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Schweiz warnt vor Kauf gestohlener Datensätze
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Sollen die Daten verwendet werden oder nicht?
Ja
68%
 68%  [ 73 ]
Nein
28%
 28%  [ 30 ]
Keine Ahnung, mir egal, etc.
3%
 3%  [ 4 ]
Stimmen insgesamt : 107

Autor Nachricht
Evilbert
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1431181) Verfasst am: 13.02.2010, 17:47    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Zitat:
In die Diskussion um den umstrittenen Ankauf einer Daten-CD mit Bankdaten aus der Schweiz hat sich nun auch die bayrische Justizministerin Beate Merk (CSU) eingeschaltet. In einem Beitrag im Münchner Merkur äußert sie sich zum Vorwurf, der Staat würde sich der Anstiftung zur Hehlerei schuldig machen, wenn er für illegal erworbene Daten bezahlen würde. "Da Daten anders als Autos oder Handys keine Sachen sind, kann man sie nicht stehlen. Und wo es keine gestohlene Ware gibt, da gibt es auch keine Hehlerei."


heise

Ich schwanke noch.. ist das jetzt einfach nur noc oder Argh oder Gröhl... Frage

Wieso? Es stimmt doch, dass der überall verwendete Begriff der "Datenhehlerei" schlicht falsch ist.


Sorry, aber im Empfinden eines jeden Nicht<s>Rechtsverdreher</s>juristen ist das allerdings schlicht lächerlich.
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beefy
Be Vieh



Anmeldungsdatum: 24.09.2008
Beiträge: 5590
Wohnort: Land der abgehärteten Seelen

Beitrag(#1431245) Verfasst am: 13.02.2010, 19:13    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Justizministerin Beate Merk (CSU) :"Da Daten anders als Autos oder Handys keine Sachen sind, kann man sie nicht stehlen."



Das sind genau die Argumente der Filesharerszene Lachen
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1431255) Verfasst am: 13.02.2010, 19:28    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Zitat:
In die Diskussion um den umstrittenen Ankauf einer Daten-CD mit Bankdaten aus der Schweiz hat sich nun auch die bayrische Justizministerin Beate Merk (CSU) eingeschaltet. In einem Beitrag im Münchner Merkur äußert sie sich zum Vorwurf, der Staat würde sich der Anstiftung zur Hehlerei schuldig machen, wenn er für illegal erworbene Daten bezahlen würde. "Da Daten anders als Autos oder Handys keine Sachen sind, kann man sie nicht stehlen. Und wo es keine gestohlene Ware gibt, da gibt es auch keine Hehlerei."


heise

Ich schwanke noch.. ist das jetzt einfach nur noc oder Argh oder Gröhl... Frage

Wieso? Es stimmt doch, dass der überall verwendete Begriff der "Datenhehlerei" schlicht falsch ist.


Sorry, aber im Empfinden eines jeden Nicht<s>Rechtsverdreher</s>juristen ist das allerdings schlicht lächerlich.


Lächerlich nicht, aber es hat eine gewisse Pedanterie. Mit "Datenhehlerei" meint ja bestimmt niemand, dass es einen Paragraphen im StGB namens "Datenhehlerei" gäbe. Sondern gemeint ist eher ein moralischer Vergleich. Und der ist wie ich finde hier angemesse.

(Anders als zB bei der Raubkopie, die juristisch auch i.d.R. unsinnig ist (wobei ich jetzt noch keine Leute aus der CDU gehört haben, die sich darüber aufregen), aber wo auch der moralische Vergleich meiner Meinung nach nicht stimmt)
_________________
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22262

Beitrag(#1431265) Verfasst am: 13.02.2010, 20:01    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Zitat:
In die Diskussion um den umstrittenen Ankauf einer Daten-CD mit Bankdaten aus der Schweiz hat sich nun auch die bayrische Justizministerin Beate Merk (CSU) eingeschaltet. In einem Beitrag im Münchner Merkur äußert sie sich zum Vorwurf, der Staat würde sich der Anstiftung zur Hehlerei schuldig machen, wenn er für illegal erworbene Daten bezahlen würde. "Da Daten anders als Autos oder Handys keine Sachen sind, kann man sie nicht stehlen. Und wo es keine gestohlene Ware gibt, da gibt es auch keine Hehlerei."


heise

Ich schwanke noch.. ist das jetzt einfach nur noc oder Argh oder Gröhl... Frage

Wieso? Es stimmt doch, dass der überall verwendete Begriff der "Datenhehlerei" schlicht falsch ist.


Sorry, aber im Empfinden eines jeden Nicht<s>Rechtsverdreher</s>juristen ist das allerdings schlicht lächerlich.

Nein, ich empfinde den Hinweis als korrekt. Zur "Hehlerei" gehört es menem Empfinden nach, dass es einen Bestohlenen gibt, der einen unrechtmäßigen Schaden hat (und das ist, was immer man vom Urheberrecht hält, auch bei der "Raub-"kopie in gewisser Hinsicht der Fall). Und das trifft bei den Banken schlicht nicht zu: Die haben zwar gewiss einen Schaden durch den Verkauf der Daten, aber nur den, dass illegale Geschäfte, zu denen sie Beihilfe leisten und aus denen sie Gewinn ziehen, verfolgt werden. Als "unrechtmäßig" kann ich diesen Schaden also nicht wirklich empfinden.
_________________
"YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."

(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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closeman
Leistungsträger



Anmeldungsdatum: 27.11.2007
Beiträge: 1481

Beitrag(#1431270) Verfasst am: 13.02.2010, 20:06    Titel: Antworten mit Zitat

El Schwalmo hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Schweiz droht Deutschland im Streit um Steuer-CD


Im Streit um die CD mit Daten mutmaßlicher Steuersünder droht die Schweiz mit der Veröffentlichung der Bankdaten von deutschen Politikern. "Falls Deutschland gestohlene Bankdaten kauft, werden wir auf eine Gesetzesänderung hinarbeiten, dass sämtliche Schweizer Konten von deutschen Personen, die öffentliche Ämter bekleiden, offengelegt werden", zitiert die "Bild" den Schweizer Nationalrat Alfred Heer.

als ich das gerade im Radio hörte, fragte ich mich, wieviel Euro die Schweiz wohl für diese Informationen haben möchte.



Wenn ich genug Geld in der Schweiz hätte -DIE Daten würd' ich sofort kaufen!
Herrrlich, jetzt wird' ja richtig lustig.
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Evilbert
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1431278) Verfasst am: 13.02.2010, 20:15    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Zitat:
In die Diskussion um den umstrittenen Ankauf einer Daten-CD mit Bankdaten aus der Schweiz hat sich nun auch die bayrische Justizministerin Beate Merk (CSU) eingeschaltet. In einem Beitrag im Münchner Merkur äußert sie sich zum Vorwurf, der Staat würde sich der Anstiftung zur Hehlerei schuldig machen, wenn er für illegal erworbene Daten bezahlen würde. "Da Daten anders als Autos oder Handys keine Sachen sind, kann man sie nicht stehlen. Und wo es keine gestohlene Ware gibt, da gibt es auch keine Hehlerei."


heise

Ich schwanke noch.. ist das jetzt einfach nur noc oder Argh oder Gröhl... Frage

Wieso? Es stimmt doch, dass der überall verwendete Begriff der "Datenhehlerei" schlicht falsch ist.


Sorry, aber im Empfinden eines jeden Nicht<s>Rechtsverdreher</s>juristen ist das allerdings schlicht lächerlich.

Nein, ich empfinde den Hinweis als korrekt. Zur "Hehlerei" gehört es menem Empfinden nach, dass es einen Bestohlenen gibt, der einen unrechtmäßigen Schaden hat (und das ist, was immer man vom Urheberrecht hält, auch bei der "Raub-"kopie in gewisser Hinsicht der Fall). Und das trifft bei den Banken schlicht nicht zu: Die haben zwar gewiss einen Schaden durch den Verkauf der Daten, aber nur den, dass illegale Geschäfte, zu denen sie Beihilfe leisten und aus denen sie Gewinn ziehen, verfolgt werden. Als "unrechtmäßig" kann ich diesen Schaden also nicht wirklich empfinden.


Die Banken sind doch nicht die eigentlich Bestohlenen sondern deren Kunden, deren Daten preisgegeben werden.

Und vor allem: Esmag ja in diesem konkreten Fall möglicherweise zutreffend sein, aber die Frau Justizministerin hat ganz allgemein davon gesprochen, dass der Ver- und Ankauf von Daten grundsätzlich nichts mit Hehlerei zu tun haben könne, weil Daten ja keine Sache seien.

Diese Sichtweise finde ich in Zeiten, wo große (ob materielle oder nicht) Werte nur noch virtuell bestehen und hin- und hergeschoben werden einfach nur noch grotesk.
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1431518) Verfasst am: 14.02.2010, 01:18    Titel: Antworten mit Zitat

beefy hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Justizministerin Beate Merk (CSU) :"Da Daten anders als Autos oder Handys keine Sachen sind, kann man sie nicht stehlen."



Das sind genau die Argumente der Filesharerszene Lachen


so schließt sich der kreis! Sehr glücklich
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Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 26444
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1431533) Verfasst am: 14.02.2010, 02:02    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
....
Die Banken sind doch nicht die eigentlich Bestohlenen sondern deren Kunden, deren Daten preisgegeben werden.....

die sie eigentlich selbst hätten preisgeben müssen, weil diese Daten ja eigentlich Grundlage der Besteuerung sind und somit dem Staat gehören.

scnr

fwo
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Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

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Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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immanuela
total südlich



Anmeldungsdatum: 20.05.2009
Beiträge: 1846

Beitrag(#1431821) Verfasst am: 14.02.2010, 20:38    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.fr-online.de/top_news/2308524_Deutsche-Politiker-im-Visier-Die-Schweiz-droht-mit-Steuer-Outing.html

"Schweizer Politiker drohten am Samstag gar mit der Veröffentlichung der geheimen Kontendaten ihrer deutschen Kollegen. Außenminister Guido Westerwelle (FDP) will vermitteln."

Gröhl... Die Schweizer haben echt einen ganz komischen Humor.
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Felix, qui potuit rerum cognoscere causas...
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Bravopunk
Sugoi Dekai :D



Anmeldungsdatum: 08.03.2008
Beiträge: 32513
Wohnort: Woanders

Beitrag(#1431828) Verfasst am: 14.02.2010, 20:47    Titel: Antworten mit Zitat

Ich find das echt toll. Öffentliche Erpressung von gewählten Volksvertretern. Sehr glücklich

Wer jetzt noch an die Unkorumpierbarkeit der deutschen Regierung glaubt, dem ist nicht mehr zu helfen.

Hoffentlich machen die Schweizer das.

Dann muss die Regierung in Berlin der Schweiz nur noch den Krieg deswegen erklären und alles ist wieder wie damals zu Kaisers Zeiten. Ich liebe es...
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Das Begräbnis der Freiheit

Kaguya-hime

Kanashikute Yarikirenai

Ceterum censeo Russiam delendam esse!
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1432054) Verfasst am: 15.02.2010, 09:33    Titel: Antworten mit Zitat

Bing gerade auf einen interessanten Punkt gestoßen, der nicht ganz hierher passt, aber doch themenverwandt ist:

Zitat:
Eines der grundlegenden Rechte im Rahmen einer Strafverteidigung ist das Akteneinsichtsrecht; es ist in § 147 I StPO geregelt und betrifft sämtliche Akten, die dem Gericht zur Entscheidung vorliegen oder vorgelegt werden.

Zitat:
Anders sieht das im Steuerrecht aus. Die Kanzlei Dr. Bahr berichtet über ein Urteil des FG Berlin-Brandenburg und titelt:
Zitat:
Kein uneingeschränktes Recht auf Akteneinsicht im Besteuerungsverfahren.

Zitat:
Ich bringe den Unterschied mal auf den Punkt: Im Strafverfahren, in dem es um die Ermittlungen von Mord, Raub, Vergewaltigung, Betrug, Drogenhandel oder ähnliches geht, gibt der Staat grundsätzlich vollständigen Einblick in seine Arbeit. Geht es hingegen um Steuern, wurschtelt der Fiskus unter Ausschluß der Beteiligten.

Gehegemannt bei http://www.kanzlei-hoenig.info/akteneinsicht-2
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AlexJ
Supermarktoverlord



Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2353
Wohnort: Köln

Beitrag(#1432065) Verfasst am: 15.02.2010, 10:50    Titel: Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
Bing gerade auf einen interessanten Punkt gestoßen, der nicht ganz hierher passt, aber doch themenverwandt ist:

Zitat:
Eines der grundlegenden Rechte im Rahmen einer Strafverteidigung ist das Akteneinsichtsrecht; es ist in § 147 I StPO geregelt und betrifft sämtliche Akten, die dem Gericht zur Entscheidung vorliegen oder vorgelegt werden.

Zitat:
Anders sieht das im Steuerrecht aus. Die Kanzlei Dr. Bahr berichtet über ein Urteil des FG Berlin-Brandenburg und titelt:
Zitat:
Kein uneingeschränktes Recht auf Akteneinsicht im Besteuerungsverfahren.

Zitat:
Ich bringe den Unterschied mal auf den Punkt: Im Strafverfahren, in dem es um die Ermittlungen von Mord, Raub, Vergewaltigung, Betrug, Drogenhandel oder ähnliches geht, gibt der Staat grundsätzlich vollständigen Einblick in seine Arbeit. Geht es hingegen um Steuern, wurschtelt der Fiskus unter Ausschluß der Beteiligten.

Gehegemannt bei http://www.kanzlei-hoenig.info/akteneinsicht-2


Ich hoffe das das nicht von einem Juristen geschrieben wurde, aber von der Kanzlei-Hoenig erwarte ich keine juristischen Fachexpertisen.

Fehler in der obigen Darstellung bzw. Zusammenfassung:
1. Bei Ermittlungen gibt es keine Akteneinsicht. Nur für Akten und Unterlagen die vor Gericht verwendet werden gibt es die oben genannte Akteneinsicht nach § 147 I StPO.(keine Anklage keine Akteneinsicht.)
2. Die Akteneinsicht die es für Mord und ähnliches gibt, gibt es genauso für Steuerhinterziehung wenn es zum Gerichtsverfahren kommt, also gibt es dort keine Ausnahme.

Hier der Fall um den es tatsächlich geht:
Cool
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1432069) Verfasst am: 15.02.2010, 11:03    Titel: Antworten mit Zitat

AlexJ hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:
Bing gerade auf einen interessanten Punkt gestoßen, der nicht ganz hierher passt, aber doch themenverwandt ist:

Zitat:
Eines der grundlegenden Rechte im Rahmen einer Strafverteidigung ist das Akteneinsichtsrecht; es ist in § 147 I StPO geregelt und betrifft sämtliche Akten, die dem Gericht zur Entscheidung vorliegen oder vorgelegt werden.

Zitat:
Anders sieht das im Steuerrecht aus. Die Kanzlei Dr. Bahr berichtet über ein Urteil des FG Berlin-Brandenburg und titelt:
Zitat:
Kein uneingeschränktes Recht auf Akteneinsicht im Besteuerungsverfahren.

Zitat:
Ich bringe den Unterschied mal auf den Punkt: Im Strafverfahren, in dem es um die Ermittlungen von Mord, Raub, Vergewaltigung, Betrug, Drogenhandel oder ähnliches geht, gibt der Staat grundsätzlich vollständigen Einblick in seine Arbeit. Geht es hingegen um Steuern, wurschtelt der Fiskus unter Ausschluß der Beteiligten.

Gehegemannt bei http://www.kanzlei-hoenig.info/akteneinsicht-2


Ich hoffe das das nicht von einem Juristen geschrieben wurde, aber von der Kanzlei-Hoenig erwarte ich keine juristischen Fachexpertisen.

Fehler in der obigen Darstellung bzw. Zusammenfassung:
1. Bei Ermittlungen gibt es keine Akteneinsicht. Nur für Akten und Unterlagen die vor Gericht verwendet werden gibt es die oben genannte Akteneinsicht nach § 147 I StPO.(keine Anklage keine Akteneinsicht.)

Im Strafverfahren im Ermittlungsverfahren gibt es keine Akteneinsicht???

Weißt du, was Du da schreibst? Das hieße, dass es bis zur Anklageerhebung quasi keine Verteidigungsmöglichkeit gäbe. Das sollte doch mit ein bisschen Menschenverstand klar sein.

Manchmal frage ich mich, wie jemand, der so wenig Ahnung hat, auf eine so selbstgerechte Weise soviel gequirlte Scheiße zusammenschreiben kann. Ich bin echt sprachlos.

Es ist zwar möglich, dass vor Anklageerhebung die Akteneinsicht beschränkt werden kann, ABER auch nur SOWEIT, als dies den Untersuchungszweck gefährden kann.

Selbst für einen Nichtjuristen ist es aber möglich, dies alles logisch schlusszufolgern.


Auszug aus § 147 StPO:
Zitat:

(1) Der Verteidiger ist befugt, die Akten, die dem Gericht vorliegen oder diesem im Falle der Erhebung der Anklage vorzulegen wären, einzusehen sowie amtlich verwahrte Beweisstücke zu besichtigen.

(2) Ist der Abschluss der Ermittlungen noch nicht in den Akten vermerkt, kann dem Verteidiger die Einsicht in die Akten oder einzelne Aktenteile sowie die Besichtigung von amtlich verwahrten Beweisgegenständen versagt werden, soweit dies den Untersuchungszweck gefährden kann.

http://dejure.org/gesetze/StPO/147.html

In Absatz 1 wäre "oder...im Falle der Erhebung der Anklage vorzulegen wären" sinnlos, wenn "keine Anklage keine Einsicht" gelten würde. Der 1. Satz des 2. Absatzes wäre auch sinnlos...

Jungejungejungejunge, soviel Bullshit heute, unglaublich.

Falls Du mal nicht einen BS über das Akteneinsichtsrecht verzapfen willst, hier gibt es zufällig einen Auschnitt aus einem der Besten Handbücher der Strafverteidigung für das Akteneinsichtsrecht:
http://www.burhoff.de/ermitt/inhalt/r58_r64.htm#58
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Zuletzt bearbeitet von jagy am 15.02.2010, 11:22, insgesamt einmal bearbeitet
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AlexJ
Supermarktoverlord



Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2353
Wohnort: Köln

Beitrag(#1432073) Verfasst am: 15.02.2010, 11:21    Titel: Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
AlexJ hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:
Bing gerade auf einen interessanten Punkt gestoßen, der nicht ganz hierher passt, aber doch themenverwandt ist:

Zitat:
Eines der grundlegenden Rechte im Rahmen einer Strafverteidigung ist das Akteneinsichtsrecht; es ist in § 147 I StPO geregelt und betrifft sämtliche Akten, die dem Gericht zur Entscheidung vorliegen oder vorgelegt werden.

Zitat:
Anders sieht das im Steuerrecht aus. Die Kanzlei Dr. Bahr berichtet über ein Urteil des FG Berlin-Brandenburg und titelt:
Zitat:
Kein uneingeschränktes Recht auf Akteneinsicht im Besteuerungsverfahren.

Zitat:
Ich bringe den Unterschied mal auf den Punkt: Im Strafverfahren, in dem es um die Ermittlungen von Mord, Raub, Vergewaltigung, Betrug, Drogenhandel oder ähnliches geht, gibt der Staat grundsätzlich vollständigen Einblick in seine Arbeit. Geht es hingegen um Steuern, wurschtelt der Fiskus unter Ausschluß der Beteiligten.

Gehegemannt bei http://www.kanzlei-hoenig.info/akteneinsicht-2


Ich hoffe das das nicht von einem Juristen geschrieben wurde, aber von der Kanzlei-Hoenig erwarte ich keine juristischen Fachexpertisen.

Fehler in der obigen Darstellung bzw. Zusammenfassung:
1. Bei Ermittlungen gibt es keine Akteneinsicht. Nur für Akten und Unterlagen die vor Gericht verwendet werden gibt es die oben genannte Akteneinsicht nach § 147 I StPO.(keine Anklage keine Akteneinsicht.)
2. Die Akteneinsicht die es für Mord und ähnliches gibt, gibt es genauso für Steuerhinterziehung wenn es zum Gerichtsverfahren kommt, also gibt es dort keine Ausnahme.

Hier der Fall um den es tatsächlich geht:
Cool

Im Strafverfahren im Ermittlungsverfahren gibt es keine Akteneinsicht???

Weißt du, was Du da schreibst? Das hieße, dass es bis zur Anklageerhebung quasi keine Verteidigungsmöglichkeit gäbe. Das sollte doch mit ein bisschen Menschenverstand klar sein.

Manchmal frage ich mich, wie jemand, der so wenig Ahnung hat, auf eine so selbstgerechte Weise soviel gequirlte Scheiße zusammenschreiben kann. Ich bin echt sprachlos.

Es ist zwar möglich, dass vor Anklageerhebung die Akteneinsicht beschränkt werden kann, ABER auch nur SOWEIT, als dies den Untersuchungszweck gefährden kann.


Tatsächlich mein Fehler, habe den §147 StPO falsch gelesen. Ich habe die Nacht durchgemacht und bin daher nicht gerade auf der Höhe. Sorry.

Ich verweise aber trotzdem auf den Fall um denn es tatsächlich geht und die Begründung des Gerichts für ihr Urteil.
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1432076) Verfasst am: 15.02.2010, 11:30    Titel: Antworten mit Zitat

AlexJ hat folgendes geschrieben:

Tatsächlich mein Fehler, habe den §147 StPO falsch gelesen. Ich habe die Nacht durchgemacht und bin daher nicht gerade auf der Höhe. Sorry.

Ich verweise aber trotzdem auf den Fall um denn es tatsächlich geht und die Begründung des Gerichts für ihr Urteil.


Und rückblickend merke ich gerade, dass ich wohl etwas zu heftig und damit unangemessen reagiert habe. Sorry dafür, ich hab mich da irgendwie in eine Schreibwut reingesteigert.
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INGLIP HAS BEEN SUMMONED - IT HAS BEGUN!
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Alchemist
registrierter User



Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1432077) Verfasst am: 15.02.2010, 11:32    Titel: Antworten mit Zitat

Pispers über dieses Thema:

http://www.youtube.com/watch?v=EWuhsnNhHHM

Lachen
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#1432079) Verfasst am: 15.02.2010, 11:36    Titel: Antworten mit Zitat

Baldur hat folgendes geschrieben:
Gnazz hat folgendes geschrieben:
Sry wenn die Frage schon gestellt worden ist , hab nicht alles durchgelesen.

Wie wird eigentlich die Echtheit der Daten auf der CD gewährleistet ?
Wenn ich auf der CD aufgeführt werden sollte sage ich dem Fiskus das ich kein Geld in der Schweiz angelegt habe !

Muss er , der Fiskus , nicht dann den Beweis antreten und das kann er nur wenn die Bank das bestätigt , was sie nicht machen wird. ( Bankgeheimnis )

skeptisch
Gruß
Gnazz


Ich würde dir raten, lieber jetzt schonmal eine Selbstanzeige zu erstatten. zwinkern


Und? Schon Selbstanzeige erstattet? zwinkern
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AlexJ
Supermarktoverlord



Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2353
Wohnort: Köln

Beitrag(#1432084) Verfasst am: 15.02.2010, 11:42    Titel: Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
AlexJ hat folgendes geschrieben:

Tatsächlich mein Fehler, habe den §147 StPO falsch gelesen. Ich habe die Nacht durchgemacht und bin daher nicht gerade auf der Höhe. Sorry.

Ich verweise aber trotzdem auf den Fall um denn es tatsächlich geht und die Begründung des Gerichts für ihr Urteil.


Und rückblickend merke ich gerade, dass ich wohl etwas zu heftig und damit unangemessen reagiert habe. Sorry dafür, ich hab mich da irgendwie in eine Schreibwut reingesteigert.


Kein Problem, ich habe unsauber gearbeitet. Nach dem ich den Fall gelesen hatte um den es geht, habe ich nur kurz den §147 StPo gegoogelt, den ersten Satz gelesen, den in meiner hast auch noch falsch verstanden und hab dann losgelegt ohne den Rest ernsthaft zu lesen.
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fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 26444
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1432089) Verfasst am: 15.02.2010, 12:00    Titel: Antworten mit Zitat

SPIEGEL-Online heute:
Zitat:
Deutsche Steuersünder reagieren panisch: Die Zahl der Selbstanzeigen ist rasant angestiegen, nachdem die Regierung den Kauf einer CD mit geklauten Schweizer Bankdaten angekündigt hat. Bund und Länder stehen nun vor einem gigantischen Geschäft.


fwo
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Grymner
Morgenmuffel



Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 429
Wohnort: Schleswig-Holstein

Beitrag(#1432136) Verfasst am: 15.02.2010, 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:
SPIEGEL-Online heute:
Zitat:
Deutsche Steuersünder reagieren panisch: Die Zahl der Selbstanzeigen ist rasant angestiegen, nachdem die Regierung den Kauf einer CD mit geklauten Schweizer Bankdaten angekündigt hat. Bund und Länder stehen nun vor einem gigantischen Geschäft.


fwo


Vielleicht kommt ja noch mehr Geld in das Staatssäckel:
Zitat:
In Schweizer Finanzkreisen gebe es Hinweise, dass zahlreiche deutsche Politiker und Richter in Liechtenstein und der Schweiz Konten oder Stiftungen unterhielten, sagte der schweizerische Nationalrat Alfred Heer, der auch Präsident des Bundes der Steuerzahler in der Schweiz ist.


Deutsche Politiker im Visier
Die Schweiz droht mit "Steuer-Outing"

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“There’s class warfare, all right, but it’s my class, the rich class, that’s making war, and we’re winning”.
Warren Buffet
Published: November 26, 2006/New York Times
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Friede den Hütten! Krieg den Palästen!
Georg Büchner im Frühjahr 1834
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Grymner
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Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 429
Wohnort: Schleswig-Holstein

Beitrag(#1432190) Verfasst am: 15.02.2010, 16:26    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Kriminalität
Entspannung im Steuerstreit mit Schweiz

Berlin (dpa) - Der Streit zwischen Deutschland und mehreren Nachbarländern, in denen tausende Konten deutscher Steuersünder vermutet werden, entspannt sich. Bei einem Treffen von Finanzminister Wolfgang Schäuble mit Regierungsmitgliedern der Schweiz, Österreichs, Luxemburgs und Liechtensteins sei in freundschaftlicher Atmosphäre über das Problem gesprochen werden. Das sagte ein Sprecher von Schäuble. Vize-Regierungssprecher Christoph Steegmans sagte, Berlin wolle zum neuen Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz kommen.


Quelle: dpa
_________________
“There’s class warfare, all right, but it’s my class, the rich class, that’s making war, and we’re winning”.
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Published: November 26, 2006/New York Times
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Anmeldungsdatum: 04.12.2009
Beiträge: 769

Beitrag(#1432200) Verfasst am: 15.02.2010, 16:38    Titel: Antworten mit Zitat

Fazit: Die Spitzen der höher organisierten Kriminalität haben sich ein kurzes Wortgefecht geliefert, den Streit beigelegt und geben sich gegenseitig wieder den Anschein der Legalität.
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Gnazz
gnazzig



Anmeldungsdatum: 20.01.2008
Beiträge: 401
Wohnort: am Wasser

Beitrag(#1432210) Verfasst am: 15.02.2010, 16:49    Titel: Antworten mit Zitat

Baldur hat folgendes geschrieben:
Baldur hat folgendes geschrieben:
Gnazz hat folgendes geschrieben:
Sry wenn die Frage schon gestellt worden ist , hab nicht alles durchgelesen.

Wie wird eigentlich die Echtheit der Daten auf der CD gewährleistet ?
Wenn ich auf der CD aufgeführt werden sollte sage ich dem Fiskus das ich kein Geld in der Schweiz angelegt habe !

Muss er , der Fiskus , nicht dann den Beweis antreten und das kann er nur wenn die Bank das bestätigt , was sie nicht machen wird. ( Bankgeheimnis )

skeptisch
Gruß
Gnazz


Ich würde dir raten, lieber jetzt schonmal eine Selbstanzeige zu erstatten. zwinkern


Und? Schon Selbstanzeige erstattet? zwinkern


Danke der Nachfrage , aber NEIN ! zwinkern

Da keinerlei elektr. Überweisungen stattgefunden haben ist auch nichts nachzuweisen.
Häufige Reisen in die Schweiz sind kein Beweis . Sehr glücklich

Und wen schon Schäuble 100TSD in der Schublade vergisst,wie soll dann ein Normalbürger
wissen wo seine Millionen verblieben sind .

GG
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1432361) Verfasst am: 15.02.2010, 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
grundsätzlich nichts mit Hehlerei zu tun haben könne, weil Daten ja keine Sache seien.

Diese Sichtweise finde ich in Zeiten, wo große (ob materielle oder nicht) Werte nur noch virtuell bestehen und hin- und hergeschoben werden einfach nur noch grotesk.

Diese Sichtweise ist zutreffend. Hehlerei ist nur an körperlichen Gegenständen möglich, ebenso wie Diebstahl. Aus diesem Grund wurde ins StGB extra ein § eingefügt, der das abzapfen von Strom unter Strafe stellt.
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closeman
Leistungsträger



Anmeldungsdatum: 27.11.2007
Beiträge: 1481

Beitrag(#1432555) Verfasst am: 15.02.2010, 23:04    Titel: Antworten mit Zitat

Grymner hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Kriminalität
Entspannung im Steuerstreit mit Schweiz

Berlin (dpa) - Der Streit zwischen Deutschland und mehreren Nachbarländern, in denen tausende Konten deutscher Steuersünder vermutet werden, entspannt sich. Bei einem Treffen von Finanzminister Wolfgang Schäuble mit Regierungsmitgliedern der Schweiz, Österreichs, Luxemburgs und Liechtensteins sei in freundschaftlicher Atmosphäre über das Problem gesprochen werden. Das sagte ein Sprecher von Schäuble. Vize-Regierungssprecher Christoph Steegmans sagte, Berlin wolle zum neuen Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz kommen.


Quelle: dpa


Gibt's ein Ranking darüber inwieweit die Selbstanzeigen seit dieser Meldung zurückgingen?
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Sticky
vae victis



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Beitrag(#1433194) Verfasst am: 17.02.2010, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

Schweizer droht Berlin...

fr-online hat folgendes geschrieben:
Zuvor hatte Alfred Heer, Nationalratsabgeordneter der Schweizerischen Volkspartei (SVP), sich zu Wort gemeldet. Im Zusammenhang mit dem von Bundeskanzlerin und Finanzminister befürworteten Erwerb von CDs mit Daten potenzieller deutscher Steuerflüchtiger hatte der rechtsgerichtete Volksvertreter in der Bild-Zeitung zur Gegenoffensive geblasen: "Falls Deutschland gestohlene Bankdaten kauft, werden wir auf eine Gesetzesänderung hinarbeiten, dass sämtliche Schweizer Konten von deutschen Personen, die öffentliche Ämter bekleiden, offengelegt werden müssen."


Das kann ja lustig werden, wenn bekannt wird, welche "Volksvertreter" selbst Steuern hinterziehen. zynisches Grinsen
_________________
Gruss: Sticky

Die staatliche Ordnung basiert auf Recht und Gesetz.
Ich bin rechtlos, folglich bin ich auch gesetzlos.

Schwarzer Block

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immanuela
total südlich



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Beiträge: 1846

Beitrag(#1433671) Verfasst am: 18.02.2010, 14:08    Titel: Antworten mit Zitat

Sticky hat folgendes geschrieben:
Schweizer droht Berlin...

fr-online hat folgendes geschrieben:
Zuvor hatte Alfred Heer, Nationalratsabgeordneter der Schweizerischen Volkspartei (SVP), sich zu Wort gemeldet. Im Zusammenhang mit dem von Bundeskanzlerin und Finanzminister befürworteten Erwerb von CDs mit Daten potenzieller deutscher Steuerflüchtiger hatte der rechtsgerichtete Volksvertreter in der Bild-Zeitung zur Gegenoffensive geblasen: "Falls Deutschland gestohlene Bankdaten kauft, werden wir auf eine Gesetzesänderung hinarbeiten, dass sämtliche Schweizer Konten von deutschen Personen, die öffentliche Ämter bekleiden, offengelegt werden müssen."


Das kann ja lustig werden, wenn bekannt wird, welche "Volksvertreter" selbst Steuern hinterziehen. zynisches Grinsen



Nee, schön wär´s, das ist nichts anderes als eine erpresserische Drohung, die die Personen in Deutschland, die öffentliche Ämter bekleiden dazu bringen soll, im Sinne der Schweiz zu handeln.
Ser is a säing in Dschörmäny: Wenn it gos about manni, se fan end se frändschip is ova.
Und sie werden erfolgreich sein. Doppelbesteuerungsabkommen, soso.
Soweit ich die Zahlen der Selbstanzeigen gelesen habe in den letzten Wochen, liess sich erstens meist nicht sagen, ob es überhaupt mehr sind als gewöhnlich und zweitens bewegten sie sich in den einzelnen Bundesländern im unteren zweistelligen oder einstelligen Bereich.
Ich glaube, dass die Leute, die es betrifft, sich seltsamerweise sehr sicher sein können, dass ihnen nichts passiert.
Davon, dass die CD oder andere jetzt wirklich gekauft wurden, hört man auch nichts. skeptisch
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Assarhaddon
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Beiträge: 362
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Beitrag(#1433685) Verfasst am: 18.02.2010, 14:45    Titel: Antworten mit Zitat

immanuela hat folgendes geschrieben:
Davon, dass die CD oder andere jetzt wirklich gekauft wurden, hört man auch nichts. skeptisch

Davon hat man auch bei der CD aus Liechtenstein nichts gehört, bis die ersten Verdächtigen verhaftet wurden. Ich denke, so wäre es auch diesmal gelaufen, wenn nicht ein paar moralische Bedenkenträger in der jetzigen Regierungskoalition aufgetaucht wären, die das im Vorfeld schon hochgekocht haben. Nachdem die Entscheidung jetzt gefallen ist, werden Finanzämter und Staatsanwaltschaften das wieder still handhaben und den Stand der Ermittlungen nicht groß in die Welt posaunen.
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"Wir sind sowas wie ein Supermarkt: Wir haben nicht immer Kunden, aber wir haben stets geöffnet"
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immanuela
total südlich



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Beiträge: 1846

Beitrag(#1433840) Verfasst am: 18.02.2010, 21:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hm, in der Tagesschau hiess es gerade, eine Umfrage hat ergeben, dass es in den letzten Wochen tausende Selbstanzeigen gab und in Politikerkreisen jetzt die Straffreiheit bei so etwas diskutiert wird...
Na, das ist ja schön. Mit den Augen rollen
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fwo
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Beitrag(#1433863) Verfasst am: 18.02.2010, 22:00    Titel: Antworten mit Zitat

immanuela hat folgendes geschrieben:
Hm, in der Tagesschau hiess es gerade, eine Umfrage hat ergeben, dass es in den letzten Wochen tausende Selbstanzeigen gab und in Politikerkreisen jetzt die Straffreiheit bei so etwas diskutiert wird...
Na, das ist ja schön. Mit den Augen rollen

Am Kopf kratzen Was heißt diskutiert? Wenn ich das richtig weiß, ist es sowieso so, dass eine Selbstanzeige, die eingegangen ist, bevor eine Überprüfung dieses Steuerkontos beschlossen ist, das ist gleichbedeutend, bevor ein Hinterzugsverdacht für dieses Konto existiert, also bevor der Staat im Besitz von Daten ist, die diesen Verdacht nahelegen.... dass also in diesem Fall eine Selbstanzeige grundsätzlich von der Strafe befreit. Wohlgemerkt: von der Strafe - die Steuern einschließlich der fälligen Zinsen sind nachzuzahlen.

fwo
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Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.

Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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