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AgentProvocateur registrierter User
Anmeldungsdatum: 09.01.2005 Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin
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(#1133548) Verfasst am: 20.11.2008, 20:53 Titel: |
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caballito hat folgendes geschrieben: | AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | Fernsehguckzeiten? Höhe des Taschengeldes? Medizinische Eingriffe? Haushaltspflichten? Schulwahl? Was genau und was nicht? |
Höhe des Taschengeldes fällt nicht unter Selbstbestimmung des Kindes, ansonstzen jeder Eingriff in die Rechte des Kindes. Natürlich. was denn sonst? Genau das ist doch der Punkt, um den es hier geht: Dass du hier allen Ernstes diskutierst, unter welchen Bedingungen ein Kind das Recht haben sollte, seine Interessen einzuklagen. Dass es eben nicht selbstverständlich ist, dass selbstverständlich ein Kind seine Rechte einklagen kann. Alle. [...] Die Eltern haben die Wüsnche des Kindes nicht bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen, sondern sie haben, außer wenn Not am Mann ist, dessen Entschediungen zu respektieren.. |
Hm. Ich habe eigentlich nicht prinzipiell etwas gegen Deinen Vorschlag. Im Gegenteil sogar, ich fände es eh gut, wenn es an Schulen spezielle Ansprechpartner für Kinder gäbe, die mit ihnen ihre Probleme besprechen und evtl. lösen könnte (auch Probleme mit Eltern). So wie das in Finnland der Fall ist (dort gibt es an vielen Schulen Psychologen). Das muss ja nicht gleich ein Gericht sein, wäre dann erst mal eine Schlichtungsstelle, die bei größeren Problemen immer noch das Gericht einschalten könnte.
Allerdings weiß ich nicht, ob wir die gleichen Vorstellungen davon haben, was die Rechte von Kindern sind / sein sollen. Hat ein Kind ein Recht darauf, unbegrenzt Fernsehen zu gucken? Unbegrenzt Süßigkeiten zu essen? Im Haushalt nicht helfen zu müssen? Ich meine nicht.
Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Sie können (je kleiner sie sind, desto weniger) nicht so gut die Zukunft berücksichtigen. Erwachsene sind daher in der Pflicht, das für sie zu tun. Was mit dem Lustprinzip / dem momentanen Wollen der Kinder kollidieren kann.
Also: die Einrichtung von Ansprechpartnern für Kinder an Schulen fände ich gut und unterstützenswert. Wenn diese in einem vernünftigen Rahmen agieren, d.h. wenn sie ebenso die langfristigen Interessen der Kinder berücksichtigen würden (die diese evtl. - je nach Alter - noch nicht einsehen können). Wäre dem nicht so, würde also diese Schlichtungsstelle zum Beispiel vorschreiben wollen, man müsse seine Kinder X Stunden am Tag Fernsehen gucken lassen, einfach weil die das gerade wollen, dann könnte ich das allerdings nicht ernst nehmen.
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neinguar Blue Note
Anmeldungsdatum: 04.02.2008 Beiträge: 3088
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(#1133631) Verfasst am: 20.11.2008, 22:20 Titel: |
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Nudelmops hat folgendes geschrieben: | Nee, genau weiss ich den Sender nicht mehr, aber sicher ist, es war ein ÖR - ich glaube Phoenix oder einer von den digitalen des ARD/ZDF.
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O je..... Ich hatte ja doch noch "gehofft", dass es Pro7, RTL II o.ä. war....
Nudelmops hat folgendes geschrieben: |
Ein Vermieter hatte wegen so einem "Patienten", der nach dem Einzug noch nicht einmal Miete gezahlt hatte, sich an das zuständige Amt gewandt, weil er die Miete dort direkt auf sein Konto haben wollte.
Man teilte ihm mit, dass das nicht möglich sei, solange der eigentliche Empfänger dies nicht wünsche.
Das war ja der Grundtenor der ganzen Reportage, denn dieser Mietnomade hatte das auch nicht zum ersten Mal gemacht. Ausserdem wäre ja (wenn diese Gesetzeslage zum Zeitpunkt des Entstehens schon gegolten hätte) die ganze Reportage nahezu hinfällig gewesen.
Was natürlich sein könnte ist, dass es eine Reportage von 2006 oder früher war (traue ich den ÖRs sogar zu) - sicher ist nur, dass ich jetzt aufpasse wie ein Schiesshund und die nächste Sendung darüber gleich aufnehme... |
Nochmal zur Klarstellung: Ich halte es für extrem unwahrscheinlich, dass die Rechtslage jemals so war.
_________________ Woran du dein Herz hängest, das ist dein Gott - Martin Luther -
Wenn ich Gott wäre, würde ich mich nicht von jedem anbeten lassen wollen - Hilde Ziegler -
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Nudelmops Spaghetti-Liebhaber
Anmeldungsdatum: 10.11.2008 Beiträge: 44
Wohnort: Reinhardshagen
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caballito zänkisches Monsterpony
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary
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(#1134113) Verfasst am: 21.11.2008, 17:13 Titel: |
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AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: |
Hm. Ich habe eigentlich nicht prinzipiell etwas gegen Deinen Vorschlag. Im Gegenteil sogar, ich fände es eh gut, wenn es an Schulen spezielle Ansprechpartner für Kinder gäbe, die mit ihnen ihre Probleme besprechen und evtl. lösen könnte (auch Probleme mit Eltern). So wie das in Finnland der Fall ist (dort gibt es an vielen Schulen Psychologen). Das muss ja nicht gleich ein Gericht sein, wäre dann erst mal eine Schlichtungsstelle, die bei größeren Problemen immer noch das Gericht einschalten könnte. |
Gut, eine vorgeschaltete Schlichtungsstelle ist natürlich auch nichts schlechtes, man mmuss ja nicght wegen jedem scheiß vors Geriicht, soweit ok.
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | Allerdings weiß ich nicht, ob wir die gleichen Vorstellungen davon haben, was die Rechte von Kindern sind / sein sollen. |
Vermutlich nicht. Kinder sind Menschen, und Menschenrechte sind Kinderrechte. "Kinderrechte" sind Humbug, und zwar selbst dann, wenn spezifische Rechte wären, die Kinder, eben ihrer Schwäche wegen, zusätzlich bekommen (weil auch dann nicht klar wäre, wieso andere, die aus anderen Gründen schwach sind, nicht dieselben Rechte haben sollten).
Und damit sind wir beim Punkt: Ein Kind hat exakt dieselben Rechte zu haben wie du, oder evtl. mehr, aber nicht weniger. Jedes Recht, das du hast, steht auch jedem Kind zu. Punkt.
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | Hat ein Kind ein Recht darauf, unbegrenzt Fernsehen zu gucken? |
Hast du ein Recht, unbegrenzt Fernsehen zu zu gucken?
Hast du ein Recht, unbegrenzt Süßigkeiten zu essen?
Die Frage ist blödsinnig. Es gibt kein Recht, etwas nicht zu tun, sondern allenfalls eine Pflicht, es zu tun. Hat ein Kind diese Pflicht? Hat irgendjemand womöglich einen Anspruch darauf, das das Kind etwas tut?
Warum nicht? Bitte begründen. Das ist doch genau der Punkt, um den es geht: Entweder du kannst begründen, warum nicht, oder es hat sie. Punkt.
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. |
Nein, sind sie nicht. Ist das aber ein Argument dafür, dass man ihnen Rechte vorenthalten darf?
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | Sie können (je kleiner sie sind, desto weniger) nicht so gut die Zukunft berücksichtigen. |
Und laufen daher Gefahr, Blödsinn zu machen, der ihnen schlecht bekommen würde. Ja.
Was soll dieser Strohmann schon wieder? Wo hat das irgendjemand bestritten? Ein Grund, ihnen Rechte vorzuenthalten, ist das aber immer noch nicht. Allenfalls, ihnen das zusätzliche Recht zu gewähren, dass man sie nicht auf ihre Dummheiten festnageln kann. Oder ein ebenfalls zusätzliches Recht auf einen Beschützer, der aufpasst, dass sie keinen Blödsinn machen. Das hab ich aber nie bestritten, also tu gefälligst nicht so, als ob ich Kinder ins Messer rennen lassen wollte.
Hat ein Kind ein Recht, den Finger in die Steckdose zu stecken? Natürlich hat es das, aber es ist kaum anzunehmen, dass es das bei verständiger Würdigung des Fakten ernsthaft wollen würde.
Was eine gute Überleitung darstellt zu
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | Erwachsene sind daher in der Pflicht, das für sie zu tun. |
Ja, Erwachsenne sind dazu da, Kinder davon abzuhalten, Blödsinn zu machen. Aber nicht dazu, den Kindern alles vorzuschreiben. Wenn das Kind im Begriff ist, Blödsinn anuzustellen, dann kann, darf, soll, musss man eingreifen. Wenn das Kind nicht im Begriff ist, Blödsinn anzustellen, muss, soll, und darf man es nicht. Punkt. Niemand ist berufen, dem Kind alles vorzuschreiben weil es sonst womöglich Blödsinn anstellen könnte.
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | Was mit dem Lustprinzip / dem momentanen Wollen der Kinder kollidieren kann. |
Der Strohmannklassiker schlechthin, das "Lustprinzip". Dir ist schon klar, dass du das Wort eingebracht hast, oder?
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | Also: die Einrichtung von Ansprechpartnern für Kinder an Schulen fände ich gut und unterstützenswert. Wenn diese in einem vernünftigen Rahmen agieren, d.h. wenn sie ebenso die langfristigen Interessen der Kinder berücksichtigen würden (die diese evtl. - je nach Alter - noch nicht einsehen können). |
Und warum darf ein Kind nicht einen Anwalt haben, der schlicht und einfach auf seiner Seite steht? Natürlich wird man dem Kind nicht immer Recht geben können, aber warum zum Teufel hat das Kind dann allein gegen alle zu stehen, warum darf keiner bedingungslos auf der Seite des Kindes stehen, auch wenn es nicht recht hat? Es gibt doch genug Leute, die dagegen stehen, warum muss auch noch die Ansprechperson des Kindes gegen es stehen? Wem bitte soll dann ein Kind eigentlich vertrauen können, wenn selbst der Anwalt die Gegenseite vertritt?
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | Wäre dem nicht so, würde also diese Schlichtungsstelle zum Beispiel vorschreiben wollen, man müsse seine Kinder X Stunden am Tag Fernsehen gucken lassen, einfach weil die das gerade wollen, dann könnte ich das allerdings nicht ernst nehmen. |
Moment mal: Derjenige, der hier Vorschriften gemacht bekommt, ist dein Kind, nicht du. Dein Kind soll Fernsehverbot bekommen. Und dieses Verbot wird dein Kind entweder, evtl. aufgrund der Schlichtung, einsehen, oder aber du hast es vor Gericht einzuklagen. Nicht dein Kind muss gegen deine Vorschriften klagen, sondern du musst deine Vorschriften einklagen.
Im übrigen ist das beste Mittel gegen übermäßigen Fernsehkonsum immer noch Alternativen. Wenn die Alternative Fernsehen ofer Langewiele ist, ist ein Fernsehverbot Blödsinn. Und wenn die Alternative schwachsinnige Fernsehserien oder interessante Beschäftigung ist, ist ein Fernsehverbot nicht nötig. Aber die Möglcihkeit, einfach Fernsehen zu verbieten, ist natürlich bequemer.
_________________ Die Gedanken sind frei.
Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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Ahriman Tattergreis
Anmeldungsdatum: 31.03.2006 Beiträge: 17976
Wohnort: 89250 Senden
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(#1134145) Verfasst am: 21.11.2008, 17:57 Titel: |
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Die Wohnung über mir steht seit etwa drei Monaten leer. Der Strom ist abgestellt, so kann sie nicht weitervermietet werden. Der Eigentümer hat einige Kubikmeter Müll wegschaffen müssen. Da war ein Mietnomade drin.
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neinguar Blue Note
Anmeldungsdatum: 04.02.2008 Beiträge: 3088
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(#1134219) Verfasst am: 21.11.2008, 19:07 Titel: |
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@ Nudelmops:
Ich hab gar nicht die Energie, mich in das Thema so zu vertiefen. Ich habe auch Deine verlinkten Seiten nur überfolgen.
Zur Klarstellung:
1. Ich habe erstmal nur festgestellt, dass die Rechtslage nicht so ist, dass der AlgII-Träger an den AlgII-Empfänger zahlen muss. Im Gegenteil soll direkt an den Vermieter gezahlt werden, wenn sonst nicht sichergestellt ist, dass die Miete auch bei ihm ankommt (mit Link aufs SGB II).
2. Im SGB II stand das ziemlich sicher seit Einführung von AlgII.
Da steht nicht "inzwischen", sondern "ohnehin":
Zitat: | Dabei ist die direkte Überweisung des ALG-Wohngeldes nach zwei oder maximal drei ausbleibenden Mietzahlungen durch die „Arbeitsämter“ ohnehin bereits Gang und Gäbe. |
3. Es kann sein, dass die Sozialhilfe immer direkt an den Vermieter gezahlt wurde, das legen ein paar Formulierungen in den von Dir verlinkten Seiten nahe.
Wie Du richtig sagst, geht das beim Alg II eben nicht automatisch:
Nudelmops hat folgendes geschrieben: |
Im Übrigen muss die Unfähigkeit, das Geld zweckgebunden auszugeben, doch erst mal bewiesen bzw. festgestellt werden. Das ALG II soll ja auch dem Empfänger das eigenständige wirtschaften ermöglichen, denn wenn man arbeitet bekommt man den Lohn ja auch in voller Höhe, ohne dass der Arbeitgeber die Miete überweist. |
4. Ich habe auf der einen Seite den klaren Wortlaut des SGB II, auf der anderen Seite z.B. einen Blog, der eine Zeitung zitiert, ohne dass man weiß, woher die das haben wollen. Wonach richte ich mich nun wohl?
5. Zu guter Letzt noch ein bisschen Spekulation, was für Änderungen es seit der Einführung von AlgII tatsächlich gegeben haben könnte:
- Die praktische Handhabung könnte strenger gegenüber den AlgII-'Empfängern geworden sein.
- Oder umgekehrt: Die AlgII-Träger haben erstmal einfach so weitergemacht wie früher bei der Sozialhilfe (was ich den ARGEn, von denen ich bisher etwas mitgekriegt habe, ohne weiteres zutrauen würde), wogegen sich dann zurecht Betroffene gewehrt haben, so dass diese rechtswidrige Praxis eingestellt werden musste. So könnte sich z.B. ein Satz wie
law blog hat folgendes geschrieben: | Sämtliche Bezieher von Arbeitslosengeld II erhalten die Miete seit Jahresanfang ausgezahlt, berichtet die Rheinische Post
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erklären.
So, jetzt aber Schluss, ich beschäftige mich schon wieder zu viel damit. Es ist eben ein Haufen Stuss im Umlauf....
EDIT: Schließlich wollte ich Caballito und Kival auch noch mal antworten......jetzt muss ich erstmal was essen.
_________________ Woran du dein Herz hängest, das ist dein Gott - Martin Luther -
Wenn ich Gott wäre, würde ich mich nicht von jedem anbeten lassen wollen - Hilde Ziegler -
Zuletzt bearbeitet von neinguar am 21.11.2008, 19:27, insgesamt 2-mal bearbeitet |
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AgentProvocateur registrierter User
Anmeldungsdatum: 09.01.2005 Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin
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(#1134244) Verfasst am: 21.11.2008, 19:25 Titel: |
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caballito hat folgendes geschrieben: | Und damit sind wir beim Punkt: Ein Kind hat exakt dieselben Rechte zu haben wie du, oder evtl. mehr, aber nicht weniger. Jedes Recht, das du hast, steht auch jedem Kind zu. Punkt. |
Nein. S.u.
caballito hat folgendes geschrieben: | AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | Sie können (je kleiner sie sind, desto weniger) nicht so gut die Zukunft berücksichtigen. |
Und laufen daher Gefahr, Blödsinn zu machen, der ihnen schlecht bekommen würde. Ja.
Was soll dieser Strohmann schon wieder? Wo hat das irgendjemand bestritten? Ein Grund, ihnen Rechte vorzuenthalten, ist das aber immer noch nicht. |
Doch, natürlich ist es das. Zum Beispiel haben Kinder deswegen kein Wahlrecht. Und "Blödsinn machen" kann sich nicht nur auf aktuelle Gefahrensituationen beziehen, sondern sollte mE auch eine längerfristige Abschätzung einbeziehen.
caballito hat folgendes geschrieben: | AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | Erwachsene sind daher in der Pflicht, das für sie zu tun. |
Ja, Erwachsenne sind dazu da, Kinder davon abzuhalten, Blödsinn zu machen. Aber nicht dazu, den Kindern alles vorzuschreiben. Wenn das Kind im Begriff ist, Blödsinn anuzustellen, dann kann, darf, soll, musss man eingreifen. Wenn das Kind nicht im Begriff ist, Blödsinn anzustellen, muss, soll, und darf man es nicht. Punkt. Niemand ist berufen, dem Kind alles vorzuschreiben weil es sonst womöglich Blödsinn anstellen könnte. |
Es geht nicht darum "alles" vorzuschreiben. Es geht darum, auch auf Dinge einzuwirken (evtl. zu unterbinden, zu verbieten), die der Einschätzung nach erst in der Zukunft negative Auswirkungen haben.
caballito hat folgendes geschrieben: | AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | Also: die Einrichtung von Ansprechpartnern für Kinder an Schulen fände ich gut und unterstützenswert. Wenn diese in einem vernünftigen Rahmen agieren, d.h. wenn sie ebenso die langfristigen Interessen der Kinder berücksichtigen würden (die diese evtl. - je nach Alter - noch nicht einsehen können). |
Und warum darf ein Kind nicht einen Anwalt haben, der schlicht und einfach auf seiner Seite steht? Natürlich wird man dem Kind nicht immer Recht geben können, aber warum zum Teufel hat das Kind dann allein gegen alle zu stehen, warum darf keiner bedingungslos auf der Seite des Kindes stehen, auch wenn es nicht recht hat? Es gibt doch genug Leute, die dagegen stehen, warum muss auch noch die Ansprechperson des Kindes gegen es stehen? Wem bitte soll dann ein Kind eigentlich vertrauen können, wenn selbst der Anwalt die Gegenseite vertritt? |
Eine Schiedsstelle, ein Richter sollte neutral sein und alle Seiten berücksichtigen und das (längerfristige) Wohl des Kindes im Auge haben, ganz einfach. Ein Anwalt ist etwas anderes. Dieser kann natürlich zusätzlich in einem Gerichtsverfahren zugezogen werden.
caballito hat folgendes geschrieben: | AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | Wäre dem nicht so, würde also diese Schlichtungsstelle zum Beispiel vorschreiben wollen, man müsse seine Kinder X Stunden am Tag Fernsehen gucken lassen, einfach weil die das gerade wollen, dann könnte ich das allerdings nicht ernst nehmen. |
Moment mal: Derjenige, der hier Vorschriften gemacht bekommt, ist dein Kind, nicht du. Dein Kind soll Fernsehverbot bekommen. Und dieses Verbot wird dein Kind entweder, evtl. aufgrund der Schlichtung, einsehen, oder aber du hast es vor Gericht einzuklagen. Nicht dein Kind muss gegen deine Vorschriften klagen, sondern du musst deine Vorschriften einklagen. |
Ja, nun. Nehmen wir doch einmal an, wir hätten einen solchen Fall. Das Kind darf nur eine Stunde fernsehen am Tag, sieht diese Beschränkung aber nicht ein. Nach welchen Kriterien sollte a) die Schiedsstelle dMn vorgehen und b) nach welchen Kriterien sollte der Richter in einem hypothetischen Gerichtsverfahren entscheiden?
caballito hat folgendes geschrieben: | Im übrigen ist das beste Mittel gegen übermäßigen Fernsehkonsum immer noch Alternativen. Wenn die Alternative Fernsehen ofer Langewiele ist, ist ein Fernsehverbot Blödsinn. Und wenn die Alternative schwachsinnige Fernsehserien oder interessante Beschäftigung ist, ist ein Fernsehverbot nicht nötig. Aber die Möglcihkeit, einfach Fernsehen zu verbieten, ist natürlich bequemer. |
Das ist ein anderes Thema. Bei dem wir anscheinend auch anderer Auffassung sind. Aber das führt hier viel zu weit weg.
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caballito zänkisches Monsterpony
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary
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(#1134342) Verfasst am: 21.11.2008, 21:42 Titel: |
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AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | caballito hat folgendes geschrieben: | Und damit sind wir beim Punkt: Ein Kind hat exakt dieselben Rechte zu haben wie du, oder evtl. mehr, aber nicht weniger. Jedes Recht, das du hast, steht auch jedem Kind zu. Punkt. |
Nein. S.u. |
Womit du genau meinen "Unsinn" von oben bestätigst. qed
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | caballito hat folgendes geschrieben: | AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | Sie können (je kleiner sie sind, desto weniger) nicht so gut die Zukunft berücksichtigen. |
Und laufen daher Gefahr, Blödsinn zu machen, der ihnen schlecht bekommen würde. Ja.
Was soll dieser Strohmann schon wieder? Wo hat das irgendjemand bestritten? Ein Grund, ihnen Rechte vorzuenthalten, ist das aber immer noch nicht. |
Doch, natürlich ist es das. |
Ach? Interessante Theorie ...
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | Zum Beispiel haben Kinder deswegen kein Wahlrecht. |
Falsch. So wird das Nichtwahlrecht der Kinder rationalisiert. Ein Grund ists nicht.
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | Und "Blödsinn machen" kann sich nicht nur auf aktuelle Gefahrensituationen beziehen, sondern sollte mE auch eine längerfristige Abschätzung einbeziehen. |
Suchrätsel: Wo ist der Strohmann?
Na?
Richtig! Da hat ein Berg gekreißt und ein "aktuell" geboren ...
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: |
Es geht nicht darum "alles" vorzuschreiben. |
Genau darauf läuft es aber hinaus!
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | Es geht darum, auch auf Dinge einzuwirken (evtl. zu unterbinden, zu verbieten), die der Einschätzung nach erst in der Zukunft negative Auswirkungen haben. |
Und? Was hat das mit irgendwas zu tun was ich geschriebe habe, bzw. welcher meiner Aussagen widerspricht das?
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: |
Eine Schiedsstelle, ein Richter sollte neutral sein und alle Seiten berücksichtigen und das (längerfristige) Wohl des Kindes im Auge haben, ganz einfach. |
Aha. Einen Ansprechpartner soll es also in der Tat nicht geben. Nur eine Schiedstelle, in der das hoffnungslos unterlegene Kind dann seine Interessen gegen seine übermächtigen Eltern vertreten kann. Geile Sache, das.
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | Ein Anwalt ist etwas anderes. Dieser kann natürlich zusätzlich in einem Gerichtsverfahren zugezogen werden. |
Oh. Na das ist ja großzügig, dass das Kind vor Gericht dann einen Anwalt haben darf. Nur mal zur Klarstellung: Ist damit denn wirklich ein richtiger Anwalt gemeint, der schlicht auf der Seite seines Mandanten steht, oder doch eher so was wie der Vertreter der Kindesinteressen, den es teilweise bereits gibt, der dann auch das Wohl des Kindes beachten muss?
Mann, muss das schlimm sein, wenn man sich tatsächlich mal gegen das Kind rechtfertigen muss ...
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: |
Ja, nun. Nehmen wir doch einmal an, wir hätten einen solchen Fall. Das Kind darf nur eine Stunde fernsehen am Tag, sieht diese Beschränkung aber nicht ein. Nach welchen Kriterien sollte a) die Schiedsstelle dMn vorgehen und b) nach welchen Kriterien sollte der Richter in einem hypothetischen Gerichtsverfahren entscheiden? |
Nach den Kriterien, ob es einen hinreichend zwingenden Grund gibt, die Freiheit des Kindes dahingehend zu beschränken.
Kann es sein, dass du deswegen so gegen so eine Rechtfertigungspflicht bist, weil dir vollkommen klar ist, dass sich sehr vieles in der Tat nicht rechtfertigen ließe, was aktuell gang und gebe ist?
_________________ Die Gedanken sind frei.
Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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AgentProvocateur registrierter User
Anmeldungsdatum: 09.01.2005 Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin
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(#1134352) Verfasst am: 21.11.2008, 21:52 Titel: |
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caballito hat folgendes geschrieben: | AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | caballito hat folgendes geschrieben: | Und damit sind wir beim Punkt: Ein Kind hat exakt dieselben Rechte zu haben wie du, oder evtl. mehr, aber nicht weniger. Jedes Recht, das du hast, steht auch jedem Kind zu. Punkt. |
Nein. S.u. |
Womit du genau meinen "Unsinn" von oben bestätigst. qed |
Na dann.
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Konstrukt konstruktiver Radikalist
Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6587
Wohnort: Im Barte des Propheten
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(#1134353) Verfasst am: 21.11.2008, 21:54 Titel: |
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Um was geht es eigentlich mittlerweile hier? Bin zu faul zum Lesen.
_________________ "Geisteskrank den eignen Namen sagen: Ich ich ich ich denke also bin ich - Bin ich nicht! Ich ist geisteskrank. Und kauf mir was." (Peter Licht)
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neinguar Blue Note
Anmeldungsdatum: 04.02.2008 Beiträge: 3088
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(#1134401) Verfasst am: 21.11.2008, 22:55 Titel: |
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Deine Ausgangsfrage ist auf jeden Fall geklärt.
Aber ich nehme die Nachfrage mal zum Anlass, meinen Vorschlag zu wiederholen, den Thread zu aufzuteilen.
http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1132757#1132757
_________________ Woran du dein Herz hängest, das ist dein Gott - Martin Luther -
Wenn ich Gott wäre, würde ich mich nicht von jedem anbeten lassen wollen - Hilde Ziegler -
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Konstrukt konstruktiver Radikalist
Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6587
Wohnort: Im Barte des Propheten
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(#1134406) Verfasst am: 21.11.2008, 22:58 Titel: |
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Nö. Ich hab mein Eingangsposting editiert. Es darf ruhig in alle Richtungen diskutiert werden, sofern es um Einschränkung von Grundrechten geht.
Meine Ausgangsfrage war in der Nachbetrachtung eher blöd.
_________________ "Geisteskrank den eignen Namen sagen: Ich ich ich ich denke also bin ich - Bin ich nicht! Ich ist geisteskrank. Und kauf mir was." (Peter Licht)
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