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Daisy Lieber Dritter als PETZE
Anmeldungsdatum: 13.01.2006 Beiträge: 1751
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(#441208) Verfasst am: 30.03.2006, 18:04 Titel: Besteuerung einer Abfindungszahlung 2006 |
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Aufgrund meiner relativ kurzen Betriebszugehörigkeit in der alten Firma bekam ich heute die Abrechnung mit einer kleinen Abfindung - und mir standen die Haare zu Berge, als ich bemerkte, mir wurden steuerlich über 600 Euro abgezogen Mir erscheint das etwas viel Abzug und ich wollte mal nachfragen, ob sich jemand in dieser Hinsicht mit dem neuen Gesetz etwas besser auskennt, das seit Anfang 2006 gilt?
Ich bildete mir ein, mein Steuerberater hätte mir erzählt, daß 10% Steuer einbehalten werden, aber meine Abrechnung ist eine ganz "normale" Lohnabrechnung mit Lohnsteuer, Kirchensteuer und Soli-Zuschlag und ich hoffe inständig, daß sie nicht korrekt ist
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Daisy Lieber Dritter als PETZE
Anmeldungsdatum: 13.01.2006 Beiträge: 1751
Wohnort: zuhause
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(#441377) Verfasst am: 30.03.2006, 22:04 Titel: |
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Keiner da mit der totalen Steuerkenntnis? *hoff*
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Heike N. wundert gar nix mehr
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop
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(#441683) Verfasst am: 31.03.2006, 06:37 Titel: |
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Vielleicht hilft dir das weiter:
Zitat: | Steuerrecht
Bis zu einem Betrag von 7.200 € waren Abfindungen gem. § 3 Nr. 9 EStG bis zum 31. Dezember 2005 (siehe aktuelle Entwicklung) steuerfrei. Dieser Freibetrag erhöht sich ab einem Lebensalter von mindestens 50 Jahren und 15 Jahren Betriebszugehörigkeit auf 9.000 €, ab 55 Lebensjahren und 20 Jahren Betriebszugehörigkeit auf 11.000 €. Der über diese Freibeträge hinausgehende Teil der Abfindung gem. §§ 24, 34 EStG wird mit der sog. Fünftelregelung durch eine gemilderte Progression privilegiert. Diese Privilegierung gilt aber nur dann, wenn die Abfindung in einem Kalenderjahr zufließt („Zusammenballungsprinzip“). Wird eine Abfindung in zwei oder mehr, den Freibetrag übersteigenden Teilbeträgen in mehreren Kalenderjahren bezahlt, wird die Abfindung voll versteuert.
Aktuelle Entwicklung
Die Freibetragsregelung für Arbeitnehmer-Abfindungen soll bereits ab 1. Januar 2006 entfallen (Koalitionsvereinbarung). Allerdings ist eine Übergangsregelung vorgesehen, derzufolge der Freibetrag weiter gewährt wird, falls die Abfindung vor dem 1. Januar 2006 vertraglich oder durch Gerichtsurteil beschlossen wurde und diese dann vor dem 1. Januar 2008 ausgezahlt wurde (vgl. § 52 Abs. 4a EStG in der Fassung des Gesetzentwurfs vom 29. November 2005, BT-Drs.16/105)
http://de.wikipedia.org/wiki/Abfindung_im_Arbeitsrecht |
Das Zusammenballungsprinzip meinte vielleicht dein Steuerberater.
§3 Nr. 9 EStG ist wirklich weggefallen. http://bundesrecht.juris.de/estg/__3.html
_________________ God is Santa Claus for adults
Front Deutscher Äpfel (F.D.Ä.) - Nationale Initiative gegen die Überfremdung des deutschen Obstbestandes und gegen faul herumlungerndes Fallobst
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Daisy Lieber Dritter als PETZE
Anmeldungsdatum: 13.01.2006 Beiträge: 1751
Wohnort: zuhause
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(#441747) Verfasst am: 31.03.2006, 10:28 Titel: |
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@Heike:
Danke Dir für Deine Mühe, Heike!
Ich hab nochmal den Steuerberater angefunkt und der meinte, das wäre schon richtig, wie es jetzt ist. Es wäre nur so, daß mein Steuersatz beim Lohnsteuerjahresausgleich niedriger ausfallen würde, falls ich keine Beschäftigung mehr bis Ende des Jahres bekommen würde.
Aber heute ist mein Glückstag: Ich hab einen neuen Job
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Heike N. wundert gar nix mehr
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop
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(#441797) Verfasst am: 31.03.2006, 11:11 Titel: |
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Daisy hat folgendes geschrieben: | Danke Dir für Deine Mühe, Heike! |
Kein Problem. Mich erschreckt eigentlich dabei, dass ich - obwohl ich es ja mal gelernt habe - noch nicht mal mehr in Ansätzen auf dem aktuellen Stand bin. Muss alles nachschauen.
Zitat: | Aber heute ist mein Glückstag: Ich hab einen neuen Job  |
Freut mich! Ab Montag bin ich hier auch nicht mehr als Fremddienstleister.
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Daisy Lieber Dritter als PETZE
Anmeldungsdatum: 13.01.2006 Beiträge: 1751
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(#441837) Verfasst am: 31.03.2006, 12:07 Titel: |
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Heike N. hat folgendes geschrieben: | Zitat: | Aber heute ist mein Glückstag: Ich hab einen neuen Job  |
Freut mich! Ab Montag bin ich hier auch nicht mehr als Fremddienstleister.  |
*Sektchen-ausgeb*
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