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Türkische Regierung lockert Gesetz gegen Ehezucht

 
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 11649
Wohnort: Wien

Beitrag(#454509) Verfasst am: 18.04.2006, 16:57    Titel: Türkische Regierung lockert Gesetz gegen Ehezucht Antworten mit Zitat

Milliyet: "Nicht bei jeder Ohrfeige einschreiten" - Türkische Regierung lockert Gesetz zur Eindämmung von Gewalt gegen Frauen
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Xamanoth
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#454511) Verfasst am: 18.04.2006, 17:02    Titel: Antworten mit Zitat

"Künftig sollten etwa Gewalttaten zwischen Ehepartnern nur noch dann strafrechtlich verfolgt werden, wenn das Opfer zur Polizei gehe, berichtete die Zeitung "Milliyet" am Dienstag"

Das ist doch in Deutschland schon lange so. Es sei denn, ein öffentliches Interesse an der Verfolgung wird bejaht (wobei das bei kleineren Vergehen wohl selten der Fall sein dürfte.)

§230StGB:
Strafantrag
(1) Die vorsätzliche Körperverletzung nach § 223 und die fahrlässige Körperverletzung nach § 229 werden nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. Stirbt die verletzte Person, so geht bei vorsätzlicher Körperverletzung das Antragsrecht nach § 77 Abs. 2 auf die Angehörigen über.
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#454513) Verfasst am: 18.04.2006, 17:05    Titel: Antworten mit Zitat

Wen man bedenkt, wie viel Zeit und Mühe es gekostet hat, gegen den erbitterten Widerstand der Rechten in Deutschland die Vergewaltigung einer Frau durch ihren Ehemann zum Straftatbestand zu machen, gibt es zumindest insoweit keinen Grund, sich als Deutscher der Türkei überlegen zu fühlen.
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Xamanoth
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#454515) Verfasst am: 18.04.2006, 17:05    Titel: Antworten mit Zitat

So ist es.
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