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Verbindlichkeit von Spendenangeboten

 
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Wygotsky
registrierter User



Anmeldungsdatum: 25.01.2004
Beiträge: 5014

Beitrag(#384350) Verfasst am: 10.12.2005, 19:03    Titel: Verbindlichkeit von Spendenangeboten Antworten mit Zitat

Mal angenommen, ich will mir einen Spaß mit einer religiösen Organisation machen, die Schwulenhetze betreibt. Ich wende mich per E-Mail an besagte Org, und behaupte, einer Neonazi-Organisation anzugehören. Die Bekämpfung der Homosexualität sei ein gemeinsames Interesse, deshalb sei ich an einer Kooperation interessiert. Ich behaupte, über Kontakte zu Politikern und Unternehmern von untadeligem Ruf zu verfügen, die allerdings Anti-Homokampagnen auf meiner politischen Plattform aus Imagegründen nicht fördern könnten. Bei religiösen Gruppen sei dies anders. Ich sei daher gewillt und in der Lage, für Kampagnen gegen die Homosexualität Sponsoren über zunächst 5-6-stellige und bei Erfolg später auch 7-8-stellige Summen zu vermitteln. Diese Zusammenarbeit müsse selbstverständlich im Verborgenen stattfinden, d.h. meine rechtsradikale Organisation dürfte nirgendwo genannt werden. Nun warte ich ab, ob die religiöse Org Interesse zeigt. Beißt sie an, veröffentliche ich den E-Mailverkehr im Internet, z.B. in diesem Forum.

Wäre ein solches Vorgehen juristisch brisant?
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Kylex
registrierter User



Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 21

Beitrag(#384373) Verfasst am: 10.12.2005, 19:43    Titel: Antworten mit Zitat

lol, ja eine solches vorgehen ist wirklich sehr demokratisch und fortschrittlich
damit bist du für mich nicht besser als die organisation, gegen die du vorgehen willst

im übrigen:
wer etwas nicht tut, nur weil gesetze ihm sagen, er solle es nicht tun, ist erbärmlich
solche leute schenkten hitler die macht und sind für solche organisationen empfänglich
der demokratisch mündige bürger tut dinge nicht, weil er davon überzeugt ist, dass er sie nicht tun sollte, unabhängig vom sch.eißhaufen dt. juristerei

Kylex
_________________
Ich will, daß Fremde meinen Leichnam treten und verstümmeln, so wie sie es zu Lebzeiten getan haben. Dann will ich, daß er mit Benzin übergossen und angezündet wird. Ich wollte, ich könnte dabei sein, um ihn brennen zu sehen, zu riechen, wie mein Fleisch verschmort. Henry Rollins
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joyborg
registriert



Anmeldungsdatum: 20.01.2004
Beiträge: 2235

Beitrag(#384382) Verfasst am: 10.12.2005, 19:53    Titel: Re: Verbindlichkeit von Spendenangeboten Antworten mit Zitat

Wygotsky hat folgendes geschrieben:
Mal angenommen, ich will mir einen Spaß mit einer religiösen Organisation machen, die Schwulenhetze betreibt. Ich wende mich per E-Mail an besagte Org, und behaupte, einer Neonazi-Organisation anzugehören. Die Bekämpfung der Homosexualität sei ein gemeinsames Interesse, deshalb sei ich an einer Kooperation interessiert. Ich behaupte, über Kontakte zu Politikern und Unternehmern von untadeligem Ruf zu verfügen, die allerdings Anti-Homokampagnen auf meiner politischen Plattform aus Imagegründen nicht fördern könnten. Bei religiösen Gruppen sei dies anders. Ich sei daher gewillt und in der Lage, für Kampagnen gegen die Homosexualität Sponsoren über zunächst 5-6-stellige und bei Erfolg später auch 7-8-stellige Summen zu vermitteln. Diese Zusammenarbeit müsse selbstverständlich im Verborgenen stattfinden, d.h. meine rechtsradikale Organisation dürfte nirgendwo genannt werden. Nun warte ich ab, ob die religiöse Org Interesse zeigt. Beißt sie an, veröffentliche ich den E-Mailverkehr im Internet, z.B. in diesem Forum.

Wäre ein solches Vorgehen juristisch brisant?


Glaube ich nicht (natürlich ohne Gewähr, dies stellt keine juristische Beratung dar! Smilie ), bis auf die Veröffentlichung der Korrespondenz natürlich. Absender und Organisation solltest du dabei nicht mitveröffentlichen.
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Wygotsky
registrierter User



Anmeldungsdatum: 25.01.2004
Beiträge: 5014

Beitrag(#384407) Verfasst am: 10.12.2005, 20:28    Titel: Re: Verbindlichkeit von Spendenangeboten Antworten mit Zitat

joyborg hat folgendes geschrieben:
Glaube ich nicht (natürlich ohne Gewähr, dies stellt keine juristische Beratung dar! Smilie ), bis auf die Veröffentlichung der Korrespondenz natürlich. Absender und Organisation solltest du dabei nicht mitveröffentlichen.

Warum nicht? Gibt es denn einen Anspruch darauf, dass der Empfänger eines Schreibens dessen Inhalt geheim hält? Könnte nicht genauso die religiöse Org meinen Fake-Brief publik machen?
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joyborg
registriert



Anmeldungsdatum: 20.01.2004
Beiträge: 2235

Beitrag(#384427) Verfasst am: 10.12.2005, 21:41    Titel: Re: Verbindlichkeit von Spendenangeboten Antworten mit Zitat

Wygotsky hat folgendes geschrieben:
joyborg hat folgendes geschrieben:
Glaube ich nicht (natürlich ohne Gewähr, dies stellt keine juristische Beratung dar! Smilie ), bis auf die Veröffentlichung der Korrespondenz natürlich. Absender und Organisation solltest du dabei nicht mitveröffentlichen.

Warum nicht? Gibt es denn einen Anspruch darauf, dass der Empfänger eines Schreibens dessen Inhalt geheim hält? Könnte nicht genauso die religiöse Org meinen Fake-Brief publik machen?


Ich weiß es nicht. skeptisch
Vielleicht wg. "allgemeiner Persönlichkeitsrechte"? Bis dahin ist ja noch nichts passiert, was strafbar wäre... Aber verlaß dich besser nicht auf mein Rechtsempfinden.
Ich bin bloß ziemlich sicher, daß man mit einem halbwegs guten Anwalt dir (und dem FGH, wenn du es hier veröffentlichst) aufs Unangenehmste die Hammelbeine langziehen würde, wenn du Adressen und Namen/Organisationen veröffentlichen würdest (bzw. FGH - falls die Verantwortlichen das zuließen) aus privatem Schriftverkehr.


Zuletzt bearbeitet von joyborg am 10.12.2005, 21:44, insgesamt einmal bearbeitet
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Wygotsky
registrierter User



Anmeldungsdatum: 25.01.2004
Beiträge: 5014

Beitrag(#384430) Verfasst am: 10.12.2005, 21:44    Titel: Antworten mit Zitat

Ich warte mal, ob andere etwas zur Beantwortung dieser Frage beitragen können.
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Mario Hahna
aktiviert



Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#384456) Verfasst am: 10.12.2005, 23:28    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sehe da auf Anhieb nichts strafrechtlich relevantes. Zivilrechtlich könnte die Veröffentlichung von vertraulichen Mails aber problematisch sein, joy hat das Stichwort schon genannt, denkbar wäre eine Verletzung des allg. Persönlichkeitsrechts. Das käme aber auch auf den Inhalt des Briefes an.

Du könntest den Inhalt aber wiedergeben, dann bist du auf der sicheren Seite.
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Raphael
auf Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#384478) Verfasst am: 10.12.2005, 23:57    Titel: Antworten mit Zitat

Ein gewisser Bornemann hat mal was Ähnliches gemacht: Er wandte sich an Prominente (Schauspieler, Sänger), gab sich als sehr vermögende alte Dame aus, die den jeweiligen Briefadressaten bewundere, und kündigte an, ihn als Erben einsetzen zu wollen. Die Antworten hat er dann veröffentlicht. Einige nahmen die Erbschaft im Voraus an und rieten, das Testament mit juristischer Hilfe wasserdicht zu machen, andere baten, nicht zum Erben eingesetzt zu werden, und baten statt dessen, das Vermögen wohltätigen Organisationen zukommen zu lassen, und einer -ein einziger-, Günter Pfitzmann, schrieb zurück: "Bornemann, Sie sind erkannt!" Dieser Bornemann hat das in Buchform veröffentlicht: "Bornemanns lachende Erben". Lässt sich sicher ergoogeln.
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Wygotsky
registrierter User



Anmeldungsdatum: 25.01.2004
Beiträge: 5014

Beitrag(#384535) Verfasst am: 11.12.2005, 03:12    Titel: Antworten mit Zitat

Da drin steckt großes Potential für eine ganze Reihe höchst interessanter sozialer Experimente.
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JTB
Niemand



Anmeldungsdatum: 17.03.2004
Beiträge: 429

Beitrag(#384540) Verfasst am: 11.12.2005, 03:52    Titel: Antworten mit Zitat

Du benutzt den Empfänger Deiner Briefe nur als Mittel zum Zweck; zumindest Kant würde Dich dafür verdammen. Hauptsächlich sehe ich aber das Problem, dass jeder Mensch käuflich ist (die Frage ist bekanntlich nur der Preis): Du könntest vermutlich für jede gesellschaftliche Gruppierung ein ähnliches Szenario wie das, das Du geschildert hast, formulieren.
_________________
Und genau dann, als ich alle überzeugt hatte, wurde mir klar, dass ich mir irrte.
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Wolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#384543) Verfasst am: 11.12.2005, 04:00    Titel: Antworten mit Zitat

Offtopic: Ist es verwerflich Geld von Neonazi anzunehmen?
Würde es z.B.: um Spenden für die Umwelt statt Homohetze gehen wäre es dann verwerflich?
_________________
Trish:(
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Wygotsky
registrierter User



Anmeldungsdatum: 25.01.2004
Beiträge: 5014

Beitrag(#384598) Verfasst am: 11.12.2005, 12:32    Titel: Antworten mit Zitat

JTB hat folgendes geschrieben:
Du könntest vermutlich für jede gesellschaftliche Gruppierung ein ähnliches Szenario wie das, das Du geschildert hast, formulieren.

Umso interessanter.
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Sanne
gives peas a chance.



Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#384603) Verfasst am: 11.12.2005, 12:45    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso sollte jemand sich gleichzeitig mit militanten religiösen Gruppen und mit militanten Neanazi-Gruppen anlegen wollen?

Ist so ein fingierter Mailwechsel nötig, um auf die Schwulenhetze mancher Gruppierungen hinzuweisen?
_________________
Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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Wygotsky
registrierter User



Anmeldungsdatum: 25.01.2004
Beiträge: 5014

Beitrag(#384604) Verfasst am: 11.12.2005, 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

Ich will einfach nur wissen, wie das juristisch aussieht.
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kolja
der Typ im Maschinenraum
Betreiber



Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 16631
Wohnort: NRW

Beitrag(#385459) Verfasst am: 12.12.2005, 23:28    Titel: Antworten mit Zitat

Coole Idee, klingt ein wenig nach "wallraffen". Mach das mal!
_________________
Hard work often pays off after time, but laziness always pays off now.
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