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Sehwolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 26.03.2006 Beiträge: 10077
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(#545363) Verfasst am: 17.08.2006, 21:12 Titel: Rechtsfrage: Überwachungs-Webcams im Betrieb |
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Ein Kumpel von mir will in seinem Laden (eine Kneipe) ein paar Überwachungskameras installieren.
a) eigentlich müsste er das doch seinen Angestellten mitteilen?
b) müsste er nicht sogar seine Gäste darauf aufmerksam machen?
Danke für Tips
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kolja der Typ im Maschinenraum
Anmeldungsdatum: 02.12.2004 Beiträge: 16631
Wohnort: NRW
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(#545371) Verfasst am: 17.08.2006, 21:22 Titel: |
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Bei den Angestellten bin ich mir ziemlich sicher, dass er sie informieren müsste, bei den Kunden weiß ichs nicht, glaube aber eher nicht.
_________________ Hard work often pays off after time, but laziness always pays off now.
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Axel sexuell gestörtes autistisches Gammelfleisch
Anmeldungsdatum: 13.03.2006 Beiträge: 515
Wohnort: NRW
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(#545496) Verfasst am: 17.08.2006, 23:21 Titel: |
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Auf Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen muss mit einem Schild hingewiesen werden. Ich bin mir allerdings nicht ganz sicher, ob das innere einer Kneipe als öffentlicher Platz gilt. Ich glaube fast, nein. Ich würde mich aber nicht wohlfühlen, wenn ich wüsste, dass ich dabei gefilmt werde, wie ich mich im Suff danebenbenehme...
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hacketaler Frauen ficken ist was für Schwuchteln!
Anmeldungsdatum: 10.02.2005 Beiträge: 6031
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(#545500) Verfasst am: 17.08.2006, 23:23 Titel: |
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es ist doch eigentlich mit diesem thread öffentlich dokumentiert.
hätte ja jeder gast und jeder angestellte lesen können hier
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Sehwolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 26.03.2006 Beiträge: 10077
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(#545505) Verfasst am: 17.08.2006, 23:26 Titel: |
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hacketaler hat folgendes geschrieben: | es ist doch eigentlich mit diesem thread öffentlich dokumentiert.
hätte ja jeder gast und jeder angestellte lesen können hier |
Zuviel HG2G gelesen wa?
"Sprengung wurde angekündigt, hättet ja zum Alpha Centauri fleigen können. Selber schuld, wenn ihr euch nicht um Eure Angelegenheiten kümmert"
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Stefan auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 03.08.2004 Beiträge: 6217
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(#545511) Verfasst am: 17.08.2006, 23:31 Titel: |
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Axel hat folgendes geschrieben: | Ich würde mich aber nicht wohlfühlen, wenn ich wüsste, dass ich dabei gefilmt werde, wie ich mich im Suff danebenbenehme... |
In so einer Kneipe würde ich nicht mal ein Glas Milch trinken.
Abgesehen von der Rechtslage:
Kameras offen: Gäste bleiben aus.
Kameras versteckt: Wenn's rauskommt wird's sich rumsprechen, eventuell sogar Klagen oder Anzeigen geben.
Ich (als Wirt) würd's nicht machen.
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Axel sexuell gestörtes autistisches Gammelfleisch
Anmeldungsdatum: 13.03.2006 Beiträge: 515
Wohnort: NRW
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(#545521) Verfasst am: 17.08.2006, 23:37 Titel: |
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Stefan hat folgendes geschrieben: | Ich (als Wirt) würd's nicht machen. |
Ich frage mich sowieso, was der Wirt damit erreichen will. Eine Kneipe ist doch keine Bank...
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Sehwolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 26.03.2006 Beiträge: 10077
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(#545530) Verfasst am: 17.08.2006, 23:45 Titel: |
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Axel hat folgendes geschrieben: | Stefan hat folgendes geschrieben: | Ich (als Wirt) würd's nicht machen. |
Ich frage mich sowieso, was der Wirt damit erreichen will. Eine Kneipe ist doch keine Bank... |
Ein kleiner Laden. Der Wirt ne arme Sau. Eine(r) von seinen (Teilzeit)-Angestellten klaut wie ein Rabe (Kohle, Schnappes und was sont noch geht).
Das ich selber mal Wirt war, kann ich ihn verstehn. Das zehrt mächtig an den Nerven, geht an die Substanz.
Da ich das im Kern aber so sehe wie die Allgemeinheit hier, habe ich ihm ebenfalls davon abgeraten. Mich interessieren halt die möglichen Rechtsfolgen.
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kolja der Typ im Maschinenraum
Anmeldungsdatum: 02.12.2004 Beiträge: 16631
Wohnort: NRW
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(#545535) Verfasst am: 17.08.2006, 23:48 Titel: |
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Kann sein, dass es bei sehr konkreten Verdachtsmomenten gegen Angestellte in schwerwiegenden Fällen Ausnahmeregelungen gibt, für zeitlich begrenzte Überwachungsmaßnahmen die hinterher aufgedeckt werden müssen.
_________________ Hard work often pays off after time, but laziness always pays off now.
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Stefan auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 03.08.2004 Beiträge: 6217
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(#545537) Verfasst am: 17.08.2006, 23:49 Titel: |
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Sehwolf hat folgendes geschrieben: | Axel hat folgendes geschrieben: | Stefan hat folgendes geschrieben: | Ich (als Wirt) würd's nicht machen. |
Ich frage mich sowieso, was der Wirt damit erreichen will. Eine Kneipe ist doch keine Bank... |
Ein kleiner Laden. Der Wirt ne arme Sau. Eine(r) von seinen (Teilzeit)-Angestellten klaut wie ein Rabe (Kohle, Schnappes und was sont noch geht).
Das ich selber mal Wirt war, kann ich ihn verstehn. Das zehrt mächtig an den Nerven, geht an die Substanz.
Da ich das im Kern aber so sehe wie die Allgemeinheit hier, habe ich ihm ebenfalls davon abgeraten. Mich interessieren halt die möglichen Rechtsfolgen. |
Ich dachte an die Überwachung der Gäste, wie z.B. in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Warum schmeißt er die Person nicht einfach raus?
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kolja der Typ im Maschinenraum
Anmeldungsdatum: 02.12.2004 Beiträge: 16631
Wohnort: NRW
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(#545538) Verfasst am: 17.08.2006, 23:49 Titel: |
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heise.de hat folgendes geschrieben: | Keine verdachtsunabhängige Videoüberwachung am Arbeitsplatz
[...]
Nach der Rechtsprechung des BAG ist eine Überwachung von Arbeitnehmern per Video als schwerer Eingriff in die Rechte der Betroffenen allenfalls dann zulässig, wenn gegen den Überwachten der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers besteht und diese Taten nur mit Hilfe der Überwachung aufzuklären sind. |
_________________ Hard work often pays off after time, but laziness always pays off now.
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Sehwolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 26.03.2006 Beiträge: 10077
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(#545539) Verfasst am: 17.08.2006, 23:51 Titel: |
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Stefan hat folgendes geschrieben: | Ich dachte an die Überwachung der Gäste, wie z.B. in öffentlichen Verkehrsmitteln. | nee wozu das denn Zitat: |
Warum schmeißt er die Person nicht einfach raus? |
Welche ist es denn?
Beweise?
Kündigungsschutz?
Kündigung wegen Diebstahl ist ohnehin nicht "unheikel"?
usw
@kolja.
Ja sowas hatte ich auch im Kopf. Deshalb geht "Überwachung von Angestellten" auch nur in solchen Betrieben mit Kundenverkehr, zB Tankstellen und so
Aber bei Kneipen sieht das dann wieder anders aus als im Handel, vermute ich
Zuletzt bearbeitet von Sehwolf am 17.08.2006, 23:54, insgesamt einmal bearbeitet |
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Stefan auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 03.08.2004 Beiträge: 6217
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(#545541) Verfasst am: 17.08.2006, 23:52 Titel: |
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kolja hat folgendes geschrieben: | heise.de hat folgendes geschrieben: | Nach der Rechtsprechung des BAG ist eine Überwachung von Arbeitnehmern per Video als schwerer Eingriff in die Rechte der Betroffenen allenfalls dann zulässig, wenn gegen den Überwachten der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers besteht und diese Taten nur mit Hilfe der Überwachung aufzuklären sind. |
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Privatdetektiv wäre dann wohl erfolgsversprechender.
Oder: Meine Fresse, eine Kneipe...ein Vier-Augen-Gespräch müßte doch genügen, oder?
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Stefan auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 03.08.2004 Beiträge: 6217
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(#545543) Verfasst am: 17.08.2006, 23:53 Titel: |
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Sehwolf hat folgendes geschrieben: | Stefan hat folgendes geschrieben: | Ich dachte an die Überwachung der Gäste, wie z.B. in öffentlichen Verkehrsmitteln. | nee wozu das denn Zitat: |
Warum schmeißt er die Person nicht einfach raus? |
Welche ist es denn?
Beweise?
Kündigungsschutz?
Kündigung wegen Diebstahl ist ohnehin nicht "unheikel"?
usw |
Aha, dann habe ich das völlig mißverstanden.
Also, irgendjemand klaut, und er will wissen wer. War mir nicht klar.
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Sehwolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 26.03.2006 Beiträge: 10077
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(#545545) Verfasst am: 17.08.2006, 23:56 Titel: |
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Stefan hat folgendes geschrieben: | kolja hat folgendes geschrieben: | heise.de hat folgendes geschrieben: | Nach der Rechtsprechung des BAG ist eine Überwachung von Arbeitnehmern per Video als schwerer Eingriff in die Rechte der Betroffenen allenfalls dann zulässig, wenn gegen den Überwachten der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers besteht und diese Taten nur mit Hilfe der Überwachung aufzuklären sind. |
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Privatdetektiv wäre dann wohl erfolgsversprechender.
Oder: Meine Fresse, eine Kneipe...ein Vier-Augen-Gespräch müßte doch genügen, oder? | Kannste nicht gut machen. Das bringt Möderunruhe in so einen Laden. Sein "Team" ist noch ziemlich jung. Den Laden gibts erst seit ein paar Monaten, dh er kentn die Leute noch nicht gut genug. Ausserdem sind die Leute vllt etwas abgewixter als du dir vorstellen kannst, davon kann ich dir auch leider ein paar Liedchen singen. Mit in die Augen gucken und Geständnis rausleiern ist da nix, idR.
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Stefan auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 03.08.2004 Beiträge: 6217
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(#545558) Verfasst am: 18.08.2006, 00:09 Titel: |
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Sehwolf hat folgendes geschrieben: | Stefan hat folgendes geschrieben: | kolja hat folgendes geschrieben: | heise.de hat folgendes geschrieben: | Nach der Rechtsprechung des BAG ist eine Überwachung von Arbeitnehmern per Video als schwerer Eingriff in die Rechte der Betroffenen allenfalls dann zulässig, wenn gegen den Überwachten der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers besteht und diese Taten nur mit Hilfe der Überwachung aufzuklären sind. |
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Privatdetektiv wäre dann wohl erfolgsversprechender.
Oder: Meine Fresse, eine Kneipe...ein Vier-Augen-Gespräch müßte doch genügen, oder? | Kannste nicht gut machen. Das bringt Möderunruhe in so einen Laden. Sein "Team" ist noch ziemlich jung. Den Laden gibts erst seit ein paar Monaten, dh er kentn die Leute noch nicht gut genug. Ausserdem sind die Leute vllt etwas abgewixter als du dir vorstellen kannst, davon kann ich dir auch leider ein paar Liedchen singen. Mit in die Augen gucken und Geständnis rausleiern ist da nix, idR. |
Paar Jahre her:
Eine Bekannte von mir hatte drei Kioske. In einem, in dem sie selbst lange gearbeitet hatte und der nun von einer Angestellten betreut wurde, gingen schlagartig die Umsätze zurück. Mehrere Inventuren ergaben: nichts.
Per Zufall kam herraus, daß die Angestellte die Gewinnspanne der Waren die sie verkaufte einbehielt und die Artikel, billig aus dem Supermarkt besorgt, wieder ins Regal stellte.
War an einem Sonntags locker 200-300,- DM bei Spirituosen.
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Sehwolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 26.03.2006 Beiträge: 10077
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(#545561) Verfasst am: 18.08.2006, 00:13 Titel: |
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Stefan hat folgendes geschrieben: | Paar Jahre her:
Eine Bekannte von mir hatte drei Kioske. In einem, in dem sie selbst lange gearbeitet hatte und der nun von einer Angestellten betreut wurde, gingen schlagartig die Umsätze zurück. Mehrere Inventuren ergaben: nichts.
Per Zufall kam herraus, daß die Angestellte die Gewinnspanne der Waren die sie verkaufte einbehielt und die Artikel, billig aus dem Supermarkt besorgt, wieder ins Regal stellte.
War an einem Sonntags locker 200-300,- DM bei Spirituosen. |
Eben. Dann rechne dir die Gewinnspanne aus. In nem Kiosk dürfte die ähnlich ärmlich sein, wie bei ner Kneipe. Das FA zB interessiert sich für derlei Schwund nicht. Zahlst also doppelt für derart "geklaute" Ware. Kann so ner Existenz das Genick brechen.
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satsche registrierter User
Anmeldungsdatum: 30.07.2006 Beiträge: 2091
Wohnort: Südhessen
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(#546295) Verfasst am: 19.08.2006, 01:23 Titel: |
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ganz nebenbei, der privatdetektiv baut dann auch eine kamera auf.
_________________ Keiner hat das Recht zu gehorchen. Hannah A.
Das, was lebt, ist etwas anderes als das, was denkt. G. Benn
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Misterfritz mini - mal
Anmeldungsdatum: 09.03.2006 Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien
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(#547018) Verfasst am: 20.08.2006, 09:35 Titel: |
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Sehwolf hat folgendes geschrieben: | Welche ist es denn?
Beweise?
Kündigungsschutz?
Kündigung wegen Diebstahl ist ohnehin nicht "unheikel"? |
du sagtest, der laden existiert erst seit ein paar monaten? da wird der kündigunsschutz sicher noch nicht greifen. hat er mehr als 10 feste mitarbeiter?
dann, es werden ja nicht immer alle mitarbeiter zugleich arbeiten. er muss beobachten, wann am meisten geklaut wird und welche mitarbeiter dann gearbeitet haben. mit ein wenig dienstzeit-kombination wird er schon rausbekommen, wer da klaut. ich weiss, ist aufwendig, aber legal.
und er kann ja aus betriebswirtschaftlichen gründen kündigen. du sagtest doch, so gut geht es dem wirt nicht...
_________________ I'm tapping in the dusternis
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Blondie Blond aus Überzeugung
Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 185
Wohnort: NRW
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(#547027) Verfasst am: 20.08.2006, 10:56 Titel: |
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Axel hat folgendes geschrieben: | Auf Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen muss mit einem Schild hingewiesen werden. Ich bin mir allerdings nicht ganz sicher, ob das innere einer Kneipe als öffentlicher Platz gilt. Ich glaube fast, nein. |
Hat der Wirt in seinem Lokal nicht immer Hausrecht? Sonst hätten die ganzen bösen Türsteher doch gar keine rechtliche Legitimation.
Gruß SuSu.
_________________ "Zwei Dinge erfüllen das Gemüt mit immer neuer und zunehmender Bewunderung und Ehrfurcht je öfter und anhaltender sich das Nachdenken damit beschäftigt: Der bestirnte Himmel über mir und das moralische Gesetz in mir." (Kant)
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Mario Hahna aktiviert
Anmeldungsdatum: 04.04.2005 Beiträge: 9607
Wohnort: München
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(#547031) Verfasst am: 20.08.2006, 11:28 Titel: |
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SusiSunkist hat folgendes geschrieben: | Axel hat folgendes geschrieben: | Auf Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen muss mit einem Schild hingewiesen werden. Ich bin mir allerdings nicht ganz sicher, ob das innere einer Kneipe als öffentlicher Platz gilt. Ich glaube fast, nein. |
Hat der Wirt in seinem Lokal nicht immer Hausrecht? Sonst hätten die ganzen bösen Türsteher doch gar keine rechtliche Legitimation.
Gruß SuSu. |
Und weiter? Kameraüberwachung ist trotzdem nur in engen Grenzen zulässig.
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Blondie Blond aus Überzeugung
Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 185
Wohnort: NRW
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(#547033) Verfasst am: 20.08.2006, 11:38 Titel: |
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Thao hat folgendes geschrieben: | SusiSunkist hat folgendes geschrieben: | Axel hat folgendes geschrieben: | Auf Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen muss mit einem Schild hingewiesen werden. Ich bin mir allerdings nicht ganz sicher, ob das innere einer Kneipe als öffentlicher Platz gilt. Ich glaube fast, nein. |
Hat der Wirt in seinem Lokal nicht immer Hausrecht? Sonst hätten die ganzen bösen Türsteher doch gar keine rechtliche Legitimation.
Gruß SuSu. |
Und weiter? Kameraüberwachung ist trotzdem nur in engen Grenzen zulässig. |
Siehe hierzu:
Zulässigkeit privater Videoüberwachung (insbes. Punkt 3)
Gruß Susu.
_________________ "Zwei Dinge erfüllen das Gemüt mit immer neuer und zunehmender Bewunderung und Ehrfurcht je öfter und anhaltender sich das Nachdenken damit beschäftigt: Der bestirnte Himmel über mir und das moralische Gesetz in mir." (Kant)
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Mario Hahna aktiviert
Anmeldungsdatum: 04.04.2005 Beiträge: 9607
Wohnort: München
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(#547036) Verfasst am: 20.08.2006, 11:49 Titel: |
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Wollte schon meckern, dass sich das auf die Strafverfolgungsorgane bezieht, aber unter 3. ist tatsächlich ein passender Text, sehr schön.
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Valen MacLeod Antitheist
Anmeldungsdatum: 11.12.2004 Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden
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(#548123) Verfasst am: 21.08.2006, 18:52 Titel: |
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Sehwolf hat folgendes geschrieben: | Axel hat folgendes geschrieben: | Stefan hat folgendes geschrieben: | Ich (als Wirt) würd's nicht machen. |
Ich frage mich sowieso, was der Wirt damit erreichen will. Eine Kneipe ist doch keine Bank... |
Ein kleiner Laden. Der Wirt ne arme Sau. Eine(r) von seinen (Teilzeit)-Angestellten klaut wie ein Rabe (Kohle, Schnappes und was sont noch geht).
Das ich selber mal Wirt war, kann ich ihn verstehn. Das zehrt mächtig an den Nerven, geht an die Substanz.
Da ich das im Kern aber so sehe wie die Allgemeinheit hier, habe ich ihm ebenfalls davon abgeraten. Mich interessieren halt die möglichen Rechtsfolgen. |
Wir haben im Kino auch eine montiert. Gerichtet auf den Tresenbereich. Aus Sicherheitsgründen. (!!!)
Soll er sie halt offen so montieren, dass sie keine Gäste erfasst. Vielleicht schreckt das die Bedienung ja ab... besonders, wenn sie nicht weiss, wie weit das Objektiv reicht. Als Begründung soll er angeben: damit man bei Überfällen etwas dokumentieren kann. Es rägt ja dann auch zu ihrer Sicherheit bei.
Ist zwar alles etwas link... aber was solls...
Ich würde da aber nicht arbeiten wollen. Das Gefühl bei der Arbeit ständig beobachtet zu werden... hat was perverses...
_________________ V.i.S.d.P.:Laird Valen MacLeod (Pseudonym!)
"... Wenn das hier das Haus Gottes ist, Junge, warum blühen hier dann keine Blumen, warum strömt dann hier kein Wasser und warum scheint dann hier die Sonne nicht, Bürschchen?!" <i>Herman van Veen</i>
Das Schlimme an meinen Katastrophenszenarien ist... dass ich damit über kurz oder lang noch immer Recht behielt.
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