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Meine Idee: Kirchensteuer und Geldwäsche

 
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Stingery
Atholik



Anmeldungsdatum: 06.05.2006
Beiträge: 716

Beitrag(#541285) Verfasst am: 11.08.2006, 22:07    Titel: Meine Idee: Kirchensteuer und Geldwäsche Antworten mit Zitat

Die Kirche hat in Deutschland das einmalige Recht, ihre Mitgliedergebühren vom Staat über das Finanzamt einziehen zu lassen. Laut Grundgesetz hat jede offiziell anerkannte Religionsgemeinschaft das Recht, Kirchensteuern zu erheben. Die Christen sind jedoch die Einzigen, die dieses Recht auf so raffgierige Weise für sich ausnutzen und den Staat als Inkassounternehmen gebrauchen.
(Sollten meine hier geäußerten Kenntnisse falsch sein, verbessert mich bitte.)

Da ich die Privilegien, die die Kirche für sich -- mit Förderung durch den Staat -- in Anspruch nimmt, nicht einfach so stehen lassen kann, ohne sie auszunutzen, hatte ich eine Idee, die auf den ersten Blick doch recht simpel wie naiv erscheint -- gebe ich ja zu. Aber dennoch könnte mein "Vorhaben" einige wichtige Veränderungen bewirken.

Es geht um die Gründung einer (Schein-)Religionsgemeinschaft, die berechtigt ist, ebenso wie die Kirche, über den Staat ihre Mitgliederbeiträge als Steuern einzuziehen. Das alleine ist allerdings nichts anderes, was die Kirche macht. Anders bei unserer Religionsgemeinschaft ist aber die Ausgabe des Geldes, das geht nämlich voll und ganz an den Steuerzahler zurück.
Die Kirchensteuer wird brutto von der Lohnsteuer abgerechnet. D.h. der Staat zieht zunächst den Beitrag für die Kirche ab, bevor er seine Steuern berechnet. Wenn für unsere Religionsgemeinschaft desselbe Recht gilt, was wir versuchen werden durchzusetzen, dann lässt sich echte und legale Geldwäsche damit betreiben.
Damit sich das ganze überhaupt für den Steuerzahler lohnt, ist unsere Kirchensteuer sehr hoch angesetzt. Wir ziehen soviel wie gesetzlich möglich als Mitgliederbeitrag vom Bruttolohn ab und geben das eingezogene Geld in voller Höhe dem steuerzahlenden Mitglied zurück, als Schenkung oder als sonstige steuerfreie oder weniger besteuerte Anlage. Weil wir selbst als Religionsgemeinschaft keine Steuern für die eingenommenen Beträge zahlen müssen, so wie die Kirche, lässt sich so auf sehr schöne Weise das schöne viele Geld waschen.

Schritt 1:
Errichtung einer staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft

Schritt 2:
Erlangung des Rechts auf die Eintreibung einer staatlich eingezogenen Kirchensteuer

Schritt 3:
Staatlich legalisierte und subventionierte Geldwäsche durch die Kirchensteuer


Ein Name für unsere neue Religionsgemeinschaft ist schnell gefunden; wir machen aus der freidenkerischen Wesensart eine freidenkerische Weltanschauungsgemeinschaft: das Freidenkertum.

Aber mit welcher Rechtfertigung kann man dieselben Sonderrechte für das Freidenkertum einfordern, die die Kirche genießt?
Der Anspruch auf die gestellten Forderungen an den Staat sollte sich aus der Tatsache ableiten, dass die Werte und die moralischen Maßstäbe, auf die sich unsere Gesellschaft stützt, und ohne die unsere Gesellschaft undenkbar wäre, dem Freidenkertum zu verdanken sind. Es waren Freidenker und Atheisten, die uns mit ihren Taten und Werken von der faschistoiden Werteunterdrückung der Kirche befreit haben. Das Freidenkertum hat unsere Gesellschaft nicht nur auf entscheidende Weise geprägt, sondern erst möglich gemacht. Daher ist es nur recht und billig, wenn der Staat dieselben Rechte, die er ungerechtfertigterweise der Kirche zuspricht, auch dem Freidenkertum zugesteht.
Dazu ist auch sehr viel vorausgehende Pressearbeit notwendig.

Weshalb sollten sich Bürger dazu entscheiden, zum Freidenkertum zu konvertieren?
Da ohnehin über ein Drittel der deutschen Bevölkerung offiziell konfessionslos bzw. konvessionsfrei ist, und darüberhinaus ein großer Teil der Konfessionellen nicht gläubig sind, ist bereits eine potenzielle Zielgruppe von beachtlicher Anzahl gegeben.
Der eigentlich Antrieb sich zum Freidenkertum zu bekennen ist allerdings die Möglichkeit der Steuerersparniss, die mit Hilfe der Kirchensteuer, die der Staat für unsere Religionsgemeinschaft einzieht, ermöglicht wird. Je nach Einkommen raffen sich so mehrere tausend Euro jährlich zusammen, die jeder dem Freidenkertum angehörende Bürger einspart. Man muss schon ein sehr konservativer Christ oder ein ideologisch hochmotivierter Staatsbürger und Steuerzahler sein, wenn man nicht dermaßen viel Geld sparen möchte.

Selbstverständlich wird der Staat nicht einfach tatenlos zusehen, wenn ihm seine Steuereinnahmen immer mehr flöten gehen. Denn das, wovon er nach Abzug unserer Kirchensteuer seine Steuer berechnet, ist wegen der prozenual hoch angesetzten Höhe unserer Kirchensteuer, kaum noch der Rede wert.
Erst ziehen wir (theoretisch) 90% des Lohnes als Mitgliederbeitrag ein, dann berechnet der Staat von den restlichen 10% seine Steuereinnahmen, dann schenken wir dem Steuerzahler den eingezogenen Mitgliederbeitrag in voller Höhe zurück, aber so, dass er dafür keine oder nur wenig Steuern bezahlen muss.
Die Folge wird entweder sein, dass dem Staat die Hände gebunden sind, weil es ja Gesetz ist, oder er wird das Gesetz entsprechend ändern, was auch zur Folge hätte, dass die Kirche nicht mehr ihre Steuern über den Staat einziehen könnte. So oder so, ein guter Ausgang.


Steinigt mich oder jubelt mir zu, diese Idee ist aus Langeweile entstanden und ich hatte einfach Lust ein wenig hier zu schreiben. Wer weiß, vielleicht ist tatsächlich etwas dran und man kann die Idee weiterentwickeln (sofern meine Grundannahmen nicht völlig falsch sind).

Smilie
_________________
Zombie [...bi], der; -[s], -s [engl. zombi(e), westafrik. Wort]: Toter, der ein willenloses Werkzeug dessen ist, der ihn zum Leben erweckt hat.

Christ [k...] der; -en, -en <gr>: siehe Zombie
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#541316) Verfasst am: 11.08.2006, 23:02    Titel: Re: Meine Idee: Kirchensteuer und Geldwäsche Antworten mit Zitat

Stingery hat folgendes geschrieben:
Die Kirche hat in Deutschland das einmalige Recht, ihre Mitgliedergebühren vom Staat über das Finanzamt einziehen zu lassen.


Sie hat das Recht, Kirchensteuer zu erheben. Dass dies die Finanzämter als Dienstleistung anbieten, ist jeweils Ländersache.

Zitat:
Laut Grundgesetz hat jede offiziell anerkannte Religionsgemeinschaft das Recht, Kirchensteuern zu erheben.


Falsch, habe ich dir aber schon mal gesagt. Die Religionsgemeinschaft muss Körperschaft des öffentlichen Rechts sein.

Zitat:
Die Christen sind jedoch die Einzigen, die dieses Recht auf so raffgierige Weise für sich ausnutzen und den Staat als Inkassounternehmen gebrauchen.


Falsch, es gibt auch jüdische Gemeinschaften, die auf diese Art ihre Mitgliedsbeiträge einziehen.


Zitat:

Es geht um die Gründung einer (Schein-)Religionsgemeinschaft, die berechtigt ist, ebenso wie die Kirche, über den Staat ihre Mitgliederbeiträge als Steuern einzuziehen.


Wieviele Jahre willst du diesen Schein mit welchem durchschlagenden Erfolg aufrecht erhalten, um den Körperschaftsstatus zu erreichen? Voraussetzung: die Dauerhaftigkeit und eine große Anzahl an Mitgliedern...
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