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Roman Polanski wegen Vergewaltigung festgenommen
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Roydans
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Anmeldungsdatum: 11.09.2009
Beiträge: 39

Beitrag(#1368306) Verfasst am: 28.09.2009, 17:49    Titel: Roman Polanski wegen Vergewaltigung festgenommen Antworten mit Zitat

Wie die Medien verlauten lassen, wurde Roman Polanski wegen Vergewaltigung (vor 30 Jahren),- in den USA, bei der Einreise in die Schweiz, festgenommen und soll an die USA ausgeliefert werden!

Eure Meinung?:
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1368308) Verfasst am: 28.09.2009, 17:57    Titel: Re: Roman Polanski wegen Vergewaltigung festgenommen Antworten mit Zitat

Roydans hat folgendes geschrieben:
Wie die Medien verlauten lassen, wurde Roman Polanski wegen Vergewaltigung (vor 30 Jahren),- in den USA, bei der Einreise in die Schweiz, festgenommen und soll an die USA ausgeliefert werden!

Eure Meinung?:


Soweit ich weiß, hat er sich schuldig bekannt. Kein Problem also.
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Sylvia Browne - Wahrsager oder Scharlatan?
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1368311) Verfasst am: 28.09.2009, 18:10    Titel: Re: Roman Polanski wegen Vergewaltigung festgenommen Antworten mit Zitat

Roydans hat folgendes geschrieben:
Wie die Medien verlauten lassen, wurde Roman Polanski wegen Vergewaltigung (vor 30 Jahren),- in den USA, bei der Einreise in die Schweiz, festgenommen und soll an die USA ausgeliefert werden!

Eure Meinung?:


Ausgerechnet jetzt, wo eine der am Mord an Sharon Tate, Polanskis damaliger schwangerer Ehefrau, beteiligte Personen, nämlichSusan Atkins gestorben ist.

Ob das irgendwie zusammenhängt? Polanski dürfte ja wohl gewusst haben, dass ihm eine Verhaftung droht.
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Bravopunk
Sugoi Dekai :D



Anmeldungsdatum: 08.03.2008
Beiträge: 32521
Wohnort: Woanders

Beitrag(#1368328) Verfasst am: 28.09.2009, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hmmm... Mag sein, er wollte nicht in die USA zurück, solange die Mörderin seiner Frau noch lebt.

Würde Sinn ergeben... ein bisschen zumindest.
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Das Begräbnis der Freiheit

Kaguya-hime

Kanashikute Yarikirenai

Ceterum censeo Russiam delendam esse!
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1368333) Verfasst am: 28.09.2009, 18:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin übrigens dafür, dass er jetzt rechtskräftig verurteilt wird und eine der Tat angemessene Strafe erhält, damit der Gerechtigkeit genüge getan wird.

Und damit dem Willen des Opfers und seinem hohen Alter Rechnung getragen wird, würde ich auf eine vorzeitige Entlassung/Begnadigung hoffen.

Und wenn er mal abnippelt, vermacht er sein komplettes Vermögen Gewaltopfern.

Das würde in einer Welt, die die zweitbeste aller Welten wäre, so mE ungefähr wünschenswert sein.
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vrolijke
Bekennender Pantheist
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1368338) Verfasst am: 28.09.2009, 18:55    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Ich bin übrigens dafür, dass er jetzt rechtskräftig verurteilt wird und eine der Tat angemessene Strafe erhält, damit der Gerechtigkeit genüge getan wird.

Und damit dem Willen des Opfers und seinem hohen Alter Rechnung getragen wird, würde ich auf eine vorzeitige Entlassung/Begnadigung hoffen.

Und wenn er mal abnippelt, vermacht er sein komplettes Vermögen Gewaltopfern.

Das würde in einer Welt, die die zweitbeste aller Welten wäre, so mE ungefähr wünschenswert sein.


Soviel ich gehört habe, legt sein damaliges Opfer keinen wert darauf, daß er verurteilt wird.
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Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
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Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

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Nordseekrabbe
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 31152
Wohnort: Dresden

Beitrag(#1368346) Verfasst am: 28.09.2009, 19:03    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Ich bin übrigens dafür, dass er jetzt rechtskräftig verurteilt wird und eine der Tat angemessene Strafe erhält, damit der Gerechtigkeit genüge getan wird.


Was hieltest Du denn für Tat- und Schuldangemessen?
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#1368347) Verfasst am: 28.09.2009, 19:04    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Ich bin übrigens dafür, dass er jetzt rechtskräftig verurteilt wird und eine der Tat angemessene Strafe erhält, damit der Gerechtigkeit genüge getan wird.

Und damit dem Willen des Opfers und seinem hohen Alter Rechnung getragen wird, würde ich auf eine vorzeitige Entlassung/Begnadigung hoffen.

Und wenn er mal abnippelt, vermacht er sein komplettes Vermögen Gewaltopfern.

Das würde in einer Welt, die die zweitbeste aller Welten wäre, so mE ungefähr wünschenswert sein.


Soviel ich gehört habe, legt sein damaliges Opfer keinen wert darauf, daß er verurteilt wird.
Ist das relevant? So gesehen dürfte das Stockholm-Syndrom ja viele Urteile in Frage stellen.
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nocquae
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1368349) Verfasst am: 28.09.2009, 19:06    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Ich bin übrigens dafür, dass er jetzt rechtskräftig verurteilt wird und eine der Tat angemessene Strafe erhält, damit der Gerechtigkeit genüge getan wird.

Und damit dem Willen des Opfers und seinem hohen Alter Rechnung getragen wird, würde ich auf eine vorzeitige Entlassung/Begnadigung hoffen.

Und wenn er mal abnippelt, vermacht er sein komplettes Vermögen Gewaltopfern.

Das würde in einer Welt, die die zweitbeste aller Welten wäre, so mE ungefähr wünschenswert sein.

Es wird als Vergewaltigung verhandelt, weil es nach kalifornischem Recht per definitionem eine Vergewaltigung war, nicht weil es faktisch eine war.
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In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
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narziss
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Beiträge: 21939

Beitrag(#1368357) Verfasst am: 28.09.2009, 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Ich bin übrigens dafür, dass er jetzt rechtskräftig verurteilt wird und eine der Tat angemessene Strafe erhält, damit der Gerechtigkeit genüge getan wird.

Und damit dem Willen des Opfers und seinem hohen Alter Rechnung getragen wird, würde ich auf eine vorzeitige Entlassung/Begnadigung hoffen.

Und wenn er mal abnippelt, vermacht er sein komplettes Vermögen Gewaltopfern.

Das würde in einer Welt, die die zweitbeste aller Welten wäre, so mE ungefähr wünschenswert sein.

Es wird als Vergewaltigung verhandelt, weil es nach kalifornischem Recht per definitionem eine Vergewaltigung war, nicht weil es faktisch eine war.
Dh?
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Nordseekrabbe
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Wohnort: Dresden

Beitrag(#1368358) Verfasst am: 28.09.2009, 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Ich bin übrigens dafür, dass er jetzt rechtskräftig verurteilt wird und eine der Tat angemessene Strafe erhält, damit der Gerechtigkeit genüge getan wird.

Und damit dem Willen des Opfers und seinem hohen Alter Rechnung getragen wird, würde ich auf eine vorzeitige Entlassung/Begnadigung hoffen.

Und wenn er mal abnippelt, vermacht er sein komplettes Vermögen Gewaltopfern.

Das würde in einer Welt, die die zweitbeste aller Welten wäre, so mE ungefähr wünschenswert sein.

Es wird als Vergewaltigung verhandelt, weil es nach kalifornischem Recht per definitionem eine Vergewaltigung war, nicht weil es faktisch eine war.


Was war es denn dann? Lediglich eine Art "Antatschen", "Begrabschen" oder so etwas ähnliches? Mit den Augen rollen
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nocquae
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1368361) Verfasst am: 28.09.2009, 19:18    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Ich bin übrigens dafür, dass er jetzt rechtskräftig verurteilt wird und eine der Tat angemessene Strafe erhält, damit der Gerechtigkeit genüge getan wird.

Und damit dem Willen des Opfers und seinem hohen Alter Rechnung getragen wird, würde ich auf eine vorzeitige Entlassung/Begnadigung hoffen.

Und wenn er mal abnippelt, vermacht er sein komplettes Vermögen Gewaltopfern.

Das würde in einer Welt, die die zweitbeste aller Welten wäre, so mE ungefähr wünschenswert sein.

Es wird als Vergewaltigung verhandelt, weil es nach kalifornischem Recht per definitionem eine Vergewaltigung war, nicht weil es faktisch eine war.
Dh?

Geschlechtsverkehr mit einer zum Tatzeitpunkt Minderjährigen ist nach kalifornischem Recht immer automatisch rechtlich eine Vergewaltigung. Diese rechtliche Würdigung alleine besagt nicht, dass es sich tatsächlich auch um ein Gewaltverbrechen gehandelt haben muss.
Automatisch von einem Gewaltverbrechen auszugehen ist hier also Fehl am Platze.
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In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#1368362) Verfasst am: 28.09.2009, 19:20    Titel: Antworten mit Zitat

NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Ich bin übrigens dafür, dass er jetzt rechtskräftig verurteilt wird und eine der Tat angemessene Strafe erhält, damit der Gerechtigkeit genüge getan wird.

Und damit dem Willen des Opfers und seinem hohen Alter Rechnung getragen wird, würde ich auf eine vorzeitige Entlassung/Begnadigung hoffen.

Und wenn er mal abnippelt, vermacht er sein komplettes Vermögen Gewaltopfern.

Das würde in einer Welt, die die zweitbeste aller Welten wäre, so mE ungefähr wünschenswert sein.

Es wird als Vergewaltigung verhandelt, weil es nach kalifornischem Recht per definitionem eine Vergewaltigung war, nicht weil es faktisch eine war.
Dh?

Geschlechtsverkehr mit einer zum Tatzeitpunkt Minderjährigen ist nach kalifornischem Recht immer automatisch rechtlich eine Vergewaltigung. Diese rechtliche Würdigung alleine besagt nicht, dass es sich tatsächlich auch um ein Gewaltverbrechen gehandelt haben muss.
Automatisch von einem Gewaltverbrechen auszugehen ist hier also Fehl am Platze.
Er hat sie unter Drogen gesetzt, das kommt schon eher an den Straftatbestand heran.
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Nordseekrabbe
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Beiträge: 31152
Wohnort: Dresden

Beitrag(#1368363) Verfasst am: 28.09.2009, 19:23    Titel: Antworten mit Zitat

NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Ich bin übrigens dafür, dass er jetzt rechtskräftig verurteilt wird und eine der Tat angemessene Strafe erhält, damit der Gerechtigkeit genüge getan wird.

Und damit dem Willen des Opfers und seinem hohen Alter Rechnung getragen wird, würde ich auf eine vorzeitige Entlassung/Begnadigung hoffen.

Und wenn er mal abnippelt, vermacht er sein komplettes Vermögen Gewaltopfern.

Das würde in einer Welt, die die zweitbeste aller Welten wäre, so mE ungefähr wünschenswert sein.

Es wird als Vergewaltigung verhandelt, weil es nach kalifornischem Recht per definitionem eine Vergewaltigung war, nicht weil es faktisch eine war.
Dh?

Geschlechtsverkehr mit einer zum Tatzeitpunkt Minderjährigen ist nach kalifornischem Recht immer automatisch rechtlich eine Vergewaltigung. Diese rechtliche Würdigung alleine besagt nicht, dass es sich tatsächlich auch um ein Gewaltverbrechen gehandelt haben muss.
Automatisch von einem Gewaltverbrechen auszugehen ist hier also Fehl am Platze.


Das muß Arnie unbedingt noch ändern...
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#1368366) Verfasst am: 28.09.2009, 19:25    Titel: Antworten mit Zitat

Rückwirkend Gesetze ändern hilft auch nix mehr...
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nocquae
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1368367) Verfasst am: 28.09.2009, 19:25    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Ich bin übrigens dafür, dass er jetzt rechtskräftig verurteilt wird und eine der Tat angemessene Strafe erhält, damit der Gerechtigkeit genüge getan wird.

Und damit dem Willen des Opfers und seinem hohen Alter Rechnung getragen wird, würde ich auf eine vorzeitige Entlassung/Begnadigung hoffen.

Und wenn er mal abnippelt, vermacht er sein komplettes Vermögen Gewaltopfern.

Das würde in einer Welt, die die zweitbeste aller Welten wäre, so mE ungefähr wünschenswert sein.

Es wird als Vergewaltigung verhandelt, weil es nach kalifornischem Recht per definitionem eine Vergewaltigung war, nicht weil es faktisch eine war.
Dh?

Geschlechtsverkehr mit einer zum Tatzeitpunkt Minderjährigen ist nach kalifornischem Recht immer automatisch rechtlich eine Vergewaltigung. Diese rechtliche Würdigung alleine besagt nicht, dass es sich tatsächlich auch um ein Gewaltverbrechen gehandelt haben muss.
Automatisch von einem Gewaltverbrechen auszugehen ist hier also Fehl am Platze.
Er hat sie unter Drogen gesetzt, das kommt schon eher an den Straftatbestand heran.

Wenn man die Einnahme von Drogen bei Minderjährigen automatisch als „mit Drogen gefügig machen“ definiert wird, dann kann man wohl von „unter Drogen setzen“ sprechen, ja.
Der Punkt ist, dass das in Rede stehende Mädchen das offensichtlich nicht so gesehen hat. Das kann man dann war immer noch mit einigen Gründen als „Vergewaltigung“ definieren, es ist aber trotzdem immer noch fehl am Platze, automatisch von einem Gewaltverbrechen auszugehen.
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nocquae
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1368372) Verfasst am: 28.09.2009, 19:27    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Rückwirkend Gesetze ändern hilft auch nix mehr...

Doch, wenn ich das Rückwirkungsverbot rückwirkend ändere, dann können unsere Rechtspositivisten nichts mehr einwenden ...
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1368376) Verfasst am: 28.09.2009, 19:36    Titel: Antworten mit Zitat

NOCQUAE hat folgendes geschrieben:

Der Punkt ist, dass das in Rede stehende Mädchen das offensichtlich nicht so gesehen hat. Das kann man dann war immer noch mit einigen Gründen als „Vergewaltigung“ definieren, es ist aber trotzdem immer noch fehl am Platze, automatisch von einem Gewaltverbrechen auszugehen.


Wie kommst du darauf, dass das Mädchen das nicht so gesehen hat? Sie hat noch 1990 einen Zivil-Prozess gegen Polanski angestrengt.

Wann hat sie denn die Vorwürfe zurückgenommen?
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Nasrallah
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Anmeldungsdatum: 16.12.2003
Beiträge: 143

Beitrag(#1368377) Verfasst am: 28.09.2009, 19:38    Titel: Antworten mit Zitat

NOCQUAE hat folgendes geschrieben:

Der Punkt ist, dass das in Rede stehende Mädchen das offensichtlich nicht so gesehen hat.


http://www.stern.de/kultur/film/filmregisseur-roman-polanski-der-schatten-einer-vergewaltigung-634677.html
Zitat:

"Erst als er zu mir ins Wasser stieg, merkte ich, dass etwas nicht stimmte. Ich sagte mehrfach Nein. Aber er hörte nicht auf, und ich wusste einfach nicht, was ich sonst noch tun sollte."


Sie hat also angeblich mehrfach "Nein" gesagt. Reicht das nicht aus für den Vorwurf der Vergewaltigung? (Wobei ihre Vorwürfe natürlich nicht stimmen müssen. Ist ja so eine Sache nach all' den Jahren,...)

Was ich mich aber Frage ist:
- Warum wurde er nicht viel früher an die USA ausgeliefert? Einigermaßen zeitnah hätte es ja Sinn gemacht. Und wenn man ihn damals nicht ausliefern wollte (was ja angesichts des amerikanischen Justiz- und Gefängnissystem mehr als verständlich wäre ), warum hat man ihm dann nicht wenigstens in seinem Heimatland den Prozess gemacht? Warum konnte er sich all' die Jahre scheinbar unbehelligt in Frankreich und Polen bewegen?
- Warum genoss er 'all die Jahren so viel Sympathie (auch jetzt sind ja alle empört)? Er hat einer minderjährigen Drogen eingeflößt, sie sexuell missbraucht und er wurde nie deswegen bestraft. Warum konnte er dann überhaupt noch groß' Karriere machen?

Jetzt nach 30 Jahre ist das ganze doch schon irgendwie merkwürdig. In Deutschland wäre es bereits verjährt.
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Myron
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Anmeldungsdatum: 01.07.2007
Beiträge: 3625

Beitrag(#1368392) Verfasst am: 28.09.2009, 19:56    Titel: Antworten mit Zitat

Justitia trägt bekanntlich eine Augenbinde, und wenn sich Polanski eines (noch nicht verjährten) Sexualverbrechens schuldig gemacht hat, dann darf es keine Rolle spielen, wie berühmt und bedeutend er ist.
Aber wenn er verurteilt werden sollte, dann sollte in seinem besonderen Fall von einer Gefängnisstrafe abgesehen werden. Ich denke, mit der Zahlung eines angemessen hohen Schmerzensgeldes an das Opfer wäre der Gerechtigkeit nach 30 Jahren Genüge getan.
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nocquae
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1368393) Verfasst am: 28.09.2009, 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

Nasrallah hat folgendes geschrieben:
Sie hat also angeblich mehrfach "Nein" gesagt. Reicht das nicht aus für den Vorwurf der Vergewaltigung? (Wobei ihre Vorwürfe natürlich nicht stimmen müssen. Ist ja so eine Sache nach all' den Jahren,...)

Nochmal: Ich sagte nichts dazu, ob es eine Vergewaltigung gab oder ob nicht.

Ich sage: die Tatsache, dass es als Vergewaltigung angeklagt ist, begründet nicht, automatisch von einem Gewaltverbrechen auszugehen.

Ich kenne den Fall nicht hinreichend detailliert, um irgendeine Aussage dazu zu machen. Und ich fände es schlicht besser, wenn auch andere mit Aussagen etwas gewissenhafter umgingen, als mit Automatismen auf den Begriff „Vergewaltigung“ zu reagieren.
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Beitrag(#1368399) Verfasst am: 28.09.2009, 20:05    Titel: Antworten mit Zitat

NOCQUAE hat folgendes geschrieben:

Ich kenne den Fall nicht hinreichend detailliert, um irgendeine Aussage dazu zu machen.


Du hast aber eine Aussage dazu gemacht, wie das Mädchen es angeblich "offenbar" gesehen bzw. nicht gesehen hat.
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step
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Beitrag(#1368408) Verfasst am: 28.09.2009, 20:14    Titel: Antworten mit Zitat

NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Rückwirkend Gesetze ändern hilft auch nix mehr...
Doch, wenn ich das Rückwirkungsverbot rückwirkend ändere, dann können unsere Rechtspositivisten nichts mehr einwenden ...

Das Rückwirkungsverbot kann aber nicht rückwirkend geändert werden, da es zum Zeitpunkt seiner beabsichtigten Änderung ja noch gilt.
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nocquae
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Beitrag(#1368411) Verfasst am: 28.09.2009, 20:16    Titel: Antworten mit Zitat

Heike J hat folgendes geschrieben:
NOCQUAE hat folgendes geschrieben:

Ich kenne den Fall nicht hinreichend detailliert, um irgendeine Aussage dazu zu machen.


Du hast aber eine Aussage dazu gemacht, wie das Mädchen es angeblich "offenbar" gesehen bzw. nicht gesehen hat.

Ja, „das-was-ich-den-Medienberichten-entnommen-habe“ führte mich zu der Vermutung, dass es hier eher kein Gewaltverbrechen vorlag.

Ich hatte ursprünglich direkt auf Nosemans Vorschlag geantwortet, „sein komplettes Vermögen Gewaltopfern [zu vermachen]“.

Dass hier Straftat vorliegt, scheint mir außer Frage zu stehen (wieder: nach-allem,-was-ich-den-Medienberichten-entnommen-habe). Dass eine Straftat vorliegt, heißt aber nicht automatisch, dass ein Gewaltverbrechen vorliegt.

Es kann sein, dass ein Gewaltverbrechen vorliegt. Diese Möglichkeit würde ich aber ungern zu einer Gewissheit umformulieren.
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Beitrag(#1368413) Verfasst am: 28.09.2009, 20:17    Titel: Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:
NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Rückwirkend Gesetze ändern hilft auch nix mehr...
Doch, wenn ich das Rückwirkungsverbot rückwirkend ändere, dann können unsere Rechtspositivisten nichts mehr einwenden ...

Das Rückwirkungsverbot kann aber nicht rückwirkend geändert werden, da es zum Zeitpunkt seiner beabsichtigten Änderung ja noch gilt.
So können wir das Threadthema geschickt zu Zeitmaschinen lenken...
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Beitrag(#1368417) Verfasst am: 28.09.2009, 20:20    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
step hat folgendes geschrieben:
NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Rückwirkend Gesetze ändern hilft auch nix mehr...
Doch, wenn ich das Rückwirkungsverbot rückwirkend ändere, dann können unsere Rechtspositivisten nichts mehr einwenden ...
Das Rückwirkungsverbot kann aber nicht rückwirkend geändert werden, da es zum Zeitpunkt seiner beabsichtigten Änderung ja noch gilt.
So können wir das Threadthema geschickt zu Zeitmaschinen lenken...

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Heike J
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Beiträge: 26284

Beitrag(#1368418) Verfasst am: 28.09.2009, 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

NOCQUAE hat folgendes geschrieben:

Ja, „das-was-ich-den-Medienberichten-entnommen-habe“ führte mich zu der Vermutung, dass es hier eher kein Gewaltverbrechen vorlag.


Ich entnehme den Medien nur, dass das Mädchen bzw. auch die spätere Frau die Vorwürfe der tatsächlichen Vergewaltung aufrechterhalten hat. Du hast eine Quelle, wo sie den Vorwurf der Gewalt zurücknimmt?

Polanski hat nach den Zeitungsberichten in einem Deal auschließlich den Geschlechtsverkehr gestanden hat, alles andere jedoch nicht. Das sollte dann auch nicht zur Anklage gehören.

Was die Gewaltanwendung und Drogen angeht, stehen hier Aussage gegen Aussage.
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1368419) Verfasst am: 28.09.2009, 20:22    Titel: Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:
NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Rückwirkend Gesetze ändern hilft auch nix mehr...
Doch, wenn ich das Rückwirkungsverbot rückwirkend ändere, dann können unsere Rechtspositivisten nichts mehr einwenden ...

Das Rückwirkungsverbot kann aber nicht rückwirkend geändert werden, da es zum Zeitpunkt seiner beabsichtigten Änderung ja noch gilt.


Kann schon - kommt drauf an, als was man es sieht.

So war ja auch der Streit, als in BRD die Verjährung für Mord, der früher verjährte, aufgehoben wurde und jetzt nicht mehr verjährt.
Die Frage war, was war mit Morden geschehen, die zur Zeit begangen wurden, als Mord noch verjährte, dann abger verhandelt wurden, als Mord nach neuem Recht nicht mehr verjährte, die Tat aber nach altem Recht schon verjährt wurde.

Die Antwort ist etwas formaljuristisch: Es kommt drauf an, ob man die Verjährung zum Strafrecht im materiellen Sinne (alles, was sich mit den Voraussetzungen und den Folgen der Strafbarkeit befasst) oder zum Strafrecht im formellen Sinne rechnet.

Wenn man nun der Auffassung ist, die Verjährung sei ein echter "Strafaufhebungsgrund", weil materiell der Strafanspruch des Staates weggefallen ist, unterläge die Änderung der Verjährung dem Rückwirkungsverbot.
Ist man dagegen der Auffassung, Verjährung ist nur ein formales Prozesshindernis, gilt das Rückwirkungsverbot nicht.

In Deutschland herrscht die 2. Auffassung (wohl vor allem getrieben von dem Verlangen, Naziverbrecher, bei denen die Taten nach alten Recht schon verjährt waren, nach neuem Recht aburteilen zu können). Für methodologisch sauberer erachte ich persönlich die erste Auffassung.


edit: Ich merke gerade, dass ja von der rückwirkenden Änderung des Rückwirkungsverbots und nicht der Verjährung die Rede ist... Verlegen
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nocquae
diskriminiert nazis



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1368423) Verfasst am: 28.09.2009, 20:27    Titel: Antworten mit Zitat

Heike J hat folgendes geschrieben:
Ich entnehme den Medien nur, dass das Mädchen bzw. auch die spätere Frau die Vorwürfe der tatsächlichen Vergewaltung aufrechterhalten hat. Du hast eine Quelle, wo sie den Vorwurf der Gewalt zurücknimmt?

Gnaaa *heul* Nein! Aber deswegen ist es doch nicht korrekt, automatisch davon auszugehen, dass es ein Gewaltverbrechen war.
Mit der Betonung auf automatisch. Es ist [hier, erstmal ]offen, ob es das war oder nicht. Deswegen kann ich doch aber nicht reflexartig davon ausgehen, dass es eines war, nur weil die Möglichkeit besteht, dass es das war.
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In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1368424) Verfasst am: 28.09.2009, 20:27    Titel: Antworten mit Zitat

NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
Heike J hat folgendes geschrieben:
NOCQUAE hat folgendes geschrieben:

Ich kenne den Fall nicht hinreichend detailliert, um irgendeine Aussage dazu zu machen.


Du hast aber eine Aussage dazu gemacht, wie das Mädchen es angeblich "offenbar" gesehen bzw. nicht gesehen hat.

Ja, „das-was-ich-den-Medienberichten-entnommen-habe“ führte mich zu der Vermutung, dass es hier eher kein Gewaltverbrechen vorlag.

Ich hatte ursprünglich direkt auf Nosemans Vorschlag geantwortet, „sein komplettes Vermögen Gewaltopfern [zu vermachen]“.

Dass hier Straftat vorliegt, scheint mir außer Frage zu stehen (wieder: nach-allem,-was-ich-den-Medienberichten-entnommen-habe). Dass eine Straftat vorliegt, heißt aber nicht automatisch, dass ein Gewaltverbrechen vorliegt.

Es kann sein, dass ein Gewaltverbrechen vorliegt. Diese Möglichkeit würde ich aber ungern zu einer Gewissheit umformulieren.


Muss ich rüchblickend zustimmen (dem letzten Satz vor allem).

Mein Vorschlag mit der Spende des gesamten Vermögens ist auch überzogen, weil er ja zwei Kinder hat. Mein spontaner Gedanke war nur, dass das ja irgendwie ein Signal wäre, weil er einersetis mittelbar Gewaltopfer wurde und (möglicherweise) selbst Täter ist.

Ich wünsch mir eigentlich nur Gerechtigkeit und dass irgendwas positives rauskommen würde. Wenn er schuldig war, dass er dann verurteilt wird und symbolisch nen Tag in den Knast geht oder so.

Strafe, Rache usw. ist beknackt, hier wahrscheinlich sowieso.

Sorry, dass ich die Unschuldsvermutung außer acht ließ.
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