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Jedem Das Seine!
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durial
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Anmeldungsdatum: 16.12.2006
Beiträge: 1211

Beitrag(#687981) Verfasst am: 21.03.2007, 20:51    Titel: Jedem Das Seine! Antworten mit Zitat

Bin gerade zu einer geradezu göttlichen Idee inspiriert worden:

Was haltet Ihr davon, wenn man es einführte, dass jeder nach dem behandelt wird, worauf er sich beruft? Jemand, der sich auf Säkularisierung, Humanismus und GG beruft (und konfessionsfrei ist), wird nach dem GG und geltenden Recht der BRD behandelt. Alle anderen nach den Sitten und Bräuchen ihrer jeweiligen Religionen.

Ich glaube, das Problem "Religion" hätte sich dann großflächig ein für alle Male erledigt. zynisches Grinsen
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Surata
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Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#687984) Verfasst am: 21.03.2007, 20:52    Titel: Antworten mit Zitat

Wer macht den Richter, wer die Ausführung der Urteile?
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hacketaler
Frauen ficken ist was für Schwuchteln!



Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 6031

Beitrag(#687993) Verfasst am: 21.03.2007, 20:58    Titel: Re: Jedem Das Seine! Antworten mit Zitat

durial hat folgendes geschrieben:


Ich glaube, das Problem "Religion" hätte sich dann großflächig ein für alle Male erledigt. zynisches Grinsen


eben. deshalb seit langem absolute befürwortung meinerseits dafür.


und das sich genug religiöse finden würden, die sich als ausführende organe ihrer rechtsprechung melden würden steht ja wohl ausser frage surata.

nur ob die verurteilten noch immer so überzeugte religiöse sind, wenn sich die gemeinschaft zur steinigung langsam auf dem marktplatz einfindet, dass ist schon eher fraglich.
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durial
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Anmeldungsdatum: 16.12.2006
Beiträge: 1211

Beitrag(#687994) Verfasst am: 21.03.2007, 20:58    Titel: Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
Wer macht den Richter, wer die Ausführung der Urteile?


Siehe Mittelalter.
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Surata
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Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#688005) Verfasst am: 21.03.2007, 21:03    Titel: Re: Jedem Das Seine! Antworten mit Zitat

hacketaler hat folgendes geschrieben:

und das sich genug religiöse finden würden, die sich als ausführende organe ihrer rechtsprechung melden würden steht ja wohl ausser frage surata.


Tja, dass sich da einige melden würden, sicher.

Aber im Rahmen eines Glaubens verurteilt zu werden und im Rahmen eines Glaubens urteilen zu dürfen sind doch eigentlich zwei verschiedene Dinge, oder? Auch hier im Kontext.

Oder war es so gemeint, dass Rechtsprechung nur noch innerhalb der religiösen (etc) Gruppen selbst stattfinden soll?

So hatte ich das eigentlich nicht verstanden.
Aber ich bin ja nicht unfehlbar
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#688009) Verfasst am: 21.03.2007, 21:11    Titel: Antworten mit Zitat

Man stelle sich bitte vor:
a) Tillich/Zelig und raejeschuja

und

b) Niels und Muslim

würden nach exakt denselben Maßstäben gerichtet, und man merkt, wie untauglich die Idee ist.
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hacketaler
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Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 6031

Beitrag(#688015) Verfasst am: 21.03.2007, 21:17    Titel: Antworten mit Zitat

ist eigentlich egal. der richter muss nicht die jeweilige religion haben, solang er sich ausreichend in der rechtlichen materie auskennt. wieso sollten deutsche jurastudenten nicht als spezialisierungsfach "scharia" wählen können?
möglich natürlich, dass seitens der religiösen gruppe vorbehalte bestehen, dann muss man eine lösung finden. vielleicht direkte prozessführung durch einen imam oder zumindest beratung des gerichts. man kann natürlich auch vorgehend eine befragung des beschuldigten durchführen, welcher instanz er unterstellt werden will. auf keinen fall darf ein sunnit fälschlicherweise der schiitischen rechtssprechung unterstellt werden.

und egal wie man es macht, muss die letztliche klärung der religionszugehörigkeit des verurteilten unmittelbar vor urteilsvollstreckung stattfinden. schliesslich könnte sich sonst noch änderungen ergeben. das führt zwar u.U. dazu, dass viele extra zur steinigung einer vergewaltigten (vergehen: ehebruch) angereiste unverrichteter dinge wieder abreisen müssen, aber alles andere wäre schlicht nicht akzeptabel.

ein weiterer wichtiger punkt wäre, dass jemand der einen nicht religiösen nach regeln seiner religion straft mit bedingungsloser härte gestraft werden muss. am besten mit der in seinem system härtest möglichen. somit verhindert man zu früh startende steinigungen.
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durial
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Anmeldungsdatum: 16.12.2006
Beiträge: 1211

Beitrag(#688017) Verfasst am: 21.03.2007, 21:18    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Man stelle sich bitte vor:
a) Tillich/Zelig und raejeschuja

und

b) Niels und Muslim

würden nach exakt denselben Maßstäben gerichtet, und man merkt, wie untauglich die Idee ist.


Falsch: Tillich und Niels würden wohl schleunigst ihre Religion verlassen. Das zeigt, wie tauglich diese Idee ist, da die Umsetzung den Menschen mit Verstand das aufzeigte, worauf sie sich da eigentlich eingelassen ahben bzw: wo sie da eigentlich Mitglied sind. zwinkern
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hacketaler
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Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 6031

Beitrag(#688018) Verfasst am: 21.03.2007, 21:18    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Man stelle sich bitte vor:
a) Tillich/Zelig und raejeschuja

und

b) Niels und Muslim

würden nach exakt denselben Maßstäben gerichtet, und man merkt, wie untauglich die Idee ist.


wieso?
wenn niels (wer ist das?) und muslim beide zustimmen, nur zu.

und raje.... ist ja wohl eh schon gestraft genug. ok, muslim natürlich auch. Mit den Augen rollen
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durial
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Anmeldungsdatum: 16.12.2006
Beiträge: 1211

Beitrag(#688022) Verfasst am: 21.03.2007, 21:25    Titel: Antworten mit Zitat

hacketaler hat folgendes geschrieben:
ist eigentlich egal. der richter muss nicht die jeweilige religion haben, solang er sich ausreichend in der rechtlichen materie auskennt. wieso sollten deutsche jurastudenten nicht als spezialisierungsfach "scharia" wählen können?
möglich natürlich, dass seitens der religiösen gruppe vorbehalte bestehen, dann muss man eine lösung finden. vielleicht direkte prozessführung durch einen imam oder zumindest beratung des gerichts. man kann natürlich auch vorgehend eine befragung des beschuldigten durchführen, welcher instanz er unterstellt werden will. auf keinen fall darf ein sunnit fälschlicherweise der schiitischen rechtssprechung unterstellt werden.

und egal wie man es macht, muss die letztliche klärung der religionszugehörigkeit des verurteilten unmittelbar vor urteilsvollstreckung stattfinden. schliesslich könnte sich sonst noch änderungen ergeben. das führt zwar u.U. dazu, dass viele extra zur steinigung einer vergewaltigten (vergehen: ehebruch) angereiste unverrichteter dinge wieder abreisen müssen, aber alles andere wäre schlicht nicht akzeptabel.

ein weiterer wichtiger punkt wäre, dass jemand der einen nicht religiösen nach regeln seiner religion straft mit bedingungsloser härte gestraft werden muss. am besten mit der in seinem system härtest möglichen. somit verhindert man zu früh startende steinigungen.


Ich stimme genau einem Satz zu: "ist eigentlich egal".
Das können die Gläubigen dann unter sich ausmachen. Rechtskenntnisse sind m.E. nicht nötig. Aufm Dorf sollte z.B. der Priester das Urteil fällen können. Schließlich ist er Theologe und geweiht und weiß daher, "was Recht undf Unrecht ist in Gottes Augen". Muhahaha.
Dass das für insbesondere Christen eine wirklich göttliche Lösung wäre, ist ja wohl unbestritten, sagte Jesus doch: "Jeder wird mit dem Maß gemessen, mit dem er misst." Wir sollten die Gläubigen dieses heiligen Rechts teilhaftig werden lassen. Sie haben es sich verdient. zynisches Grinsen
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Louseign
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Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 5585

Beitrag(#688024) Verfasst am: 21.03.2007, 21:26    Titel: Antworten mit Zitat

Was machst du in folgendem Fall?

A ist tiefreligiös
B war mal religiös, ist jetzt aber Atheist

In einem Scheidungsprozess streiten sich beide um das Sorgerecht für ein Kind. Nach Kirchenrecht müsste es A zugesprochen, nach weltlichem Recht hingegen B zugesprochen werden.
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durial
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Anmeldungsdatum: 16.12.2006
Beiträge: 1211

Beitrag(#688027) Verfasst am: 21.03.2007, 21:31    Titel: Antworten mit Zitat

Ava&vT hat folgendes geschrieben:
Was machst du in folgendem Fall?

A ist tiefreligiös
B war mal religiös, ist jetzt aber Atheist

In einem Scheidungsprozess streiten sich beide um das Sorgerecht für ein Kind. Nach Kirchenrecht müsste es A zugesprochen, nach weltlichem Recht hingegen B zugesprochen werden.


Ganz einfach: Das Kind ist in noch keinem entscheidungsfähigen Alter. Ergo gilt das weltliche Recht. Kinder werden zunächst sowieso - das müsste dann so verankert werden - in die freie Welt geboren und müssen dieser bei jeder sich bietenden Gelegenheit übergeben werden.
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hacketaler
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Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 6031

Beitrag(#688029) Verfasst am: 21.03.2007, 21:32    Titel: Antworten mit Zitat

ganz einfach: im zweifel zählt immer das säkulare recht. schliesslich galt das bisher und soll für alle normalen auch weiterhin gelten. schliesslich wollen wir mit einer solchen regelung nur religiösen minderheiten die ihnen gebührende achtung zollen.
solang das kind also nicht 18 ist und freiwillig der konfession von A beitritt ist es dem säkularen recht unterstellt. und wenn es 18 ist, dann ist es ja eh egal wer das sorgerecht kriegt.


@durial:
die hoheit über die rechtssprechung verbleibt ausschliesslich beim staat. es kann nicht sein, dass dorfpriester schnellverfahren abhalten. es geht hier um eine absolute sonder-/ausnahmeregelung, die eindeutig übewacht werden muss. die befragung vor urteilsvollstreckung muss schliesslich auch von vertretern der säkularen seite durchgeführt werden.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#688032) Verfasst am: 21.03.2007, 21:37    Titel: Antworten mit Zitat

durial hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Man stelle sich bitte vor:
a) Tillich/Zelig und raejeschuja

und

b) Niels und Muslim

würden nach exakt denselben Maßstäben gerichtet, und man merkt, wie untauglich die Idee ist.


Falsch: Tillich und Niels würden wohl schleunigst ihre Religion verlassen. Das zeigt, wie tauglich diese Idee ist, da die Umsetzung den Menschen mit Verstand das aufzeigte, worauf sie sich da eigentlich eingelassen ahben bzw: wo sie da eigentlich Mitglied sind. zwinkern


Und du kannst das beurteilen? Wer sagt denn so weit objektiv, dass es zur Rechtssetzung taugt, dass die liberale Version nicht die richtigere ist?

Versuch doch mal im Detail zu beschreiben, wie du dir ein strafrecht auf basis des neuen Testaments vorsellst.


Zuletzt bearbeitet von Xamanoth am 21.03.2007, 21:38, insgesamt einmal bearbeitet
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alae
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Anmeldungsdatum: 23.03.2006
Beiträge: 7039

Beitrag(#688033) Verfasst am: 21.03.2007, 21:37    Titel: Antworten mit Zitat

Mir graut vor der Vorstellung, dass Kinder, die in irgendeine Idiotensekte hineingeboren wurden, nicht durch das GG geschützt werden. Bitte nicht!
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hacketaler
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Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 6031

Beitrag(#688036) Verfasst am: 21.03.2007, 21:40    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
durial hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Man stelle sich bitte vor:
a) Tillich/Zelig und raejeschuja

und

b) Niels und Muslim

würden nach exakt denselben Maßstäben gerichtet, und man merkt, wie untauglich die Idee ist.


Falsch: Tillich und Niels würden wohl schleunigst ihre Religion verlassen. Das zeigt, wie tauglich diese Idee ist, da die Umsetzung den Menschen mit Verstand das aufzeigte, worauf sie sich da eigentlich eingelassen ahben bzw: wo sie da eigentlich Mitglied sind. zwinkern


Und du kannst das beurteilen? Wer sagt denn so weit objektiv, dass es zur Rechtssetzung taugt, dass die liberale Version nicht die richtigere ist?


tun wir doch einfach mal doof oder. wenn 1 milliarde musel so denken und 10 mio. so - was dürfte dann wohl muselnormaldenke sein?
oder wieso nicht einfach die regierungen expliziter muselstaaten befragen und die schnittmenge nehmen - gerne übrigens nach bevölkerungsanteilen gewichtet.
oder eben die ursprünglichen kulturkreise der angeklagten, falls es sich nicht um konvertiten handelt. wenn sie dort sozialisiert wurden, dann dürften ihnen die einschlägigen regeln ja ohnehin bekannt sein. können sie auch die chancen einer berufung besser beurteilen.
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hacketaler
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Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 6031

Beitrag(#688037) Verfasst am: 21.03.2007, 21:42    Titel: Antworten mit Zitat

alae hat folgendes geschrieben:
Mir graut vor der Vorstellung, dass Kinder, die in irgendeine Idiotensekte hineingeboren wurden, nicht durch das GG geschützt werden. Bitte nicht!


werden sie doch. innerreligiöse rechtsprechung ab 18. nicht die eltern bestimmen die religion, dass muss man schon selber.
die sonderregelung ist natürlich nicht im jugendstrafrecht anzuwenden.
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durial
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Anmeldungsdatum: 16.12.2006
Beiträge: 1211

Beitrag(#688038) Verfasst am: 21.03.2007, 21:42    Titel: Antworten mit Zitat

hacketaler hat folgendes geschrieben:
ganz einfach: im zweifel zählt immer das säkulare recht. schliesslich galt das bisher und soll für alle normalen auch weiterhin gelten. schliesslich wollen wir mit einer solchen regelung nur religiösen minderheiten die ihnen gebührende achtung zollen.
solang das kind also nicht 18 ist und freiwillig der konfession von A beitritt ist es dem säkularen recht unterstellt. und wenn es 18 ist, dann ist es ja eh egal wer das sorgerecht kriegt.


@durial:
die hoheit über die rechtssprechung verbleibt ausschliesslich beim staat. es kann nicht sein, dass dorfpriester schnellverfahren abhalten. es geht hier um eine absolute sonder-/ausnahmeregelung, die eindeutig übewacht werden muss. die befragung vor urteilsvollstreckung muss schliesslich auch von vertretern der säkularen seite durchgeführt werden.


Nein, Menschen, die sich zu einer Religion bekennen und in ihr Mitglied sind, sind vom GG entbunden und unterstehen auch nicht mehr dem Schutz durch den Staat. Was Recht und Unrecht ist, entscheidet nur noch der Priester, Bischof oder Kardinal.
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hacketaler
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Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 6031

Beitrag(#688040) Verfasst am: 21.03.2007, 21:47    Titel: Antworten mit Zitat

durial hat folgendes geschrieben:
hacketaler hat folgendes geschrieben:
ganz einfach: im zweifel zählt immer das säkulare recht. schliesslich galt das bisher und soll für alle normalen auch weiterhin gelten. schliesslich wollen wir mit einer solchen regelung nur religiösen minderheiten die ihnen gebührende achtung zollen.
solang das kind also nicht 18 ist und freiwillig der konfession von A beitritt ist es dem säkularen recht unterstellt. und wenn es 18 ist, dann ist es ja eh egal wer das sorgerecht kriegt.


@durial:
die hoheit über die rechtssprechung verbleibt ausschliesslich beim staat. es kann nicht sein, dass dorfpriester schnellverfahren abhalten. es geht hier um eine absolute sonder-/ausnahmeregelung, die eindeutig übewacht werden muss. die befragung vor urteilsvollstreckung muss schliesslich auch von vertretern der säkularen seite durchgeführt werden.


Nein, Menschen, die sich zu einer Religion bekennen und in ihr Mitglied sind, sind vom GG entbunden und unterstehen auch nicht mehr dem Schutz durch den Staat. Was Recht und Unrecht ist, entscheidet nur noch der Priester, Bischof oder Kardinal.



nein. jeder untersteht dem schutz des staates bis er ihn explizit ablehnt - und zwar letztmalig unmittelbar vor urteilsvollstreckung durch seine religiösen mitstreiter.
alles andere wäre schlicht eine aufgabe unseres systems
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durial
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Anmeldungsdatum: 16.12.2006
Beiträge: 1211

Beitrag(#688042) Verfasst am: 21.03.2007, 21:48    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
durial hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Man stelle sich bitte vor:
a) Tillich/Zelig und raejeschuja

und

b) Niels und Muslim

würden nach exakt denselben Maßstäben gerichtet, und man merkt, wie untauglich die Idee ist.


Falsch: Tillich und Niels würden wohl schleunigst ihre Religion verlassen. Das zeigt, wie tauglich diese Idee ist, da die Umsetzung den Menschen mit Verstand das aufzeigte, worauf sie sich da eigentlich eingelassen ahben bzw: wo sie da eigentlich Mitglied sind. zwinkern


Und du kannst das beurteilen? Wer sagt denn so weit objektiv, dass es zur Rechtssetzung taugt, dass die liberale Version nicht die richtigere ist?

Versuch doch mal im Detail zu beschreiben, wie du dir ein strafrecht auf basis des neuen Testaments vorsellst.


Wie gesagt: das wäre mir völlig egal. Das sollen die Gläubigen unter sich ausmachen. Wenn es ein paar Gläubige gibt, die meinen, der Typ (der natürlich Angehöriger ihrer Religion sein muss) da hätte die vereheiratete Frau da ein bisschen zuu genau angesehen (=Ehebruch nach Jesus) und der Priester befindet, dass er zu Tode gefoltert werden soll, dann möge es geschehen...
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#688043) Verfasst am: 21.03.2007, 21:49    Titel: Antworten mit Zitat

durial hat folgendes geschrieben:

Nein, Menschen, die sich zu einer Religion bekennen und in ihr Mitglied sind, sind vom GG entbunden und unterstehen auch nicht mehr dem Schutz durch den Staat. Was Recht und Unrecht ist, entscheidet nur noch der Priester, Bischof oder Kardinal.


Dir ist aber schon bewusst, dass dieser Gedanke - diese Durchmischung von "Hunden und Hirten" zutiefst unchristlich ist, und es sogar im tiefsten Mittelalter war?
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durial
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Anmeldungsdatum: 16.12.2006
Beiträge: 1211

Beitrag(#688049) Verfasst am: 21.03.2007, 21:57    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
durial hat folgendes geschrieben:

Nein, Menschen, die sich zu einer Religion bekennen und in ihr Mitglied sind, sind vom GG entbunden und unterstehen auch nicht mehr dem Schutz durch den Staat. Was Recht und Unrecht ist, entscheidet nur noch der Priester, Bischof oder Kardinal.


Dir ist aber schon bewusst, dass dieser Gedanke - diese Durchmischung von "Hunden und Hirten" zutiefst unchristlich ist, und es sogar im tiefsten Mittelalter war?


Beleg?
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#688050) Verfasst am: 21.03.2007, 21:57    Titel: Re: Jedem Das Seine! Antworten mit Zitat

durial hat folgendes geschrieben:
Was haltet Ihr davon, wenn man es einführte, dass jeder nach dem behandelt wird, worauf er sich beruft?


Sehr viel, da ich mich auf das Recht des Stärkeren Berufe und ganz, ganz viele Waffen besitze.
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Louseign
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Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 5585

Beitrag(#688052) Verfasst am: 21.03.2007, 21:58    Titel: Antworten mit Zitat

durial hat folgendes geschrieben:
Ava&vT hat folgendes geschrieben:
Was machst du in folgendem Fall?

A ist tiefreligiös
B war mal religiös, ist jetzt aber Atheist

In einem Scheidungsprozess streiten sich beide um das Sorgerecht für ein Kind. Nach Kirchenrecht müsste es A zugesprochen, nach weltlichem Recht hingegen B zugesprochen werden.


Ganz einfach: Das Kind ist in noch keinem entscheidungsfähigen Alter. Ergo gilt das weltliche Recht. Kinder werden zunächst sowieso - das müsste dann so verankert werden - in die freie Welt geboren und müssen dieser bei jeder sich bietenden Gelegenheit übergeben werden.

Zweifelhaft, ob ein GG, das Religionsfreiheit und grundsätzlich Erziehungsfreiheit der Eltern gewährt, es sich leisten kann, in dieser Weise einzugreifen. So wie das GG derzeit ausformuliert ist, wohl kaum - aber eine entsprechende Regelung wäre immerhin denkbar.

Indessen kommt mir in einem anderen (durchaus realistischen) Zusammenhang ein viel größeres Problem in den Sinn: könnte sich ein (fiktiver) Mörder von Salman Rushdie nicht sogar darauf berufen, dass er nach seinem muslimischen Recht sogar zu dem Mord verpflichtet war und sich so einer Bestrafung entziehen? Die Führer gewisser "Gottesstaaten" sehen das immerhin so.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#688055) Verfasst am: 21.03.2007, 22:02    Titel: Antworten mit Zitat

durial hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
durial hat folgendes geschrieben:

Nein, Menschen, die sich zu einer Religion bekennen und in ihr Mitglied sind, sind vom GG entbunden und unterstehen auch nicht mehr dem Schutz durch den Staat. Was Recht und Unrecht ist, entscheidet nur noch der Priester, Bischof oder Kardinal.


Dir ist aber schon bewusst, dass dieser Gedanke - diese Durchmischung von "Hunden und Hirten" zutiefst unchristlich ist, und es sogar im tiefsten Mittelalter war?


Beleg?


Ich habe grad keine Quelle. Jedoch gibt es eine grundsätzliche Trennung zwischen weltlicher Macht (siehe bspw. die entsprechenden Paulusworte und "des Kaisers was des Kaisers ist") und kirchlichem Lehramt.. Auch im Mittelalter gab es keine unmittelbare Theokratie.
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Komodo
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Anmeldungsdatum: 27.05.2005
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Beitrag(#688060) Verfasst am: 21.03.2007, 22:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ich finde die Idee hochgradig bescheuert. Sehr glücklich
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durial
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Anmeldungsdatum: 16.12.2006
Beiträge: 1211

Beitrag(#688066) Verfasst am: 21.03.2007, 22:09    Titel: Antworten mit Zitat

Ava&vT hat folgendes geschrieben:
durial hat folgendes geschrieben:
Ava&vT hat folgendes geschrieben:
Was machst du in folgendem Fall?

A ist tiefreligiös
B war mal religiös, ist jetzt aber Atheist

In einem Scheidungsprozess streiten sich beide um das Sorgerecht für ein Kind. Nach Kirchenrecht müsste es A zugesprochen, nach weltlichem Recht hingegen B zugesprochen werden.


Ganz einfach: Das Kind ist in noch keinem entscheidungsfähigen Alter. Ergo gilt das weltliche Recht. Kinder werden zunächst sowieso - das müsste dann so verankert werden - in die freie Welt geboren und müssen dieser bei jeder sich bietenden Gelegenheit übergeben werden.

Zweifelhaft, ob ein GG, das Religionsfreiheit und grundsätzlich Erziehungsfreiheit der Eltern gewährt, es sich leisten kann, in dieser Weise einzugreifen. So wie das GG derzeit ausformuliert ist, wohl kaum - aber eine entsprechende Regelung wäre immerhin denkbar.

Indessen kommt mir in einem anderen (durchaus realistischen) Zusammenhang ein viel größeres Problem in den Sinn: könnte sich ein (fiktiver) Mörder von Salman Rushdie nicht sogar darauf berufen, dass er nach seinem muslimischen Recht sogar zu dem Mord verpflichtet war und sich so einer Bestrafung entziehen? Die Führer gewisser "Gottesstaaten" sehen das immerhin so.


Richtig: es müsste eine entsprechende Regelung getroffen werden. Das wäre ja wohl kaum ein Problem.

Und zum 2. Punkt: Wenn jemand ein Angehörigen der eigenen Religion tötet und dies innerhalb der Religion als richtig befunden wird...klar: kein Problem.
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durial
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Anmeldungsdatum: 16.12.2006
Beiträge: 1211

Beitrag(#688068) Verfasst am: 21.03.2007, 22:11    Titel: Re: Jedem Das Seine! Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
durial hat folgendes geschrieben:
Was haltet Ihr davon, wenn man es einführte, dass jeder nach dem behandelt wird, worauf er sich beruft?


Sehr viel, da ich mich auf das Recht des Stärkeren Berufe und ganz, ganz viele Waffen besitze.


Könntest Du machen. Allerings dürftest Du Deine Regeln nur bei denen anwenden, die sich ebenfalls auf das Recht des Stärkeren berufen.
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durial
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Anmeldungsdatum: 16.12.2006
Beiträge: 1211

Beitrag(#688070) Verfasst am: 21.03.2007, 22:12    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
durial hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
durial hat folgendes geschrieben:

Nein, Menschen, die sich zu einer Religion bekennen und in ihr Mitglied sind, sind vom GG entbunden und unterstehen auch nicht mehr dem Schutz durch den Staat. Was Recht und Unrecht ist, entscheidet nur noch der Priester, Bischof oder Kardinal.


Dir ist aber schon bewusst, dass dieser Gedanke - diese Durchmischung von "Hunden und Hirten" zutiefst unchristlich ist, und es sogar im tiefsten Mittelalter war?


Beleg?


Ich habe grad keine Quelle. Jedoch gibt es eine grundsätzliche Trennung zwischen weltlicher Macht (siehe bspw. die entsprechenden Paulusworte und "des Kaisers was des Kaisers ist") und kirchlichem Lehramt.. Auch im Mittelalter gab es keine unmittelbare Theokratie.


Ohoo: und wie war dann die Inquisition möglich?
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hacketaler
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Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 6031

Beitrag(#688071) Verfasst am: 21.03.2007, 22:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ava&vT hat folgendes geschrieben:
durial hat folgendes geschrieben:
Ava&vT hat folgendes geschrieben:
Was machst du in folgendem Fall?

A ist tiefreligiös
B war mal religiös, ist jetzt aber Atheist

In einem Scheidungsprozess streiten sich beide um das Sorgerecht für ein Kind. Nach Kirchenrecht müsste es A zugesprochen, nach weltlichem Recht hingegen B zugesprochen werden.


Ganz einfach: Das Kind ist in noch keinem entscheidungsfähigen Alter. Ergo gilt das weltliche Recht. Kinder werden zunächst sowieso - das müsste dann so verankert werden - in die freie Welt geboren und müssen dieser bei jeder sich bietenden Gelegenheit übergeben werden.

Zweifelhaft, ob ein GG, das Religionsfreiheit und grundsätzlich Erziehungsfreiheit der Eltern gewährt, es sich leisten kann, in dieser Weise einzugreifen. So wie das GG derzeit ausformuliert ist, wohl kaum - aber eine entsprechende Regelung wäre immerhin denkbar.

Indessen kommt mir in einem anderen (durchaus realistischen) Zusammenhang ein viel größeres Problem in den Sinn: könnte sich ein (fiktiver) Mörder von Salman Rushdie nicht sogar darauf berufen, dass er nach seinem muslimischen Recht sogar zu dem Mord verpflichtet war und sich so einer Bestrafung entziehen? Die Führer gewisser "Gottesstaaten" sehen das immerhin so.


siehe oben: wer ein nichtmitgleid seiner sekte nach sektenregeln bestraft erhält die härteste strafe seiner sekte.
es sollen ja schliesslich ehrenmorde verhindert werden. und bei salman rushdie oder einer kopftuchlos durch diskos tanzenden frau kann man nunmal nicht davon ausgehen, dass sie derselben sekte wie ihr mörder angehören.

um es klarzustellen: der täter hätte aber auch die möglichkeit sich durch entsprechendes bekenntnis der sektenstrafe zu entziehen und sich der normalen gerichtsbarkeit zu unterstellen. dann wäre das eben ein mord wie sonst auch.
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