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Schülerin soll von katholischem Gymnasium fliegen wegen Kirchenaustritt
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fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 26511
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1468816) Verfasst am: 05.05.2010, 16:24    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
....
Das einzige PRoblem was ich immer wieder entdecken kann, ist dass die Schule staatlich gefördert wird.

Aber genau das ist der Punkt, dass diese Schule sich zwar katholisch nennt, aber finanziell gesehen staatlich ist. Und dann hat sie sich in dieser Beziehung auch wie eine staatliche Schule zu verhalten. Und die Diskriminierung von Apostaten fällt für mich unter die Diskriminierung Andersgläubiger, ganz abgesehen davon, dass ich in dieser Beziehung Schule - Schüler einer öffentlichen Schule (und das muss sie wegen der staatlichen Gelder letztendlich sein) immer noch nicht daran glaube, dass die Kirchenzugehörigkeit bzw. ein Verbot der Kündigung dieser Zugehörigkeit überhaupt Vertragsgegenstand sein kann, und das auch unter der Massgabe, dass auch Nichtkirchenmitglieder als Schüler aufgenommen werden (müssen).

fwo
_________________
Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.

Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1468819) Verfasst am: 05.05.2010, 16:29    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
....
Das einzige PRoblem was ich immer wieder entdecken kann, ist dass die Schule staatlich gefördert wird.

Aber genau das ist der Punkt, dass diese Schule sich zwar katholisch nennt, aber finanziell gesehen staatlich ist.


Das hat aber keinerlei juristische Bedeutung. Wir sind uns völlig einig, wie es sein sollte. Aber so wie es ist, darf eine staatliche geförderte Schule diskriminieren. Und das ist ein Problem des Staates und nicht eines der Schule.


Zitat:
Und dann hat sie sich in dieser Beziehung auch wie eine staatliche Schule zu verhalten. Und die Diskriminierung von Apostaten fällt für mich unter die Diskriminierung Andersgläubiger, ganz abgesehen davon, dass ich in dieser Beziehung Schule - Schüler einer öffentlichen Schule (und das muss sie wegen der staatlichen Gelder letztendlich sein) immer noch nicht daran glaube, dass die Kirchenzugehörigkeit bzw. ein Verbot der Kündigung dieser Zugehörigkeit überhaupt Vertragsgegenstand sein kann, und das auch unter der Massgabe, dass auch Nichtkirchenmitglieder als Schüler aufgenommen werden (müssen).


Was passiert eigentlich, wenn die Schülerin rausfliegt und sich als Ungläubige wieder anmeldet?
_________________
Brother Sword of Enlightenment of the Unitarian Jihad
If you ask the wrong questions you get answers like '42' or 'God'.
"Glaubst Du noch oder hüpfst Du schon?"
Sylvia Browne - Wahrsager oder Scharlatan?
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1468829) Verfasst am: 05.05.2010, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:

Was passiert eigentlich, wenn die Schülerin rausfliegt und sich als Ungläubige wieder anmeldet?


Die Schule müsste bereit sein, einen Vertrag mit ihr abzuschließen.
Und ich kann mir nicht vorstellen, dass der Staat der Schule vorgeschrieben hat, seine Schüler nicht aussuchen zu dürfen und jeden aufnehmen zu müssen, der will.
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Ahriman
Tattergreis



Anmeldungsdatum: 31.03.2006
Beiträge: 17976
Wohnort: 89250 Senden

Beitrag(#1468842) Verfasst am: 05.05.2010, 16:58    Titel: Antworten mit Zitat

Habe nicht den ganzen Thread gelesen. Kenne den Fall aus einem anderen Forum.
Aber: Der betreffende Passus verstößt gegen das Grundgesetz und die Religionsfreiheit. Er ist demnach unwirksam.
Vertragsabmachungen, die gegen ein Gesetz verstoßen, haben keine Gültigkeit.
Allerdings: Religion ist in Bayern Pflichtfach, da kommt die Schülerin nicht drumrum.
_________________
...und suche mich nicht in der Unterführung...
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Evilbert
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1468846) Verfasst am: 05.05.2010, 17:04    Titel: Antworten mit Zitat

Ahriman hat folgendes geschrieben:

Allerdings: Religion ist in Bayern Pflichtfach, da kommt die Schülerin nicht drumrum.


Pillepalle
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1468847) Verfasst am: 05.05.2010, 17:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ahriman hat folgendes geschrieben:

Allerdings: Religion ist in Bayern Pflichtfach, da kommt die Schülerin nicht drumrum.


Ach, die verpflichtende Teilnahme am Religionsunterricht verstößt nicht gegen das Grundgesetz?

Religionsfreiheit in einer konfessionellen Einrichtung?
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klauswerner
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.12.2009
Beiträge: 715
Wohnort: Nürnberger Land

Beitrag(#1469000) Verfasst am: 05.05.2010, 23:17    Titel: Antworten mit Zitat

Enrico hat folgendes geschrieben:

Wer möchte dass christliche Feiertage abgeschafft werden, der sollte dann auch arbeiten müssen....zwingende Logik zwinkern

Nö, das is es nich, die meisten Christlichen Feiertage gehen auf heidnische zurück - Beispiel Wintersonnwende = Christus Geburtstag.
_________________
Grüßle
klauswerner
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jdf
MIM-104C Nikopol
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#1469027) Verfasst am: 06.05.2010, 02:01    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
jdf hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
smallie hat folgendes geschrieben:
Es gibt noch ein anderes Argument neben der Religionsfreiheit, nämlich den Datenschutz.

Jeder hat das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Also dürften Schulen oder Arbeitgeber gar nicht erfahren, ob und wenn ja welcher eingetragenen Religionsgemeinschaft ich angehöre.


Auch das gilt nicht bei Tendenzbetrieben. (Es gilt auh sonst nicht so wirklich völlig - sollte es aber...)

Die Frage ist aber für mich, ob eine Schule ein Tendenzbetrieb sein kann (Wobei auch hier die Religionsgemeinschaften ohnehin wieder einmal Sonderrechte haben. Mit den Augen rollen).


Als Privatschule sollte sie das auf jeden Fall können. Wenn ich eine Firma habe und ienen Betriebskindergarten unterhalte, dann ist der nur für Kinder meiner Arbeitnehmer. Kündigen die mir, müssen sie sich wohl oder übel auch einen anderen Kindergartenplatz suchen. Daran kann ich nichts verkehrtes finden.

Privatschulen sind tatsächlich aufgrund des §118 BetrVG Tendenzbetriebe. Allerdings hinkt der Vergleich mit dem Kindergarten, da es keine Kindergartenpflicht gibt.




Rasmus hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Außerdem möchte ich bezweifeln, dass die Schülerin ARBEITNEHMERIN der Schule ist.


Auch das halte ich kaum für relevant. Es gibt auch Fitnessclubs in denen es Gratis-Mineralwasser gibt - beschränlt auf die Mitglieder des Clubs, wohlgemerkt. Auch dahs halte ich für völlig legitim.

Es gibt aber keine staatliche Fitnessclubpflicht, die man mit dem Besuch des Fitnesclubs erfüllt. Das ist bei der Schule anders: Man stelle sich vor, man lebte in einer Gegend, in deren im Umkreis von 100 km nur Privatschulen angesiedelt sind. Dann ist man GEZWUNGEN, einen Schulvertrag zu unterschreiben, da ein Schulbesuch mit einem Schulweg von 100 km unzumutbar ist. Ich meine, dass daraus bestimmte Auflagen für einen Schulvertrag folgen müssten. Wobei eine Sonderung der Schüler, nach dem was ich gefunden habe, lediglich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern verboten ist.

Die Sonderung (nichts anderes liegt hier vor) hat also nichts mit dem BetrVG zu tun, sondern mit dem jew Schulgesetz.

Jedenfalls ist nun der Schulträger (Landkreis(?)) der nächsten Schule (15 km weit weg) für die Beförderung der Schülerin zuständig, da ab einem Schulweg von mehr als 3 km, von einer Beförderungspflicht auszugehen ist.

Es gibt sogar einen Privatschulparagraphen (alles schön zurechtgelegt -.-) :

Zitat:
§ 2 (3) 1Die Beförderung soll zu einer anderen als der nächstgelegenen Schule übernommen werden, wenn die Schüler diese Schule wegen ihrer pädagogischen oder weltanschaulichen Eigenheiten besuchen, insbesondere eine Tagesheimschule, eine nicht-koedukative Schule oder eine Bekenntnisschule. ²Dies gilt nicht für Schulen besonderer Art mit schulartübergreifendem integriertem Unterricht.


http://www.km.bayern.de/km/recht/schuelerbefoerderung/befoerd.html

Wir haben hier also eine weitere, versteckte Förderung der konfessionellen Selektion, nämlich die Kosten für die Schülerbeförderung, der Schüler, die nicht die nächstgelegene Schule besuchen.


Rasmus hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Ich finde den Datenschutzeinwand im übrigen sinnig.


Wenn ich besagten Fitnessclub gründe, dann wird das Tresenpersonal wissen müssen, wer Mitglied im Club ist. Wenn eine Religionsgemeinschaft eine Schule betreibt, dann muss da ebenso gefiltert werden können.

Über den Kirchenaustritt wird die zuständige Pfarrei informiert. Träger der Schule ist aber das Schulwerk (Stiftung d. öffentl. Rechts). Diese Information des Schulwerks durch den Pfarrer verstößt nach meinem Verständnis eben jeder informationellen Selbstbestimmung.

Und such dir bitte mal ein anderes Beispiel als den Fitnessclub.



Rasmus hat folgendes geschrieben:
Das einzige PRoblem was ich immer wieder entdecken kann, ist dass die Schule staatlich gefördert wird.

Es gibt noch jede Menge mehr, die auch mit der Schule zu tun haben, insbesondere der Art. 137 Abs. 3 der Weimarer Reichsverfassung (WRV), weil hier aus meiner Sicht ein Rechtsraum besteht, der nicht nach demokratischen Grundsätzen funktioniert:

Zitat:
Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde.


Beispiel: Man muss der Veröffentlichung personenbezogener Daten widersprechen:

Zitat:
Dürfen personenbezogene Daten im Pfarrbrief veröffentlicht werden?

Veröffentlichungen von Geburtstagen, Jubiläen und Sakramentenspendungen im gemeindeeigenen Pfarrbrief dienen der Information der Gemeinde und der Förderung der Gemeinschaft. Sie sind daher unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
1. Es wird in geeigneter Form allgemein bekannt gegeben, dass derartige Veröffentlichungen geplant sind.
2. Den Betroffenen wird das Recht eingeräumt, einer Veröffentlichung zu widersprechen, wenn sie diese nicht wünschen.
3. Eingehende Widersprüche werden auch tatsächlich beachtet.
4. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Angabe der genauen Wohnanschrift.


Es bietet sich an, auf das Widerspruchsrecht einmal jährlich, möglichst zu Beginn des Jahres hinzuweisen (Pfarrbrief, Aushangkasten). Der Text dazu sollte folgenden Wortlaut haben: "Im Pfarrbrief können Sakramentenspendungen, Alters- und Ehejubiläen, Geburten, Sterbefälle, Ordens- und Priesterjubiläen usw. mit Namen der Betroffenen sowie den Tag und die Art des Ereignisses veröffentlicht werden, wenn die Betroffenen nicht vorher schriftlich oder in sonstiger geeigneter Form widersprochen haben. Widersprüche sollten dem Pfarramt schriftlich mitgeteilt werden."


Es ist nicht gestattet, personenbezogene Daten, z. B. , Adressen usw. an Dritte weiterzugeben, die die Information für gewerbliche Zwecke nutzen können (wie Banken, Tageszeitungen, Firmen usw.), sofern keine schriftliche Einverständniserklärung des Betroffenen vorliegt.

http://www.datenschutz-kirche.de/faq.html#vorschrift
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jdf
MIM-104C Nikopol
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#1469028) Verfasst am: 06.05.2010, 02:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ah, es war anscheinend anders:

Zitat:
Als die Mutter der 17-Jährigen den Schuldirektor in Illertissen darüber informierte, dass ihre Tochter aus der Kirche ausgetreten sei, und darum bat, sie am Ethik-Unterricht, der für konfessionslose oder andersgläubige Schüler angeboten wird, teilnehmen zu lassen, wurde es kompliziert.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/83/510205/text/

Und weiter:


Zitat:
Ulrich Haaf vom Schulwerk sagt, dass man sich die Entscheidung nicht leicht machen werde: "Wir hatten noch nie den Fall eines Kirchenaustritts bei den 40 Schulen, die wir betreuen - höchstens Konfessionswechsel." Er persönlich habe Verständnis für "Irritationen bei jungen Leuten angesichts der Meldungen über die katholische Kirche". Ihm und seinem Pädagogen-Team sei auch bewusst, welchen Einschnitt ein Schulwechsel bedeute.

Für alle 40 kirchlichen Schulen gibt es einen identischen Vertrag, wonach rein rechtlich eigentlich ein Schulverweis erfolgen müsse. "Aber vielleicht werden die Paragraphen ja nicht allen Wechselfällen des Lebens gerecht", orakelt Direktor Haaf. Man werde den Fall Illertissen schnell entscheiden: "Schließlich haben wir hier in Augsburg auch noch andere Probleme."

zynisches Grinsen


Außerdem:

Zitat:
Illertisser Schüler: Kolleg wird in den Dreck gezogen



Sie nehmen Anstoß an der Art, wie über den drohenden Verweis einer Schülerin vom Kolleg in den Medien berichtet wurde. Vielen Schülern, so hieß es, sei es unangenehm, wenn ihre Schule so in den Dreck gezogen werde. Auf dem Plakat schreibt die SMV: „Die Zeitungsartikel lassen viel von der Wahrheit vermissen, sie machen die Runde - nicht nur in Illertissen. Ohne Details und Fakten zu kennen, kann sich niemand Experte nennen. Wir sind die Schulfamilie!“

Auf dem Flugblatt heißt es unter anderem: „Leider verbreiten in der Öffentlichkeit stehende Personen und Presse Halbwahrheiten ohne konkrete Fakten zu wissen. Dies schadet unserer Schule.“

Beide Aktionen haben die SMV-Vertreter nach eigener Aussage ohne Wissen von Lehrern und Schulleitung initiiert. Ausdrücklich stellen sie sich auch hinter ihre Mitschülerin. Sie wollen, dass die 17-Jährige am Kolleg bleiben darf.


http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Illertissen/Lokalnachrichten/Artikel,-Schueler-finden-Kolleg-wird-in-den-Dreck-gezogen-_arid,2138191_regid,2_puid,2_pageid,4498.html
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1469039) Verfasst am: 06.05.2010, 08:13    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Allerdings hinkt der Vergleich mit dem Kindergarten, da es keine Kindergartenpflicht gibt.


Es gibt auch keine Gymnasiums-Pflicht. Schon gar keine Oberstufen-Pflicht.

Deswegen können auch Gymnasien Schüler ablehnen oder von der Schule verweisen.
Nur die Hauptschulen müssen als Pflichtschule alle aufnehmen.
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1469041) Verfasst am: 06.05.2010, 08:25    Titel: Antworten mit Zitat

Was die Information an die Schule über die Konfessionszugehörigkeit betrifft:

Selbstverständlich wird so ein Schulvertrag die Pflicht enthalten, Änderungen in diesem Bereich der Schule mitzuteilen.

Hier ein Beispiel eines solchen Schulvertrages:

http://www.st-ursula-gym.de/download/Schulvertrag_StUrsula-Schule_Hannover.pdf
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jdf
MIM-104C Nikopol
Foren-Admin



Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#1469045) Verfasst am: 06.05.2010, 08:45    Titel: Antworten mit Zitat

Ach ja... *seufz*

So hat eben jedes Gemeinwesen seine Schwächen...
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Ahriman
Tattergreis



Anmeldungsdatum: 31.03.2006
Beiträge: 17976
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Beitrag(#1469115) Verfasst am: 06.05.2010, 11:31    Titel: Antworten mit Zitat

Heike J hat folgendes geschrieben:
Ahriman hat folgendes geschrieben:

Allerdings: Religion ist in Bayern Pflichtfach, da kommt die Schülerin nicht drumrum.


Ach, die verpflichtende Teilnahme am Religionsunterricht verstößt nicht gegen das Grundgesetz?

Religionsfreiheit in einer konfessionellen Einrichtung?

In Bayern offensichtlich nicht. Außerdem wird die Zensur auch gewertet. Mathematik mangelhaft - Religion sehr gut, das funktioniert hier immer noch. Die Religionsnote könnte also gegf. entscheiden, ob man den numerus clausus grade noch schafft.
_________________
...und suche mich nicht in der Unterführung...
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krypter
unglaublich



Anmeldungsdatum: 29.03.2008
Beiträge: 383

Beitrag(#1469187) Verfasst am: 06.05.2010, 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

Die Schülerin darf bleiben:
Zitat:
Die Schülerin will sich nach eigenen Angaben weiterhin mit den Wertvorstellungen und den Erziehungs- und Bildungszielen der Schule identifizieren. Durch den Austritt sei das Vertrauensverhältnis zwar gestört, jedoch nicht zerrüttet, hieß es.

http://www.infranken.de/nc/nachrichten/lokales/artikelansicht/article/kirchenaustritt-schuelerin-darf-bleiben-54458.html

Erbrechen

Gruß

krypter
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1469195) Verfasst am: 06.05.2010, 15:01    Titel: Antworten mit Zitat

Traurig
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Norm
registrierter User



Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 8149

Beitrag(#1469235) Verfasst am: 06.05.2010, 16:07    Titel: Antworten mit Zitat

Die Schule will offensichtlich vor allem den schönen Schein wahren Erbrechen
z.B. durch solche Aktionen:
Augsburger Allgemeine hat folgendes geschrieben:
Möglicherweise können die diesjährigen Kollegs-Abiturienten ihren Abi-Scherz nur eingeschränkt feiern. Wie es heißt, soll das Fest am Vorabend gestrichen sowie Alkohol- und Nikotinkonsum verboten werden, damit die Schule nicht noch mehr in die Schlagzeilen gerate.

In diesem Licht, sind Erklärungen von Schülern pro Schule natürlich etwas fragwürdig, die Vermutung, dass diese zumindest teilweise zweckrationale Reaktionen auf Druck sind, liegt nahe. Das lässt die Schule dann aber in einem nicht sonderlich gutem Licht dastehen, tja...
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1469255) Verfasst am: 06.05.2010, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

Ahriman hat folgendes geschrieben:
Heike J hat folgendes geschrieben:
Ahriman hat folgendes geschrieben:

Allerdings: Religion ist in Bayern Pflichtfach, da kommt die Schülerin nicht drumrum.


Ach, die verpflichtende Teilnahme am Religionsunterricht verstößt nicht gegen das Grundgesetz?

Religionsfreiheit in einer konfessionellen Einrichtung?

In Bayern offensichtlich nicht. Außerdem wird die Zensur auch gewertet. Mathematik mangelhaft - Religion sehr gut, das funktioniert hier immer noch. Die Religionsnote könnte also gegf. entscheiden, ob man den numerus clausus grade noch schafft.


Auch in Bayern ist die Teilnahme am RU selbstverständlich keine Pflicht.
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krypter
unglaublich



Anmeldungsdatum: 29.03.2008
Beiträge: 383

Beitrag(#1469290) Verfasst am: 06.05.2010, 19:00    Titel: Antworten mit Zitat

Heike J hat folgendes geschrieben:
Auch in Bayern ist die Teilnahme am RU selbstverständlich keine Pflicht.


Richtig, so steht es auch in der Bayerischen Verfassung:

Zitat:
Art. 136
[...]
(2) 1 Der Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach aller Volksschulen, Berufsschulen, mittleren und höheren Lehranstalten.[...]

Art. 137

(1) Die Teilnahme am Religionsunterricht und an kirchlichen Handlungen und Feierlichkeiten bleibt der Willenserklärung der Erziehungsberechtigten, vom vollendeten 18. Lebensjahr ab der Willenserklärung der Schüler überlassen.

(2) Für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, ist ein Unterricht über die allgemein anerkannten Grundsätze der Sittlichkeit einzurichten.


"Lustig" ist dabei, dass man zwar nach Vollendung des 14. Lebensjahres religionsmündig ist (und somit aus der Kirche austreten kann), sich aber erst mit der Volljährigkeit selbst vom Religionsunterricht abmelden kann.

Einem Umstand kann man aber in Bayerns Schulen gar nicht entkommen:

Zitat:
Art. 131
[...]
(2) Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott, [...]


Gruß

krypter
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astarte
Foren-Admin
Foren-Admin



Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46545

Beitrag(#1469292) Verfasst am: 06.05.2010, 19:03    Titel: Antworten mit Zitat

krypter hat folgendes geschrieben:

Einem Umstand kann man aber in Bayerns Schulen gar nicht entkommen:

Zitat:
Art. 131
[...]
(2) Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott, [...]



Na da versagen sie aber oft.... zynisches Grinsen
_________________
Tja
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Marcellinus
Outsider



Anmeldungsdatum: 27.05.2009
Beiträge: 7429

Beitrag(#1469316) Verfasst am: 06.05.2010, 20:18    Titel: Antworten mit Zitat

Trotz Kirchenaustritt: Schülerin darf auf katholischem Gymnasium bleiben

Man rudert zurück. zwinkern
_________________
"Mangel an historischem Sinn ist der Erbfehler aller Philosophen ... Alles aber ist geworden;
es gibt keine ewigen Tatsachen: sowie es keine absoluten Wahrheiten gibt."

Friedrich Nietzsche
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Femina
registrierter User



Anmeldungsdatum: 24.07.2005
Beiträge: 1038

Beitrag(#1469336) Verfasst am: 06.05.2010, 21:15    Titel: Antworten mit Zitat

"... dass die Schülerin sich nach eigener Aussage weiterhin mit den Wertvorstellungen und den Erziehungs- und Bildungszielen der Schule identifizieren will" -

Heißt das, alle Schüler, auch die religionsfreien, müssen sich mit den Wertvorstellungen dieser Schule identifizieren? Das geht doch gar nicht.

Darf sie denn nun wenigstens in den Ethikunterricht wechseln?

es wäre der Schule ja so zu gönnen, dass jetzt viele weitere Schüler aus der Kirche austreten.
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Marcellinus
Outsider



Anmeldungsdatum: 27.05.2009
Beiträge: 7429

Beitrag(#1469342) Verfasst am: 06.05.2010, 21:27    Titel: Antworten mit Zitat

Femina hat folgendes geschrieben:

Heißt das, alle Schüler, auch die religionsfreien, müssen sich mit den Wertvorstellungen dieser Schule identifizieren? Das geht doch gar nicht.

Das ist Bayern.
_________________
"Mangel an historischem Sinn ist der Erbfehler aller Philosophen ... Alles aber ist geworden;
es gibt keine ewigen Tatsachen: sowie es keine absoluten Wahrheiten gibt."

Friedrich Nietzsche
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Poldi
Bin Daheim



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 4559
Wohnort: Bavarian Congo

Beitrag(#1469376) Verfasst am: 06.05.2010, 22:21    Titel: Antworten mit Zitat

Marcellinus hat folgendes geschrieben:
Femina hat folgendes geschrieben:

Heißt das, alle Schüler, auch die religionsfreien, müssen sich mit den Wertvorstellungen dieser Schule identifizieren? Das geht doch gar nicht.

Das ist Bayern.


Nein, das sind kirchliche Privatschulen .. dort ist es immer so, egal ob in Bayern, oder sonst wo ..
_________________
gG,
Poldi
Doch leider kanns gefählich sein, den Satan in dir zu verstehen.
Jeder Mensch ein Sünderschwein, Oh christliches Vergehen.
Die Trennung zwischen Gut und Bös die wirst du niemals finden
nur leider kanns gefährlich sein das den Pfaffen auf die Nasen zu binden.
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klauswerner
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.12.2009
Beiträge: 715
Wohnort: Nürnberger Land

Beitrag(#1469402) Verfasst am: 07.05.2010, 00:23    Titel: Antworten mit Zitat

Mal was ähnliches zur Ergänzung: Eine meiner Töchter hat in einer Augenarztpraxis gelernt und will sich nun an der UNI zur Orthoptistin weiterbilden (3 Jahre, Schulgeldpflichtig). Trotz sehr vieler Bewerber und nur 5 Plätzen wurde sie aufgenommen.
Nun hat sie aber in der Lehrprüfung im Fach RELIGION eine Note um einen Punkt verfehlt und bekommt deswegen nicht die Mittlere Reife, Zugangsvorraussetzung für die Weiterbildung, eingetragen!

Damit ist es ihr nun nach allen besten Vorrausstzungen, auch der Betrieb unterstützt ihre Weiterbildung und garantiert ihr noch mindestens ein Jahr den Arbeitsplatz, falls etwas nicht klappen sollte bei der Weiterbildung, die Weiterbildung verwehrt!

Die Religionslehrerin bestand bei den Klassenarbeiten immer auf wörtliche Wiedergabe der Bibel-Texte.

Es ist unglaublich welche Macht diese Pfaffen haben, und dass Religion, eine Frage des GLAUBENS, so über die Zukunft der Kinder entscheiden kann.

Ihre Klassenlehrerin will noch mal mit der Religiosnlehrerein sprechen, macht ihr aber wenig Hoffnung da diese Lehrerin für ihre streng religiöse Art bekannt ist.
_________________
Grüßle
klauswerner
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esme
lebt ohne schützende Gänsefüßchen.



Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 5667

Beitrag(#1469405) Verfasst am: 07.05.2010, 00:38    Titel: Antworten mit Zitat

Das versteh ich jetzt nicht. Warum macht sie eine Lehrprüfung im Fach Religion?
_________________
Gunkl über Intelligent Design:
Da hat sich die Kirche beim Rückzugsgefecht noch einmal grandios verstolpert und jetzt wollen sie auch noch Haltungsnoten für die argumentative Brez'n, die sie da gerissen haben.
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1469407) Verfasst am: 07.05.2010, 00:42    Titel: Antworten mit Zitat

klauswerner hat folgendes geschrieben:
Mal was ähnliches zur Ergänzung: Eine meiner Töchter hat in einer Augenarztpraxis gelernt und will sich nun an der UNI zur Orthoptistin weiterbilden (3 Jahre, Schulgeldpflichtig). Trotz sehr vieler Bewerber und nur 5 Plätzen wurde sie aufgenommen.
Nun hat sie aber in der Lehrprüfung im Fach RELIGION eine Note um einen Punkt verfehlt und bekommt deswegen nicht die Mittlere Reife, Zugangsvorraussetzung für die Weiterbildung, eingetragen!


War der (konfessionelle?!) Religionsunterricht dort verpflichtend oder wie wurde das geregelt?
_________________
"A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1469409) Verfasst am: 07.05.2010, 00:43    Titel: Antworten mit Zitat

Poldi hat folgendes geschrieben:
Marcellinus hat folgendes geschrieben:
Femina hat folgendes geschrieben:

Heißt das, alle Schüler, auch die religionsfreien, müssen sich mit den Wertvorstellungen dieser Schule identifizieren? Das geht doch gar nicht.

Das ist Bayern.


Nein, das sind kirchliche Privatschulen .. dort ist es immer so, egal ob in Bayern, oder sonst wo ..


Jop, es ist auch nicht grundsätzlich auf kirchliche Privatschulen beschränkt, auch andere Privatschulen können ähnliche Regelungen haben.
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magnusfe
MASTERMISSIONATOR OF THEOLOGIK



Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 3944
Wohnort: dunkler Ort :

Beitrag(#1469415) Verfasst am: 07.05.2010, 01:59    Titel: Antworten mit Zitat

dann muss man halt entweder den schulvertrag ändern oder die schülerin muss gehen

eins von beiden

es reicht ja wenn an diesem gymnasium der reliunterricht katholisch ist, ich denke man könnte auch nichtkatholen dort aufnehmen als schüler, das ist doch nicht schlimm

aus kirchensicht

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Wer meine Worte klaut wird schlau
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1469417) Verfasst am: 07.05.2010, 06:05    Titel: Antworten mit Zitat

klauswerner hat folgendes geschrieben:

Es ist unglaublich welche Macht diese Pfaffen haben, und dass Religion, eine Frage des GLAUBENS, so über die Zukunft der Kinder entscheiden kann.


Deswegen ist das Fach ja auch freiwillig.
Du hättest deine Tochter von dem Fach abmelden können oder war das auch eine konfessionelle Privatschule mit RU als Pflicht?
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klauswerner
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.12.2009
Beiträge: 715
Wohnort: Nürnberger Land

Beitrag(#1469689) Verfasst am: 07.05.2010, 19:42    Titel: Antworten mit Zitat

Heike J hat folgendes geschrieben:
klauswerner hat folgendes geschrieben:

Es ist unglaublich welche Macht diese Pfaffen haben, und dass Religion, eine Frage des GLAUBENS, so über die Zukunft der Kinder entscheiden kann.


Deswegen ist das Fach ja auch freiwillig.
Du hättest deine Tochter von dem Fach abmelden können oder war das auch eine konfessionelle Privatschule mit RU als Pflicht?

Ne, diese Tochter ist aus der ersten Ehe meiner Frau und evang. und es ist ne staatliche Berufsschule.
Die Lehrerin in Reli scheint aber ne ehem. Ordernsschwester zu sein.
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Grüßle
klauswerner
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