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Hartz-IV-Nachbarn können Grund für Mietminderung sein
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Zoff
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Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 21668

Beitrag(#629403) Verfasst am: 30.12.2006, 06:35    Titel: Hartz-IV-Nachbarn können Grund für Mietminderung sein Antworten mit Zitat

Heute in Spiegel Online:

Zitat:

"Quantität und Qualität des Besucherverkehrs von Mitmietern können als Mangel im Rahmen des gewerblichen Mietverhältnisses bewertet werden", entschied die Kammer bereits vor den Weihnachtsfeiertagen und befand eine Mietminderung durch den beklagten Mieter, eine Firma, für zulässig. Unter den Besuchern in dem Bürohaus der klagenden Heilbronner Vermieterin habe sich eine große Anzahl von Hartz-IV-Empfängern befunden, argumentierte der 13. Zivilsenat des OLG.


Da fragt man sich ja schon wohin die Entwicklung der Gesellschaft wohl noch führt!
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Algol
Katholik, saugverwirrte schleichende Scharia



Anmeldungsdatum: 22.06.2006
Beiträge: 4797
Wohnort: Berlin

Beitrag(#629404) Verfasst am: 30.12.2006, 06:41    Titel: Re: Hartz-IV-Nachbarn können Grund für Mietminderung sein Antworten mit Zitat

Zoff hat folgendes geschrieben:
Heute in Spiegel Online:

Zitat:

"Quantität und Qualität des Besucherverkehrs von Mitmietern können als Mangel im Rahmen des gewerblichen Mietverhältnisses bewertet werden", entschied die Kammer bereits vor den Weihnachtsfeiertagen und befand eine Mietminderung durch den beklagten Mieter, eine Firma, für zulässig. Unter den Besuchern in dem Bürohaus der klagenden Heilbronner Vermieterin habe sich eine große Anzahl von Hartz-IV-Empfängern befunden, argumentierte der 13. Zivilsenat des OLG.


Da fragt man sich ja schon wohin die Entwicklung der Gesellschaft wohl noch führt!

Hartz-Vierer müssen wohl irgendwann unter die Erde, also in die Kanalisation.
Das hat den Vorteil, daß es dort im Winter schön warm ist und daß die reichen und superreichen Ausbeuter und die Politiker, die das ganze verbrochen haben, die "Unterschicht" nicht immer geschäftsschädigend vor Augen haben ...
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#629408) Verfasst am: 30.12.2006, 06:54    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Nach der OLG-Entscheidung ist in dem aktuellen Fall eine um 15 Prozent geminderte Miete angemessen. Zur Begründung hieß es, "dass sich unter den Besuchern der Hartz-IV-Abteilung, der Suchtberatungsstelle und der Schuldnerberatung ein überdurchschnittlicher Anteil von sozial auffällig gewordenen Personen befindet".


Da steht nun wirklich nicht, daß Hartz-VI-Empfänger an sich ein Grund zur Mietminderung sind.
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Zoff
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Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 21668

Beitrag(#629411) Verfasst am: 30.12.2006, 07:11    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:

Da steht nun wirklich nicht, daß Hartz-VI-Empfänger an sich ein Grund zur Mietminderung sind.


Nein, da steht sie "könnten" einer sein. Fragt sich halt was man am OLG unter einem "überdurchschnittlichen Anteil von sozial auffällig gewordenen Personen" versteht.

Gut, der Fall ist ohnehin ein extremes Beispiel, da ja auch im Artikel steht, den Mietern sei vorher ein "exklusives Ambiente" versprochen worden und dass vor dem Einzug der Hartz-IV-Abteilung der Zutritt nur mit Code-Karte möglich gewesen sei.
Aber er scheint meiner Meinung ein weiteres Indiz dafür zu sein, dass eine missliebige Bevölkerungsschicht wieder ein Stück weiter in´s Abseits gedrängt werden soll.
Diesmal vom OLG abgesegnet.
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Rasmus
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Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#629415) Verfasst am: 30.12.2006, 07:23    Titel: Antworten mit Zitat

Zoff hat folgendes geschrieben:
Nein, da steht sie "könnten" einer sein. Fragt sich halt was man am OLG unter einem "überdurchschnittlichen Anteil von sozial auffällig gewordenen Personen" versteht.


Ganz genau steht da: In diesem Fall waren sie es zum Teil. Und das halte ich für durchaus möglich.

Zitat:
Gut, der Fall ist ohnehin ein extremes Beispiel, da ja auch im Artikel steht, den Mietern sei vorher ein "exklusives Ambiente" versprochen worden und dass vor dem Einzug der Hartz-IV-Abteilung der Zutritt nur mit Code-Karte möglich gewesen sei.


Das alleine würde ich schon als ausreichende Begründung erachten; in diesem Fall. Zu den Beratungsstellen kann vermutlich jeder gehen, und damit ist es definitv nicht mehr exclusiv.

Zitat:
Aber er scheint meiner Meinung ein weiteres Indiz dafür zu sein, dass eine missliebige Bevölkerungsschicht wieder ein Stück weiter in´s Abseits gedrängt werden soll.
Diesmal vom OLG abgesegnet.


Hier wurde so wie ich das sehe auf Grund der tasächlich dort anwesenden Besucher entschieden. Aber das dürfte früher oder später Signalwirkung entwickeln.
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Autoterrorist
Die Gottespest



Anmeldungsdatum: 23.04.2006
Beiträge: 846
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Beitrag(#629416) Verfasst am: 30.12.2006, 08:08    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Das hat den Vorteil, daß es dort im Winter schön warm ist und daß die reichen und superreichen Ausbeuter und die Politiker, die das ganze verbrochen haben, die "Unterschicht" nicht immer geschäftsschädigend vor Augen haben ...


http://de.indymedia.org/2006/12/164621.shtml
Video: http://media.de.indymedia.org/rtsp/2006/12//164623.rm
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#629499) Verfasst am: 30.12.2006, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

Den Schaden hat doch in diesem ganz konkreten Fall der Vermieter, oder irre ich mich da?
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#629511) Verfasst am: 30.12.2006, 13:05    Titel: Antworten mit Zitat

Da ist von einer hohen Zahl sozial auffälliger Personen die Rede. Mit dem Bezug von Grundsicherung hat das nichts zu tun, sondern mit zwischenmenschlichem Verhalten. Ich nehme an, da sind z.B. Gegröle, Pöbeleien oder öffentliche Besäufnisse gemeint. Wenigstens lesen sollten die Gutmenschen, bevor sie ihre sozialfetischistischen Zuckungen kriegen.
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Tapuak
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Anmeldungsdatum: 23.02.2006
Beiträge: 1264

Beitrag(#629516) Verfasst am: 30.12.2006, 13:12    Titel: Re: Hartz-IV-Nachbarn können Grund für Mietminderung sein Antworten mit Zitat

Algol hat folgendes geschrieben:
Hartz-Vierer müssen wohl irgendwann unter die Erde, also in die Kanalisation.
Das hat den Vorteil, daß es dort im Winter schön warm ist und daß die reichen und superreichen Ausbeuter und die Politiker, die das ganze verbrochen haben, die "Unterschicht" nicht immer geschäftsschädigend vor Augen haben ...

Jo, auf jeden Fall! Die Polit-Bonzen wirtschaften doch sowieso nur noch in die eigene Tasche! Mit Deutschland geht's echt bergab! Die Hochfinanz lacht sich ins Fäustchen, während das Volk dahindarbt! Als es Hartz IV noch nicht gab, war alles viel besser!

Deswegen: Zurück zu Helmut Kohl!

Mit den Augen rollen
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Zoff
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Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 21668

Beitrag(#629527) Verfasst am: 30.12.2006, 13:22    Titel: Antworten mit Zitat

Dr. Degenhart Datterich hat folgendes geschrieben:
(...) Ich nehme an, da sind z.B. Gegröle, Pöbeleien oder öffentliche Besäufnisse gemeint. (...)


Vor der Suchtberatungsstelle oder der Schuldnerberatung?
Sicher doch..
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Algol
Katholik, saugverwirrte schleichende Scharia



Anmeldungsdatum: 22.06.2006
Beiträge: 4797
Wohnort: Berlin

Beitrag(#629530) Verfasst am: 30.12.2006, 13:26    Titel: Re: Hartz-IV-Nachbarn können Grund für Mietminderung sein Antworten mit Zitat

Tapuak hat folgendes geschrieben:
Als es Hartz IV noch nicht gab, war alles viel besser!

Einiges war ganz bestimmt besser eingerichtet.

Tapuak hat folgendes geschrieben:
Deswegen: Zurück zu Helmut Kohl!

Mit den Augen rollen

Abschaffung der staatlich erzwungenen Ausbeutung = zurück zu Kohl Lachen
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Zuletzt bearbeitet von Algol am 30.12.2006, 13:28, insgesamt einmal bearbeitet
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#629532) Verfasst am: 30.12.2006, 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

Zoff hat folgendes geschrieben:
Dr. Degenhart Datterich hat folgendes geschrieben:
(...) Ich nehme an, da sind z.B. Gegröle, Pöbeleien oder öffentliche Besäufnisse gemeint. (...)


Vor der Suchtberatungsstelle oder der Schuldnerberatung?
Sicher doch..



Wer das Leben nicht kennt, zweifelt daran. Hattest Du schon mal Junkies zur Beratung vor Dir sitzen? Ich schon. Manche sind nicht in dem Aggregatzustand, in dem man ihnen privat begegnen möchte.
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Zoff
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Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 21668

Beitrag(#629534) Verfasst am: 30.12.2006, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

@D.D.:
Ja, hatte ich. Wer unter Strom zur Suchtberatung kommt weiß von vorneherein, dass er gleich wieder gehen kann. Schuldnerberater dürften ähnlich verfahren.
Diese Stellen werden von Leuten aufgesucht die Hilfe suchen und die sind dann eher lammfromm und heben sich das Pöbeln für zu Hause auf.
Das Problem dürfte viel eher sein, dass diese Menschen so aussehen wie sie es nun einmal tun, meinetwegen auch so riechen.
Im übrigen kannst Du Dir Deine Arroganz ("Gutmenschen", "Wer das Leben nicht kennt..") für Deine Klienten aufsparen, bei denen Du sicher sehr beliebt bist.
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#629558) Verfasst am: 30.12.2006, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

Zoff hat folgendes geschrieben:
@D.D.:
Ja, hatte ich. Wer unter Strom zur Suchtberatung kommt weiß von vorneherein, dass er gleich wieder gehen kann. Schuldnerberater dürften ähnlich verfahren.


Das würde nur nichts daran ändern, dass sie im Gebäude auftauchen und ihren Frust darüber, dass man sie nicht vorlässt, auch dort ablassen. Im Übrigen hatte ich -als ich das noch machte, was glücklicherweise vorbei ist- mehr als einmal nicht die Verantwortungslosigkeit, "unter Strom Stehende" einfach rauszuschmeißen, sondern ließ sie in die Klinik schaffen, ehe sie sich oder andern gefährlich wurden. Das mit dem "gleich wieder gehen" ist so einfach nicht.

Zitat:
Diese Stellen werden von Leuten aufgesucht die Hilfe suchen und die sind dann eher lammfromm und heben sich das Pöbeln für zu Hause auf.


So leid es mir tut, aber ich kann Dir den Vorhalt der Weltfremdheit nicht ersparen. Oder Du hast halt das Glück, Deine Lebenserfahrung auf einer Insel der Seligen sammeln zu dürfen.

Zitat:
Das Problem dürfte viel eher sein, dass diese Menschen so aussehen wie sie es nun einmal tun, meinetwegen auch so riechen.


Kann schon sein. Auch das läuft unter "sozial auffällig".

Zitat:
Im übrigen kannst Du Dir Deine Arroganz ("Gutmenschen", "Wer das Leben nicht kennt..") für Deine Klienten aufsparen, bei denen Du sicher sehr beliebt bist.


Nein, nein, erst lesen, dann denken, dann posten. Hier wurde getönt, der Mietwert mindere sich, weil Grundsicherungsbezieher ins Haus kommen. Das wäre in der Tat der Empörung wert. So ist es aber nicht. Der Mietwert mindert sich wegen des häufigen Besuchs von sozial auffälligen Personen (zu "Deutsch": von Leuten mit inadäquatem Sozialverhalten), und das ist etwas ganz Anderes. Darauf bezog sich meine Kritik an gutmenschlichem Geschrei.
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Algol
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Anmeldungsdatum: 22.06.2006
Beiträge: 4797
Wohnort: Berlin

Beitrag(#629572) Verfasst am: 30.12.2006, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

Dr. Degenhart Datterich hat folgendes geschrieben:
Der Mietwert mindert sich wegen des häufigen Besuchs von sozial auffälligen Personen (zu "Deutsch": von Leuten mit inadäquatem Sozialverhalten), und das ist etwas ganz Anderes.

Überraschung!
Bei der Arge tauchen Leute mit "inadäquatem Sozialverhalten" auf - wer hätte das gedacht?
Wie bei der "Rentnerschwemme" - niemand konnte damit rechnen ...
Und für die Mietminderung kommen - na - natürlich die Veranwortlichen auf, also diejenigen, die diese glorreiche Idee hatten - oder etwa doch nicht?
Ich ahne es, für die Fehler bezahlt - wie immer - der schlafmützige Steuerzahler.
Aber nach der Erhöhung der MWSt ist man ja gestopft und kann sich solche Fehlplanungen leisten ...
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caballito
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Beitrag(#629587) Verfasst am: 30.12.2006, 15:14    Titel: Antworten mit Zitat

Moooment mal. So ungern ich mich mit Datterich solidarisiere, wo er recht hat, hat er einfacjh recht.

Die Büros sind vermietet worden mit der Zusicherung "exklusives Ambiente", gesichert unter anderem durch eingeschränkten Zugang. Das war Vertragsgegenstand, und man darf wohl annehmen -ganz egal, was man von sowas hält- dass, eben aufgrund dieser Zusicherung, Mieten über denen für vergleichbare Objekte ohne derartige Vorkehrungen verlangt und bezahlt wurden. Wenn er Vermeiter jetzt (durch eigenes Verschulden) die Voraussetzungen beseitigt, unter denen er diese Mehrmiete verlangen konnte, hat er eben Pech gehabt.

Und wie kommst du eigentlcih darauf, dass der Steuerzahler dafür aufkommt, wenn der Vermieter weniger kassiert?
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Die Gedanken sind frei.

Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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Algol
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Anmeldungsdatum: 22.06.2006
Beiträge: 4797
Wohnort: Berlin

Beitrag(#629602) Verfasst am: 30.12.2006, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:
Moooment mal. So ungern ich mich mit Datterich solidarisiere, wo er recht hat, hat er einfacjh recht.

Wo behaupte ich etwas anderes?
*schnell ein paar Zitate ändert* zwinkern

caballito hat folgendes geschrieben:
Die Büros sind vermietet worden mit der Zusicherung "exklusives Ambiente", gesichert unter anderem durch eingeschränkten Zugang. Das war Vertragsgegenstand, und man darf wohl annehmen -ganz egal, was man von sowas hält- dass, eben aufgrund dieser Zusicherung, Mieten über denen für vergleichbare Objekte ohne derartige Vorkehrungen verlangt und bezahlt wurden. Wenn er Vermeiter jetzt (durch eigenes Verschulden) die Voraussetzungen beseitigt, unter denen er diese Mehrmiete verlangen konnte, hat er eben Pech gehabt.

Klar, aber war eine solche Entwicklung sooo schwer vorauszusehen?
Hätte man die Arge nicht auch andernorts unterbringen können?

caballito hat folgendes geschrieben:
Und wie kommst du eigentlcih darauf, dass der Steuerzahler dafür aufkommt, wenn der Vermieter weniger kassiert?

Entweder ist die Kommune selbst der Vermieter, dann muß sie ihre Mindereinnahmen irgendwie kompensieren, oder sie wird vom Vermieter für die Mietminderung haftbar gemacht - in beiden Fällen zahlt der Steuerzahler - oder wer kommt sonst dafür auf?
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L.E.N.
im falschen Film



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Beitrag(#629629) Verfasst am: 30.12.2006, 15:56    Titel: Antworten mit Zitat

typisch SPON: reisserischer titel und im grunde völlig harmloser sachverhalt.
es langt die urteilsbegründung zu lesen:

OLG hat folgendes geschrieben:
Zur Begründung hieß es, "dass sich unter den Besuchern der Hartz-IV-Abteilung, der Suchtberatungsstelle und der Schuldnerberatung ein überdurchschnittlicher Anteil von sozial auffällig gewordenen Personen befindet"

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Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#629663) Verfasst am: 30.12.2006, 16:21    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N.|Propagandhi hat folgendes geschrieben:
typisch SPON: reisserischer titel und im grunde völlig harmloser sachverhalt.
es langt die urteilsbegründung zu lesen:

OLG hat folgendes geschrieben:
Zur Begründung hieß es, "dass sich unter den Besuchern der Hartz-IV-Abteilung, der Suchtberatungsstelle und der Schuldnerberatung ein überdurchschnittlicher Anteil von sozial auffällig gewordenen Personen befindet"

Hat nix mit SPON im Besonderen zu tun, die Medien generell befleissigten sich dieses Tenors.

Algol hat folgendes geschrieben:


caballito hat folgendes geschrieben:
Die Büros sind vermietet worden mit der Zusicherung "exklusives Ambiente", gesichert unter anderem durch eingeschränkten Zugang. Das war Vertragsgegenstand, und man darf wohl annehmen -ganz egal, was man von sowas hält- dass, eben aufgrund dieser Zusicherung, Mieten über denen für vergleichbare Objekte ohne derartige Vorkehrungen verlangt und bezahlt wurden. Wenn er Vermeiter jetzt (durch eigenes Verschulden) die Voraussetzungen beseitigt, unter denen er diese Mehrmiete verlangen konnte, hat er eben Pech gehabt.

Klar, aber war eine solche Entwicklung sooo schwer vorauszusehen?
Hätte man die Arge nicht auch andernorts unterbringen können?

Die Arge hatte ausgeschrieben, Der Vermieter hat das billigste Angebot abgegeben. Sicher hätten die das voraussehen können, aber billig an die ARGE vermieten ist besser als gar nicht vermieten.

Algol hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Und wie kommst du eigentlcih darauf, dass der Steuerzahler dafür aufkommt, wenn der Vermieter weniger kassiert?

Entweder ist die Kommune selbst der Vermieter, dann muß sie ihre Mindereinnahmen irgendwie kompensieren, oder sie wird vom Vermieter für die Mietminderung haftbar gemacht - in beiden Fällen zahlt der Steuerzahler - oder wer kommt sonst dafür auf?

Die Kommune ist nicht Vermieter und wieso sollte sie vom Vermieter für die Mietminderung haftbar gemacht werden?
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Algol
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Anmeldungsdatum: 22.06.2006
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Beitrag(#629669) Verfasst am: 30.12.2006, 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

I.R hat folgendes geschrieben:
Die Kommune ist nicht Vermieter und wieso sollte sie vom Vermieter für die Mietminderung haftbar gemacht werden?

Wenn sie für die Mietminderung ursächlich verantwortlich ist, wird sich der Vermieter sein Geld von ihr zurückholen oder kündigen, es sei denn, die Räume stünden dann leer.
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#629675) Verfasst am: 30.12.2006, 16:32    Titel: Antworten mit Zitat

Algol hat folgendes geschrieben:
I.R hat folgendes geschrieben:
Die Kommune ist nicht Vermieter und wieso sollte sie vom Vermieter für die Mietminderung haftbar gemacht werden?

Wenn sie für die Mietminderung ursächlich verantwortlich ist, wird sich der Vermieter sein Geld von ihr zurückholen oder kündigen, es sei denn, die Räume stünden dann leer.

Mit welcher Begründung? Die Arge ist Mieter wie andere Mieter auch. Und die Arge nutzt die Mietsache so, wie eine Arge gewöhnlich eine Mietsache nutzt.
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Algol
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Anmeldungsdatum: 22.06.2006
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Beitrag(#629683) Verfasst am: 30.12.2006, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

I.R hat folgendes geschrieben:
Algol hat folgendes geschrieben:
I.R hat folgendes geschrieben:
Die Kommune ist nicht Vermieter und wieso sollte sie vom Vermieter für die Mietminderung haftbar gemacht werden?

Wenn sie für die Mietminderung ursächlich verantwortlich ist, wird sich der Vermieter sein Geld von ihr zurückholen oder kündigen, es sei denn, die Räume stünden dann leer.

Mit welcher Begründung? Die Arge ist Mieter wie andere Mieter auch. Und die Arge nutzt die Mietsache so, wie eine Arge gewöhnlich eine Mietsache nutzt.

Gut, Du hast gewonnen: der Vermieter nimmt die Mietminderungen klaglos hin und die Arge residiert in günstigen Räumen.
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Zoff
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Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 21668

Beitrag(#629686) Verfasst am: 30.12.2006, 16:39    Titel: Antworten mit Zitat

Dr. Degenhart Datterich hat folgendes geschrieben:

So leid es mir tut, aber ich kann Dir den Vorhalt der Weltfremdheit nicht ersparen. Oder Du hast halt das Glück, Deine Lebenserfahrung auf einer Insel der Seligen sammeln zu dürfen.

Frankfurter Bahnhofsviertel, lauschiges Fleckchen.
Ansonsten habe ich keine Lust in diesem Thread über Dein reichlich fragwürdiges Menschenbild zu diskutieren und stelle das hiermit ein.
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#629690) Verfasst am: 30.12.2006, 16:42    Titel: Antworten mit Zitat

Zoff hat folgendes geschrieben:
Dr. Degenhart Datterich hat folgendes geschrieben:

So leid es mir tut, aber ich kann Dir den Vorhalt der Weltfremdheit nicht ersparen. Oder Du hast halt das Glück, Deine Lebenserfahrung auf einer Insel der Seligen sammeln zu dürfen.

Frankfurter Bahnhofsviertel, lauschiges Fleckchen.
Ansonsten habe ich keine Lust in diesem Thread über Dein reichlich fragwürdiges Menschenbild zu diskutieren und stelle das hiermit ein.


Ich wohne um die Ecke, im Gallus, da wo weltfremde Gutmenschen nunmal aufwachsen Lachen
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caballito
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Beitrag(#629694) Verfasst am: 30.12.2006, 16:43    Titel: Antworten mit Zitat

Algol hat folgendes geschrieben:

Klar, aber war eine solche Entwicklung sooo schwer vorauszusehen?


Nein. Und genau das ist hier der Punkt.

Algol hat folgendes geschrieben:
Hätte man die Arge nicht auch andernorts unterbringen können?


Hätte man. Hätte man auch getan, wenn man diese Räuem nicht angeboten bekommen hätte. Dass sie ihnen aber der Vermieter angeboten hat, das sit sein Problem.

Algol hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Und wie kommst du eigentlcih darauf, dass der Steuerzahler dafür aufkommt, wenn der Vermieter weniger kassiert?

Entweder ist die Kommune selbst der Vermieter, dann muß sie ihre Mindereinnahmen irgendwie kompensieren, oder sie wird vom Vermieter für die Mietminderung haftbar gemacht - in beiden Fällen zahlt der Steuerzahler - oder wer kommt sonst dafür auf?

Dass die Kommune selbst der Vermieter "exklusiven" Büroraums ist, halte ich für eher unwahrscheinlich.

Und auf welcher Grundlage sollte der Vermieter Schadenersatz für dei Mietminderung einklagen? Vertragswidrige Nutzung leigt ja wohl nicht vor, udn die Entwicklung war für den Vermieter eben auch vorhersehbar. Und von ihm hingenommen, wie man ja auch an der Demontage der Zugangskontrolle sieht. Und dafür, dass der Vermieter für sein exklusives Mietobjekt einen offensichtlich (!) nicht exklusiven Mieter akzeptiert, ist er nun wirklich selbst verantwortlich.

Und da die Mietminderung damit letzluch auf eine Werttminderung der Mietsache zurückgeht, kann selbstverständlich die ARGE selber die Miete ja wohl auch kürzen zwinkern
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caballito
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Beitrag(#629697) Verfasst am: 30.12.2006, 16:45    Titel: Antworten mit Zitat

Algol hat folgendes geschrieben:
der Vermieter nimmt die Mietminderungen klaglos hin und die Arge residiert in günstigen Räumen.

Alternativ kann er -gegen Zahlung einer entsprechenden Abfindung- das Mietverhältnis kündigen.
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#629703) Verfasst am: 30.12.2006, 16:49    Titel: Antworten mit Zitat

Zoff hat folgendes geschrieben:
Dr. Degenhart Datterich hat folgendes geschrieben:

So leid es mir tut, aber ich kann Dir den Vorhalt der Weltfremdheit nicht ersparen. Oder Du hast halt das Glück, Deine Lebenserfahrung auf einer Insel der Seligen sammeln zu dürfen.

Frankfurter Bahnhofsviertel, lauschiges Fleckchen.
Ansonsten habe ich keine Lust in diesem Thread über Dein reichlich fragwürdiges Menschenbild zu diskutieren und stelle das hiermit ein.



Beim Militär nennt man das Feigheit vor dem Feind. Wenn ein Menschenbild, das im Umgang miteinander und im Verhalten in der Öffentlichkeit ein Mindestmaß an Rücksichtnahme und Anstand verlangt, für Dich fragwürdig ist, dann bestätigt das nur den von Dir genannten Wohnort.
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#629708) Verfasst am: 30.12.2006, 16:58    Titel: Antworten mit Zitat

Algol hat folgendes geschrieben:
I.R hat folgendes geschrieben:
Algol hat folgendes geschrieben:
I.R hat folgendes geschrieben:
Die Kommune ist nicht Vermieter und wieso sollte sie vom Vermieter für die Mietminderung haftbar gemacht werden?

Wenn sie für die Mietminderung ursächlich verantwortlich ist, wird sich der Vermieter sein Geld von ihr zurückholen oder kündigen, es sei denn, die Räume stünden dann leer.

Mit welcher Begründung? Die Arge ist Mieter wie andere Mieter auch. Und die Arge nutzt die Mietsache so, wie eine Arge gewöhnlich eine Mietsache nutzt.

Gut, Du hast gewonnen: der Vermieter nimmt die Mietminderungen klaglos hin und die Arge residiert in günstigen Räumen.

Klaglos nicht. Er hatte ja geklagt, deshalb gab es den Prozess und das Urteil.
Aber nochmal den Ablauf, wie ich ihn den Meldungen entnommen habe:
Ein Vermieter verspricht diversen Mietern exclusive Mieträume mit Zugangskontrolle u.ä. und verlangt von den Mietern exclusive Mieten.
Die Arge sucht Räume und schreibt diese aus.
Der Vermieter gibt das billigste Angebot ab und die Arge schlägt zu.
Weil nun der Besucherverkehr etwas ansteigt, wird die Zugangskontrolle ausser Betrieb gesetzt und die Mieträume sind nicht mehr so exclusiv, wie dies den anderen Mietern vertraglich zugesichert war.
Die anderen Mieter kürzen die Miete.
Der Vermieter klagt.
Die Richter sprechen ein Urteil und stimmen einer Mietkürzung zu.


Wieso sollte die Arge in welcher Form auch immer für dieses Urteil haftbar gemacht werden?
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Zoff
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Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 21668

Beitrag(#629770) Verfasst am: 30.12.2006, 18:01    Titel: Antworten mit Zitat

Dr. Degenhart Datterich hat folgendes geschrieben:
den von Dir genannten Wohnort.


Häh?
Versuch´s doch mal mit lesen!
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#629772) Verfasst am: 30.12.2006, 18:06    Titel: Antworten mit Zitat

Zoff hat folgendes geschrieben:
Dr. Degenhart Datterich hat folgendes geschrieben:
den von Dir genannten Wohnort.


Häh?
Versuch´s doch mal mit lesen!



Du hast Deinen Bezug zum Frankfurter Bahnhofsviertel offen gelassen. Ich hab halt auf Wohnort getippt. Ist es der Arbeitsort? Was auch immer, offenkundig hängst Du Dich missverständliche Kleinigkeiten als an Inhalte. Deine Ansicht, dass der Wunsch nach Anstand und Rücksichtnahme im zwischenmenschlichen Umgang fragwürdig sei, willst Du lieber nicht diskutieren.
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