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Scheidung aus Islamisch

 
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Darvinist
Atheist



Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 14

Beitrag(#668621) Verfasst am: 27.02.2007, 00:59    Titel: Scheidung aus Islamisch Antworten mit Zitat

Scheidung auf Islamisch

Die Scheidung im Islam zunächst einmal ein einseitiges Recht des Mannes. Dafür muss er jedoch bei der Heirat der Frau ein Entgelt geben, die sie in jedem Fall behalten darf. Bei gegenseitigem Einverständnis kann die Frau auf das Entgelt verzichten und das Scheidungsrecht für sich beanspruchen, dies ist aber in der Praxis praktisch nie vorgekommen. Da hier nur die Scheidung das Thema ist, gehe ich auf die Hochzeit nicht näher ein.

Die endgültige Scheidung erfolgt nach dreimaligem Aussprechen der Scheidung. Dies kann verbal oder in Schriftform erfolgen. Beim ersten und 2. mal kann der Mann Reue zeigen und zurück treten aber nach dem 3. mal ist Schluss.
Es spielt überhaupt keine Rolle, unter welchen Bedingungen der Mann die Scheidung ausspricht. Er kann betrunken oder sonstwie unzurechnungsfähig sein oder gar unter Folter ist der Scheidungsspruch gültig. Bei der Scheidung kommt es in Islam nicht auf die innere Einstellung an, sondern allein um die abgegebene Erklärung.

Hat der Mann die Scheidung zum 3. mal ausgesprochen, müssen sich Mann und Frau trennen. Die Frau bleibt aber noch 3 Menstruationsperioden in Hause des Mannes, damit sicher gestellt ist, dass die Frau nicht schwanger ist. In dieser Zeit sorgt der Mann weiterhin für die Frau, hat aber kein Geschlechtsverkehr mit ihr. Sollte sie schwach werden und doch Geschlechtsverkehr haben, ist der Tatbestand der Unzucht erfüllt und die Frau wird bestraft, mancherorts immer noch mit Steinigung.

Ist die Frau nicht schwanger, muss sie aus dem Haus und kann ihre Kinder nicht beanspruchen, diese bleiben beim Vater. Von nun an muss sie für sich selbst sorgen. Es ist aber nicht verboten, dass der Ex-Mann sie unterstützt, er muss aber nicht.
Sollte der Mann seine Entscheidung bereuen und die Frau wieder heiraten wollen, ist das nicht so ohne weiteres möglich. Er darf dieselbe Frau nämlich nicht noch mal heiraten, wenn die Frau nicht dazwischen einen anderen Ehemann hatte. Das bedeutet, dass die Frau zunächst einen anderen Mann ehelichen muss und der neue Ehemann muss sich in der gleichen Weise scheiden lassen, die Frau muss wieder 3 Menstruationen abwarten und erst danach darf sie ihren ersten Mann heiraten.

Es ist auch für muslimische Männer problematisch, die Ex-Frau erst an einen anderen Mann quasi verkuppeln zu müssen und so wurde getrickst und Scheinehen waren Gang und Gebe, bis der islamische Klerus gesagt hat, dass auch die Ehe zwischendurch vollzogen werden muss, also „das Glied des Mannes in die Scheide der Frau eindringen muss“, so der Islamgelehrte Imam Gazzali (1059-1111 n. Ch.).

Es wurde aber weiter getrickst und aus dem(Stroh)Männern wurden eigentlich Strohjungen, also 10-12 jährige Knaben, von denen man davon ausgehen kann, dass sie nicht viel mit einer erwachsenen Frau anfangen können. Aber auch da sprach der Klerus und der Ehemann zwischendurch musste auf jeden Fall in der Lage sein, zu ejakulieren. Ob er es tut oder nicht, sei dahingestellt.

Nachdem nun die Frau sich von dem Stroh-Ehemann getrennt hat, sofern dieser überhaupt zulässt und drei Perioden abgewartet hat, darf ihr erster Mann sie nochmal heiraten, sofern er immer noch will.

Die islamischen Gelehrten von heute und gestern sind der Meinung, dass diese Regelung allein dem Schutz der Ehe und der Frau diene, weil die Wiederheirat sehr schwierig und erniedrigend sei. Um dieser Erniedrigung zu entgehen, sollen Männer nicht so leichtfertig mit dem Ausspruch der Scheidung sein.
Wie die arme Frau sich in dieser Situation fühlt und das unter Umständen sogar praktisch vor den Augen ihrer Kinder ertragen muss, spielt keine Rolle, weil hier nur der Mann vor der Erniedrigung durch seine eigene Dummheit beschützt werden soll.

Darvinist
_________________
Es bedarf keiner bösen Absicht, um jemanden zu schaden. Dummheit genügt !,
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reign
bla bla



Anmeldungsdatum: 21.07.2006
Beiträge: 1880

Beitrag(#668639) Verfasst am: 27.02.2007, 01:34    Titel: Antworten mit Zitat

Ich finde ehrlich, das ist alles sehr vernünftig. Dieser Unsinn mit Heiraten und blabla. Es heißt doch 'auf dumme Fragen bekommt man dumme Antworten'. In diesem Sinne.
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be your own pet
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magnusfe
MASTERMISSIONATOR OF THEOLOGIK



Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 3944
Wohnort: dunkler Ort :

Beitrag(#668648) Verfasst am: 27.02.2007, 01:51    Titel: Antworten mit Zitat

wenn man als mann alle frauen der welt gleichzeitig heiratet, sozusagen eine mehrfachehe, dann ist man doch mit allen verheiratet und es gibt religiös keine probleme mehr, oder ?
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Wer meine Worte klaut wird schlau
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CoS
Antitheist



Anmeldungsdatum: 10.07.2005
Beiträge: 2734

Beitrag(#668732) Verfasst am: 27.02.2007, 09:55    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.enfal.de/grund36.htm
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"Wenn Sie mich suchen, ich halte mich in der Nähe des Wahnsinns auf, genauer gesagt auf der schmalen Linie zwischen Wahnsinn und Panik, gleich um die Ecke von Todesangst, nicht weit weg von Irrwitz und Idiotie!"
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odeon
registrierter User



Anmeldungsdatum: 12.10.2004
Beiträge: 199

Beitrag(#668964) Verfasst am: 27.02.2007, 17:45    Titel: Antworten mit Zitat

Heiraten!

Die Ehe wird immer noch auf dem Standesamt geschlossen - alles andere ist die Zensur der Ehe.

Warum in religöse Tempel rennen?

Ich tat es nicht und bin genauso geschieden, wie viele andere, die sich von Pfaffen oder sonstigen geistlichen Führern haben trauen lassen.
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Anmerkung von odeon
www.fotologie-website.de
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#668968) Verfasst am: 27.02.2007, 17:47    Titel: Antworten mit Zitat

Lachen


*lachtränenausdenaugenwisch*
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Es gibt kein richtiges Leben im falschen.
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#669017) Verfasst am: 27.02.2007, 19:13    Titel: Antworten mit Zitat

Passt hierher: In Italien ist jetzt die Heirat per Telefon anerkannt. Voraussetzung: Mann und Frau müssen aus einem Land stammen, in dem diese Form der "Eheschließung" gültig ist, z.B. Pakistan.
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Abdul Majied
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Anmeldungsdatum: 01.03.2007
Beiträge: 38

Beitrag(#672555) Verfasst am: 03.03.2007, 11:36    Titel: Re: Scheidung aus Islamisch Antworten mit Zitat

Darvinist hat folgendes geschrieben:
Scheidung auf Islamisch

Die Scheidung im Islam zunächst einmal ein einseitiges Recht des Mannes.

Das ist so nicht richtig. Die Entscheidung muss von beiden kommen und beide müssen mit der Entscheidung zufrieden sein. Sollte sich z.B. der Mann zum wiederholten Male weigern die Scheidung zu akzeptieren, so kann diese aber trotzdem unter Zeugen ausgeführt werden.

Die endgültige Scheidung erfolgt nach dreimaligem Aussprechen der Scheidung. Dies kann verbal oder in Schriftform erfolgen. Beim ersten und 2. mal kann der Mann Reue zeigen und zurück treten aber nach dem 3. mal ist Schluss.
Es spielt überhaupt keine Rolle, unter welchen Bedingungen der Mann die Scheidung ausspricht. Er kann betrunken oder sonstwie unzurechnungsfähig sein oder gar unter Folter ist der Scheidungsspruch gültig. Bei der Scheidung kommt es in Islam nicht auf die innere Einstellung an, sondern allein um die abgegebene Erklärung.

Das ist leider völlig falsch! zwischen dem ersten "nein" und dem dritten muss 1 Monat liegen! In dieser Teit ist es dem Mann nicht gestattet seiner Frau zu nahe zu kommen, sprich: kein Geschlechtsverkehr. Das dreimalige Aussprechen deshalb, damit der Mann nicht aus emotionalen Gründen so entscheided, also nach einem Streit nicht etwas sagt, was er vielleicht gar nicht so will. Das sowas häufig genug passiert muss ich ja nicht erwähnen.


Ist die Frau nicht schwanger, muss sie aus dem Haus und kann ihre Kinder nicht beanspruchen, diese bleiben beim Vater. Von nun an muss sie für sich selbst sorgen. Es ist aber nicht verboten, dass der Ex-Mann sie unterstützt, er muss aber nicht.

Auch hier muss ich dir wiedersrechen. Die Mutter hat immer ein höheres Recht auf die Kinder als der Mann.


Im übrigen sei einmal darauf hingewiesen, dass der Islam die einzige der drei Weltreligionen ist, die eine Scheidung überhaupt erlaubt! Es heißt ja z.B. bei einer christlichen Trauung nicht umsonst "...bis das der Tod euch scheidet."! Laut Kirche ist eine Scheidung völlig Tabu! Das das hier in Deutschland z.B. (einem christlichen Land) ber trotzdem Gang und Gebe ist, ist eine andere Geschichte.
Darvinist
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