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Sermon panta rhei
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine
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vrolijke Bekennender Pantheist
Anmeldungsdatum: 15.03.2007 Beiträge: 46435
Wohnort: Stuttgart
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(#1671266) Verfasst am: 05.08.2011, 12:51 Titel: Re: Untriftiger Vergewaltigungsvorwurf? |
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So wie ich das mitbekommen habe, hatte der Mann damals ein deftiges Alkoholproblem.
Das wirkt häufig "Glaubwürdigmindernd".
_________________ Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm
Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.
Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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Danol registrierter User
Anmeldungsdatum: 02.04.2007 Beiträge: 3027
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(#1671270) Verfasst am: 05.08.2011, 13:32 Titel: Re: Untriftiger Vergewaltigungsvorwurf? |
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Zitat: | Inzwischen hat die Anwältin der Lehrerin Revision gegen den Freispruch für ihren ehemaligen Kollegen eingelegt, nun muss der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Darmstadt sagte, dass Ermittlungsverfahren gegen die Lehrerin ruhe derzeit. Die Ermittlungsbehörde wolle erst das BGH-Urteil abwarten. |
wtf? So, als wären deren Ermittlungen irrelevant für das Urteil ... irgendwie finde ich dieses Vorgehen ziemlich fragwürdig.
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Kival Profeminist Ghost
Anmeldungsdatum: 14.11.2006 Beiträge: 24071
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(#1671312) Verfasst am: 05.08.2011, 17:18 Titel: |
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Wieso fragwürdig? Falls das BGH entscheidet, dass er doch schuldig war, dann macht das Verfahren gegen die Frau doch gar keinen Sinn mehr?
_________________ "A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#1671316) Verfasst am: 05.08.2011, 17:22 Titel: |
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Kival hat folgendes geschrieben: | Wieso fragwürdig? Falls das BGH entscheidet, dass er doch schuldig war, dann macht das Verfahren gegen die Frau doch gar keinen Sinn mehr? |
Es ist mittlerweile afaik zweifelsfrei klar, dass er eben nicht schuldig war.
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vrolijke Bekennender Pantheist
Anmeldungsdatum: 15.03.2007 Beiträge: 46435
Wohnort: Stuttgart
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(#1671323) Verfasst am: 05.08.2011, 17:41 Titel: |
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Evilbert hat folgendes geschrieben: | Kival hat folgendes geschrieben: | Wieso fragwürdig? Falls das BGH entscheidet, dass er doch schuldig war, dann macht das Verfahren gegen die Frau doch gar keinen Sinn mehr? |
Es ist mittlerweile afaik zweifelsfrei klar, dass er eben nicht schuldig war. |
So habe ich das auch in Erinnerung.
_________________ Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm
Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.
Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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Kival Profeminist Ghost
Anmeldungsdatum: 14.11.2006 Beiträge: 24071
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(#1671327) Verfasst am: 05.08.2011, 17:54 Titel: |
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Naja, trotzdem muss die formale Revision zuerst behandelt werden. Wenn es so offensichtlich ist, müsste der BGH die Revision sowieso schnell abschmettern.
_________________ "A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#1671328) Verfasst am: 05.08.2011, 17:59 Titel: |
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Kival hat folgendes geschrieben: | Naja, trotzdem muss die formale Revision zuerst behandelt werden. Wenn es so offensichtlich ist, müsste der BGH die Revision sowieso schnell abschmettern. |
Und solange gilt der vermeintliche "Täter" aber trotz entsprechender Gesetze in der öfftl. Wahrnehmung weiterhin als schuldig. Und "schnell" ist bei solchen Behörden in Jahren zu messen.
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Kival Profeminist Ghost
Anmeldungsdatum: 14.11.2006 Beiträge: 24071
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(#1671334) Verfasst am: 05.08.2011, 18:28 Titel: |
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Das dürfte keine Jahre dauern, wenn es so eindeutig wäre. Dann könnte die Revision einfach abgelehnt werden. Trotzdem verstehe ich sowieso nicht, was denn hier bitte anders gemacht werden soll? Man kann eine Revision ja nicht einfach völlig ignorieren, auch die Frau hat ein Recht darauf, Rechtsmittel einzulegen. Und es macht auch wenig Sinn, wenn die Staatsanwaltschaft vorher etwas macht, die Entscheidung des BGH ist sowieso höherrangig. Sie könnten sie gar nicht verurteilen, wenn das BGH den Mann wieder verurteilen sollte.
_________________ "A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#1671340) Verfasst am: 05.08.2011, 19:08 Titel: |
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Kival hat folgendes geschrieben: | Das dürfte keine Jahre dauern, wenn es so eindeutig wäre. |
Ich lese Deinen post weiter, wenn ich mich vor Lachen beruhigt habe. Du warst noch nie vor Gericht.
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Kival Profeminist Ghost
Anmeldungsdatum: 14.11.2006 Beiträge: 24071
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(#1671347) Verfasst am: 05.08.2011, 19:53 Titel: |
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Evilbert hat folgendes geschrieben: | Kival hat folgendes geschrieben: | Das dürfte keine Jahre dauern, wenn es so eindeutig wäre. |
Ich lese Deinen post weiter, wenn ich mich vor Lachen beruhigt habe. Du warst noch nie vor Gericht. |
Wir reden hier nicht von einem Erstverfahren, sondern von einer Revision, bei der angeblich alles klar ist. Warum sollte das Gericht die Revision dann überhaupt annehmen?
_________________ "A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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Religionskritik-Wiesbaden homo est creator Dei
Anmeldungsdatum: 04.11.2008 Beiträge: 10333
Wohnort: Wiesbaden
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(#1671359) Verfasst am: 05.08.2011, 20:58 Titel: Wir hatten schon, den Armen Mann, das Opfer |
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Wir hatten das Thema schon im Kachelmann Thread:
http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1649352#1649352
dort wurde das auch bis Juli weiter diskutiert,
also kann man "Vergewaltigungsvorwurf" dort dranhängen.
_________________ Derzeit ohne Untertitel
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Xamanoth auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.04.2006 Beiträge: 7962
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(#1671379) Verfasst am: 05.08.2011, 22:06 Titel: |
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Kival hat folgendes geschrieben: | Evilbert hat folgendes geschrieben: | Kival hat folgendes geschrieben: | Das dürfte keine Jahre dauern, wenn es so eindeutig wäre. |
Ich lese Deinen post weiter, wenn ich mich vor Lachen beruhigt habe. Du warst noch nie vor Gericht. |
Wir reden hier nicht von einem Erstverfahren, sondern von einer Revision, bei der angeblich alles klar ist. Warum sollte das Gericht die Revision dann überhaupt annehmen? |
Ein strafrechtliches Revisionsverfahren dauert definitv keine "mehreren Jahre". (siehe hierzu zu den möglichen Konsequenzen § 343 StPO.)
Das mag im Zivilrecht und Verwaltungsrecht allerdings anders sein.
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Kival Profeminist Ghost
Anmeldungsdatum: 14.11.2006 Beiträge: 24071
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(#1671413) Verfasst am: 06.08.2011, 05:10 Titel: |
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Unter welchen Bedingungen wird eine Revision eigentlich überhaupt behandelt?
_________________ "A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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Danol registrierter User
Anmeldungsdatum: 02.04.2007 Beiträge: 3027
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(#1671440) Verfasst am: 06.08.2011, 10:28 Titel: |
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Kival hat folgendes geschrieben: | Wieso fragwürdig? Falls das BGH entscheidet, dass er doch schuldig war, dann macht das Verfahren gegen die Frau doch gar keinen Sinn mehr? |
Wenn die Frau durch die Ermittlungen allerdings der Falschaussage überführt werden könnte, wäre das für die Revision selbst nicht irrelevant, denn damit wäre seine Unschuld erwiesen. Darum finde ich das komisch.
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Kival Profeminist Ghost
Anmeldungsdatum: 14.11.2006 Beiträge: 24071
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(#1671462) Verfasst am: 06.08.2011, 11:33 Titel: |
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In einer Revision wird nur die formale Rechtlichkeit eines Urteils geprüft. Neue Beweismittel oder dergleichen dürfen nicht genutzt werden, das wäre eine Berufung.
_________________ "A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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Danol registrierter User
Anmeldungsdatum: 02.04.2007 Beiträge: 3027
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(#1671467) Verfasst am: 06.08.2011, 11:52 Titel: |
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Achso. Ok, in dem Fall siehts natürlich anders aus. Wobei mir fraglich bleibt, warum dann diese Revision abgewartet werden muss?
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Ilmor auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 13.12.2008 Beiträge: 7151
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(#1671485) Verfasst am: 06.08.2011, 12:27 Titel: |
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Evilbert hat folgendes geschrieben: | Kival hat folgendes geschrieben: | Naja, trotzdem muss die formale Revision zuerst behandelt werden. Wenn es so offensichtlich ist, müsste der BGH die Revision sowieso schnell abschmettern. |
Und solange gilt der vermeintliche "Täter" aber trotz entsprechender Gesetze in der öfftl. Wahrnehmung weiterhin als schuldig. Und "schnell" ist bei solchen Behörden in Jahren zu messen. |
Ich glaube, genau darauf spekuliert die Frau und ihre Anwältin.
Kann eigentlich Falschaussage, Meineid, Freiheitsberaubung und was man ihr sonst noch alles vorwerfen könnte verjähren?
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Religionskritik-Wiesbaden homo est creator Dei
Anmeldungsdatum: 04.11.2008 Beiträge: 10333
Wohnort: Wiesbaden
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(#1959552) Verfasst am: 23.10.2014, 01:00 Titel: 5 Jahre Haft für Vergewaltigungslügen |
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Tcha,
nun muss die wohl notorische Lügnerin ins Gefängnis,
was allerdings das eigentliche Justizopfer ihrer Lügengeschichten nicht mehr erleben kann.
Lehrerin muss wegen Vergewaltigungslügen in Haft
http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/lehrerin-muss-wegen-vergewaltigungsluegen-in-haft-13224415.html
Zitat: | Mit falschen Vorwürfen brachte eine Lehrerin aus dem Odenwald einen Kollegen für fünf Jahre ins Gefängnis. Für ihre Vergewaltigungslügen wird ihr nun selbst die Freiheit entzogen, bestätigte der Bundesgerichtshof. |
_________________ Derzeit ohne Untertitel
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Wolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 23.08.2004 Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause
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(#1959565) Verfasst am: 23.10.2014, 08:14 Titel: Re: 5 Jahre Haft für Vergewaltigungslügen |
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Religionskritik-Wiesbaden hat folgendes geschrieben: | Tcha,
nun muss die wohl notorische Lügnerin ins Gefängnis,
was allerdings das eigentliche Justizopfer ihrer Lügengeschichten nicht mehr erleben kann.
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Sie wird wohl nur die Hälfte absitzen.
_________________ Trish:(
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