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Kunst-Kritik mal anders

 
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Nergal
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11433

Beitrag(#412490) Verfasst am: 02.02.2006, 23:16    Titel: Kunst-Kritik mal anders Antworten mit Zitat

Mal angenommen ich hätte das nötige Kleingeld:

Wäre es irgendwie strafbar (was ich mir nicht vorstellen kann) wenn ich ein Bild des Künstlers X, dessen gräßliches Werk ich zutiefst verachte, kaufe und dann, gleich nach dem Kauf, öffentlich vernichte (Kettensäge, Hecksler,...) und dann entsorge?

Gebe es eigentlich Konsequenzen wenn ich das mit Werken von Picasso, Da Vinci oder Van Gogh mache?
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Raphael
auf Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#412492) Verfasst am: 02.02.2006, 23:17    Titel: Antworten mit Zitat

Herostratos
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Nergal
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11433

Beitrag(#412497) Verfasst am: 02.02.2006, 23:23    Titel: Antworten mit Zitat

Na verewigen will ich mich so nicht!
Wie gesagt eine art Kunstkritik zynisches Grinsen
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kolja
der Typ im Maschinenraum
Betreiber



Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 16631
Wohnort: NRW

Beitrag(#412499) Verfasst am: 02.02.2006, 23:24    Titel: Antworten mit Zitat

Das wäre gemein.
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Hard work often pays off after time, but laziness always pays off now.
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Rudolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 19.01.2004
Beiträge: 1460

Beitrag(#412501) Verfasst am: 02.02.2006, 23:25    Titel: Antworten mit Zitat

Wenns dir gehört - wer sollte was dagegen haben?

Eine Idee wäre es, die Filmrechte der Aktion weltweit zu vermarkten und dadurch mehr Geld zu machen als man gezahlt hat. Ist man dann egtl ein Ausbeuter, weil man vom Mehrwert profitiert, ohne ihn zu schaffen, oder ist das dann kein Mehrwert, weil kein Proletarier in der Gegend war?
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#412515) Verfasst am: 02.02.2006, 23:46    Titel: Re: Kunst-Kritik mal anders Antworten mit Zitat

Nergal hat folgendes geschrieben:
Mal angenommen ich hätte das nötige Kleingeld:

Wäre es irgendwie strafbar (was ich mir nicht vorstellen kann) wenn ich ein Bild des Künstlers X, dessen gräßliches Werk ich zutiefst verachte, kaufe und dann, gleich nach dem Kauf, öffentlich vernichte (Kettensäge, Hecksler,...) und dann entsorge?

Gebe es eigentlich Konsequenzen wenn ich das mit Werken von Picasso, Da Vinci oder Van Gogh mache?


Nicht strafbar. Kannst du alles machen.
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#412519) Verfasst am: 02.02.2006, 23:50    Titel: Re: Kunst-Kritik mal anders Antworten mit Zitat

Thao hat folgendes geschrieben:
Nergal hat folgendes geschrieben:
Mal angenommen ich hätte das nötige Kleingeld:

Wäre es irgendwie strafbar (was ich mir nicht vorstellen kann) wenn ich ein Bild des Künstlers X, dessen gräßliches Werk ich zutiefst verachte, kaufe und dann, gleich nach dem Kauf, öffentlich vernichte (Kettensäge, Hecksler,...) und dann entsorge?

Gebe es eigentlich Konsequenzen wenn ich das mit Werken von Picasso, Da Vinci oder Van Gogh mache?


Nicht strafbar. Kannst du alles machen.


Ich wäre vorsichtig - wenn es wirklicjh ein DaVinci oder ähnlich sein sollte kan es durchaus sein, daß das Werk besonderen Schutz genießt. (Ist beim Denkmalschutz ja ähnlich.)

Rasmus.
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If you ask the wrong questions you get answers like '42' or 'God'.
"Glaubst Du noch oder hüpfst Du schon?"
Sylvia Browne - Wahrsager oder Scharlatan?
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#412521) Verfasst am: 02.02.2006, 23:51    Titel: Antworten mit Zitat

Und dass der Schöpfer (wenn lebend oder noch nicht lange tot) des zerstörten Kunstwerkes (als Urheber) da nichts zu sagen hat wundert mich auch.
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Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#412543) Verfasst am: 03.02.2006, 00:24    Titel: Re: Kunst-Kritik mal anders Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Thao hat folgendes geschrieben:
Nergal hat folgendes geschrieben:
Mal angenommen ich hätte das nötige Kleingeld:

Wäre es irgendwie strafbar (was ich mir nicht vorstellen kann) wenn ich ein Bild des Künstlers X, dessen gräßliches Werk ich zutiefst verachte, kaufe und dann, gleich nach dem Kauf, öffentlich vernichte (Kettensäge, Hecksler,...) und dann entsorge?

Gebe es eigentlich Konsequenzen wenn ich das mit Werken von Picasso, Da Vinci oder Van Gogh mache?


Nicht strafbar. Kannst du alles machen.


Ich wäre vorsichtig - wenn es wirklicjh ein DaVinci oder ähnlich sein sollte kan es durchaus sein, daß das Werk besonderen Schutz genießt. (Ist beim Denkmalschutz ja ähnlich.)

Rasmus.


Moment, wenn das Kunstwerk unter Denkmalschutz steht, ist es uU eine Ordungswidrigkeit, dieses zu zerstören. Hier war aber nach der Strafbarkeit gefragt.
Auch völkerrechtlich könnte es Probleme geben.
Im UrhG gibt es keinen derartigen Straftatbestand.
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#412722) Verfasst am: 03.02.2006, 11:11    Titel: Antworten mit Zitat

Die Vernichtung eines Werkes gegen den Willen des urhebers soll rechtlich iO sein?

§ 14 UrhG ?
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#412727) Verfasst am: 03.02.2006, 11:22    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Die Vernichtung eines Werkes gegen den Willen des urhebers soll rechtlich iO sein?

§ 14 UrhG ?


Trotzdem nicht strafbar, und nur danach war gefragt Auf den Arm nehmen
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#412738) Verfasst am: 03.02.2006, 11:31    Titel: Antworten mit Zitat

Thao hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Die Vernichtung eines Werkes gegen den Willen des urhebers soll rechtlich iO sein?

§ 14 UrhG ?


Trotzdem nicht strafbar, und nur danach war gefragt Auf den Arm nehmen

Verboten abe rnicht strafbar? Was ist das denn für ein bescheuertes Gesetz?
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
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Beitrag(#412741) Verfasst am: 03.02.2006, 11:39    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Thao hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Die Vernichtung eines Werkes gegen den Willen des urhebers soll rechtlich iO sein?

§ 14 UrhG ?


Trotzdem nicht strafbar, und nur danach war gefragt Auf den Arm nehmen

Verboten abe rnicht strafbar? Was ist das denn für ein bescheuertes Gesetz?


Sehr glücklich

Es gibt einen Unterschied zwischen Zivilrecht und Strafrecht. Dadurch, das etwas zivilrechtlich verboten ist, ist es noch lange nicht strafrechtlich verboten. Eine strafrechtliche Sanktion bedeutet Geld-oder Gefängnisstrafe und damit ab einem bestimmten Tagessatz eine Vorstrafe.
Ein zivilrechtliches Verbot hat "nur" Schadensersatz zur Folge, oder Unterlassungsforderungen, in jedem Fall kostet es eben etwas Asche, aber man ist nicht vorbestraft, man kann nicht seiner Freiheit beraubt werden usw.
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