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Verfassungsbeschwerde wegen Kirchenaustrittsgesetz NRW
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Suzius
Milchtrinker



Anmeldungsdatum: 12.03.2008
Beiträge: 478

Beitrag(#1063647) Verfasst am: 13.08.2008, 09:25    Titel: Antworten mit Zitat

Könnte man die Rechnung nicht an einen der netten Richter schicken und dazu noch eine Inkassofirma beauftragen dies zu überwachen?
_________________
Verdammte Vergangenheit, macht mir immer wieder einen Strich durch die Zukunft.

Gewisse Frauen sind für gewisse Männer wie Herdplatten für kleine Kinder, man tut alles nur um sich die Finger daran zu verbrennen.
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I.R
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1063656) Verfasst am: 13.08.2008, 09:50    Titel: Antworten mit Zitat

Die Kirchen sind meiner Meinung nach einfach zu blöd, das richtig zu verkaufen. Keinem Verein ist es in Deutschland verboten, eine Eintrittsgebühr zu verlangen. Wären Staat und Kirche clever, würden sie aus der Austrittsgebühr eine nachgelagerte Eintrittsgebühr machen, schon wäre die Diskussion vom Tisch.

"Die Eintrittsgebühr in die Gemeinschaft der RKK beträgt 30,-€. Dieser Betrag wird allen Glaubensbrüdern und -schwestern für die Zeit ihrer Mitgliedschaft gestundet. Bei Austritt aus der Glaubensgemeinschaft wird die Eintrittsgebühr zzgl. Zinsen i.H. von 8% per anno sofort und unwiderruflich fällig." *)


*) Die Verwendung dieser oder ähnlicher Formulierung durch die religiösen Glaubensgemeinschaften ist kostenpflichtig!
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