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Endgültiger Kirchenaustritt
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SoWhy
The Doctor



Anmeldungsdatum: 21.04.2006
Beiträge: 3216
Wohnort: TARDIS

Beitrag(#540965) Verfasst am: 11.08.2006, 13:17    Titel: Antworten mit Zitat

Stingery hat folgendes geschrieben:
AntagonisT hat folgendes geschrieben:
mir gehts ja nicht um Enttaufungsfeiern oder ähnlichen Firlefanz - sondern darum, dass ich weiterhin in den Akten der Kirche bin, dass ich weiterhin als getauft gelte... Dieses heuchlerische "du bist zwar ausgetreten, aber das interessiert uns eigentlich nicht, du bleibst getaufter Christ..." Schulterzucken

Genau darum geht es mir.
Doch wie gehe ich vor, wenn ich offiziell für die Kirche als Nicht-Mitglied, als nicht-katholisch und nicht-hristlich geführt werden will?

Sich in der Kirche mit dem Kreuz den Rücken kratzen und sich mit dem "heiligen Wasser" das Gesicht waschen? Im Gottesdienst? Vllt sehen sie dich dann als Ketzer an Mit den Augen rollen
_________________
Stop believing - start thinking.
Rise up, rise up!
Live a full life, 'cause when it's over, it's done!
So rise up, rise up! Dance and scream and love

(Cursive - Rise up! Rise up!)
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AntagonisT
Master of Disaster



Anmeldungsdatum: 28.09.2005
Beiträge: 5587
Wohnort: 2 Meter über dem Boden

Beitrag(#540977) Verfasst am: 11.08.2006, 13:26    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
AntagonisT hat folgendes geschrieben:
mir gehts ja nicht um Enttaufungsfeiern oder ähnlichen Firlefanz - sondern darum, dass ich weiterhin in den Akten der Kirche bin, dass ich weiterhin als getauft gelte... Dieses heuchlerische "du bist zwar ausgetreten, aber das interessiert uns eigentlich nicht, du bleibst getaufter Christ..." Schulterzucken


Das sind zwei verschiedene Sachen.

Das Heuchlerische: scheißt der Hund drauf. Ich bin nun wirklich nicht der Typ, der anfängt zu hyperventilieren oder nach den Mods ruft oder meint, verbal die Schnauze einzuschlagen, wenn einer der üblichen Fanatiker meint, mir hiermit einen reintun zu müssen.

Der nicht löschbare Vermerk in den Akten: habe ich bereits als gutes Argument angesehen.


Ich bin auch nicht der Typ, der wegen so was zu 5 Ämtern rennt, um das auszubessern...
hyperventilieren und nach Mods rufen tu ich sowieso nie - wenn du wüsstest wie gelockert ich bin... Cool

ich wollte nur sagen, dass ich es tendenziell eher als negativ empfinden würde... so besser?
_________________
“Primates often have trouble imagining an universe not run by an angry alpha male.”
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Stingery
Atholik



Anmeldungsdatum: 06.05.2006
Beiträge: 716

Beitrag(#541006) Verfasst am: 11.08.2006, 13:41    Titel: Antworten mit Zitat

Oder so gefragt:
Ist es überhaupt schon jemandem gelungen, sich von der geißelnden Hand des Christentums komplett zu lösen?
Oder muss ich erst zu einer anderen Religionsgemeinschaft konvertieren, damit auch die Christen kapieren, dass ich offiziell nicht ihren Glauben teile?

Ist es vielleicht möglich die Taufe, und damit alle folgenden Sakramente, als ungültig erklären zu lassen? Ich kann ja meinen Taufpaten fragen, ob er sich bereit erklärt anzugeben, bei der Taufpatenschaft damals in der Kirche gelogen zu haben.
zwinkern
_________________
Zombie [...bi], der; -[s], -s [engl. zombi(e), westafrik. Wort]: Toter, der ein willenloses Werkzeug dessen ist, der ihn zum Leben erweckt hat.

Christ [k...] der; -en, -en <gr>: siehe Zombie
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Mr.Sunshine
auf Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 06.08.2006
Beiträge: 327

Beitrag(#541016) Verfasst am: 11.08.2006, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

irgendwie hat die kirche doch was vom alkohol


einmal verfallen und dann dein ganzes leben probleme damit, und loskommen is auch nich wirklich einfach...



sry des musste einfach raus Sehr glücklich
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kolja
der Typ im Maschinenraum
Betreiber



Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 16631
Wohnort: NRW

Beitrag(#541021) Verfasst am: 11.08.2006, 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

Ein alter Thread:

Ex-Katholiken: Wollt ihr euch auch kirchenrechtlich von der Kirche trennen?
_________________
Hard work often pays off after time, but laziness always pays off now.
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Stingery
Atholik



Anmeldungsdatum: 06.05.2006
Beiträge: 716

Beitrag(#541027) Verfasst am: 11.08.2006, 14:11    Titel: Antworten mit Zitat

Also brauche ich nur zu einem Pfarrer zu gehen und das apostasia a fide zu beantragen, um exkommuniziert zu werden?
So einfach? Wäre erfreulich!
_________________
Zombie [...bi], der; -[s], -s [engl. zombi(e), westafrik. Wort]: Toter, der ein willenloses Werkzeug dessen ist, der ihn zum Leben erweckt hat.

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GermanHeretic
Individualoptimist & Kulturpessimist



Anmeldungsdatum: 16.06.2004
Beiträge: 4932

Beitrag(#541033) Verfasst am: 11.08.2006, 14:15    Titel: Antworten mit Zitat

Stingery hat folgendes geschrieben:
Also brauche ich nur zu einem Pfarrer zu gehen und das apostasia a fide zu beantragen, um exkommuniziert zu werden?
So einfach? Wäre erfreulich!

Ja und? Davon stehst Du immer noch in deren Akten. Und je nachdem, wo Du in den Akten des Finanzamts stehst, zahlst Du weiterhin Kirchensteuern.
_________________
"Nehmen Sie einem Durchschnittsmenschen die Lebenslüge, und Sie nehmen ihm zu gleicher Zeit das Glück." (Henrik Ibsen)
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#541063) Verfasst am: 11.08.2006, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

Stingery hat folgendes geschrieben:
Ist es vielleicht möglich die Taufe, und damit alle folgenden Sakramente, als ungültig erklären zu lassen?


http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=529489#529489

http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=535499#535499
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"Der Typ hat halt so seine Marotten" (Sermon über Sermon) Der Typ hat so seine Macken
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#541068) Verfasst am: 11.08.2006, 15:01    Titel: Antworten mit Zitat

GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
Stingery hat folgendes geschrieben:
Also brauche ich nur zu einem Pfarrer zu gehen und das apostasia a fide zu beantragen, um exkommuniziert zu werden?
So einfach? Wäre erfreulich!

Ja und? Davon stehst Du immer noch in deren Akten. Und je nachdem, wo Du in den Akten des Finanzamts stehst, zahlst Du weiterhin Kirchensteuern.


Die staatliche Stelle, welche den Austritt aus der Kirchensteuergemeinschaft bescheinigt hat, sendet davon eine Mitteilung an die betreffende Kirche. Der Ausgetretene ist selbst dafuer verantwortlich, mit der erhaltenen Austrittsabescheinigung beim Finanzamt die Loeschung des Konfessionsvermerkes auf seiner Steuerkarte zu veranlassen.

Der Umzug in den Zustaendigkeitsbereich eines anderen Finanzamtes kann dazu fuehren, dasz der Staat einem Steuerbuerger, der laengst ausgetreten ist, erneut einen Konfessionsvermerk auf der Steuerkarte verpasst, z.B., weil die Kirche mit einem Eintrag im Taufregister eine Forderung anmelden moechte. Wer dann als Ausgetretener die Austrittsbescheinigung nicht mehr vorlegen kann, hat ein Problem. Ganz grotesk wird es, wenn Ungetaufte einen Kirchenaustritt nachweisen sollen (Beweislastumkehr!). Derlei Kirchensteuerrasterfahndung wird kirchlicherseits systematisch in Berlin und Brandenburg betrieben und der Staat verhaelt sich willfaehrig.
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Beitrag(#541080) Verfasst am: 11.08.2006, 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

Da man als getaufter Mensch, dem durch die Wasserplemperei in Verbindung mit den Schamanenspruechen angeblich ein "unausloeschliches Siegel zeitlebens aufgepraegt wurde", gar nicht aus der 'Heilsgemeinschaft' der Kirche austreten kann, gibt es theologisch betrachtet gar keinen Austritt aus der Kirche. Der Kirchenaustritt beim Staat in D ist nur ein Austritt aus der Kirchensteuergemeinschaft.
Ob der legitimerweise automatisch die Folge der Exkommunikation, also den Aussschlusz von dem Empfang der 'Sakramente', zur Folge haben darf, ist theologisch umstritten. Der Kirchenaustritt beim Staat in D ist fuer die Kirchenmitgliedschaft im Ausland voellig ohne Belang. Auch die Nationalitaet des Kirchenmitgliedes ist ohne Belang.

An dieser interessegeleiteten Auffassung, dasz die zumeist an wehrlosen Babies von anderen veranlaszte mystische Handlung prinzipiell irreversibel sei, braeuchte man als spaeterer bewuszter Dissident dessen sich ja nicht unbedingt zu stoeren, wenn diese vorgebliche Irreversibilitaet einer Fiktion nicht in dem hiesigen Kontext staatskirchenrechtlicher Privilegien eine sehr reale Bedeutung annaehme.
Denn:
Der Kircheneintritt per Taufe ist zwar eine rein innerkirchliche Angelegenheit, ihr wird aber vom Staat eine Rechtswirksamkeit zuerkannt.

(Kurioserweise verfuegt auch noch der bundesdeutsche Staat das seit der Bismarck'schen Kulturkampfgesetzgebung geltende Verbot einer Durchfuehrung der kirchliche Trauzeremonie, bevor der standesamtliche Rechtsakt stattgefunden hat; was in Verbindung mit dem drohenden Wegfall der Witwerrente bei Wiederverheiratung bei etlichen heiratswilligen verwitweten Christen heutzutage den Kirchenhochzeitstourismus nach Oesterreich auslost, da die dortige Kirchenzeremonie vom hiesigen Staat nicht anerkannt wird, manche aber als Christen ohne kirchlichen Segen nicht verbandelt sein moegen und auch auf die Witwerrente nicht verzichten wollen. Es gibt fast keinen Bereich des bundesdeutschen Staatskirchen(un)rechtswesens, welcher nicht mit absurden Anekdoten gespickt ist und nicht alle davon sind amuesant.)

Der Staat anerkennt, dasz man durch das Mysterium der Taufe nicht nur als zumeist noch gar nicht Religionsmuendiger bereits Kirchenmitglied im Sinne der Bekenntnisgemeinschaft wird, sondern auch, dasz man damit Mitglied des Steuerverbandes Kirche wird - mit der Besonderheit, dasz der Staat fuer die Steuergemeinschaft exclusiv als Inkassounternehmen wirkt.
Die Mitgliedschaft in der Kirchensteuergemeinschaft wird erst dann und auch nur solange finanziell wirksam, wie der Taeufling steuerpflichtiges Einkommen erzielt. Sollte aber ein getauftes Kind unvermutet erben, tritt der Kirchensteuerfall viel eher ein, als erst mit dem Berufsleben.

Der Kirchensteuerhebesatz wird vom zustaendigen Bistum pro Bundesland festgelegt. Daher kann sich die Hoehe der Kirchensteuer bei Aenderung des Wohnsitzes in das Gebiet eines anderen Bistums/Bundeslandes veraendern. Zumindest der Nordelbischen Kirche wurden unterschiedliche
Hebesaetze in einem Bistum gerichtlich untersagt.

Insofern die Kirche ihre Mitgliedsbeitraege ueber den Staat als Kirchensteuer einzieht und theologisch ja keinen Austritt aus der Ecclesia kennt, kann der Taeufling nur aus der Kirchensteuergemeinschaft austreten - und zwar beim Staat! (Dasz dies selbst unter den Bedingungen eines Kirchensteuersystems nicht so sein musz, beweisen einige Kantone der Schweiz.)

In Staaten, wo dieses Kirchensteuerprivileg nicht existiert, geht der nicht mehr Interessierte schlicht zum Gottesdienst nicht mehr hin und stellt ggf. seine Spenden an die Kirchengemeinde ein. Nur dort koennen Kirchen weiterhin mit Taufregisterzahlen einen Mitgliederbestand vorspielen, der real laengst nicht mehr erreicht wird. Und insofern es dort ueberhaupt eine staatliche Religionsstatistik gibt, klafft zwischen dieser und den auf dem Taufregister basierenden Angaben - z.B. der katholischen Kirche in Australien - eine bemerkenswerte Luecke.

In Deutschland hingegen geht es bei der formellen Befreiung von Mitgliedschaft in der Kirchensteuergemeinschaft um einen staatlichen Rechtsakt, welcher sich nicht vollstaendig auf die Mitgliedschaft in der Bekenntnisgemeinschaft auswirkt.


Wer aus dem Ausland kommt und in Deutschland eine Arbeitserlaubnis beantragt, ahnt nichts vom deutschen Kirchensteuerunwesen. Es waere also die Pflicht des hiesigen Staates, bei der vermeintlich harmlosen Frage zur Religionsstatistik ("sind sie getauft?") ueber die Rechtsfolgen der Angabe zu informieren. Derlei wird aber leider systematisch versaeumt. Zudem wird schon mal der aus den USA stammende baptistische Ehegatte einer Muenchner Ex-Katholikin vom Staat zum
katholischen Kirchensteuerzahler gemacht.

Den Rechtakt des Austrittes aus der Kirchensteuergemeinschaft koennen bei noch nicht Religionsmuendigen nur beide Erziehungsberechtigten gemeinsam veranlassen, waehrend es immer mal wieder vorkommt, dasz die Taufe nur von einem Elternteil veranlasst wurde und die katholischen Kirchenvertreter damit ihre eigene CIC-Regel verletzen, dies eigentlich nicht zulassen zu sollen. Die Pointe ist, dasz bei einem Konfliktfall, also der gegen den einen Elternteil vom Anderen veranlassten Taufe des Kindes, der Staat den nur von einem Elternteil danach begehrten
Kirchenaustritt des Kindes gar nicht beurkunden zu koennen behauptet.

Hieran wird eklatant deutlich, wie fatal es ist, dasz der Kircheneintritt nach innerkirchlichen Regeln mit staatlicher Anerkennung einer Rechtsfolge funktioniert, und der Kirchenaustritt nach staatlichen
Regeln ohne Anerkennung seitens der Kirche bezueglich einer nachtraeglichen Folge fuer die Wirkung der Aufnahmezermonie (Taufe).

Inzwischen wird in den meisten Bundeslaendern der Kirchenaustritt durch eine hohe Gebuehr erschwert, der Staat leistet dafuer aber nicht einmal eine Aufbewahrung des Austrittsvermerkes auf Lebenszeit des Ausgetretenen. Und die Kirchen hantieren unverdrossen mit Kirchensteuerforderungen auf der Basis der uralten Taufregister, in welche Austrittsvermerke nicht verzeichnet werden.

Im Gegenteil! Wer als Mensch in den Zustaendigkeitsbereich eines anderen Bistums geraet, der kann u.U. Post im folgenden Stil erhalten:

------------------------------------------------

Feststellung der Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen
Religionsgemeinschaft


Sehr geehrter Herr XXX,

wir wenden uns an Sie, weil Ihre Kirchenzugehörigkeit bisher nicht
hinreichend geklärt werden konnte. Wir bitten um Verständnis, dass die
Kirche das Anliegen hat, diese Frage zu klären. Sicherlich liegt das
auch in Ihrem Interesse. Wer zur Kirche gehört, hat bestimmte Rechte und
auch Verpflichtungen. Wir wollen uns deshalb um Klärung bemühen,
brauchen dazu aber Ihre Mithilfe. Darum möchten wir Sie bitten.

Sie hatten bereits Angaben zur Frage Ihrer Religionszugehörigkeit
gemacht, doch reichen sie leider nicht aus. Wir bitten Sie daher, den
beiliegenden Vordruck auszufüllen, zu unterschreiben und möglichst bald
an uns zurückzuschicken. Wir wären Ihnen dankbar, wenn dies innerhalb
von zwei Wochen geschehen könnte.

Der Vollständigkeit halber möchten wir erwähnen, dass die Kirche befugt
ist, solche Fragen zu stellen.Die Grundlage dafür ist Artikel 140 des
Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 136 Absatz 3 der Weimarer
Reichsverfassung sowie § 88 der Abgabenordnung. Die Abgabenordnung
regelt außerdem in § 90, dass die Fragen vollständig und wahrheitsgemäß
beantwortet werden müssen. Bitte haben Sie dafür Verständnis.

Die Beantwortung unter Verwendung eines Fax-Gerätes ist möglich.

Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag

Seite 2:
Der Fragebogen:

Beinhaltet die Frage nach Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum,
Geburtsnamen, Geburtsort, aktuelle Adresse von XXX und dessen Ehegatte/in

Desweiteren die Fragen:

Bitte die Fragen 1., 2. und 3. jeweils mit "ja" oder "nein" beantworten:

Sind Sie
1. evangelisch getauft?
2. römisch-katholisch getauft?
3. Mitglied einer Freikirche, welcher und seit wann?
4. aus der Kirche ausgetreten, ggf. aus welcher?
a) durch eigene Erklärung?
b) durch Erklärung der Eltern?
c) Wann wurde der Austritt erklärt, zumindest in welchem Jahr?
d) amtliche Stelle, Aktenzeichen?
e) unter welchem Namen (Geburts- /Ehename)?
f) unter welcher Wohnanschrift?
5. wiederaufgenommen worden?
a) in die evangelische Kirche, wann und wo?
b) in die römisch-katholisch Kirche, wann und wo?
6. übergetreten zur
a) evangelischen Kirche, wann und wo?
b) römisch-katholischen Kirche, wann und wo?

auch hier für XXX und den Ehegatten/in

Ich versichere, die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen gemacht zu
haben.

Datum und Unterschrift von beiden


----------------------------------------------------

Wer da als Ausgetretener die vielleicht uralte Austrittsbescheinigung nicht mehr vorweisen kann, dem bereitet der Staat eine unangenehme Ueberraschung: erneute Kirchensteuerpflicht bis zum erneuten Austritt und ggf. Nachforderung der Kirchensteuer auf 5 Jahre!

http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/07.03.2006/2391710.asp
http://www.kirchensteuern.de/Rasterfahndung.htm (viele gute Texte!)
http://www.humanismus.de/pressearchiv/50267395ec105e502.htm
http://www.humanismus.de/downloads/kirchenaustrittserklaerungddr.pdf
http://www.humanismus.de/aktuellesarchiv/50010193b6000a31d.htm
http://www.humanismus.de/aktuellesarchiv/50010193b60022528.htm
http://www.humanismus.de/downloads/weihnachtsamnestie.pdf

Auch kommt es vor, dasz Ungetaufte ploetzlich einen Konfessionsvermerk steuerkartlich vom Staat verpasst bekommen. Und dann sollen diese Leute, die ja nie eine Austrittsbescheinigung hatten, nun beweisen, dasz sie nie Kirchenmitglied waren (eine groteske Form von Beweislastumkehr!). Ein Berliner Gericht hat, obwohl die Evangelische Kirche Berlins keinen Taufvermerk vorweisen konnte,
trotzdem die Klage der Buergerin gegen Kirchensteuerforderungen kuerzlich abgewiesen.

Wenn Sie als Ausgetretener bzw. Nichtkirchenmitglied jedoch mit einem Kirchenmitglied ohne eigenes Einkommen verheiratet sind, werden Sie trotz Nichtmitgliedschaft bzw. Kirchenaustrittes zum "besonderen Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe" herangezogen. Dies geschieht mit
der Begruendung der Unterhaltspflicht und berechnet sich nach der betreffenden Landeskirchgeldtabelle. Kirchgeld ist jedoch immer deutlich niedriger, als Kirchensteuer.
[Mit einem Beschluss hat der Bundesfinanzhof die Erhebung des Kirchgeldes bei glaubensverschiedenen Ehen durch die Evangelische Landeskirche in Wuerttemberg als verfassungsgemaesz beurteilt und eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Finanzgerichts Baden-Wuerttemberg zurueckgewiesen.
Die Richter fuehrten aus, dass es verfassungsrechtlich unbedenklich sei, den Lebensfuehrungsaufwand des kirchenangehoerigen Ehegatten typisierend am Einkommen beider Ehegatten zu orientieren und danach das besondere Kirchgeld zu bemessen
(BFH-Beschluss vom 22.1.2002, Az.9 K 258/00, BFH/NV 2002, 674).]
Es empfiehlt sich also, dasz beide Ehepartner den Kirchenaustritt erklaeren, um auch das Kirchgeld zu vermeiden.

Um hierzulande rechtliche Moeglichkeiten gegen derlei staatlich gefoerdertes Kirchenunrecht zu haben, braucht man mindestens viel Geld und den langen Atem bis zum Verfassungsgericht - mit leider nicht immer guten Chancen.
Ein heutiges Mitglied des IBKA e.V. hat 1995 gegen seine seinerzeitige Kirchensteuerweiterzahlungspflicht nach dem Austritt bis vor das Bundesfinanzgericht geklagt. Da hat die Kirche ganz ploetzlich auf die zuvor streng erhobene Forderung lieber verzichtet, als womoeglich ein fuer sie negatives Grundsatzurteil zu kassieren.

Eine vom IBKA unterstuetzte Petition gegen die Kirchenaustrittsgebuehren ist beispielsweise in Niedersachsen vor einigen Jahren gescheitert.
Wenn schon die Kirchen ihre Mitgliederverwaltung vom Staat komfortabel betrieben erhalten, dann soll wenigstens auch die Kirche dem Staat den Verwaltungsaufwand dafuer vollstaendig erstatten - so, wie es ja einen staatlichen Einbehalt von den Kirchensteuereinnahmen als Verwaltungsaufwandserstattung gibt.

http://ibka.org/presse06/pm0321.html


Der Staat behaelt - je nach Bundesland - 2,5 bis 4,5 % des Kirchensteueraufkommens als Verwaltungsgebuehr ein.
Vor wenigen Jahren haben mal einige Steuerreformer argumentiert, dieser Abschlag sei ueberteuert, da ja inzwischen die Finanzverwaltung computerisiert worden sei. Die Kirchen haben sich sehr bemueht, diese Debatte nicht zu befeuern, da sie jedes Thematisieren ihrer Privilegien als potentielle Gefaehrdung derselben betrachten.

Dazu ist zu sagen:

1. Es hat nie eine neutrale Feststellung darueber gegeben, welche Kosten dem Staat durch die Eintreibung der Kirchensteuer entstehen. Insofern sagt der Verweis auf die technologische Aufruestung nicht unbedingt das Geschluszfolgerte aus.

2. Die eigentlichen Kosten entstehen in den Lohnbueros der Unternehmen, welche ja die Kirchensteuer - unentgeldlich! - berechnen. Insofern hege ich den Verdacht, dasz die Behauptung stimmen koennte, der Staat bereichere sich bei dem Abzug. Das ist aber - s.u. - eine Milchmaedchenrechnung!



Dies fuehrt nicht zu der Schluszfolgerung, zu fordern, die Verwaltungsgebuehren zu senken:

3. Die Kirchen wuerden mit einer kircheneigenen Finanzverwaltung einen wesentlich hoeheren Anteil des Kirchensteueraufkommens dafuer aufwenden muessen, als sie jetzt dem Staat abtreten. Der staatliche Einzug ist also fuer die Kirchen ein gutes Geschaeft. Zudem greift der Kirchensteuerabzug beim Bruttolohn, vor - beispielsweise - den nettolohnbezogenen Unterhaltsanspruechen der geschiedenen Gattin. Die Kirchen bekommen (nach dem Staat) immer zuerst ihr Geld! Jeder Verein hat Probleme mit umzugsverschollenen und schlicht nichtzahlenden Mitgliedern. Der Kirchenmitgliedsbeitragseinzug via Unternehmer/Finanzamt ist eine viel solidere Zugriffsmoeglichkeit.


4. Dadurch, dasz die Kirchensteuer in besonder Weise steuerlich abzugsfaehig ist, subventioniert der Staat den Kirchenmitgliedern die Kirchenmitgliedschaft. Dieser Steuerverlust uebersteigt bereits deutlich den Anteil, welcher von den Kirchensteuereinnahmen fuer soziale Zwecke ausgegeben wird.

5. Dazu treten dann die direkten (Staatsdotationen usw.) und indirekten (Steuerermaeszigungen) Kirchensubventionen. Damit liegt dann der Transfer in die Kirchen beim 25-fachen dessen, was ueber Verwendung fuer soziale Zwecke aus den Kirchensteuerreinnahmen der Kirchen hochgeruehmt in die Gesellschaft zurueckflieszt.

6. Das Kirchensteuersystem wurde an die Lohn- und Einkommenssteuer gekoppelt. Dies war jahrzehntelang eine Garantie fuer Einnahmewachstum. Pensionaere mit gutem Einkommen zahlen nichts. Den Besserverdienenden gewaehren die Kirchen eine Kappung. Das System ist also nicht solidarisch.
Seit die Arbeitsgesellschaft in der Krise steckt, wird in jedem Sommerloch versucht, hoechst fragwuerdige "Reformen" des Kirchensteuersystems zu ventilieren. Meist wird suggeriert, die Nichtkirchenmitglieder lebten parasitaer und sollten daher zu einer Ersatzsteuer herangezogen werden. Oft wird das italienische Kultursteuermodell herangezogen. In Italien geht es jedoch um 0,8% und nicht um 9% von der Lohn- und Einkommensteuer. Zudem sind die Hauptprofiteure auf den staatlich lizensierten Listen der Kultursteuerempfaenger wieder kirchliche Einrichtungen.


Zurueck zum Kirchenaustritt beim Staat.

Die Frage, ob die Gebuehren beim Kirchenaustritt eine Einschraenkung des Grundrechts der Weltanschauungsfreiheit darstellen, ist natuerlich von kirchenfreundlichen Verfassungsrichtern schon "geklaert" worden (zumal ja bereits in vielen Bundeslaendern Gebuehren dafuer erhoben werden).

Eine wichtige Argumentation fehlt in diesem Zusammenhang jedoch noch:
Dass der Kirchenaustritt gegenueber einer staatlichen Behoerde erklaert werden muss, entstand ja historisch aus der Situation, dass die katholische Kirche die Taufe als ein (unausloeschliches) Siegel interpretierte und daher einen Kirchenaustritt grundsaetzlich nicht anerkannte (und die Ausgetretenen auch nicht aus der Kirchensteuerpflicht entlassen wollte).

Der Staat sprang hier -- relativ spaet -- ein, indem er den Kirchenaustritt registrierte und den Kirchen und dem Ausgetretenen bescheinigte. Seither haben wir in Deutschland den Kirchenaustritt gegenueber einer staatlichen Behoerde zu erklaeren.
Heute gibt es jedoch ueberhaupt keinen Grund mehr fuer diesen umstaendlichen, zeitaufwendigen und buerokratischen Akt. Der Kirchenaustritt koennte (wie in einigen Kantonen der Schweiz) auch einfach gegenueber den Kirchen erklaert werden.
Die eigentliche Sparmasznahme des Landes waere also, den Kirchenaustritt voellig neu zu regeln. Zudem sollte aus einer innerekirchlichen Zermonie (Taufe) keine Rechtfolge m Staat (=Kirchensteuerpflicht) entstehen. Dies muesste dann aber konsequent fuer alle derartigen Rituale gelten. Also waere auch die Kulturkampfgesetzgebung aufzuheben, welche die Durchfuehrung der kirchlichen Trauzeremonie, bevor der Rechtakt im Standsamt stattfand, unter Strafe stellt. Ob und wann seine Buerger an Kirchenzeremonien teilnehmen, geht den Staat nichts an! Kirchenzeremonien sind rechtlich als bedeutungslos einzustufen.

Eine Registrierung (Beglaubigung) des Austritts (durch Standesaemter bzw. Amtsgerichte) ist jedoch keine Leistung gegenueber dem Austrittswilligen, sondern vor allem gegenueber der Kirche! Sie erhaelt (wie der Ausgetretene) eine eigentlich rechtswirksame beglaubigte Bescheinigung -- mit einem Unterschied: Die Kirchen erhalten sie kostenlos. Die Austretenden benoetigen diese Bescheinigung aktuell gegenueber dem Finanzamt und spaeter als Nachweis gegenueber den Kirchen bzw. den Kirchensteuerbehoerden. Daher ist die Bescheinigung des Kirchenautritts eigentlich eine Leistung, die der Staat gegenueber den bzw. fuer die Kirchen erbringt.

[Man koennte daher spaszeshalber fordern, dass auch bzw. gerade die Kirchen fuer diesen (voellig unnoetigen) Verwaltungsakt des Staates Gebuehren zahlen sollen. (Was glauben Sie, wie schnell die heutige Regelung von den Kirchen gekippt wuerde und der Austritt per einfachem Einschreiben oder per Erklaerung auf dem Pfarrbuero moeglich waere!)]

Leider wird es so nicht werden. Die Gebuehren sind inzwischen leider auch in NRW eingefuehrt worden, weil sich einige CDU-Hanseln damit profilieren wollen. Sie wollen zweierlei: Kosten abwaelzen / Geld einnehmen und den Kirchenaustritt erschweren und sich dadurch indirekt bei den Kirchen anbiedern.

Grundsaetzlich ist der IBKA e.V. natuerlich der Auffassung, dasz der staatliche Kirchensteuereinzug ganz abgeschafft gehoert. Die Kirchen sollten ihre Mitgliedsbeitraege - wie jeder Verein auch - selbst eintreiben. Zudem sollte Kirchenmitgliedschaft auf einem expliziten Beitritt religionsmuendiger Menschen beruhen und nicht aus dem von Erziehungsberechtigten veranlassten Wasserritual an unmuendigen Babies.

Es fehlt aber voellig an jeglicher Bereitsschaft im politischen Raum, die staatlich geschaffene Situation, der Verletzung von Grundrechten durch staatskirchenrechtliche Privilegien, als Thema wahrzunehmen. Statt dessen ist dort eine Haltung verbreitet das Falsche noch auf weitere Organisationen auszuweiten (pauschale Zuweisung von Migranten zum Islam und Integration ueber Privilegierung islamischer Verbaende).

Das Konzept, einer rituellen Reinigung von einer eingebildeten "Erbsünde" durch die Taufe, ist - um auch mal etwas Religionskritisches anzumerken - in meinen Augen eigentlich menschenverachtend und steht im Gegensatz zu aufgeklärtem und vernunftgeleitetem Denken. Wenn aber streng christliche Eltern diesem Irrationalismus fröhnen, ist hierzulande die entsprechend einseitige Abrichtung des Nachwuches rechtlich gesichert.

In der Praxis ist jedoch die Kindstaufe häufig nur noch eine inhaltlich entleerte Konvention. Auch die Taufpaten sind längst zu Geschenkebringern mutiert, statt als gesellschaftliche Kontrollinstanzen
der konfessionellen Erziehungsarbeit der Eltern zu fungieren. Dazu passt eine verbreitete Haltung, die Kirchensteuer nicht zahlen zu wollen, aber die kirchlichen Zermonien weiterhin abzugreifen: Selbst hat man sich von Kirche längst entfernt, zwingt aber den eigenen Nachwuchs wie selbstverständlich per Taufe wieder hinein. Dabei gibt es von Namensfeiern, über weltliche Hochzeiten, bis zu freien Bestattungssprechern zahlreiche nichtkirchliche Alternativen auf dem
Markt. Wer nicht ausdrücklich wähnt, es gebe nur ein durch die Kirche vermittelbares 'Heil', hat längst die freie Auswahl!

Der Kirchenaustritt befreit leider nicht von der Mitfinanzierung saemtlicher anderen staatlichen Transferzahlungen an die Kirchen:
Der Kirche sind wesentliche Steuern ermaeszigt (indirekte Subvention) oder erlassen, ein erheblicher Teil der innerkirchlichen Aufgaben (Bischofsgehaelter usw.) wird oeffentlich finanziert
(direkte Subvention).
Im Sozialen Sektor finanziert der Staat auch kirchliche Einrichtungen. Die kirchlichen Krankenhaeuser sind beispielsweise zu 100% ueber das Krankenversicherungssystem oeffentlich finanziert.

Es gibt auch noch andere Gruende, aus der Kirche auszutreten, als nur den, sich die Kirchensteuerzahlungen zu ersparen.
Allerdings hat man sich damit Arbeitsplaetze im kirchlichen Sektor versperrt:
In kirchlichen Einrichtungen gilt das allgemeine staatliche Arbeitsrecht jedoch gar nicht. Auch verfassungsmaeszige Grundrechte sind dort wesentlich eingeschraenkt. Die hoehere Instanz des
Arbeitgebers tritt Ihnen dort im Konfliktfall als Gesetzgeber, Staatsanwalt, Richter und Polizist gegenueber. Dieses Unrechtssystem ist leider egal und staatlich auch noch subventioniert.

Welche Folgen das staatlich erlaubte kirchliche Arbeitsunrecht hat,
laeszt sich zur Zeit in Essen beobachten:
http://www.jungewelt.de/2006/01-17/023.php
http://www.jungewelt.de/2006/01-24/027.php

Carsten Frerk hat nachgewiesen, dasz von den beiden kirchlichen Sozialkonzernen (Caritas und Diakonie) nur maximal 1,8% ihrer Einnahmen aus Kirchenmitteln aufgebracht werden:
http://www.carstenfrerk.de/diakonie.htm
http://www.carstenfrerk.de/journalistisches_k.htm
http://www.carstenfrerk.de/finanzen.htm

Zum Komplex Kirche&Geld:
http://www.humanist.de/kirchensteuer/index.html
http://www.kirchensteuern.de/
http://www.ibka.org/buchtipps.html#finanzen
http://web1.h6945.serverkompetenz.net/catalog/product_info.php?cPath=1_6&products_id=30
http://www.ibka.org/artikel/geld.html


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Heike N.
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Beitrag(#541104) Verfasst am: 11.08.2006, 15:54    Titel: Antworten mit Zitat

AntagonisT hat folgendes geschrieben:
Ich bin auch nicht der Typ, der wegen so was zu 5 Ämtern rennt, um das auszubessern...
hyperventilieren und nach Mods rufen tu ich sowieso nie - wenn du wüsstest wie gelockert ich bin... Cool

ich wollte nur sagen, dass ich es tendenziell eher als negativ empfinden würde... so besser?


Missverständis: dich meinte ich gar nicht. Aber wir hatten hier im Forum grundsätzlich schon solche cerebralen Aussetzer.
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Heike N.
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Beitrag(#541105) Verfasst am: 11.08.2006, 15:55    Titel: Antworten mit Zitat

Sehwolf hat folgendes geschrieben:
Hihi.. das ist wie ein Eintrag im Vorstrafenregister. Der muss zwar irgendwann gelöscht werden, aber Ex-Knacki ist man trotzdem.


Lachen Mist.
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Stingery
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Beitrag(#541167) Verfasst am: 11.08.2006, 17:47    Titel: Antworten mit Zitat

Nach dem Lesen der 4 Antwortschreiben auf Heise.de ist meine Entscheidung gänzlich aus diesem rechtsmissbräuchlichen Seelen- und Geldeintreiberverein, der sich römisch-katholische Kirche nennt, auszutreten, um ein Vielfaches bestärkt worden.

Der nun folgende Schritt sollte daher die Exkommunikation sein.
Wie gehe ich vor, um meinen Anspruch auf Apostasie wahrzunehmen? Habe ich überhaupt Anspruch auf einen solchen Antrag?
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Stingery
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Beitrag(#541312) Verfasst am: 11.08.2006, 22:54    Titel: Antworten mit Zitat

Kann ich an das nächstgelegene Pfarramt einen Brief schreiben, mit dem Betreff "Antrag auf Apostasie"?
Ist das ausreichend oder überhaupt verbindlich?
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Stingery
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Beitrag(#542965) Verfasst am: 14.08.2006, 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

Keine Antwort macht Stingery traaauurig Traurig
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alae
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Beitrag(#543037) Verfasst am: 14.08.2006, 22:52    Titel: Antworten mit Zitat

Eine gute Antwort hab ich leider nicht. Ich bin nämlich ganz altmodisch auf dem Standesamt ausgetreten. Ich bezweifle aber, dass eine vom Jesus-Fanclub Rom offiziell anerkannte apostasia a fide dich von der Kirchensteuerpflicht befreit. Dein Geld werden die trotzdem mit Vergnügen einkassieren. Falls es dir weiterhilft, hab ich hier noch einen Link zum Codex des kanonischen Rechts:
http://www.vatican.va/archive/DEU0036/_INDEX.HTM
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Stingery
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Beitrag(#543208) Verfasst am: 15.08.2006, 10:32    Titel: Antworten mit Zitat

Aus der Gemeinschaft der Kirchensteuerzahler bin ich bereits ausgetreten, beim Amtsgericht. Nun will ich meinen Austritt auch der Kirche selbst gegenüber, soweit es mir möglich ist, erklären. Und weil ich eine Löschung aus dem Taufregister nicht erreichen kann (trotz Datenschutzbestimmungen!), will ich mein Recht (d.h. eigentlich die kirchliche Strafe) auf Apostasie einfordern.
Nur wie gehe ich dabei vor?
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Chinasky
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Beitrag(#543211) Verfasst am: 15.08.2006, 10:47    Titel: Antworten mit Zitat

Mal ganz doof gefragt: Wieso? Du bist draußen, nun kann's Dir doch egal sein, ob etwaige Nachfahren in dreihundert Jahren ihren Stammbaum eventuell durch Recherchen in alten Taufregistern updaten können. Auch negative Aufmerksamkeit ist Aufmerksamkeit. Irgendwie erinnert mich das an einige Ex-Freundinnen, die allesamt problematische Beziehungen zu ihren Müttern/Eltern hatten. Bei denen waren diese Mütter andauernd präsent, selbst, wenn sie seit Jahren keinen offiziellen Kontakt mehr zu ihnen hatten.

Mir ist's scheißegal, ob ich in irgendwelchen Taufregistern heute noch stehe, und auch die Reaktionslosigkeit der Kirche nach meinem Austritt war mir willkommen. Ich bin schließlich ausgetritten, um nix mehr mit denen zu tun zu haben.
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Chinasky
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Beitrag(#543212) Verfasst am: 15.08.2006, 10:47    Titel: Antworten mit Zitat

Doppelpost, sorry.
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Zuletzt bearbeitet von Chinasky am 15.08.2006, 17:38, insgesamt einmal bearbeitet
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Stingery
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Beitrag(#543222) Verfasst am: 15.08.2006, 11:36    Titel: Antworten mit Zitat

Warum nach dem Austritt noch die Exkommunikation?
Um, wie gesagt, den Austritt endgültig zu machen.
Für einen Christen bin ich ein Christ, wenn ich getauft wurde, egal ob ich nun keine Kirchensteuerzahle oder doch. Dieser Umstand reicht vielen Fundis aus, um meinen Standpunkt bei Diskussionen nicht ernst zu nehmen. Weil ich getauft wurde, bin ich Teil der "göttlichen Geminschaft".
Erst durch Apostasie und die folgende Exkommunikation wird meiner Position wieder mehr Aufmerksamkeit geschenkt.
Ich fahre demnächst für längere Zeit ins Ausland. Weil man da soetwas wie eine Kirchensteuer und einen damit verbundenen Austritt nicht kennt, bleibt mir so gesehen nur die Exkommunikation.

Smilie
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Heike N.
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Beitrag(#543247) Verfasst am: 15.08.2006, 12:02    Titel: Antworten mit Zitat

Stingery hat folgendes geschrieben:
Warum nach dem Austritt noch die Exkommunikation?
Um, wie gesagt, den Austritt endgültig zu machen.
Für einen Christen bin ich ein Christ, wenn ich getauft wurde, egal ob ich nun keine Kirchensteuerzahle oder doch. Dieser Umstand reicht vielen Fundis aus, um meinen Standpunkt bei Diskussionen nicht ernst zu nehmen. Weil ich getauft wurde, bin ich Teil der "göttlichen Geminschaft".


Und du meinst ganz ernsthaft, dass ein Christ dann die Korrektur eines Menschen akzeptieren wird, wo doch Gott selber dich in den Kreis der Auserwählten aufgenommen hat? Du wirst dein Kainsmal nicht mehr los, finde dich damit ab. Das Kleingedruckte Das einzige, was du erreichen wirst (im Idealfall) ist, wenn der Herr Pfarrer der Ohnmacht nahe in heiligem Zorn ausruft: "Meiner Treu! Der Frevler will am Heiligen Abendmahl teilnehmen. Husch, husch, hinfort!" Dies natürlich dann erst, wenn du als Ausgestoßener die Kirche betreten willst, um an den Sakramenten teilzuhaben. Ist ja regelmäßige Freizeitbeschäftigung von Atheisten. Ich mache das jeden Sonntag.

Am Kopf kratzen
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Beitrag(#543262) Verfasst am: 15.08.2006, 12:26    Titel: Antworten mit Zitat

Stingery hat folgendes geschrieben:
Aus der Gemeinschaft der Kirchensteuerzahler bin ich bereits ausgetreten, beim Amtsgericht. Nun will ich meinen Austritt auch der Kirche selbst gegenüber, soweit es mir möglich ist, erklären. Und weil ich eine Löschung aus dem Taufregister nicht erreichen kann (trotz Datenschutzbestimmungen!), will ich mein Recht (d.h. eigentlich die kirchliche Strafe) auf Apostasie einfordern.
Nur wie gehe ich dabei vor?

Apostasie ist nichts was man mit einem Formular beantragen kann, sondern (aus kirchlicher Sicht) eine Straftat. Als Atheist bist du bereits ein Apostat und damit automatisch exkommuniziert. Wenn du es offiziell haben willst, dann schreib dem Bischof einen Brief, in dem du erklärst, was du von Kirche und Glauben hältst (Der Bischof wird sich bestimmt freuen Mr. Green ). Vielleicht wird dann deine Exkommunikation auch offiziell verkündet. Hier die in diesem Zusammenhang interessanten Canones:

Can. 751 — Häresie nennt man die nach Empfang der Taufe erfolgte beharrliche Leugnung einer kraft göttlichen und katholischen Glaubens zu glaubenden Wahrheit oder einen beharrlichen Zweifel an einer solchen Glaubenswahrheit; Apostasie nennt man die Ablehnung des christlichen Glaubens im ganzen; Schisma nennt man die Verweigerung der Unterordnung unter den Papst oder der Gemeinschaft mit den diesem untergebenen Gliedern der Kirche.

Can. 1364 — § 1. Der Apostat, der Häretiker oder der Schismatiker ziehen sich die Exkommunikation als Tatstrafe zu, unbeschadet der Vorschrift des can.194, § 1, n. 2; ein Kleriker kann außerdem mit den Strafen gemäß can.1336, § 1, nn. 1, 2 und 3 belegt werden.

Can. 1314 — Die Strafe ist meistens eine Spruchstrafe, so daß sie den Schuldigen erst dann trifft, wenn sie verhängt ist; sie ist jedoch, wenn das Strafgesetz oder das Strafgebot dies ausdrücklich festlegt, eine Tatstrafe, so daß sie von selbst durch Begehen der Straftat eintritt.

Can. 1331 — § 1. Dem Exkommunizierten ist untersagt:
1° jeglicher Dienst bei der Feier des eucharistischen Opfers oder bei irgendwelchen anderen gottesdienstlichen Feiern;
2° Sakramente oder Sakramentalien zu spenden und Sakramente zu empfangen;
3° jedwede kirchlichen Ämter, Dienste oder Aufgaben auszuüben oder Akte der Leitungsgewalt zu setzen.
§ 2. Wenn aber die Exkommunikation verhängt oder festgestellt worden ist:
1° muß der Täter ferngehalten oder muß von der liturgischen Handlung abgesehen werden, wenn er der Vorschrift von § 1, n. 1 zuwiderhandeln will, es sei denn, es steht ein schwerwiegender Grund dagegen;
2° setzt der Täter ungültig Akte der Leitungsgewalt, die gemäß § 1, n. 3 unerlaubt sind;
3° ist dem Täter der Gebrauch vorher gewährter Privilegien untersagt;
4° kann der Täter gültig keine Würde, kein Amt und keinen anderen Dienst in der Kirche erlangen;
5° erwirbt der Täter die Erträge einer Würde, eines Amtes, jedweden Dienstes, einer Pension, die er etwa in der Kirche hat, nicht zu eigen.

Achtung: Die Exkommunikation ist nur eine Kirchenstrafe, kein Ausschluss aus der Kirche.

Can. 316 — § 1. Wer öffentlich den katholischen Glauben aufgegeben hat oder von der kirchlichen Gemeinschaft abgefallen ist oder mit der Verhängung bzw. der Feststellung der Exkommunikation bestraft ist, kann gültig in öffentliche Vereine nicht aufgenommen werden. Pillepalle
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Stingery
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Beitrag(#543283) Verfasst am: 15.08.2006, 13:02    Titel: Antworten mit Zitat

Gibt es in diesem Forum niemanden, der selbst (vielleicht auf eigenen Wunsch hin) exkommuniziert wurde?
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Heike N.
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Beitrag(#543305) Verfasst am: 15.08.2006, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

Stingery hat folgendes geschrieben:
Gibt es in diesem Forum niemanden, der selbst (vielleicht auf eigenen Wunsch hin) exkommuniziert wurde?


Manchmal passiert es automatisch z.B. durch Kirchenaustritt oder Abtreibung.

Zitat:
Nach römisch-katholischem Kirchenrecht wird unterschieden zwischen der

Exkommunikation als Tatstrafe (excommunicatio latae sententiae), die mit dem Vergehen eintritt. Durch einen Akt des Unglaubens hat der Gläubige sich soweit von der Kirche entfernt, dass er nicht mehr als ihr zugehörig betrachtet werden kann. Exkommunikation als Tatstrafe erfolgt beispielsweise aufgrund von:
Entweihung der Eucharistie (Kan. 1367),
Gewalt gegenüber dem Papst (Kan. 1370 § 1),
für den Priester – Erteilung der Absolution durch einen Priester, jemandem, der im Ehebruch lebt (Kan. 1378 § 1),
einer Bischofsweihe ohne päpstliches Mandat – für beide Parteien (Kan. 1382),
Verletzung des Geheimnisses bei der Papstwahl durch das Hilfspersonal (Universi Dominici Gregis Art. 7Cool,
für die wählenden Kardinäle – Simonie bei der Papstwahl (Universi Dominici Gregis Art. 5Cool sowie andere Unregelmässigkeiten bei Konklave: sich Beeinflussen lassen durch die Dritten (ibidem Art. 80), Absprachen zwischen den Elektoren (ibidem Art. 81),
Verletzung des Beichtgeheimnisses (Kan. 1388 § 1),
Abtreibung (für alle Beteiligten). (Kan. 1398),
Apostasie (Kan. 1364 § 1),
Häresie (Kan. 1364 § 1),
Schisma (Kan. 1364 § 1).

[...]


Schwierige Sache bei jemandem, der der Evangelischen Kirche angehörte (wie ich).
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Beitrag(#543398) Verfasst am: 15.08.2006, 14:45    Titel: Antworten mit Zitat

Stingery hat folgendes geschrieben:
Gibt es in diesem Forum niemanden, der selbst (vielleicht auf eigenen Wunsch hin) exkommuniziert wurde?

Hab auch schon mal überlegt, das anzuleiern. Zwar stört es mich, daß mich dieser Verein als sein Mitglied betrachtet, aber einerseits ist mir das einfach zu doof, mir den Aufwand zu machen, andererseits betrachte ich die Taufe ohnehin als null und nichtig, da sie ohne meine Zustimmung vollzogen wurde.
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Beitrag(#543407) Verfasst am: 15.08.2006, 14:54    Titel: Antworten mit Zitat

Würde man exkommuniziert werden, wenn man z.B. in der Kirche auf Gebetsbücher kackt? Ist zwar eine unqualifizierte Frage, aber was genau müsste man denn dann machen , um exkommuniziert zu werden?
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Beitrag(#543417) Verfasst am: 15.08.2006, 15:01    Titel: Antworten mit Zitat

Exkommuniziert heißt doch nur, dass ihr nicht an den Sakramenten teilhaben könnt. Mitglied der Glaubensgemeinschaft bleibt man trotzdem durch die unauslöschliche Prägemal der Taufe.

Gegen die Theologie kommt ihr eh nicht an. Was gebt ihr euch damit ab?
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Beitrag(#543418) Verfasst am: 15.08.2006, 15:01    Titel: Antworten mit Zitat

Konstrukt23 hat folgendes geschrieben:
Würde man exkommuniziert werden, wenn man z.B. in der Kirche auf Gebetsbücher kackt? Ist zwar eine unqualifizierte Frage, aber was genau müsste man denn dann machen , um exkommuniziert zu werden?

Exkommunizieren kann man sich selbst. Offiziell exkommuniziert zu werden ist ein wenig schwieriger.

Wenn Du obiges machst, verknacken sie Dich höchstens nach §167 StGB. Aber ob sie Dich deswegen offiziell exkommunizieren, bleibt fraglich.

Nochmal: Exkommunikation bedeutet Ausschluß von Kirchenämtern und den Sakramenten. MEHR NICHT. Und so'n Scheiß machen wir doch ohnehin nicht.
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Beitrag(#543424) Verfasst am: 15.08.2006, 15:03    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:


Gegen die Theologie kommt ihr eh nicht an. Was gebt ihr euch damit ab?

Sehe ich auch so. Diese Hirngespinste sind es letztlich nicht wert, dafür Zeit und Energie zu verschwenden..
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Stingery
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Beitrag(#543429) Verfasst am: 15.08.2006, 15:08    Titel: Antworten mit Zitat

Die Löschung des eigenen Namens aus dem Taufregister kann man leider nicht erreichen. Soweit mir aber bekannt ist, wird die Exkommunikation im Taufregister kurz notiert. Sollte es später zu Unstimmigkeiten (bzgl. Kirchenaustritt und -steuer) kommen, ist die Exkommunikation wenigstens offiziell. Die Kirche wird dann keine weiteren Ansprüche mehr erheben.
Oder wie sehe ich das?
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