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Verurteilt wegen Vergewaltigung, weil er kein Jude war.
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 11649
Wohnort: Wien

Beitrag(#1504896) Verfasst am: 22.07.2010, 20:18    Titel: Antworten mit Zitat

Kowei hat folgendes geschrieben:
Das ist nicht immer schön, nur eben kann dafür keiner vor Gericht angeklagt und verurteilt werden.

Ich habe mal eine Doku auf ZDF gesehen. Ich glaube es war die Sendung "37 Grad".
Da ging es um Heiratsschwindel. Das "Opfer" war eine Frau, die sich beklagte, dass der fragliche Mann gar nicht wie versprochen ein erfolgreicher Geschäftsmann, sondern vielmehr ein armer Schlucker war. Der Mann wurde tatsächlich verurteilt, obwohl gar keine Heirat stattfand. Ich fand das etwas schräg. Die materialistische Orientierung der Frau wurde als gegeben hingenommen.

Ich glaube, dass ein Heiratsversprechen de jure immer noch rechtliche Implikationen hat.

Aber was spekuliere ich hier herum. Wikipedia weiß mehr:
http://de.wikipedia.org/wiki/Verlöbnis
Zitat:

Tritt ein Verlobter ohne wichtigen Grund vom Verlöbnis zurück, so hat er dem anderen Verlobten, dessen Eltern und dritten Personen, die an Stelle der Eltern gehandelt haben, den Schaden zu ersetzen, den diese dadurch erleiden, dass sie in Erwartung der Eingehung der Ehe Aufwendungen gemacht oder Verbindlichkeiten eingegangen sind. Beispielhaft kommen hier nutzlose Aufwendungen für die Hochzeitsfeier und Einrichtung des Hausstands in Betracht. Dem anderen Verlobten ist auch der Schaden zu ersetzen, den er erleidet, weil er in Erwartung der Ehe sonstige sein Vermögen oder seine Erwerbsstellung berührende Maßnahmen getroffen hat. Hier ist beispielhaft die Kündigung der beruflichen Stellung im Hinblick auf die vereinbarte Rollenteilung in der Ehe zu nennen.

Dieselben Verpflichtungen zum Schadensersatz treffen den Verlobten, der durch sein Verschulden einen wichtigen Grund für den Rücktritt des anderen Teils setzt.

Nach § 1302 BGB verjähren die vorgenannten Ansprüche der Verlobten untereinander innerhalb von zwei Jahren von der Auflösung des Verlöbnisses an.

Bei – auch einvernehmlichem – Unterbleiben der Heirat kann jeder Beteiligte von dem anderen die Herausgabe aller Geschenke verlangen, die zum Zeichen des Versprechens gegeben worden sind. Eine Rückforderung (durch die Erben) ist im Zweifel ausgeschlossen, wenn das Versprechen durch den Tod aufgelöst wird.

Verlobte trifft im Verhältnis zueinander eine strafrechtliche Garantenpflicht. Für den Fall der Verletzung dieser Pflicht sind unechte Unterlassungsdelikte denkbar.
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Kowei
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Anmeldungsdatum: 09.03.2010
Beiträge: 487

Beitrag(#1504903) Verfasst am: 22.07.2010, 21:05    Titel: Antworten mit Zitat

Nun ja, wer Geschenke auf Grund einer Verlobung annimmt und dabei sich als etwas ausgibt was er nicht ist, muss schon damit rechnen diese zurück zu geben. Wenn sich jemand als Schloßherr ausgeben würde und deshalb einen Wagen geschenkt bekommen würde von den zukünftigen Schwiegereltern, finde ich es schon korrekt, wenn er diesen zurück gibt. Es gibt auch Fälle wo sich Schlossherren in ihrer Studienzeit von ihrer Freundin aushalten lassen und sie nach dem Studium sitzen lassen. Da sind schnell einige tausend Euros in den Sand gesetzt worden. Rein rechtlich sind Geschenke bei groben Vertrauensbrüchen auch wieder rückforderbar. Das klappt aber nicht immer.
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pera
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Anmeldungsdatum: 01.07.2009
Beiträge: 4256

Beitrag(#1504907) Verfasst am: 22.07.2010, 21:21    Titel: Antworten mit Zitat

Wikipedia weiss dazu:

Zitat:
In Europa wird die schuldhafte Infektion einer anderen Person mit dem HI-Virus in der Regel als schwere Körperverletzung verstanden. Sie wird mit mehrjährigen Haftstrafen belegt, so in Deutschland, Österreich, der Schweiz, den Niederlanden und Schweden. Österreich hat zusätzlich ein eigenes AIDS-Gesetz geschaffen. In Großbritannien, Norwegen und Finnland ist die Situation zumindest mit der in den genannten Staaten vergleichbar.
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Mo.
over and out



Anmeldungsdatum: 30.11.2007
Beiträge: 12690

Beitrag(#1504914) Verfasst am: 22.07.2010, 21:29    Titel: Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Aber was spekuliere ich hier herum. Wikipedia weiß mehr:
http://de.wikipedia.org/wiki/Verlöbnis
Zitat:

Tritt ein Verlobter ohne wichtigen Grund vom Verlöbnis zurück, so hat er dem anderen Verlobten, dessen Eltern und dritten Personen, die an Stelle der Eltern gehandelt haben, den Schaden zu ersetzen, den diese dadurch erleiden, dass sie in Erwartung der Eingehung der Ehe Aufwendungen gemacht oder Verbindlichkeiten eingegangen sind. Beispielhaft kommen hier nutzlose Aufwendungen für die Hochzeitsfeier und Einrichtung des Hausstands in Betracht. Dem anderen Verlobten ist auch der Schaden zu ersetzen, den er erleidet, weil er in Erwartung der Ehe sonstige sein Vermögen oder seine Erwerbsstellung berührende Maßnahmen getroffen hat. Hier ist beispielhaft die Kündigung der beruflichen Stellung im Hinblick auf die vereinbarte Rollenteilung in der Ehe zu nennen.

Dieselben Verpflichtungen zum Schadensersatz treffen den Verlobten, der durch sein Verschulden einen wichtigen Grund für den Rücktritt des anderen Teils setzt.

Nach § 1302 BGB verjähren die vorgenannten Ansprüche der Verlobten untereinander innerhalb von zwei Jahren von der Auflösung des Verlöbnisses an.

Bei – auch einvernehmlichem – Unterbleiben der Heirat kann jeder Beteiligte von dem anderen die Herausgabe aller Geschenke verlangen, die zum Zeichen des Versprechens gegeben worden sind. Eine Rückforderung (durch die Erben) ist im Zweifel ausgeschlossen, wenn das Versprechen durch den Tod aufgelöst wird.

Verlobte trifft im Verhältnis zueinander eine strafrechtliche Garantenpflicht. Für den Fall der Verletzung dieser Pflicht sind unechte Unterlassungsdelikte denkbar.

Was ist denn ein wichtiger Grund eine Verlobung zu lösen? Und vor allem: was nicht?
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Kowei
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Anmeldungsdatum: 09.03.2010
Beiträge: 487

Beitrag(#1504963) Verfasst am: 22.07.2010, 22:52    Titel: Antworten mit Zitat

Mo. hat folgendes geschrieben:
Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Aber was spekuliere ich hier herum. Wikipedia weiß mehr:
http://de.wikipedia.org/wiki/Verlöbnis
Zitat:

Tritt ein Verlobter ohne wichtigen Grund vom Verlöbnis zurück, so hat er dem anderen Verlobten, dessen Eltern und dritten Personen, die an Stelle der Eltern gehandelt haben, den Schaden zu ersetzen, den diese dadurch erleiden, dass sie in Erwartung der Eingehung der Ehe Aufwendungen gemacht oder Verbindlichkeiten eingegangen sind. Beispielhaft kommen hier nutzlose Aufwendungen für die Hochzeitsfeier und Einrichtung des Hausstands in Betracht. Dem anderen Verlobten ist auch der Schaden zu ersetzen, den er erleidet, weil er in Erwartung der Ehe sonstige sein Vermögen oder seine Erwerbsstellung berührende Maßnahmen getroffen hat. Hier ist beispielhaft die Kündigung der beruflichen Stellung im Hinblick auf die vereinbarte Rollenteilung in der Ehe zu nennen.

Dieselben Verpflichtungen zum Schadensersatz treffen den Verlobten, der durch sein Verschulden einen wichtigen Grund für den Rücktritt des anderen Teils setzt.

Nach § 1302 BGB verjähren die vorgenannten Ansprüche der Verlobten untereinander innerhalb von zwei Jahren von der Auflösung des Verlöbnisses an.

Bei – auch einvernehmlichem – Unterbleiben der Heirat kann jeder Beteiligte von dem anderen die Herausgabe aller Geschenke verlangen, die zum Zeichen des Versprechens gegeben worden sind. Eine Rückforderung (durch die Erben) ist im Zweifel ausgeschlossen, wenn das Versprechen durch den Tod aufgelöst wird.

Verlobte trifft im Verhältnis zueinander eine strafrechtliche Garantenpflicht. Für den Fall der Verletzung dieser Pflicht sind unechte Unterlassungsdelikte denkbar.

Was ist denn ein wichtiger Grund eine Verlobung zu lösen? Und vor allem: was nicht?


So etwas ist immer Ermessenssache.
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Mo.
over and out



Anmeldungsdatum: 30.11.2007
Beiträge: 12690

Beitrag(#1504968) Verfasst am: 22.07.2010, 22:58    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hätte trotzdem gerne ein Beispiel für einen unwichtigen Grund, ich kann mir da grad nix drunter vorstellen.
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Kowei
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Anmeldungsdatum: 09.03.2010
Beiträge: 487

Beitrag(#1504972) Verfasst am: 22.07.2010, 23:08    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn einer z.b. lieber nach Afrika für Jahre reist und seine Verlobte sitzen läßt, ist das vielleicht für ihn sehr wichtig, gilt aber sicherlich nicht als unvermeidlich. Man hätte so etwas vorher wissen können und sich nicht verloben müssen. Somit sind auch Geschenke zurück zu geben.
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1504987) Verfasst am: 22.07.2010, 23:41    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Öhm, setzt Du jedesmal einen Privatdetektiv an, wenn Du wenn kennenlernst, um sicherzugehen dass der potentielle Partner tatsächlich noch unverpartnert ist?


Wenn ich es als Vergewaltigung einstufen würde mit jemandem Sex zu haben der Verheiratet oder Verpartnert ist
: Aber Hallo würde ich!


noc In solche Denkmuster kann ich mich nunmal leider nur schwer reinversetzen, sorry.


Also wenn ich jetzt ner Frau sage, dass ich der Kronprinz von Zamunda bin und die mit mir deswegen in die Kiste steigt, bin ich ein Vergewaltiger??

Pillepalle



Dann bist Du ein Schwein, aber kein Verbrecher!


Und die betreffende Frau hat das Recht Dir dafuer eine zu kleben, mehr nicht. Ein bisschen muss sie sich naemlich auch an ihre eigene Nase fassen. Wenn sie sich naemlich den Typen erst etwas naeher angeschaut haette, bevor sie mit ihm in die Falle huepft, dann haette sie ja merken koennen, dass sie es nicht mit dem "Kronprinz von Zamunda" zu tun hat, sondern einem etwas proletarischeren Maennchen....


Dass man wegen sowas ueberhaupt ein Gericht bemuehen kann ist an und fuer sich schon eine Sauererei!
_________________
Defund the gender police!! Let's Rock
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Alchemist
registrierter User



Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27898
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1505040) Verfasst am: 23.07.2010, 08:29    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Öhm, setzt Du jedesmal einen Privatdetektiv an, wenn Du wenn kennenlernst, um sicherzugehen dass der potentielle Partner tatsächlich noch unverpartnert ist?


Wenn ich es als Vergewaltigung einstufen würde mit jemandem Sex zu haben der Verheiratet oder Verpartnert ist
: Aber Hallo würde ich!


noc In solche Denkmuster kann ich mich nunmal leider nur schwer reinversetzen, sorry.


Also wenn ich jetzt ner Frau sage, dass ich der Kronprinz von Zamunda bin und die mit mir deswegen in die Kiste steigt, bin ich ein Vergewaltiger??

Pillepalle



Dann bist Du ein Schwein, aber kein Verbrecher!


Und die betreffende Frau hat das Recht Dir dafuer eine zu kleben, mehr nicht. Ein bisschen muss sie sich naemlich auch an ihre eigene Nase fassen. Wenn sie sich naemlich den Typen erst etwas naeher angeschaut haette, bevor sie mit ihm in die Falle huepft, dann haette sie ja merken koennen, dass sie es nicht mit dem "Kronprinz von Zamunda" zu tun hat, sondern einem etwas proletarischeren Maennchen....


Dass man wegen sowas ueberhaupt ein Gericht bemuehen kann ist an und fuer sich schon eine Sauererei!


Ganz meine Meinung Schulterzucken

Daher ja auch meine Vermutung, dass man das Urteil nicht verstehen, wenn man die israelischen Verhältnisse nicht eknnt und berücksichtigt.
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vrolijke
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Moderator



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1505070) Verfasst am: 23.07.2010, 09:57    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe jetzt nicht den ganzen Thread durchgelesen.
Heute früh stand hierüber einen Bericht in der stuttgarter Nachrichten. Es sind vorher auch schon anderen verknackt worden. Einer, weil er sich als Pilot ausgegeben hatte. Ein anderer, als höhere Beamte.
_________________
Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm

Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1505073) Verfasst am: 23.07.2010, 10:05    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:

Heute früh stand hierüber einen Bericht in der stuttgarter Nachrichten. Es sind vorher auch schon anderen verknackt worden. Einer, weil er sich als Pilot ausgegeben hatte. Ein anderer, als höhere Beamte.


Geschockt Wenn ich mich als Hartzler ausgebe, aber im Büro arbeite und an eine Anarchistin gerate, werde ich dann eigentlich auch verknackt? Am Kopf kratzen [/dummer Gedanke]
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Kowei
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Anmeldungsdatum: 09.03.2010
Beiträge: 487

Beitrag(#1505088) Verfasst am: 23.07.2010, 10:30    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage dabei ist allerdings die Verhältnismässigkeit. 18 Monate Knast, nur für eine Nacht, hört sich wahrlich nicht sehr angemessen an. Auch ist es keine Hochstapelei sich als Jude aus zu geben, da so etwas weder besser oder schlechter ist als ein Pali oder ein Araber zu sein. Wenn manche Frauen derart blöd sind mit jedem gleich in die Kiste zu hüpfen, der sich als Pilot oder als Prinz von Jerusalem ausgibt, wäre es interessant zu wissen, was es in solchen Fällen, in denen es nur um Juden geht, für Strafen gibt. Wenn so etwas nur wegen einer Nacht derart bestraft wird, sollten Frauen, die sich derart hochbumsen wollen, gleich mit bestraft werden.
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Waschmaschine777
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Anmeldungsdatum: 07.07.2008
Beiträge: 4007

Beitrag(#1505090) Verfasst am: 23.07.2010, 10:41    Titel: Antworten mit Zitat

Wie steht es eigentlich mit Haare färben? Wenn ich herausfinde, dass die Blondine mit der ich in die Kiste gestiegen bin eigentlich schwarzhaarig ist, habe ich dann ein Recht darauf mich vergewaltigt zu fühlen und sie anzuzeigen?
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Waschmaschine777
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Anmeldungsdatum: 07.07.2008
Beiträge: 4007

Beitrag(#1505092) Verfasst am: 23.07.2010, 10:45    Titel: Antworten mit Zitat

Kowei hat folgendes geschrieben:
Wenn so etwas nur wegen einer Nacht derart bestraft wird, sollten Frauen, die sich derart hochbumsen wollen, gleich mit bestraft werden.


Wer erstattet dann die Anzeige?
In diesem Fall bräuchte man eine GV-Polizei, die Angaben der Geschlechtsverkehrwilligen überprüft. Richtmikrofone, E-Mails abfangen, Briefe öffnen müsste zu deren Befugnissen gehören, damit sichergestellt ist, dass Paarungswillige auch die Wahrheit sagen.
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1505095) Verfasst am: 23.07.2010, 10:49    Titel: Antworten mit Zitat

Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
Wie steht es eigentlich mit Haare färben? Wenn ich herausfinde, dass die Blondine mit der ich in die Kiste gestiegen bin eigentlich schwarzhaarig ist, habe ich dann ein Recht darauf mich vergewaltigt zu fühlen und sie anzuzeigen?


Das ist doch ne gute Geschäftsidee! Mit möglichst vielen Partnern bumsen, um dann versuchen, irgendeine Kleinigkeit zu finden, in der sie dich angelogen haben, und sie dann erpressen/auf Schmerzensgeld verklagen.
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Kowei
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Anmeldungsdatum: 09.03.2010
Beiträge: 487

Beitrag(#1505106) Verfasst am: 23.07.2010, 11:17    Titel: Antworten mit Zitat

Mögliche Geschichten, die die Welt erschüttern.

Der Strolch hat mich angelogen. Wenn ich gewusst hätte, dass er eine Glatze hat, hätte ich mich als ehrbare Frau nie darauf eingelassen mit ihm schon nach 3 Stunden Sex zu haben. Als sich dann beim Geschlechtsverkehr sein Toupee löste bekam ich den Schock meinen Lebens.-- Ich hatte mit mit einem Mann mit Glatze Sex gehabt. So etwas ist mit Geld nicht wieder gut zu machen. Die 20000 Euro die ich fordere sind doch in Wirklichkeit nichts weiter als ein kleiner Tropfen auf die tiefen Wunden, die ich durch ihn erlitten habe. Das Maß seiner Haftstrafe überlasse ich dem Gericht, da ich mich in solchen Dingen nicht auskenne.



Als ich ihn am Abend in der Diskothek kennen lernte sagte er, dass sein Johannes über 20 cm lang sei und er damit auch an schlechten Tagen mindestens 1 Stunde guten Sex machen könnte. Ich ließ mich, gutgläubig wie ich nun mal bin, davon täuschen, doch schon in der ersten Nacht war nach 10 Minuten alles vorbei. Es waren auch höchstens 15cm, so dass mich dieser Kerl ganz arglistig getäuscht hat. Ich fordere deshalb Schmerzensgeld und eine Haftstrafe für diesen Betrüger, damit er anderen ehrbaren Frauen nicht mehr das an tut, was er mir antat.
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Waschmaschine777
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Anmeldungsdatum: 07.07.2008
Beiträge: 4007

Beitrag(#1505117) Verfasst am: 23.07.2010, 11:32    Titel: Antworten mit Zitat

Mögliche Leserbriefe an Frauenzeitungen, die die Welt nicht erschüttern


Also vorgestern lernte ich einen süßen Typen kennen. Wir standen gerade an einer Bushaltestelle da fragte er mich: "Wußtest Du schon, das Polen und Indianer die besten Liebhaber sind?" Ich wußte es nicht, fand es aber interessant. Er stellte sich mir daraufhin vor, es entwickelte sich ein Gespräch und wie es so kommt kam es auch zum Sex.
Aber jetzt kommt der Hammer: Heute habe ich herausgefunden, dass er sich mir unter falschen Namen vorgestellt hat. Der Typ heißt gar nicht Winnetou Kowalski sondern Paul Meier. Ich komme mir mißbraucht vor und überlege Anzeige zu erstatten.
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esme
lebt ohne schützende Gänsefüßchen.



Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 5667

Beitrag(#1505120) Verfasst am: 23.07.2010, 11:41    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:

Ja gut, ich denke, man sollte hier zwischen Lügen unterscheiden, die einen direkt betreffen ("ich werde dich heiraten") und denen, die es nicht tun ("ich bin ein hohes Tier"/"ich bin von der richtigen Rasse"). Durch zweitere hat man keinen unmittelbaren Nachteil.


Würdest du das auch so sehen, wenn dir ein Mann vorlügt, eine Frau zu sein?
_________________
Gunkl über Intelligent Design:
Da hat sich die Kirche beim Rückzugsgefecht noch einmal grandios verstolpert und jetzt wollen sie auch noch Haltungsnoten für die argumentative Brez'n, die sie da gerissen haben.
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Kowei
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Anmeldungsdatum: 09.03.2010
Beiträge: 487

Beitrag(#1505121) Verfasst am: 23.07.2010, 11:41    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ein Mann fühlt sich erst dann als Mann
Wenn er es dir besorgen kann
Er lügt, dass sich die Balken biegen
Nur um dich ins Bett zu kriegen
Und dann am nächsten Morgen weiß er
Nicht einmal mehr wie du heißt
Rücksichtslos und ungehemmt
Gefühle sind ihm völlig fremd

Männer sind Schw...... glaube ihnen nicht mein Kind ......


Textauszug aus "Männer sind Schweine" v. Die Ärzte*

*(Als Zitat gekennzeichnet, und Quelle ergänzt - astarte)

Das Problem in Israel ist wohl, dass man dieses Lied, ob wohl es sehr aufkärerisch ist, dort nicht spielen darf, da es ähnlich wie die Sch.....Grippe dieses böse Wort Sch.... beinhaltet. Für unsere gläubigen Mitleser habe ich dieses Wort deshalb etwas verkürzt.
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1505131) Verfasst am: 23.07.2010, 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

esme hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:

Ja gut, ich denke, man sollte hier zwischen Lügen unterscheiden, die einen direkt betreffen ("ich werde dich heiraten") und denen, die es nicht tun ("ich bin ein hohes Tier"/"ich bin von der richtigen Rasse"). Durch zweitere hat man keinen unmittelbaren Nachteil.


Würdest du das auch so sehen, wenn dir ein Mann vorlügt, eine Frau zu sein?


Ja. Ich wäre sicherlich alles andere als begeistert, würde aber kein Schmerzensgeld fordern oder auf Vergewaltigung plädieren.
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astarte
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46545

Beitrag(#1505134) Verfasst am: 23.07.2010, 12:21    Titel: Antworten mit Zitat

Kowei hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Ein Mann fühlt sich erst dann als Mann
Wenn er es dir besorgen kann
Er lügt, dass sich die Balken biegen
Nur um dich ins Bett zu kriegen
Und dann am nächsten Morgen weiß er
Nicht einmal mehr wie du heißt
Rücksichtslos und ungehemmt
Gefühle sind ihm völlig fremd

Männer sind Schw...... glaube ihnen nicht mein Kind ......


Textauszug aus "Männer sind Schweine" v. Die Ärzte*

*(Als Zitat gekennzeichnet, und Quelle ergänzt - astarte)

Das Problem in Israel ist wohl, dass man dieses Lied, ob wohl es sehr aufkärerisch ist, dort nicht spielen darf, da es ähnlich wie die Sch.....Grippe dieses böse Wort Sch.... beinhaltet. Für unsere gläubigen Mitleser habe ich dieses Wort deshalb etwas verkürzt.

@Kowei: aus Urheberrechtlichen Gründen immer die Quelle angeben und Zitate als solche kennzeichnen!
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esme
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 5667

Beitrag(#1505147) Verfasst am: 23.07.2010, 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
esme hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:

Ja gut, ich denke, man sollte hier zwischen Lügen unterscheiden, die einen direkt betreffen ("ich werde dich heiraten") und denen, die es nicht tun ("ich bin ein hohes Tier"/"ich bin von der richtigen Rasse"). Durch zweitere hat man keinen unmittelbaren Nachteil.


Würdest du das auch so sehen, wenn dir ein Mann vorlügt, eine Frau zu sein?


Ja. Ich wäre sicherlich alles andere als begeistert, würde aber kein Schmerzensgeld fordern oder auf Vergewaltigung plädieren.


Meine Frage richtet sich auch an die anderen Poster, und ich beziehe mich nicht auf die sogenannte Vergewaltigung, sondern auf das Argument in Ilmors Post, das sich ähnlich auch in anderen Posts findet, dass es ja keinen unmittelbaren Nachteil gibt.

Nachdem ich einmal die Reaktion eines ansonsten ausgeglichenen und normalen jungen Mannes auf die Erzählung erlebt habe, dass ich als Siebenjährige von der Muttermilch meiner Mutter gekostet habe, muss ich schon davon ausgehen, dass viele Leute auch wegen Trivialitäten echte Nachteile erleben, weil sie es psychisch nicht packen. Der erschlichene homosexuelle Kontakt wäre meiner Meinung nach durchaus dazu geeignet, manchen Leuten einen richtigen Knacks zu verpassen.

Selbstverständlich ist das keine Vergewaltigung und ich ärgere mich sehr über eine solche Bezeichnung, und auch ich bin gegen das Urteil, aber so zu tun, als ob beim Sex nicht jeder irgendwo seine irrationalen Grenzen hat, geht an der Wirklichkeit vorbei.
_________________
Gunkl über Intelligent Design:
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1505180) Verfasst am: 23.07.2010, 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

esme hat folgendes geschrieben:

Selbstverständlich ist das keine Vergewaltigung und ich ärgere mich sehr über eine solche Bezeichnung, und auch ich bin gegen das Urteil, aber so zu tun, als ob beim Sex nicht jeder irgendwo seine irrationalen Grenzen hat, geht an der Wirklichkeit vorbei.


Ja und? Warum sollten diese irrationalen Grenzen vom Gesetzgeber berücksichtigt werden? Bist du auch gegen Religionskritik?
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Dissonanz
Zeuge ANOVAs



Anmeldungsdatum: 24.03.2008
Beiträge: 3541

Beitrag(#1505187) Verfasst am: 23.07.2010, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ist die Übersetzung "Vergewaltigung" überhaupt die Zutreffendste? "Rape" bedeutet im Englischen zum Beispiel ja auch was anderes als der deutsche Begriff Vergewaltigung, auch wenn es natürlich große Überschneidungen gibt.

Ilmor hat folgendes geschrieben:
esme hat folgendes geschrieben:

Selbstverständlich ist das keine Vergewaltigung und ich ärgere mich sehr über eine solche Bezeichnung, und auch ich bin gegen das Urteil, aber so zu tun, als ob beim Sex nicht jeder irgendwo seine irrationalen Grenzen hat, geht an der Wirklichkeit vorbei.


Ja und? Warum sollten diese irrationalen Grenzen vom Gesetzgeber berücksichtigt werden? Bist du auch gegen Religionskritik?


Irgendwo berührt es aber auch die Freiwilligkeit der Interaktion, wenn über solche zentralen(zentral für die Entscheidung zur Einwilligung, meine ich) Sachen getäuscht wird.
_________________
-Brother Broadsword of Warm Humanitarianism

"In other words, the cultures have been subjected to as careless handling as if in the hands of a somewhat below par student assistant, but they have survived."
-H. W. Chalkley in Science, Vol. LXXI, No. 1843

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-frypoddie
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1505197) Verfasst am: 23.07.2010, 15:04    Titel: Antworten mit Zitat

Dissonanz hat folgendes geschrieben:
Ist die Übersetzung "Vergewaltigung" überhaupt die Zutreffendste? "Rape" bedeutet im Englischen zum Beispiel ja auch was anderes als der deutsche Begriff Vergewaltigung, auch wenn es natürlich große Überschneidungen gibt.


Ach?

Was sollte es denn noch bedeuten, und kannst du mir ein Beispiel nennen, wo das in den letzten, sagen wir, zwölf Jahren, so benutzt worden ist?
_________________
Brother Sword of Enlightenment of the Unitarian Jihad
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Sylvia Browne - Wahrsager oder Scharlatan?
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Dissonanz
Zeuge ANOVAs



Anmeldungsdatum: 24.03.2008
Beiträge: 3541

Beitrag(#1505198) Verfasst am: 23.07.2010, 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Dissonanz hat folgendes geschrieben:
Ist die Übersetzung "Vergewaltigung" überhaupt die Zutreffendste? "Rape" bedeutet im Englischen zum Beispiel ja auch was anderes als der deutsche Begriff Vergewaltigung, auch wenn es natürlich große Überschneidungen gibt.


Ach?

Was sollte es denn noch bedeuten, und kannst du mir ein Beispiel nennen, wo das in den letzten, sagen wir, zwölf Jahren, so benutzt worden ist?


Statutory rape.
_________________
-Brother Broadsword of Warm Humanitarianism

"In other words, the cultures have been subjected to as careless handling as if in the hands of a somewhat below par student assistant, but they have survived."
-H. W. Chalkley in Science, Vol. LXXI, No. 1843

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esme
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 5667

Beitrag(#1505205) Verfasst am: 23.07.2010, 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
esme hat folgendes geschrieben:

Selbstverständlich ist das keine Vergewaltigung und ich ärgere mich sehr über eine solche Bezeichnung, und auch ich bin gegen das Urteil, aber so zu tun, als ob beim Sex nicht jeder irgendwo seine irrationalen Grenzen hat, geht an der Wirklichkeit vorbei.


Ja und?


Dein Argument, dass es keine unmittelbaren Nachteile gibt, ist also falsch.

Ilmor hat folgendes geschrieben:

Warum sollten diese irrationalen Grenzen vom Gesetzgeber berücksichtigt werden? Bist du auch gegen Religionskritik?


Frag doch wen, der das behauptet. Oder noch besser, revidiere deine Argumentation. Auch für eine richtige Schlußfolgerung argumentiert es sich besser mit richtigen Argumenten und ohne Unterstellungen.
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Gunkl über Intelligent Design:
Da hat sich die Kirche beim Rückzugsgefecht noch einmal grandios verstolpert und jetzt wollen sie auch noch Haltungsnoten für die argumentative Brez'n, die sie da gerissen haben.
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1505210) Verfasst am: 23.07.2010, 15:20    Titel: Antworten mit Zitat

esme hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
esme hat folgendes geschrieben:

Selbstverständlich ist das keine Vergewaltigung und ich ärgere mich sehr über eine solche Bezeichnung, und auch ich bin gegen das Urteil, aber so zu tun, als ob beim Sex nicht jeder irgendwo seine irrationalen Grenzen hat, geht an der Wirklichkeit vorbei.


Ja und?


Dein Argument, dass es keine unmittelbaren Nachteile gibt, ist also falsch.


Keine rationalen Nachteilen nein.

esme hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:

Warum sollten diese irrationalen Grenzen vom Gesetzgeber berücksichtigt werden? Bist du auch gegen Religionskritik?


Frag doch wen, der das behauptet. Oder noch besser, revidiere deine Argumentation. Auch für eine richtige Schlußfolgerung argumentiert es sich besser mit richtigen Argumenten und ohne Unterstellungen.


Was habe ich dir denn unterstellt? Ich habe lediglich deinen Gedanken, irrationale Grenzen per Gesetzt zu schützen, zuende gedacht. Oder wo ist der Fehler in meiner Argumentation?
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Kowei
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Anmeldungsdatum: 09.03.2010
Beiträge: 487

Beitrag(#1505214) Verfasst am: 23.07.2010, 15:24    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Zitat Astarte:
@Kowei: aus Urheberrechtlichen Gründen immer die Quelle angeben und Zitate als solche kennzeichnen!


Ging doch nicht, dann hätte ich ja dieses böse Wort mit Sch...... schreiben müssen, dass man für manche Dinge in Israel gar nicht benutzen darf. Jetzt verpasst wenigstens nur du und nicht ich die Auferstehung der Gerechten.


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Ilmor
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1505247) Verfasst am: 23.07.2010, 16:43    Titel: Antworten mit Zitat

Dissonanz hat folgendes geschrieben:

Ilmor hat folgendes geschrieben:


Ja und? Warum sollten diese irrationalen Grenzen vom Gesetzgeber berücksichtigt werden? Bist du auch gegen Religionskritik?


Irgendwo berührt es aber auch die Freiwilligkeit der Interaktion, wenn über solche zentralen(zentral für die Entscheidung zur Einwilligung, meine ich) Sachen getäuscht wird.


Würdest du auch jemandem anzeigen, der mit dir zu abend isst, und von sich fälschlicherweise behauptet, Frau oder Jude zu sein?
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