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Soll ich austreten? |
Ja. |
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17% |
[ 6 ] |
Nein. |
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82% |
[ 28 ] |
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Stimmen insgesamt : 34 |
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Autor |
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Kramer postvisuell
Anmeldungsdatum: 01.08.2003 Beiträge: 30878
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(#360658) Verfasst am: 19.10.2005, 01:32 Titel: |
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bismarckfreund hat folgendes geschrieben: | Keine Menschen soll getötet werden, aber die Deutschen besitzen wie andere Völker grundlegende Menschenrechte! Deutschen darf nicht vertrieben werden! Ich sage nein! Es leben noch Menschen in Deutschland, deren grundlegenden Menschenrechten durch Polen und Tschechien verweigert sind. |
Für einen, der das Deutschtum derart verteidigt, hast Du erhebliche Probleme mit der deutschen Sprache, vor allem mit Singular und Plural.
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Poldi Bin Daheim
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 4559
Wohnort: Bavarian Congo
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(#360740) Verfasst am: 19.10.2005, 10:39 Titel: |
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thaukelt hat folgendes geschrieben: | bismarckfreund hat folgendes geschrieben: | Keine Menschen soll getötet werden, aber die Deutschen besitzen wie andere Völker grundlegende Menschenrechte! Deutschen darf nicht vertrieben werden! Ich sage nein! Es leben noch Menschen in Deutschland, deren grundlegenden Menschenrechten durch Polen und Tschechien verweigert sind. |
Für einen, der das Deutschtum derart verteidigt, hast Du erhebliche Probleme mit der deutschen Sprache, vor allem mit Singular und Plural. |
Nunja, was hast du erwartet ?
Kann ein Meerschweinchen plötzlich fliegen, nur weil es immer rumrennt und schreit "Ich bin eine Möve ! Ich bin eine Möve !"
_________________ gG,
Poldi
Doch leider kanns gefählich sein, den Satan in dir zu verstehen.
Jeder Mensch ein Sünderschwein, Oh christliches Vergehen.
Die Trennung zwischen Gut und Bös die wirst du niemals finden
nur leider kanns gefährlich sein das den Pfaffen auf die Nasen zu binden.
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Baldur auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 05.10.2005 Beiträge: 8326
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(#360779) Verfasst am: 19.10.2005, 13:23 Titel: Re: Kriminalisierung der Linkspartei |
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Also es ist so, dass ein Arbeitgeber, wenn es sich um einen "Tendenzbetrieb" handelt (z.B. katholische Trägerschaft) die Einstellung von Arbeitnehmern mit abweichender (konkurrierender) Gesinnung grundsätzlich ablehnen kann. Man kann jetzt natürlich sagen, dass das Land Bayern generell ein CSU-Tendenz-Betrieb ist, was ich verfassungsrechtlich jedoch recht zweifelhaft fände (nur mal so am Rande).
Wie ich die Diskussion verfolgt habe, ging daraus hervor, dass die Mitgliedschaft in einer demokratischen Partei, die sich zur Verfassung bekennt (bei der PDS ist das der Fall) nicht zu einem Berufsverbot führen kann.
Laut Arbeitsrecht kann keinem aufgrund der Mitgliedschaft in einer verfassungstreuen Organisation, der Zugang zu einem Arbeitsplatz verwehrt werden, das steht schon so im Grundgesetz. Andernfalls wäre es eine Diskriminierung aus politischen/gesinnungsmäßigen Gründen.
Im Falle eines Lehrers, der Mitglied der Roten Hilfe ist (er war auch im Vorstandsgremium tätig) scheint der Fall etwas anders zu liegen, wobei mir nicht klar ist, in wieweit er sich an verfassungsfeindlichen Straftaten beteiligt hat. Im übrigen laufen die Verhandlungen in diesem Fall noch (hier geht es um das Land Hessen).
@Dominik
M.E. kannst du diese Klausel getrost ignorieren, da sie vor Gericht keinen Bestand hätte. Du könntest also ruhig unterschreiben, ohne irgendwelche Konsequenzen fürchten zu müssen, da diese Klausel als nichtiig anzusehen wäre. Ich an Deiner Stelle würde es auf eine Klage ankommen lassen.
Ich würde mich da auch mal an deine Partei wenden und dort nachfragen, ob das alles mit rechten Dingen zugeht. Oder wende dich auch an die Presse (Spiegel/Zeit/FR/TAZ/usw.)
In jedem Fall würde ich einen Anwalt für Arbeitsrecht zu Rate ziehen, besonders, wenn du in einer Rechtschutzversicherung bist.
AUF KEINEN FALL AUSTRETEN!!!
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Dominik ...
Anmeldungsdatum: 16.10.2004 Beiträge: 1341
Wohnort: Deutschland
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(#361053) Verfasst am: 20.10.2005, 00:46 Titel: |
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Also Rechtschutz hab ich bereits abgeklopft. Einigermasen zumindest, und als resultat kann ich nur ernüchternd feststellen, dass es diesbezüglich eigentlich keinen Rechtschutz gibt. Will sich 1. keiner mit der Regierung anlegen (von den Versicherungsträgern) und 2. ist es ja ein soooo seltener Fall, dass es dafür nicht mal Sparten zu geben scheint. ..
http://www.gegen-berufsverbote.de/bilder/plakate_neu/plakat_heidelberg01.jpg
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Baldur auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 05.10.2005 Beiträge: 8326
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(#361111) Verfasst am: 20.10.2005, 12:27 Titel: |
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Zumindestens sollte dir als Rechtschutz-Versichertem ein juristisches Beratungsgespräch zustehen.
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Mario Hahna aktiviert
Anmeldungsdatum: 04.04.2005 Beiträge: 9607
Wohnort: München
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(#361284) Verfasst am: 20.10.2005, 17:22 Titel: Re: Kriminalisierung der Linkspartei |
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venicius hat folgendes geschrieben: |
Also es ist so, dass ein Arbeitgeber, wenn es sich um einen "Tendenzbetrieb" handelt (z.B. katholische Trägerschaft) die Einstellung von Arbeitnehmern mit abweichender (konkurrierender) Gesinnung grundsätzlich ablehnen kann. Man kann jetzt natürlich sagen, dass das Land Bayern generell ein CSU-Tendenz-Betrieb ist, was ich verfassungsrechtlich jedoch recht zweifelhaft fände (nur mal so am Rande).
Wie ich die Diskussion verfolgt habe, ging daraus hervor, dass die Mitgliedschaft in einer demokratischen Partei, die sich zur Verfassung bekennt (bei der PDS ist das der Fall) nicht zu einem Berufsverbot führen kann.
Laut Arbeitsrecht kann keinem aufgrund der Mitgliedschaft in einer verfassungstreuen Organisation, der Zugang zu einem Arbeitsplatz verwehrt werden, das steht schon so im Grundgesetz. Andernfalls wäre es eine Diskriminierung aus politischen/gesinnungsmäßigen Gründen.
Im Falle eines Lehrers, der Mitglied der Roten Hilfe ist (er war auch im Vorstandsgremium tätig) scheint der Fall etwas anders zu liegen, wobei mir nicht klar ist, in wieweit er sich an verfassungsfeindlichen Straftaten beteiligt hat. Im übrigen laufen die Verhandlungen in diesem Fall noch (hier geht es um das Land Hessen).
@Dominik
M.E. kannst du diese Klausel getrost ignorieren, da sie vor Gericht keinen Bestand hätte. Du könntest also ruhig unterschreiben, ohne irgendwelche Konsequenzen fürchten zu müssen, da diese Klausel als nichtiig anzusehen wäre. Ich an Deiner Stelle würde es auf eine Klage ankommen lassen.
Ich würde mich da auch mal an deine Partei wenden und dort nachfragen, ob das alles mit rechten Dingen zugeht. Oder wende dich auch an die Presse (Spiegel/Zeit/FR/TAZ/usw.)
In jedem Fall würde ich einen Anwalt für Arbeitsrecht zu Rate ziehen, besonders, wenn du in einer Rechtschutzversicherung bist.
AUF KEINEN FALL AUSTRETEN!!!  |
Du versuchst hier Arbeitsrecht zu referieren. Nicht einschlägig, es geht um Beamte und da gelten Sonderregelungen. Im übrigen hast du insoweit Recht, als dass die bloße Mitgliedschaft in der Linkspartei für sich genommen kein ausreichender Grund ist. Im übrigen hat Dominik ja auch keine falschen Angaben gemacht, da er WASG-Mitglied ist.
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