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Kinderpornographie und Urheberrecht

 
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holli
registrierter User



Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 12

Beitrag(#573183) Verfasst am: 27.09.2006, 10:43    Titel: Kinderpornographie und Urheberrecht Antworten mit Zitat

Soweit sind wir schon jetzt schon:
In Pottenstein in der fränkischen Schweiz treibt ein Kinderpornograph sein Unwesen und verknackt wird er, will er 17 Kinofilme downgeloaded hat.

http://www.nn-peg.de/artikel.asp?art=551738&kat=14

Zitat:

Kinderpornos auf Computer gehortet
Bewährungsstrafe für 28-jährigen Mann aus dem Raum Pottenstein — Haus durchsucht

Das Herunterladen von Musik- und Filmdateien ist weit verbreitet. Die Folgen dieses meist illegalen Treibens werden allerdings häufig unterschätzt und heruntergespielt. Ein 28-jähriger Mann aus dem Raum Pottenstein frönte auch diesem kostenlosen cineastischen Hobby und ging prompt der Polizei ins Netz.

PEGNITZ/POTTENSTEIN (ow) — Über 300 Datenträger mit Filmen wurden bei ihm bei einer Hausdurchsuchung gefunden, 17 davon fielen unter das Urheberrechtsgesetz. Wegen Verstoßes gegen eben jenes musste er sich nun vor dem Pegnitzer Amtsgericht verantworten.

Auf die Spur des 28-Jährigen kam ihm die Polizei jedoch wegen eines weit schwereren Vergehens. Fahndern des Bundeskriminalamts fiel der Mann in einem einschlägigen Internet-Chatroom auf, als er nach Gleichgesinnten suchte, die sich genauso wie er für Erotik mit minderjährigen Jungen interessierten. Vier Wochen lang wurde jeder Internet-, E-Mail- und Telefonverkehr des 28-Jährigen überwacht.

Zuerst geriet jedoch der Vater des Mannes ins Visier der Behörden, da der überwachte Internetanschluss auf dessen Namen lief. Bei der folgenden Hausdurchsuchung stellte sich jedoch schnell der 28-Jährige als Täter heraus. Auf den Festplatten seines Computers konnte dann auch umfangreiches, kinderpornografisches Material sichergestellt werden. In den durchsuchten Räumen fanden die Beamten auch zahlreiche CDs mit teils aktuellen Kinofilmen. Zur Verhandlung erschien er anfangs jedoch nicht. Im Vorfeld schrieb er an das Gericht, er lehne seinen zugeteilten Rechtsanwalt Herbert Gabler ab, da dieser kein Fachanwalt für Urheberrechtsgesetzte sei.

Die Verhandlung blieb ihm dennoch nicht erspart, er wurde wenig später von Polizeibeamten vorgeführt. Mit dickem Aktenordner bestückt eröffnete er dem Gericht auch prompt, die damals bei ihm durchgeführte Hausdurchsuchung sei rechtswidrig gewesen, da der Durchsuchungsbeschluss nicht die von ihm im elterlichen Haus angemieteten Räumlichkeiten umfasst habe. Auch sein Auto, in dem weitere Datenträger gefunden wurden, hätte nicht durchsucht werden dürfen.

Diese Beschwerde hätte er jedoch noch während der Durchsuchung äußern müssen, nachträglich sei dies nicht möglich, erklärte Richterin Christine Oertwig. Selbst wenn dem so gewesen wäre, hätte die Staatsanwaltschaft problemlos den Durchsuchungsbeschluss erweitern können. Er habe die Filme auch nicht selbst aus dem Internet herunter geladen, sondern einen Teil in Tschechien auf einem Markt gekauft und den Rest von einem Verwandten aus dem Kosovo geschickt bekommen, so der Angeklagte. Wo genau er sie gekauft und wer ihm CDs geschickt habe, konnte er allerdings nicht schlüssig erklären. Der Verteidiger-Antrag, die Herkunft der Datenträger technisch prüfen zu lassen, wurde von der Richterin abgelehnt.

Staatsanwalt Daniel Kolk jedenfalls sah den Vorwurf des illegalen Downloads und somit einer Urheberrechtsverletzung als gegeben an. Der Kauf der CDs sei äußert unglaubwürdig geschildert worden. Der Angeklagte habe sich zudem renitent und uneinsichtig gezeigt. Drei Vorstrafen hätten ihn obendrein auch nicht vor weiteren Straftaten abhalten können.

Er forderte ein Jahr auf Bewährung sowie 200 Stunden gemeinnützige Arbeit. Rechtsanwalt Gabler plädierte auf Freispruch. Es könne keineswegs der Beweis geführt werden, dass sein Mandant die Filme wirklich selbst herunter geladen und nicht gekauft habe. Das Gericht verurteilte den Mann zu acht Monaten Haft auf Bewährung sowie zu 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit.

Das Besondere an dem Fall: Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, die den Beklagten anzeigte, stellte den Antrag, die Presse zu verpflichten, das Urteil zu veröffentlichen. Dem entsprach das Gericht. Die NN hätten allerdings auch so berichtet.
27.9.2006 0:00 MEZ


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