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nicht katholisch = vogelfrei !?
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Sanne
gives peas a chance.



Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#481735) Verfasst am: 23.05.2006, 21:25    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:

Und warum Kommunionskinder am Folgetag nicht die Schule besuchen koennen sollen, entbirgt sich mir immer noch nicht. Bei den deutlich aelteren Konfirmanden mag das schon etwas verstaendlicher sein.


Die Kommunionskinder können Alkohol noch weniger vertragen Schulterzucken
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Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#481739) Verfasst am: 23.05.2006, 21:29    Titel: Antworten mit Zitat

Sanne hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:

Und warum Kommunionskinder am Folgetag nicht die Schule besuchen koennen sollen, entbirgt sich mir immer noch nicht. Bei den deutlich aelteren Konfirmanden mag das schon etwas verstaendlicher sein.


Die Kommunionskinder können Alkohol noch weniger vertragen Schulterzucken


Der Staat foerdert also den Drogenmiszbrauch von Kindern durch das Freistellungsprivileg? Das also sind Frau von der Leyens christliche Erziehungsgrundwerte? zynisches Grinsen
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"Der Typ hat halt so seine Marotten" (Sermon über Sermon) Der Typ hat so seine Macken
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Eifellady
Weiße Haifelbestie



Anmeldungsdatum: 19.11.2003
Beiträge: 14403
Wohnort: Wildnis der Eifel

Beitrag(#481747) Verfasst am: 23.05.2006, 21:35    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
Sanne hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:

Und warum Kommunionskinder am Folgetag nicht die Schule besuchen koennen sollen, entbirgt sich mir immer noch nicht. Bei den deutlich aelteren Konfirmanden mag das schon etwas verstaendlicher sein.


Die Kommunionskinder können Alkohol noch weniger vertragen Schulterzucken


Der Staat foerdert also den Drogenmiszbrauch von Kindern durch das Freistellungsprivileg? Das also sind Frau von der Leyens christliche Erziehungsgrundwerte? zynisches Grinsen


Du wirst nicht glauben, wie wenig ähm christlich es auf den Feiern zugeht. Mr. Green

Und als die Hauptperson des Tages können die Kinder ja auch nicht pünktlich ins Bett und die Eltern als Gastgeber auch nicht. Meist wird auch noch außerhalb gefeiert ....
Deshalb ist es eben so, wie Heike es schon erklärt hat.
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Sanne
gives peas a chance.



Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#481757) Verfasst am: 23.05.2006, 21:44    Titel: Antworten mit Zitat

Saufen auf christlichen Familien-Feiern ist definitiv christlich.
Immerhin hat der Herr Jesus Christus selber Wasser in Wein verwandelt. Das war auch auf einer Familienfeier.
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Evilbert
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#481772) Verfasst am: 23.05.2006, 22:00    Titel: Antworten mit Zitat

Sanne hat folgendes geschrieben:
Immerhin hat der Herr Jesus Christus selber Wasser in Wein verwandelt.


Hm, das beweist doch lediglich dass Jesus ein guter Wirt war. Dem Beispiel folgen ja heute noch geschäftstüchtige Wirte.
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Sanne
gives peas a chance.



Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#481778) Verfasst am: 23.05.2006, 22:10    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
Sanne hat folgendes geschrieben:
Immerhin hat der Herr Jesus Christus selber Wasser in Wein verwandelt.


Hm, das beweist doch lediglich dass Jesus ein guter Wirt war. Dem Beispiel folgen ja heute noch geschäftstüchtige Wirte.


Wieso Wirt?
Jesus war bloß Gast, in Begleitung seiner Mutter.

http://www.bibel-online.net/buch/43.johannes/2.html#2,1
Zitat:
Die Hochzeit zu Kana
1Und am dritten Tage war eine Hochzeit in Kana in Galiläa, und die Mutter Jesu war da. 2Jesus aber und seine Jünger waren auch zur Hochzeit geladen. 3Und als der Wein ausging, spricht die Mutter Jesu zu ihm: Sie haben keinen Wein mehr. 4Jesus spricht zu ihr: Was geht's dich an, Frau, was ich tue? Meine Stunde ist noch nicht gekommen. 5Seine Mutter spricht zu den Dienern: Was er euch sagt, das tut. 6Es standen aber dort sechs steinerne Wasserkrüge afür die Reinigung nach jüdischer Sitte, und in jeden gingen zwei oder drei Maße. 7Jesus spricht zu ihnen: Füllt die Wasserkrüge mit Wasser! Und sie füllten sie bis obenan. 8Und er spricht zu ihnen: Schöpft nun und bringt's dem Speisemeister! Und sie brachten's ihm. 9Als aber der Speisemeister den Wein kostete, der Wasser gewesen war, und nicht wußte, woher er kam - die Diener aber wußten's, die das Wasser geschöpft hatten -, ruft der Speisemeister den Bräutigam 10und spricht zu ihm: Jedermann gibt zuerst den guten Wein und, wenn sie betrunken werden, den geringeren; du aber hast den guten Wein bis jetzt zurückbehalten. 11Das ist das erste Zeichen, das Jesus tat, geschehen in Kana in Galiläa, und ber offenbarte seine Herrlichkeit. Und seine Jünger glaubten an ihn.

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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#481779) Verfasst am: 23.05.2006, 22:13    Titel: Antworten mit Zitat

Spiritus hat folgendes geschrieben:
.Eine Anzeigenerstattung erübrigte sich, weil es sich um Kinder handelte.


Und eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Lehrkörper?
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Spiritus
Sternenstaub auf verfaulendem Laub



Anmeldungsdatum: 03.04.2004
Beiträge: 605
Wohnort: Münsterland

Beitrag(#481817) Verfasst am: 23.05.2006, 23:04    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
Spiritus hat folgendes geschrieben:
.Eine Anzeigenerstattung erübrigte sich, weil es sich um Kinder handelte.


Und eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Lehrkörper?


War damals eine Überlegung - stattdessen haben wir unseren Sohn von dieser problematischen Grundschule genommen. Da es in NRW feste Schulbezirke gibt, hätten wir in Anbetracht der dort herrschenden Umstände die Beachtung der Schulpflicht verweigert. Als Ultima Ratio hätten wir auch den Rechtsweg beschritten.

Stattdessen gab man nach und ermöglichte unserem Sohn den Besuch einer anderen Grundschule. Dort geht es ihm erheblich besser.

Dennoch bleibt diese in meinem Eingangsposting dargelegte Fragestellung bestehen. Hier in Stadtlohn sind alle Grundschulen aufgrund der Religionszugehörigkeit der Mehrheit katholisch. Vor Unterrichtsbeginn wird gebetet, im Musikunterricht werden geistliche Lieder eingeübt und und und.....

Hier findet U. v. d. Leyens Idee den nötigen Widerhall - meinen hingegen nicht, da ich entschieden den Ansatz vertrete, dass eine humane Erziehung im Widerspruch zu einer christlichen steht. Der Moment der Toleranz fehlt bei der christlich-katholischen, wie sie denn hier verstanden und gelebt wird.
Die christlich-katholische Erziehung ist hier im Wesentlichen auf Lob und Tadel und den damit einhergehenden Sanktionen aufgebaut und nicht auf Vernunft.

So verstehe ich auch die Aussage des Lehrers: Kirche oder Schule. Hier wird wissentlich die Schulpflicht als Sanktionsinstrument eingesetzt während sich die anderen Kinder einen schulfreien Tag gestalten lassen. Es geht für mich dabei um das Ausleben von Macht, die hier rigoros gegen Andersdenkende eingesetzt wird.

Ein erstes Fazit:
Aufgrund der vielen vielen zum Teil sehr differenzierten Antworten habe ich das Problem im Kreis meiner Familie erneut diskutiert. Eine letztendliche Entscheidung ist noch nicht gefallen.

Ach' ja, Geschenke segnen.
Geht es hier nicht um die reine Zurschaustellung des Erhaltenen? Protzen und Prahlen mit Gottes Segen!

In diesem Sinne

Spiritus
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Semper fidelis!
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#481818) Verfasst am: 23.05.2006, 23:06    Titel: Antworten mit Zitat

Spiritus hat folgendes geschrieben:
Evilbert hat folgendes geschrieben:
Spiritus hat folgendes geschrieben:
.Eine Anzeigenerstattung erübrigte sich, weil es sich um Kinder handelte.


Und eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Lehrkörper?


War damals eine Überlegung - stattdessen haben wir unseren Sohn von dieser problematischen Grundschule genommen. Da es in NRW feste Schulbezirke gibt, hätten wir in Anbetracht der dort herrschenden Umstände die Beachtung der Schulpflicht verweigert. Als Ultima Ratio hätten wir auch den Rechtsweg beschritten.

Stattdessen gab man nach und ermöglichte unserem Sohn den Besuch einer anderen Grundschule. Dort geht es ihm erheblich besser.

Dennoch bleibt diese in meinem Eingangsposting dargelegte Fragestellung bestehen. Hier in Stadtlohn sind alle Grundschulen aufgrund der Religionszugehörigkeit der Mehrheit katholisch. Vor Unterrichtsbeginn wird gebetet, im Musikunterricht werden geistliche Lieder eingeübt und und und.....


Da schon Kruzifikse in Klassen die niegative Religionsfreiheit der Uungläubigen Schüler verletzen, dürfteeine Klage dagegen zeimlcih interessant werden - es sei denn, die Lieder iund Gebete sind absolut freiwillig, was ich mir kaum vorstellen kann.
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Sehwolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#481861) Verfasst am: 24.05.2006, 00:57    Titel: Antworten mit Zitat

Spiritus hat folgendes geschrieben:
Ein erstes Fazit:
Aufgrund der vielen vielen zum Teil sehr differenzierten Antworten habe ich das Problem im Kreis meiner Familie erneut diskutiert. Eine letztendliche Entscheidung ist noch nicht gefallen.


Welche Handlungsalternativen werden denn in Erwägung gezogen, wenn man fragen darf?


Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Da schon Kruzifikse in Klassen die niegative Religionsfreiheit der Uungläubigen Schüler verletzen, dürfteeine Klage dagegen zeimlcih interessant werden - es sei denn, die Lieder iund Gebete sind absolut freiwillig, was ich mir kaum vorstellen kann.



Ein Klage "nur weil es intreessant ist", finde ich nicht so dolle, schließlich gehts um ein neunjähriges Kind. Wievel "Spass" hat so ein Kind auf so einer Schule, wenn die Eltern die Schulleitung/Lehrer verklagen? Nicht, dass ich das prinzipiell ausschließen würde, aber es sollte ganz besonders gründlich bedacht werden.


T.
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Critic
oberflächlich



Anmeldungsdatum: 22.07.2003
Beiträge: 16361
Wohnort: Arena of Air

Beitrag(#481863) Verfasst am: 24.05.2006, 00:58    Titel: Antworten mit Zitat

Sanne hat folgendes geschrieben:
Evilbert hat folgendes geschrieben:
Sanne hat folgendes geschrieben:
Immerhin hat der Herr Jesus Christus selber Wasser in Wein verwandelt.


Hm, das beweist doch lediglich dass Jesus ein guter Wirt war. Dem Beispiel folgen ja heute noch geschäftstüchtige Wirte.


Wieso Wirt?
Jesus war bloß Gast, in Begleitung seiner Mutter.

http://www.bibel-online.net/buch/43.johannes/2.html#2,1
Zitat:
Die Hochzeit zu Kana
1Und am dritten Tage war eine Hochzeit in Kana in Galiläa, und die Mutter Jesu war da. 2Jesus aber und seine Jünger waren auch zur Hochzeit geladen. 3Und als der Wein ausging, spricht die Mutter Jesu zu ihm: Sie haben keinen Wein mehr. 4Jesus spricht zu ihr: Was geht's dich an, Frau, was ich tue? Meine Stunde ist noch nicht gekommen. 5Seine Mutter spricht zu den Dienern: Was er euch sagt, das tut. 6Es standen aber dort sechs steinerne Wasserkrüge afür die Reinigung nach jüdischer Sitte, und in jeden gingen zwei oder drei Maße. 7Jesus spricht zu ihnen: Füllt die Wasserkrüge mit Wasser! Und sie füllten sie bis obenan. 8Und er spricht zu ihnen: Schöpft nun und bringt's dem Speisemeister! Und sie brachten's ihm. 9Als aber der Speisemeister den Wein kostete, der Wasser gewesen war, und nicht wußte, woher er kam - die Diener aber wußten's, die das Wasser geschöpft hatten -, ruft der Speisemeister den Bräutigam 10und spricht zu ihm: Jedermann gibt zuerst den guten Wein und, wenn sie betrunken werden, den geringeren; du aber hast den guten Wein bis jetzt zurückbehalten. 11Das ist das erste Zeichen, das Jesus tat, geschehen in Kana in Galiläa, und ber offenbarte seine Herrlichkeit. Und seine Jünger glaubten an ihn.


Ich glaube ich muß mal fragen, ob der griechische Urtext auch so schlecht geschrieben ist...

Wie ward das: "Die Bischöfe sind in der Vergewaltigung der Sprache so grausam wie bei der Verfolgung sogenannter Häretiker."
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"Die Pentagon-Gang wird in der Liste der Terrorgruppen geführt"

Dann bin ich halt bekloppt. Mit den Augen rollen

"Wahrheit läßt sich nicht zeigen, nur erfinden." (Max Frisch)
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#481903) Verfasst am: 24.05.2006, 06:18    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Und soll die Beurlaubung von Klassenfahrten verboten werden, damit hier auch nicht Schüler sinnlos in anderen Klassen rumhocken?


Fuer die Beurlaubung von Klassenfahrten sehe ich allerdings keinen plausiblen Grund jenseits einer Krankheit. Bei Geldmangel muesste es einen Solidarfonds geben.


Gibt es nicht. Und wenn jemand keine Lust hat, stellt ihn der Klassenlehrer auch frei. Wozu auch mitschleppen und den anderen die Tage verderben. Ebenso bleiben Schüler zu Hause, die der Klassenlehrer nicht mitnehmen will, weil sie schon unangenehm aufgefallen sind. Und dann sind da noch die muslimischen oder einer christlichen Sekte angehörigen Schülerinnen, die schon mal zu Hause bleiben. Bei Auslandsaufenthalten kommt noch das Problem hinzu, dass möglicherweise nicht alle Schüler die entsprechenden Visa, Pässe usw. haben. Es gibt viele Gründe.

Zitat:
Und warum Kommunionskinder am Folgetag nicht die Schule besuchen koennen sollen, entbirgt sich mir immer noch nicht. Bei den deutlich aelteren Konfirmanden mag das schon etwas verstaendlicher sein.


Es ist ein Familienfest. An oder nach Familienfesten kann Beurlaubung beantragt werden. Auch Kommunionsfeiern sind anstrengend und werden spät.

Zitat:
Mir geht es aber gar nicht primaer um die Plausibilitaet von Befreiungsgruenden, sondern um die Sinnhaftigkeit von eintaegiger Unterrichtsteilnahme der Nichtbefreiten in anderen Klassen.


Nur, weil eine Gruppe beurlaubt ist, kann die andere Gruppe doch nicht ganz von der schulpflicht befreit werden.

Zitat:
Auszerdem gibt es eine eindeutige staatliche Ungleichbehandlung, wenn die Teilnahme an einer Jugendfeier - im Gegensatz zur Konfirmation - nicht als Befreiungsgrund anerkannt wird.


Es kann bei sämtlichen persönlichen Anlässen eine Befreiung beim Klassenlehrer beantragt werden. Kommunion ist nur ein Bespiel. Jugendfeier ist da nicht explizit ausgeschlossen. Oder hast du dafür - abseits von Wikipedia einen Beleg, dass die Klassenlehrer Befreiungen für Jugendfeiern grundsätzlich ablehnen müssen? Der entsprechende Runderlass für Befreiungen gibt diese angebliche Ungleichbehandlung jedenfalls nicht her.


Zuletzt bearbeitet von Heike J am 24.05.2006, 06:31, insgesamt 3-mal bearbeitet
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#481904) Verfasst am: 24.05.2006, 06:26    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:

Da schon Kruzifikse in Klassen die niegative Religionsfreiheit der Uungläubigen Schüler verletzen, dürfteeine Klage dagegen zeimlcih interessant werden - es sei denn, die Lieder iund Gebete sind absolut freiwillig, was ich mir kaum vorstellen kann.


Da es sich - wie Spiritus schreibt - um eine katholische Grundschule handelt, wirst du da mit einer Klage in dieser Hinsicht nicht viel ausrichten. An konfessionellen Grundschulen ist Mission inklusive.

Das Problem ist, dass es in einem Gebiet nur konfessionelle Grundschulen geben darf. In NRW entscheiden die Eltern darüber, ob eine Grundschule umgewandelt wird. Da müssen dann 80% dafür stimmen.
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Spiritus
Sternenstaub auf verfaulendem Laub



Anmeldungsdatum: 03.04.2004
Beiträge: 605
Wohnort: Münsterland

Beitrag(#481912) Verfasst am: 24.05.2006, 08:48    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:


Da es sich - wie Spiritus schreibt - um eine katholische Grundschule handelt, wirst du da mit einer Klage in dieser Hinsicht nicht viel ausrichten. An konfessionellen Grundschulen ist Mission inklusive.

Das Problem ist, dass es in einem Gebiet nur konfessionelle Grundschulen geben darf. In NRW entscheiden die Eltern darüber, ob eine Grundschule umgewandelt wird. Da müssen dann 80% dafür stimmen.


Wo bleibt in diesem Punkt die grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit? Hast Du die Rechtsgrundlage? Wo finde ich die?

Für mich zeigt das deutlich, dass eine Trennung zwischen Schule und Kirche fast unmöglich ist - Votum von 80%!! Das ist mehr als eine 2/3 Mehrheit, die zum Teil für Enrtscheidungen im Deutschen Bundestag benötigt wird.


Hier gibt es keine konfessionsfreie Grundschule. Der verantwortliche Schulrat bezeichnete dies als strukturelles Problem. Es findet also eine Zwangschristianisierung statt. Mitbeten muss keiner wird aber gewünscht.
Da sich unsere Mitbürger ausländischer Herkunft integrieren wollen, nehmen sie artig daran teil - bloß, um nicht aufzufallen, vielleicht aber auch aus Angst.
Einige haben wider der eigenen Überzeugung als Muslime am katholischen Religionsunterricht teilgenommen.


Ein weiteres Beispiel für subtile christlich-katholischer Indoktrination:

Mein ältester Sohn geht auf das Gymnasium und nahm einmal freiwillig für ein halbes Jahr am Religionsunterricht in der 7. Klasse teil. Die Lehrerin hielt ihm vor, dass er seine Hausaufgaben nichtselbst geschrieben habe. Er hatte einige kritische Anmerkungen zum Thema: "Wie muss ein Mensch sein, dass Du ihm folgen würdest.", verfasst.
Sie übersah, dass unser Sohn hochbegabt ist. Sie wusste nicht, dass wir untereinander sehr viel diskutieren. Aufgrunddessen sind die Auffassungen unseres Sohnes sehr differenziert. Er stellt in Frage und akzeptiert nicht einfach so.
Konsequenz: Zeugnisnote 3
seine Konsequenz: Abwahl des Fachs Religion
Danach wurde er von vielen Lehrerinnen und Lehrern gefragt, warum er denn nicht mehr am Religionsunterricht teilnehmen würde.

So wird ein 12-jähriges Kind in einen für mich nicht mehr nachvollziehbaren Rechtfertigungsdruck gebracht. Auch in diesem Fall wurden Machtpositionen gezielt eingesetzt. Auf der einen Seite steht ein 12-jähriger und auf der anderen Seite studiertes Lehrpersonal. Für mich ist das ein ungleiches Verhältnis. Ist das Ziel Verunsicherung? Dir geht es besser, wenn Du Dich unterordnest, könnte man mutmaßen.

Frage: Wird sich unser Sohn noch einmal gegen den Religionsunterricht aussprechen.
Ich denke ja, denn sein Selbstbewusstsein ist stark genug. Er weiß um den familiären Rückhalt.

Eine Aussage eines Grundschullehrers: Der Kirchenbesuch hat noch keinem geschadet.


Übrigens ist Bruder Paulus ein Kind dieser Stadt.

Einen schönen Tag

Spiritus
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#482013) Verfasst am: 24.05.2006, 13:14    Titel: Antworten mit Zitat

Spiritus hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:


Da es sich - wie Spiritus schreibt - um eine katholische Grundschule handelt, wirst du da mit einer Klage in dieser Hinsicht nicht viel ausrichten. An konfessionellen Grundschulen ist Mission inklusive.

Das Problem ist, dass es in einem Gebiet nur konfessionelle Grundschulen geben darf. In NRW entscheiden die Eltern darüber, ob eine Grundschule umgewandelt wird. Da müssen dann 80% dafür stimmen.


Wo bleibt in diesem Punkt die grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit? Hast Du die Rechtsgrundlage? Wo finde ich die?


Was die Rechtsgrundlage für Konfessionsschulen in NRW angeht, kann ich dir leider im Moment auch nicht weiterhelfen. Mir ist nur die 80-Prozent-Regelung bekannt.
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#482032) Verfasst am: 24.05.2006, 13:32    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Was die Rechtsgrundlage für Konfessionsschulen in NRW angeht, kann ich dir leider im Moment auch nicht weiterhelfen. Mir ist nur die 80-Prozent-Regelung bekannt.


Noch heute sind in NRW - das gibt es in keinem anderen Bundesland mehr! - ca. ein Drittel aller staatlichen Grundschulen [es geht also nicht um die zu 92% staatlich finanzierten Privatschulen!] konfessionelle Schulen. 1140 katholische und 144 evangelische Grundschulen, die zu 100% vom Staat finanziert werden, grenzen heute noch SchülerInnen aufgrund ihrer Weltanschauung aus, da die Schulleitungen auf Grund dieses Sonderstatus die Möglichkeit haben, Kinder anderer Weltanschauungen abzulehnen. So werden bei der Anmeldung an Konfessionsschulen beispielsweise muslimische Eltern aufgefordert zu unterschreiben, dass sie diese im entsprechenden christlichen Bekenntnis der Schule erziehen lassen wollen.

In vielen Gegenden in NRW, z.B. in Teilen des Münsterlandes oder des Sauerlandes, gibt es für Kinder keine Möglichkeit, in zumutbarer Nähe eine Gemeinschaftsschule zu besuchen, da dieses Angebot bis heute fehlt.

Eltern haben aber das Recht, nach dem geltenden Schulordnungsgesetz die Errichtung einer Gemeinschaftsschule oder die Umwandlung einer staatlichen Konfessionellen in eine Gemeinschaftsschule von ihrer Kommune einzufordern.

Das Land NRW hat bei der Umstrukturierung des Schulwesens in den 60er Jahren allerdings auf Druck der beiden Großkirchen, die ihren Einfluss schwinden sahen, für dieses Verfahren einige Barrieren eingebaut. So wird z.B. beim Abstimmungsverfahren zur Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule nicht die Zahl der abgebenen Stimmen, wie z.B. bei politischen Wahlen, zugrunde gelegt, sondern die Anzahl von Stimmen der stimmberechtigten Eltern.

Auch liegt die notwendige Zustimmung bei der Umwandlung einer Grundschule bedeutend höher als bei der einer Hauptschule: Bei einer Hauptschule reicht ein Drittel aus, während bei einer Grundschule zwei Drittel aller Stimmberechtigten der Umwandlung zustimmen müssten.
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#482060) Verfasst am: 24.05.2006, 14:03    Titel: Antworten mit Zitat

Schulgesetz

Hier § 27, 28
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Shadaik
evolviert



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Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#482125) Verfasst am: 24.05.2006, 15:29    Titel: Re: nicht katholisch = vogelfrei !? Antworten mit Zitat

Spiritus hat folgendes geschrieben:
Am kommenden Sonntag haben die Kinder der Grundschule, auf die mein Sohn geht, Kommunion. Am darauffolgenden Montag treffen sich die Kommunionskinder zu einer Messe in der Kirche, um nach der Segnung der Kommunions-Geschenke, an einem gemeinsamen Kaffeetrinken im Gemeindehaus teilzunehmen. Danach wird ein Klassenfoto gefertigt.
Schulunterricht findet weder vor noch nach dem Gottesdienst für diese Kinder statt.

Für die evangelischen Kinder, die Muslime und für meinen Sohn besteht an diesem Tag Schulpflicht, d. h. sie werden auf andere Klassen aufgeteilt und müssen 5 Stunden in der Schule bleiben.

Der Klassenlehrer hat explizit gesagt: Kirche oder Schule

Wie denkt ihr über diese Haltung bzw. Vorgehensweise?

Also ich hab nach meiner Konfirmation kein schulfrei bekomme.

Warum auch?
Die Konfi war ja sonntags und montags war halt Schule,
was soll das miteinander zu tun haben?
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#482137) Verfasst am: 24.05.2006, 15:38    Titel: Re: nicht katholisch = vogelfrei !? Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:

Also ich hab nach meiner Konfirmation kein schulfrei bekomme.


Hast du danach gefragt und es wurde verweigert?
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#482149) Verfasst am: 24.05.2006, 15:51    Titel: Re: nicht katholisch = vogelfrei !? Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:

Also ich hab nach meiner Konfirmation kein schulfrei bekomme.


Hast du danach gefragt und es wurde verweigert?

Nein,
ich habe keins bekommen.
Warum hätte ich nach so etwas fragen sollen, mir war nicht vorstellbar, dass es sowas gibt.
War schließlich keine Trauerfeier.
_________________
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#482155) Verfasst am: 24.05.2006, 16:02    Titel: Re: nicht katholisch = vogelfrei !? Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:

Also ich hab nach meiner Konfirmation kein schulfrei bekomme.


Hast du danach gefragt und es wurde verweigert?

Nein,
ich habe keins bekommen.
Warum hätte ich nach so etwas fragen sollen, mir war nicht vorstellbar, dass es sowas gibt.
War schließlich keine Trauerfeier.


Dann hast du nicht "kein schulfrei bekommen", sondern kein schulfrei gewollt.

Da es in diesem Thread gerade auch um Rechte und Privilegien gewisser Gruppen ging, möchte ich dies klarstellen. zwinkern

Jedenfalls ist nach einem Runderlass hier die Möglichkeit, schulfrei zu beantragen und zu geben, vorhanden.
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
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Beitrag(#482159) Verfasst am: 24.05.2006, 16:07    Titel: Antworten mit Zitat

Schulfrei hab ich gerne so oft gewollt wie's ging, abe rmich hat keiner gefragt, woher soll ich dann wissen, dass ich das wollen durfte?
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#482162) Verfasst am: 24.05.2006, 16:11    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Schulfrei hab ich gerne so oft gewollt wie's ging, abe rmich hat keiner gefragt, woher soll ich dann wissen, dass ich das wollen durfte?


Über seine Rechte muss man sich schon selbst informieren. Das ist als Schüler nicht anders als später als Erwachsener. Die SV müsste jedenfalls die entsprechenden Texte vorliegen haben.
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#482166) Verfasst am: 24.05.2006, 16:15    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, der Punkt für mich: Es sollte auch nicht gehen.

Schule darf nicht zu Gunsten kirchlicher Veranstaltungen ausfallen, das ist ja quasi doppelte Verblödung.
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Galaxisherrschers Katze
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Anmeldungsdatum: 06.04.2005
Beiträge: 5018

Beitrag(#482177) Verfasst am: 24.05.2006, 16:26    Titel: Antworten mit Zitat

Bei uns sind auch die meisten trotzdem gekommen.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22301

Beitrag(#482184) Verfasst am: 24.05.2006, 16:45    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
Noch heute sind in NRW - das gibt es in keinem anderen Bundesland mehr! - ca. ein Drittel aller staatlichen Grundschulen [...] konfessionelle Schulen. 1140 katholische und 144 evangelische Grundschulen [...]
Dass es so viele sind, hätte ich nicht gedacht. Hier im Ruhrgebiet sind die deutlich seltener - liegt wohl daran, dass hier keine Religionsgemeinschaft so deutlich vorherrscht.
Sermon hat folgendes geschrieben:
In vielen Gegenden in NRW, z.B. in Teilen des Münsterlandes oder des Sauerlandes, gibt es für Kinder keine Möglichkeit, in zumutbarer Nähe eine Gemeinschaftsschule zu besuchen, da dieses Angebot bis heute fehlt.
Und das ist in der Tat ein Problem. Das sollte nicht sein.
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Spiritus
Sternenstaub auf verfaulendem Laub



Anmeldungsdatum: 03.04.2004
Beiträge: 605
Wohnort: Münsterland

Beitrag(#482197) Verfasst am: 24.05.2006, 16:57    Titel: Antworten mit Zitat

Aktuelle Entwicklung

Heute kam mein Sohn mit 2 Arbeitszetteln nach Hause, die von denen zu bearbeiten sind, die am Montag nicht an der Messe bzw. der Segnung der Geschenke teilnehmen. Diese Zettel sind dann am Montag während des Verbleibens in den 4. Klassen zu bearbeiten. .
Ob eine Leistungskontrolle stattfindet ist noch offen.

Unser 2. Sohn ist übrigens auch hochbegabt. In Teilbereichen liegt ein IQ von über 140 vor - im Durchschnitt aber von 134. Nach Aussagen der Tester gehört unser Sohn in die 5. Klasse. Das ist dem Lehrer bekannt.
Dazu gehören 3 weitere der insgesamt 6 Kinder zur Spitzengruppe der Klasse.
So etwas schafft - gewollt oder ungewollt - Frustrationen und hat jetzt erst Recht den Beigeschmacik einer Sanktionierung.


Spiritus
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Semper fidelis!
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#482231) Verfasst am: 24.05.2006, 17:29    Titel: Antworten mit Zitat

Spiritus hat folgendes geschrieben:
Heute kam mein Sohn mit 2 Arbeitszetteln nach Hause, die von denen zu bearbeiten sind, die am Montag nicht an der Messe bzw. der Segnung der Geschenke teilnehmen. Diese Zettel sind dann am Montag während des Verbleibens in den 4. Klassen zu bearbeiten.


Entweder, der regulaere Unterricht findet statt, ohne die Kommunionsprivilegierten, oder er faellt aus. Wenn er ausfaellt, dann ist maximal die Schulpflicht zu wahren. Extraaufgaben sind unzulaessig.
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"Der Typ hat halt so seine Marotten" (Sermon über Sermon) Der Typ hat so seine Macken
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#482256) Verfasst am: 24.05.2006, 17:50    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
Spiritus hat folgendes geschrieben:
Heute kam mein Sohn mit 2 Arbeitszetteln nach Hause, die von denen zu bearbeiten sind, die am Montag nicht an der Messe bzw. der Segnung der Geschenke teilnehmen. Diese Zettel sind dann am Montag während des Verbleibens in den 4. Klassen zu bearbeiten.


Entweder, der regulaere Unterricht findet statt, ohne die Kommunionsprivilegierten, oder er faellt aus. Wenn er ausfaellt, dann ist maximal die Schulpflicht zu wahren. Extraaufgaben sind unzulaessig.


Eine Schulpflicht, in der keine Aufgaben gestellt werden dürfen? Kann ich mir nicht vorstellen. Die Kinder werden in andere Klassen gesetzt, weil sie ja beaufsichtigt werden müssen. Und sie erhalten Aufgaben, weil sie ja nicht an dem Unterricht der höheren Klasse teilnehmen können, aber beschäftigt werden sollten.

Eigentlich ein normales Vorgehen, meine ich. Schulterzucken

Ich würde das nicht gleich als Strafarbeit ansehen.
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Sanne
gives peas a chance.



Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#482292) Verfasst am: 24.05.2006, 18:29    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
[
Eigentlich ein normales Vorgehen, meine ich. Schulterzucken



Das ganze nordrheinwestfälische Schulsystem scheint mir alles andere als normal. Staatliche Schulen als konfessionelle Schulen? In manchen Gegenden keine konfessionsneutralen oder "Gemeinschaftsschulen" ?
Wie läßt sich das NRW-Schulgesetz mit dem Grundgesetz vereinbaren?
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