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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#247) Verfasst am: 17.07.2003, 08:31 Titel: Kirchensteuerabzug bei Arbeitslosen |
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Es tut sich was:
. Zitat: | ..die Absicht der Schröder/Fischer-Koalition, künftig bei Berechnung des Arbeitslosengeldes die Kirchensteuer nicht mehr zu berücksichtigen, was zu einem höheren Leistungsanspruch führe. |
http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=38545&IDC=7
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#248) Verfasst am: 17.07.2003, 08:33 Titel: |
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[url=http://www.handelsblatt.com/hbiwwwangebot/fn/relhbi/sfn/buildhbi/cn/GoArt!200013,200050,644870/SH/0/depot/0/index.html]Bericht im Handelblatt[/url]
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Sermon panta rhei
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine
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(#538) Verfasst am: 17.07.2003, 14:53 Titel: Es tut sich wohl wirklich etwas! |
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http://www.klausbrandner.de/.net/meldungen/1470/8871.html
Zitat:
3. Ungereimtheiten beseitigen - Leistungsrecht aktualisieren
Die Orientierungsgröße für die Bemessung des Arbeitslosengeldes ist das um die gesetzlichen Entgeltabzüge verminderte vormalige Entgelt des Arbeitslosen. Zu den gesetzlichen Abzügen zählt bisher auch generell die Kirchensteuer, und zwar auch dann, wenn der Hilfebedürftige konfessionslos ist. Dies ist nicht mehr vermittelbar und wird daher geändert.
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#544) Verfasst am: 17.07.2003, 14:59 Titel: |
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Vermutlich zeigen die vielen Einsprüche und Verfahren vor den Sozialgerichten nun endlich eine Wirkung.
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nocquae diskriminiert nazis
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 18183
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(#546) Verfasst am: 17.07.2003, 15:00 Titel: Re: Es tut sich wohl wirklich etwas! |
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Sermon hat folgendes geschrieben: | Dies ist nicht mehr vermittelbar und wird daher geändert. |
_________________ In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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Michaela registrierter User
Anmeldungsdatum: 17.07.2003 Beiträge: 35
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(#565) Verfasst am: 17.07.2003, 15:17 Titel: Augenwischerei |
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Hallo euch Allen,
Heike Jackler hat folgendes geschrieben: | Zitat: | ..die Absicht der Schröder/Fischer-Koalition, künftig bei Berechnung des Arbeitslosengeldes die Kirchensteuer nicht mehr zu berücksichtigen, was zu einem höheren Leistungsanspruch führe. |
| Glaubt ihr wirklich, daß damit die Leistungsbezüge Arbeitsloser erhöht werden? Die Politik will da doch nur irgendetwas rausrechnen, um es an anderer Stelle wieder abzuziehen und das Ganze als virtuelle Einsparung anpreisen.
Liebe Grüße, Michaela
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Rebecca E. Gast
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(#568) Verfasst am: 17.07.2003, 15:22 Titel: Re: Augenwischerei |
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@Michaela.
Michaela hat folgendes geschrieben: |
Glaubt ihr wirklich, daß damit die Leistungsbezüge Arbeitsloser erhöht werden? Die Politik will da doch nur irgendetwas rausrechnen, um es an anderer Stelle wieder abzuziehen und das Ganze als virtuelle Einsparung anpreisen.
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Nein, so naiv ist hier niemand.
Aber die gute Nachricht ist, das die systematische Abzugsungerechtigkeit mit bezug auf die Kirchensteuer aufhört.
Als nächster Meilenstein dürften jetzt die Geringverdiener dran sein.
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#619) Verfasst am: 17.07.2003, 16:23 Titel: Re: Augenwischerei |
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Michaela hat folgendes geschrieben: | Glaubt ihr wirklich, daß damit die Leistungsbezüge Arbeitsloser erhöht werden? Die Politik will da doch nur irgendetwas rausrechnen, um es an anderer Stelle wieder abzuziehen und das Ganze als virtuelle Einsparung anpreisen.
Liebe Grüße, Michaela |
Was es im Endeffekt an Geld bringt, ist mir bei der Meldung zunächst zweitrangig. Es ist ein Fortschritt bezüglich der Trennung von Staat und Kirche.
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Nav Gast
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(#624) Verfasst am: 17.07.2003, 16:28 Titel: |
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Dennoch - das vordringlichste Problem ist, aus meiner Sicht, die dienstrechtliche Sache bei den Mitarbeitern kirchlicher Einrichtungen.
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Sermon panta rhei
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine
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(#626) Verfasst am: 17.07.2003, 16:31 Titel: |
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Nav hat folgendes geschrieben: | Dennoch - das vordringlichste Problem ist, aus meiner Sicht, die dienstrechtliche Sache bei den Mitarbeitern kirchlicher Einrichtungen.  |
Das ist der Abschnitt 2 des Paragraphen 118 Betriebsverfasssungsgesetz und hat gar nix mit dem Abzug der fiktiven Kirchensteuer bei ALG und ALH zu tun,
Oder meinst Du den Konfessionsvermerk auf der Steuerkarte? Nun, das ist die Frage des staatlichen Kirchensteuereinzuges.
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Nav Gast
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(#628) Verfasst am: 17.07.2003, 16:33 Titel: |
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Sermon hat folgendes geschrieben: | Nav hat folgendes geschrieben: | Dennoch - das vordringlichste Problem ist, aus meiner Sicht, die dienstrechtliche Sache bei den Mitarbeitern kirchlicher Einrichtungen.  |
Das ist der Abschnitt 2 des Paragraphen 118 Betriebsverfasssungsgesetz und hat gar nix mit dem Abzug der fiktiven Kirchensteuer bei ALG und ALH zu tun,
Oder meinst Du den Konfessionsvermerk auf der Steuerkarte? Nun, das ist die Frage des staatlichen Kirchensteuereinzuges. |
Nein - ich meinte das generell in Bezug auf die Trennung von Staat und Kirche. Dieser Bereich macht mir am meisten Sorgen, weil hier das meiste menschliche Leid verursacht wird, von kirchlichen Schulen und Internaten mal abgesehen...
Hier gehts auch um menschliche Gefühle!
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#1526) Verfasst am: 19.07.2003, 12:12 Titel: |
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Aus der Badischen Zeitung
Zitat: |
Arbeitslose bekommen nach den Reformplänen von Rot-Grün künftig nicht mehr automatisch Kirchensteuer abgezogen. Dies bestätigte eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums. Die Änderung sei Teil des so genannten "Hartz 3"-Pakets.
...
Die kirchenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Marita Sehn, nannte die Pläne einen Schritt hin zu mehr Ehrlichkeit gegenüber den Arbeitslosen und ein Gebot der Fairness gegenüber den Kirchen.
...
Dadurch seien nur kirchenfeindliche Vorurteile bestärkt worden, da den Kirchen zu Unrecht "unterstellt wurde, auch von Nichtmitgliedern Kirchensteuern zu kassieren". |
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#4551) Verfasst am: 26.07.2003, 13:46 Titel: |
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Blödsinn schrieb heute die Badische Zeitung:
Zitat: | Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschied unterdessen, dass einem Arbeitslosen keine höhere Unterstützung zusteht, nur weil er kein Kirchenmitglied ist (AZ: 1 AL 174/02). Die Höhe des Arbeitslosengeldes bemisst sich nach dem letzten Nettoeinkommen. Bislang wird für die Berechnungsformel auch ein Kirchensteuer-Hebesatz berücksichtigt. Der Gesetzgeber trägt damit der Tatsache Rechnung, dass noch im Jahr 2000 fast 65 Prozent der Arbeitnehmer Kirchenmitglieder waren. |
Mein Leserbrief:
Sie schreiben in dem Artikel über den Kirchensteuerabzug bei Arbeitslosen, dass 65% der Arbeitnehmer Kirchenmitglieder sind.
Das ist nicht korrekt. Knapp 65% der Bevölkerung sind Mitglied in einer der beiden großen Kirchen. Von den Arbeitnehmern sind es jedoch nur noch 54%, wie das Sozialgericht Dortmund in einem Urteil vom 12.07.2002, Az.: S 5 AL 264/01, feststellte.
http://www.lsg.nrw.de/gerichte/3/presse/200208051.htm
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#4554) Verfasst am: 26.07.2003, 13:52 Titel: |
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Mir ist aufgefallen:
Mehrere Zeitungen bringen heute diesen Artikel über das Urteil von Rheinland-Pfalz. Überall ist von 65% die Rede.
Die Zeitungen, die sich auf eine dpa-Meldung beziehen, sprechen korrekt von "65% der Bevölkerung" als Kirchenmitglieder.
Nur die Badische spricht von 65% der Arbeitnehmer. Sie bezieht sich jedoch auf eine epd-Meldung!
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#9579) Verfasst am: 08.08.2003, 11:23 Titel: |
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Gerichtsentscheidung wieder einkassiert.
Arbeitslose klagen gegen Kirchensteuer-Abzug
Gericht: Abzug ist rechtens - Vor allem im Osten ein Streitthema
Chemnitz/dpa. Das Sozialgericht in Chemnitz rechnet mit mehr Klagen von Arbeitslosen gegen einen generellen Abzug der Kirchensteuer. «Das Thema ist bereits ein Dauerbrenner bei uns und nimmt angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage an Bedeutung zu», sagte der Sprecher des Gerichts, Ralf Gieser, am Donnerstag in einem dpa-Gespräch anlässlich der jüngsten Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) in Chemnitz. Danach darf die so genannte fiktive Kirchensteuer generell vom Arbeitslosengeld abgezogen werden. Das LSG hob damit eine anders lautende Entscheidung des Sozialgerichts Chemnitz auf. Dieses hatte zuletzt am Mittwoch den Abzug für unrechtmäßig erklärt.
(mehr)
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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Peter registrierter User
Anmeldungsdatum: 11.08.2003 Beiträge: 440
Wohnort: Stuttgart
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(#10401) Verfasst am: 11.08.2003, 17:42 Titel: |
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Wenn ich richtig informiert bin, wird doch bei Arbeitslosen nicht wirklich Kirchensteuer abgeführt, sondern nur zur Ermittlung eines "normierten" Nettoentgeldes berechnet. Dass die Höhe der Leistungen von der Konfessionszugehörigkeit unabhängig ist, ist ja in Ordnung. Man bräuchte also nur den KiSt-Abzug streichen und den Prozentsatz von 60% entsprechend reduzieren. Dann würde sich finanziell nichts ändern, und das problematische Phänomen der "KiSt für alle" wäre vom Tisch. Oder hab ich da jetzt was übersehen?
Ein tolles Forum übrigens, ich lese schon seit Längerem mit!
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Nordseekrabbe linker Autist
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 31152
Wohnort: Dresden
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(#10403) Verfasst am: 11.08.2003, 17:44 Titel: |
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Hallo, Peter - herzlich willkommen im Forum!
_________________ Autismus macht kein Urlaub.
"Seid unbequem. Seid Sand, nicht Öl im Getriebe der Welt." (Günter Eich)
"Sei Du selbst die Veränderung, die Du Dir für die Welt wünschst." (Mahatma Gandhi)
"Soldaten sind Mörder." (Kurt Tucholsky)
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Shadaik evolviert
Anmeldungsdatum: 17.07.2003 Beiträge: 26377
Wohnort: MG
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(#10404) Verfasst am: 11.08.2003, 17:48 Titel: |
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Hallo Peter
Peter hat folgendes geschrieben: | Dass die Höhe der Leistungen von der Konfessionszugehörigkeit unabhängig ist, ist ja in Ordnung |
Öhm, finde ich nun wirklich nicht.
Frage: Arbeitslose werden doch vom Staat bezahlt. Wieso müssen sie dann überhaupt Kapitalsteuern zahlen?
Ich meine, da zieht der Staat doch nur sein eigenes Geld wieder ein. Oder?
_________________ Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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Peter registrierter User
Anmeldungsdatum: 11.08.2003 Beiträge: 440
Wohnort: Stuttgart
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(#10406) Verfasst am: 11.08.2003, 17:52 Titel: |
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riptor hat folgendes geschrieben: | Hallo Peter
Peter hat folgendes geschrieben: | Dass die Höhe der Leistungen von der Konfessionszugehörigkeit unabhängig ist, ist ja in Ordnung |
Öhm, finde ich nun wirklich nicht.
Frage: Arbeitslose werden doch vom Staat bezahlt. Wieso müssen sie dann überhaupt Kapitalsteuern zahlen?
Ich meine, da zieht der Staat doch nur sein eigenes Geld wieder ein. Oder? |
Aber sie zahlen doch gar keine Steuern! Das ist doch nur eine Art "Rechenschema", um vom Bruttogehalt, von dem 6,5% Arbeitslosenversicherung bezahlt wurden, zur Höhe des Arbeitslosengeldes zu kommen. So hab ich das zumindest verstanden...
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Shadaik evolviert
Anmeldungsdatum: 17.07.2003 Beiträge: 26377
Wohnort: MG
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(#10408) Verfasst am: 11.08.2003, 17:53 Titel: |
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Peter hat folgendes geschrieben: | riptor hat folgendes geschrieben: | Hallo Peter
Peter hat folgendes geschrieben: | Dass die Höhe der Leistungen von der Konfessionszugehörigkeit unabhängig ist, ist ja in Ordnung |
Öhm, finde ich nun wirklich nicht.
Frage: Arbeitslose werden doch vom Staat bezahlt. Wieso müssen sie dann überhaupt Kapitalsteuern zahlen?
Ich meine, da zieht der Staat doch nur sein eigenes Geld wieder ein. Oder? |
Aber sie zahlen doch gar keine Steuern! Das ist doch nur eine Art "Rechenschema", um vom Bruttogehalt, von dem 6,5% Arbeitslosenversicherung bezahlt wurden, zur Höhe des Arbeitslosengeldes zu kommen. So hab ich das zumindest verstanden... |
Verstehe, dann habe ich was falsch verstanden.
War nun mal noch nie arbeitslos und hatte auch keinen Grund, mich damit auseinanderzusetzen.
_________________ Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#10410) Verfasst am: 11.08.2003, 17:59 Titel: |
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Peter hat folgendes geschrieben: | Wenn ich richtig informiert bin, wird doch bei Arbeitslosen nicht wirklich Kirchensteuer abgeführt, sondern nur zur Ermittlung eines "normierten" Nettoentgeldes berechnet. Dass die Höhe der Leistungen von der Konfessionszugehörigkeit unabhängig ist, ist ja in Ordnung. Man bräuchte also nur den KiSt-Abzug streichen und den Prozentsatz von 60% entsprechend reduzieren. Dann würde sich finanziell nichts ändern, und das problematische Phänomen der "KiSt für alle" wäre vom Tisch. |
Jepp. Genau diese Änderung ist ab 2005 geplant. Wahrscheinlich sind die vielen Einsprüche dagegen dem Staat einfach zu teuer geworden.
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#96294) Verfasst am: 26.02.2004, 12:30 Titel: |
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Die Kirchensteuer soll in Zukunft aus der Berechnung des Arbeitslosengeldes gestrichen werden. Eine entsprechende Neuregelung durch die Hartz-III-Gesetze zur Reform des Arbeitsmarktes bestätigte der Steuerreferent der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Jens Petersen, am Mittwoch auf epd-Anfrage in Hannover. Die Rechtsänderung trete am 1. Januar 2005 in Kraft.
http://www.ekd.de/newsfenster/34627_news_2004_02_25_3_kirchensteuer_arbeitslosengeld.html
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#96302) Verfasst am: 26.02.2004, 12:48 Titel: |
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Hm, der mdr berichtet etwas, was mir bisher unbekannt war und ich auch noch nicht so ganz glaube:
Zitat: | Arbeitslose müssen künftig nicht mehr grundsätzlich Kirchensteuer zahlen. Wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte, wird die Steuer ab 2005 nur noch für Erwerbslose erhoben, die tatsächlich Kirchenmitglieder sind. |
http://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/1232072.html
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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diogenes Gast
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(#96508) Verfasst am: 26.02.2004, 19:13 Titel: |
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In Österreich ist das kein Thema. Bei uns zahlen grundsätzlich ausschließlich Kirchenmitglieder Kirchenbeiträge. Aber im christlichen Deutschland ist das halt etwas anders
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Nav Gast
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(#96513) Verfasst am: 26.02.2004, 19:29 Titel: |
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diogenes hat folgendes geschrieben: | In Österreich ist das kein Thema. Bei uns zahlen grundsätzlich ausschließlich Kirchenmitglieder Kirchenbeiträge. Aber im christlichen Deutschland ist das halt etwas anders  |
Ja, weil es bei uns eben keine staatlich eingetriebene Steuer ist, sondern vom Mitglied selbst bezahlt werden muß.
Wußtest Du übrigens, daß Wien inzwischen nicht mal mehr 50% Katholen hat?
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frajo dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 25.08.2003 Beiträge: 11440
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(#96517) Verfasst am: 26.02.2004, 19:38 Titel: |
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nett getextet - aber es ist nicht weise, den tag vor dem abend zu loben.
wie ich die pappenheimer der regierung kenne, dürfte das unterm strich auf ein nullsummenspiel hinauslaufen.
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#96519) Verfasst am: 26.02.2004, 19:40 Titel: |
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ich bin nur gespannt, ob es wirklich so ist, wie der MDR vom Wirtschaftministerium erfahren haben will: dass bei Kirchenmitglieder weiterhin die Kirchensteuer bei der Berechnung mit einbezogen wird.
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