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boomklever Impfgegnergegner
Anmeldungsdatum: 25.07.2006 Beiträge: 11112
Wohnort: Stuttgart
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(#614317) Verfasst am: 05.12.2006, 09:56 Titel: Recht auf Leben oder Pflicht zu leben |
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Leitet sich aus dem Naturrecht des Rechts auf Leben automatisch die Pflicht zu leben ab? Wenn ein Mensch bewusst seinem Leben ein Ende setzen will, sollte er daran gehindert werden?
Mir erscheint es selbstverständlich, dass das Recht auf Leben nicht die Pflicht zu leben beinhaltet, doch müssen, denke ich, zwei Gesichtspunkte in Betracht gezogen werden:
- Ist das Urteilsvermögen des betreffenden Menschen in irgendeiner Weise eingeschränkt (z.B. auf Grund einer psychischen Erkrankung oder einer vorübergehenden Lebenskrise)? D.h. wäre die betreffende Person letztendlich dankbar wenn man sie von ihrem Wunsch zu sterben abhalten würde?
- Hat die betreffende Person soziale Verpflichtungen wie eine Familie oder eine Führungsposition?
Der einzige Grund, der mir plausibel erscheint, einen Menschen davon abzuhalten sich zu töten, ist dass eine offensichtliche, schwere vorübergehende psychische Erkrankung oder Krise vorliegt.
Was denken die anderen?
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Don't gift pearls before casting an octopus in a movie.
-- Cherry (ACNH)
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Zoff registrierter User
Anmeldungsdatum: 24.08.2006 Beiträge: 21668
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boomklever Impfgegnergegner
Anmeldungsdatum: 25.07.2006 Beiträge: 11112
Wohnort: Stuttgart
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(#614370) Verfasst am: 05.12.2006, 12:18 Titel: |
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Sorry, nicht gesehen . Vergesst's einfach .
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Don't gift pearls before casting an octopus in a movie.
-- Cherry (ACNH)
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reign bla bla
Anmeldungsdatum: 21.07.2006 Beiträge: 1880
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(#614451) Verfasst am: 05.12.2006, 13:54 Titel: |
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Zoff hat folgendes geschrieben: | Das Thema haben wir hier schon: |
Nee, das ist ein ganz anderes Thema.
boomklever hat folgendes geschrieben: | Leitet sich aus dem Naturrecht des Rechts auf Leben automatisch die Pflicht zu leben ab? |
Naturrecht? In der Natur gilt: Wer es schafft schafft es und wer nicht, nicht. Kein 'Recht'. Ich habe kein Problem damit, wenn jemand nicht leben will, egal wann wo warum. Ein Recht auf Leben lehne ich ab und eine Pflicht zu leben lehne ich ab.
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Brahms Geschwafelkommodore
Anmeldungsdatum: 15.06.2005 Beiträge: 495
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(#614542) Verfasst am: 05.12.2006, 15:52 Titel: |
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Recht zum Leben, ja.
Pflicht zum Leben, nein!
Pflicht zur helfenden Hand ja!
_________________ Headjob yes - hejab no!
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boomklever Impfgegnergegner
Anmeldungsdatum: 25.07.2006 Beiträge: 11112
Wohnort: Stuttgart
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(#614547) Verfasst am: 05.12.2006, 16:01 Titel: |
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Brahms hat folgendes geschrieben: | Recht zum Leben, ja.
Pflicht zum Leben, nein!
Pflicht zur helfenden Hand ja! |
Wie ist das gemeint? Nicht eher `Recht auf die helfende Hand'?
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-- Cherry (ACNH)
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Scharif ibn Nur ibn Aiman auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 03.10.2006 Beiträge: 616
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(#614580) Verfasst am: 05.12.2006, 17:03 Titel: |
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@boomklever:
Charly Chaplin hat folgendes geschrieben: | Warum sollte das Leben einen Sinn haben. Es ist genauso unausweichlich wie der Tod. |
Du vergisst den Tod mit in deiner Betrachtung einzuschließen, weshalb man auch von einem Recht auf Sterben sprechen kann.
Es gibt also ein Recht auf Leben und Sterben, aber wenn es eine Pflicht zum Leben geben würde, dann wäre das Recht zu Sterben nicht anwendbar, weil man seine Pflicht verstoßen könnte.
Der Tod beendet das Leben, weshalb man vielleicht sagen kann, dass jeder das Recht aber auch die Pflicht zum Sterben hat, wobei der Eintritt nicht festgelegt ist. Das Recht des Lebens wäre anwendbar, aber wird irgendwann von der Pflicht zu Sterben beendet.
In unserer Gesellschaft hat das Recht auf Leben einen höheren Stellenwert als die Recht/Pflicht zu Sterben, weshalb dies zu einer Pflicht zu Helfen führt.
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