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War die Tötung Osama Bin Ladens rechtmäßig?
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Defätist
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Anmeldungsdatum: 09.06.2010
Beiträge: 8557

Beitrag(#1636380) Verfasst am: 11.05.2011, 10:04    Titel: Antworten mit Zitat

Mich befremdet hier in großem Umfang die Gegensätzlichkeit der Meinungen (auch der medialen Öffentlichkeit) im Bezug auf die Reaktion des gezielten Ausschaltens von Massenmördern und Tyrannen.

Einerseits wird das Verhalten der US-Administration im Falle ObL´s hoch gelobt, moralisch legitimiert und der Persilschein ausgestellt - andererseits gleiches Vorgehen im Bezug auf Gaddafi abgelehnt. Bei Hitler und Saddam war es ebenso als legitim angesehen - bei Stalin oder der nordkoreanischen Kim-Dynastie hat(te) man sich wieder eng ...

Nach welchen Kriterien richtet sich dieser Ermessensspielraum unseres Weltpolizisten? Welche Gesetze und moralischen / humanistischen Schranken gelten für eine Weltmacht mit überlegenem militärischen Potential?
Wie stellt sich dies in einer globalen Gemeinschaft unterschiedlicher Völker/Staaten dar und lässt das Schlussfolgerungen auf die globale politische Entwicklung im Hinblick auf das Völkerrecht und die Menschenrechte zu, wenn China und Indien die Weltmacht USA bald ablösen?
skeptisch
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1636383) Verfasst am: 11.05.2011, 10:10    Titel: Antworten mit Zitat

Defätist hat folgendes geschrieben:
Mich befremdet hier in großem Umfang die Gegensätzlichkeit der Meinungen (auch der medialen Öffentlichkeit) im Bezug auf die Reaktion des gezielten Ausschaltens von Massenmördern und Tyrannen.

Einerseits wird das Verhalten der US-Administration im Falle ObL´s hoch gelobt, moralisch legitimiert und der Persilschein ausgestellt - andererseits gleiches Vorgehen im Bezug auf Gaddafi abgelehnt. Bei Hitler und Saddam war es ebenso als legitim angesehen - bei Stalin oder der nordkoreanischen Kim-Dynastie hat(te) man sich wieder eng ...

Nach welchen Kriterien richtet sich dieser Ermessensspielraum unseres Weltpolizisten? Welche Gesetze und moralischen / humanistischen Schranken gelten für eine Weltmacht mit überlegenem militärischen Potential?
ich bleib dabei: dieses beispiel zeigt, dass im prinzip das recht des stärkeren gilt und die rechtmäßigkeit allenfalls nachgeliefert wird - bzw. nicht mal das, das macht jeder befürworter dieser hinrichtung schon selbst. (naturrecht, ObL war massenmörder, pakistan hat nix gemacht blaaaah.)

Zitat:
Wie stellt sich dies in einer globalen Gemeinschaft unterschiedlicher Völker/Staaten dar und lässt das Schlussfolgerungen auf die globale politische Entwicklung im Hinblick auf das Völkerrecht und die Menschenrechte zu, wenn China und Indien die Weltmacht USA bald ablösen?
skeptisch


es ändert sich nichts! der gewinner macht die regeln und schreibt die geschichte so einfach ist das!
_________________
Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1636391) Verfasst am: 11.05.2011, 10:30    Titel: Antworten mit Zitat

Defätist hat folgendes geschrieben:
Welche Gesetze und moralischen / humanistischen Schranken gelten für eine Weltmacht mit überlegenem militärischen Potential?


Schranken rechtlicher, erst recht moralischer Art sind nur von Belang, wenn es eine Macht gibt, die in der Lage ist, diese durchzusetzen.

Mit anderen Worten: Keine.

quote repariert - fwo
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Defätist
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Anmeldungsdatum: 09.06.2010
Beiträge: 8557

Beitrag(#1636399) Verfasst am: 11.05.2011, 10:46    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Defätist hat folgendes geschrieben:
.....Entwicklung im Hinblick auf das Völkerrecht und die Menschenrechte zu, wenn China und Indien die Weltmacht USA bald ablösen ....

es ändert sich nichts! der gewinner macht die regeln und schreibt die geschichte so einfach ist das!


Naja, nichts erscheint mir nicht so ganz stimmig.

Immerhin beherbergen verschiedene Nationen aufgrund ihrer kulturellen Prägung, ihrer politischen und ideologischen Ausrichtung und ihres Verständnisses der Zusammenhänge und Gesetzmäßigkeiten des menschlichen Miteinanders auch verschiedene Normen im Umgang mit Völker- und Menschenrechten.

Das Recht des Stärkeren bleibt erhalten, keine Frage. Aber das Selbstverständnis des Selben zu o.g. Punkten scheint mir doch differenziert. Womöglich sieht man sich hernach nicht einmal mehr genötigt, den Anschein zu wahren.
Einerseits entfällt die Doppelmoral - andererseits bergen härtere Bandagen anders gelagerte Gefahren. Ich sehe da speziell einige Konfliktherde heranwachsen, die durchaus das Potential zur Menschheitsauslöschung in sich bergen. Für einen Humanisten eine nicht sehr erbauliche Vorstellung.
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Dr. Evil
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Anmeldungsdatum: 11.09.2010
Beiträge: 1504

Beitrag(#1636401) Verfasst am: 11.05.2011, 10:47    Titel: Antworten mit Zitat

Ihr stellt die falschen Fragen. Krieg hat es immer gegeben. Völkerrechtliche Voraussetzung für einen legalen Krieg ist nur eine Kriegserklärung. Diese muss nicht (im Sinne von gar nicht) begründet sein. Weder politisch, noch juristisch, noch moralisch noch sonstwie.

Die gezielte Tötung eines Staatsoberhauptes darf man gegenüber einen Krieg wohl als milderes Mittel bezeichnen. Es sterben nicht tausende von Soldaten und Zivilisten, sondern nur diejenigen, mit denen man das Problem hat, für das man sonst einen Krieg führen würde. Für das feindliche Land ist es der geringere Eingriff. Außerdem wird keine Infrastruktur zerstört und es wird auf beiden Seiten Geld gespart.

Wenn also ein Krieg völkerrechtlich nicht begründet oder legitiemiert werden muss, warum sollte man dann an den milderen Eingriff höhere Anforderungen stellen?
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Telliamed
registrierter User



Anmeldungsdatum: 05.03.2007
Beiträge: 5125
Wohnort: Wanderer zwischen den Welten

Beitrag(#1636417) Verfasst am: 11.05.2011, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

Der Zweite Weltkrieg wurde mit Kampfhandlungen begonnen, denen keine Kriegserklärung voranging und die mit dem Überfall auf die Sowjetunion am 22. Juni 1941 den Charakter eines "Weltanschauungskrieges" annahmen. In Weissrussland wurden im Zuge der "Partisanenbekämpfung" in hunderten Dörfern alle erreichbaren Einwohner als potentielle Unterstützer des Widerstandes lebendig verbrannt - was sollen da noch die Bestimmungen der Haager Landkriegsordnung über Uniformen oder sichtbare Waffen.
Als das vorher Undenkbare in dem unsäglichen Hollywood-Streifen "Der Patriot" mit der Verbrennung der Einwohner eines Dorfes in einer Kirche während des Unabhängigkeitskrieges von 1776-1783 durch schottische Dragoner wiederkehrte, hagelte es Proteste aus Schottland wegen dieses ahistorischen Unsinns.

Dass die beiden Diktatoren Hitler und Stalin über bisher unvorstellbare Ressourcen der Machtentfaltung verfügten, war schon klar, ebenso bei den demokratischen Präsidenten Roosevelt oder Churchill, schwierig war es indes, an sie heranzukommen, um sie festzunehmen oder gar zu töten. Sie sicherten sich, wie die Geschichte zeigt, wirksam gegen Attentate.

Auch aus den Erfahrungen mit dem Nürnberger Prozeß 1946 und seiner an das bisher Unvorstellbare angepassten Sondergesetzgebung lernte man, dem sich Hitler durch Selbsttötung entzog.
Vor den Internationalen Gerichtshof gelangten in den letzten Jahrzehnten auch Staatsoberhäupter, wie S. Milosevic oder der liberianische Diktator Taylor, deren man nach einenm Umsturz habhaft werden konnte.

In den zurückliegenden Jahren sind Staatsoberhäupter durch die moderne Technik eher erreichbar und verwundbar geworden, und was möglich ist, wird auch von denen erprobt, die technisch dazu in der Lage sind.
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