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Reform der Erbschaftssteuer?!
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Sehwolf
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Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#519187) Verfasst am: 10.07.2006, 00:18    Titel: Reform der Erbschaftssteuer?! Antworten mit Zitat

Monitor berichtet: Die große Koalition will die Erbschaftssteuer nächstes Jahr kräftig senken. Die Begründung kennen wir inzwischen: Damit die Erben unter dieser Belastung ihren Betrieb nicht schließen müssen und Arbeitsplätze wegfallen. Im Leben nicht, sagt ein interner Vermerk des Bundesfinanzministeriums, ausgerechnet.
[...]
Peter Krämer, Unternehmer: "Wenn wir die Fakten nehmen, dass im letzten Jahr 200 Milliarden Euro vererbt wurden und nur drei Milliarden Steuern gezahlt wurden, dann entspricht das einer Quote von 1,5 Prozent. 1,5 Prozent sind nur an Erbschaftssteuern fällig geworden und da, meine ich, haben wir einen gewaltigen Nachholbedarf."

Passieren wird jetzt das Gegenteil. Wenn demnächst in Deutschland wieder reiche Firmenpatriarchen sterben, dann können die trauernden Erben Milliarden sparen. Dann nämlich, wenn sie das Betriebsvermögen zehn Jahre lang nicht antasten übt der Staat Steuerverzicht. Ein Paradestück von besonders gelungenem Lobbyismus. Die hohe Erbschaftssteuer sei ein Jobkiller, gefährde den Fortbestand hunderter von Familienbetrieben, besonders im Mittelstand. So zogen die Verbandssprecher jahrelang durch die Lande.


Wurde das hier schon diskutiert?

Ist das jetzt durch?
Gesetz sollte verabschiedet werden am 07.07.2006!

Zitat:
Prof. Lorenz Jarass, Fachhochschule Wiesbaden: "Die Bundesregierung verzichtet in den nächsten 30 Jahren auf mindestens 50 Milliarden Euro Steuereinnahmen, mit einem Federstrich, ohne Not."


Siehe auch zB http://www.aon.com/de/ge/pdf/einblicke/einblicke0606_erbschaftsteuer.pdf
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#519190) Verfasst am: 10.07.2006, 00:21    Titel: Antworten mit Zitat

Endlich mal eine gute Nachricht. Daumen hoch!

Jetzt können die Kaviar-Schnittchen beim Leichenschmaus wieder doppelt so groß ausfallen.
Und das Monument wird auch gleich 5 Meter höher.
Und der kleine Klausi kann gleich seinen Diamanten-Schnuller bekommen, mit goldenen Löffeln im Mund fangen wir dann gar nicht erst an.

Da kann man ja gleich arbeiten gehen, wie die von Reichensteins aus dem Schloss von nebenan. NeinNein
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Sehwolf
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Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#519195) Verfasst am: 10.07.2006, 00:27    Titel: Antworten mit Zitat

venicius hat folgendes geschrieben:
Endlich mal eine gute Nachricht. Daumen hoch!

Jetzt können die Kaviar-Schnittchen beim Leichenschmaus wieder doppelt so groß ausfallen.
Und das Monument wird auch gleich 5 Meter höher.
Und der kleine Klausi kann gleich seinen Diamanten-Schnuller bekommen, mit goldenen Löffeln im Mund fangen wir dann gar nicht erst an.

Da kann man ja gleich arbeiten gehen, wie die von Reichensteins von nebenan. NeinNein

Jetzt mal im Ernst.
Das lief letzte Woche auf Monitor, ist mir im WM-Trubel untergegangen, jetzt grad im Netz gesucht und kaum was gefunden.
Ist das schon druchgejubelt worden? Gibts auch andere Stimmen dazu?


T.
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#519200) Verfasst am: 10.07.2006, 00:34    Titel: Antworten mit Zitat

Offenbar nicht:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_211/index.html
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Jolesch
Freund des kleineren Übels



Anmeldungsdatum: 11.07.2004
Beiträge: 7390
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Beitrag(#519247) Verfasst am: 10.07.2006, 08:27    Titel: Antworten mit Zitat

Was ist denn eigentlich die rechtliche (nach Logik wage ich nicht zu fragen zwinkern ) Begründung dafür, dass der Staat bei schon versteuertem Vermögen nach dem Tod des Steuerzahlers noch mal nachlangen darf?
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Storm by Tim Minchin
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Sehwolf
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Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#519260) Verfasst am: 10.07.2006, 10:04    Titel: Antworten mit Zitat

Jolesch hat folgendes geschrieben:
Was ist denn eigentlich die rechtliche (nach Logik wage ich nicht zu fragen zwinkern ) Begründung dafür, dass der Staat bei schon versteuertem Vermögen nach dem Tod des Steuerzahlers noch mal nachlangen darf?

Darauf würde mich die Antworten unserer "Hausjursiten" brennend interessieren.

Als Nichtjurist sag ich mal einfach: Die "rechtliche Begründung" ist logischerweise immer das jeweils zu verabschiedende Gesetz.
Das Steuerhebungen eine Logik zugrunde liegt, oder sich "logisch" in das gesamte Steuerrecht einordnen lassen, wäre mir völlig neu.
In diesem Fall gehts aber nicht um die Erhebung einer neuen Steuer sondern um die Abschaffung einer solchen. Diese wird begründet mit dem angeblichen Abbau von Arbeitsplätzen durch diese Steuer. Der Monitor-Artikel behauptet, diese Gefahr ist nicht belegbar.
Im Ergebnis bedeutet das ein schleichendes Steuergeschenk in Milliardenhöhe an Besitzende um nicht zu sagen an Supperreiche.


T.
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GermanHeretic
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Anmeldungsdatum: 16.06.2004
Beiträge: 4932

Beitrag(#519262) Verfasst am: 10.07.2006, 10:12    Titel: Antworten mit Zitat

Sehwolf hat folgendes geschrieben:
Im Ergebnis bedeutet das ein schleichendes Steuergeschenk in Milliardenhöhe an Besitzende um nicht zu sagen an Supperreiche.

Das ist Blödsinn. Die Frage ist, ob ein Vermögenstransfer mittels Erbschaft genauso behandelt werden sollte, wie ein Vermögenstransfer bei Veräußerungen. Ich sehe da doch noch einen Unterschied.
Weiterhin besteht bei Familienbetrieben einer gewissen Größe tatsächlich das Problem, daß bei einer Erbschaft die anfallenden Steuern das Unternehmen in den Ruin treiben kann, und wenn es nur die fehlende Liquidität ist, die kurzfristig entsteht. Beim Erben wird schließlich kein Profit generiert, den man abschöpfen könnte.
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"Nehmen Sie einem Durchschnittsmenschen die Lebenslüge, und Sie nehmen ihm zu gleicher Zeit das Glück." (Henrik Ibsen)
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Sehwolf
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Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#519265) Verfasst am: 10.07.2006, 10:20    Titel: Antworten mit Zitat

Vorweg nochmal: Bin da keine Experte - treibe hier auch keine Ideologie oder so - Im Gegenteil dieser Thread dient der Klärung.
GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
...
Weiterhin besteht bei Familienbetrieben einer gewissen Größe tatsächlich das Problem, daß bei einer Erbschaft die anfallenden Steuern das Unternehmen in den Ruin treiben kann, und wenn es nur die fehlende Liquidität ist, die kurzfristig entsteht. Beim Erben wird schließlich kein Profit generiert, den man abschöpfen könnte.

1. Diese Steuer kann in Raten abgestottert werden

2. Kannst du Besipiele für ruinierte Betriebe benennen?

Zitat aus dem oben verlinkten Artikel:
Zitat:
Aber konnten Erben tatsächlich das Geld nicht aufbringen, mussten kleine und mittlere Betriebe dicht machen? Hier im Finanzministerium haben die Beamten das Argument geprüft. Sie haben die Wirtschaftsverbände nach Beispielen gefragt, sie haben in den Statistiken gesucht, sie haben in allen Bundesländern nachgeforscht. Gefunden haben sie nichts. Nur, veröffentlichen durften sie das verblüffende Ergebnis nicht.



T.
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Jolesch
Freund des kleineren Übels



Anmeldungsdatum: 11.07.2004
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Wohnort: Omicron Persei VIII

Beitrag(#519272) Verfasst am: 10.07.2006, 10:36    Titel: Antworten mit Zitat

Sehwolf hat folgendes geschrieben:

Als Nichtjurist sag ich mal einfach: Die "rechtliche Begründung" ist logischerweise immer das jeweils zu verabschiedende Gesetz.


Es wird ja in dem Gesetz irgendetwas ausser "Es ist so, weil es so ist" drinstehen zwinkern

Sehwolf hat folgendes geschrieben:
Im Ergebnis bedeutet das ein schleichendes Steuergeschenk in Milliardenhöhe an Besitzende um nicht zu sagen an Supperreiche.


Lachen Die meisten Deutschen erben den Müller-Konzern? Kaum.

Meistens geht es um einen kleinen Betrieb oder das mühsam zusammengesparte Familien-Haus. Ich kenne keine Berechnung, ich vermute aber, dass die "normalen" Bürger den Haupteil zum Aufkommen der Erbschaftssteuer beitragen und nicht die "Super-Reichen".
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Sehwolf
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Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#519279) Verfasst am: 10.07.2006, 10:46    Titel: Antworten mit Zitat

Jolesch hat folgendes geschrieben:
Sehwolf hat folgendes geschrieben:

Als Nichtjurist sag ich mal einfach: Die "rechtliche Begründung" ist logischerweise immer das jeweils zu verabschiedende Gesetz.


Es wird ja in dem Gesetz irgendetwas ausser "Es ist so, weil es so ist" drinstehen zwinkern

Sehwolf hat folgendes geschrieben:
Im Ergebnis bedeutet das ein schleichendes Steuergeschenk in Milliardenhöhe an Besitzende um nicht zu sagen an Supperreiche.


Lachen Die meisten Deutschen erben den Müller-Konzern? Kaum.

Meistens geht es um einen kleinen Betrieb oder das mühsam zusammengesparte Familien-Haus. Ich kenne keine Berechnung, ich vermute aber, dass die "normalen" Bürger den Haupteil zum Aufkommen der Erbschaftssteuer beitragen und nicht die "Super-Reichen".


Nein
Sorry Jolesch. Du solltest den Artikel wenigstens Lesen. Es geht nicht um private Vermögen, die kleine Doppelhaushäfte, den Sparstrumpf oder ein paar Schatzbriefe, sondern ausschließlich um die Vererbung von Betriebsvermögen. Ich kopiere dir nochmal ein paar Zeilen:
Zitat:


Die Erbschaftssteuerreform, ein dickes Geschenk der Bundesregierung zugunsten einiger weniger. Denn es sind die superreichen Familienunternehmer und die Besitzer großer Aktienpakete, die am nachhaltigsten von der Neuregelung profitieren können, wenn sie in Zukunft vererben. Beispielsweise die Aldi-Brüder, die Familie Quandt, die Familie-Herz, die Familie Braun, Otto Oetker und Oppenheim, um einige zu nennen, die in Deutschland über milliardenschwere Betriebsvermögen verfügen.
Prof. Lorenz Jarass, Fachhochschule Wiesbaden: "Mit diesem neuen Gesetz werden im Wesentlichen reiche Unternehmer begünstigt. Diejenigen, die jetzt für ihr Betriebsvermögen Begünstigungen bekommen, werden alles unternehmen, dass ihr Privatvermögen zukünftig als Betriebsvermögen deklarieren."
Der Steuerexperte Jarass befürchtet, dass mit der Reform der Erbschaftssteuer die Basis entzogen wird. Er hat für Monitor einmal ausgerechnet, wie hoch das Steuergeschenk bezogen auf die nächste Erbengeneration mindestens ausfallen wird.
Prof. Lorenz Jarass, Fachhochschule Wiesbaden: "Die Bundesregierung verzichtet in den nächsten 30 Jahren auf mindestens 50 Milliarden Euro Steuereinnahmen, mit einem Federstrich, ohne Not."


T.
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GermanHeretic
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Beiträge: 4932

Beitrag(#519286) Verfasst am: 10.07.2006, 10:52    Titel: Antworten mit Zitat

Sehwolf hat folgendes geschrieben:

2. Kannst du Besipiele für ruinierte Betriebe benennen?

Zitat aus dem oben verlinkten Artikel:
Zitat:
Aber konnten Erben tatsächlich das Geld nicht aufbringen, mussten kleine und mittlere Betriebe dicht machen? Hier im Finanzministerium haben die Beamten das Argument geprüft. Sie haben die Wirtschaftsverbände nach Beispielen gefragt, sie haben in den Statistiken gesucht, sie haben in allen Bundesländern nachgeforscht. Gefunden haben sie nichts. Nur, veröffentlichen durften sie das verblüffende Ergebnis nicht.


Interessant. Vermutlich finden die Leute andere Mittel und Wege, die Unternehmen zu übertragen, um sich vor Erbschaft ganz zu drücken.
Ich sehe es ganz aktuell im privaten Bereich bei der Hütte meiner Eltern. Sollte ich die mal erben, kann es durchaus sein, daß das Haus verkaufen muß, um mir die Steuern leisten zu können. Wir haben das noch nicht durchgerechnet, aber möglich wär's. Also überlegt man sich vorher eine Mischung aus Schenkung und Verkauf, bei der man günstiger wegkommt.
Am Ende verdienen bei sowas nur die Steuerberater und Anwälte.
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GermanHeretic
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Beiträge: 4932

Beitrag(#519288) Verfasst am: 10.07.2006, 10:54    Titel: Antworten mit Zitat

Sehwolf hat folgendes geschrieben:
Es geht nicht um private Vermögen, die kleine Doppelhaushäfte, den Sparstrumpf oder ein paar Schatzbriefe, sondern ausschließlich um die Vererbung von Betriebsvermögen.

Das ist das große Problem, das sich seit einigen Jahren breitmacht. Unter dem Rotkohl war's bisher am schlimmsten und die neue Regierung scheint's auch nicht besser zu machen: Das Großkapital, die anonymen Kapitalgesellschaften werden gegenüber dem Klein- und Familienunternehmer sowie den Privatleuten massiv bevorteilt. DAS wird uns mittelfristig ruinieren.
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Zuletzt bearbeitet von GermanHeretic am 10.07.2006, 11:09, insgesamt einmal bearbeitet
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Jolesch
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Anmeldungsdatum: 11.07.2004
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Beitrag(#519289) Verfasst am: 10.07.2006, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

Sehwolf hat folgendes geschrieben:

Sorry Jolesch. Du solltest den Artikel wenigstens Lesen. Es geht nicht um private Vermögen, die kleine Doppelhaushäfte, den Sparstrumpf oder ein paar Schatzbriefe, sondern ausschließlich um die Vererbung von Betriebsvermögen.


Ich habe ihn gelesen - ich bezog mich vor allem auf die grundsätzliche Berechtigung der Erbschaftssteuer, aber auch
Zitat:
die am nachhaltigsten von der Neuregelung profitieren können,
heißt ja, auch wenn hier nur Contra-Stimmen gesammelt werden, wohl das mehr als nur die Superreichen davon profitieren könnten, oder?

(Mal davon abgesehen, dass Monitor auch erwähnen sollte was konkret umgesetzt wird und es mit dem audiatur et altera pars etwas genauer nehmen sollte.)
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Sehwolf
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Anmeldungsdatum: 26.03.2006
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Beitrag(#519293) Verfasst am: 10.07.2006, 11:02    Titel: Antworten mit Zitat

Die bisherige Rregelung sieht so aus:
DLG hat folgendes geschrieben:
Beim Übergang von Betriebsvermögen zu Lebzeiten oder von Todes wegen werden ein Freibetrag von 225000 Euro und ein Bewertungsabschlag von 35 % gewährt, wenn das erworbene Betriebsvermögen mindestens fünf Jahre in der Nachfolgegeneration erhalten bleibt. Zum begünstigten Betriebsvermögen gehören inländisches gewerbliches, freiberufliches und land- und forstwirtschaftliches Betriebsvermögen sowie Anteile an Kapitalgesellschaften bei einer Beteiligung von mehr als 25 %. In der Land- und Forstwirtschaft können betriebliche Schulden in voller Höhe abgezogen werden, wenn auf den Freibetrag für Betriebsvermögen und den verminderten Wertansatz verzichtet wird. Ansonsten wird nur ein eingeschränkter Schuldenabzug gewährt.

Die neue Regelung
bundesregierung.de hat folgendes geschrieben:

Darüber hinaus soll zum 1. Januar 2007 die Erbschaftssteuer reformiert werden. Folgende Regelung gilt dann: "Wer zehn Jahre den Betrieb behält, wird keine Erbschaftssteuer mehr zahlen", sagte die Kanzlerin. Dazu gebe es eine Übereinkunft mit den Ländern, die jetzt noch umgesetzt werden müsse.



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Sehwolf
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Anmeldungsdatum: 26.03.2006
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Beitrag(#519296) Verfasst am: 10.07.2006, 11:05    Titel: Antworten mit Zitat

Jolesch hat folgendes geschrieben:
(Mal davon abgesehen, dass Monitor auch erwähnen sollte was konkret umgesetzt wird und es mit dem audiatur et altera pars etwas genauer nehmen sollte.)

Nur um das nochmal klarzustellen. Der Monitor gehört in derlei Fragen nicht zu den Informatinonsquellen, denen ich ich ungeprüft Glauben schenke zwinkern
Erfahrungsgemäß ist es einfacher sich via einer FGH-Diskussion ein möglichst vollstädinges Bild zu machen, als sich selbst mühsam die Infos aus dem Netz zu suchen.


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Jolesch
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Beitrag(#519299) Verfasst am: 10.07.2006, 11:08    Titel: Antworten mit Zitat

GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
Interessant. Vermutlich finden die Leute andere Mittel und Wege, die Unternehmen zu übertragen, um sich vor Erbschaft ganz zu drücken.


Und wenn das dem Mittelstand gelingt, dann wird es auf Konzern-Ebene erst wirklich interessant. zwinkern
Insgesamt imo das Hauptproblem unseres Steuersystems: Es ist zu einem großen Teil unlogisch, kompliziert und unfair Pfeil ergo haben nur wenige ein schlechtes Gewissen bei Vermeidung und Hinterziehung.

Sehwolf hat folgendes geschrieben:

Die neue Regelung
bundesregierung.de hat folgendes geschrieben:

Darüber hinaus soll zum 1. Januar 2007 die Erbschaftssteuer reformiert werden. Folgende Regelung gilt dann: "Wer zehn Jahre den Betrieb behält, wird keine Erbschaftssteuer mehr zahlen", sagte die Kanzlerin. Dazu gebe es eine Übereinkunft mit den Ländern, die jetzt noch umgesetzt werden müsse.



Und das betrifft nur Superreiche? Das gilt doch für den Schuster an der Ecke genauso wie für Müller-Milch.

Sehwolf hat folgendes geschrieben:

Erfahrungsgemäß ist es einfacher sich via einer FGH-Diskussion ein möglichst vollstädinges Bild zu machen, als sich selbst mühsam die Infos aus dem Netz zu suchen.


Da ist was dran zwinkern
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GermanHeretic
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Beitrag(#519301) Verfasst am: 10.07.2006, 11:12    Titel: Antworten mit Zitat

Jolesch hat folgendes geschrieben:
Und das betrifft nur Superreiche? Das gilt doch für den Schuster an der Ecke genauso wie für Müller-Milch.

Nun ja, bei unserem Steuersystem gewinnen die Reichen in absoluten Beträgen immer mehr als die Armen. Jemand, der keine Steuern zahlt, bekommt natürlich von einer Steuersenkung nichts.
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Sehwolf
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Beiträge: 10077

Beitrag(#519305) Verfasst am: 10.07.2006, 11:15    Titel: Antworten mit Zitat

Jolesch hat folgendes geschrieben:

Sehwolf hat folgendes geschrieben:

Die neue Regelung
bundesregierung.de hat folgendes geschrieben:

Darüber hinaus soll zum 1. Januar 2007 die Erbschaftssteuer reformiert werden. Folgende Regelung gilt dann: "Wer zehn Jahre den Betrieb behält, wird keine Erbschaftssteuer mehr zahlen", sagte die Kanzlerin. Dazu gebe es eine Übereinkunft mit den Ländern, die jetzt noch umgesetzt werden müsse.



Und das betrifft nur Superreiche? Das gilt doch für den Schuster an der Ecke genauso wie für Müller-Milch.
Yo klar. Da steht aber nirgends "nur". Da steht "hauptsächlich", was wohl bedeuten soll das von dem 50 Milliarden-Geschenk im wesentlichen einige wenige profitieren werden, bzw diese wenigen in der Summe mehr profitieren werden, als die vielen Schuster.


T.
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Jolesch
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Anmeldungsdatum: 11.07.2004
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Beitrag(#519311) Verfasst am: 10.07.2006, 11:22    Titel: Antworten mit Zitat

GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
Jolesch hat folgendes geschrieben:
Und das betrifft nur Superreiche? Das gilt doch für den Schuster an der Ecke genauso wie für Müller-Milch.

Nun ja, bei unserem Steuersystem gewinnen die Reichen in absoluten Beträgen immer mehr als die Armen. Jemand, der keine Steuern zahlt, bekommt natürlich von einer Steuersenkung nichts.


Die Superreichen hatten bisher schon mehr Instrumente ihrer Steuer zu entgehen, als der 2 Mann-Betrieb - Aus meiner Sicht ein Schritt in die richtige Richtung.

Sehwolf hat folgendes geschrieben:
Yo klar. Da steht aber nirgends "nur". Da steht "hauptsächlich", was wohl bedeuten soll das von dem 50 Milliarden-Geschenk im wesentlichen einige wenige profitieren werden, bzw diese wenigen in der Summe mehr profitieren werden, als die vielen Schuster.


Ich betrachte das eher proportional: Für einen Schuster können 5000€ wichtiger sein, als 20 Mio für Müller Milch
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GermanHeretic
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Beitrag(#519312) Verfasst am: 10.07.2006, 11:24    Titel: Antworten mit Zitat

Sehwolf hat folgendes geschrieben:
50 Milliarden-Geschenk

Jemandem weniger wegzunehmen, sollte man nicht als "Geschenk" bezeichnen. Egal, ob's richtig oder falsch ist.
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kolja
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Beitrag(#519313) Verfasst am: 10.07.2006, 11:26    Titel: Antworten mit Zitat

Ich verstehe nicht, wie man es als "gerecht" empfinden kann, wenn jemandem qua Geburt plötzlich ein riesiges Vermögen zufällt. Meiner Meinung nach sollte der Staat Erbschaften jenseits einer bestimmten Größenordnung (ca. Einfamilienhaus) einfach einbehalten.
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Jolesch
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Anmeldungsdatum: 11.07.2004
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Beitrag(#519314) Verfasst am: 10.07.2006, 11:28    Titel: Antworten mit Zitat

kolja hat folgendes geschrieben:
Ich verstehe nicht, wie man es als "gerecht" empfinden kann, wenn jemandem qua Geburt plötzlich ein riesiges Vermögen zufällt. Meiner Meinung sollte der Staat Erbschaften jenseits einer bestimmten Größenordnung (ca. Einfamilienhaus) einfach einbehalten.


Das Menschenrecht auf Eigentum bedeutet auch, dass ich (bis zu einem gewissen Grad) bestimmen kann was mit meiner Kohle nach meinem Tod geschieht. Schulterzucken

Ich halte dies für richtig und gut - auch wenn manche ihre Haustiere begünstigen noc
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Zuletzt bearbeitet von Jolesch am 10.07.2006, 11:29, insgesamt einmal bearbeitet
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Beitrag(#519315) Verfasst am: 10.07.2006, 11:29    Titel: Antworten mit Zitat

Sehwolf hat folgendes geschrieben:
Die neue Regelung
bundesregierung.de hat folgendes geschrieben:

Darüber hinaus soll zum 1. Januar 2007 die Erbschaftssteuer reformiert werden. Folgende Regelung gilt dann: "Wer zehn Jahre den Betrieb behält, wird keine Erbschaftssteuer mehr zahlen", sagte die Kanzlerin. Dazu gebe es eine Übereinkunft mit den Ländern, die jetzt noch umgesetzt werden müsse.



Eigentlich habe ich damit kein größeres Problem, allerdings finde ich es sehr unverständlich, dass der SPD-Vorschlag, im Gegenzuge eine Arbeitsplatzgarantie für diese Zeit zu verlangen, von der CDU so einfach abgebügelt wurde und die SPD sich das gefallen lässt. Also: die Erbschaftssteuer wird nach einem gewissen Zeitraum dann erlassen, wenn a) der Betrieb weitergeführt wird und b) über diesen Zeitraum die vorhandenen Arbeitsplätze nicht abgebaut werden.
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kolja
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Beitrag(#519316) Verfasst am: 10.07.2006, 11:29    Titel: Antworten mit Zitat

Jolesch hat folgendes geschrieben:
Das Menschenrecht auf Eigentum bedeutet auch, dass ich (bis zu einem gewissen Grad) bestimmen kann was nach meinem Tod damit geschieht.

Dieses Menschenrecht interessiert mich nicht.
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Beitrag(#519317) Verfasst am: 10.07.2006, 11:29    Titel: Antworten mit Zitat

kolja hat folgendes geschrieben:
Ich verstehe nicht, wie man es als "gerecht" empfinden kann, wenn jemandem qua Geburt plötzlich ein riesiges Vermögen zufällt. Meiner Meinung nach sollte der Staat Erbschaften jenseits einer bestimmten Größenordnung (ca. Einfamilienhaus) einfach einbehalten.


Meine Meinung. Allerdings bevorzuge ich den kompletten Verbrauch meines Vermögens (ist dann ja nur der Erlös eines kleinen Einfamilienhauses) zu meinen Lebzeiten. Warum sollte ich etwas übrig behalten? Am Kopf kratzen
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Beitrag(#519319) Verfasst am: 10.07.2006, 11:30    Titel: Antworten mit Zitat

Jolesch hat folgendes geschrieben:
Das Menschenrecht auf Eigentum...


Du würdest das wirklich als Menschenrecht bezeichnen? Am Kopf kratzen
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Jolesch
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Beitrag(#519320) Verfasst am: 10.07.2006, 11:31    Titel: Antworten mit Zitat

kolja hat folgendes geschrieben:
Jolesch hat folgendes geschrieben:
Das Menschenrecht auf Eigentum bedeutet auch, dass ich (bis zu einem gewissen Grad) bestimmen kann was nach meinem Tod damit geschieht.

Dieses Menschenrecht interessiert mich nicht.


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Beitrag(#519324) Verfasst am: 10.07.2006, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
Sehwolf hat folgendes geschrieben:
50 Milliarden-Geschenk

Jemandem weniger wegzunehmen, sollte man nicht als "Geschenk" bezeichnen. Egal, ob's richtig oder falsch ist.


Wieso?
Jemand müsste nach geltenden Recht eine Abgabe leisten. Verzichtet der Staat auf diese Abgabe, sollte das entweder monetär begründet sein (der Staat braucht das Geld nicht) oder ordnungspolitisch.

Wenn auf der einen Seite Leistungen nach Hartz, Bildungsetats und was weiss ich noch gekürzt werden, während auf der anderen Seite ein solcher erheblicher Einnahmeverzicht, der zudem (wenn man dem Monitor-Bericht glauben schenkt) ohne jeglichen ordnungspolitischen Nutzen ist, kann man das durchaus als Geschenk bezeichnen.


Jolesch hat folgendes geschrieben:
Die Superreichen hatten bisher schon mehr Instrumente ihrer Steuer zu entgehen, als der 2 Mann-Betrieb - Aus meiner Sicht ein Schritt in die richtige Richtung.
Versteh ich nicht. Kannst du das erklären?

Jolesch hat folgendes geschrieben:

Ich betrachte das eher proportional: Für einen Schuster können 5000€ wichtiger sein, als 20 Mio für Müller Milch

Das stimmt wohl, du wirst das aber hoffentlich nicht mit einem Argument in dieser Sache verwechseln, wenn doch versuch mir das Argument zu erklären.

T.


Zuletzt bearbeitet von Sehwolf am 10.07.2006, 11:39, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Jolesch
Freund des kleineren Übels



Anmeldungsdatum: 11.07.2004
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Beitrag(#519325) Verfasst am: 10.07.2006, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Jolesch hat folgendes geschrieben:
Das Menschenrecht auf Eigentum...


Du würdest das wirklich als Menschenrecht bezeichnen? Am Kopf kratzen


Nicht nur ich... *hüstel*



Zitat:
Artikel 17.

(1) Jeder Mensch hat allein oder in der Gemeinschaft mit anderen Recht auf Eigentum.
(2) Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.

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Storm by Tim Minchin
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Doc Extropy
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 6149

Beitrag(#519326) Verfasst am: 10.07.2006, 11:37    Titel: Antworten mit Zitat

Jolesch hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Jolesch hat folgendes geschrieben:
Das Menschenrecht auf Eigentum...


Du würdest das wirklich als Menschenrecht bezeichnen? Am Kopf kratzen


Nicht nur ich... *hüstel*



Zitat:
Artikel 17.

(1) Jeder Mensch hat allein oder in der Gemeinschaft mit anderen Recht auf Eigentum.
(2) Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.


Gröhl... Daumen hoch!

Dankeschön! Ich liebe es...
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