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römer registrierter User
Anmeldungsdatum: 14.04.2006 Beiträge: 100
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Schlumpf auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 17.11.2007 Beiträge: 2572
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(#1500841) Verfasst am: 14.07.2010, 13:37 Titel: |
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Apropos Mißbrauch von Fahrrädern:
Im Klosterhof radeln die Nonnen unter lautem Kichern im Kreis. Schimpft die Oberin: "Wenn ihr nicht ruhig seid, kommen die Sättel wieder drauf!"
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römer registrierter User
Anmeldungsdatum: 14.04.2006 Beiträge: 100
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(#1500889) Verfasst am: 14.07.2010, 14:15 Titel: |
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Schlumpf hat folgendes geschrieben: | Apropos Mißbrauch von Fahrrädern:
Im Klosterhof radeln die Nonnen unter lautem Kichern im Kreis. Schimpft die Oberin: "Wenn ihr nicht ruhig seid, kommen die Sättel wieder drauf!" |
Pssst , wenn die Medien das mitbekommen ist wieder die Hölle los!
Das treibt den Vatikan in den entgültigen Ruin...
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Norm registrierter User
Anmeldungsdatum: 12.02.2007 Beiträge: 8149
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(#1500903) Verfasst am: 14.07.2010, 14:27 Titel: |
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Schlumpf hat folgendes geschrieben: | Apropos Mißbrauch von Fahrrädern:
Im Klosterhof radeln die Nonnen unter lautem Kichern im Kreis. Schimpft die Oberin: "Wenn ihr nicht ruhig seid, kommen die Sättel wieder drauf!" |
Den Witz hat sich ganz bestimmt ein Mann ausgedacht, dem es an Grundkenntnissen über die weibliche Sexualanatomie offenbar mangelt.
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AlexJ Supermarktoverlord
Anmeldungsdatum: 11.04.2008 Beiträge: 2353
Wohnort: Köln
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(#1500930) Verfasst am: 14.07.2010, 15:05 Titel: |
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Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben: | AlexJ hat folgendes geschrieben: | So wurde er wegen Ruhestörung angeklagt. Ob die Angestellten ihn Angezeigt haben weil er es speziell mit einem Fahrrad getrieben hat oder ob sie es unabhängig davon auch getan hätten wenn er mit einer Frau getrieben hätte, weiß ich jetzt nicht. |
Offenbar wohl nicht nur wegen Ruhestörung. Sonst wäre er wohl nicht in einer Kartei für Triebtäter gelandet. Wenn er es mit einer Frau getrieben hätte, wäre er wohl auch nicht in dieser Kartei gelandet, auch wenn die Angestellten dies zur Anzeige gebracht hätten, was unwahrscheinlich ist. In derartigen Fällen ist man tolerant.
Außerdem müssten dann Mann und Frau angezeigt werden. Schließlich wurde die Tat gemeinschaftlich begangen und üblicherweise machen Frauen bei solchen Anlässen mehr Lärm als Männer. |
Die Ruhestörung bestand aus Sexueller Belästigung. Da sich daran nichts ändert wenn er es mit einer Frau getrieben hätte, wäre er ebenfalls in die Kartei der Triebtäter aufgenommen worden.
Richtig ist das die Frau dann ebenfalls angezeigt hätte werden müssen und ebenfalls in die Kartei aufgenommen werden.
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AlexJ Supermarktoverlord
Anmeldungsdatum: 11.04.2008 Beiträge: 2353
Wohnort: Köln
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(#1500936) Verfasst am: 14.07.2010, 15:18 Titel: |
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(none) hat folgendes geschrieben: | Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben: |
Offenbar wohl nicht nur wegen Ruhestörung. Sonst wäre er wohl nicht in einer Kartei für Triebtäter gelandet. Wenn er es mit einer Frau getrieben hätte, wäre er wohl auch nicht in dieser Kartei gelandet, auch wenn die Angestellten dies zur Anzeige gebracht hätten, was unwahrscheinlich ist. In derartigen Fällen ist man tolerant.
Außerdem müssten dann Mann und Frau angezeigt werden. Schließlich wurde die Tat gemeinschaftlich begangen und üblicherweise machen Frauen bei solchen Anlässen mehr Lärm als Männer. |
(Hervorhebung von mir)
Ich halte es für wahrscheinlich, dass du damit Recht hast, und das ist der Punkt. Dass dieser Mann nun in einer Kartei mit Kinderschändern und anderen Vergewaltigern steht, kann man doch nicht vernünftig rechtfertigen. |
Ich halte es für Blödsinn. Der Strafbestand ändert sich nicht. Der Mann hat zugegeben bewusst und gewollt den Zimmermädchen diesen Anblick ausgesetzt zu haben.
Er landet zusammen mit anderen verurteilten Exhibitionisten in der Kartei. Das ist in Deutschland auch so üblich.
Dies kann man zu recht Kritisieren und es gibt Reformbewegungen die eine Endkriminalisierung und Abstufung zur Ordnungswidrigkeit fordern(sofern keine Kinder belästigt werden).
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Waschmaschine777 auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.07.2008 Beiträge: 4007
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(#1500937) Verfasst am: 14.07.2010, 15:21 Titel: |
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AlexJ hat folgendes geschrieben: |
Die Ruhestörung bestand aus Sexueller Belästigung. |
Sehr seltsame Formulierung. Wenn man einen Mord begeht, dann wird man nicht wegen Ruhestörung (wegen des Knalls der Pistole und eventueller Schreie des Opfers) die aus einem Mord besteht angezeigt, sondern wegen Mordes.
Zur Debatte steht immer das schwerste Delikt. Das wäre in diesem Fall sexuelle Belästigung. Also ist er wegen der angezeigt worden und nicht wegen Ruhestörung.
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Waschmaschine777 auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.07.2008 Beiträge: 4007
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(#1500942) Verfasst am: 14.07.2010, 15:29 Titel: |
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AlexJ hat folgendes geschrieben: | (none) hat folgendes geschrieben: | Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben: |
Offenbar wohl nicht nur wegen Ruhestörung. Sonst wäre er wohl nicht in einer Kartei für Triebtäter gelandet. Wenn er es mit einer Frau getrieben hätte, wäre er wohl auch nicht in dieser Kartei gelandet, auch wenn die Angestellten dies zur Anzeige gebracht hätten, was unwahrscheinlich ist. In derartigen Fällen ist man tolerant.
Außerdem müssten dann Mann und Frau angezeigt werden. Schließlich wurde die Tat gemeinschaftlich begangen und üblicherweise machen Frauen bei solchen Anlässen mehr Lärm als Männer. |
(Hervorhebung von mir)
Ich halte es für wahrscheinlich, dass du damit Recht hast, und das ist der Punkt. Dass dieser Mann nun in einer Kartei mit Kinderschändern und anderen Vergewaltigern steht, kann man doch nicht vernünftig rechtfertigen. |
Ich halte es für Blödsinn. Der Strafbestand ändert sich nicht. Der Mann hat zugegeben bewusst und gewollt den Zimmermädchen diesen Anblick ausgesetzt zu haben.
Er landet zusammen mit anderen verurteilten Exhibitionisten in der Kartei. Das ist in Deutschland auch so üblich.
Dies kann man zu recht Kritisieren und es gibt Reformbewegungen die eine Endkriminalisierung und Abstufung zur Ordnungswidrigkeit fordern(sofern keine Kinder belästigt werden). |
Der Straftatbestand würde sich im Fall einer Anzeige schon ändern (zumindest in Deutschland; mit der Gesetzgebung in anderen Ländern bin ich nicht vertraut). Im ersten Fall Exhibitionismus im zweiten Erregung öffentlichen Ärgernisses, da eine Frau involviert wäre, die für den Exhibitionismusparagraphen nicht in Frage kommt.
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Waschmaschine777 auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.07.2008 Beiträge: 4007
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(#1500944) Verfasst am: 14.07.2010, 15:35 Titel: |
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Nachtrag: Aber ob Erregung öffentlichen Ärgernisses bei Sex in einem Hotelzimmer überhaupt zur Anwendung kommen kann, weiß ich nicht.
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vrolijke Bekennender Pantheist

Anmeldungsdatum: 15.03.2007 Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart
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(#1501058) Verfasst am: 14.07.2010, 18:18 Titel: |
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Norm hat folgendes geschrieben: | Schlumpf hat folgendes geschrieben: | Apropos Mißbrauch von Fahrrädern:
Im Klosterhof radeln die Nonnen unter lautem Kichern im Kreis. Schimpft die Oberin: "Wenn ihr nicht ruhig seid, kommen die Sättel wieder drauf!" |
Den Witz hat sich ganz bestimmt ein Mann ausgedacht, dem es an Grundkenntnissen über die weibliche Sexualanatomie offenbar mangelt. |
Keine Ahnung, aber steinalt isser.
Ich kenne den knappe 50 jahr.
_________________ Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm
Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.
Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#1501120) Verfasst am: 14.07.2010, 19:37 Titel: |
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Norm hat folgendes geschrieben: | Schlumpf hat folgendes geschrieben: | Apropos Mißbrauch von Fahrrädern:
Im Klosterhof radeln die Nonnen unter lautem Kichern im Kreis. Schimpft die Oberin: "Wenn ihr nicht ruhig seid, kommen die Sättel wieder drauf!" |
Den Witz hat sich ganz bestimmt ein Mann ausgedacht, dem es an Grundkenntnissen über die weibliche Sexualanatomie offenbar mangelt. |
eben deshalb auch das:
L.E.N. hat folgendes geschrieben: | Code: | http://img10.abload.de/img/dildo_bike2ed4.jpg | |
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Waschmaschine777 auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.07.2008 Beiträge: 4007
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(#1501526) Verfasst am: 15.07.2010, 12:32 Titel: |
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AlexJ hat folgendes geschrieben: | (none) hat folgendes geschrieben: | Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben: |
Offenbar wohl nicht nur wegen Ruhestörung. Sonst wäre er wohl nicht in einer Kartei für Triebtäter gelandet. Wenn er es mit einer Frau getrieben hätte, wäre er wohl auch nicht in dieser Kartei gelandet, auch wenn die Angestellten dies zur Anzeige gebracht hätten, was unwahrscheinlich ist. In derartigen Fällen ist man tolerant.
Außerdem müssten dann Mann und Frau angezeigt werden. Schließlich wurde die Tat gemeinschaftlich begangen und üblicherweise machen Frauen bei solchen Anlässen mehr Lärm als Männer. |
(Hervorhebung von mir)
Ich halte es für wahrscheinlich, dass du damit Recht hast, und das ist der Punkt. Dass dieser Mann nun in einer Kartei mit Kinderschändern und anderen Vergewaltigern steht, kann man doch nicht vernünftig rechtfertigen. |
Ich halte es für Blödsinn. Der Strafbestand ändert sich nicht. Der Mann hat zugegeben bewusst und gewollt den Zimmermädchen diesen Anblick ausgesetzt zu haben.
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Der Straftatbestand ändert sich und ganz massiv ändert sich das Anzeigeverhalten. Männer die alleine sind, werden als Bedrohung empfunden.
Z.B. Nacktreiter bzw. Nacktwanderer trachten danach eine Frau mitzunehmen. Diese entschärft den Mann. Wird er als allein Wandernder oder Reitender leicht in die Ecke der sexuell Perversen eingeordnet, so wird ihm das nicht passieren wenn ihn eine Frau begleitet.
Du kannst noch so lange davon reden, dass das "Delikt" dasselbe ist. Auf die Einschätzung der damit Konfrontierten macht es einen gewaltigen Unterschied aus ob man alleine ist oder ob eine Frau mitmacht.
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römer registrierter User
Anmeldungsdatum: 14.04.2006 Beiträge: 100
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(#1501904) Verfasst am: 16.07.2010, 07:06 Titel: |
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Also ich weiß nicht...
Ich glaube ich bin da nicht normal, oder ich bin zu tolerant.
Als ich noch zu Ausbildungszwecken in Karlsruhe wohnte (vor 20 Jahren), fuhr ich eines schönen Sommertages mit einer Freundin durch den Schloßpark.
Dort hat es so ein seltsames Kunstobjekt (oder was immer das sein soll), siehe Foto:
http://farm4.static.flickr.com/3169/2890985744_a3ee6a835b.jpg?v=0
Wir radelten also im Kreis drumrum, um uns diese Säulen anzuschauen, als plötzlich ein nackter Mann mit erigiertem Penis aus den Büschen rausgehuscht kam und sich zwischen die Säulen kniete. Dort rubbelte er an sich rum bis zum Finale...
Tja, und wir sind weiter mit dem Rad drumrumgeradelt und haben fröhlich dabei gelacht...
Zu keinem Zeitpunkt fühlten wir uns gestört oder belästigt, oder sahen die Notwendigkeit nach der Polizei zu rufen oder Anzeige zu erstatten.
Ist doch jedem selbst überlassen, ob er sich in aller Öffentlichkeit zum Deppen macht...
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(none) nicht vorhanden
Anmeldungsdatum: 21.05.2010 Beiträge: 252
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(#1502031) Verfasst am: 16.07.2010, 13:57 Titel: |
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römer hat folgendes geschrieben: |
Zu keinem Zeitpunkt fühlten wir uns gestört oder belästigt, oder sahen die Notwendigkeit nach der Polizei zu rufen oder Anzeige zu erstatten.
Ist doch jedem selbst überlassen, ob er sich in aller Öffentlichkeit zum Deppen macht... |
In unserer (und den meisten anderen) Gesellschaft(en) ist Nacktheit in der Öffentlichkeit, insbesondere mit sichtbaren Zeichen sexueller Erregung, im Allgemeinen nicht akzeptiert. Mich persönlich würde es auch nicht stören, allerdings gibt es vermutlich viele Menschen, denen der Anblick in höchstem Maße unangenehm ist.
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#1502052) Verfasst am: 16.07.2010, 15:05 Titel: |
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(none) hat folgendes geschrieben: | römer hat folgendes geschrieben: |
Zu keinem Zeitpunkt fühlten wir uns gestört oder belästigt, oder sahen die Notwendigkeit nach der Polizei zu rufen oder Anzeige zu erstatten.
Ist doch jedem selbst überlassen, ob er sich in aller Öffentlichkeit zum Deppen macht... |
In unserer (und den meisten anderen) Gesellschaft(en) ist Nacktheit in der Öffentlichkeit, insbesondere mit sichtbaren Zeichen sexueller Erregung, im Allgemeinen nicht akzeptiert. Mich persönlich würde es auch nicht stören, allerdings gibt es vermutlich viele Menschen, denen der Anblick in höchstem Maße unangenehm ist. |
spätestens wenn kinder in blickweite sind finde ich es unangemessen.
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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