Freigeisterhaus Foren-Übersicht
 FAQFAQ   SuchenSuchen   MitgliederlisteMitgliederliste   NutzungsbedingungenNutzungsbedingungen   BenutzergruppenBenutzergruppen   LinksLinks   RegistrierenRegistrieren 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin 

Kirchenzwang für Geistigbehinderte
Gehe zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen   Drucker freundliche Ansicht    Freigeisterhaus Foren-Übersicht -> Politik und Geschichte
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Konstrukt
konstruktiver Radikalist



Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6587
Wohnort: Im Barte des Propheten

Beitrag(#385697) Verfasst am: 13.12.2005, 18:53    Titel: Kirchenzwang für Geistigbehinderte Antworten mit Zitat

Mir ist ein Fall bekannt geworden, der mein Gemüt mal wieder schwer erhitzt:
An einer Schule für Geistigbehinderte in NRW finden regelmäßig Gottesdienste statt. Die Schule hat einen hohen Anteil muslimischer und konfessionsloser SchülerInnen. Auch an einer Schule für Geistigbehinderte gibt es eine Schülervertretung. Diese Schülervertretung hat nun in Zusammenarbeit mit einigen Lehrern der Schule einen offiziellen Antrag auf Befreiung von diesen Gottesdiensten gestellt. Während dieser Zeit, so der Vorschlag der Schüler, könnte Unterricht gemacht werden oder gemeinnützig gearbeit werden (z.B. auf dem Schulgelände).
Der Vorschlag wurde von der Schulleitung umgehend ohne Begründung abgelehnt. Auf Nachfrage des Lehrerkollegiums wurde mitgeteilt, das der Schulrat hinzugezogen worden sei und auch dieser den Vorschlag ablehne.
Wer kennt sich mit der Rechtslage aus? Ist diese Ablehnung des Schülerbegehrens nicht ein Verstoß gegen Religionsfreiheit und Landesverfassung?
Was kann man tun?
_________________
"Geisteskrank den eignen Namen sagen: Ich ich ich ich denke also bin ich - Bin ich nicht! Ich ist geisteskrank. Und kauf mir was." (Peter Licht)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
narziss
auf Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#385699) Verfasst am: 13.12.2005, 18:58    Titel: Antworten mit Zitat

Meine Mutter weiß was sie tun kann. Sie ist Lehrerin für Behinderte und muss auch den Religionsunterricht leiten. Dort bastelt sie aber nur. Bislang hat sich noch niemand beschwert.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Konstrukt
konstruktiver Radikalist



Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6587
Wohnort: Im Barte des Propheten

Beitrag(#385700) Verfasst am: 13.12.2005, 19:01    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Meine Mutter weiß was sie tun kann. Sie ist Lehrerin für Behinderte und muss auch den Religionsunterricht leiten. Dort bastelt sie aber nur. Bislang hat sich noch niemand beschwert.


Nun, meine Frau ist Lehrerin an der besagten Schule und hat am Vorschlag mitgearbeitet. Da die Veranstaltung in der nahegelegenen katholischen Kirche stattfindet ist "basteln" leider nicht möglich.
Welche Möglichkeit haben Kinder,Eltern und Lehrer da sich zu wehren?
_________________
"Geisteskrank den eignen Namen sagen: Ich ich ich ich denke also bin ich - Bin ich nicht! Ich ist geisteskrank. Und kauf mir was." (Peter Licht)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#385704) Verfasst am: 13.12.2005, 19:08    Titel: Re: Kirchenzwang für Geistigbehinderte Antworten mit Zitat

Konstrukt23 hat folgendes geschrieben:

Wer kennt sich mit der Rechtslage aus? Ist diese Ablehnung des Schülerbegehrens nicht ein Verstoß gegen Religionsfreiheit und Landesverfassung?


Auch für Behinderte gilt das Grundgesetz. Nach dem GG ist niemand verpflichtet, an einer religiösen Übung (und das ist ein Gottesdienst eindeutig) teilzunehmen. Dazu bedarf es auch keines offziellen Antrags.

Zitat:
Was kann man tun?


Ein Schreiben an das Kultusministerium, was für Gründe es geben kann, dass hier Menschen Rechte aus dem GG verweigert werden.

Hilfreich könnte hier ein Schreiben eines Verbandes sein statt einer Privatperson.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
kolja
der Typ im Maschinenraum
Betreiber



Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 16631
Wohnort: NRW

Beitrag(#385705) Verfasst am: 13.12.2005, 19:09    Titel: Antworten mit Zitat

Ist die Teilnahme am Gottesdienst nicht an die Teilnahme am Religionsunterricht gekoppelt? Ist es nicht Entscheidung der Eltern, ob ihre Kinder am am Religionsunterricht teilnehmen?

Oder bin ich zu naiv?
_________________
Hard work often pays off after time, but laziness always pays off now.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#385706) Verfasst am: 13.12.2005, 19:09    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Meine Mutter weiß was sie tun kann. Sie ist Lehrerin für Behinderte und muss auch den Religionsunterricht leiten.


Nein, muss sie nicht, wenn sie nicht will. Auch das regelt das Grundgesetz und die Landesverfassungen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#385707) Verfasst am: 13.12.2005, 19:11    Titel: Antworten mit Zitat

kolja hat folgendes geschrieben:
Ist die Teilnahme am Gottesdienst nicht an die Teilnahme am Religionsunterricht gekoppelt?


Eigentlich nicht. Die Teilnahme an einem Gottesdienst ist eigentlich grundsätzlich freiwillig. Ein Lehrer kann sich sogar weigern, allein Schüler dorthin zu führen!

Zitat:
Ist es nicht Entscheidung der Eltern, ob ihre Kinder am am Religionsunterricht teilnehmen?


Ja. In NRW ab 14 Entscheidung des Schülers.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#385708) Verfasst am: 13.12.2005, 19:12    Titel: Re: Kirchenzwang für Geistigbehinderte Antworten mit Zitat

Konstrukt23 hat folgendes geschrieben:
Diese Schülervertretung hat nun in Zusammenarbeit mit einigen Lehrern der Schule einen offiziellen Antrag auf Befreiung von diesen Gottesdiensten gestellt. Während dieser Zeit, so der Vorschlag der Schüler, könnte Unterricht gemacht werden oder gemeinnützig gearbeit werden (z.B. auf dem Schulgelände).
[...]
Ist diese Ablehnung des Schülerbegehrens nicht ein Verstoß gegen Religionsfreiheit und Landesverfassung?


Frage: Was wäre an einem gemeinnützien Ersatzdienst für Gottesdienstverweigerer besser als am Status Quo?

Im Übrigen muss von der Teilnahme an einem Gottesdienst wohl kaum befreit werden: Wer nicht teilzunehmen wünscht, geht einfach nicht hin. Wo es keine Pflicht gibt, kann es auch keine Befreiung geben.
_________________
Die Gedanken sind frei.

Aber nicht alle Gedanken wissen das.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Sanne
gives peas a chance.



Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#385710) Verfasst am: 13.12.2005, 19:16    Titel: Re: Kirchenzwang für Geistigbehinderte Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:
Wer nicht teilzunehmen wünscht, geht einfach nicht hin. Wo es keine Pflicht gibt, kann es auch keine Befreiung geben.


Die Schüler müssen ja wohl beaufsichtigt werden. Das muß organisiert werden.
_________________
Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#385711) Verfasst am: 13.12.2005, 19:20    Titel: Re: Kirchenzwang für Geistigbehinderte Antworten mit Zitat

Sanne hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Wer nicht teilzunehmen wünscht, geht einfach nicht hin. Wo es keine Pflicht gibt, kann es auch keine Befreiung geben.


Die Schüler müssen ja wohl beaufsichtigt werden. Das muß organisiert werden.


Ja, aber doch kein Unterricht oder Pflicht zur gemeinnützigen Arbeit. Aufsicht ja. Und dann sollte gemeinsam überlegt werden, was man mit der Zeit anfangen möchte. Aber das ist Sache der Schüler, bzw. ihrer Eltern. Und keineswegs Sache der Schulleitung. Die hat nur für Betreuung zu sorgen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Konstrukt
konstruktiver Radikalist



Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6587
Wohnort: Im Barte des Propheten

Beitrag(#385712) Verfasst am: 13.12.2005, 19:21    Titel: Re: Kirchenzwang für Geistigbehinderte Antworten mit Zitat

Der Gottesdienst findet in der Unterrichtszeit statt. Diese Tatsache geht anscheinend konform mit der Förderung von Religion in Deutschland. Bedenke: wir sind kein laizistisches Land. Es muß also in der Zeit "unterrichtet" werden. Da es aber anscheinend aufgrund von Lehrermangel kein Ersatz-Unterricht gibt und geben wird und auch eine Aufsicht nicht vorhanden ist , wäre ein Fernbleiben demnach schwänzen bzw. wird so ausgelegt seitens der Schulleitung. Der Ersatzdienst ist also kein Ersatzdienst im eigentlichen Sinne, sondern fällt unter Schulpflicht und Anwesenheitspflicht.
Da die Schulleitung hier offensichtlich auch privat mit dem zuständigen Schulrat umgeht, befürchtet nun das Kollegium Probleme falls es juristische Schritte einleitet. Das Betriebsklima ist ohnehin schon nicht als gut zu bezeichnen. Die meisten Eltern sind zudem mit dem Gottesdienst einverstanden. Diejenigen Eltern (v.a. muslimische) die den Gottesdienst nicht wollen haben zum Teil sprachlich und intellektuell nicht die Möglichkeiten sich zur Wehr zu setzen. Eigentlich wäre hier ein unabhängiger Dritter gefragt etwas dagegen zu unternehmen. Nur dann fehlt wahrscheinlich das Rechtschutzinteresse und etwaige Klagen würden abgewiesen werden.
_________________
"Geisteskrank den eignen Namen sagen: Ich ich ich ich denke also bin ich - Bin ich nicht! Ich ist geisteskrank. Und kauf mir was." (Peter Licht)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Sanne
gives peas a chance.



Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#385713) Verfasst am: 13.12.2005, 19:27    Titel: Re: Kirchenzwang für Geistigbehinderte Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Sanne hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Wer nicht teilzunehmen wünscht, geht einfach nicht hin. Wo es keine Pflicht gibt, kann es auch keine Befreiung geben.


Die Schüler müssen ja wohl beaufsichtigt werden. Das muß organisiert werden.


Ja, aber doch kein Unterricht oder Pflicht zur gemeinnützigen Arbeit. Aufsicht ja. Und dann sollte gemeinsam überlegt werden, was man mit der Zeit anfangen möchte. Aber das ist Sache der Schüler, bzw. ihrer Eltern. Und keineswegs Sache der Schulleitung. Die hat nur für Betreuung zu sorgen.


Das ist noch ein Punkt, den ich als Elternteil in so einem Falle prüfen würde: Ich würde doch verlangen und erwarten, daß mein Kind während der Unterrichtszeit auch unterrichtet wird. Unterrichtsausfall darf nur in begründeteten Ausnahmefällen stattfinden.
Ich würde eine pädagogisch sinnvolle Beschäftigung der Kinder unter Anleitung von Fachkräften (= Lehrer) verlangen.
_________________
Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#385714) Verfasst am: 13.12.2005, 19:27    Titel: Re: Kirchenzwang für Geistigbehinderte Antworten mit Zitat

Konstrukt23 hat folgendes geschrieben:

Der Gottesdienst findet in der Unterrichtszeit statt. Diese Tatsache geht anscheinend konform mit der Förderung von Religion in Deutschland. Bedenke: wir sind kein laizistisches Land. Es muß also in der Zeit "unterrichtet" werden.


Auch an der Schule meiner Tochter findet der Gottesdienst während der Unterrichtszeit statt. In der 1. Stunde. Deshalb gibt es aber keinen Ersatzunterricht für die Nichtteilnehmer.

Zitat:
Da es aber anscheinend aufgrund von Lehrermangel kein Ersatz-Unterricht gibt und geben wird wäre ein Fernbleiben demnach schwänzen bzw. wird so ausgelegt seitens der Schulleitung.


Zu einer Betreuung wäre die Schule verpflichtet! Wegen Lehrermangel kann nicht zum Gottesdienst verpflichtet werden. Außerdem gehen doch bestimmt die Lehrer mit zum Gottesdienst. Da können doch auch welche bei den Schülern zur Aufsicht bleiben.

Zitat:
Da die Schulleitung hier offensichtlich auch privat mit dem zuständigen Schulrat umgeht, befürchtet nun das Kollegium Probleme falls es juristische Schritte einleitet.


Dann wendet euch z.B. an den IBKA, der mal ganz unverbindlich beim Ministerium anfragt, ohne Namen zu nennen...

Zitat:
Nur dann fehlt wahrscheinlich das Rechtschutzinteresse und etwaige Klagen würden abgewiesen werden.


Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Ministerium es hier auf eine Klage ankommen lassen würde, bei einem so klaren Verstoß gegen die Religionsfreiheit.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Sanne
gives peas a chance.



Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#385716) Verfasst am: 13.12.2005, 19:28    Titel: Antworten mit Zitat

Wie oft findet dieser Gottesdienst denn eigentlich statt?
_________________
Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Konstrukt
konstruktiver Radikalist



Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6587
Wohnort: Im Barte des Propheten

Beitrag(#385727) Verfasst am: 13.12.2005, 19:37    Titel: Re: Kirchenzwang für Geistigbehinderte Antworten mit Zitat

Sanne hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Sanne hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Wer nicht teilzunehmen wünscht, geht einfach nicht hin. Wo es keine Pflicht gibt, kann es auch keine Befreiung geben.


Die Schüler müssen ja wohl beaufsichtigt werden. Das muß organisiert werden.


Ja, aber doch kein Unterricht oder Pflicht zur gemeinnützigen Arbeit. Aufsicht ja. Und dann sollte gemeinsam überlegt werden, was man mit der Zeit anfangen möchte. Aber das ist Sache der Schüler, bzw. ihrer Eltern. Und keineswegs Sache der Schulleitung. Die hat nur für Betreuung zu sorgen.


Das ist noch ein Punkt, den ich als Elternteil in so einem Falle prüfen würde: Ich würde doch verlangen und erwarten, daß mein Kind während der Unterrichtszeit auch unterrichtet wird. Unterrichtsausfall darf nur in begründeteten Ausnahmefällen stattfinden.
Ich würde eine pädagogisch sinnvolle Beschäftigung der Kinder unter Anleitung von Fachkräften (= Lehrer) verlangen.


Alle Lehrer befinden sich während des Gottesdienstes zur Beaufsichtigung mit in der Kirche. Weil kein Lehrer abstellbar ist für allg. Aufsicht sind ergo die anderen Kinder gezwungen mitzugehen. Lehrermangel, Lehrermangel und nochmal Lehrermangel. Und dann beschwert sich Herr Rüttgers über Unterrichtsausfall - Hass - Hauptsache die kirchliche Mission unterstützen Böse
_________________
"Geisteskrank den eignen Namen sagen: Ich ich ich ich denke also bin ich - Bin ich nicht! Ich ist geisteskrank. Und kauf mir was." (Peter Licht)


Zuletzt bearbeitet von Konstrukt am 13.12.2005, 19:40, insgesamt einmal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Konstrukt
konstruktiver Radikalist



Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6587
Wohnort: Im Barte des Propheten

Beitrag(#385731) Verfasst am: 13.12.2005, 19:40    Titel: Antworten mit Zitat

Der Gottesdienst findet soweit ich weiß alle 2 Wochen statt. In den ersten Stunden sind jedoch viele Lehrer nicht anwesend (die arbeiten dafür ihre Wochenstd. z.B. am Nachmittag ab). So müssen die Klassenlehrer mit dem Gros der Klasse hingehen und es ist defacto niemand mehr für Betreuung des Restes da.
_________________
"Geisteskrank den eignen Namen sagen: Ich ich ich ich denke also bin ich - Bin ich nicht! Ich ist geisteskrank. Und kauf mir was." (Peter Licht)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Sanne
gives peas a chance.



Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#385734) Verfasst am: 13.12.2005, 19:43    Titel: Antworten mit Zitat

Alle 2 Wochen Geschockt
Das ist Folter.
_________________
Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Konstrukt
konstruktiver Radikalist



Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6587
Wohnort: Im Barte des Propheten

Beitrag(#385736) Verfasst am: 13.12.2005, 19:47    Titel: Re: Kirchenzwang für Geistigbehinderte Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Dann wendet euch z.B. an den IBKA, der mal ganz unverbindlich beim Ministerium anfragt, ohne Namen zu nennen...



Das ist ein guter Tipp. Das bespreche ich mal mit meiner Frau. Danke Pömpelkuß
_________________
"Geisteskrank den eignen Namen sagen: Ich ich ich ich denke also bin ich - Bin ich nicht! Ich ist geisteskrank. Und kauf mir was." (Peter Licht)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#385737) Verfasst am: 13.12.2005, 19:47    Titel: Re: Kirchenzwang für Geistigbehinderte Antworten mit Zitat

Konstrukt23 hat folgendes geschrieben:

Alle Lehrer befinden sich während des Gottesdienstes zur Beaufsichtigung mit in der Kirche. Weil kein Lehrer abstellbar ist für allg. Aufsicht sind ergo die anderen Kinder gezwungen mitzugehen. Lehrermangel, Lehrermangel und nochmal Lehrermangel.


Wenn etliche Kinder außerhalb nicht mitgehen, benötigen die auch nicht mehr alle Lehrer für die Beaufsichtigung in der Kirche.

Außerdem: Wenn doch Lehrer die Aktion unterstützen: Auch Lehrer können sich jederzeit weigern, in einen Gottesdienst - und wenn es nur zur Beaufsichtigung wäre - zu gehen. Es könnten sich also Lehrer für die Betreuung zur Verfügung stellen...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Konstrukt
konstruktiver Radikalist



Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6587
Wohnort: Im Barte des Propheten

Beitrag(#385738) Verfasst am: 13.12.2005, 19:49    Titel: Re: Kirchenzwang für Geistigbehinderte Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Konstrukt23 hat folgendes geschrieben:

Alle Lehrer befinden sich während des Gottesdienstes zur Beaufsichtigung mit in der Kirche. Weil kein Lehrer abstellbar ist für allg. Aufsicht sind ergo die anderen Kinder gezwungen mitzugehen. Lehrermangel, Lehrermangel und nochmal Lehrermangel.


Wenn etliche Kinder außerhalb nicht mitgehen, benötigen die auch nicht mehr alle Lehrer für die Beaufsichtigung in der Kirche.

Außerdem: Wenn doch Lehrer die Aktion unterstützen: Auch Lehrer können sich jederzeit weigern, in einen Gottesdienst - und wenn es nur zur Beaufsichtigung wäre - zu gehen. Es könnten sich also Lehrer für die Betreuung zur Verfügung stellen...


Im Prinzip richtig. Aber es handelt sich ja um eine GB-Schule. Der überwiegende Teil der Schüler leidet an Schwerst-Mehrfach-Behinderungen und bedarf 1:1 Betreuung. Manchmal müssen sogar 16jährige dort in der Kirche gewickelt werden. Soviele Lehrer kann NRW gar nicht einstellen. skeptisch
Und die Lehrer die sich bereits zur Vefügung gestellt haben wurden von der Schulleitung abgewatscht. Die stellt sich einfach stur.
_________________
"Geisteskrank den eignen Namen sagen: Ich ich ich ich denke also bin ich - Bin ich nicht! Ich ist geisteskrank. Und kauf mir was." (Peter Licht)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
hacketaler
Frauen ficken ist was für Schwuchteln!



Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 6031

Beitrag(#385746) Verfasst am: 13.12.2005, 20:02    Titel: Antworten mit Zitat

[zyn]
und ich dachte immer gottesdienste wären speziell für geistig behinderte
zynisches Grinsen [/zyn]
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#385747) Verfasst am: 13.12.2005, 20:02    Titel: Antworten mit Zitat

Tja, da nun mal nicht zum Gottesdienst gezwungen werden darf (oder das Ministerium bestätigt, dass für geistig Behinderte der Schutz des GG nicht gilt Cool ) , muss das Ministerium entweder genug Personal bereitstellen, wenn Schüler bzw. Lehrer nicht teilnehmen wollen, oder es darf gar kein solcher Gottesdienst, der zu Betreuungsproblemen führt, stattfinden.

In dieser Situation bedarf nicht das Fernbleiben der Genehmigung, sondern doch wohl der Gottesdienst...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Konstrukt
konstruktiver Radikalist



Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6587
Wohnort: Im Barte des Propheten

Beitrag(#385749) Verfasst am: 13.12.2005, 20:04    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Tja, da nun mal nicht zum Gottesdienst gezwungen werden darf (oder das Ministerium bestätigt, dass für geistig Behinderte der Schutz des GG nicht gilt Cool ) , muss das Ministerium entweder genug Personal bereitstellen, wenn Schüler bzw. Lehrer nicht teilnehmen wollen, oder es darf gar kein solcher Gottesdienst, der zu Betreuungsproblemen führt, stattfinden.

In dieser Situation bedarf nicht das Fernbleiben der Genehmigung, sondern doch wohl der Gottesdienst...


Ich werde Deinen Tipp mit dem IBKA beherzigen. In einem stimme ich Dir 1000 zu: es darf keine Gottesdienste von, an und mit Schulen geben!
_________________
"Geisteskrank den eignen Namen sagen: Ich ich ich ich denke also bin ich - Bin ich nicht! Ich ist geisteskrank. Und kauf mir was." (Peter Licht)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Heike N.
wundert gar nix mehr



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#385772) Verfasst am: 13.12.2005, 20:51    Titel: Re: Kirchenzwang für Geistigbehinderte Antworten mit Zitat

Konstrukt23 hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Dann wendet euch z.B. an den IBKA, der mal ganz unverbindlich beim Ministerium anfragt, ohne Namen zu nennen...



Das ist ein guter Tipp. Das bespreche ich mal mit meiner Frau. Danke Pömpelkuß


Ich kenne da jemanden beim IBKA, der hat sehr wirkungsvoll den gefakten Ethik-Unterricht meiner Tochter gekippt. Ich liebe es...
_________________
God is Santa Claus for adults

Front Deutscher Äpfel (F.D.Ä.) - Nationale Initiative gegen die Überfremdung des deutschen Obstbestandes und gegen faul herumlungerndes Fallobst
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden ICQ-Nummer
kolja
der Typ im Maschinenraum
Betreiber



Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 16631
Wohnort: NRW

Beitrag(#385783) Verfasst am: 13.12.2005, 21:32    Titel: Re: Kirchenzwang für Geistigbehinderte Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
... gefakten Ethik-Unterricht meiner Tochter ...

Was war das für ein Unterricht? Erzähl mal?
_________________
Hard work often pays off after time, but laziness always pays off now.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Heike N.
wundert gar nix mehr



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#385792) Verfasst am: 13.12.2005, 22:00    Titel: Re: Kirchenzwang für Geistigbehinderte Antworten mit Zitat

kolja hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
... gefakten Ethik-Unterricht meiner Tochter ...

Was war das für ein Unterricht? Erzähl mal?


Das war am Berufskolleg und es wurde RU angeboten, den eine katholische RU-Lehrerin gestaltet hatte. Da viele Schüler Moslems waren, wurde dieser Unterricht nur mau besucht. Da fiel der Schulleitung ein, dass man doch kurzerhand einen Ethikunterricht draus machen könnte (mit der gleichen Lehrerin), der dann als verpflichtend deklariert wurde. Angeblich wusste der Schulleiter nichts davon und "musste sich erst erkundigen". Unterrichtsstoff war unter anderem Okkultismus und so ein Arbeitsblatt bestand dann z.B. aus Fragen wie "Verstößt der Glaube an Astrologie gegen das erste Gebot". Lachen Hinzu kam noch, dass in NRW im Lehrplan gar kein Ethik-Unterricht vorgesehen war, sondern "Angewandte Philosophie" in der Erprobungsphase oder so.
_________________
God is Santa Claus for adults

Front Deutscher Äpfel (F.D.Ä.) - Nationale Initiative gegen die Überfremdung des deutschen Obstbestandes und gegen faul herumlungerndes Fallobst
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden ICQ-Nummer
Freund
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 729

Beitrag(#385800) Verfasst am: 13.12.2005, 22:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hölle oder Gottesdienst - was ist ihnen lieber?

Auch Behinderte brauchen Gott.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Poldi
Bin Daheim



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 4559
Wohnort: Bavarian Congo

Beitrag(#385803) Verfasst am: 13.12.2005, 22:38    Titel: Antworten mit Zitat

Freund hat folgendes geschrieben:
Hölle oder Gottesdienst - was ist ihnen lieber?

Gottesdienste SIND die Hölle ...

Zitat:
Auch Behinderte brauchen Gott.

Das mag für dich zutreffen, ist aber kein Grund, Behinderte zu beleidigen ...
_________________
gG,
Poldi
Doch leider kanns gefählich sein, den Satan in dir zu verstehen.
Jeder Mensch ein Sünderschwein, Oh christliches Vergehen.
Die Trennung zwischen Gut und Bös die wirst du niemals finden
nur leider kanns gefährlich sein das den Pfaffen auf die Nasen zu binden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen ICQ-Nummer
Nordseekrabbe
linker Autist



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 31152
Wohnort: Dresden

Beitrag(#385806) Verfasst am: 13.12.2005, 22:44    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Meine Mutter weiß was sie tun kann. Sie ist Lehrerin für Behinderte und muss auch den Religionsunterricht leiten. Dort bastelt sie aber nur. Bislang hat sich noch niemand beschwert.


Das war dann halt nach dem Motto: "Wir basteln uns unsere Religion". Lachen
_________________
Autismus macht kein Urlaub.
"Seid unbequem. Seid Sand, nicht Öl im Getriebe der Welt." (Günter Eich)
"Sei Du selbst die Veränderung, die Du Dir für die Welt wünschst." (Mahatma Gandhi)
"Soldaten sind Mörder." (Kurt Tucholsky)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen MSN Messenger ICQ-Nummer
Nordseekrabbe
linker Autist



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 31152
Wohnort: Dresden

Beitrag(#385809) Verfasst am: 13.12.2005, 22:46    Titel: Antworten mit Zitat

Poldi hat folgendes geschrieben:
Freund hat folgendes geschrieben:
Hölle oder Gottesdienst - was ist ihnen lieber?

Gottesdienste SIND die Hölle ...


Das trifft aber nicht unbedingt auf die Temperatur in Gotteshäusern zu. Lachen

Poldi hat folgendes geschrieben:

Zitat:
Auch Behinderte brauchen Gott.

Das mag für dich zutreffen, ist aber kein Grund, Behinderte zu beleidigen ...


Aber echt. Ausrufezeichen

@Freund: Ich bin behindert und brauche keinen Gott (mehr).
_________________
Autismus macht kein Urlaub.
"Seid unbequem. Seid Sand, nicht Öl im Getriebe der Welt." (Günter Eich)
"Sei Du selbst die Veränderung, die Du Dir für die Welt wünschst." (Mahatma Gandhi)
"Soldaten sind Mörder." (Kurt Tucholsky)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen MSN Messenger ICQ-Nummer
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen   Drucker freundliche Ansicht    Freigeisterhaus Foren-Übersicht -> Politik und Geschichte Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehe zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.



Impressum & Datenschutz


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group