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beachbernie male Person of Age and without Color
Anmeldungsdatum: 16.04.2006 Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii
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(#653560) Verfasst am: 04.02.2007, 00:41 Titel: Neues vom Berliner Steuertollhaus |
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Wie vielleicht dem ein oder anderen bekannt sein duerfte, plant Merkelchens Dreamteam eine Reform der Kapitalertragssteuer durch die Einfuehrung einer neuen Abgeltungssteuer auf Zinsen und andere Kapitalertraege. Ich habe ja bereits meine Zweifel daran geaeussert, ob das ueberhaupt was werden wird, schliesslich war ja urspruenglich geplant die Reform bereits zum 1.1.2007 durchzuziehen.
Inzwischen wird das ganze richtig absurd. Als ich gerade in Boerse-online blaetterte glaubte ich zunaechst einmal ein Sommerloch mitten im Winter zu erspaehen:
boerse-online 5/2007 hat folgendes geschrieben: | .......Ab 2009 soll der einheitliche Abgeltungssatz von 25% eingefuehrt werden - plus Solidaritaetszuschlag und Kirchensteuer...............Presseberichten zufolge sollen Anleger kuenftig ihren Banken ihre Religionszugehoerigkeit angeben; diese fuehren dann die Kirchensteuer ab...... |
Man fragt sich wirklich, ob die Leute, die sich solches ausdenken, im woertlichen Sinne mit dem Klingelbeutel gepudert sind.
Besonders pikant waere natuerlich, sollte das Gesetz tatsaechlich so Realitaet werden, dass der Vatikan dann auch beispielsweise von der Dividende der Beathe Uhse AG von derzeit 0,14 Euro pro Aktie und Jahr seinen Obulus abbekaeme. Waere ich im Management von besagtem Unternehmen taetig, dann wuerde ich ernsthaft ueberlegen, ob man nicht spasseshalber eine Natural-Sonderdividende ins Auge fassen sollte. Das waere bestimmt eine ganz hervorragende PR, wenn ein Firmenlaster in Rom vorfaehrt, vorher die Presse eingeladen wird und der Fahrer fragt, wo er dem Herrn Ratzinger seine Gummis denn ausladen solle....
Gruss, Bernie
_________________ Defund the gender police!!
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Kival Profeminist Ghost
Anmeldungsdatum: 14.11.2006 Beiträge: 24071
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(#653572) Verfasst am: 04.02.2007, 00:53 Titel: |
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Die Überlegungen, die Kirchensteuer von der Bank ziehen zu lassen, gibt es ja schon länger. Davon halte ich nichts. - Wenn man die Abgeltungssteuer auch auf Kapitalerträge erweitern will, gestaltet sich das ohne Mitarbeit der Banken natürlich kompliziert - dass damit die Kirchen noch weiter priviligiert werden, gefällt mir überraschenderweise wenig.
Kirchensteuer abschaffen, dann gibt es auch ein verfassungsrechtliches Problem weniger für eine solche Reform (die erzwungene offenlegung der Religionszugehörigkeit der Bank gegenüber ist... fragwürdig).
_________________ "A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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Fuxing grösstenteils harmlos
Anmeldungsdatum: 07.05.2008 Beiträge: 1691
Wohnort: Ankh Morpork
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(#997268) Verfasst am: 08.05.2008, 21:52 Titel: Die Abgeltungssteuer kommt mit Kirchensteuer |
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Um das Thema scheint es hier etwas ruhig geworden zu sein.
Im Moment stehen die Umsetzungsstrategen der Banken schon vor dem Einführungsszenario.
Die Kunden mit höheren Kapitalerträgen als bestehende Freistellungsaufträge werden vermutlich demnächst Post von ihrer Bank bekommen.
Und dann können sie erklären, ob die Bank den Kirchensteuerabzug durchführen soll oder nicht. Wenn sie sich ihrer Bank nicht erklären, besteht die Möglichkeit, am Jahresende eine Bescheinigung über die geflossenen Kapitalerträge zu erhalten, die man dann bei der Einkommensteuererklärung als steuerehrlicher Bürger abgeben darf...und dann wird an dieser Stelle die Kirchensteuer abgerechnet.
Alternativ gibt man der Bank eine unterschriebene Erklärung über die Konfessionszugehörigkeit zurück, und diese erledigt dann die Abwicklung.
Das ganze ist in der technischen Umsetzung alles andere als Trivial, da bei der ganzen Aktion unterschiedliche Konfessionen und unterschiedliche Steuersätze je Bundesland berücksichtigt werden müssen (z.B. hat Bayern eine geringere Kirchensteuer als die meisten anderen Bundesländer), und es gibt im Detail immer noch viele offene Punkte (z.B., wie ist bei einem "unterjährigen" Umzug von z.B. Hamburg nach Bayern)....und wird demnach viele Ressourcen in den Banken binden und letztlich unser aller Geld kosten.
Abgesehen davon bestehen dann anschließend für Bank-Informatiker interessante Auswertungsmöglichkeiten ihres Datenbestandes....man denke an die jetzt schon bestehenden Vorsorge-Auswertungen für Geldwäsche- und Terror-Beauftragte, die dann um den Parameter Religionszugehörigkeit ergänzt werden können.
Mir wäre es persönlich Recht, wenn die Kirchensteuererhebung in diesem Zusammenhang an irgendeiner Stelle gegen Verfassungsrecht verstossen würde....aber tut sie das?
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Fuxing grösstenteils harmlos
Anmeldungsdatum: 07.05.2008 Beiträge: 1691
Wohnort: Ankh Morpork
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(#1572353) Verfasst am: 16.11.2010, 21:29 Titel: |
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Voraussichtlich ab dem kommenden Jahr dürfen Banken in Deutschland nur noch Freistellungsaufträge neu oder zur Änderung entgegennehmen, wenn die Kunden auf den Freistellungsauftrag die noch relativ neuen Steuer-ID-Nummern angeben.
Der Altbestand bleibt wohl noch bis 2014 auch ohne Steuer-ID gültig.
Die ID ist vermutlich ein wichtiges Merkmal, um den automatischen Abgleich von Kirchen-Zugehörigkeits-Daten mit dem Finanzamt zu ermöglichen- und natürlich ein weiteres Merkmal, um den Missbrauch von zuviel erteilten Freistellungsaufträgen ermitteln zu können.
edit: vgl. z.B. auch: http://www.vsrw.de/Steuern-privat/freistellungsauftraege-und-die-steuer-id.html
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blakki Brumm, brumm, ...
Anmeldungsdatum: 21.01.2009 Beiträge: 556
Wohnort: Im wilden Süden
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(#1572645) Verfasst am: 17.11.2010, 14:38 Titel: |
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Fuxing hat folgendes geschrieben: | Voraussichtlich ab dem kommenden Jahr dürfen Banken in Deutschland nur noch Freistellungsaufträge neu oder zur Änderung entgegennehmen, wenn die Kunden auf den Freistellungsauftrag die noch relativ neuen Steuer-ID-Nummern angeben.
Der Altbestand bleibt wohl noch bis 2014 auch ohne Steuer-ID gültig.
Die ID ist vermutlich ein wichtiges Merkmal, um den automatischen Abgleich von Kirchen-Zugehörigkeits-Daten mit dem Finanzamt zu ermöglichen- und natürlich ein weiteres Merkmal, um den Missbrauch von zuviel erteilten Freistellungsaufträgen ermitteln zu können.
edit: vgl. z.B. auch: http://www.vsrw.de/Steuern-privat/freistellungsauftraege-und-die-steuer-id.html |
Die ID ist personengebunden, das heisst, jeder einzelne Bürger hat sein Leben lang eine Nummer für das Finanzamt.
Bisher war es so, dass die Steuernummern an das Wohnsitzfinanzamt gebunden waren, und Ehepaare zusammen eine einhetliche Steuernummer hatten.
Beim Umzug bzw. Heirat oder Scheidung wurden dann neue Steuernummern erteilt, was mit einem nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand verbunden war.
Als steuerzahlender Bürger begrüße ich Einsparungen bei der Verwaltung und wenn Mißstände vermieden werden können, habe ich auch nichts dagegen.
_________________ Hubraum statt Spoiler.
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