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Verschandelung (Satellitenschüssel auf Balkon)

 
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Nergal
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11433

Beitrag(#463884) Verfasst am: 02.05.2006, 06:14    Titel: Verschandelung (Satellitenschüssel auf Balkon) Antworten mit Zitat

Ich habe mir vor einiger Zeit eine Sat-Schüssel besorgt und auf dem Balkon aufgestellt, dann bekam ich einen Brief in dem man mir deren Abbau befahl da sie das Haus verschandle (Idioten! Das Gebäude ist seit 1968 nicht mehr renoviert worden).
Nun möchte ich das Ding aber trotzdem gerne in betrieb nehmen.
Wie also kann ich die Schüssel tarnen oder über den Balkon so ausrichten dass sie noch empfang hat?
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Kommissar Plattfuß
Rüpel



Anmeldungsdatum: 13.08.2004
Beiträge: 2353
Wohnort: Düssbuich

Beitrag(#463886) Verfasst am: 02.05.2006, 06:31    Titel: Re: Verschandelung Antworten mit Zitat

Nergal hat folgendes geschrieben:
Idioten!


Ja, genau das!
Gerade für Häuser sollte das Prinzip "Form follows Function" gelten, -schließlich sind die Dinger dazu da, damit Menschen darin Wohnen können. Wenn sie dann auch noch gut aussehen ist das zwar schön, aber nebensächlich.
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#463891) Verfasst am: 02.05.2006, 06:55    Titel: Re: Verschandelung Antworten mit Zitat

Nergal hat folgendes geschrieben:
Ich habe mir vor einiger Zeit eine Sat-Schüssel besorgt und auf dem Balkon aufgestellt, dann bekam ich einen Brief in dem man mir deren Abbau befahl da sie das Haus verschandle (Idioten! Das Gebäude ist seit 1968 nicht mehr renoviert worden).
Nun möchte ich das Ding aber trotzdem gerne in betrieb nehmen.
Wie also kann ich die Schüssel tarnen oder über den Balkon so ausrichten dass sie noch empfang hat?


Schwierig. Soweit ich weiß, gibt es oft Ausnahmen wenn Du belegen kannst, daß Du ausländische / Fremdsprachliche Sender benötigst, die z.B. über Kabel nicht übertragen werden.

Es gibt auch neueSchüsseln, die flach an der Wand montiert werden können: http://alt.digitv.de/Tests/attisat.shtml

(Das Teil wird mit Aufklebern geliefert, so daß Du z.B. daß Mauerwerk immitieren könntest ...)

Eine andere Antenne zu tarnen dürfte eher schwierig werden; freie Sicht auf den Satelliten ist ja unumgänglich (wobei es schon reichen soll, wenn man die Reflektion einer anderne Antenne . einfängt)

Rasmus.
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kolja
der Typ im Maschinenraum
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 16631
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Beitrag(#463984) Verfasst am: 02.05.2006, 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

Soviel ich weiß, müsste der Vermieter eine Aufstellung auf dem Balkon akzeptieren. Sie können Dir ja auch keinen Sonnenschirm auf dem Balkon verbieten.

Was sie nicht akzeptieren müssen, wäre dauerhaftes Anbringen (Dübeln, Verschrauben) an der Außenseite des Gebäudes. Eventuell könnten sie mit Dir darüber streiten, wenn Du die Schüssel am Balkon festschraubst. Dem könntest Du aber ausweichen, indem Du die Schüssel, ähnlich wie einen Schirm, mit einem Betonfuß auf den Balkon stellst.

Oder lies mal hier ab "Satellitenschüssel auf Balkon" nach:
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Satellitenschuessel.htm
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kolja
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 16631
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Beitrag(#463986) Verfasst am: 02.05.2006, 12:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ich war so frei, den Thread-Titel zu ergänzen. Ist ja für manchen eine wertvolle Information, die sollte doch nicht übersehen werden. zwinkern
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Heike N.
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
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Beitrag(#464033) Verfasst am: 02.05.2006, 13:22    Titel: Antworten mit Zitat

kolja hat folgendes geschrieben:
Oder lies mal hier ab "Satellitenschüssel auf Balkon" nach:
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Satellitenschuessel.htm


Da steht aber auch:

Zitat:
Hat der Mieter ohne Erlaubnis die Satellitenschüssel installiert, kann der Vermieter Beseitigung verlangen. Ausnahme: Das Beseitigungsverlangen ist reine Schikane, andere Mieter im Haus haben ebenfalls Satellitenschüsseln installieren lassen und bleiben unbehelligt (AG Augsburg 3 C 5191/97).


Hast wenigstens die Hausverwaltung vorab informiert, Nergal?
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Misterfritz
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Beitrag(#464042) Verfasst am: 02.05.2006, 13:32    Titel: Antworten mit Zitat

wenn du 100 €uro investieren willst/kannst, kaufe die eine mobile anlage, wie sie camper haben. die funktionieren zu hause genauso gut und sind kaum sichtbar.
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kolja
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Beitrag(#464079) Verfasst am: 02.05.2006, 14:45    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Da steht aber auch: [...]

Ja, aber das bezieht sich scheinbar nur auf fest installierte Schüsseln, denn weiter unten steht:

Zitat:
Parabolantenne auf Terrasse oder Balkon erlaubt

Die Aufstellung einer mobilen Parabolantenne auf einem Balkon oder einer Terrasse ist nicht vertragswidrig. Die Aufstellung bewegt sich im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache und ist erlaubt (LG Hamburg 316 S 17/99).

Das Hamburger Landgericht erklärte, dass Mieter, die eine Wohnung mit Balkon oder Terrasse angemietet haben, Balkon oder Terrasse für ihnen geeignet erscheinende Zwecke nutzen dürfen, soweit es sich um Wohnzwecke handelt. Der Begriff Wohnen umfasst alles, was zur Benutzung der gemieteten Räume als existenziellem Lebensmittelpunkt des Mieters und seiner Familie gehört, also die gesamte Lebensführung des Mieters in allen ihren Ausgestaltungen und mit allen ihren Bedürfnissen.

Die Grenzen einer derartigen Berechtigung sind dann überschritten, wenn die Mietsache beschädigt oder gefährdet wird, oder wenn vermeidbare Belästigungen anderer Mieter oder Dritter auftreten.

Zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Balkon- oder Terrassennutzung gehört insbesondere auch das Aufstellen von Gegenständen. Hier dürfen Pflanztöpfe, Tische, Stühle, Hollywood-Schaukeln, Ziergegenstände usw. ohne weiteres aufgestellt werden. Für eine mit dem Bauwerk nicht fest verbundene Parabolantenne gilt nichts anderes. Gefährdungen für das Mietobjekt oder Belästigungen für andere Mieter oder Nachbarn sind nicht gegeben.

Der Vermieter kann sich auch nicht auf optische Einwirkungen durch die Parabolantenne berufen. Solange der Mieter sich im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs bewegt, sind derartige Beeinträchtigungen hinzunehmen.
Quelle: Deutscher Mieterbund / Mietrecht


Heike N. hat folgendes geschrieben:
Hast wenigstens die Hausverwaltung vorab informiert, Nergal?

Würde ich, wenn die Schüssel nur auf dem Balkon steht und nicht fest montiert ist, erstmal nicht tun. Ich würde einfach den Unwissenden spielen und auf die Präzedenzfälle verweisen. Ist natürlich bei Nergal jetzt egal, weil er onehin schon ermahnt wurde.
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Heike N.
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#464080) Verfasst am: 02.05.2006, 14:55    Titel: Antworten mit Zitat

Also, Nergal: wie hast du sie denn nun angebracht? Mr. Green
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kolja
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 16631
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Beitrag(#464101) Verfasst am: 02.05.2006, 15:35    Titel: Antworten mit Zitat

Wohnt Nergal überhaupt in Deutschland? Hier schwirren ja so viele Ösis herum ... dann wäre mein Hinweis natürlich hinfällig.
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Mario Hahna
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Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#464172) Verfasst am: 02.05.2006, 16:44    Titel: Antworten mit Zitat

kolja hat folgendes geschrieben:
Ich war so frei, den Thread-Titel zu ergänzen. Ist ja für manchen eine wertvolle Information, die sollte doch nicht übersehen werden. zwinkern


Ha ha ha. Ich habe sogar entgegen meinen Gepflogenheiten in einen Nergal-Thread geschaut (klingt so juristisch), nur um zu merken dass du für den Titel verantwortlich bist Lachen
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Jolesch
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Anmeldungsdatum: 11.07.2004
Beiträge: 7390
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Beitrag(#464233) Verfasst am: 02.05.2006, 17:35    Titel: Re: Verschandelung (Satellitenschüssel auf Balkon) Antworten mit Zitat

Nergal hat folgendes geschrieben:
Ich habe mir vor einiger Zeit eine Sat-Schüssel besorgt und auf dem Balkon aufgestellt, dann bekam ich einen Brief in dem man mir deren Abbau befahl da sie das Haus verschandle (Idioten! Das Gebäude ist seit 1968 nicht mehr renoviert worden).
Nun möchte ich das Ding aber trotzdem gerne in betrieb nehmen.
Wie also kann ich die Schüssel tarnen oder über den Balkon so ausrichten dass sie noch empfang hat?



Frag doch einfach beim Mieterschutz nach, ist sicher nicht das erste mal das es mit sowas Probleme gibt.

(Wobei ich verstehe, dass es einem mißfällt wenn man plötzlich in Little Istanbul wohnt)
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lemonstar
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Beitrag(#469329) Verfasst am: 08.05.2006, 22:31    Titel: Antworten mit Zitat

Letztens erzählte mir jemand, dass er eine zeitlang seine Schüssel hinter dem Fenster stehen hatte. Hat wohl gut funktioniert.
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eindrucksvolles
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GiordanoBruno
...



Anmeldungsdatum: 01.04.2006
Beiträge: 1516

Beitrag(#469594) Verfasst am: 09.05.2006, 02:00    Titel: Re: Verschandelung (Satellitenschüssel auf Balkon) Antworten mit Zitat

Nergal hat folgendes geschrieben:
Ich habe mir vor einiger Zeit eine Sat-Schüssel besorgt und auf dem Balkon aufgestellt, dann bekam ich einen Brief in dem man mir deren Abbau befahl da sie das Haus verschandle (Idioten! Das Gebäude ist seit 1968 nicht mehr renoviert worden).
Nun möchte ich das Ding aber trotzdem gerne in betrieb nehmen.
Wie also kann ich die Schüssel tarnen oder über den Balkon so ausrichten dass sie noch empfang hat?


Solltest du ein Österreicher sein, oder irgend ein anderer Nichtdeutscher, kannst du die Schüssel aufstellen.
BGH Urteil von 22. Januar 2004
Da kann keiner was dagegen unternehmen, nicht einmal der Denkmalschutz, kein Vermieter oder Mieterversammlung.

gb
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Nergal
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11433

Beitrag(#469616) Verfasst am: 09.05.2006, 05:10    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich wohne in Ö und die Schüssel hat einen Betonfuß.

Ich werde dort mal anrufen!
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GiordanoBruno
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Anmeldungsdatum: 01.04.2006
Beiträge: 1516

Beitrag(#469671) Verfasst am: 09.05.2006, 10:10    Titel: Antworten mit Zitat

Nergal hat folgendes geschrieben:
Also ich wohne in Ö und die Schüssel hat einen Betonfuß.

Ich werde dort mal anrufen!


Wenn du in Österreich wohst und Österreicher bist, hast du wenig Chancen. Das ganze funktioniert nur wenn du in Deutschland wohnst und Ausländer bist.
Sorry.

gb
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