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Untriftiger Vergewaltigungsvorwurf?

 
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#1671262) Verfasst am: 05.08.2011, 12:48    Titel: Untriftiger Vergewaltigungsvorwurf? Antworten mit Zitat

Fünf Jahre saß ein Lehrer als mutmaßlicher Vergewaltiger im Gefängnis - jetzt könnte die Belastungszeugin wegen möglicher Freiheitsberaubung ihrerseits verurteilt werden. Sie ist ebenfalls Lehrerin und darf nun wegen der Ermittlungen vorläufig nicht mehr unterrichten.

Zitat:
Vor knapp zehn Jahren hatte eine heute 46 Jahre alte Lehrerin einen Kollegen beschuldigt, sie vergewaltigt zu haben - mit schweren Konsequenzen für den Pädagogen: Er kam ins Gefängnis und saß fünf Jahre ein. 2007 kam er frei, einen nachträglichen Freispruch erreicht der Mann Anfang Juli in einer Wiederaufnahme vor dem Landgericht Kassel.

Weil die Lehrerin die Vergewaltigung im Jahr 2002 erfunden haben soll, hat der Freispruch wiederum Folgen für die damalige Belastungszeugin


Zitat:
Inzwischen hat die Anwältin der Lehrerin Revision gegen den Freispruch für ihren ehemaligen Kollegen eingelegt, nun muss der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Darmstadt sagte, dass Ermittlungsverfahren gegen die Lehrerin ruhe derzeit. Die Ermittlungsbehörde wolle erst das BGH-Urteil abwarten.

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vrolijke
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46435
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1671266) Verfasst am: 05.08.2011, 12:51    Titel: Re: Untriftiger Vergewaltigungsvorwurf? Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
Fünf Jahre saß ein Lehrer als mutmaßlicher Vergewaltiger im Gefängnis - jetzt könnte die Belastungszeugin wegen möglicher Freiheitsberaubung ihrerseits verurteilt werden. Sie ist ebenfalls Lehrerin und darf nun wegen der Ermittlungen vorläufig nicht mehr unterrichten.

Zitat:
Vor knapp zehn Jahren hatte eine heute 46 Jahre alte Lehrerin einen Kollegen beschuldigt, sie vergewaltigt zu haben - mit schweren Konsequenzen für den Pädagogen: Er kam ins Gefängnis und saß fünf Jahre ein. 2007 kam er frei, einen nachträglichen Freispruch erreicht der Mann Anfang Juli in einer Wiederaufnahme vor dem Landgericht Kassel.

Weil die Lehrerin die Vergewaltigung im Jahr 2002 erfunden haben soll, hat der Freispruch wiederum Folgen für die damalige Belastungszeugin


Zitat:
Inzwischen hat die Anwältin der Lehrerin Revision gegen den Freispruch für ihren ehemaligen Kollegen eingelegt, nun muss der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Darmstadt sagte, dass Ermittlungsverfahren gegen die Lehrerin ruhe derzeit. Die Ermittlungsbehörde wolle erst das BGH-Urteil abwarten.


So wie ich das mitbekommen habe, hatte der Mann damals ein deftiges Alkoholproblem.
Das wirkt häufig "Glaubwürdigmindernd".
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Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
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Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

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Danol
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Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 3027

Beitrag(#1671270) Verfasst am: 05.08.2011, 13:32    Titel: Re: Untriftiger Vergewaltigungsvorwurf? Antworten mit Zitat

Zitat:
Inzwischen hat die Anwältin der Lehrerin Revision gegen den Freispruch für ihren ehemaligen Kollegen eingelegt, nun muss der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Darmstadt sagte, dass Ermittlungsverfahren gegen die Lehrerin ruhe derzeit. Die Ermittlungsbehörde wolle erst das BGH-Urteil abwarten.


wtf? So, als wären deren Ermittlungen irrelevant für das Urteil ... irgendwie finde ich dieses Vorgehen ziemlich fragwürdig.
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Kival
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Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1671312) Verfasst am: 05.08.2011, 17:18    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso fragwürdig? Falls das BGH entscheidet, dass er doch schuldig war, dann macht das Verfahren gegen die Frau doch gar keinen Sinn mehr?
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1671316) Verfasst am: 05.08.2011, 17:22    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Wieso fragwürdig? Falls das BGH entscheidet, dass er doch schuldig war, dann macht das Verfahren gegen die Frau doch gar keinen Sinn mehr?


Es ist mittlerweile afaik zweifelsfrei klar, dass er eben nicht schuldig war.
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vrolijke
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Moderator



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46435
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1671323) Verfasst am: 05.08.2011, 17:41    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Wieso fragwürdig? Falls das BGH entscheidet, dass er doch schuldig war, dann macht das Verfahren gegen die Frau doch gar keinen Sinn mehr?


Es ist mittlerweile afaik zweifelsfrei klar, dass er eben nicht schuldig war.


So habe ich das auch in Erinnerung.
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Kival
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Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1671327) Verfasst am: 05.08.2011, 17:54    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, trotzdem muss die formale Revision zuerst behandelt werden. Wenn es so offensichtlich ist, müsste der BGH die Revision sowieso schnell abschmettern.
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Evilbert
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Beiträge: 42408

Beitrag(#1671328) Verfasst am: 05.08.2011, 17:59    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Naja, trotzdem muss die formale Revision zuerst behandelt werden. Wenn es so offensichtlich ist, müsste der BGH die Revision sowieso schnell abschmettern.


Und solange gilt der vermeintliche "Täter" aber trotz entsprechender Gesetze in der öfftl. Wahrnehmung weiterhin als schuldig. Und "schnell" ist bei solchen Behörden in Jahren zu messen.
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Kival
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Beiträge: 24071

Beitrag(#1671334) Verfasst am: 05.08.2011, 18:28    Titel: Antworten mit Zitat

Das dürfte keine Jahre dauern, wenn es so eindeutig wäre. Dann könnte die Revision einfach abgelehnt werden. Trotzdem verstehe ich sowieso nicht, was denn hier bitte anders gemacht werden soll? Man kann eine Revision ja nicht einfach völlig ignorieren, auch die Frau hat ein Recht darauf, Rechtsmittel einzulegen. Und es macht auch wenig Sinn, wenn die Staatsanwaltschaft vorher etwas macht, die Entscheidung des BGH ist sowieso höherrangig. Sie könnten sie gar nicht verurteilen, wenn das BGH den Mann wieder verurteilen sollte.
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Evilbert
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Beiträge: 42408

Beitrag(#1671340) Verfasst am: 05.08.2011, 19:08    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Das dürfte keine Jahre dauern, wenn es so eindeutig wäre.


Ich lese Deinen post weiter, wenn ich mich vor Lachen beruhigt habe. Du warst noch nie vor Gericht.
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Kival
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Beitrag(#1671347) Verfasst am: 05.08.2011, 19:53    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Das dürfte keine Jahre dauern, wenn es so eindeutig wäre.


Ich lese Deinen post weiter, wenn ich mich vor Lachen beruhigt habe. Du warst noch nie vor Gericht.


Wir reden hier nicht von einem Erstverfahren, sondern von einer Revision, bei der angeblich alles klar ist. Warum sollte das Gericht die Revision dann überhaupt annehmen?
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Beitrag(#1671359) Verfasst am: 05.08.2011, 20:58    Titel: Wir hatten schon, den Armen Mann, das Opfer Antworten mit Zitat

Wir hatten das Thema schon im Kachelmann Thread:

http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1649352#1649352

dort wurde das auch bis Juli weiter diskutiert,
also kann man "Vergewaltigungsvorwurf" dort dranhängen.
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Xamanoth
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Beitrag(#1671379) Verfasst am: 05.08.2011, 22:06    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Evilbert hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Das dürfte keine Jahre dauern, wenn es so eindeutig wäre.


Ich lese Deinen post weiter, wenn ich mich vor Lachen beruhigt habe. Du warst noch nie vor Gericht.


Wir reden hier nicht von einem Erstverfahren, sondern von einer Revision, bei der angeblich alles klar ist. Warum sollte das Gericht die Revision dann überhaupt annehmen?

Ein strafrechtliches Revisionsverfahren dauert definitv keine "mehreren Jahre". (siehe hierzu zu den möglichen Konsequenzen § 343 StPO.)
Das mag im Zivilrecht und Verwaltungsrecht allerdings anders sein.
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Kival
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Beitrag(#1671413) Verfasst am: 06.08.2011, 05:10    Titel: Antworten mit Zitat

Unter welchen Bedingungen wird eine Revision eigentlich überhaupt behandelt?
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Danol
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Beitrag(#1671440) Verfasst am: 06.08.2011, 10:28    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Wieso fragwürdig? Falls das BGH entscheidet, dass er doch schuldig war, dann macht das Verfahren gegen die Frau doch gar keinen Sinn mehr?


Wenn die Frau durch die Ermittlungen allerdings der Falschaussage überführt werden könnte, wäre das für die Revision selbst nicht irrelevant, denn damit wäre seine Unschuld erwiesen. Darum finde ich das komisch.
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Kival
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Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1671462) Verfasst am: 06.08.2011, 11:33    Titel: Antworten mit Zitat

In einer Revision wird nur die formale Rechtlichkeit eines Urteils geprüft. Neue Beweismittel oder dergleichen dürfen nicht genutzt werden, das wäre eine Berufung.
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Danol
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Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 3027

Beitrag(#1671467) Verfasst am: 06.08.2011, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

Achso. Ok, in dem Fall siehts natürlich anders aus. Wobei mir fraglich bleibt, warum dann diese Revision abgewartet werden muss?
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1671485) Verfasst am: 06.08.2011, 12:27    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Naja, trotzdem muss die formale Revision zuerst behandelt werden. Wenn es so offensichtlich ist, müsste der BGH die Revision sowieso schnell abschmettern.


Und solange gilt der vermeintliche "Täter" aber trotz entsprechender Gesetze in der öfftl. Wahrnehmung weiterhin als schuldig. Und "schnell" ist bei solchen Behörden in Jahren zu messen.


Ich glaube, genau darauf spekuliert die Frau und ihre Anwältin.

Kann eigentlich Falschaussage, Meineid, Freiheitsberaubung und was man ihr sonst noch alles vorwerfen könnte verjähren?
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Religionskritik-Wiesbaden
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Anmeldungsdatum: 04.11.2008
Beiträge: 10333
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag(#1959552) Verfasst am: 23.10.2014, 01:00    Titel: 5 Jahre Haft für Vergewaltigungslügen Antworten mit Zitat

Tcha,
nun muss die wohl notorische Lügnerin ins Gefängnis,
was allerdings das eigentliche Justizopfer ihrer Lügengeschichten nicht mehr erleben kann.

Lehrerin muss wegen Vergewaltigungslügen in Haft

http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/lehrerin-muss-wegen-vergewaltigungsluegen-in-haft-13224415.html

Zitat:
Mit falschen Vorwürfen brachte eine Lehrerin aus dem Odenwald einen Kollegen für fünf Jahre ins Gefängnis. Für ihre Vergewaltigungslügen wird ihr nun selbst die Freiheit entzogen, bestätigte der Bundesgerichtshof.

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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1959565) Verfasst am: 23.10.2014, 08:14    Titel: Re: 5 Jahre Haft für Vergewaltigungslügen Antworten mit Zitat

Religionskritik-Wiesbaden hat folgendes geschrieben:
Tcha,
nun muss die wohl notorische Lügnerin ins Gefängnis,
was allerdings das eigentliche Justizopfer ihrer Lügengeschichten nicht mehr erleben kann.

Sie wird wohl nur die Hälfte absitzen. Traurig
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Trish:(
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