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NRW: Klage gegen RU-Pflicht an kommunaler Bekenntnisschule

 
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1666079) Verfasst am: 23.07.2011, 10:19    Titel: NRW: Klage gegen RU-Pflicht an kommunaler Bekenntnisschule Antworten mit Zitat

Ein Präzedenzfall möglicherweise?

Muslimisches Mädchen wird von evangelischer Schule in städtischer Trägerschaft verwiesen, weil die Eltern deren die Teilnahme am Religionsunterricht verweigern.

WAZ
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1666084) Verfasst am: 23.07.2011, 10:44    Titel: Antworten mit Zitat

Ein zweiseitiger ausführlicher Artikel zu dem Fall in der ZEIT:

http://www.zeit.de/gesellschaft/schule/2011-07/bekenntnisschule-religion-unterricht
http://www.zeit.de/gesellschaft/schule/2011-07/bekenntnisschule-religion-unterricht/seite-2
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moritura
pan narrans



Anmeldungsdatum: 01.12.2003
Beiträge: 1358
Wohnort: Berlin

Beitrag(#1666134) Verfasst am: 23.07.2011, 13:10    Titel: Antworten mit Zitat

Tja schwierig.

Die Eltern wussten worauf sie sich einlassen aber
dennoch gilt die Religionsfreiheit m.E. auch an einer sog. Bekenntnisschule.
Schließlich ist die Weltanschauung etwas anderes als z.Bsp. die Liebe zur Musik.

Den Präzedenzfall wollen hier wohl beide Seiten schaffen.
Die Schule, um künftig auch andere zum evangelischen Religionsunterricht zwingen zu können,
die Familie, um sich das Recht zu erstreiten, ihr Kind an einer Bekenntnisschule anmelden zu können. Der Unterschied zwischen einem Schulweg von ein paar Minuten zu einem Schulweg von 3 km ist für ein Grundschulkind doch deutlich und Grund genug, dass Kind an der näheren Schule einzuschulen.
Zumal es nicht gerade zur Integration beiträgt, dass das Kind möglicherweise sogar als einziges in der Nachbarschaft auf eine andere Schule geht.

Eigentlich zeigt der Fall ziemlich klar, das Bekenntnisschulen abzuschaffen sind. Sie fördern die Abgrenzung.
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1669117) Verfasst am: 30.07.2011, 10:37    Titel: Antworten mit Zitat

NRW-Atheisten fordern weltanschaulich neutrale Schule

Pressemitteilung vom 28.07.2011

(Lindlar) Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) Nordrhein-Westfalen verurteilt den Verweis einer muslimischen Drittklässlerin von einer evangelischen Grundschule in Mönchengladbach.

"Der IBKA fordert die Abschaffung der staatlichen Konfessionsschulen zugunsten eines flächendeckenden Angebotes weltanschaulich neutraler Schulen", sagt IBKA-NRW-Sprecher Rainer Ponitka. "Schülerinnen und Schüler an staatlichen Bekenntnisschulen in NRW werden aus ihrem gewohnten sozialen Umfeld geworfen, sobald sie sich gegen die Teilnahme am Religionsunterricht entscheiden. Religion und religiöse Unterweisung haben nur noch einen geringen Stellenwert in der Gesellschaft. Die Werte des modernen Zusammenlebens wie Demokratie, Meinungsfreiheit und Menschenrechte sind gegen Religion und Kirche erstritten worden. Die Ablehnung von Schülerinnen und Schülern aufgrund ihres Glaubens ist ein Relikt aus der Zeit der Glaubenskriege und hat an Schulen des demokratischen Staates nichts verloren."

weitere Infos unter:

http://www.ibka.org/presse11/neutrale-schule1
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immanuela
total südlich



Anmeldungsdatum: 20.05.2009
Beiträge: 1846

Beitrag(#1864102) Verfasst am: 03.09.2013, 23:13    Titel: Antworten mit Zitat

https://www.openpetition.de/petition/online/buelent-soll-mit-seinen-freunden-auf-die-grundschule-in-seiner-nachbarschaft-gehen-duerfen

Achtung, Petition!!!

Zitat:
Am Donnerstag den 5. September 2013 erleben zahlreiche Erstklässler in NRW ihren ersten Schultag. In Paderborn weiß der 6-jährige Bülent (Name geändert) noch nicht, dass er nicht mit seinen Kindergartenfreunden auf die öffentliche Grundschule um die Ecke gehen darf, weil der Schulleiter ihm die Aufnahme verweigern will.

Wir fordern, dass er mit seinen Kindergartenfreunden auf der Grundschule in seinem Wohnviertel aufgenommen wird. Er kennt die Schule schon von Besuchen mit seinem Kindergarten. Seine große Schwester besucht sie schon seit 2 Jahren. Die Stadt Paderborn will Bülent einen Platz an einer Schule zuweisen, die 3,5 Kilometer entfernt ist und zu der er quer durch die Stadt in ein anderes Stadtviertel fahren müsste. Mit dem Bus beträgt sein Schulweg dann ca. 50 Minuten in jeder Richtung. Weil die Eltern ihn nicht jeden Tag zur Schule begleiten könnten, müsste seine Schwester ebenfalls die Schule wechseln.

Begründung:

Was ist passiert? Ein Gericht hat am 30. August entschieden, dass die Schule die Aufnahme von Bülent verweigern darf, weil seine Familie muslimisch ist. Seine Eltern waren bei der Anmeldung nicht bereit zu unterschreiben, dass Bülent am katholischen Religionsunterricht teilnehmen muss. Sie berufen sich auf Art. 7 des Grundgesetzes, wonach die Erziehungsberechtigten das Recht haben, über die Teilnahme ihrer Kinder am Religionsunterricht zu bestimmen. Bülents Schwester besucht den Religionsunterricht übrigens nicht, ebenso wie viele andere Kinder an dieser Schule, die nicht katholisch sind, denn die Schule hat ihre jahrelange liberale Aufnahmepraxis erst letztes Jahr verschärft.

Tatsächlich ist die Schule eine katholische Bekenntnisschule, aber das sind die meisten städtischen Grundschulen in Paderborn, nämlich 15 von 23. Von Bülents Wohnung aus gesehen sind die sechs nächstgelegen Grundschulen Bekenntnisschulen. Und an dieser Schule sind gerade einmal 42% der Schülerinnen und Schüler katholisch. Wenn alle nichtkatholischen Kinder in Paderborn auf Gemeinschaftsgrundschulen gehen würden, wären diese hoffnungslos überfüllt, die Hälfte der katholischen Schulen müsste dagegen geschlossen werden. Auch die 15 Bekenntnisschulen sind übrigens vollständig (!) öffentlich finanziert, die Kirchen müssen keinen Cent dazu beitragen. Diese Schulart, die öffentliche Bekenntnisschule, gibt es nur noch in NRW und Teilen Niedersachsens.

Weitere Informationen unter www.kurzebeinekurzewege.de

Für alle derzeit im Bundestag vertretenen Parteien steht übrigens außer Frage: “Alle Kinder sollen ungeachtet ihres kulturellen Hintergrundes gemeinsam unterrichtet werden.”

Im Wahl-o-mat zur Bundestagswahl beziehen die demokratischen Parteien eindeutig Stellung: „Das Miteinander ist Voraussetzung einer offenen und toleranten Gesellschaft” (FDP) und „Gemeinsamer Unterricht ist ein wichtiges Element unserer Integrationspolitik. Kinder sollen ungeachtet ihrer Herkunft gefördert werden” (CDU). Die Grünen betonen: “Wir wollen keine Sonderung der SchülerInnen nach Sozialstatus, Herkunft der Eltern, Religion oder anderen Merkmalen.”

Wir meinen: Die derzeitige Praxis einer Trennung von Kindern nach ihrer Religion an öffentlichen Grundschulen in NRW ist angesichts der gesellschaftlichen Realitäten nicht mit dem Grundgesetz und den politischen Zielen aller demokratischen Parteien vereinbar. Das Recht von Eltern, über die Teilnahme ihrer Kinder am Religionsunterricht zu bestimmen, ist nicht gewährleistet, wenn 1/3 aller Grundschulen Bekenntnisschulen sind.

_________________
Felix, qui potuit rerum cognoscere causas...
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