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Antrag auf Einführung von § 30 der kurhessischen Verfassung

 
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#593048) Verfasst am: 29.10.2006, 16:36    Titel: Antrag auf Einführung von § 30 der kurhessischen Verfassung Antworten mit Zitat

Mein Beruf und mein Interesse an der Geschichte bringen es mit sich, dass ich gern in historischen Gesetzen stöbere. Dabei bin ich nun auf die kurhessische Verfassung von 1831 gestoßen, die mir in wenigstens einer Bestimmung unseren heutigen Verhältnissen weit voraus scheint.

§ 30
Jedem Einwohner steht vollkommene Freiheit des Gewissens und der Religionsübung zu. Jedoch darf die Religion nie als Vorwand gebraucht werden, um sich irgendeiner gesetzlichen Verbindlichkeit zu entziehen.
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Zoff
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Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 21668

Beitrag(#593062) Verfasst am: 29.10.2006, 16:53    Titel: Re: Antrag auf Einführung von § 30 der kurhessischen Verfassung Antworten mit Zitat

Dr. Degenhart Datterich hat folgendes geschrieben:
Mein Beruf und mein Interesse an der Geschichte bringen es mit sich, dass ich gern in historischen Gesetzen stöbere. Dabei bin ich nun auf die kurhessische Verfassung von 1831 gestoßen, die mir in wenigstens einer Bestimmung unseren heutigen Verhältnissen weit voraus scheint.

§ 30
Jedem Einwohner steht vollkommene Freiheit des Gewissens und der Religionsübung zu. Jedoch darf die Religion nie als Vorwand gebraucht werden, um sich irgendeiner gesetzlichen Verbindlichkeit zu entziehen.


Welchen gesetzlichen Verbindlichkeiten kann man sich denn in der heutigen Zeit aufgrund einer Religionszugehörigkeit entziehen?
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#593073) Verfasst am: 29.10.2006, 17:12    Titel: Re: Antrag auf Einführung von § 30 der kurhessischen Verfassung Antworten mit Zitat

zoff hat folgendes geschrieben:
Dr. Degenhart Datterich hat folgendes geschrieben:
Mein Beruf und mein Interesse an der Geschichte bringen es mit sich, dass ich gern in historischen Gesetzen stöbere. Dabei bin ich nun auf die kurhessische Verfassung von 1831 gestoßen, die mir in wenigstens einer Bestimmung unseren heutigen Verhältnissen weit voraus scheint.

§ 30
Jedem Einwohner steht vollkommene Freiheit des Gewissens und der Religionsübung zu. Jedoch darf die Religion nie als Vorwand gebraucht werden, um sich irgendeiner gesetzlichen Verbindlichkeit zu entziehen.


Welchen gesetzlichen Verbindlichkeiten kann man sich denn in der heutigen Zeit aufgrund einer Religionszugehörigkeit entziehen?


als zeuge jehovas kann man, soweit ich weiss, sowohl wehr- als auch zivildienst verweigern.
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Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Shadaik
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#594762) Verfasst am: 01.11.2006, 12:36    Titel: Re: Antrag auf Einführung von § 30 der kurhessischen Verfassung Antworten mit Zitat

L.E.N.|Propagandhi hat folgendes geschrieben:
zoff hat folgendes geschrieben:
Dr. Degenhart Datterich hat folgendes geschrieben:
Mein Beruf und mein Interesse an der Geschichte bringen es mit sich, dass ich gern in historischen Gesetzen stöbere. Dabei bin ich nun auf die kurhessische Verfassung von 1831 gestoßen, die mir in wenigstens einer Bestimmung unseren heutigen Verhältnissen weit voraus scheint.

§ 30
Jedem Einwohner steht vollkommene Freiheit des Gewissens und der Religionsübung zu. Jedoch darf die Religion nie als Vorwand gebraucht werden, um sich irgendeiner gesetzlichen Verbindlichkeit zu entziehen.


Welchen gesetzlichen Verbindlichkeiten kann man sich denn in der heutigen Zeit aufgrund einer Religionszugehörigkeit entziehen?


als zeuge jehovas kann man, soweit ich weiss, sowohl wehr- als auch zivildienst verweigern.

Stichwort Kirchliches Arbeitsrecht
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Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#594765) Verfasst am: 01.11.2006, 12:42    Titel: Re: Antrag auf Einführung von § 30 der kurhessischen Verfassung Antworten mit Zitat

zoff hat folgendes geschrieben:
Dr. Degenhart Datterich hat folgendes geschrieben:
Mein Beruf und mein Interesse an der Geschichte bringen es mit sich, dass ich gern in historischen Gesetzen stöbere. Dabei bin ich nun auf die kurhessische Verfassung von 1831 gestoßen, die mir in wenigstens einer Bestimmung unseren heutigen Verhältnissen weit voraus scheint.

§ 30
Jedem Einwohner steht vollkommene Freiheit des Gewissens und der Religionsübung zu. Jedoch darf die Religion nie als Vorwand gebraucht werden, um sich irgendeiner gesetzlichen Verbindlichkeit zu entziehen.


Welchen gesetzlichen Verbindlichkeiten kann man sich denn in der heutigen Zeit aufgrund einer Religionszugehörigkeit entziehen?


z.B. als kirchlicher Arbeitgeber einem Großteil des Arbeitsrechts
z.B. als Kirche der Steuerpflicht

Gerade im FGH sollte doch bekannt sein, dass es eine Vielzahl von Ausnahmen von den allgemeinen, sonst für alle geltenden Gesetzen gibt, die insbesondere Kirchen, z.T. auch weitere Glaubensgemeinschaften gegenüber jedem anderen privilegieren.
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Zoff
registrierter User



Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 21668

Beitrag(#594970) Verfasst am: 01.11.2006, 20:44    Titel: Re: Antrag auf Einführung von § 30 der kurhessischen Verfassung Antworten mit Zitat

Dr. Degenhart Datterich hat folgendes geschrieben:
zoff hat folgendes geschrieben:
Dr. Degenhart Datterich hat folgendes geschrieben:
Mein Beruf und mein Interesse an der Geschichte bringen es mit sich, dass ich gern in historischen Gesetzen stöbere. Dabei bin ich nun auf die kurhessische Verfassung von 1831 gestoßen, die mir in wenigstens einer Bestimmung unseren heutigen Verhältnissen weit voraus scheint.

§ 30
Jedem Einwohner steht vollkommene Freiheit des Gewissens und der Religionsübung zu. Jedoch darf die Religion nie als Vorwand gebraucht werden, um sich irgendeiner gesetzlichen Verbindlichkeit zu entziehen.


Welchen gesetzlichen Verbindlichkeiten kann man sich denn in der heutigen Zeit aufgrund einer Religionszugehörigkeit entziehen?


z.B. als kirchlicher Arbeitgeber einem Großteil des Arbeitsrechts
z.B. als Kirche der Steuerpflicht

Gerade im FGH sollte doch bekannt sein, dass es eine Vielzahl von Ausnahmen von den allgemeinen, sonst für alle geltenden Gesetzen gibt, die insbesondere Kirchen, z.T. auch weitere Glaubensgemeinschaften gegenüber jedem anderen privilegieren.


Ups, stimmt ja, an die hatte ich gar nicht gedacht.
Ich dachte nur an Personen, weil ja von "jedem Einwohner" die Rede war.
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iovialis
registrierter User



Anmeldungsdatum: 20.07.2006
Beiträge: 151
Wohnort: Kiew

Beitrag(#595670) Verfasst am: 02.11.2006, 20:38    Titel: Re: Antrag auf Einführung von § 30 der kurhessischen Verfassung Antworten mit Zitat

Dr. Degenhart Datterich hat folgendes geschrieben:
Mein Beruf und mein Interesse an der Geschichte bringen es mit sich, dass ich gern in historischen Gesetzen stöbere. Dabei bin ich nun auf die kurhessische Verfassung von 1831 gestoßen, die mir in wenigstens einer Bestimmung unseren heutigen Verhältnissen weit voraus scheint.

§ 30
Jedem Einwohner steht vollkommene Freiheit des Gewissens und der Religionsübung zu. Jedoch darf die Religion nie als Vorwand gebraucht werden, um sich irgendeiner gesetzlichen Verbindlichkeit zu entziehen.


Im Grundgesetz Deutschlands gibt es einen Artikel, der prinzipiell der Idee von §30 kurhessische Verfassung entspricht, aber weitaus schwächer ausfällt.

Grundgesetz hat folgendes geschrieben:
Artikel 4

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.


Ich stimme einigen Vorpostern zu, daß man durchaus Nachteile haben kann, wenn man keiner Glaubensgemeinschaft angehört. Ich selbst bin mit 17 Jahren aus der Kirche ausgetreten und wollte bei einer kirchlichen Einrichtung eine Ausbildung zum Heilerziehungspfleger machen. Dazu hätte ich allerdings wieder in die Kirche eintreten müssen, weil das Voraussetzung für die Stelle war. Die Prozedur dafür ist allerdings relativ kompliziert (Antrag beim zuständigen Gemeindepfarrer, persönliches Gespräch, das ganze geht an eine höhere Stelle, die dann über den Beitritt entscheiden soll etc.). In meinem Fall hat sich das dann doch erledigt gehabt.

Die Forderung der kurhessische Verfassung ist demnach auch zu schwach, wenn mir gewisse Rechte (Arbeitsrecht) versagt werden; der Paragraph verlangt nur die Abgrenzung von "gesetzlichen Verbindlichkeit" (Pflichten?).
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Brahms
Geschwafelkommodore



Anmeldungsdatum: 15.06.2005
Beiträge: 495

Beitrag(#596059) Verfasst am: 03.11.2006, 16:08    Titel: Antworten mit Zitat

Daher muss der Artikel 4 des Grundgesetzes erweitert werden:

Code:
"Niemand darf, wie auch immer, wegen Mitgliedschaft oder Nichtmitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft bevorteiligt oder benachteiligt werden."


Den Mitgliedschaftsteil können wir wegeditieren sobald ausreichend Pflegeplätze vorhanden sind.
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Konstrukt
konstruktiver Radikalist



Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6587
Wohnort: Im Barte des Propheten

Beitrag(#596071) Verfasst am: 03.11.2006, 16:26    Titel: Antworten mit Zitat

Brahms hat folgendes geschrieben:
Daher muss der Artikel 4 des Grundgesetzes erweitert werden:

Code:
"Niemand darf, wie auch immer, wegen Mitgliedschaft oder Nichtmitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft bevorteiligt oder benachteiligt werden."


Den Mitgliedschaftsteil können wir wegeditieren sobald ausreichend Pflegeplätze vorhanden sind.


Stichwort: Kirchenaustrittsgebühr
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Doc Extropy
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 6149

Beitrag(#596081) Verfasst am: 03.11.2006, 16:43    Titel: Antworten mit Zitat

Oh bitte, das ist jetzt nicht böse gemeint, aber hörts doch um Satans Willen mit dem "Stichwort: " - Scheiß auf, das ist ein Kindergartentanten-, Grundschullehrerinnen- und Hausfrauenstilmittel, bitte tuts das nicht, das ist echt scheiße, ich hasse es.
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Konstrukt
konstruktiver Radikalist



Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6587
Wohnort: Im Barte des Propheten

Beitrag(#596088) Verfasst am: 03.11.2006, 16:50    Titel: Antworten mit Zitat

Doc Extropy hat folgendes geschrieben:
Oh bitte, das ist jetzt nicht böse gemeint, aber hörts doch um Satans Willen mit dem "Stichwort: " - Scheiß auf, das ist ein Kindergartentanten-, Grundschullehrerinnen- und Hausfrauenstilmittel, bitte tuts das nicht, das ist echt scheiße, ich hasse es.


Stichwort, Stichwort, Stichwort, Stichwort, Stichwort, Stichwort Gröhl... ...Tschuldigung Lachen .....für Schreibfaule ist das doch schön.... zwinkern
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kamelpeitsche
Weapon of Mass Discussion



Anmeldungsdatum: 15.11.2003
Beiträge: 4555
Wohnort: Devil's Dancefloor

Beitrag(#596097) Verfasst am: 03.11.2006, 16:57    Titel: Antworten mit Zitat

Doc Extropy hat folgendes geschrieben:
Oh bitte, das ist jetzt nicht böse gemeint, aber hörts doch um Satans Willen mit dem "Stichwort: " - Scheiß auf, das ist ein Kindergartentanten-, Grundschullehrerinnen- und Hausfrauenstilmittel, bitte tuts das nicht, das ist echt scheiße, ich hasse es.


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"Was immer jeder Einzelne mitbringen will an Prägung oder Anderssein - einem kollektiven Imperativ enzieht es sich mit Sicherheit"
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Konstrukt
konstruktiver Radikalist



Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6587
Wohnort: Im Barte des Propheten

Beitrag(#596098) Verfasst am: 03.11.2006, 16:58    Titel: Antworten mit Zitat

kamelpeitsche hat folgendes geschrieben:
Doc Extropy hat folgendes geschrieben:
Oh bitte, das ist jetzt nicht böse gemeint, aber hörts doch um Satans Willen mit dem "Stichwort: " - Scheiß auf, das ist ein Kindergartentanten-, Grundschullehrerinnen- und Hausfrauenstilmittel, bitte tuts das nicht, das ist echt scheiße, ich hasse es.


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Boah, stimmt ja....Doc, Du hast gerade mein Weibchen beleidigt...Du weißt doch...sie ist Lehrerin zwinkern
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Doc Extropy
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 6149

Beitrag(#596099) Verfasst am: 03.11.2006, 16:59    Titel: Antworten mit Zitat

Konstrukt23 hat folgendes geschrieben:
kamelpeitsche hat folgendes geschrieben:
Doc Extropy hat folgendes geschrieben:
Oh bitte, das ist jetzt nicht böse gemeint, aber hörts doch um Satans Willen mit dem "Stichwort: " - Scheiß auf, das ist ein Kindergartentanten-, Grundschullehrerinnen- und Hausfrauenstilmittel, bitte tuts das nicht, das ist echt scheiße, ich hasse es.


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Konstrukt
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6587
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Beitrag(#596102) Verfasst am: 03.11.2006, 17:02    Titel: Antworten mit Zitat

Doc Extropy hat folgendes geschrieben:
Konstrukt23 hat folgendes geschrieben:
kamelpeitsche hat folgendes geschrieben:
Doc Extropy hat folgendes geschrieben:
Oh bitte, das ist jetzt nicht böse gemeint, aber hörts doch um Satans Willen mit dem "Stichwort: " - Scheiß auf, das ist ein Kindergartentanten-, Grundschullehrerinnen- und Hausfrauenstilmittel, bitte tuts das nicht, das ist echt scheiße, ich hasse es.


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Doc Extropy
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
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Beitrag(#596174) Verfasst am: 03.11.2006, 18:30    Titel: Antworten mit Zitat

Konstrukt23 hat folgendes geschrieben:
Doc Extropy hat folgendes geschrieben:
Konstrukt23 hat folgendes geschrieben:
kamelpeitsche hat folgendes geschrieben:
Doc Extropy hat folgendes geschrieben:
Oh bitte, das ist jetzt nicht böse gemeint, aber hörts doch um Satans Willen mit dem "Stichwort: " - Scheiß auf, das ist ein Kindergartentanten-, Grundschullehrerinnen- und Hausfrauenstilmittel, bitte tuts das nicht, das ist echt scheiße, ich hasse es.


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Konstrukt
konstruktiver Radikalist



Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6587
Wohnort: Im Barte des Propheten

Beitrag(#596175) Verfasst am: 03.11.2006, 18:32    Titel: Antworten mit Zitat

Doc Extropy hat folgendes geschrieben:
Konstrukt23 hat folgendes geschrieben:
Doc Extropy hat folgendes geschrieben:
Konstrukt23 hat folgendes geschrieben:
kamelpeitsche hat folgendes geschrieben:
Doc Extropy hat folgendes geschrieben:
Oh bitte, das ist jetzt nicht böse gemeint, aber hörts doch um Satans Willen mit dem "Stichwort: " - Scheiß auf, das ist ein Kindergartentanten-, Grundschullehrerinnen- und Hausfrauenstilmittel, bitte tuts das nicht, das ist echt scheiße, ich hasse es.


Meine Mami ist Grundschullehrerin. Stichwort: Du Oarsch! Cool


Boah, stimmt ja....Doc, Du hast gerade mein Weibchen beleidigt...Du weißt doch...sie ist Lehrerin zwinkern


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und die Tänzerinnen auf der Bar Lachen Cunnilingus
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Shadaik
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#596245) Verfasst am: 03.11.2006, 20:48    Titel: Antworten mit Zitat

Doc Extropy hat folgendes geschrieben:
Oh bitte, das ist jetzt nicht böse gemeint, aber hörts doch um Satans Willen mit dem "Stichwort: " - Scheiß auf, das ist ein Kindergartentanten-, Grundschullehrerinnen- und Hausfrauenstilmittel, bitte tuts das nicht, das ist echt scheiße, ich hasse es.

Ich schreibe nie mehr als nötig, um mich ausudrücken.
Wenn ich den rest des Forums für kompetent genug halte, mit lediglich einem Stichwort zu wissen, was gemeint ist, so ist das ein Kompliment. zwinkern
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