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Fasenacht mit Adolf Hitler?

 
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Pug
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Anmeldungsdatum: 04.12.2005
Beiträge: 801
Wohnort: New Sodom (Karlsruhe)

Beitrag(#654367) Verfasst am: 05.02.2007, 15:47    Titel: Fasenacht mit Adolf Hitler? Antworten mit Zitat

Das tragen von Kennzeichen, Uniformen usw. verfassungswidriger Organisationen ist nach § 86a Verboten.
Es gibt doch aber, meine ich, eine Ausname, und zwar wenn z.B. das Hakenkreuz in einem "künslerischen oder historischen Kontext" verwendet wird.
Es wäre sonst in Filmen, TV, Theater auch verboten!?!
Stimmt das? Und wo steht das?

Ist es strafbar sich zum Fasching als Hitler zu verkleiden?
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Viel Glück uns allen!
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Keller
last neoliberal standing and car of the year 1983!



Anmeldungsdatum: 30.11.2006
Beiträge: 1411

Beitrag(#654374) Verfasst am: 05.02.2007, 15:51    Titel: Re: Fasenacht mit Adolf Hitler? Antworten mit Zitat

Pug hat folgendes geschrieben:
Das tragen von Kennzeichen, Uniformen usw. verfassungswidriger Organisationen ist nach § 86a Verboten.
Es gibt doch aber, meine ich, eine Ausname, und zwar wenn z.B. das Hakenkreuz in einem "künslerischen oder historischen Kontext" verwendet wird.
Es wäre sonst in Filmen, TV, Theater auch verboten!?!
Stimmt das? Und wo steht das?

Ist es strafbar sich zum Fasching als Hitler zu verkleiden?



Nö, solange du nicht mit Armbinde rumrennst. Aber du würdest vermutlich ziemlich kräftig verhauen werden.
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Heike N.
wundert gar nix mehr



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#654377) Verfasst am: 05.02.2007, 15:52    Titel: Antworten mit Zitat

Du könntest Unsicherheiten hinsichtlich der Rechtslage aus dem Weg gehen, in dem du dich als Charly Chaplin verkleidest.


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Front Deutscher Äpfel (F.D.Ä.) - Nationale Initiative gegen die Überfremdung des deutschen Obstbestandes und gegen faul herumlungerndes Fallobst
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Ralf Rudolfy
Auf eigenen Wunsch deaktiviert.



Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#654379) Verfasst am: 05.02.2007, 15:53    Titel: Re: Fasenacht mit Adolf Hitler? Antworten mit Zitat

Keller hat folgendes geschrieben:
Pug hat folgendes geschrieben:
Das tragen von Kennzeichen, Uniformen usw. verfassungswidriger Organisationen ist nach § 86a Verboten.
Es gibt doch aber, meine ich, eine Ausname, und zwar wenn z.B. das Hakenkreuz in einem "künslerischen oder historischen Kontext" verwendet wird.
Es wäre sonst in Filmen, TV, Theater auch verboten!?!
Stimmt das? Und wo steht das?

Ist es strafbar sich zum Fasching als Hitler zu verkleiden?



Nö, solange du nicht mit Armbinde rumrennst. Aber du würdest vermutlich ziemlich kräftig verhauen werden.

Von einem, der als Winston Churchill geht. Mr. Green
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Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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Galaxisherrschers Katze
Verwöhntes Haustier



Anmeldungsdatum: 06.04.2005
Beiträge: 5018

Beitrag(#654382) Verfasst am: 05.02.2007, 15:55    Titel: Antworten mit Zitat

Wir wissen doch aus South Park: "Sich als Hitler verkleiden ist nicht cool!"
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Heike N.
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#654385) Verfasst am: 05.02.2007, 15:57    Titel: Re: Fasenacht mit Adolf Hitler? Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:

Von einem, der als Winston Churchill geht. Mr. Green


Da wäre Stalin aber spaßiger. zynisches Grinsen
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Pug
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Anmeldungsdatum: 04.12.2005
Beiträge: 801
Wohnort: New Sodom (Karlsruhe)

Beitrag(#654388) Verfasst am: 05.02.2007, 16:01    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Du könntest Unsicherheiten hinsichtlich der Rechtslage aus dem Weg gehen, in dem du dich als Charly Chaplin verkleidest.



Heil Hynkel!
Daran hab ich auch schon gedacht. Auch um einiges sympathischer und lustiger.
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SoWhy
The Doctor



Anmeldungsdatum: 21.04.2006
Beiträge: 3216
Wohnort: TARDIS

Beitrag(#654389) Verfasst am: 05.02.2007, 16:01    Titel: Re: Fasenacht mit Adolf Hitler? Antworten mit Zitat

Pug hat folgendes geschrieben:
Das tragen von Kennzeichen, Uniformen usw. verfassungswidriger Organisationen ist nach § 86a Verboten.
Es gibt doch aber, meine ich, eine Ausname, und zwar wenn z.B. das Hakenkreuz in einem "künslerischen oder historischen Kontext" verwendet wird.
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Ist es strafbar sich zum Fasching als Hitler zu verkleiden?

§ 86 III StGB, auf den auch §86a III StGB verweist, listet die Ausnahmen auf:
§ 86 III StGB hat folgendes geschrieben:
Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

Kunst im Sinne des Absatzes ist aber mit großer Sicherheit nicht Fasching, da du dort keine Aussage triffst. Heikes Vorschlag wäre sowieso besser Smilie
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Pug
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Anmeldungsdatum: 04.12.2005
Beiträge: 801
Wohnort: New Sodom (Karlsruhe)

Beitrag(#654394) Verfasst am: 05.02.2007, 16:03    Titel: Antworten mit Zitat

Galaxisherrschers Katze hat folgendes geschrieben:
Wir wissen doch aus South Park: "Sich als Hitler verkleiden ist nicht cool!"


GENAU! Der Klassiger ist doch am besten, ich geh als Schreckgespenst!!


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GermanHeretic
Individualoptimist & Kulturpessimist



Anmeldungsdatum: 16.06.2004
Beiträge: 4932

Beitrag(#654396) Verfasst am: 05.02.2007, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

Pug hat folgendes geschrieben:

GENAU! Der Klassiger ist doch am besten, ich geh als schreckgespenst!!



Klu-Klux-Klown?
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"Nehmen Sie einem Durchschnittsmenschen die Lebenslüge, und Sie nehmen ihm zu gleicher Zeit das Glück." (Henrik Ibsen)
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Pug
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Anmeldungsdatum: 04.12.2005
Beiträge: 801
Wohnort: New Sodom (Karlsruhe)

Beitrag(#654410) Verfasst am: 05.02.2007, 16:14    Titel: Re: Fasenacht mit Adolf Hitler? Antworten mit Zitat

SoWhy hat folgendes geschrieben:


§ 86 III StGB, auf den auch §86a III StGB verweist, listet die Ausnahmen auf:
§ 86 III StGB hat folgendes geschrieben:
Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

Kunst im Sinne des Absatzes ist aber mit großer Sicherheit nicht Fasching, da du dort keine Aussage triffst. Heikes Vorschlag wäre sowieso besser Smilie


Das ist es was ich gesucht habe! Danke.
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