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Sokrateer souverän
Anmeldungsdatum: 05.09.2003 Beiträge: 11649
Wohnort: Wien
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Xamanoth auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.04.2006 Beiträge: 7962
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(#454511) Verfasst am: 18.04.2006, 17:02 Titel: |
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"Künftig sollten etwa Gewalttaten zwischen Ehepartnern nur noch dann strafrechtlich verfolgt werden, wenn das Opfer zur Polizei gehe, berichtete die Zeitung "Milliyet" am Dienstag"
Das ist doch in Deutschland schon lange so. Es sei denn, ein öffentliches Interesse an der Verfolgung wird bejaht (wobei das bei kleineren Vergehen wohl selten der Fall sein dürfte.)
§230StGB:
Strafantrag
(1) Die vorsätzliche Körperverletzung nach § 223 und die fahrlässige Körperverletzung nach § 229 werden nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. Stirbt die verletzte Person, so geht bei vorsätzlicher Körperverletzung das Antragsrecht nach § 77 Abs. 2 auf die Angehörigen über.
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#454513) Verfasst am: 18.04.2006, 17:05 Titel: |
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Wen man bedenkt, wie viel Zeit und Mühe es gekostet hat, gegen den erbitterten Widerstand der Rechten in Deutschland die Vergewaltigung einer Frau durch ihren Ehemann zum Straftatbestand zu machen, gibt es zumindest insoweit keinen Grund, sich als Deutscher der Türkei überlegen zu fühlen.
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Xamanoth auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.04.2006 Beiträge: 7962
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(#454515) Verfasst am: 18.04.2006, 17:05 Titel: |
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So ist es.
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