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Schutz jeder beliebigen religiös motivierten Tätigkeit in Artikel 4 GG

 
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Femina
registrierter User



Anmeldungsdatum: 24.07.2005
Beiträge: 1038

Beitrag(#584735) Verfasst am: 16.10.2006, 22:01    Titel: Schutz jeder beliebigen religiös motivierten Tätigkeit in Artikel 4 GG Antworten mit Zitat

Ich habe gerade wieder über den Religionsschutz in Artikel 4 GG gelesen.

Artikel 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Nun fragt sich für mich, ob das nur für bestimmte anerkannte Religionen gilt oder für jede x-beliebige. Ich meine, da könnte ja Egon Meyer daher kommen und sagen, ich glaube an den Gott Hokuspokus und der lässt mich fürchterliche Höllenqualen erleiden, wenn ich nicht ? [irgendetwas, was andere Menschen beeinträchtigt] tue.

Hä?
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Nergal
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11433

Beitrag(#584740) Verfasst am: 16.10.2006, 22:24    Titel: Antworten mit Zitat

Es würde reichen wenn Hr. Meyer einem Fäkalkult verfällt und zusammen mit Kumpels nur noch in Schweinekot gehüllt rumläuft.
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Virginia
psychopax



Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 16

Beitrag(#584743) Verfasst am: 16.10.2006, 22:28    Titel: Antworten mit Zitat

weiß ja nicht wie das bei euch in deutschland läuft:
aber hier in österreich muss man erst einmal erreichen, dass man als religion anerkannt wird. dann darf man vieles; wenn nicht bist du eine ein- bis mehrpersonensekte und darfst dich halt nicht auf die religionsausübung berufen.
_________________
Nicht weinen, nur wundern!
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Tilson
registrierter User



Anmeldungsdatum: 29.11.2003
Beiträge: 54
Wohnort: Europa

Beitrag(#584905) Verfasst am: 17.10.2006, 12:56    Titel: Antworten mit Zitat

Diese Frage stellte ich mir auch schon. Hierzu gibt es einen interessanten Thread den ich schon eine Weile beobachte.

http://www.pluralismus.eu/viewtopic.php?t=24

Die Frage wurde auch hier gestellt, doch das Thema kommt in diesem Thread noch nicht vorwärts.

http://www.pluralismus.eu/viewtopic.php?t=28

Zitat:
Der Artikel lautet:

Zitat:
GG Artikel 3 (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Das die BRD dieser Verpflichtung über Jahrzehnte hinweg nicht nachgekommen ist, ist eindeutig und Politiker aller Parteien gaben bereits diesbezügliche Versäumnisse offen zu. Folgende Fragen stelle ich in den Raum:

Ist die islamische Lebensweise gänzlich mit dem GG Artikel 3 vereinbar?
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