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Offenlegungspflicht für Abgeordneteneinkünfte

 
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Autor Nachricht
Stefan
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 6217

Beitrag(#581878) Verfasst am: 11.10.2006, 21:27    Titel: Offenlegungspflicht für Abgeordneteneinkünfte Antworten mit Zitat

dlf hat folgendes geschrieben:
Vor dem Bundesverfassungsgericht wird seit heute über die Klage von neun Bundestagsabgeordneten gegen die Pflicht zur Offenlegung ihrer Nebeneinkünfte verhandelt. Der Zweite Senat in Karlsruhe prüft, ob der seit Januar geltende, bisher aber nicht angewandte Verhaltenskodex rechtens ist. Die Kläger - Politiker von Union, SPD und FDP - argumentieren, dass die Regelung die im Grundgesetz garantierte Freiheit der Parlamentarier verletze. Der frühere CDU-Fraktionschef Merz verwies auf Artikel 38, nach dem Abgeordnete an Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind. Andere KLäger betonten überdies, dass die Ausübung eines bürgerlichen Berufs den Abgeordneten eine gewisse Unabhängigkeit von Parteien und Fraktionen bringe. - Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.


Merz, ausgerechnet der:

wikipedia hat folgendes geschrieben:
Neben seinem Abgeordnetenmandat geht Merz noch zahlreichen Nebentätigkeiten nach. So ist er als Anwalt tätig und sitzt in Aufsichtsgremien bzw. Beiräten der AXA Konzern AG, der BASF AG, der Commerzbank AG, der Deutsche Börse AG, der Interseroh AG, der Möller & Förster KG Baumärkte-Baustoffe, der Odewald & Compagnie - Gesellschaft für Beteiligungen mbH, der Rockwoll Beteiligungs GmbH, der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young sowie des Immobilienkonzerns IVG. Vom 200 bis war Friedrich Merz Anwalt in der Kölner Kanzlei Cornelius, Haesemann und Partner[1]. Nach seinem Rückzug als stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU wurde Merz Partner in der internationalen Kanzlei Mayer, Brown, Rowe & Maw LLP.


Kein normaldenkender Mensch kann ihm wohl Interessenskonflikte absprechen, oder?

Die Argumentation der Kläger zeigt wieder mal eine Mentalität von Politikern, für die sie eigentlich in den unentgeldlichen Ruhestand versetzt gehören.

Oder ist jemand hier anderer Meinung?
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AdvocatusDiaboli
Öffentlicher Mobber



Anmeldungsdatum: 12.08.2003
Beiträge: 26397
Wohnort: München

Beitrag(#581923) Verfasst am: 11.10.2006, 22:18    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab vorhin einen der Kläger (FDP-Parlamentarier und Unternehmer - Name leider nicht erinnert) in einem Bericht gesehen, der äußerte, dass (sinngemäß) jemand in den Bundestag gehört, der schon "einmal Arbeitsplätze geschaffen hat"... Wie dumpf muss man sein, um Parlamentarier zu werden? Da könnte er gleich mit dem Argument kommen, dass jemand schon einmal jemand entlassen haben muss, um sich als Politiker bewähren zu können...

Und beim frivolen Merz (der lümmelte auch im Bericht herum) frag ich mich schon länger, warum er sich noch die Politik antut... der arme Mann kommt ja vor lauter Herumlungern im Parlament gar nicht mehr zum richtigen Arbeiten... Mr. Green

Was mir aufging, war die Tatsache, dass Arbeiter und Arbeitslose im Parlament unterrepräsentiert sind... zumeist handelt es sich um psychisch kranke Lehrer, gescheiterte Juristen und machtgeile Berufspolitiker... (jedenfalls glaub ich das einfach mal so...)
_________________
Triggerwarnung: Der toxische Addi hat gepostet. Oh, zu spät, Sie haben das schon gelesen.
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Stefan
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 6217

Beitrag(#582029) Verfasst am: 12.10.2006, 00:23    Titel: Antworten mit Zitat

So geht's auch!
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Zoff
registrierter User



Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 21668

Beitrag(#582031) Verfasst am: 12.10.2006, 00:26    Titel: Antworten mit Zitat

Stefan hat folgendes geschrieben:
So geht's auch!

Genau!
So is´ richtig!
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Stefan
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 6217

Beitrag(#582087) Verfasst am: 12.10.2006, 01:40    Titel: Antworten mit Zitat

Bundestag: Die Hälfte hat Nebeneinkünfte
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