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Augsburger Verwaltungsgericht: Bistum darf lesbischer Erzieherin nicht kündigen
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Vektral Proximus
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Anmeldungsdatum: 09.05.2009
Beiträge: 1339

Beitrag(#1761456) Verfasst am: 20.06.2012, 19:30    Titel: Antworten mit Zitat

Lord Snow hat folgendes geschrieben:
Vektral Proximus hat folgendes geschrieben:
Mir vielen keine Fälle ein.

Doch wenn ein Heterosexueller mit seiner Sexualität den Arbeitgeber stört und derartiges im Arbeitsvertrag untersagt wird, muss er eben weg.

Um es an einem Beispiel zu verdeutlichen:


Zitat:
Ich sticke amüsante Motive auf Kochlappen. Da der Absatz so groß ist komme ich mit dem Fertigen nicht mehr nach. Jetzt such ich jemanden der mir hilft, inseriere in der Zeitung.

Einige Leute stellen sich vor. Von diesen ist einer Rothaarig, ich sage "Das ist hässlich, sie versauen mir mein Arbeitsklima, da brenn ich lieber meine Werkstatt nieder als mit ihnen zusammenzuarbeiten."

Dann schreite ich mit Petroleum zur Tat.

Ist eben so, es ist nämlich meine Werkstaat und ich mache damit was immer ich will.


Pillepalle



Mei Beispiel mag überzeichnet sein, aber ist es deshalb weniger einleuchtend?


Worum es mir geht ist, dass jeder Arbeitgeber das Recht haben sollte selber zu entscheiden welche Verhaltensweisen ihn stören und wie weit sein Angestellter gehen darf um noch tragbar zu sein.

Die einen ziehen ihre Grenze hier, die anderen dort. Niemand kann mich zwingen irgendjemanden einzustellen oder in seiner Postion zu belassen wenn ich darauf keine Lust habe und der Arbeitsvertrag eine Kündigungsobprion bei Missfallen/Illoyalität offen lässt.

Was Illoyal ist entscheidet immer noch der Arbeitgeber.


Zuletzt bearbeitet von Vektral Proximus am 20.06.2012, 19:32, insgesamt einmal bearbeitet
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Lord Snow
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Anmeldungsdatum: 05.09.2006
Beiträge: 6445
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Beitrag(#1761457) Verfasst am: 20.06.2012, 19:31    Titel: Antworten mit Zitat

Vektral Proximus hat folgendes geschrieben:
Lord Snow hat folgendes geschrieben:
Vektral Proximus hat folgendes geschrieben:


Ich bin nur der Meinung, ein Arbeitsverhältnis mit ihnen sollte beendet werden können wie jedes andere auch ohne jedes Trara und ohne Vorwürfe "Wäääh das machen sie nur weil ich schwul bin."


Im aktuellen Fall ist es exakt so (also hier weil lesbisch) das ist kein Vorwurf, das ist ein Fakt!

Und mit deiner Wortwahl verdrehst du die Sachlage ohnehin "[...]ein Arbeitsverhältnis mit ihnen sollte beendet werden können wie jedes andere auch[...]". Wie ist es denn tatsächlich, nicht nur können Homosexuelle wie andere Menschen auch gekündigt werden, nein bei ihnen geht es noch einen gehörigen Schritt darüber hinaus, sie dürfen zusätzlich noch wegen ihrer Homosexualität gekündigt werden!



Man stelle sich eine Kirche der Schwulen vor. Diese würden Heterosexualität als Illoyalität verstehen und kündigen. Vollkommen in Ordnung.


Wenn diese Schwulenkirche soziale Betriebe führen würden, befinden sie sich in der gleichen diskriminierenden Rolle...
_________________
Ich irre mich nie! Einmal dachte ich, ich hätte mich geirrt, aber da hatte ich mich getäuscht

"Der Gott, der Gott sterben läßt, um Gott zu besänftigen"...Hundert Folianten, die für oder wider das Christentum geschrieben worden sind, ergeben eine geringere Evidenz als der Spott dieser zwei Zeilen.
Denis Diderot
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Lord Snow
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Anmeldungsdatum: 05.09.2006
Beiträge: 6445
Wohnort: Würzburg

Beitrag(#1761460) Verfasst am: 20.06.2012, 19:32    Titel: Antworten mit Zitat

Vektral Proximus hat folgendes geschrieben:
Lord Snow hat folgendes geschrieben:
Vektral Proximus hat folgendes geschrieben:
Mir vielen keine Fälle ein.

Doch wenn ein Heterosexueller mit seiner Sexualität den Arbeitgeber stört und derartiges im Arbeitsvertrag untersagt wird, muss er eben weg.

Um es an einem Beispiel zu verdeutlichen:


Zitat:
Ich sticke amüsante Motive auf Kochlappen. Da der Absatz so groß ist komme ich mit dem Fertigen nicht mehr nach. Jetzt such ich jemanden der mir hilft, inseriere in der Zeitung.

Einige Leute stellen sich vor. Von diesen ist einer Rothaarig, ich sage "Das ist hässlich, sie versauen mir mein Arbeitsklima, da brenn ich lieber meine Werkstatt nieder als mit ihnen zusammenzuarbeiten."

Dann schreite ich mit Petroleum zur Tat.

Ist eben so, es ist nämlich meine Werkstaat und ich mache damit was immer ich will.


Pillepalle



Mei Beispiel mag überzeichnet sein, aber ist es deshalb weniger einleuchtend?


Der Mann würde nicht wegen seiner Heterosexualität gekündigt, von daher ist das kein Vergleich. Der Mann diskriminiert selbst...
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Vektral Proximus
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Anmeldungsdatum: 09.05.2009
Beiträge: 1339

Beitrag(#1761461) Verfasst am: 20.06.2012, 19:33    Titel: Antworten mit Zitat

Na und dann diskriminieren sie eben, die Vorstellung alle Menschen hätten den gleichen Anspruch auf einen Arbeitsplatz ist eben falsch. Wenn der Arbeitgeber keine Lust mehr hat, beendet er das Arbeitsverhältnis, wenn der Arbeitsvertrag diese Option vorsieht.

Wie gesagt, es wird hierzulande niemand mit vorgehaltener Waffe zum Unterzeichnen genötigt.


Zuletzt bearbeitet von Vektral Proximus am 20.06.2012, 19:34, insgesamt einmal bearbeitet
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Lord Snow
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Beitrag(#1761462) Verfasst am: 20.06.2012, 19:34    Titel: Antworten mit Zitat

Vektral Proximus hat folgendes geschrieben:
Lord Snow hat folgendes geschrieben:
Vektral Proximus hat folgendes geschrieben:
Mir vielen keine Fälle ein.

Doch wenn ein Heterosexueller mit seiner Sexualität den Arbeitgeber stört und derartiges im Arbeitsvertrag untersagt wird, muss er eben weg.

Um es an einem Beispiel zu verdeutlichen:


Zitat:
Ich sticke amüsante Motive auf Kochlappen. Da der Absatz so groß ist komme ich mit dem Fertigen nicht mehr nach. Jetzt such ich jemanden der mir hilft, inseriere in der Zeitung.

Einige Leute stellen sich vor. Von diesen ist einer Rothaarig, ich sage "Das ist hässlich, sie versauen mir mein Arbeitsklima, da brenn ich lieber meine Werkstatt nieder als mit ihnen zusammenzuarbeiten."

Dann schreite ich mit Petroleum zur Tat.

Ist eben so, es ist nämlich meine Werkstaat und ich mache damit was immer ich will.


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Mei Beispiel mag überzeichnet sein, aber ist es deshalb weniger einleuchtend?


Worum es mir geht ist, dass jeder Arbeitgeber das Recht haben sollte selber zu entscheiden welche Verhaltensweisen ihn stören und wie weit sein Angestellter gehen darf um noch tragbar zu sein.

Die einen ziehen ihre Grenze hier, die anderen dort. Niemand kann mich zwingen irgendjemanden einzustellen oder in seiner Postion zu belassen wenn ich darauf keine Lust habe und der Arbeitsvertrag eine Kündigungsobprion bei Missfallen/Illoyalität offen lässt.

Was Illoyal ist entscheidet immer noch der Arbeitgeber.


Das Grundgesetz sagt etwas anderes. Es ist unzulässig.
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Vektral Proximus
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Beiträge: 1339

Beitrag(#1761464) Verfasst am: 20.06.2012, 19:37    Titel: Antworten mit Zitat

Das Grundgesetz bindet den Staat, es regelt den Zugang zu Ämtern und dem Beamtenverhältnis.


Zitat:
Das Grundrecht Gleichberechtigung, regelt die Beziehungen zwischen Bürgern und Staat, gilt also grundsätzlich nicht zwischen Privatpersonen untereinander, kann aber Drittwirkung entfalten.


Kleiner Spaß am Rande: Das Grundgesetz verbietet mir nicht einmal Menschen zu erschießen, das ist eine durch das Recht auf Allgemein Handlungsfreiheit gedeckte Verhaltensweise - das sagen zumindest einige Staatsrechtler.


Erst das StGB als materilles Recht stellt derartiges verhalten unter Strafe. Smilie


Zuletzt bearbeitet von Vektral Proximus am 20.06.2012, 20:27, insgesamt einmal bearbeitet
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Lord Snow
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Beitrag(#1761468) Verfasst am: 20.06.2012, 19:42    Titel: Antworten mit Zitat

Schön dann können Arbeitgeber soweit in das Privatleben reinpfuschen, dass selbst Schwangeren gekündigt werden darf. Denn werdende Mütter sind für jeden Betrieb ein negativer Kostenfaktor. Ist dir eigentlich bewusst was für einen Quatsch du forderst? Da kann McDonalds hergehen und jeden kündigen der sich nicht von seinem Fast-Food-Mist ernährt, wegen Illoyalität, Vegetarier müssen Fleisch essen sonst werden sie aus dem Restaurant geschmissen. Mitarbeiter in einem Fitness-Club werden ab einem gewissen Bodymass-Index wegen Illoyalität rausgeschmissen.

Man denk doch mal ein bißchen nach, des Menschen Leben ist nicht konstant und Dinge ändern sich im Leben, wenn jeder Scheiß erlaubt ist, wegen dem man dann gekündigt werden kann, herrscht die totale Unfreiheit.
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Vektral Proximus
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Beiträge: 1339

Beitrag(#1761471) Verfasst am: 20.06.2012, 19:45    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist ja nicht so dass ich das befürworte.


Nur für Menschen die für die KIRCHE arbeiten und meinen man würde sie dann als offen Homosexuelle in den Arm nehmen und loben wie toll selbstverwirklicht sie doch sind, habe ich einfach kein Verständnis. Blauäugiger geht es doch nicht. Als dürfte man da dann Toleranz erwarten von der intolerantesten Organisation von allen.
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Lord Snow
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Anmeldungsdatum: 05.09.2006
Beiträge: 6445
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Beitrag(#1761472) Verfasst am: 20.06.2012, 19:47    Titel: Antworten mit Zitat

Oh und ein Paradebeispiel habe ich vergessen: Rasstischte Gründe für eine Kündigung wären dann auch legal. Sehr glücklich
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Vektral Proximus
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Anmeldungsdatum: 09.05.2009
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Beitrag(#1761473) Verfasst am: 20.06.2012, 19:50    Titel: Antworten mit Zitat

Sind sie nicht, aber aus einem anderen Grund, nicht weil das Grundgesetz einen Gleichbehandlungsgrundsatz hat.


Das GG gilt nur der Abwehr gegen den Staat, Privatpersonen bindet es nicht, dafür werden förmliche und materielle Gesetze verabschiedet.


Zuletzt bearbeitet von Vektral Proximus am 20.06.2012, 19:53, insgesamt einmal bearbeitet
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astarte
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Beiträge: 46545

Beitrag(#1761474) Verfasst am: 20.06.2012, 19:52    Titel: Antworten mit Zitat

Vektral Proximus hat folgendes geschrieben:
Es ist ja nicht so dass ich das befürworte.

Nur für Menschen die für die KIRCHE arbeiten ....

Also bist also der Meinung, dass Eltern, die für die KIRCHE arbeiten in der Elternzeit keinen Kündigungsschutz haben sollten?
Oder nur Mütter die für die KIRCHE arbeiten, nicht?
Oder nur homosexuelle Mütter die für die KIRCHE arbeiten, nicht?
_________________
Tja
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Vektral Proximus
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Anmeldungsdatum: 09.05.2009
Beiträge: 1339

Beitrag(#1761475) Verfasst am: 20.06.2012, 19:54    Titel: Antworten mit Zitat

Den Kündigungsschutz für Mütter mag es geben, das ist auch in Ordnung.


Aber keine Sonderrechte für Lesben etc. Niemand hat sie gezwungen für einen Arbeitgeber zu arbeiten bei dem es ihr hätte klar sein müssen, dass er sie hasst.


Und auch das AGG kennt Ausnhamen:

Zitat:
Unterschiedliche Behandlungen wegen der Religion oder Weltanschauung sind ebenfalls ausnahmsweise zulässig (§ 9 AGG). So wird es z. B. keine verbotene Diskriminierung darstellen, wenn ein Moslem nicht als Leiter eines katholischen Kindergartens eingestellt wird.



Bei Lesben ist es dann eben analog.
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Kramer
postvisuell



Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#1761476) Verfasst am: 20.06.2012, 19:56    Titel: Antworten mit Zitat

Vektral Proximus hat folgendes geschrieben:

Kleiner Spaß am Rande: Das Grundgesetz erlaubt mir nicht einmal Menschen zu erschießen, das ist eine durch das Recht auf Allgemein Handlungsfreiheit gedeckte Verhaltensweise - das sagen zumindest einige Staatsrechtler.


Ja, das Grundgesetz erlaubt Dir nicht mal das. Du wolltest wohl "verbieten" schreiben. Und wenn Du genau hinschaust, wirst Du die Stelle finden, wo es verboten ist.
_________________
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moritura
pan narrans



Anmeldungsdatum: 01.12.2003
Beiträge: 1358
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Beitrag(#1761477) Verfasst am: 20.06.2012, 19:56    Titel: Antworten mit Zitat

Tja,

dann eben:
Arbeitsgesetz hat folgendes geschrieben:
§ 1 Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.


In dem vorliegenden Fall geht die Kündigung nach der Elternzeit nur, weil es sich um einen sog. Tendenzbetrieb handelt.


Zuletzt bearbeitet von moritura am 20.06.2012, 20:01, insgesamt einmal bearbeitet
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Vektral Proximus
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Anmeldungsdatum: 09.05.2009
Beiträge: 1339

Beitrag(#1761478) Verfasst am: 20.06.2012, 19:57    Titel: Antworten mit Zitat

@kramer

Du meinst sicher Artikel 2 Absatz 1 Satz 2.

Ist mir bekannt. Smilie

Aber genauso ist mir bekannt, dass das GG unterschiedlich ausgelegt werden kann.


Ich schließe mich was die Allgemeine Handlungsfreiheit angeht der Mindermeinung an, die davon ausgeht das impliziet alles erlaubt ist und erst Kraft Gesetz eingeschränkt werden muss.


Zitat:
Die so genannte Schrankentrias besteht aus der verfassungsmäßigen Ordnung, den Rechten anderer und dem Sittengesetz. Angesichts der Fülle der Rechtsnormen hat heute [b]nur noch die Schranke der verfassungsmäßigen Ordnung Bedeutung.[/b]


Zuletzt bearbeitet von Vektral Proximus am 20.06.2012, 20:28, insgesamt 3-mal bearbeitet
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Lord Snow
I am the one who knocks



Anmeldungsdatum: 05.09.2006
Beiträge: 6445
Wohnort: Würzburg

Beitrag(#1761479) Verfasst am: 20.06.2012, 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

Vektral Proximus hat folgendes geschrieben:
Den Kündigungsschutz für Mütter mag es geben, das ist auch in Ordnung.


Aber keine Sonderrechte für Lesben etc. Niemand hat sie gezwungen für einen Arbeitgeber zu arbeiten bei dem es ihr hätte klar sein müssen, dass er sie hasst.


Und auch das AGG kennt Ausnhamen:

Zitat:
Unterschiedliche Behandlungen wegen der Religion oder Weltanschauung sind ebenfalls ausnahmsweise zulässig (§ 9 AGG). So wird es z. B. keine verbotene Diskriminierung darstellen, wenn ein Moslem nicht als Leiter eines katholischen Kindergartens eingestellt wird.



Bei Lesben ist es dann eben analog.


Schwule und Lesben haben KEINE Sonderrechte. Im Gegenteil ihnen wird vorenthalten was für uns Heterosexuellen völlig normal ist.
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Denis Diderot
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Vektral Proximus
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Anmeldungsdatum: 09.05.2009
Beiträge: 1339

Beitrag(#1761480) Verfasst am: 20.06.2012, 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

moritura hat folgendes geschrieben:
Tja,

dann eben:
Arbeitsgesetz hat folgendes geschrieben:
§ 1 Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.


Zitat:

Der Arbeitgeber kann jedoch einwenden, dass die Ungleichbehandlung im Einzelfall gerechtfertigt ist (§§ 5, § 8 bis § 10 AGG).


Zitat:
Unterschiedliche Behandlungen wegen der Religion oder Weltanschauung sind ebenfalls ausnahmsweise zulässig (§ 9 AGG). So wird es z. B. keine verbotene Diskriminierung darstellen, wenn ein Moslem nicht als Leiter eines katholischen Kindergartens eingestellt wird.



Bei Lesben ist es dann eben analog.
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Vektral Proximus
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Anmeldungsdatum: 09.05.2009
Beiträge: 1339

Beitrag(#1761481) Verfasst am: 20.06.2012, 20:03    Titel: Antworten mit Zitat

Lord Snow hat folgendes geschrieben:
Vektral Proximus hat folgendes geschrieben:
Den Kündigungsschutz für Mütter mag es geben, das ist auch in Ordnung.


Aber keine Sonderrechte für Lesben etc. Niemand hat sie gezwungen für einen Arbeitgeber zu arbeiten bei dem es ihr hätte klar sein müssen, dass er sie hasst.


Und auch das AGG kennt Ausnhamen:

Zitat:
Unterschiedliche Behandlungen wegen der Religion oder Weltanschauung sind ebenfalls ausnahmsweise zulässig (§ 9 AGG). So wird es z. B. keine verbotene Diskriminierung darstellen, wenn ein Moslem nicht als Leiter eines katholischen Kindergartens eingestellt wird.



Bei Lesben ist es dann eben analog.


Schwule und Lesben haben KEINE Sonderrechte. Im Gegenteil ihnen wird vorenthalten was für uns Heterosexuellen völlig normal ist.



Ach Heterosexuelle dürfen bei einer Lebensführung die komplett konträr zur Weltanschaung ihres Arbeitgebers ist, nicht entlassen werden?


Stimmt ja, dann werde ich mich jetzt als heterosexueller Satanist bei der jüdischen Gemeinde bewerben. Mal sehn wie groß meine Aussichten auf Erfolg sind Smilie


Zuletzt bearbeitet von Vektral Proximus am 20.06.2012, 20:07, insgesamt einmal bearbeitet
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moritura
pan narrans



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Wohnort: Berlin

Beitrag(#1761482) Verfasst am: 20.06.2012, 20:03    Titel: Antworten mit Zitat

Vektral Proximus hat folgendes geschrieben:
Du meinst sicher Artikel 2 Absatz 1 Satz 2.

Nein, lies mal genauer.
Der Artikel ist nicht aus dem GG, sondern aus dem Arbeitsgesetz.
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Vektral Proximus
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Anmeldungsdatum: 09.05.2009
Beiträge: 1339

Beitrag(#1761483) Verfasst am: 20.06.2012, 20:04    Titel: Antworten mit Zitat

Das Arbeitsgesetz hat keine Artikel sonder Paragraphen zwinkern


Außerdem erlaubt es wie gesagt Diskriminierungen mit sachlicher Grundlage.


Die ist gegeben wenn man der Kriche angehört deren Gott Schwule hasst.


Nicht falsch verstehen - natürlich halte ich die Geschichten des AT für wahnhaft - aber jeder Arbeitgeber hat ein Recht auf seine Wahnvorstellungen, so will es das Gesetz.

Ich postete als Antwort auf Kramers Post und beschäftigte mich mit dem Recht auf Allgemein handlungsfreiheit aus dem GG.


Auf deinen Post betreffs des AGG´s hier noch mal meine Antwort:



Zitat:

Der Arbeitgeber kann jedoch einwenden, dass die Ungleichbehandlung im Einzelfall gerechtfertigt ist (§§ 5, § 8 bis § 10 AGG).


Zitat:
Unterschiedliche Behandlungen wegen der Religion oder Weltanschauung sind ebenfalls ausnahmsweise zulässig (§ 9 AGG). So wird es z. B. keine verbotene Diskriminierung darstellen, wenn ein Moslem nicht als Leiter eines katholischen Kindergartens eingestellt wird.



Bei Lesben ist es dann eben analog.
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Lord Snow
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Beitrag(#1761484) Verfasst am: 20.06.2012, 20:07    Titel: Antworten mit Zitat

Vektral Proximus hat folgendes geschrieben:
Lord Snow hat folgendes geschrieben:
Vektral Proximus hat folgendes geschrieben:
Den Kündigungsschutz für Mütter mag es geben, das ist auch in Ordnung.


Aber keine Sonderrechte für Lesben etc. Niemand hat sie gezwungen für einen Arbeitgeber zu arbeiten bei dem es ihr hätte klar sein müssen, dass er sie hasst.


Und auch das AGG kennt Ausnhamen:

Zitat:
Unterschiedliche Behandlungen wegen der Religion oder Weltanschauung sind ebenfalls ausnahmsweise zulässig (§ 9 AGG). So wird es z. B. keine verbotene Diskriminierung darstellen, wenn ein Moslem nicht als Leiter eines katholischen Kindergartens eingestellt wird.



Bei Lesben ist es dann eben analog.


Schwule und Lesben haben KEINE Sonderrechte. Im Gegenteil ihnen wird vorenthalten was für uns Heterosexuellen völlig normal ist.



Ach Heterosexuelle dürfen bei einer Lebensführung die komplett konträr zur Weltanschaung ihres Arbeitgebers ist, nicht entlassen werden?


Stimmt ja, dann werde ich mich jetzt als heterosexueller Satanist bei der jüdischen Gemeinde bewerben. Mal sehn wie groß meine AUssichten auf Erfolg sind Smilie


Tja du raffst es halt nicht, als heterosexueller Satanist wirst du jedenfalls nicht wegen deiner Heterosexualität nicht genommen.
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"Der Gott, der Gott sterben läßt, um Gott zu besänftigen"...Hundert Folianten, die für oder wider das Christentum geschrieben worden sind, ergeben eine geringere Evidenz als der Spott dieser zwei Zeilen.
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Kramer
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Beiträge: 30878

Beitrag(#1761485) Verfasst am: 20.06.2012, 20:07    Titel: Antworten mit Zitat

Vektral Proximus hat folgendes geschrieben:
Du meinst sicher Artikel 2 Absatz 1 Satz 2.


Nein.
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Vektral Proximus
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Beitrag(#1761486) Verfasst am: 20.06.2012, 20:07    Titel: Antworten mit Zitat

Nun worauf spielst du dann an Kramer?


Ich habe zwar gehofft wir verstehen uns bereits ohne Worte....aber du musst wohl doch konkret werden. Smilie


Zuletzt bearbeitet von Vektral Proximus am 20.06.2012, 20:11, insgesamt einmal bearbeitet
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Vektral Proximus
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Anmeldungsdatum: 09.05.2009
Beiträge: 1339

Beitrag(#1761487) Verfasst am: 20.06.2012, 20:09    Titel: Antworten mit Zitat

Lord Snow hat folgendes geschrieben:
Vektral Proximus hat folgendes geschrieben:
Lord Snow hat folgendes geschrieben:
Vektral Proximus hat folgendes geschrieben:
Den Kündigungsschutz für Mütter mag es geben, das ist auch in Ordnung.


Aber keine Sonderrechte für Lesben etc. Niemand hat sie gezwungen für einen Arbeitgeber zu arbeiten bei dem es ihr hätte klar sein müssen, dass er sie hasst.


Und auch das AGG kennt Ausnhamen:

Zitat:
Unterschiedliche Behandlungen wegen der Religion oder Weltanschauung sind ebenfalls ausnahmsweise zulässig (§ 9 AGG). So wird es z. B. keine verbotene Diskriminierung darstellen, wenn ein Moslem nicht als Leiter eines katholischen Kindergartens eingestellt wird.



Bei Lesben ist es dann eben analog.


Schwule und Lesben haben KEINE Sonderrechte. Im Gegenteil ihnen wird vorenthalten was für uns Heterosexuellen völlig normal ist.



Ach Heterosexuelle dürfen bei einer Lebensführung die komplett konträr zur Weltanschaung ihres Arbeitgebers ist, nicht entlassen werden?


Stimmt ja, dann werde ich mich jetzt als heterosexueller Satanist bei der jüdischen Gemeinde bewerben. Mal sehn wie groß meine AUssichten auf Erfolg sind Smilie


Tja du raffst es halt nicht, als heterosexueller Satanist wirst du jedenfalls nicht wegen deiner Heterosexualität nicht genommen.



Mag sein, worum es geht: Diskriminierung aufgrund von Homosexualität sind nicht per se verboten.


Wenn mir Homosexualität total zuwieder ist, und es einen sachlichen Grund gibt - Homosexualität ist unvereinbar mit der katholischen Weltanschauung- darf ich Personen deshalb kündigen.

Also. Die Lesbe im genannten Fall schützt nur der Mutterschutz, mehr nicht.


Ich habe das AGG nicht verabschiedet, es erlaubt eben solche Ausnahmen.


Und um darzustellen worauf ich hinuas will: Ich will nicht gegen Homosexuelle hetzen, sondern gegen die total kinidische Ideologie, alle Menschen würden sich lieb haben können und Freunde sein können und man könnte alles ausdiskutieren.


Vollkommen falsch! Echte Momotheisten hassen eben Homosexuelle und das wird sich auch nie ändern. Es können niemals alle Menschen in Harmonie leben.


Zuletzt bearbeitet von Vektral Proximus am 20.06.2012, 20:14, insgesamt einmal bearbeitet
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moritura
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Anmeldungsdatum: 01.12.2003
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Beitrag(#1761490) Verfasst am: 20.06.2012, 20:13    Titel: Antworten mit Zitat

Vektral Proximus hat folgendes geschrieben:
moritura hat folgendes geschrieben:
Tja,

dann eben:
Arbeitsgesetz hat folgendes geschrieben:
§ 1 Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.


Zitat:

Der Arbeitgeber kann jedoch einwenden, dass die Ungleichbehandlung im Einzelfall gerechtfertigt ist (§§ 5, § 8 bis § 10 AGG).


Zitat:
Unterschiedliche Behandlungen wegen der Religion oder Weltanschauung sind ebenfalls ausnahmsweise zulässig (§ 9 AGG). So wird es z. B. keine verbotene Diskriminierung darstellen, wenn ein Moslem nicht als Leiter eines katholischen Kindergartens eingestellt wird.



Dem steht nur der kleine Paragraf entgegen:
§ 22 Beweislast hat folgendes geschrieben:
Wenn im Streitfall die eine Partei Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 genannten Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat.
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Heißt, beim Moslem als Leiter eines katholischen Kindergartens kann eventuell nachgewiesen werden, dass die Anforderung an die Religion keine Benachteiligung, sondern für die Stelle erforderlich ist.

Für eine Erziehern dürfte aber eine bestimmte Geschlechtspräferenz nicht erforderlich sein.
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Vektral Proximus
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Beitrag(#1761491) Verfasst am: 20.06.2012, 20:15    Titel: Antworten mit Zitat

moritura hat folgendes geschrieben:
Vektral Proximus hat folgendes geschrieben:
moritura hat folgendes geschrieben:
Tja,

dann eben:
Arbeitsgesetz hat folgendes geschrieben:
§ 1 Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.


Zitat:

Der Arbeitgeber kann jedoch einwenden, dass die Ungleichbehandlung im Einzelfall gerechtfertigt ist (§§ 5, § 8 bis § 10 AGG).


Zitat:
Unterschiedliche Behandlungen wegen der Religion oder Weltanschauung sind ebenfalls ausnahmsweise zulässig (§ 9 AGG). So wird es z. B. keine verbotene Diskriminierung darstellen, wenn ein Moslem nicht als Leiter eines katholischen Kindergartens eingestellt wird.



Dem steht nur der kleine Paragraf entgegen:
§ 22 Beweislast hat folgendes geschrieben:
Wenn im Streitfall die eine Partei Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 genannten Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat.
zum Seitenanfang

Heißt, beim Moslem als Leiter eines katholischen Kindergartens kann eventuell nachgewiesen werden, dass die Anforderung an die Religion keine Benachteiligung, sondern für die Stelle erforderlich ist.

Für eine Erziehern dürfte aber eine bestimmte Geschlechtspräferenz nicht erforderlich sein.



Nun heterosxuell zu sein ist - aus Sicht eines tiefgläubigen Katholiken - ebenfalls erforderlich für die Stelle. Und Ende.


Zuletzt bearbeitet von Vektral Proximus am 20.06.2012, 20:29, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Kramer
postvisuell



Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#1761492) Verfasst am: 20.06.2012, 20:15    Titel: Antworten mit Zitat

Vektral Proximus hat folgendes geschrieben:
Nun worauf spielst du dann an Kramer?


Artikel 1, Absatz 2
_________________
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Vektral Proximus
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Anmeldungsdatum: 09.05.2009
Beiträge: 1339

Beitrag(#1761494) Verfasst am: 20.06.2012, 20:17    Titel: Antworten mit Zitat

Die Menschenrechte sind ebenfalls Schutzrechte vor dem Staat. Sie verbieten mir nicht dierekt zu morden, sie gebieten dem Staat allerhöchstens noch mich daran durch förmliche Gesetze zu hindern.


Aber darum geht es doch nicht, ich bin auch Gegner jeder Diskriminierung, nur Menschen die auf die Kriche als freundlichen modernen stromlinienförmigen Arbeitgeber vertrauen strafe ich eben mit Hohn.
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moritura
pan narrans



Anmeldungsdatum: 01.12.2003
Beiträge: 1358
Wohnort: Berlin

Beitrag(#1761496) Verfasst am: 20.06.2012, 20:20    Titel: Antworten mit Zitat

Vektral Proximus hat folgendes geschrieben:


Mag sein, worum es geht: Diskriminierung aufgrund von Homosexualität sind nicht per se verboten.

In diesem Fall nur aus dem Grund, das es sich um einen Tendenzbetrieb handelt. Du dürftest einen Angestellten nicht aus diesem Grund kündigen.

Zitat:

Und um darzustellen worauf ich hinuas will: Ich will nicht gegen Homosexuelle hetzen, sondern gegen die total kinidische Ideologie, alle Menschen würden sich lieb haben können und Freunde sein können und man könnte alles ausdiskutieren.


Vollkommen falsch! Echte Momotheisten hassen eben Homosexuelle und das wird sich auch nie ändern. Es können niemals alle Menschen in Harmonie leben.

Das ist so ziemlich egal. Deswegen gibt es Gesetze, die festlegen, was allgemein zu tolerieren ist. Ein rechtsradikaler Chef muss aufpassen, dass ihm nicht nachgewiesen werden kann, dass er einen Türken (türkischstämmigen) nur auf Grund seiner ethnischen Herkunft nicht einstellt. Sonst muß er Schadenersatz zahlen. Ob er nun Türken mag oder nicht.
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moritura
pan narrans



Anmeldungsdatum: 01.12.2003
Beiträge: 1358
Wohnort: Berlin

Beitrag(#1761497) Verfasst am: 20.06.2012, 20:22    Titel: Antworten mit Zitat

Vektral Proximus hat folgendes geschrieben:

Aber darum geht es doch nicht, ich bin auch Gegner jeder Diskriminierung, nur Menschen die auf die Kriche als freundlichen modernen stromlinienförmigen Arbeitgeber vertrauen strafe ich eben mit Hohn.


Tja, ich sehe eher dadurch die Notwendigkeit die Sonderrechte für Tendenzbetrieb aufzuheben.
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