Leony gottlos
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 3674
Wohnort: Aufklärung und Kritischer Rationalismus
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(#386467) Verfasst am: 15.12.2005, 21:02 Titel: NRW: Gelder für kath. Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen ohne Schein |
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Landtag Intern - Informationen aus dem Landtag Nordrhein-Westfalen, S. 14 hat folgendes geschrieben: | Geld auch ohne Beratungsschein
Katholische Schwangerschaftsberatung
ist künftig wieder zu fördern
In den Einrichtungen der katholischen Kirche werden schwangere Frauen beraten. Den Schein, der zur straffreien Abtreibung nötig ist, bekommen sie dort jedoch nicht. Die Ausstellung des strittigen Papiers verstoße gegen das Prinzip zum Schutz des ungeborenen Lebens, fand der Vatikan und ordnete 2000 den Ausstieg der katholischen Kirche aus der Konfliktberatung an. Ohne Schein keine Landesmittel, entschied daraufhin die damalige NRW-Regierung, und verteilte die Gelder auf andere Anbieter. Die katholische Kirche zog dagegen vor Gericht und bekam Recht.
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Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in diesem Jahr müssen die katholischen Beratungsstellen nicht nur zukünftig wieder in die Förderung einbezogen werden, sondern haben auch einen rückwirkenden Anspruch auf alle beantragten Mittel seit 2000.
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„Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist für uns nicht nachvollziehbar“, urteilte Ulla Meurer (SPD). Wenn die katholischen Beratungsstellen keine Scheine ausstellten, dann hätten sie nach Meinung der SPD-Fraktion kein Anrecht auf Landesmittel.
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„Auch ohne die Vergabe eines Scheins leisten die katholischen Beratungsstellen wichtige und gute Arbeit. Deswegen begrüßen wir es, dass sie wieder Teil der geförderten Struktur sind“, fand Ursula Monheim (CDU). |
Meine Meinung dazu:
Schwangerschaftskonfliktgesetz § 7 - Beratungsbescheinigung - Absatz 1 hat folgendes geschrieben: | Die Beratungsstelle hat nach Abschluss der Beratung der Schwangeren eine mit Namen und Datum versehene Bescheinigung darüber auszustellen, dass eine Beratung nach den §§ 5 und 6 stattgefunden hat. |
Meiner Auffassung nach sollte das bedeuten, dass Beratungsstellen, die den Schein nicht ausstellen,
keine Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen im Sinne des Schwangerschaftskonfliktgesetzes sind
und keine Gelder nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz erhalten dürfen.
Es sollte diesen Beratungsstellen jedoch freistehen, Gelder aus anderen Töpfen zu beantragen,
und der NRW-Regierung sollte es freistehen, entsprechend den Leistungen dieser Beratungsstellen
Gelder aus anderen Töpfen zu gewähren,
z. B. aus Töpfen für Familienberatung oder dergleichen.
_________________ Gruß, Leony (Gott losgeworden vor vielen Jahren )
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