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Spekulatia furchteinflößend
Anmeldungsdatum: 27.12.2004 Beiträge: 625
Wohnort: ja
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(#519949) Verfasst am: 10.07.2006, 23:47 Titel: Wann ist Gewalt gerechtfertigt? |
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In Anlehnung an diesen Thread würde mich mal interessieren, wann ihr Gewalt für gerechtfertigt haltet.
Ist Widerstand, der nicht gewaltlos ist, grundsätzlich zu verurteilen? (siehe Link)
Kann man Leben gegeneinander aufrechnen? Gibt es Leben, die mehr wert sind als andere?
Gibt es Taten, die auch aus Notwehr nicht begangen werden dürfen? Ist Gewalt im Angesicht der Zerstörung der Lebensgrundlage eines Wesens Notwehr?
Ist Sachbeschädigung eine Art von Gewalt? Wenn ja, ist sie schlimmer, genau so schlimm oder weniger schlimm als Körperverletzung?
Wer mir eine Freude machen will, darf die Fragen gerne alle beantworten, eigentlich sind sie aber mehr als Anregung gedacht...
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Baldur auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 05.10.2005 Beiträge: 8326
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(#519957) Verfasst am: 11.07.2006, 00:00 Titel: |
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Wikipedia hat folgendes geschrieben: | Gewaltmonopol des Staates
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Das Gewaltmonopol des Staates besteht in der ausschließlich staatlichen Organen zustehenden Legitimation, physische Gewalt auszuüben oder zu legitimieren. Es ist ein Prinzip aller modernen Staaten und gilt seinen Befürwortern als notwendige Bedingung für das Funktionieren jedes rechtlich geordneten Gemeinwesens. Der Begriff wurde von dem Soziologen Max Weber geprägt, Grundzüge sind aber bereits in der politischen Philosophie von Thomas Hobbes vorhanden (speziell der Leviathan).
Die Idee des Gewaltmonopols sieht vor, dass die Angehörigen eines Gemeinwesens darauf verzichten, Selbstjustiz zu üben, d.h. tatsächliche oder vermeintliche Rechte und Ansprüche durch individuelle Ausübung von Zwang durchzusetzen. Vielmehr übertragen sie deren Schutz und Durchsetzung ganz auf die staatlichen Justiz- und Exekutivsorgane - also an Gerichte, Polizei und Verwaltung. Diese wiederum sind in einem demokratischen Staat an das vom Gesetzgeber sanktionierte Recht und Gesetz gebunden.
Die allmähliche Herausbildung des staatlichen Gewaltmonopols seit der frühen Neuzeit gilt seinen Befürwortern als großer zivilisatorischer Fortschritt. Nach deren Meinung fördert es die Wahrung von Rechten und Freiheiten der Gesamtheit aller Staatsbürger und tritt der willkürlichen Machtausübung im Sinne einer einseitigen Parteinahme für Partikularinteressen und damit der strukturellen Gewalt entgegen. Das Gewaltmonopol bedeutet die Absage an Fehde und Blutrache als Mittel der Rechtsdurchsetzung.
Dem möglichen Missbrauch des staatlichen Gewaltmonopols, wie er in diktatorischen und autoritären Regimen an der Tagesordnung ist, sollen in demokratisch verfassten Staaten die Prinzipien der Gewaltenteilung und des Rechtsstaats entgegen wirken.
Ausnahmen vom Monopol der tatsächlichen Gewaltausübung werden überall anerkannt und sind für das Funktionieren der Gesellschaft realistischerweise unabdingbar. Zu nennen sind insbesondere das Recht, sich mit Gewalt gegen rechtswidrige Angriffe zu wehren (Notwehr) und sich vor sonstigen Gefahren zu schützen (Notstand). Früher galt auch das Recht der Eltern, gegenüber ihren Kindern zu Erziehungszwecken Gewalt anzuwenden, aber dieses Recht wurde mit dem Anspruch des Kindes auf eine gewaltfreie Erziehung entsprechend kupiert. Außnahmsweise dürfen auch zivilrechtliche Ansprüche im Wege der Selbsthilfe gewaltsam gesichert oder durchgesetzt werden. Diese Ausnahmen stehen jedoch nicht in einem echten Widerspruch zum Gewaltmonopol. Denn einerseits gelten sie immer nur dann, wenn der staatliche Zwangsapparat die zu schützenden Interessen nicht verteidigen könnte, und andererseits beziehen sie ihre Legitimation vom Staat, indem sie sich in Grenzen bewegen müssen, die vom Staat als dem Inhaber des Gewaltmonopols definiert werden.
Ebenfalls weitgehend anerkannt ist ein privates Widerstandsrecht für den Fall, dass der staatliche Zwangsapparat versagt und selber zur Bedrohung für die Rechte der Privaten wird. Meistens wird es als übergesetzliches Recht verstanden. Es ist jedoch auch denkbar, dass es gesetzlich festgehalten wird, so wie z.B. im deutschen Grundgesetz. |
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Autoterrorist Die Gottespest
Anmeldungsdatum: 23.04.2006 Beiträge: 846
Wohnort: Duisburg
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(#519966) Verfasst am: 11.07.2006, 00:08 Titel: |
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Zitat: | Ist Widerstand, der nicht gewaltlos ist, grundsätzlich zu verurteilen? (siehe Link) | Selbstverständlich nicht. Bei Vergewaltigungen zum Beispiel.
Zitat: | Kann man Leben gegeneinander aufrechnen? Gibt es Leben, die mehr wert sind als andere? | Was verstehst du unter "Wert"? Kein Leben ist mehr oder weniger wert. Nur ist jedes Leben und jede Person anders.
Zitat: | Ist Gewalt im Angesicht der Zerstörung der Lebensgrundlage eines Wesens Notwehr? | Nur solang keine anderen Mittel zur Verfügung stehen.
Zitat: | Ist Sachbeschädigung eine Art von Gewalt? Wenn ja, ist sie schlimmer, genau so schlimm oder weniger schlimm als Körperverletzung? | Ja. Ob Gewalt an einem Objekt schlimmer als Körperverletzung ist, hängt davon ab, welches Objekt beschädigt wurde und wie stark die Körperverletzung ist. Ehrlich gesagt finde ich bspw. die Zerstörung eines Museums schlimmer als einen Schlag gegen den Arm. Andere Behauptungen sind doch nur möchtegern sozial..
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kolja der Typ im Maschinenraum

Anmeldungsdatum: 02.12.2004 Beiträge: 16631
Wohnort: NRW
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(#519967) Verfasst am: 11.07.2006, 00:10 Titel: Re: Wann ist Gewalt gerechtfertigt? |
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Spekulatia hat folgendes geschrieben: | Ist Widerstand, der nicht gewaltlos ist, grundsätzlich zu verurteilen? |
Nicht grundsätzlich, aber das Übel, welches man zu verhindern gedenkt, muss schon gewaltig sein, um den Einsatz von Gewalt zu rechtfertigen.
Spekulatia hat folgendes geschrieben: | Kann man Leben gegeneinander aufrechnen? |
Aufrechnen ist ein pfui-Wort, sagen wir lieber Abwägen. Es könnte passieren, dass man zwischen verschiedenen Übeln wählen muss und dass in beiden Fällen Menschen vorraussichtlich sterben, aber sehr wahrscheinlich würden in die Abwägung noch mehr Aspekte als nur eine Anzahl einfließen.
Spekulatia hat folgendes geschrieben: | Gibt es Leben, die mehr wert sind als andere? |
Grundsätzlich nicht, aber es könnte passieren, dass wir auch noch die Folgen berücksichtigen, die durch die Fortexistenz oder das Fehlen bestimmter Personen zu erwarten sind.
Spekulatia hat folgendes geschrieben: | Gibt es Taten, die auch aus Notwehr nicht begangen werden dürfen? |
Siehe Frage 1.
Spekulatia hat folgendes geschrieben: | Ist Gewalt im Angesicht der Zerstörung der Lebensgrundlage eines Wesens Notwehr? |
Prinzipiell schon.
Spekulatia hat folgendes geschrieben: | Ist Sachbeschädigung eine Art von Gewalt? Wenn ja, ist sie schlimmer, genau so schlimm oder weniger schlimm als Körperverletzung? |
Ja, aber unvergleichlich weniger schlimm, es sei denn, die beschädigte Sache ist für jemandes Überleben notwendig.
_________________ Hard work often pays off after time, but laziness always pays off now.
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Baldur auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 05.10.2005 Beiträge: 8326
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(#519989) Verfasst am: 11.07.2006, 00:34 Titel: |
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Ist Gewalt gerechtfertigt, wenn der Staat, der ja das Gewaltmonopol innehat sich dazu entschließt, seine enormen Schulden dadurch zu tilgen, dass er den Armen das letzte Blut aus den Adern presst und diese dann noch als Schmarotzer und Betrüger bezeichnet, während er die Reichen offen und ohne jede Skrupel begünstigt und ihnen ein Geldgeschenk nach dem Anderen macht? Und, um es noch hinzuzufügen, dabei die Honoratioren ihre Bestechungsgelder in schwarzen Koffern hinter die schweizer Grenze auf ihre schweizer Bankkonten transportieren, wie sie es schon seit Jahrzehnten tun, weil das ja im 3. Reich schon so gut geklappt hat.
In einer solchen Situation würde ich mir einen Robin Hood wünschen, der von mir aus auch RAF heißen könnte.
So, jetzt könnt ihr mich als Terrorsympathisanten sperren.
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Sermon panta rhei
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine
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(#519998) Verfasst am: 11.07.2006, 00:57 Titel: |
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venicius hat folgendes geschrieben: | In einer solchen Situation würde ich mir einen Robin Hood wünschen, der von mir aus auch RAF heißen könnte. |
Wo hat denn die RAF ihre Beute aus Bankueberfaellen an Obdachlose verschenkt?
Nicht, dasz derlei die Ueberfaelle gerechtfertigt haette. Aber Du bastelst hier doch einen Mythos.
_________________ "Der Typ hat halt so seine Marotten" (Sermon über Sermon)
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Baldur auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 05.10.2005 Beiträge: 8326
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(#520003) Verfasst am: 11.07.2006, 01:03 Titel: |
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Sermon hat folgendes geschrieben: | Aber Du bastelst hier doch einen Mythos. |
Was ist Robin Hood denn Anderes?
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Baldur auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 05.10.2005 Beiträge: 8326
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(#520013) Verfasst am: 11.07.2006, 01:26 Titel: |
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venicius hat folgendes geschrieben: | So, jetzt könnt ihr mich als Terrorsympathisanten sperren.  |
Gut, wenn das nach meinem Outing nun doch nicht passiert, kann ich mich ja wieder ernsthafteren Themen widmen, die mir allerdings in letzter Zeit im FGH etwas fehlen. Da wollte ich mal wieder eine kontroverse und für mich interessante Diskussion vom Zaun brechen, muss mich aber nur des Vorwurfes der Verharmlosung von terroristischer Gewalt erwehren. Wobei das gar nicht in meine Intention war. Ich wusste ja nicht, dass wegen eines belanglosen, und öffentlich frei zugänglichen Zitates gleich so ne Welle gemacht wird...
Würde mich aber dennoch interessieren, wann die FGH-User die Umgeheung des staatlichen Gewaltmonopols als legitim erachten würden. Also weiter im Text...
Zuletzt bearbeitet von Baldur am 11.07.2006, 01:31, insgesamt einmal bearbeitet |
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Sermon panta rhei
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine
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(#520015) Verfasst am: 11.07.2006, 01:30 Titel: |
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venicius hat folgendes geschrieben: | Sermon hat folgendes geschrieben: | Aber Du bastelst hier doch einen Mythos. |
Was ist Robin Hood denn Anderes? |
Die RAF gab es wirklich und auch nicht vor etlichen Jahrhunderten. Die Angehoerigen ihrer Opfer leben zumeist noch. Ich sehe keinen aufklaerenden Grund, die RAF in einen verharmlosenden und rechtfertigenden Kontext mit Robin Hood zu stellen.
_________________ "Der Typ hat halt so seine Marotten" (Sermon über Sermon)
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Baldur auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 05.10.2005 Beiträge: 8326
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(#520022) Verfasst am: 11.07.2006, 01:49 Titel: |
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Gut, du hast Recht.
Ich will die RAF auch gar nicht verharmlosen und wollte es auch nie. Mord ist kein legitimes Mittel sofern man nicht von einem Tyrannenmord spricht. Ich denke nur, dass die RAF sich in der Situation sah, mit dem Staat einem solchen Tyrannen gegenüber zu stehen. Und ich sehe momentan eine Entwicklung in Deutschland, die es unter Umständen einigen Mitgliedern wieder als legitim erscheinen mag, zu derartigen Mitteln zu greifen. Aber es mag auch sein, dass ich mich da täusche und die Situation noch nicht prekär genug ist.
Ich bin aber auch überzeugt, dass ich nicht der einzige in diesem Lande bin, der einen derartigen Frust gegenüber der derzeitigen politischen Entwicklung verspürt und dass sich dieser Frust auf die eine oder andere Art und Weise entladen muss und wird.
Um das nochmal deutlich zu machen: ich verharmlose und billige die Taten der RAF nicht. Ich halte den Weg der politischen Partizipation auf demokratischem und legalem Wege durchaus und immernoch für gangbar. Nur müssen die Lethargie und die Frustration über das eigene Unvermögen, die sich in diesem Lande breit gemacht haben abgelegt werden und es muss eine politische Partizipation auf breiter Basis stattfinden.
Mit dem Thread "nicht den falschen Leuten das Richtige erzählen" wollte ich lediglich aufrütteln und dazu animieren, den schönen Worten und der Empörung, die sich auch hier breitgemacht haben einmal konkrete Taten folgen zu lassen. Der Widerstand (sofern er erwogen wird) braucht Organisation. Es genügt nicht immer nur zu warten, bis Andere die Initiative ergreifen, sondern man muss es selbst in die Hand nehmen. Und dafür wird es höchste Zeit. Die Zeiten des lethargischen Selbstmitleides müssen endlich ein Ende haben.
Vielleicht wollte ich mich mit diesem Thread auch nur selbst animieren und habe das auf dieses Forum und seine Teilnehmer übertragen. Dafür möchte ich mich dann entschuldigen.
Vor den Kopf gestoßen fühlte ich mich nur dadurch, dass mir vorgeworfen wurde, ich verharmlose die RAF und bin dann eben auf der Schiene weiter gefahren. Wahrscheinlich war das posting des Zitates viel zu vorschnell und ohne genügende Erläuterung meiner Intention, sonst hätte das eigentlich klar sein müssen.
Ich bitte also darum, derartigen Äußerungen von mir in der näheren Vergangenheit nun keine Berücksichtigung mehr zu scheken, wenn das möglich ist. Es handelte sich lediglich um eine Trotzreaktion, die ich bedauere.
Für mich ist damit das Thema RAF auch gegessen. Wahrscheinlich gehörte die eigentliche Diskussion, die ich damit anregen wollte auch gar nicht hierher.
Für mich bleibt das Fazit, dass etwas passieren muss und dass die Gerechtigkeit und sozial ausgewogene Einsparungen zur Sanierung des Bundeshaushaltes nicht vom Himmel fallen und auch von der Regierung nciht zu erwarten sind, sondern auf der Straße "erkämpft" werden müssen. Mit den mitteln, die dem Bürger legal zur Verfügung stehen.
für mich ist zum Thema RAF EoD.
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Baldur auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 05.10.2005 Beiträge: 8326
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(#520041) Verfasst am: 11.07.2006, 07:18 Titel: |
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venicius hat folgendes geschrieben: | Ebenfalls weitgehend anerkannt ist ein privates Widerstandsrecht für den Fall, dass der staatliche Zwangsapparat versagt und selber zur Bedrohung für die Rechte der Privaten wird. Meistens wird es als übergesetzliches Recht verstanden. Es ist jedoch auch denkbar, dass es gesetzlich festgehalten wird, so wie z.B. im deutschen Grundgesetz. |
Die eigentliche Frage, die sich daraus ergibt ist doch, wann das private Widerstandsrecht, oder sogar die verfassungsmäßige Widerstandspflicht greift.
Wann kann man den staatlichen Zwangs- und Repressionsapparat als Bedrohung für die Rechte der Privaten einstufen?
Welche Voraussetzungen müssen für ein Widerstandsrecht gegeben sein, also die Situation dass die Bevölkerung vor dem Zugriff des Staates geschützt werden muss?
Ist es anhand einer Skala zwischen Demokratie und Diktatur abzulesen, wann die Mittel der legalen politischen Partizipation nicht mehr greifen, wann man also die Demokratischn Strukturen als nutzlos und gescheitert erachten muss und zum Ergreifen von "illegalen" Mitteln gezwungen und verpflichtet ist?
Würde diese Widerstandspflicht auch bedeuten, dass in ihrem Sinne vollübte Straftaten durch eine Nachfolgeregierung und eine neue Verfassung und Legislative nachträglich legitimiert werden, wie im Falle der "Weißen Rose"?
In jedem Falle hätte man bei der Nichtüberwindung des Systems die volle Konsequenz der immernoch bestehenden staatlichen Repressionsorgane zu fürchten.
Zuletzt bearbeitet von Baldur am 11.07.2006, 08:47, insgesamt einmal bearbeitet |
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Biiz registrierter User
Anmeldungsdatum: 02.07.2006 Beiträge: 37
Wohnort: Salzburg
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(#520047) Verfasst am: 11.07.2006, 08:24 Titel: |
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das eigentliche Problem ist die Ächtung, es geht weniger darum die RAF zu analysieren und zu verstehen, sonst könnte man ja feststellen, daß sich jeder Mensch in so eine Richtung entwickelt, stimmen nur die Rahmenbedingungen.
Es muß politisch korrekt sein und daher entbehrt eine Rechtfertigung, was die RAF VERBROCHEN hat jeglicher Logik.
Die Gesellschaft und damit meine ich die 0,000001% der Gesellschaft, die sie aktiv ausmacht (Medien, Politiker, Wirtschaft und intellektuelle Elite) vermittelt den Eindruck man muß ein vollkommener Soziopath sein oder von einem bösen Stern kommen, wenn man gewalttätig oder ausländerfeindlich ist.
Gewalt ist eine ganz menschliche Strategie, unser Staat verfolgt sie ja auch und einfach nur als zweites Bsp Mißtrauen ist eine in vielen Kulturen tief verwurzelte Eigenschaft.
Ich halte es für brandgefährlich sowas einfach zu ächten anstatt sich damit auseinanderzusetzen.
Also meiner Meinung nach ist es unbedingt erforderlich festzustellen oder wenigstens zu diskutieren welche Faktoren die Leute, dazu getrieben haben eine aktive terroristische Organisation zu gründen und welche Faktoren sie zu diesem irrsinnigen und verantwortungslosem Ende geführt hat.
Den das politische Engagemnet der RAF-Mitgl ist bewundernswert und vorbildlich. Ich wünsch mir mehr als 0,0000001% der Bevölkerung, die an unserer Gesellschhaft so intensiv teilhaben wollen.
Versteht mich nicht falsch, ich will hier nicht aufrufen zu irgendwelchen terroristischen Aktivitäten, ich will daß sich Menschen leidenschaftlich engagieren, daß aber auch jedem bewußt ist, welche tiefen Abgründe jeder menschliche Geist in sich bergen kann und man diese nicht verdrängt sondern auf sie aufpaßt.
wenn jeder gleich schreit und so tut als ob ihm der Wunsch nach Gewalt völlig fremd ist, kann man irgendwann nicht mehr mit ihr umgehen
_________________ tritt näher sagte der Scheißhaufen, oder bist du feige?
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AntagonisT Master of Disaster
Anmeldungsdatum: 28.09.2005 Beiträge: 5587
Wohnort: 2 Meter über dem Boden
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(#520051) Verfasst am: 11.07.2006, 08:48 Titel: |
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venicius hat folgendes geschrieben: | Die eigentliche Frage, die sich daraus ergibt ist doch, wann das private Widerstandsrecht, oder sogar die verfassungsmäßige Widerstandspflicht greift.
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Das entscheidet der BGH
_________________ “Primates often have trouble imagining an universe not run by an angry alpha male.”
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Baldur auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 05.10.2005 Beiträge: 8326
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(#520052) Verfasst am: 11.07.2006, 08:53 Titel: |
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AntagonisT hat folgendes geschrieben: | venicius hat folgendes geschrieben: | Die eigentliche Frage, die sich daraus ergibt ist doch, wann das private Widerstandsrecht, oder sogar die verfassungsmäßige Widerstandspflicht greift.
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Das entscheidet der BGH  |
Das muss eben jeder für sich selbst entscheiden. Und die RAF hat so entschieden. Das sie damit falsch lag und die Widerstandspflicht ungerechtfertigt war, hat der BGH entschieden. Das konnte er, weil die RAF nicht erfolgreich war und das System nicht überwunden werden konnte.
Es ist eben immer ein "Spiel" um Alles oder Nichts.
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Rinderwahn dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 02.07.2004 Beiträge: 3013
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(#520055) Verfasst am: 11.07.2006, 09:19 Titel: |
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Der Sir, der die Verminderung von Leid ungleich höher einschätzt, als die ERhöhung des Glückes ohnehin glücklicher, hat sich zu diesem Thema so geäußert, was ich ebenfalls sehr unterstütze.
Sir Karl Popper hat folgendes geschrieben: | In einer Notwehrsituation muss, um "unschuldiges Leben" zu retten, die Verletzung, notfalls der Tod des Angreifers in Kauf genommen werden. Bei Notwehrsituationen zwischen Staaten, muss der Tod einer - möglichst kleinen Menge von Menschen auf beiden Seiten - ebenfalls in Kauf genommen werden! |
Sir Karl Popper hat folgendes geschrieben: | Als Zeuge einer schweren Gewalttat können sie entweder gewaltfrei reagieren und so den Tod des Opfers riskieren, oder Gewalt anwenden und damit selbst normenwidrig handeln. |
Natürlich normenwidrig, weil ich sonst dem größeren Übel helfe.
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GermanHeretic Individualoptimist & Kulturpessimist
Anmeldungsdatum: 16.06.2004 Beiträge: 4932
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(#520087) Verfasst am: 11.07.2006, 10:23 Titel: Re: Wann ist Gewalt gerechtfertigt? |
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Spekulatia hat folgendes geschrieben: | In Anlehnung an diesen Thread würde mich mal interessieren, wann ihr Gewalt für gerechtfertigt haltet. | Wenn's mir oder Leuten, die mir was bedeuten, an die Wäsche geht.
Zitat: | Ist Widerstand, der nicht gewaltlos ist, grundsätzlich zu verurteilen? (siehe Link) | Im obigen Falle nein.
Zitat: | Kann man Leben gegeneinander aufrechnen? | Klar, kann man, sollte man aber nicht.
Zitat: | Gibt es Leben, die mehr wert sind als andere? | Selbstverständlich, meins und das der Leute, die mir was bedeuten.
Zitat: | Gibt es Taten, die auch aus Notwehr nicht begangen werden dürfen? | Ja. Aber nicht besonders viele.
Zitat: | Ist Gewalt im Angesicht der Zerstörung der Lebensgrundlage eines Wesens Notwehr? | Kommt drauf an, was Du unter Lebensgrundlage verstehst.
Zitat: | Ist Sachbeschädigung eine Art von Gewalt? | Ja.
Zitat: | Wenn ja, ist sie schlimmer, genau so schlimm oder weniger schlimm als Körperverletzung? | Weniger schlimm, aber unsere Justiz sieht das wohl oftmals anders.
_________________ "Nehmen Sie einem Durchschnittsmenschen die Lebenslüge, und Sie nehmen ihm zu gleicher Zeit das Glück." (Henrik Ibsen)
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Greasel auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 13.06.2006 Beiträge: 1055
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(#520154) Verfasst am: 11.07.2006, 12:46 Titel: |
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Wenn ich gegenüber einem anderen Lebewesen tötliche Gewalt anwende, dann habe ich vorher seinen Lebenswert in eine Relation zu etwas anderem gesetzt. Beispiel:
Finaler Rettungsschuß (wat fürn perverses Wort) Das Lebensrecht des "bösen" Täters wird bewertet und danach in Relation zum Lebensrecht des "unschuldigen" Opfers gesetzt. Das Ergebnis (Die Erschießung des Täters) ist das Resultat unserer Wertvorstellungen und Normen.
Wenn wir aber nun bereit sind Leben aufgrund von Wertvorstellungen und Normen zu relativieren, was unterscheidet uns dann vom "bösen" Gewalttäter, welcher ja auch nach seinen Vorstellungen und Normen handelt? Ist etwa der Wille, die Wertvorstellung der Mehrheit entscheidend? Wenn ich das bejahe, wäre dann der Holocaust gerechtfertigt?
Ich denke, Leben ist nicht zu relativieren. Wenn ich damit anfange, werden die Grenzen fliessend und verhandelbar. Die Affekthandlung eines einzelnen kann ich verstehen und nachvollziehen. Auch eine Notwehrhandlung. Niemals darf aber der Staat per Gesetz Leben relativieren.
Gruß
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Xamanoth auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.04.2006 Beiträge: 7962
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(#520160) Verfasst am: 11.07.2006, 12:58 Titel: |
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Greasel hat folgendes geschrieben: |
Finaler Rettungsschuß (wat fürn perverses Wort) Das Lebensrecht des "bösen" Täters wird bewertet und danach in Relation zum Lebensrecht des "unschuldigen" Opfers gesetzt. Das Ergebnis (Die Erschießung des Täters) ist das Resultat unserer Wertvorstellungen und Normen.
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Und das zu Recht.
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Ralf Rudolfy Auf eigenen Wunsch deaktiviert.
Anmeldungsdatum: 11.12.2003 Beiträge: 26674
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(#520165) Verfasst am: 11.07.2006, 13:06 Titel: |
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Xamanoth hat folgendes geschrieben: | Greasel hat folgendes geschrieben: |
Finaler Rettungsschuß (wat fürn perverses Wort) Das Lebensrecht des "bösen" Täters wird bewertet und danach in Relation zum Lebensrecht des "unschuldigen" Opfers gesetzt. Das Ergebnis (Die Erschießung des Täters) ist das Resultat unserer Wertvorstellungen und Normen.
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Und das zu Recht. |
Sehe ich auch so. Es geht ja nicht primär darum, den Täter zu erschießen, als vielmehr darum, eine Gefahr für Leib und Leben anderer abzuwenden, wenn dafür kein anderes geeignetes Mittel zur Verfügung steht.
_________________ Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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Baldur auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 05.10.2005 Beiträge: 8326
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(#520168) Verfasst am: 11.07.2006, 13:09 Titel: |
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Wie sähe es denn aus, wenn man zwei Täter töten müsste um ein Leben zu retten?
Ginge die KZ-Rechnung dann auch noch auf?
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Ralf Rudolfy Auf eigenen Wunsch deaktiviert.
Anmeldungsdatum: 11.12.2003 Beiträge: 26674
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(#520174) Verfasst am: 11.07.2006, 13:15 Titel: |
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venicius hat folgendes geschrieben: | Wie sähe es denn aus, wenn man zwei Täter töten müsste um ein Leben zu retten?
Ginge die KZ-Rechnung dann auch noch auf? |
Was für eine KZ-Rechnung bitte?
_________________ Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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Greasel auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 13.06.2006 Beiträge: 1055
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(#520178) Verfasst am: 11.07.2006, 13:22 Titel: |
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Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: |
Sehe ich auch so. Es geht ja nicht primär darum, den Täter zu erschießen, als vielmehr darum, eine Gefahr für Leib und Leben anderer abzuwenden, wenn dafür kein anderes geeignetes Mittel zur Verfügung steht. |
Du willst also eine Gefahr für Leib und Leben anderer abwenden, indem du selbst Leib und Leben gefärdest?
Wir haben dann immer noch eine Situation in der mindestens ein Leben gefärdet ist!
Gruß
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Ralf Rudolfy Auf eigenen Wunsch deaktiviert.
Anmeldungsdatum: 11.12.2003 Beiträge: 26674
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(#520184) Verfasst am: 11.07.2006, 13:28 Titel: |
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Greasel hat folgendes geschrieben: | Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: |
Sehe ich auch so. Es geht ja nicht primär darum, den Täter zu erschießen, als vielmehr darum, eine Gefahr für Leib und Leben anderer abzuwenden, wenn dafür kein anderes geeignetes Mittel zur Verfügung steht. |
Du willst also eine Gefahr für Leib und Leben anderer abwenden, indem du selbst Leib und Leben gefärdest?
Wir haben dann immer noch eine Situation in der mindestens ein Leben gefärdet ist!
Gruß |
Du übersiehst (oder vielleicht willst du es übersehen), daß die Gefahr vom Täter willentlich herbeigeführt wird und auch von ihm beendet werden kann, während sie vom Opfer unfreiwilligerweise erduldet werden muß. Du suggerierst hier, als seien zwei Personen(gruppen) gleichermaßen einer Gefahr ausgesetzt und es würde von Dritten entschieden werden, wer zu retten ist.
_________________ Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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GermanHeretic Individualoptimist & Kulturpessimist
Anmeldungsdatum: 16.06.2004 Beiträge: 4932
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(#520202) Verfasst am: 11.07.2006, 13:50 Titel: |
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Greasel hat folgendes geschrieben: | Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: |
Sehe ich auch so. Es geht ja nicht primär darum, den Täter zu erschießen, als vielmehr darum, eine Gefahr für Leib und Leben anderer abzuwenden, wenn dafür kein anderes geeignetes Mittel zur Verfügung steht. |
Du willst also eine Gefahr für Leib und Leben anderer abwenden, indem du selbst Leib und Leben gefärdest?
Wir haben dann immer noch eine Situation in der mindestens ein Leben gefärdet ist!
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Jawohl und so what. Beim finalen Rettungsschuß wird derjenige eliminiert, der mit der Gefährdung von Leben anfängt.
_________________ "Nehmen Sie einem Durchschnittsmenschen die Lebenslüge, und Sie nehmen ihm zu gleicher Zeit das Glück." (Henrik Ibsen)
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Sehwolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 26.03.2006 Beiträge: 10077
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(#520206) Verfasst am: 11.07.2006, 13:54 Titel: |
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Greasel hat folgendes geschrieben: | Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: |
Sehe ich auch so. Es geht ja nicht primär darum, den Täter zu erschießen, als vielmehr darum, eine Gefahr für Leib und Leben anderer abzuwenden, wenn dafür kein anderes geeignetes Mittel zur Verfügung steht. |
Du willst also eine Gefahr für Leib und Leben anderer abwenden, indem du selbst Leib und Leben gefärdest?
Wir haben dann immer noch eine Situation in der mindestens ein Leben gefärdet ist!
Gruß |
Bitte. Es wird in diesem Falle genau das Leben gefährdet vom welchem die eigentliche Bedrohung ausgeht. Der Erpresser/Entführer/Kidnapper ist Auslöser der Situtaion, er ist nicht das Opfer. Er selbst bedroht das Leben anderer, genau deshalb und nur deshalb wird der "gezielte Tötungsschuß" * angewandt.
Darüber hinaus, ist meines Wissen in den meisten Gesetzen geregelt, dass nur dann "final geschossen" werden darf, wenn eine Gefährdung Dritter ausgeschlossen werden kann. Weitere Regelungen in den verschiedenen Polizeigesetzen (in einigen Ländern ist man übrigens der Meinung die Notstandsregelungen reichen aus, weshalb es keine eigene Gesetzesgebung dazu gibt) stellen sicher, dass da nicht wild rumgeballerrt wird. Es gibt zB in einigen Bundesländern keinen Befehlszwang, dh es kann keinem Polizisten befohlen werden zu schießen. Dadurch wird jedem Glied der Befehskette die Möglichkeit genommen - sich wie auch immer - auf einen Befehlsnotstand zu berufen.
Das ist alles nicht perfekt, ebenso wenig wie wir und die Welt in der wir leben. Eine bessere und sicherer Regelung als diese ist mir nicht bekannt. Auch die Befürchtung eine eigene gesetzliche Regelungen ermutige Polizisten zu ihrer häugfigeren Anwendung sehe ich bisher nicht bestätigt. Ein zu Recht heiß diskutiertes Thema, dennoch die Frage: Wem in der Runde fällt ein konkretes Beispiel ein, in dem tatsächlich der "gezielte Tötungsschuss" angewandt wurde in letzter Zeit oder seit Einführung.
*statt Euphemismus "gezielter Rettungschuss"
T.
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Greasel auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 13.06.2006 Beiträge: 1055
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(#520207) Verfasst am: 11.07.2006, 13:56 Titel: |
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Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Du übersiehst (oder vielleicht willst du es übersehen), daß die Gefahr vom Täter willentlich herbeigeführt wird und auch von ihm beendet werden kann, während sie vom Opfer unfreiwilligerweise erduldet werden muß. Du suggerierst hier, als seien zwei Personen(gruppen) gleichermaßen einer Gefahr ausgesetzt und es würde von Dritten entschieden werden, wer zu retten ist. |
Nein, du übersiehst etwas. Du gehst nämlich unzulässiger Weise davon aus, das der "Täter" etwas falsches (böses) tut, an dessen Ausübung man ihn hindern müsse, und zwar kurioser Weise indem man an ihm die selbe "böse" Tat begeht.
Vorstellungen über Gut und Böse sind aber Standpunktabhängig und können im lauf der Zeit variieren.
Soweit so gut. Die Frage ist jetzt doch, wer darf unter welchen Umständen das Leib und Leben eines anderen bedrohen? Welchen Grund, welche Überzeugung rechtfertigt es einen Menschen zu töten. Können die Überzeugungen eines einzelnen Grund genug sein? Oder sind es die Überzeugungen der Mehrheit?
Gruß
PS
Es ist dabei unwichtig, wer mit welcher Tat anfängt. Die Frage ist nur, ist oder war die Tat gerechtfertigt. Und wer bestimmt was gerechtfertigt ist?
Zuletzt bearbeitet von Greasel am 11.07.2006, 14:01, insgesamt einmal bearbeitet |
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Ralf Rudolfy Auf eigenen Wunsch deaktiviert.
Anmeldungsdatum: 11.12.2003 Beiträge: 26674
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(#520211) Verfasst am: 11.07.2006, 13:58 Titel: |
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Sehwolf hat folgendes geschrieben: |
*statt Euphemismus "gezielter Rettungschuss"
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Ich sehe das gar nicht mal als Euphemismus. Der Begriff Rettungsschuß beschreibt zutreffender Sinn und Zweck des Ganzen, als es der Begriff Tötungsschuß tut.
_________________ Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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Ralf Rudolfy Auf eigenen Wunsch deaktiviert.
Anmeldungsdatum: 11.12.2003 Beiträge: 26674
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(#520215) Verfasst am: 11.07.2006, 14:07 Titel: |
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Greasel hat folgendes geschrieben: | Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Du übersiehst (oder vielleicht willst du es übersehen), daß die Gefahr vom Täter willentlich herbeigeführt wird und auch von ihm beendet werden kann, während sie vom Opfer unfreiwilligerweise erduldet werden muß. Du suggerierst hier, als seien zwei Personen(gruppen) gleichermaßen einer Gefahr ausgesetzt und es würde von Dritten entschieden werden, wer zu retten ist. |
Nein, du übersiehst etwas. Du gehst nämlich unzulässiger Weise davon aus, das der "Täter" etwas falsches (böses) tut, an dessen Ausübung man ihn hindern müsse, und zwar kurioser Weise indem man an ihm die selbe "böse" Tat begeht.
Vorstellungen über Gut und Böse sind aber Standpunktabhängig und können im lauf der Zeit variieren. |
Die Begriffe gut und böse hast allein du ins Feld geführt. Und ja: selbstverständlich muß man einen, der andere als Geiseln nimmt, daran hindern, diese umzubringen. Was denn sonst?! Ich denke, dies ist die weit überwiegende Auffassung unter zivilisierten Menschen.
Darüber hinaus hat der Täter die Möglichkeit, die Gefahr abzuwenden, sein Opfer hat die nicht.
Greasel hat folgendes geschrieben: | Soweit so gut. Die Frage ist jetzt doch, wer darf unter welchen Umständen das Leib und Leben eines anderen bedrohen? Welchen Grund, welche Überzeugung rechtfertigt es einen Menschen zu töten? |
Dafür gibt es Gesetze, das ist ihr Sinn. Und nach denen ist Notwehr ein rechtfertigender Umstand.
_________________ Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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GermanHeretic Individualoptimist & Kulturpessimist
Anmeldungsdatum: 16.06.2004 Beiträge: 4932
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(#520218) Verfasst am: 11.07.2006, 14:15 Titel: |
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Greasel hat folgendes geschrieben: | Nein, du übersiehst etwas. Du gehst nämlich unzulässiger Weise davon aus, das der "Täter" etwas falsches (böses) tut, an dessen Ausübung man ihn hindern müsse, und zwar kurioser Weise indem man an ihm die selbe "böse" Tat begeht.
Vorstellungen über Gut und Böse sind aber Standpunktabhängig und können im lauf der Zeit variieren. [...] Und wer bestimmt was gerechtfertigt ist? |
Warte, bis Dir jemand eine Knarre an den Schädel hält, um ... ach egal was damit zu erreichen. Da wird Dein Hirn ganz schnell rechtfertigen, den Typen wegzupusten, und Du wirst drum betteln, daß das jetzt einer tun möge.
_________________ "Nehmen Sie einem Durchschnittsmenschen die Lebenslüge, und Sie nehmen ihm zu gleicher Zeit das Glück." (Henrik Ibsen)
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Sehwolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 26.03.2006 Beiträge: 10077
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(#520219) Verfasst am: 11.07.2006, 14:17 Titel: |
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Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Sehwolf hat folgendes geschrieben: |
*statt Euphemismus "gezielter Rettungschuss"
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Ich sehe das gar nicht mal als Euphemismus. Der Begriff Rettungsschuß beschreibt zutreffender Sinn und Zweck des Ganzen, als es der Begriff Tötungsschuß tut. |
Nee Nee...
Zum "retten" muss man nicht zwangsweise "töten". Das ist ja die Crux dabei: "Darf der Staat gezielt töten um zu retten". Euphemistisch daran ist es das Töten zu verschweigen und die Konstruktion final zu nennen.
T.
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