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Nergal dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 17.07.2003 Beiträge: 11433
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(#412490) Verfasst am: 02.02.2006, 23:16 Titel: Kunst-Kritik mal anders |
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Mal angenommen ich hätte das nötige Kleingeld:
Wäre es irgendwie strafbar (was ich mir nicht vorstellen kann) wenn ich ein Bild des Künstlers X, dessen gräßliches Werk ich zutiefst verachte, kaufe und dann, gleich nach dem Kauf, öffentlich vernichte (Kettensäge, Hecksler,...) und dann entsorge?
Gebe es eigentlich Konsequenzen wenn ich das mit Werken von Picasso, Da Vinci oder Van Gogh mache?
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#412492) Verfasst am: 02.02.2006, 23:17 Titel: |
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Herostratos
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Nergal dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 17.07.2003 Beiträge: 11433
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(#412497) Verfasst am: 02.02.2006, 23:23 Titel: |
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Na verewigen will ich mich so nicht!
Wie gesagt eine art Kunstkritik
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kolja der Typ im Maschinenraum

Anmeldungsdatum: 02.12.2004 Beiträge: 16631
Wohnort: NRW
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(#412499) Verfasst am: 02.02.2006, 23:24 Titel: |
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Das wäre gemein.
_________________ Hard work often pays off after time, but laziness always pays off now.
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Rudolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 19.01.2004 Beiträge: 1460
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(#412501) Verfasst am: 02.02.2006, 23:25 Titel: |
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Wenns dir gehört - wer sollte was dagegen haben?
Eine Idee wäre es, die Filmrechte der Aktion weltweit zu vermarkten und dadurch mehr Geld zu machen als man gezahlt hat. Ist man dann egtl ein Ausbeuter, weil man vom Mehrwert profitiert, ohne ihn zu schaffen, oder ist das dann kein Mehrwert, weil kein Proletarier in der Gegend war?
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Mario Hahna aktiviert
Anmeldungsdatum: 04.04.2005 Beiträge: 9607
Wohnort: München
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(#412515) Verfasst am: 02.02.2006, 23:46 Titel: Re: Kunst-Kritik mal anders |
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Nergal hat folgendes geschrieben: | Mal angenommen ich hätte das nötige Kleingeld:
Wäre es irgendwie strafbar (was ich mir nicht vorstellen kann) wenn ich ein Bild des Künstlers X, dessen gräßliches Werk ich zutiefst verachte, kaufe und dann, gleich nach dem Kauf, öffentlich vernichte (Kettensäge, Hecksler,...) und dann entsorge?
Gebe es eigentlich Konsequenzen wenn ich das mit Werken von Picasso, Da Vinci oder Van Gogh mache? |
Nicht strafbar. Kannst du alles machen.
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Rasmus entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst
Anmeldungsdatum: 20.05.2004 Beiträge: 17559
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(#412519) Verfasst am: 02.02.2006, 23:50 Titel: Re: Kunst-Kritik mal anders |
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Thao hat folgendes geschrieben: | Nergal hat folgendes geschrieben: | Mal angenommen ich hätte das nötige Kleingeld:
Wäre es irgendwie strafbar (was ich mir nicht vorstellen kann) wenn ich ein Bild des Künstlers X, dessen gräßliches Werk ich zutiefst verachte, kaufe und dann, gleich nach dem Kauf, öffentlich vernichte (Kettensäge, Hecksler,...) und dann entsorge?
Gebe es eigentlich Konsequenzen wenn ich das mit Werken von Picasso, Da Vinci oder Van Gogh mache? |
Nicht strafbar. Kannst du alles machen. |
Ich wäre vorsichtig - wenn es wirklicjh ein DaVinci oder ähnlich sein sollte kan es durchaus sein, daß das Werk besonderen Schutz genießt. (Ist beim Denkmalschutz ja ähnlich.)
Rasmus.
_________________ Brother Sword of Enlightenment of the Unitarian Jihad
If you ask the wrong questions you get answers like '42' or 'God'.
"Glaubst Du noch oder hüpfst Du schon?"
Sylvia Browne - Wahrsager oder Scharlatan?
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Shadaik evolviert
Anmeldungsdatum: 17.07.2003 Beiträge: 26377
Wohnort: MG
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(#412521) Verfasst am: 02.02.2006, 23:51 Titel: |
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Und dass der Schöpfer (wenn lebend oder noch nicht lange tot) des zerstörten Kunstwerkes (als Urheber) da nichts zu sagen hat wundert mich auch.
_________________ Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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Mario Hahna aktiviert
Anmeldungsdatum: 04.04.2005 Beiträge: 9607
Wohnort: München
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(#412543) Verfasst am: 03.02.2006, 00:24 Titel: Re: Kunst-Kritik mal anders |
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Rasmus hat folgendes geschrieben: | Thao hat folgendes geschrieben: | Nergal hat folgendes geschrieben: | Mal angenommen ich hätte das nötige Kleingeld:
Wäre es irgendwie strafbar (was ich mir nicht vorstellen kann) wenn ich ein Bild des Künstlers X, dessen gräßliches Werk ich zutiefst verachte, kaufe und dann, gleich nach dem Kauf, öffentlich vernichte (Kettensäge, Hecksler,...) und dann entsorge?
Gebe es eigentlich Konsequenzen wenn ich das mit Werken von Picasso, Da Vinci oder Van Gogh mache? |
Nicht strafbar. Kannst du alles machen. |
Ich wäre vorsichtig - wenn es wirklicjh ein DaVinci oder ähnlich sein sollte kan es durchaus sein, daß das Werk besonderen Schutz genießt. (Ist beim Denkmalschutz ja ähnlich.)
Rasmus. |
Moment, wenn das Kunstwerk unter Denkmalschutz steht, ist es uU eine Ordungswidrigkeit, dieses zu zerstören. Hier war aber nach der Strafbarkeit gefragt.
Auch völkerrechtlich könnte es Probleme geben.
Im UrhG gibt es keinen derartigen Straftatbestand.
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Shadaik evolviert
Anmeldungsdatum: 17.07.2003 Beiträge: 26377
Wohnort: MG
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(#412722) Verfasst am: 03.02.2006, 11:11 Titel: |
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Die Vernichtung eines Werkes gegen den Willen des urhebers soll rechtlich iO sein?
§ 14 UrhG ?
_________________ Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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Mario Hahna aktiviert
Anmeldungsdatum: 04.04.2005 Beiträge: 9607
Wohnort: München
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(#412727) Verfasst am: 03.02.2006, 11:22 Titel: |
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Shadaik hat folgendes geschrieben: | Die Vernichtung eines Werkes gegen den Willen des urhebers soll rechtlich iO sein?
§ 14 UrhG ? |
Trotzdem nicht strafbar, und nur danach war gefragt
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Shadaik evolviert
Anmeldungsdatum: 17.07.2003 Beiträge: 26377
Wohnort: MG
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(#412738) Verfasst am: 03.02.2006, 11:31 Titel: |
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Thao hat folgendes geschrieben: | Shadaik hat folgendes geschrieben: | Die Vernichtung eines Werkes gegen den Willen des urhebers soll rechtlich iO sein?
§ 14 UrhG ? |
Trotzdem nicht strafbar, und nur danach war gefragt  |
Verboten abe rnicht strafbar? Was ist das denn für ein bescheuertes Gesetz?
_________________ Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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Mario Hahna aktiviert
Anmeldungsdatum: 04.04.2005 Beiträge: 9607
Wohnort: München
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(#412741) Verfasst am: 03.02.2006, 11:39 Titel: |
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Shadaik hat folgendes geschrieben: | Thao hat folgendes geschrieben: | Shadaik hat folgendes geschrieben: | Die Vernichtung eines Werkes gegen den Willen des urhebers soll rechtlich iO sein?
§ 14 UrhG ? |
Trotzdem nicht strafbar, und nur danach war gefragt  |
Verboten abe rnicht strafbar? Was ist das denn für ein bescheuertes Gesetz? |
Es gibt einen Unterschied zwischen Zivilrecht und Strafrecht. Dadurch, das etwas zivilrechtlich verboten ist, ist es noch lange nicht strafrechtlich verboten. Eine strafrechtliche Sanktion bedeutet Geld-oder Gefängnisstrafe und damit ab einem bestimmten Tagessatz eine Vorstrafe.
Ein zivilrechtliches Verbot hat "nur" Schadensersatz zur Folge, oder Unterlassungsforderungen, in jedem Fall kostet es eben etwas Asche, aber man ist nicht vorbestraft, man kann nicht seiner Freiheit beraubt werden usw.
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