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Diskriminierung a-sexueller Partnerschaften?
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Udalricus
katholischer Brückenbauer



Anmeldungsdatum: 09.01.2007
Beiträge: 70

Beitrag(#652092) Verfasst am: 01.02.2007, 19:47    Titel: Diskriminierung a-sexueller Partnerschaften? Antworten mit Zitat

Was mich bei der ganzen Diskussion um Anerkennung homosexueller Partnerschaften irritiert, ist folgendes:

Wenn es diskriminierend sei, dass nur heterosexuelle Partnerschaften eine staatliche Anerkennung finden können, und nun die Forderung auftaucht, dies solle auch homosexuellen Partnerschaften zugestanden werden, dann kann ich doch auch einen Schritt weitergehen und fragen:

Ist es nicht diskrimierend, ja eigentlich völlig unverständlich, wenn der Staat Anerkennung von Partnerschaften überhaupt von sexueller Affinität abhängig macht?

Konkret: Müsste nicht eine Frau, die zu ihrer Tante zieht, eventuell, um diese zu pflegen, auch eine staatlich anerkannte Partnerschaft abschließen können? Oder zwei GEschwister, die eine Wohngemeinschaft führen? Man könnte viele Beispiele ähnlicher Art aufführen!

Also, um es auf den Punkt zu bringen: Eine staatlich anerkannte Partnerschaft, die die sexuellen Vorlieben der Partner zum Maßstab nimmt, seien sie nun heterosexuell oder homosexuell, ist Diskriminierung gegenüber Partnerschaften ohne sexuellen Hintergrund.

Wenn man schon vom christlichen Ehe-Ideal Abschied nimmt und Zweigeschlechtlichkeit, lebenslange Bindung, Offenheit für Kinder über Bord wirft, dann soll man diesen Schritt auch konsequent weiter gehen.

In der Folge muss auch die Frage gestattet sein: Warum eigentlich nur 2er Bindungen: Wäre nicht auch eine staatliche Anerkennung von 3er, 4er oder größeren Partnerschaften sinnvoll und rechtlich einklagbar? Was soll die Diskriminierung aller nicht 2er-Partnerschaften? Hätten nicht auch Klöster das Recht, in diesem Sinne als "staatlich eingetragene Partnerschaft" gelten zu dürfen?

Man sieht, die Fixierung auf homosexuelle Pärchen in der Diskussion ist eigentlich eine Engführung, die unverständlich ist, wenn man einmal anfängt, das christliche Ehe-Ideal aufzuweichen.

Meiner Meinung nach hat das Problem damit angefangen, als der Staat sich in die Ehe einmischte, die ja eigentlich eine religiöse Angelegenheit darstellte (Ich habe ja auch noch nirgends was von "staatlichen Taufen" gehört), und die standesamtliche Heirat verlangte. (In Deutschland unter Bismarck, in Österreich nach dem Anschluss 1938)
Dieser staatliche Übergriff hat sich durch die Einführung und Ausweitung der Ehescheidung und jetzt der Homoehe und Ehe 2. Klasse immer mehr ad absurdum geführt.

Freilich: Über staatlich anerkannte Partnerschaften kann man prinzipiell nachdenken, wenn dann aber richtig konsequent!
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#652100) Verfasst am: 01.02.2007, 20:08    Titel: Re: Diskriminierung a-sexueller Partnerschaften? Antworten mit Zitat

Udalricus hat folgendes geschrieben:
Ist es nicht diskrimierend, ja eigentlich völlig unverständlich, wenn der Staat Anerkennung von Partnerschaften überhaupt von sexueller Affinität abhängig macht?


Macht er nicht. Auf diese Sichtweise läuft es aber in der Praxis drauf raus.

Zitat:
Konkret: Müsste nicht eine Frau, die zu ihrer Tante zieht, eventuell, um diese zu pflegen, auch eine staatlich anerkannte Partnerschaft abschließen können? Oder zwei GEschwister, die eine Wohngemeinschaft führen? Man könnte viele Beispiele ähnlicher Art aufführen!


Schwestern btw. Nichten und Tanten sind in der Regel bereits miteinander Verwandt. Alle anderen können heiraten (bzw. sich verpartnern lassen.)

Zitat:
Also, um es auf den Punkt zu bringen: Eine staatlich anerkannte Partnerschaft, die die sexuellen Vorlieben der Partner zum Maßstab nimmt, seien sie nun heterosexuell oder homosexuell, ist Diskriminierung gegenüber Partnerschaften ohne sexuellen Hintergrund.


Kein Frage. Hast du Beispiele für solche Diskriminierung?

Zitat:
Wenn man schon vom christlichen Ehe-Ideal Abschied nimmt und Zweigeschlechtlichkeit, lebenslange Bindung, Offenheit für Kinder über Bord wirft, dann soll man diesen Schritt auch konsequent weiter gehen.


Du kannst im GRoßen und ganzen heiraten, wen Du möchtest. Niemand fragt danach, ob oder mit wem Du Sex hast. Im Gegenteil: Es gibt - wenn ich mich recht entsinne - Urteile wo Menschen sich das Recht zur Heirat erstritten haben, obwohl sie keine Kinder zeugen konnten, weil iregendwleche anderen Leute das für einwichtiges Kriterium hielten.

Zitat:
In der Folge muss auch die Frage gestattet sein: Warum eigentlich nur 2er Bindungen: Wäre nicht auch eine staatliche Anerkennung von 3er, 4er oder größeren Partnerschaften sinnvoll und rechtlich einklagbar? Was soll die Diskriminierung aller nicht 2er-Partnerschaften? Hätten nicht auch Klöster das Recht, in diesem Sinne als "staatlich eingetragene Partnerschaft" gelten zu dürfen?


Du hast vergessen, nach Hunden und Katzen zu fragen ... Mit den Augen rollen Das eine Beziehung zwischen 2 Menschen was prinzipiuell anderes ist, als eine zwischen 3 oder mehr Menschen sollte ebenso einleuchtend sein wie die feststellung, das es einne unterschied macht, ob man nun alleine oder zu zweit ist.

Wenn Du die Mehrehe fordern möchtest schlage ich vor, Duarbeitest ein angemessenes, faires Konzept aus. Ich habe bis jetzt noch keins gesehen.

Zur Anregung mal ein paar Punkte, die Du beachten solltest:

A und B heiraten ganz klassisch.
Nun möchte B auch noch C heiraten.

Muss A zustimmen?
Wären dann ggf. auch A und C verheiratet, oder nur A/B und B/C?
Was ist, wenn C schon mit D verheitratet ist, und D zwar nichts gegen eine Ehe zwischen B/C hätte aber, aber selber mit A nichts zu tun haben will?

Nehmen wir mal spassenshalber an, alle würde sich irgendwie einig, und A,B,C, D wären miteinander verheiratet. A möchte sich nun D scheiden lassen. Wer muss da wen um Erlaubnis fragen, und wer zahlt am Ende Unterhalt für die Kinder die vermutlich von A/D und D/B sind?

Zitat:
Man sieht, die Fixierung auf homosexuelle Pärchen in der Diskussion ist eigentlich eine Engführung, die unverständlich ist, wenn man einmal anfängt, das christliche Ehe-Ideal aufzuweichen.


Nein.

Zitat:
Meiner Meinung nach hat das Problem damit angefangen, als der Staat sich in die Ehe einmischte, die ja eigentlich eine religiöse Angelegenheit darstellte (Ich habe ja auch noch nirgends was von "staatlichen Taufen" gehört), und die standesamtliche Heirat verlangte. (In Deutschland unter Bismarck, in Österreich nach dem Anschluss 1938)


Nein. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, da eine staatlich annerkannte Ehe die Kirchen nunmal nichts angeht und es kein Grund gibt, ihr hier irgendwelche Hoheitsrechte einzuräumen.

Zitat:
Dieser staatliche Übergriff hat sich durch die Einführung und Ausweitung der Ehescheidung und jetzt der Homoehe und Ehe 2. Klasse immer mehr ad absurdum geführt.


Ein Übergriff genau worauf? Die Kirche kann nach wie vor verheiraten wen sie will. Nur interessiert das sehr berechtigter Weise den Staat nicht weiter. Daß eine kirchliche Heirat eine staatliche vorraussetzt halte ich für ein notwendiges Übel.

Zitat:
Freilich: Über staatlich anerkannte Partnerschaften kann man prinzipiell nachdenken, wenn dann aber richtig konsequent!


Dann fang mal an..
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#652102) Verfasst am: 01.02.2007, 20:12    Titel: Re: Diskriminierung a-sexueller Partnerschaften? Antworten mit Zitat

Udalricus hat folgendes geschrieben:
Was mich bei der ganzen Diskussion um Anerkennung homosexueller Partnerschaften irritiert, ist folgendes:

Wenn es diskriminierend sei, dass nur heterosexuelle Partnerschaften eine staatliche Anerkennung finden können, und nun die Forderung auftaucht, dies solle auch homosexuellen Partnerschaften zugestanden werden, dann kann ich doch auch einen Schritt weitergehen und fragen:

Ist es nicht diskrimierend, ja eigentlich völlig unverständlich, wenn der Staat Anerkennung von Partnerschaften überhaupt von sexueller Affinität abhängig macht?

Konkret: Müsste nicht eine Frau, die zu ihrer Tante zieht, eventuell, um diese zu pflegen, auch eine staatlich anerkannte Partnerschaft abschließen können? Oder zwei GEschwister, die eine Wohngemeinschaft führen? Man könnte viele Beispiele ähnlicher Art aufführen!

Also, um es auf den Punkt zu bringen: Eine staatlich anerkannte Partnerschaft, die die sexuellen Vorlieben der Partner zum Maßstab nimmt, seien sie nun heterosexuell oder homosexuell, ist Diskriminierung gegenüber Partnerschaften ohne sexuellen Hintergrund.

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Man sieht, die Fixierung auf homosexuelle Pärchen in der Diskussion ist eigentlich eine Engführung, die unverständlich ist, wenn man einmal anfängt, das christliche Ehe-Ideal aufzuweichen.

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Inkonsistent, nicht durchdacht, unbrauchbar.
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Rasmus
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Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#652121) Verfasst am: 01.02.2007, 20:43    Titel: Re: Diskriminierung a-sexueller Partnerschaften? Antworten mit Zitat

Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
Inkonsistent, nicht durchdacht, unbrauchbar.


... was red' ich eigentlich so viel?
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Sehwolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#652122) Verfasst am: 01.02.2007, 20:48    Titel: Re: Diskriminierung a-sexueller Partnerschaften? Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
Inkonsistent, nicht durchdacht, unbrauchbar.


... was red' ich eigentlich so viel?


Lachen

Das hatte ich mich beim Lesen deines Beitrages auch gefragt
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Malone
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Anmeldungsdatum: 02.09.2004
Beiträge: 5269

Beitrag(#652123) Verfasst am: 01.02.2007, 20:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ich finde die Fragestellung weder uninteressant noch unberechtigt!
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Keller
last neoliberal standing and car of the year 1983!



Anmeldungsdatum: 30.11.2006
Beiträge: 1411

Beitrag(#652131) Verfasst am: 01.02.2007, 20:58    Titel: Antworten mit Zitat

ich halte sie sogar für sehr berechtigt, wenn auch nicht gerade für neu.


In meinen Augen ist es nicht Aufgabe des Staates, Partnerschaften zu fördern oder irgendwelche Formen der Partnerschaft zu priveligieren. Insofern würde ich staatliche (Familien)Förderung alleine von der Kinderzahl abhängig machen und ansonsten möge jeder sein Leben einrichten, wie es ihn glücklich macht.
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Rasmus
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Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#652141) Verfasst am: 01.02.2007, 21:08    Titel: Antworten mit Zitat

Malone hat folgendes geschrieben:
Ich finde die Fragestellung weder uninteressant noch unberechtigt!


1. Ich denke eine Beziehung zwischen zwei Personen ist grundsätzlich was anderes als eine zwischen drei und mehr Personen.
2. Eine Ehe hat rein rechlich gesehen was mit Rechten und Pflichten sowie Verwandschaftsgraden zu tun - nicht mit Sex.

3. Diskriminierung ist nicht per se illegal, sondern es wird nur Diskriminierung auf Grund bestimmter Merkmale von Personen verboten.
Wir können uns gerne darüber unterhalten., welche Merkmale das sind oder sein sollten. Selbst wenn wir das täten wirst Du merken, daß es Merkmale einzelner Personen sind. Hautfarbe, Religion, Gesxchlecht, Sexualität, Lieblingsfarbe und Schuhgröße sind Merkmale von mir, die nichts damit zu tun haben in was für einer Beziehung ich zu anderen Leuten stehe.

Die Beziehungen in denen ich mich - freiwillig oder nicht - mit anderen befinde sind relativ oft Grund zur Diskriminierung. Mein Arnbeitgeber darf mir verbieten, andere Arbeitgeber zu haben. Ich muß nicht gegen enge Verwandte vor Gericht aussagen. Dafür dürfen die Entscheiden, wann bei mir der Stecker gezogen wird. Und ichdraf auch nur eine Person zur Zeit heiraten. Gegenwelche anerkannten und wichtigen Grundsätze diese Vorschrift verstoßen würde, ist mir zumindestens nicht ersichtlich.
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Keller
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Anmeldungsdatum: 30.11.2006
Beiträge: 1411

Beitrag(#652146) Verfasst am: 01.02.2007, 21:17    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
1. Ich denke eine Beziehung zwischen zwei Personen ist grundsätzlich was anderes als eine zwischen drei und mehr Personen.



Weshalb? Wenn sie auch seltener sind, so gibt es durchaus Menschen, die in Mehrfachbeziehungen wohnen, ich selbst kenne ein Mitglied einer Dreierbeziehung. Diese können sowohl rein sexueller- als auch romantischer Natur sein, sind jedoch genauso Beziehung, wie die klassische Zweierpartnerschaft. Ich wüsste keinen Grund, warum man diese gegenüber Mehrfachbeziehungen priviligieren sollte.






Zitat:
3. Diskriminierung ist nicht per se illegal, sondern es wird nur Diskriminierung auf Grund bestimmter Merkmale von Personen verboten.
Wir können uns gerne darüber unterhalten., welche Merkmale das sind oder sein sollten. Selbst wenn wir das täten wirst Du merken, daß es Merkmale einzelner Personen sind. Hautfarbe, Religion, Gesxchlecht, Sexualität, Lieblingsfarbe und Schuhgröße sind Merkmale von mir, die nichts damit zu tun haben in was für einer Beziehung ich zu anderen Leuten stehe.

Die Beziehungen in denen ich mich - freiwillig oder nicht - mit anderen befinde sind relativ oft Grund zur Diskriminierung. Mein Arnbeitgeber darf mir verbieten, andere Arbeitgeber zu haben. Ich muß nicht gegen enge Verwandte vor Gericht aussagen. Dafür dürfen die Entscheiden, wann bei mir der Stecker gezogen wird. Und ichdraf auch nur eine Person zur Zeit heiraten. Gegenwelche anerkannten und wichtigen Grundsätze diese Vorschrift verstoßen würde, ist mir zumindestens nicht ersichtlich.



Ich erkenn das mal so an, auch wenn ich dein Verständnis von Diskriminierung abwegig finde. Dann reden wir eben nicht von Diskriminierung, sondern von staattlich gelenkten Idealbildern. Mit welcher rationalen Bergündung (Tradition etc. zählen nicht) ist die Ehe (zwischen Mann und Frau) gegenüber anderen Formen partnerschaftlichen Zusammenlebens priviligiert?
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Dihydrogenoxid
ya rly



Anmeldungsdatum: 06.01.2007
Beiträge: 125

Beitrag(#652150) Verfasst am: 01.02.2007, 21:21    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
A und B heiraten ganz klassisch.
Nun möchte B auch noch C heiraten.

Muss A zustimmen?


Nein.

Zitat:
Wären dann ggf. auch A und C verheiratet, oder nur A/B und B/C?


Letzteres natürlich.

Zitat:
Was ist, wenn C schon mit D verheitratet ist, und D zwar nichts gegen eine Ehe zwischen B/C hätte aber, aber selber mit A nichts zu tun haben will?


D könnte z.B. C vor die Wahl stellen, entweder sich zwischen ihm (D) und B zu entscheiden, oder B dazu bringen, sich von A scheiden zu trennen zwinkern

Zitat:
Nehmen wir mal spassenshalber an, alle würde sich irgendwie einig, und A,B,C, D wären miteinander verheiratet. A möchte sich nun D scheiden lassen. Wer muss da wen um Erlaubnis fragen,


Wieso sollte er jemanden um Erlaubnis fragen müssen?

Zitat:
und wer zahlt am Ende Unterhalt für die Kinder die vermutlich von A/D und D/B sind?


KA, wahrscheinlich die jeweiligen biologischen Eltern.
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Svea
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Anmeldungsdatum: 01.09.2006
Beiträge: 1908

Beitrag(#652155) Verfasst am: 01.02.2007, 21:27    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Malone hat folgendes geschrieben:
Ich finde die Fragestellung weder uninteressant noch unberechtigt!


2. Eine Ehe hat rein rechlich gesehen was mit Rechten und Pflichten sowie Verwandschaftsgraden zu tun - nicht mit Sex.



Stimmt nicht, Ehepartner haben die Pflicht zur Geschlechtsgemeinschaft!
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matthias
Gefährder



Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1386
Wohnort: Rechts der Böhme

Beitrag(#652158) Verfasst am: 01.02.2007, 21:30    Titel: Antworten mit Zitat

Svea hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Malone hat folgendes geschrieben:
Ich finde die Fragestellung weder uninteressant noch unberechtigt!


2. Eine Ehe hat rein rechlich gesehen was mit Rechten und Pflichten sowie Verwandschaftsgraden zu tun - nicht mit Sex.



Stimmt nicht, Ehepartner haben die Pflicht zur Geschlechtsgemeinschaft!

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Keller
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Anmeldungsdatum: 30.11.2006
Beiträge: 1411

Beitrag(#652159) Verfasst am: 01.02.2007, 21:31    Titel: Antworten mit Zitat

Svea hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Malone hat folgendes geschrieben:
Ich finde die Fragestellung weder uninteressant noch unberechtigt!


2. Eine Ehe hat rein rechlich gesehen was mit Rechten und Pflichten sowie Verwandschaftsgraden zu tun - nicht mit Sex.



Stimmt nicht, Ehepartner haben die Pflicht zur Geschlechtsgemeinschaft!



das hab ich jetzt schon so oft gehört, und nie find ich was im BGB dazu.
Kann mir mal jemand helfen?


http://dejure.org/gesetze/BGB/
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Svea
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Anmeldungsdatum: 01.09.2006
Beiträge: 1908

Beitrag(#652162) Verfasst am: 01.02.2007, 21:34    Titel: Antworten mit Zitat

Keller hat folgendes geschrieben:
Svea hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Malone hat folgendes geschrieben:
Ich finde die Fragestellung weder uninteressant noch unberechtigt!


2. Eine Ehe hat rein rechlich gesehen was mit Rechten und Pflichten sowie Verwandschaftsgraden zu tun - nicht mit Sex.



Stimmt nicht, Ehepartner haben die Pflicht zur Geschlechtsgemeinschaft!



das hab ich jetzt schon so oft gehört, und nie find ich was im BGB dazu.
Kann mir mal jemand helfen?


http://dejure.org/gesetze/BGB/



Soweit ich weiß §1353 BGB
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Keller
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Anmeldungsdatum: 30.11.2006
Beiträge: 1411

Beitrag(#652167) Verfasst am: 01.02.2007, 21:38    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
§ 1353
Eheliche Lebensgemeinschaft
(1) Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.

(2) Ein Ehegatte ist nicht verpflichtet, dem Verlangen des anderen Ehegatten nach Herstellung der Gemeinschaft Folge zu leisten, wenn sich das Verlangen als Missbrauch seines Rechts darstellt oder wenn die Ehe gescheitert ist.



eheliche Lebensgemeinschaft = Sex? Und kann man das einklagen?
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Arrivederci
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Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 747

Beitrag(#652169) Verfasst am: 01.02.2007, 21:40    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin schon vor einiger Zeit zu der Überzeugung gekommen, dass dieser Staat eines Tages gezwungen sein wird, jede schriftliche fixierbare Form des Füreinander-Einstehens zu belohnen.
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Svea
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Anmeldungsdatum: 01.09.2006
Beiträge: 1908

Beitrag(#652172) Verfasst am: 01.02.2007, 21:41    Titel: Antworten mit Zitat

Keller hat folgendes geschrieben:
Zitat:
§ 1353
Eheliche Lebensgemeinschaft
(1) Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.

(2) Ein Ehegatte ist nicht verpflichtet, dem Verlangen des anderen Ehegatten nach Herstellung der Gemeinschaft Folge zu leisten, wenn sich das Verlangen als Missbrauch seines Rechts darstellt oder wenn die Ehe gescheitert ist.



eheliche Lebensgemeinschaft = Sex? Und kann man das einklagen?



Nee kannst du nicht, Sex kann man ja nicht zwangsvollstrecken...
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Keller
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Anmeldungsdatum: 30.11.2006
Beiträge: 1411

Beitrag(#652173) Verfasst am: 01.02.2007, 21:45    Titel: Antworten mit Zitat

Haushaltsgeld kürzen... hrhrhr. okay sorry. ernsthaft: ist die passage überhaupt gemeint? Ich kann in der Formulierung "eheliche Lebensgemeinschaft" nämlich keine sexuelle Komponente entdecken, ehrlich gesagt.
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Rasmus
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Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#652174) Verfasst am: 01.02.2007, 21:47    Titel: Antworten mit Zitat

Keller hat folgendes geschrieben:
Weshalb? Wenn sie auch seltener sind, so gibt es durchaus Menschen, die in Mehrfachbeziehungen wohnen, ich selbst kenne ein Mitglied einer Dreierbeziehung. Diese können sowohl rein sexueller- als auch romantischer Natur sein, sind jedoch genauso Beziehung, wie die klassische Zweierpartnerschaft. Ich wüsste keinen Grund, warum man diese gegenüber Mehrfachbeziehungen priviligieren sollte.


Ich habe das nicht bewertet. Bei zwei Leuten gibt nur simple, lineare Verbindungen - egal worum es geht. Bei drei und mehr Leuten wird es komplex, d.h. man kann schlicht und ergreifend nicht davon ausgehen, daß Modelle die für zwei Parteien geeignet sind sich auf größere Gruppen übertragen lassen.

Wer also die Merehe fordert, den sehe ich in der Pflicht ein Konzept auszuarbeiten. Mehr nicht.
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Rasmus
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Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#652175) Verfasst am: 01.02.2007, 21:48    Titel: Antworten mit Zitat

Svea hat folgendes geschrieben:

Nee kannst du nicht, Sex kann man ja nicht zwangsvollstrecken...


Dann gibt es auch keine Verpflichtung.
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Svea
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Anmeldungsdatum: 01.09.2006
Beiträge: 1908

Beitrag(#652178) Verfasst am: 01.02.2007, 21:53    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Svea hat folgendes geschrieben:

Nee kannst du nicht, Sex kann man ja nicht zwangsvollstrecken...


Dann gibt es auch keine Verpflichtung.



Das kann man sehen wie man will, aber deutsche Gesetze sind ja nicht immer logisch... Mit den Augen rollen
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Valen MacLeod
Antitheist



Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#652179) Verfasst am: 01.02.2007, 21:56    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich finde den Gedanken gar nicht mal uninteressant. Schliesslich wirft er die Frage auf: was ist die staatlich sanktionierte Ehe eigentlich?

Leider durchmischt er die Frage mit seinem Glaubensgejammer, was für einige hier gleich wieder das rote Licht ist und verhindert, sich konstruktiv damit auseinanderzusetzen.

Also: was ist die Ehe?

Sie ist eine positiv bejahte Verpflichtung zwischen zwei Menschen in besonderer Weise füreinander Sorge zu tragen, die über das normale Mitmenschentum deutlich hinausgeht.

Geht das auch zwischen zwei und mehr Menschen? Ja, ich sehe da keine grundsätzlichen Probleme.
Warum sollten nicht Klosterbrüder die gleiche Verpflichtung eingehen, wie schwule Paare? Einen grossen Unterschied kann ich da nicht erkennen.

Klar bricht man damit der Polygamie Bahn - aber warum denn auch nicht? Warum sollte eine Frau nicht mehrere Männer heiraten können? Oder ein Mann mehrere Frauen?

Solange die rechtlichen Grundlagen von Heirat bis Scheidung (incl Versorgungsausgleich bzw Unterhalt, Sorgerecht) klar geregelt sind, sehe ich da keine Probleme. Das meisste kann man eh 1:1 übernehmen.

Einige Besonderheiten mag es geben. So bin ich der Ansicht, das bei Heirat alle Parteien der Heirat zustimmen müssen. Ein Mann heiratet nicht einen zweiten, ohne dass seine Frau diesen nicht auch heiratet. Es müssen also die beiden einer bestehenden Ehe beide den Dritten heiraten. Bzw. wenn es eine neue Ehe ist, müssen jeder die beiden anderen heiraten.

Das Sorgerecht würde ich auf die beiden Partner beschränken, die das Kind gezeugt haben. In der Hoffnung, das es einiges vereinfacht. Problematisch wäre es, wenn eine Frau in einer Mehrfachehe ein Kind bekommt und nicht offenlegt, oder das nicht will oder kann, wer der Vater ist. Dieses Recht sollte sie haben. Dann ist in der herkömmlichen Ehe der Vater mit sorgeberechtigt/unterhaltsverpflichtet. In der Mehrfachehe sollte es nur die Mutter sein.
Zu klären wäre, ob, wenn mehrere Männer eine Vaterschaft anerkennen wollten, wie man sie dann verteilt. Auch das sollte möglich sein.

Bei einer Scheidung kann nur der aussteigende Partner die Scheidung einreichen? oder die beiden, die sich von einem trennen wollen als eine Partei oder getrennt?

Letztlich alles lösbare Schwerigkeiten. Was uns eigentlich beschämen sollte ist, dass der Vorschlag dazu ausgerechnet von einem Christen kommt.
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V.i.S.d.P.:Laird Valen MacLeod (Pseudonym!)
"... Wenn das hier das Haus Gottes ist, Junge, warum blühen hier dann keine Blumen, warum strömt dann hier kein Wasser und warum scheint dann hier die Sonne nicht, Bürschchen?!" <i>Herman van Veen</i>
Das Schlimme an meinen Katastrophenszenarien ist... dass ich damit über kurz oder lang noch immer Recht behielt.
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#652181) Verfasst am: 01.02.2007, 21:57    Titel: Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:

Was uns eigentlich beschämen sollte ist, dass der Vorschlag dazu ausgerechnet von einem Christen kommt.


Nein, es sollte dir zu denken geben. Aber ich fürchte soweit reicht dein Verstand nicht.
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Sehwolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#652185) Verfasst am: 01.02.2007, 22:02    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Svea hat folgendes geschrieben:

Nee kannst du nicht, Sex kann man ja nicht zwangsvollstrecken...



Dann gibt es auch keine Verpflichtung.


Am Kopf kratzen

Wikipedia hat folgendes geschrieben:
Die Verschuldensscheidung erfordert eine
* schwere Eheverfehlung bzw. ein ehrloses und unsittliches Verhalten, die/das zu einer
* Zerrüttung der Ehe führt.
Schwere Eheverfehlung: Das Gesetz selbst nennt demonstrativ Ehebruch, körperliche Gewalt oder schweres seelisches Leid. Weiter zu nennen sind z.B. Trunksucht, ständige Streitereien, schwere Beschimpfungen, Vernachlässigung des Haushalts, Verweigerung der ehelichen Beiwohnung.
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Keller
last neoliberal standing and car of the year 1983!



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Beitrag(#652187) Verfasst am: 01.02.2007, 22:06    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Letztlich alles lösbare Schwerigkeiten. Was uns eigentlich beschämen sollte ist, dass der Vorschlag dazu ausgerechnet von einem Christen kommt.




falls es dich beruhigt, ich glaube das thema bereits vor einiger zeit angesprochen zu haben. wenn auch ohne sonderliche resonanz.
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Keller
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Beiträge: 1411

Beitrag(#652191) Verfasst am: 01.02.2007, 22:09    Titel: Antworten mit Zitat

wiki sagt auch was


http://de.wikipedia.org/wiki/Polyamorie
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Valen MacLeod
Antitheist



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Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#652193) Verfasst am: 01.02.2007, 22:12    Titel: Antworten mit Zitat

Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:

Was uns eigentlich beschämen sollte ist, dass der Vorschlag dazu ausgerechnet von einem Christen kommt.

Nein, es sollte dir zu denken geben. Aber ich fürchte soweit reicht dein Verstand nicht.

Warum?
_________________
V.i.S.d.P.:Laird Valen MacLeod (Pseudonym!)
"... Wenn das hier das Haus Gottes ist, Junge, warum blühen hier dann keine Blumen, warum strömt dann hier kein Wasser und warum scheint dann hier die Sonne nicht, Bürschchen?!" <i>Herman van Veen</i>
Das Schlimme an meinen Katastrophenszenarien ist... dass ich damit über kurz oder lang noch immer Recht behielt.
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Keller
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Anmeldungsdatum: 30.11.2006
Beiträge: 1411

Beitrag(#652195) Verfasst am: 01.02.2007, 22:13    Titel: Antworten mit Zitat

Keller hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Letztlich alles lösbare Schwerigkeiten. Was uns eigentlich beschämen sollte ist, dass der Vorschlag dazu ausgerechnet von einem Christen kommt.




falls es dich beruhigt, ich glaube das thema bereits vor einiger zeit angesprochen zu haben. wenn auch ohne sonderliche resonanz.



http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=620377#620377
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Valen MacLeod
Antitheist



Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#652197) Verfasst am: 01.02.2007, 22:14    Titel: Antworten mit Zitat

Keller hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Letztlich alles lösbare Schwerigkeiten. Was uns eigentlich beschämen sollte ist, dass der Vorschlag dazu ausgerechnet von einem Christen kommt.

falls es dich beruhigt, ich glaube das thema bereits vor einiger zeit angesprochen zu haben. wenn auch ohne sonderliche resonanz.

Gut... manchmal brauchen die Dinge einfach Zeit um auf fruchtbaren Boden zu fallen.
_________________
V.i.S.d.P.:Laird Valen MacLeod (Pseudonym!)
"... Wenn das hier das Haus Gottes ist, Junge, warum blühen hier dann keine Blumen, warum strömt dann hier kein Wasser und warum scheint dann hier die Sonne nicht, Bürschchen?!" <i>Herman van Veen</i>
Das Schlimme an meinen Katastrophenszenarien ist... dass ich damit über kurz oder lang noch immer Recht behielt.
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AntagonisT
Master of Disaster



Anmeldungsdatum: 28.09.2005
Beiträge: 5587
Wohnort: 2 Meter über dem Boden

Beitrag(#652199) Verfasst am: 01.02.2007, 22:15    Titel: Antworten mit Zitat

Sehwolf hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Svea hat folgendes geschrieben:

Nee kannst du nicht, Sex kann man ja nicht zwangsvollstrecken...



Dann gibt es auch keine Verpflichtung.


Am Kopf kratzen

Wikipedia hat folgendes geschrieben:
Die Verschuldensscheidung erfordert eine
* schwere Eheverfehlung bzw. ein ehrloses und unsittliches Verhalten, die/das zu einer
* Zerrüttung der Ehe führt.
Schwere Eheverfehlung: Das Gesetz selbst nennt demonstrativ Ehebruch, körperliche Gewalt oder schweres seelisches Leid. Weiter zu nennen sind z.B. Trunksucht, ständige Streitereien, schwere Beschimpfungen, Vernachlässigung des Haushalts, Verweigerung der ehelichen Beiwohnung.


Da steht, das du dich notfalls scheiden lassen kannst, nichts von 'sexueller Zwangsvollstreckung'...
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