischen "es ist erlaubt, was nicht verboten ist" und "es ist verboten, was nicht erlaubt ist"
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neinguar
Blue Note



Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1132757) Verfasst am: 19.11.2008, 20:25    Titel: Antworten mit Zitat

Was ganz anderes:

Die Diskussion ist ja inzwischen ziemlich OT, wenn man die Ausgangsfrage von Konstrukt sieht. Bzw. wenn man den Fredtitel sieht, ist sie sehr speziell geworden.

Ich schlage vor, einen Teil abzutrennen und ihn z.B. "Erziehungsrecht vs. Grundrechte von Kindern?" oder so zu nennen.

EDIT:

Zur Sache ein später wieder....
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AgentProvocateur
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Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#1132774) Verfasst am: 19.11.2008, 21:00    Titel: Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Wer entscheidet das und wie wird das konkret geregelt?

Wer eintscheidet, wer im Recht ist, wenn sich zwei streiten? Im Zweifel das Gericht, wie bei allem anderen auch.

Ja, so ist es heute (jedenfalls bei Offizialdelikten, z.B. sexueller Missbrauch, Körperverletzung usw.) schon geregelt.

Inwieweit sollte das nun Deiner Meinung nach auf Antragsdelikte ausgedehnt werden? Fernsehguckzeiten? Höhe des Taschengeldes? Medizinische Eingriffe? Haushaltspflichten? Schulwahl? Was genau und was nicht?

caballito hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Vor wem zu begründen? Wie wird diese Begründungspflicht konkret kontrolliert und durchgesetzt?

Vor wem zu begründen? Wie alles vor dem, der das Recht hat: Vor dem Kind natürlich. Oder vor dem, der im konkreten Fall dessen Interessen vertritt.

Würdest du eigentlich bei Gesetzen zu anderen Themen auch so dämliche Fragen stellen?

Tut mir leid, wenn ich dämliche Fragen stelle. Ist mir aber noch nicht klar.

Natürlich müssen mAn Eltern Entscheidungen, die das Kind betreffen, mit diesem absprechen und ihre Einstellung auch gegenüber dem Kind begründen. So ist eigentlich auch die Rechtslage. Nun sagst Du, das funktioniere aber nicht so. Daraus folgt, dass Du es anders geregelt haben möchtest. s.o.
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caballito
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#1132974) Verfasst am: 20.11.2008, 00:27    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Wer entscheidet das und wie wird das konkret geregelt?

Wer eintscheidet, wer im Recht ist, wenn sich zwei streiten? Im Zweifel das Gericht, wie bei allem anderen auch.

Ja, so ist es heute (jedenfalls bei Offizialdelikten, z.B. sexueller Missbrauch, Körperverletzung usw.) schon geregelt.


Spricht hier wer von Strafrecht?

Mal abgesehen davon, dass das eben auch nicht konsequent angewendet wird, wenn es um Kinder und ihre Eltern geht. Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Verletzung des Privatsphäre, Nötigung - alles zulässig.

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Fernsehguckzeiten? Höhe des Taschengeldes? Medizinische Eingriffe? Haushaltspflichten? Schulwahl? Was genau und was nicht?

Höhe des Taschengeldes fällt nicht unter Selbstbestimmung des Kindes, ansonstzen jeder Eingriff in die Rechte des Kindes. Natürlich. was denn sonst? Genau das ist doch der Punkt, um den es hier geht: Dass du hier allen Ernstes diskutierst, unter welchen Bedingungen ein Kind das Recht haben sollte, seine Interessen einzuklagen. Dass es eben nicht selbstverständlich ist, dass selbstverständlich ein Kind seine Rechte einklagen kann. Alle.

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:

Tut mir leid, wenn ich dämliche Fragen stelle. Ist mir aber noch nicht klar.

Natürlich müssen mAn Eltern Entscheidungen, die das Kind betreffen, mit diesem absprechen und ihre Einstellung auch gegenüber dem Kind begründen. So ist eigentlich auch die Rechtslage. Nun sagst Du, das funktioniere aber nicht so. Daraus folgt, dass Du es anders geregelt haben möchtest. s.o.


Erstens ist das in der Praxis eben nicht so, udn zweitens geht es immer noch um den Unterschied zwischen "Die Eltern besprechen das mit dem Kind und treffen dann eine Entscheidung, bei der sie die Wünsche des Kindes berücksichtigen" und "Die Eltern bereden das mit dem Kind, und dann etscheidet das Kind. Und wenn die Entscheidung das Kind in Gefahr bringt und man annehmen darf, das es in seinem Sinne ist, es lieber doch nicht zu tun, dann können die Eltern eingreifen"

Die Eltern haben die Wüsnche des Kindes nicht bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen, sondern sie haben, außer wenn Not am Mann ist, dessen Entschediungen zu respektieren..
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Sanne
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Anmeldungsdatum: 05.08.2003
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Beitrag(#1133173) Verfasst am: 20.11.2008, 12:02    Titel: Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:
Höhe des Taschengeldes fällt nicht unter Selbstbestimmung des Kindes, ansonstzen jeder Eingriff in die Rechte des Kindes.

Selbstbestimmung, aber keine Selbstverwaltung des eigenen Geldes? Am Kopf kratzen
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Wolf
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Beitrag(#1133197) Verfasst am: 20.11.2008, 12:34    Titel: Antworten mit Zitat

Sanne hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Höhe des Taschengeldes fällt nicht unter Selbstbestimmung des Kindes, ansonstzen jeder Eingriff in die Rechte des Kindes.

Selbstbestimmung, aber keine Selbstverwaltung des eigenen Geldes? Am Kopf kratzen

Das eigene Geld kann es schon selbst verwalten. Wieviel Geld es bekommt, ist aber nicht (nur) seine Sache.
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Sanne
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Anmeldungsdatum: 05.08.2003
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Beitrag(#1133205) Verfasst am: 20.11.2008, 12:42    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Sanne hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Höhe des Taschengeldes fällt nicht unter Selbstbestimmung des Kindes, ansonstzen jeder Eingriff in die Rechte des Kindes.

Selbstbestimmung, aber keine Selbstverwaltung des eigenen Geldes? Am Kopf kratzen

Das eigene Geld kann es schon selbst verwalten. Wieviel Geld es bekommt, ist aber nicht (nur) seine Sache.

Hm. Also jeder Staatsbürger hat ein Anrecht auf Geld, wenn er keinen Lohn oder Rente oder was bekommt, dann bekommt er Sozialleistungen teilweise in Form von geld, und darüber kann er frei verfügen. Zählt das nicht zu den Grundrechten?
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Surata
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Anmeldungsdatum: 29.03.2005
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Beitrag(#1133225) Verfasst am: 20.11.2008, 13:07    Titel: Antworten mit Zitat

Sanne hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
Sanne hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Höhe des Taschengeldes fällt nicht unter Selbstbestimmung des Kindes, ansonstzen jeder Eingriff in die Rechte des Kindes.

Selbstbestimmung, aber keine Selbstverwaltung des eigenen Geldes? Am Kopf kratzen

Das eigene Geld kann es schon selbst verwalten. Wieviel Geld es bekommt, ist aber nicht (nur) seine Sache.

Hm. Also jeder Staatsbürger hat ein Anrecht auf Geld, wenn er keinen Lohn oder Rente oder was bekommt, dann bekommt er Sozialleistungen teilweise in Form von geld, und darüber kann er frei verfügen. Zählt das nicht zu den Grundrechten?


Wenn jemand Sozialleistungen bekommt darf er doch eben nicht frei darüber verfügen?
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Sanne
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Beitrag(#1133231) Verfasst am: 20.11.2008, 13:14    Titel: Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
Sanne hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
Sanne hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Höhe des Taschengeldes fällt nicht unter Selbstbestimmung des Kindes, ansonstzen jeder Eingriff in die Rechte des Kindes.

Selbstbestimmung, aber keine Selbstverwaltung des eigenen Geldes? Am Kopf kratzen

Das eigene Geld kann es schon selbst verwalten. Wieviel Geld es bekommt, ist aber nicht (nur) seine Sache.

Hm. Also jeder Staatsbürger hat ein Anrecht auf Geld, wenn er keinen Lohn oder Rente oder was bekommt, dann bekommt er Sozialleistungen teilweise in Form von geld, und darüber kann er frei verfügen. Zählt das nicht zu den Grundrechten?


Wenn jemand Sozialleistungen bekommt darf er doch eben nicht frei darüber verfügen?

Findest du, er sollte das nicht dürfen?

Solange Hartz4 noch gilt, darf er durchaus über sein Geld frei verfügen.
Bei Hartz5 oder Hartz 6 wird das vielleicht geändert Schulterzucken
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Surata
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Beitrag(#1133236) Verfasst am: 20.11.2008, 13:18    Titel: Antworten mit Zitat

Sanne hat folgendes geschrieben:

Findest du, er sollte das nicht das nicht dürfen?

Solange Hartz4 noch gilt, darf er durchaus über sein Geld frei verfügen.
Bei Hartz5 oder Hartz 6 wird das vielleicht geändert Schulterzucken


Naja. Da muss man auch den Staat (bzw. seine Vertreter im Harzt4 Büro) verstehen. Wenn er Geld rausrückt für Menschen in Not dann soll das Geld ja auch in der Not helfen. Wenn ein zwanghafter Alkoholiker Hart 4 bekommt sollte schon dafür gesorgt werden, dass er sein Geld nicht für Alkohol ausgibt.
Außerdem hat der Staat durchaus das Recht Auflagen zu machen, die erfüllt werden sollen. Da fällt ja beispielsweise drunter, in gewissen Bereichen zu sparen (Strom).

Ich will damit keine Uberkontrolle rechtfertigen, aber "freie Verfügbarkeit" ist nicht der Sinn solcher Sozialleistungen.
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Sanne
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Beitrag(#1133243) Verfasst am: 20.11.2008, 13:28    Titel: Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
Sanne hat folgendes geschrieben:

Findest du, er sollte das nicht das nicht dürfen?

Solange Hartz4 noch gilt, darf er durchaus über sein Geld frei verfügen.
Bei Hartz5 oder Hartz 6 wird das vielleicht geändert Schulterzucken


Naja. Da muss man auch den Staat (bzw. seine Vertreter im Harzt4 Büro) verstehen. Wenn er Geld rausrückt für Menschen in Not dann soll das Geld ja auch in der Not helfen. Wenn ein zwanghafter Alkoholiker Hart 4 bekommt sollte schon dafür gesorgt werden, dass er sein Geld nicht für Alkohol ausgibt.

Und die Raucher sollten nicht rauchen, und die dicken sollten nicht soviel essen, und die Kranken sollten nicht soviele Pillen schlucken.
Zitat:

Außerdem hat der Staat durchaus das Recht Auflagen zu machen, die erfüllt werden sollen.

Der staat sind wir alle, sogar Hartz4-Empfänger sind Staatsangehörige.
Zitat:

Da fällt ja beispielsweise drunter, in gewissen Bereichen zu sparen (Strom).

Fürn Arbeitslosen reicht das Tageslicht völlig aus...
Zitat:

Ich will damit keine Uberkontrolle rechtfertigen, aber "freie Verfügbarkeit" ist nicht der Sinn solcher Sozialleistungen.

du willst also Gutscheine statt Geld. Bleibt noch ein Rest Taschengeld, über den der Hartzer frei verfügen darf?
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Surata
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Beiträge: 17383

Beitrag(#1133245) Verfasst am: 20.11.2008, 13:29    Titel: Antworten mit Zitat

Jetzt überreagierst du zwinkern
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Sanne
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Anmeldungsdatum: 05.08.2003
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Beitrag(#1133250) Verfasst am: 20.11.2008, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
Jetzt überreagierst du zwinkern

Ich kapier halt nicht, wie es anders sein könnte, als daß Empfänger von Sozialleistungen über ihr Geld frei verfügen können.
Lediglich Gefängnisinsassen und Menschen, die per Gerichtbeschuß unter Betreuung (in finanziellen angelegenheiten) gestellt wurden, dürfen über ihr Geld nicht frei verfügen.
soweit mein Wissensstand.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1133289) Verfasst am: 20.11.2008, 14:55    Titel: Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:

Naja. Da muss man auch den Staat (bzw. seine Vertreter im Harzt4 Büro) verstehen. Wenn er Geld rausrückt für Menschen in Not dann soll das Geld ja auch in der Not helfen. Wenn ein zwanghafter Alkoholiker Hart 4 bekommt sollte schon dafür gesorgt werden, dass er sein Geld nicht für Alkohol ausgibt.


Bekanntermassen werden Kinder von Empfängern von Sozialleistungen zu ebensolchen.

Ich schwanke also noch, ob der Staat Hartzlern die Kinder wegnehmen sollte, Hartzler sterilisieren sollte oder sie gleich erschiessen sollte.
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astarte
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46545

Beitrag(#1133291) Verfasst am: 20.11.2008, 15:00    Titel: Antworten mit Zitat

Sanne hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:
Jetzt überreagierst du zwinkern

Ich kapier halt nicht, wie es anders sein könnte, als daß Empfänger von Sozialleistungen über ihr Geld frei verfügen können.
Lediglich Gefängnisinsassen und Menschen, die per Gerichtbeschuß unter Betreuung (in finanziellen angelegenheiten) gestellt wurden, dürfen über ihr Geld nicht frei verfügen.
soweit mein Wissensstand.

Ich würde übrigens manchem Arzt (oder Banker) sein Honorar auch gern in Gutscheinen auszahlen, damit er sich seine Süchte nicht damit finanziert.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1133296) Verfasst am: 20.11.2008, 15:04    Titel: Antworten mit Zitat

astarte hat folgendes geschrieben:
Sanne hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:
Jetzt überreagierst du zwinkern

Ich kapier halt nicht, wie es anders sein könnte, als daß Empfänger von Sozialleistungen über ihr Geld frei verfügen können.
Lediglich Gefängnisinsassen und Menschen, die per Gerichtbeschuß unter Betreuung (in finanziellen angelegenheiten) gestellt wurden, dürfen über ihr Geld nicht frei verfügen.
soweit mein Wissensstand.

Ich würde übrigens manchem Arzt (oder Banker) sein Honorar auch gern in Gutscheinen auszahlen, damit er sich seine Süchte nicht damit finanziert.


Wenns danach geht müsste man auch jedem den FGH-Zugriff verbieten oder einschränken; das kann nämlich auch `ne Sucht sein.
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vrolijke
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Moderator



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46741
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1133297) Verfasst am: 20.11.2008, 15:05    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:

Naja. Da muss man auch den Staat (bzw. seine Vertreter im Harzt4 Büro) verstehen. Wenn er Geld rausrückt für Menschen in Not dann soll das Geld ja auch in der Not helfen. Wenn ein zwanghafter Alkoholiker Hart 4 bekommt sollte schon dafür gesorgt werden, dass er sein Geld nicht für Alkohol ausgibt.


Bekanntermassen werden Kinder von Empfängern von Sozialleistungen zu ebensolchen.

Ich schwanke also noch, ob der Staat Hartzlern die Kinder wegnehmen sollte, Hartzler sterilisieren sollte oder sie gleich erschiessen sollte.


Das wo man drinn aufwächst, empfindet man immer als "normaler Welt".
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Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm

Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1133303) Verfasst am: 20.11.2008, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:

Naja. Da muss man auch den Staat (bzw. seine Vertreter im Harzt4 Büro) verstehen. Wenn er Geld rausrückt für Menschen in Not dann soll das Geld ja auch in der Not helfen. Wenn ein zwanghafter Alkoholiker Hart 4 bekommt sollte schon dafür gesorgt werden, dass er sein Geld nicht für Alkohol ausgibt.


Bekanntermassen werden Kinder von Empfängern von Sozialleistungen zu ebensolchen.

Ich schwanke also noch, ob der Staat Hartzlern die Kinder wegnehmen sollte, Hartzler sterilisieren sollte oder sie gleich erschiessen sollte.


Das wo man drinn aufwächst, empfindet man immer als "normaler Welt".


Steile These. Wieso gab es dann ein "1968" ?
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astarte
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46545

Beitrag(#1133318) Verfasst am: 20.11.2008, 15:24    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
astarte hat folgendes geschrieben:
Sanne hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:
Jetzt überreagierst du zwinkern

Ich kapier halt nicht, wie es anders sein könnte, als daß Empfänger von Sozialleistungen über ihr Geld frei verfügen können.
Lediglich Gefängnisinsassen und Menschen, die per Gerichtbeschuß unter Betreuung (in finanziellen angelegenheiten) gestellt wurden, dürfen über ihr Geld nicht frei verfügen.
soweit mein Wissensstand.

Ich würde übrigens manchem Arzt (oder Banker) sein Honorar auch gern in Gutscheinen auszahlen, damit er sich seine Süchte nicht damit finanziert.


Wenns danach geht müsste man auch jedem den FGH-Zugriff verbieten oder einschränken; das kann nämlich auch `ne Sucht sein.

Genau. (Ironiedetektor an?)
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1133319) Verfasst am: 20.11.2008, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

astarte hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
astarte hat folgendes geschrieben:
Sanne hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:
Jetzt überreagierst du zwinkern

Ich kapier halt nicht, wie es anders sein könnte, als daß Empfänger von Sozialleistungen über ihr Geld frei verfügen können.
Lediglich Gefängnisinsassen und Menschen, die per Gerichtbeschuß unter Betreuung (in finanziellen angelegenheiten) gestellt wurden, dürfen über ihr Geld nicht frei verfügen.
soweit mein Wissensstand.

Ich würde übrigens manchem Arzt (oder Banker) sein Honorar auch gern in Gutscheinen auszahlen, damit er sich seine Süchte nicht damit finanziert.


Wenns danach geht müsste man auch jedem den FGH-Zugriff verbieten oder einschränken; das kann nämlich auch `ne Sucht sein.

Genau. (Ironiedetektor an?)


Nein. Bin wohl etwas träge in letzter Zeit.
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astarte
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46545

Beitrag(#1133322) Verfasst am: 20.11.2008, 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
astarte hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
astarte hat folgendes geschrieben:
Sanne hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:
Jetzt überreagierst du zwinkern

Ich kapier halt nicht, wie es anders sein könnte, als daß Empfänger von Sozialleistungen über ihr Geld frei verfügen können.
Lediglich Gefängnisinsassen und Menschen, die per Gerichtbeschuß unter Betreuung (in finanziellen angelegenheiten) gestellt wurden, dürfen über ihr Geld nicht frei verfügen.
soweit mein Wissensstand.

Ich würde übrigens manchem Arzt (oder Banker) sein Honorar auch gern in Gutscheinen auszahlen, damit er sich seine Süchte nicht damit finanziert.


Wenns danach geht müsste man auch jedem den FGH-Zugriff verbieten oder einschränken; das kann nämlich auch `ne Sucht sein.

Genau. (Ironiedetektor an?)


Nein. Bin wohl etwas träge in letzter Zeit.

Oh. Also dann im Ernst: ich finde man kann nicht rechtfertigen, wieso man Harz4-lern ihr Geld zweckgebunden geben sollte, und anderen nicht. Das ist ein Generalverdacht. Wo kommen wir da denn hin?
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caballito
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Beitrag(#1133355) Verfasst am: 20.11.2008, 16:14    Titel: Antworten mit Zitat

Sanne hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
Sanne hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Höhe des Taschengeldes fällt nicht unter Selbstbestimmung des Kindes, ansonstzen jeder Eingriff in die Rechte des Kindes.

Selbstbestimmung, aber keine Selbstverwaltung des eigenen Geldes? Am Kopf kratzen

Das eigene Geld kann es schon selbst verwalten. Wieviel Geld es bekommt, ist aber nicht (nur) seine Sache.

Hm. Also jeder Staatsbürger hat ein Anrecht auf Geld, wenn er keinen Lohn oder Rente oder was bekommt, dann bekommt er Sozialleistungen teilweise in Form von geld, und darüber kann er frei verfügen. Zählt das nicht zu den Grundrechten?

Taschengeld ist aber was anderes. Und ansonsten ist dir schon klar, dass genau dieser Anspruch, den du da schilderst, auf Kinder nicht zutrifft, oder? Obwohl du natürlich recht hast, dass er das eigentlich sollte ...
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Nudelmops
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Anmeldungsdatum: 10.11.2008
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Beitrag(#1133402) Verfasst am: 20.11.2008, 17:55    Titel: Antworten mit Zitat

Also mal im Ernst - man kann doch auch Hartz IV-Empfängern nicht in allen Einzelheiten vorschreiben, wofür sie das Geld genau auszugeben haben.
Ausserdem dürfen Hartz IV-Empfänger sogar ein Auto haben. Was ich aber auch befürworten würde ist, dass bei einigen "Spezial-Fällen" der Miet-Anteil direkt auf das Konto des Vermieters gehen müssen dürfte (das ist ein deutsch, oh Mann...) und das war ja auch zur Zeit der Sozialhilfe nicht nur erlaubt, sondern sogar üblich.

Aber genau das ist seit Hartz IV nicht mehr zulässig - jeder muss seinen gesamten Anspruch auf das eigene Konto bekommen und dann selbst "verteilen".
Und da wachsen dann die "Miet-Nomaden" heran, die einerseits die Kohle ausgeben, weil sie andererseits genau wissen, dass bei ihnen nix zu pfänden ist und sie so fast immer durchkommen. Eine Räumungsklage dauert mehrere Monate, manchmal ein ganzes Jahr oder noch länger - in dieser Zeit können sie die Wohnung verhunzen und der Vermieter bleibt fast immer auf den Kosten für die Räumung und den Gerichts- und Anwaltskosten sitzen.

Und in diesen Fällen kann ich nicht verstehen, dass solche Typen dabei noch "unterstützt" werden und damit hemmungslos weitermachen können, weil es dem Amt regelrecht verboten ist, die Mietzahlungen direkt an den Vermieter zu leiten. Wenn man das mal ändern würde, wäre das sicherlich kein unzulässiger Eingriff in die Grundrechte, denn es gibt mittlerweile wirklich Typen, die das schon "professionell" machen und das schadet letztlich allen, die eine neue Wohnung suchen.
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neinguar
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Beitrag(#1133436) Verfasst am: 20.11.2008, 18:32    Titel: Antworten mit Zitat

Nudelmops hat folgendes geschrieben:
Was ich aber auch befürworten würde ist, dass bei einigen "Spezial-Fällen" der Miet-Anteil direkt auf das Konto des Vermieters gehen müssen dürfte (das ist ein deutsch, oh Mann...) und das war ja auch zur Zeit der Sozialhilfe nicht nur erlaubt, sondern sogar üblich.

Aber genau das ist seit Hartz IV nicht mehr zulässig - jeder muss seinen gesamten Anspruch auf das eigene Konto bekommen und dann selbst "verteilen".


Falsch. § 22 IV SGB II:

Zitat:
Die Kosten für Unterkunft und Heizung sollen von dem kommunalen Träger an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt werden, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch den Hilfebedürftigen nicht sichergestellt ist.

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Nudelmops
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Anmeldungsdatum: 10.11.2008
Beiträge: 44
Wohnort: Reinhardshagen

Beitrag(#1133442) Verfasst am: 20.11.2008, 18:39    Titel: Antworten mit Zitat

neinguar hat folgendes geschrieben:
Nudelmops hat folgendes geschrieben:
Was ich aber auch befürworten würde ist, dass bei einigen "Spezial-Fällen" der Miet-Anteil direkt auf das Konto des Vermieters gehen müssen dürfte (das ist ein deutsch, oh Mann...) und das war ja auch zur Zeit der Sozialhilfe nicht nur erlaubt, sondern sogar üblich.

Aber genau das ist seit Hartz IV nicht mehr zulässig - jeder muss seinen gesamten Anspruch auf das eigene Konto bekommen und dann selbst "verteilen".


Falsch. § 22 IV SGB II:

Zitat:
Die Kosten für Unterkunft und Heizung sollen von dem kommunalen Träger an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt werden, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch den Hilfebedürftigen nicht sichergestellt ist.


Dann muss dieser Paragraph aber relativ neu sein, denn erst vor wenigen Wochen war eine Reportage über Mietnomaden im TV, da wurde gesagt, dass die Ämter nichts dagegen machen können, wenn der Hartz IV-Empfänger auf die Auszahlung auf sein eigenes Konto besteht !!

In dieser Reportage hatte nämlich der Vermieter sich selbst an das zuständige Amt gewandt, wo ihm dann diese Aussage gemacht wurde. Pillepalle

Aber wenn es mittlerweile geändert ist, dann ist ja alles in Butter !!
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neinguar
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Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1133504) Verfasst am: 20.11.2008, 20:05    Titel: Antworten mit Zitat

Nudelmops hat folgendes geschrieben:


Dann muss dieser Paragraph aber relativ neu sein,


Hier eine Infobroschüre vom Februar 06. Auf S. 56 der Text von § 22 SGB II. Absatz 4 hatte damals den selben Wortlaut. Ich bin mir sicher, dass das im SGB II nie anders war.

Nudelmops hat folgendes geschrieben:

denn erst vor wenigen Wochen war eine Reportage über Mietnomaden im TV, da wurde gesagt, dass die Ämter nichts dagegen machen können, wenn der Hartz IV-Empfänger auf die Auszahlung auf sein eigenes Konto besteht !!

In dieser Reportage hatte nämlich der Vermieter sich selbst an das zuständige Amt gewandt, wo ihm dann diese Aussage gemacht wurde. Pillepalle


Mies recherchiert. Soll vorkommen. Weißt Du noch, welcher Sender bzw. welche Sendung das war? Der Quote hat's jedenfalls sicher nicht geschadet.

Haben die Macher beim Amt direkt nachgefragt oder einfach nur die Behauptung des Vermieters übernommen? Ersteres würde den Sender/den Redakteur/den Autor/die Produktionsfirma (welcher Sender macht das Dokus heute noch selbst?) ein bisschen entlasten.

Ich halte es aber auch für ziemlich ausgeschlossen, dass die Leute bei ARGEn/Gemeinden/Landkreisen wirklich SO dämlich sind. Die haben zwar sehr oft keinen Dunst, das aber eigentlich systematisch zuungunsten der Leistungsberechtigten.
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Nudelmops
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Beitrag(#1133541) Verfasst am: 20.11.2008, 20:46    Titel: Antworten mit Zitat

Nee, genau weiss ich den Sender nicht mehr, aber sicher ist, es war ein ÖR - ich glaube Phoenix oder einer von den digitalen des ARD/ZDF.

Der genaue Titel ist mir nicht mehr bekannt, aber es ging um Mietnomaden und die teilweise Hilflosigkeit der Vermieter.
Ein Vermieter hatte wegen so einem "Patienten", der nach dem Einzug noch nicht einmal Miete gezahlt hatte, sich an das zuständige Amt gewandt, weil er die Miete dort direkt auf sein Konto haben wollte.
Man teilte ihm mit, dass das nicht möglich sei, solange der eigentliche Empfänger dies nicht wünsche.

Das war ja der Grundtenor der ganzen Reportage, denn dieser Mietnomade hatte das auch nicht zum ersten Mal gemacht. Ausserdem wäre ja (wenn diese Gesetzeslage zum Zeitpunkt des Entstehens schon gegolten hätte) die ganze Reportage nahezu hinfällig gewesen.

Was natürlich sein könnte ist, dass es eine Reportage von 2006 oder früher war (traue ich den ÖRs sogar zu) - sicher ist nur, dass ich jetzt aufpasse wie ein Schiesshund und die nächste Sendung darüber gleich aufnehme...
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