hacketaler Frauen ficken ist was für Schwuchteln!
Anmeldungsdatum: 10.02.2005 Beiträge: 6031
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(#370890) Verfasst am: 10.11.2005, 15:12 Titel: HU fordert Beitrag der Kirchen zur Haushaltssanierung |
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Zitat: | HUMANISTISCHE UNION fordert angesichts der Krise der Staatsfinanzen den
finanziellen Solidaritätsbeitrag der Kirchen
Der staatliche Sozialabbau nimmt von Tag zu Tag schlimmere Ausmaße an.
Angesichts des finanziellen Kahlschlags, der mit dem Abschluss der
Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/CSU und SPD droht, wird die Situation
für sozial Schwache immer prekärer. Für sie bedeuten
Mehrwertsteuererhöhung, faktische Rentenkürzungen etc. ein Leben
unterhalb des Existenzminimums.
Wo bleiben angesichts der Abbrucharbeiten am verfassungsrechtlichen
Sozialstaatsprinzip die großen christlichen Kirchen?
- Der Staat nimmt den Kirchen die Arbeit ab, ihre Mitgliedsbeiträge (ca.
7,9 Mrd. Euro jährlich) zu kassieren.
- Öffentliche Kassen finanzieren kirchliche Einrichtungen mit rund 10
Mrd. Euro jährlich, aufgebracht von allen SteuerzahlerInnen - ob
Kirchenmitglieder oder nicht, ob Moslems oder Atheisten.
- Die Steuereinbußen aufgrund der Absetzbarkeit der Kirchensteuer als
Sonderausgabe beläuft sich zur Zeit auf rund 3,7 Mrd. Euro im Jahr.
Als völlig selbstverständlich sehen es die Kirchen wohl auch an, dass sie
von allen Steuerzahlungen befreit sind, auch von der Vermögenssteuer. Sie
zahlen keine Gerichtskosten und Verwaltungsgebühren, und die Ausbildung
des kirchlichen Nachwuchses schlägt mit rund 630 Mio. Euro zu Buche.
Aus Steuermitteln werden auch die sogenannten Staatsleistungen und
Sonderzuweisungen aufgrund von Konkordaten und Kirchenverträgen bezahlt.
Die Staatsleistungen, genauer die Dotationen der Bundesländer, belaufen
sich auf rund 420 Mio. Euro jährlich. Diese Zahlungen sind
Ersatzleistungen für Enteignungen von Kirchengütern aus der
Reformationszeit (!) und aus der Zeit der Kriege Napoleons (!); sie
werden sogar von den neuen Bundesländern eingefordert. Die
Rechtskonstruktion ist abenteuerlich, auch angesichts der Umstände, unter
denen die Kirchen im Laufe der Geschichte an ihr Vermögen gekommen sind.
Seit der Weimarer Reichsverfassung 1919 besteht der Verfassungsauftrag,
diese Staatsleistungen abzulösen.
Die Kirchen sollten von sich aus ein Zeichen setzen und auf weitere
Zahlungen aus Staatsleistungen verzichten. Ein solcher Schritt wäre ein
wirksames Signal in der eskalierenden Krise der Staatsfinanzen. Sollten
aber die Kirchen weiter auf ihren Sonderprivilegien beharren und sich
jeder Einsicht verweigern, dürfen die politisch Verantwortlichen einer
gesetzlichen Neuordnung der Kirchenfinanzierung nicht länger ausweichen.
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Rückfragen bitte an:
Martina Kant (Bundesgeschäftsführerin)
Tel.: (030) 204 502-56
E-Mail: info@humanistische-union.de |
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