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Kriminalisierung der Linkspartei
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Soll ich austreten?
Ja.
17%
 17%  [ 6 ]
Nein.
82%
 82%  [ 28 ]
Stimmen insgesamt : 34

Autor Nachricht
Kramer
postvisuell



Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#360658) Verfasst am: 19.10.2005, 01:32    Titel: Antworten mit Zitat

bismarckfreund hat folgendes geschrieben:
Keine Menschen soll getötet werden, aber die Deutschen besitzen wie andere Völker grundlegende Menschenrechte! Deutschen darf nicht vertrieben werden! Ich sage nein! Es leben noch Menschen in Deutschland, deren grundlegenden Menschenrechten durch Polen und Tschechien verweigert sind.


Für einen, der das Deutschtum derart verteidigt, hast Du erhebliche Probleme mit der deutschen Sprache, vor allem mit Singular und Plural.
_________________
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Poldi
Bin Daheim



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 4559
Wohnort: Bavarian Congo

Beitrag(#360740) Verfasst am: 19.10.2005, 10:39    Titel: Antworten mit Zitat

thaukelt hat folgendes geschrieben:
bismarckfreund hat folgendes geschrieben:
Keine Menschen soll getötet werden, aber die Deutschen besitzen wie andere Völker grundlegende Menschenrechte! Deutschen darf nicht vertrieben werden! Ich sage nein! Es leben noch Menschen in Deutschland, deren grundlegenden Menschenrechten durch Polen und Tschechien verweigert sind.


Für einen, der das Deutschtum derart verteidigt, hast Du erhebliche Probleme mit der deutschen Sprache, vor allem mit Singular und Plural.


Nunja, was hast du erwartet ?
Kann ein Meerschweinchen plötzlich fliegen, nur weil es immer rumrennt und schreit "Ich bin eine Möve ! Ich bin eine Möve !" Frage
_________________
gG,
Poldi
Doch leider kanns gefählich sein, den Satan in dir zu verstehen.
Jeder Mensch ein Sünderschwein, Oh christliches Vergehen.
Die Trennung zwischen Gut und Bös die wirst du niemals finden
nur leider kanns gefährlich sein das den Pfaffen auf die Nasen zu binden.
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Baldur
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#360779) Verfasst am: 19.10.2005, 13:23    Titel: Re: Kriminalisierung der Linkspartei Antworten mit Zitat

Dominik hat folgendes geschrieben:

http://www2.justiz.bayern.de/daten/doc/Anlagen_notare/Verfassungstreue_notare.doc
Diesen Bogen muss jeder als gelesen unterzeichnen und erklären nicht Mitglied in einer der genannten Organisationen zu sein. Der ist von 2001. PDS ist dabei.


Also es ist so, dass ein Arbeitgeber, wenn es sich um einen "Tendenzbetrieb" handelt (z.B. katholische Trägerschaft) die Einstellung von Arbeitnehmern mit abweichender (konkurrierender) Gesinnung grundsätzlich ablehnen kann. Man kann jetzt natürlich sagen, dass das Land Bayern generell ein CSU-Tendenz-Betrieb ist, was ich verfassungsrechtlich jedoch recht zweifelhaft fände (nur mal so am Rande).

Wie ich die Diskussion verfolgt habe, ging daraus hervor, dass die Mitgliedschaft in einer demokratischen Partei, die sich zur Verfassung bekennt (bei der PDS ist das der Fall) nicht zu einem Berufsverbot führen kann.

Laut Arbeitsrecht kann keinem aufgrund der Mitgliedschaft in einer verfassungstreuen Organisation, der Zugang zu einem Arbeitsplatz verwehrt werden, das steht schon so im Grundgesetz. Andernfalls wäre es eine Diskriminierung aus politischen/gesinnungsmäßigen Gründen.

Im Falle eines Lehrers, der Mitglied der Roten Hilfe ist (er war auch im Vorstandsgremium tätig) scheint der Fall etwas anders zu liegen, wobei mir nicht klar ist, in wieweit er sich an verfassungsfeindlichen Straftaten beteiligt hat. Im übrigen laufen die Verhandlungen in diesem Fall noch (hier geht es um das Land Hessen).


@Dominik
M.E. kannst du diese Klausel getrost ignorieren, da sie vor Gericht keinen Bestand hätte. Du könntest also ruhig unterschreiben, ohne irgendwelche Konsequenzen fürchten zu müssen, da diese Klausel als nichtiig anzusehen wäre. Ich an Deiner Stelle würde es auf eine Klage ankommen lassen.
Ich würde mich da auch mal an deine Partei wenden und dort nachfragen, ob das alles mit rechten Dingen zugeht. Oder wende dich auch an die Presse (Spiegel/Zeit/FR/TAZ/usw.)
In jedem Fall würde ich einen Anwalt für Arbeitsrecht zu Rate ziehen, besonders, wenn du in einer Rechtschutzversicherung bist.

AUF KEINEN FALL AUSTRETEN!!! Nein, so geht das nicht!
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Dominik
...



Anmeldungsdatum: 16.10.2004
Beiträge: 1341
Wohnort: Deutschland

Beitrag(#361053) Verfasst am: 20.10.2005, 00:46    Titel: Antworten mit Zitat

Also Rechtschutz hab ich bereits abgeklopft. Einigermasen zumindest, und als resultat kann ich nur ernüchternd feststellen, dass es diesbezüglich eigentlich keinen Rechtschutz gibt. Will sich 1. keiner mit der Regierung anlegen (von den Versicherungsträgern) und 2. ist es ja ein soooo seltener Fall, dass es dafür nicht mal Sparten zu geben scheint. ..
http://www.gegen-berufsverbote.de/bilder/plakate_neu/plakat_heidelberg01.jpg
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Baldur
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#361111) Verfasst am: 20.10.2005, 12:27    Titel: Antworten mit Zitat

Zumindestens sollte dir als Rechtschutz-Versichertem ein juristisches Beratungsgespräch zustehen.
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Mario Hahna
aktiviert



Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#361284) Verfasst am: 20.10.2005, 17:22    Titel: Re: Kriminalisierung der Linkspartei Antworten mit Zitat

venicius hat folgendes geschrieben:
Dominik hat folgendes geschrieben:

http://www2.justiz.bayern.de/daten/doc/Anlagen_notare/Verfassungstreue_notare.doc
Diesen Bogen muss jeder als gelesen unterzeichnen und erklären nicht Mitglied in einer der genannten Organisationen zu sein. Der ist von 2001. PDS ist dabei.


Also es ist so, dass ein Arbeitgeber, wenn es sich um einen "Tendenzbetrieb" handelt (z.B. katholische Trägerschaft) die Einstellung von Arbeitnehmern mit abweichender (konkurrierender) Gesinnung grundsätzlich ablehnen kann. Man kann jetzt natürlich sagen, dass das Land Bayern generell ein CSU-Tendenz-Betrieb ist, was ich verfassungsrechtlich jedoch recht zweifelhaft fände (nur mal so am Rande).

Wie ich die Diskussion verfolgt habe, ging daraus hervor, dass die Mitgliedschaft in einer demokratischen Partei, die sich zur Verfassung bekennt (bei der PDS ist das der Fall) nicht zu einem Berufsverbot führen kann.

Laut Arbeitsrecht kann keinem aufgrund der Mitgliedschaft in einer verfassungstreuen Organisation, der Zugang zu einem Arbeitsplatz verwehrt werden, das steht schon so im Grundgesetz. Andernfalls wäre es eine Diskriminierung aus politischen/gesinnungsmäßigen Gründen.

Im Falle eines Lehrers, der Mitglied der Roten Hilfe ist (er war auch im Vorstandsgremium tätig) scheint der Fall etwas anders zu liegen, wobei mir nicht klar ist, in wieweit er sich an verfassungsfeindlichen Straftaten beteiligt hat. Im übrigen laufen die Verhandlungen in diesem Fall noch (hier geht es um das Land Hessen).


@Dominik
M.E. kannst du diese Klausel getrost ignorieren, da sie vor Gericht keinen Bestand hätte. Du könntest also ruhig unterschreiben, ohne irgendwelche Konsequenzen fürchten zu müssen, da diese Klausel als nichtiig anzusehen wäre. Ich an Deiner Stelle würde es auf eine Klage ankommen lassen.
Ich würde mich da auch mal an deine Partei wenden und dort nachfragen, ob das alles mit rechten Dingen zugeht. Oder wende dich auch an die Presse (Spiegel/Zeit/FR/TAZ/usw.)
In jedem Fall würde ich einen Anwalt für Arbeitsrecht zu Rate ziehen, besonders, wenn du in einer Rechtschutzversicherung bist.

AUF KEINEN FALL AUSTRETEN!!! Nein, so geht das nicht!


Du versuchst hier Arbeitsrecht zu referieren. Nicht einschlägig, es geht um Beamte und da gelten Sonderregelungen. Im übrigen hast du insoweit Recht, als dass die bloße Mitgliedschaft in der Linkspartei für sich genommen kein ausreichender Grund ist. Im übrigen hat Dominik ja auch keine falschen Angaben gemacht, da er WASG-Mitglied ist.
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