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Rechtsfrage: Überwachungs-Webcams im Betrieb

 
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Sehwolf
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Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#545363) Verfasst am: 17.08.2006, 21:12    Titel: Rechtsfrage: Überwachungs-Webcams im Betrieb Antworten mit Zitat

Ein Kumpel von mir will in seinem Laden (eine Kneipe) ein paar Überwachungskameras installieren.

a) eigentlich müsste er das doch seinen Angestellten mitteilen?
b) müsste er nicht sogar seine Gäste darauf aufmerksam machen?

Danke für Tips
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kolja
der Typ im Maschinenraum
Betreiber



Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 16631
Wohnort: NRW

Beitrag(#545371) Verfasst am: 17.08.2006, 21:22    Titel: Antworten mit Zitat

Bei den Angestellten bin ich mir ziemlich sicher, dass er sie informieren müsste, bei den Kunden weiß ichs nicht, glaube aber eher nicht.
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Hard work often pays off after time, but laziness always pays off now.
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Axel
sexuell gestörtes autistisches Gammelfleisch



Anmeldungsdatum: 13.03.2006
Beiträge: 515
Wohnort: NRW

Beitrag(#545496) Verfasst am: 17.08.2006, 23:21    Titel: Antworten mit Zitat

Auf Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen muss mit einem Schild hingewiesen werden. Ich bin mir allerdings nicht ganz sicher, ob das innere einer Kneipe als öffentlicher Platz gilt. Ich glaube fast, nein. Ich würde mich aber nicht wohlfühlen, wenn ich wüsste, dass ich dabei gefilmt werde, wie ich mich im Suff danebenbenehme... zwinkern
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hacketaler
Frauen ficken ist was für Schwuchteln!



Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 6031

Beitrag(#545500) Verfasst am: 17.08.2006, 23:23    Titel: Antworten mit Zitat

es ist doch eigentlich mit diesem thread öffentlich dokumentiert.
hätte ja jeder gast und jeder angestellte lesen können hier zwinkern
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Sehwolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#545505) Verfasst am: 17.08.2006, 23:26    Titel: Antworten mit Zitat

hacketaler hat folgendes geschrieben:
es ist doch eigentlich mit diesem thread öffentlich dokumentiert.
hätte ja jeder gast und jeder angestellte lesen können hier zwinkern

Zuviel HG2G gelesen wa?

"Sprengung wurde angekündigt, hättet ja zum Alpha Centauri fleigen können. Selber schuld, wenn ihr euch nicht um Eure Angelegenheiten kümmert"
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Stefan
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 6217

Beitrag(#545511) Verfasst am: 17.08.2006, 23:31    Titel: Antworten mit Zitat

Axel hat folgendes geschrieben:
Ich würde mich aber nicht wohlfühlen, wenn ich wüsste, dass ich dabei gefilmt werde, wie ich mich im Suff danebenbenehme... zwinkern


In so einer Kneipe würde ich nicht mal ein Glas Milch trinken.

Abgesehen von der Rechtslage:

Kameras offen: Gäste bleiben aus.
Kameras versteckt: Wenn's rauskommt wird's sich rumsprechen, eventuell sogar Klagen oder Anzeigen geben.

Ich (als Wirt) würd's nicht machen. NeinNein
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Axel
sexuell gestörtes autistisches Gammelfleisch



Anmeldungsdatum: 13.03.2006
Beiträge: 515
Wohnort: NRW

Beitrag(#545521) Verfasst am: 17.08.2006, 23:37    Titel: Antworten mit Zitat

Stefan hat folgendes geschrieben:
Ich (als Wirt) würd's nicht machen. NeinNein

Ich frage mich sowieso, was der Wirt damit erreichen will. Eine Kneipe ist doch keine Bank...
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Sehwolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#545530) Verfasst am: 17.08.2006, 23:45    Titel: Antworten mit Zitat

Axel hat folgendes geschrieben:
Stefan hat folgendes geschrieben:
Ich (als Wirt) würd's nicht machen. NeinNein

Ich frage mich sowieso, was der Wirt damit erreichen will. Eine Kneipe ist doch keine Bank...

Ein kleiner Laden. Der Wirt ne arme Sau. Eine(r) von seinen (Teilzeit)-Angestellten klaut wie ein Rabe (Kohle, Schnappes und was sont noch geht).
Das ich selber mal Wirt war, kann ich ihn verstehn. Das zehrt mächtig an den Nerven, geht an die Substanz.
Da ich das im Kern aber so sehe wie die Allgemeinheit hier, habe ich ihm ebenfalls davon abgeraten. Mich interessieren halt die möglichen Rechtsfolgen.
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kolja
der Typ im Maschinenraum
Betreiber



Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 16631
Wohnort: NRW

Beitrag(#545535) Verfasst am: 17.08.2006, 23:48    Titel: Antworten mit Zitat

Kann sein, dass es bei sehr konkreten Verdachtsmomenten gegen Angestellte in schwerwiegenden Fällen Ausnahmeregelungen gibt, für zeitlich begrenzte Überwachungsmaßnahmen die hinterher aufgedeckt werden müssen.
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Stefan
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 6217

Beitrag(#545537) Verfasst am: 17.08.2006, 23:49    Titel: Antworten mit Zitat

Sehwolf hat folgendes geschrieben:
Axel hat folgendes geschrieben:
Stefan hat folgendes geschrieben:
Ich (als Wirt) würd's nicht machen. NeinNein

Ich frage mich sowieso, was der Wirt damit erreichen will. Eine Kneipe ist doch keine Bank...

Ein kleiner Laden. Der Wirt ne arme Sau. Eine(r) von seinen (Teilzeit)-Angestellten klaut wie ein Rabe (Kohle, Schnappes und was sont noch geht).
Das ich selber mal Wirt war, kann ich ihn verstehn. Das zehrt mächtig an den Nerven, geht an die Substanz.
Da ich das im Kern aber so sehe wie die Allgemeinheit hier, habe ich ihm ebenfalls davon abgeraten. Mich interessieren halt die möglichen Rechtsfolgen.


Ich dachte an die Überwachung der Gäste, wie z.B. in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Warum schmeißt er die Person nicht einfach raus?
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kolja
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Betreiber



Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 16631
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Beitrag(#545538) Verfasst am: 17.08.2006, 23:49    Titel: Antworten mit Zitat

heise.de hat folgendes geschrieben:
Keine verdachtsunabhängige Videoüberwachung am Arbeitsplatz

[...]

Nach der Rechtsprechung des BAG ist eine Überwachung von Arbeitnehmern per Video als schwerer Eingriff in die Rechte der Betroffenen allenfalls dann zulässig, wenn gegen den Überwachten der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers besteht und diese Taten nur mit Hilfe der Überwachung aufzuklären sind.

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Sehwolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#545539) Verfasst am: 17.08.2006, 23:51    Titel: Antworten mit Zitat

Stefan hat folgendes geschrieben:
Ich dachte an die Überwachung der Gäste, wie z.B. in öffentlichen Verkehrsmitteln.
nee wozu das denn
Zitat:

Warum schmeißt er die Person nicht einfach raus?

Welche ist es denn?
Beweise?
Kündigungsschutz?
Kündigung wegen Diebstahl ist ohnehin nicht "unheikel"?
usw


@kolja.
Ja sowas hatte ich auch im Kopf. Deshalb geht "Überwachung von Angestellten" auch nur in solchen Betrieben mit Kundenverkehr, zB Tankstellen und so zwinkern
Aber bei Kneipen sieht das dann wieder anders aus als im Handel, vermute ich


Zuletzt bearbeitet von Sehwolf am 17.08.2006, 23:54, insgesamt einmal bearbeitet
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Stefan
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 6217

Beitrag(#545541) Verfasst am: 17.08.2006, 23:52    Titel: Antworten mit Zitat

kolja hat folgendes geschrieben:
heise.de hat folgendes geschrieben:
Nach der Rechtsprechung des BAG ist eine Überwachung von Arbeitnehmern per Video als schwerer Eingriff in die Rechte der Betroffenen allenfalls dann zulässig, wenn gegen den Überwachten der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers besteht und diese Taten nur mit Hilfe der Überwachung aufzuklären sind.


Privatdetektiv wäre dann wohl erfolgsversprechender.

Oder: Meine Fresse, eine Kneipe...ein Vier-Augen-Gespräch müßte doch genügen, oder?
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Stefan
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 6217

Beitrag(#545543) Verfasst am: 17.08.2006, 23:53    Titel: Antworten mit Zitat

Sehwolf hat folgendes geschrieben:
Stefan hat folgendes geschrieben:
Ich dachte an die Überwachung der Gäste, wie z.B. in öffentlichen Verkehrsmitteln.
nee wozu das denn
Zitat:

Warum schmeißt er die Person nicht einfach raus?

Welche ist es denn?
Beweise?
Kündigungsschutz?
Kündigung wegen Diebstahl ist ohnehin nicht "unheikel"?
usw


Aha, dann habe ich das völlig mißverstanden.

Also, irgendjemand klaut, und er will wissen wer. War mir nicht klar.
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Sehwolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#545545) Verfasst am: 17.08.2006, 23:56    Titel: Antworten mit Zitat

Stefan hat folgendes geschrieben:
kolja hat folgendes geschrieben:
heise.de hat folgendes geschrieben:
Nach der Rechtsprechung des BAG ist eine Überwachung von Arbeitnehmern per Video als schwerer Eingriff in die Rechte der Betroffenen allenfalls dann zulässig, wenn gegen den Überwachten der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers besteht und diese Taten nur mit Hilfe der Überwachung aufzuklären sind.


Privatdetektiv wäre dann wohl erfolgsversprechender.

Oder: Meine Fresse, eine Kneipe...ein Vier-Augen-Gespräch müßte doch genügen, oder?
Kannste nicht gut machen. Das bringt Möderunruhe in so einen Laden. Sein "Team" ist noch ziemlich jung. Den Laden gibts erst seit ein paar Monaten, dh er kentn die Leute noch nicht gut genug. Ausserdem sind die Leute vllt etwas abgewixter als du dir vorstellen kannst, davon kann ich dir auch leider ein paar Liedchen singen. Mit in die Augen gucken und Geständnis rausleiern ist da nix, idR.
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Stefan
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 6217

Beitrag(#545558) Verfasst am: 18.08.2006, 00:09    Titel: Antworten mit Zitat

Sehwolf hat folgendes geschrieben:
Stefan hat folgendes geschrieben:
kolja hat folgendes geschrieben:
heise.de hat folgendes geschrieben:
Nach der Rechtsprechung des BAG ist eine Überwachung von Arbeitnehmern per Video als schwerer Eingriff in die Rechte der Betroffenen allenfalls dann zulässig, wenn gegen den Überwachten der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers besteht und diese Taten nur mit Hilfe der Überwachung aufzuklären sind.


Privatdetektiv wäre dann wohl erfolgsversprechender.

Oder: Meine Fresse, eine Kneipe...ein Vier-Augen-Gespräch müßte doch genügen, oder?
Kannste nicht gut machen. Das bringt Möderunruhe in so einen Laden. Sein "Team" ist noch ziemlich jung. Den Laden gibts erst seit ein paar Monaten, dh er kentn die Leute noch nicht gut genug. Ausserdem sind die Leute vllt etwas abgewixter als du dir vorstellen kannst, davon kann ich dir auch leider ein paar Liedchen singen. Mit in die Augen gucken und Geständnis rausleiern ist da nix, idR.


Paar Jahre her:
Eine Bekannte von mir hatte drei Kioske. In einem, in dem sie selbst lange gearbeitet hatte und der nun von einer Angestellten betreut wurde, gingen schlagartig die Umsätze zurück. Mehrere Inventuren ergaben: nichts.
Per Zufall kam herraus, daß die Angestellte die Gewinnspanne der Waren die sie verkaufte einbehielt und die Artikel, billig aus dem Supermarkt besorgt, wieder ins Regal stellte.

War an einem Sonntags locker 200-300,- DM bei Spirituosen.
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Sehwolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#545561) Verfasst am: 18.08.2006, 00:13    Titel: Antworten mit Zitat

Stefan hat folgendes geschrieben:
Paar Jahre her:
Eine Bekannte von mir hatte drei Kioske. In einem, in dem sie selbst lange gearbeitet hatte und der nun von einer Angestellten betreut wurde, gingen schlagartig die Umsätze zurück. Mehrere Inventuren ergaben: nichts.
Per Zufall kam herraus, daß die Angestellte die Gewinnspanne der Waren die sie verkaufte einbehielt und die Artikel, billig aus dem Supermarkt besorgt, wieder ins Regal stellte.

War an einem Sonntags locker 200-300,- DM bei Spirituosen.

Eben. Dann rechne dir die Gewinnspanne aus. In nem Kiosk dürfte die ähnlich ärmlich sein, wie bei ner Kneipe. Das FA zB interessiert sich für derlei Schwund nicht. Zahlst also doppelt für derart "geklaute" Ware. Kann so ner Existenz das Genick brechen.
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satsche
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Anmeldungsdatum: 30.07.2006
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Wohnort: Südhessen

Beitrag(#546295) Verfasst am: 19.08.2006, 01:23    Titel: Antworten mit Zitat

ganz nebenbei, der privatdetektiv baut dann auch eine kamera auf.
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Keiner hat das Recht zu gehorchen. Hannah A.
Das, was lebt, ist etwas anderes als das, was denkt. G. Benn
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Misterfritz
mini - mal



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Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#547018) Verfasst am: 20.08.2006, 09:35    Titel: Antworten mit Zitat

Sehwolf hat folgendes geschrieben:
Welche ist es denn?
Beweise?
Kündigungsschutz?
Kündigung wegen Diebstahl ist ohnehin nicht "unheikel"?

du sagtest, der laden existiert erst seit ein paar monaten? da wird der kündigunsschutz sicher noch nicht greifen. hat er mehr als 10 feste mitarbeiter?
dann, es werden ja nicht immer alle mitarbeiter zugleich arbeiten. er muss beobachten, wann am meisten geklaut wird und welche mitarbeiter dann gearbeitet haben. mit ein wenig dienstzeit-kombination wird er schon rausbekommen, wer da klaut. ich weiss, ist aufwendig, aber legal.
und er kann ja aus betriebswirtschaftlichen gründen kündigen. du sagtest doch, so gut geht es dem wirt nicht...
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Blondie
Blond aus Überzeugung



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Beitrag(#547027) Verfasst am: 20.08.2006, 10:56    Titel: Antworten mit Zitat

Axel hat folgendes geschrieben:
Auf Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen muss mit einem Schild hingewiesen werden. Ich bin mir allerdings nicht ganz sicher, ob das innere einer Kneipe als öffentlicher Platz gilt. Ich glaube fast, nein.


Hat der Wirt in seinem Lokal nicht immer Hausrecht? Sonst hätten die ganzen bösen Türsteher doch gar keine rechtliche Legitimation. zwinkern

Gruß SuSu.
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"Zwei Dinge erfüllen das Gemüt mit immer neuer und zunehmender Bewunderung und Ehrfurcht je öfter und anhaltender sich das Nachdenken damit beschäftigt: Der bestirnte Himmel über mir und das moralische Gesetz in mir." (Kant)
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
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Beitrag(#547031) Verfasst am: 20.08.2006, 11:28    Titel: Antworten mit Zitat

SusiSunkist hat folgendes geschrieben:
Axel hat folgendes geschrieben:
Auf Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen muss mit einem Schild hingewiesen werden. Ich bin mir allerdings nicht ganz sicher, ob das innere einer Kneipe als öffentlicher Platz gilt. Ich glaube fast, nein.


Hat der Wirt in seinem Lokal nicht immer Hausrecht? Sonst hätten die ganzen bösen Türsteher doch gar keine rechtliche Legitimation. zwinkern

Gruß SuSu.


Und weiter? Kameraüberwachung ist trotzdem nur in engen Grenzen zulässig.
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Blondie
Blond aus Überzeugung



Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 185
Wohnort: NRW

Beitrag(#547033) Verfasst am: 20.08.2006, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

Thao hat folgendes geschrieben:
SusiSunkist hat folgendes geschrieben:
Axel hat folgendes geschrieben:
Auf Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen muss mit einem Schild hingewiesen werden. Ich bin mir allerdings nicht ganz sicher, ob das innere einer Kneipe als öffentlicher Platz gilt. Ich glaube fast, nein.


Hat der Wirt in seinem Lokal nicht immer Hausrecht? Sonst hätten die ganzen bösen Türsteher doch gar keine rechtliche Legitimation. zwinkern

Gruß SuSu.


Und weiter? Kameraüberwachung ist trotzdem nur in engen Grenzen zulässig.


Siehe hierzu:
Zulässigkeit privater Videoüberwachung (insbes. Punkt 3)

Gruß Susu.
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#547036) Verfasst am: 20.08.2006, 11:49    Titel: Antworten mit Zitat

Wollte schon meckern, dass sich das auf die Strafverfolgungsorgane bezieht, aber unter 3. ist tatsächlich ein passender Text, sehr schön.
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Valen MacLeod
Antitheist



Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#548123) Verfasst am: 21.08.2006, 18:52    Titel: Antworten mit Zitat

Sehwolf hat folgendes geschrieben:
Axel hat folgendes geschrieben:
Stefan hat folgendes geschrieben:
Ich (als Wirt) würd's nicht machen. NeinNein

Ich frage mich sowieso, was der Wirt damit erreichen will. Eine Kneipe ist doch keine Bank...

Ein kleiner Laden. Der Wirt ne arme Sau. Eine(r) von seinen (Teilzeit)-Angestellten klaut wie ein Rabe (Kohle, Schnappes und was sont noch geht).
Das ich selber mal Wirt war, kann ich ihn verstehn. Das zehrt mächtig an den Nerven, geht an die Substanz.
Da ich das im Kern aber so sehe wie die Allgemeinheit hier, habe ich ihm ebenfalls davon abgeraten. Mich interessieren halt die möglichen Rechtsfolgen.

Wir haben im Kino auch eine montiert. Gerichtet auf den Tresenbereich. Aus Sicherheitsgründen. (!!!)
Soll er sie halt offen so montieren, dass sie keine Gäste erfasst. Vielleicht schreckt das die Bedienung ja ab... besonders, wenn sie nicht weiss, wie weit das Objektiv reicht. Als Begründung soll er angeben: damit man bei Überfällen etwas dokumentieren kann. Es rägt ja dann auch zu ihrer Sicherheit bei.

Ist zwar alles etwas link... aber was solls...

Ich würde da aber nicht arbeiten wollen. Das Gefühl bei der Arbeit ständig beobachtet zu werden... hat was perverses...
_________________
V.i.S.d.P.:Laird Valen MacLeod (Pseudonym!)
"... Wenn das hier das Haus Gottes ist, Junge, warum blühen hier dann keine Blumen, warum strömt dann hier kein Wasser und warum scheint dann hier die Sonne nicht, Bürschchen?!" <i>Herman van Veen</i>
Das Schlimme an meinen Katastrophenszenarien ist... dass ich damit über kurz oder lang noch immer Recht behielt.
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