Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
zarathrusta gesperrt
Anmeldungsdatum: 18.07.2006 Beiträge: 887
|
(#620318) Verfasst am: 14.12.2006, 15:36 Titel: DNA Test |
|
|
hallo,muss euchmal was fragen:
mein kumpel ,war einige jahre selbständig und hat mist gebaut .hat noch bewährung bis juni 2007.zweimal fahren ohne führerschein,zweimal scheckbetrug ,einmal diebstahl
dieser bekommt jetzt eine vorlasdung zum dna test ,ist ja irre. sein anwalt sagte er kann das erst mal überprüfen lassen,da wegen solcher sachen normalerweise kein dna test vorgenommen wird,dieser antrag hat aufschiebende wirkung.nicht das meinkumpel noch von der polente abgeholt wird.
er sagte mir,wen er den dna test mache,ist er für ca.15 jahre gespeichert und kann auch nach der bewährungszeit jederzeit zu einem dna test vorgeladen werden wenn irgendwo ein verbrechen passiert,egal ob in hamburg oder münchen,dann muss er dahin ,ob er kann oder die zugfahrt zu teuert ist,etc, interessiert den staat nicht.
kann man da wirklich vorgeladen werden egal wo ?
wo leben wir denn ewigentlich in einem polizeitstaat?
jetzt wird dann jeder wegen solcher kleindelikte zum dna etst gewzungen,was ansonsten nur bei mördern,vergewaltiger,etc gemacht wurde.
ist echt krank sowas
weis da jemand vielleicht rat ?
irre geschichte..
zarathrusta
|
|
Nach oben |
|
 |
Alchemist registrierter User
Anmeldungsdatum: 03.08.2004 Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg
|
(#620349) Verfasst am: 14.12.2006, 16:47 Titel: Re: DNA Test |
|
|
zarathrusta hat folgendes geschrieben: |
er sagte mir,wen er den dna test mache,ist er für ca.15 jahre gespeichert und kann auch nach der bewährungszeit jederzeit zu einem dna test vorgeladen werden wenn irgendwo ein verbrechen passiert,egal ob in hamburg oder münchen,dann muss er dahin ,ob er kann oder die zugfahrt zu teuert ist,etc, interessiert den staat nicht.
|
Also er macht einen DNA-Test und dieser wird dann gespeichert.
Wieso sollte er dann später zu einem weiteren Test vorgeladen werden?
|
|
Nach oben |
|
 |
zarathrusta gesperrt
Anmeldungsdatum: 18.07.2006 Beiträge: 887
|
(#620378) Verfasst am: 14.12.2006, 17:24 Titel: |
|
|
@alchemist,
der rechtsanwalt der meinen kumpel berät ist eine alteingesssene kanzlei versiert auf strafrecht in frankfurt. die sagten ihm ,das wenn seine daten gespeichert sind er jederzeit in deutschland bei rasterfahndung erneut vorgeladen werden kann,egal wo un ddas das schon vorgekommen ist. der gesetzgeber hat das so vorgesehen das das auch so umgesetzt wird,vielleicht nicht immer und in jedem fall,der staat behält sich das ercht vor ,meinen freund jederzeit zu jedem ort vorzuladen.
so sieht es das gesetz vor,das wissen viele leute gar nicht.
zarathrusta
|
|
Nach oben |
|
 |
Keller last neoliberal standing and car of the year 1983!
Anmeldungsdatum: 30.11.2006 Beiträge: 1411
|
(#620383) Verfasst am: 14.12.2006, 17:28 Titel: |
|
|
ich schätze mal, dein kumpel erzählt nicht die volle wahrheit. wegen fahrens ohne führerschein muss er sicher nicht seine dna einlagern.
|
|
Nach oben |
|
 |
Alchemist registrierter User
Anmeldungsdatum: 03.08.2004 Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg
|
(#620438) Verfasst am: 14.12.2006, 18:51 Titel: |
|
|
zarathrusta hat folgendes geschrieben: | @alchemist,
der rechtsanwalt der meinen kumpel berät ist eine alteingesssene kanzlei versiert auf strafrecht in frankfurt. die sagten ihm ,das wenn seine daten gespeichert sind er jederzeit in deutschland bei rasterfahndung erneut vorgeladen werden kann,egal wo un ddas das schon vorgekommen ist. der gesetzgeber hat das so vorgesehen das das auch so umgesetzt wird,vielleicht nicht immer und in jedem fall,der staat behält sich das ercht vor ,meinen freund jederzeit zu jedem ort vorzuladen.
so sieht es das gesetz vor,das wissen viele leute gar nicht.
zarathrusta |
Du hattest aber geschrieben, dass wenn seine DNA in einer Datei gespeichert ist, er jederzeit für einen Test vorgeladen werden könnte. Das ergibt einfach keinen Sinn.
Rechtsordnung sieh so aus:
81g [DNA-Identitätsfeststellung]
(1) Zum Zwecke der Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren dürfen dem Beschuldigten, der einer Straftat von erheblicher Bedeutung, insbesondere eines Verbrechens, eines Vergehens gegen die sexuelle Selbstbestimmung, einer gefährlichen Körperverletzung, eines Diebstahls in besonders schwerem Fall oder einer Erpressung verdächtig ist, Körperzellen entnommen und zur Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters molekulargenetisch untersucht werden, wenn wegen der Art oder Ausführung der Tat, der Persönlichkeit des Beschuldigten oder sonstiger Erkenntnisse Grund zu der Annahme besteht, daß gegen ihn künftig erneut Strafverfahren wegen einer der vorgenannten Straftaten zu führen sind.
|
|
Nach oben |
|
 |
zarathrusta gesperrt
Anmeldungsdatum: 18.07.2006 Beiträge: 887
|
(#620467) Verfasst am: 14.12.2006, 19:36 Titel: |
|
|
@alchemist,
das was du schreibst ist richtig. nur ich habe meinen freund zum rechtsanwaltstermin gestern begleitet (mit auto hingefahren) und war bei dem gespräch dabei.
das ist ja das was viele nicht wissen,er kann jederzeit wenn irgendwo ein verbrechen stattfindet bei einer rsaterfahndung erneut vorgeladen werden egal wo,eben weil die daten die ja gespeihcert werden weiterverwendet werden oder wei auch immer.
vielleicht sagt das der rechtsanwalt nur um geld zu verdineen kann auch sein,er soll jedenfalls gut sein. mein freund ist zweimal aufgefallen fahrens ohne führerschein,einmal ausländer beschäftigt eine woche (strafe 1200 euro),zweimal betrug,einmal diebstahl ist in der bewährungszeit.
eben nach deinem genannten paragraphen können verurteilte wie mien freund zu diesem dna indeitätsfeststellung vorgeladen werden.das ist ja das komische daran. der rechtsanwalt sagte er müss eerst die akten einsehen,sein antrag hat aufschiebende wirkung,da dürgfen die ihn nicht abholen.
dann gehts vor gericht und der richter muss dann entscheiden ob er zum dna test muss oder nicht.
der rectsanwalt bekommt natürlich volle auskunft warum wieso weshalb mein kumpel zum dna test muss,ist dies nur zu ridentitätsfeststellung oder kann er dann jederzwit irgendwo wieder vorgeladen werden,usw.
er meinet die chancen stehen gut bei diesen delikten das meinkumpe nicht zum dna test muss.
da bin ich ebenfalls mal gespannt.
also du meinst auch wegen so was zum dna test das wäre übertrieben?
das die polizei einfach so nach ajtenlage entscheiden darf ist ebenfalls irre,aber erlaubt.
zarathrusta
|
|
Nach oben |
|
 |
kolja der Typ im Maschinenraum

Anmeldungsdatum: 02.12.2004 Beiträge: 16631
Wohnort: NRW
|
(#620481) Verfasst am: 14.12.2006, 19:48 Titel: |
|
|
Aber wozu sollte man ihn erneut vorladen, wenn man seine DNA bereits im Archiv hat? Ich stelle mir eher vor, dass man bei einem neuerlichen Verbrechen DNA-Spuren sichert und diese dann mit den im Archiv vorhandenen Daten vergleicht. Somit würde man jemanden, dessen DNA man bereits im Archiv hat, leichter als Täter ermitteln können.
_________________ Hard work often pays off after time, but laziness always pays off now.
|
|
Nach oben |
|
 |
Rasmus entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst
Anmeldungsdatum: 20.05.2004 Beiträge: 17559
|
(#620497) Verfasst am: 14.12.2006, 20:07 Titel: |
|
|
zarathrusta hat folgendes geschrieben: | ... |
Du redest wirres Zeug.
Ich will nicht bestreiten, daß wir in Deutschland das eine oder andere nur bedingt sinnvolle Gesetzt haben, aber nichts von dem Was du hier erzählst scheint irgendwelchen Sinn zu ergeben, noch erscheint es mir sonderlich konsistent zu sein.
Und was genau willst du eigentlich von uns hören? Ob wir mit dem Anwalt einer Meinung sind?
_________________ Brother Sword of Enlightenment of the Unitarian Jihad
If you ask the wrong questions you get answers like '42' or 'God'.
"Glaubst Du noch oder hüpfst Du schon?"
Sylvia Browne - Wahrsager oder Scharlatan?
|
|
Nach oben |
|
 |
Alchemist registrierter User
Anmeldungsdatum: 03.08.2004 Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg
|
(#620513) Verfasst am: 14.12.2006, 20:38 Titel: |
|
|
zarathrusta hat folgendes geschrieben: | @alchemist,
das was du schreibst ist richtig. nur ich habe meinen freund zum rechtsanwaltstermin gestern begleitet (mit auto hingefahren) und war bei dem gespräch dabei.
das ist ja das was viele nicht wissen,er kann jederzeit wenn irgendwo ein verbrechen stattfindet bei einer rsaterfahndung erneut vorgeladen werden egal wo,eben weil die daten die ja gespeihcert werden weiterverwendet werden oder wei auch immer.
|
Ich verstehe nicht was du sagen willst, jedenfalls macht es so keinen Sinn.
Wenn seine DNA gespeichert ist, dann muss er erstens nicht zu einem weiteren DNA Test, weil das eben keinen Sinn macht und zweitens, wenn irgendwo ein Verebchen stattfinden sollte, dann werden da sicherlich auch DNA-Spuren gesammelt werden und wieso sollte dein Freund vorgeladen werden, wenn man seine DNA bereits hat und bereits feststellen kann, ob er bei oben genannten Verbrechen dabei war oder nicht.
Edit: Mist, hab koljas post nicht gelesen
|
|
Nach oben |
|
 |
zarathrusta gesperrt
Anmeldungsdatum: 18.07.2006 Beiträge: 887
|
(#620557) Verfasst am: 14.12.2006, 21:48 Titel: |
|
|
also ich wollte euch mal diese geschichte erzählen,wie gesagt war ich gestern bei dem anwaltstermin dabei.
wollte wissen über ihr da bescheid wisst oder etwas neues wisst über diesen blöden dna test.
jedenfalls hat sein anwalt das so gesagt ich war ja bei dem gespräch dabei.
warum man dann doch weiter vorgeladen werden kann hat mich ja ebenfalls stuzig gemacht.
ich war immer der ansicht,ebenso wie mien kumpel, das nur vergewaltiger oder mörder o.ä einen dna test machen müssen,aber keiner mit diebstahl und betrug.
vielleicht könnt ihr ja rat und infos geben,
gruss zarathrusta
|
|
Nach oben |
|
 |
Alchemist registrierter User
Anmeldungsdatum: 03.08.2004 Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg
|
(#620620) Verfasst am: 14.12.2006, 23:38 Titel: |
|
|
Dann nochmal:
Alchemist hat folgendes geschrieben: |
81g [DNA-Identitätsfeststellung]
(1) Zum Zwecke der Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren dürfen dem Beschuldigten, der einer Straftat von erheblicher Bedeutung, insbesondere eines Verbrechens, eines Vergehens gegen die sexuelle Selbstbestimmung, einer gefährlichen Körperverletzung, eines Diebstahls in besonders schwerem Fall oder einer Erpressung verdächtig ist, Körperzellen entnommen und zur Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters molekulargenetisch untersucht werden, wenn wegen der Art oder Ausführung der Tat, der Persönlichkeit des Beschuldigten oder sonstiger Erkenntnisse Grund zu der Annahme besteht, daß gegen ihn künftig erneut Strafverfahren wegen einer der vorgenannten Straftaten zu führen sind. |
|
|
Nach oben |
|
 |
Nergal dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 17.07.2003 Beiträge: 11433
|
(#620663) Verfasst am: 15.12.2006, 00:34 Titel: |
|
|
Was hast du äh... dein Kumpel eigentlich gestohlen?
|
|
Nach oben |
|
 |
Rasmus entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst
Anmeldungsdatum: 20.05.2004 Beiträge: 17559
|
(#620689) Verfasst am: 15.12.2006, 01:06 Titel: |
|
|
zarathrusta hat folgendes geschrieben: | wollte wissen über ihr da bescheid wisst oder etwas neues wisst über diesen blöden dna test. |
Ich glaube nicht wirklich, daß du was über den DNA-Test wissen willst. (Entnahme von genetischem Material, verschickung in ein Labor, etc.)
Zitat: | jedenfalls hat sein anwalt das so gesagt ich war ja bei dem gespräch dabei. |
Gibt es einen nachvollzierhbaren Grund aus dem Du jeden zweiten Satz betonen musst, Du wärst bei dem Gespräch dabeigewesen?
Zitat: | warum man dann doch weiter vorgeladen werden kann hat mich ja ebenfalls stuzig gemacht. |
Es würde mich überraschen zu hören, daß nicht ohnehin jeder immer und überall vorgeladen werden kann.
Zitat: | ich war immer der ansicht,ebenso wie mien kumpel, das nur vergewaltiger oder mörder o.ä einen dna test machen müssen,aber keiner mit diebstahl und betrug. |
Liest man den Text genau, lässt er völlig offen wann genau dieses Vorgehen legitim ist und gibt lediglich einige Beispiele, bei denen das der Fall ist.
Mein Rat: Sollte Dein Kumpel dich quasi geschickt haben, hat er ein Problem. eigentlich sollten die Angaben des Anwaltes den höherne Stellenwert genießen als das Geseiere von irgendwelchen anonymen Foren-Trotteln, oder?
_________________ Brother Sword of Enlightenment of the Unitarian Jihad
If you ask the wrong questions you get answers like '42' or 'God'.
"Glaubst Du noch oder hüpfst Du schon?"
Sylvia Browne - Wahrsager oder Scharlatan?
|
|
Nach oben |
|
 |
Alchemist registrierter User
Anmeldungsdatum: 03.08.2004 Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg
|
(#620711) Verfasst am: 15.12.2006, 01:50 Titel: |
|
|
Nergal hat folgendes geschrieben: | Was hast du äh... dein Kumpel eigentlich gestohlen? |
|
|
Nach oben |
|
 |
spaghettus Pastafarianer
Anmeldungsdatum: 07.02.2006 Beiträge: 568
Wohnort: Uckermark
|
(#620850) Verfasst am: 15.12.2006, 13:28 Titel: |
|
|
Weil wir gerade bei DNA-Tests sind, hab ich mal ne Frage.
Es werden immer wieder mal ganze Bevölkerungsgruppen aufgefordert, freiwillig zu einem Massen-DNA-Test zu kommen weil irgendein Verbrechen geklärt werden muss.
Ich stehe dem ablehnend gegenüber und würde die Teilnahme wohl verweigern.
Zum einem, weil ich diese Herangehensweise nicht mag, vor allem aber, weil ich vermute, die Daten werden dann, selbst wenn es nicht sein sollte, noch jahrelang gespeichert.
Wie verhält sich das wirklich? Müssen die Daten solcher Massentests sofort, wenn der Befund negativ ist, gelöscht werden? Gibt es jemand, der das konrtolliert? Wie würdet ihr bei solchen Aufforderungen reagieren?
_________________ ----------------------------------------------------------
|
|
Nach oben |
|
 |
Alchemist registrierter User
Anmeldungsdatum: 03.08.2004 Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg
|
(#620853) Verfasst am: 15.12.2006, 13:48 Titel: |
|
|
spaghettus hat folgendes geschrieben: | Weil wir gerade bei DNA-Tests sind, hab ich mal ne Frage.
Es werden immer wieder mal ganze Bevölkerungsgruppen aufgefordert, freiwillig zu einem Massen-DNA-Test zu kommen weil irgendein Verbrechen geklärt werden muss.
Ich stehe dem ablehnend gegenüber und würde die Teilnahme wohl verweigern.
Zum einem, weil ich diese Herangehensweise nicht mag, vor allem aber, weil ich vermute, die Daten werden dann, selbst wenn es nicht sein sollte, noch jahrelang gespeichert.
Wie verhält sich das wirklich? Müssen die Daten solcher Massentests sofort, wenn der Befund negativ ist, gelöscht werden? Gibt es jemand, der das konrtolliert? Wie würdet ihr bei solchen Aufforderungen reagieren? |
Ich würde mich auch weigern.
|
|
Nach oben |
|
 |
Misterfritz mini - mal
Anmeldungsdatum: 09.03.2006 Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien
|
(#620854) Verfasst am: 15.12.2006, 13:50 Titel: |
|
|
spaghettus hat folgendes geschrieben: | Wie verhält sich das wirklich? Müssen die Daten solcher Massentests sofort, wenn der Befund negativ ist, gelöscht werden? Gibt es jemand, der das konrtolliert? Wie würdet ihr bei solchen Aufforderungen reagieren? |
rein theoretisch sollen sie nach abschluss der untersuchung gelöscht werden.
das verweigern eines DNA-tets macht einen aber erst verdächtig. warum sollte man sich diesem verdacht aussetzen?
_________________ I'm tapping in the dusternis
|
|
Nach oben |
|
 |
spaghettus Pastafarianer
Anmeldungsdatum: 07.02.2006 Beiträge: 568
Wohnort: Uckermark
|
(#620857) Verfasst am: 15.12.2006, 13:58 Titel: |
|
|
Misterfritz hat folgendes geschrieben: |
...das verweigern eines DNA-tets macht einen aber erst verdächtig. warum sollte man sich diesem verdacht aussetzen? |
Könnte ich ohne Schwierigkeiten mit leben. Ansonsten, findest du nicht, dass es auch schon ein Generalverdacht für alle die ist, die man zur freiwilligen Kontrolle auffordert?
_________________ ----------------------------------------------------------
|
|
Nach oben |
|
 |
Misterfritz mini - mal
Anmeldungsdatum: 09.03.2006 Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien
|
(#620860) Verfasst am: 15.12.2006, 14:07 Titel: |
|
|
spaghettus hat folgendes geschrieben: | Misterfritz hat folgendes geschrieben: |
...das verweigern eines DNA-tets macht einen aber erst verdächtig. warum sollte man sich diesem verdacht aussetzen? |
Könnte ich ohne Schwierigkeiten mit leben. Ansonsten, findest du nicht, dass es auch schon ein Generalverdacht für alle die ist, die man zur freiwilligen Kontrolle auffordert? |
klar, wenn du gerne zu dem engeren kreis der verdächtigen gehören möchtest, dann kann dir das egal sein. mir wäre das nicht recht, gut, ich kann das nur hypotetisch beantworten, da ich wohl kaum zu so einem massentest herangezogen werden würde.
im übrigen würde ich mir die frage stellen, was ich schlimmer finde: einen DNA-test oder eine verbrechensaufklärung zu verlängern. ist halt eine persönliche abwägung...
_________________ I'm tapping in the dusternis
|
|
Nach oben |
|
 |
zarathrusta gesperrt
Anmeldungsdatum: 18.07.2006 Beiträge: 887
|
(#621013) Verfasst am: 15.12.2006, 19:49 Titel: |
|
|
oftmals wir dann der dna test dazu genutzt,dem verurteilten eine aussage zu entnehmen oder etwas zu protokollieren,da hat man schnell unbewusst etwas dummes gesagt das dann in den akten steht und der rechtsanwalt kann dann nichts machen.
auch das man irgendwo wieder vorgeladen werden kann ist zwar etwas überspannt,es ist aber schon öfters wie einmal geschehen und vorgekommen.
der frankfurter rechtsanwalt wird ja wohl keinen schmonzes erzählen, leute.ich habs ja selber mitangehört und wollte das kaum glauben.
ist man erst einmal bei der polizei vorgeladen ,die dürfen einen alles fragen oder gar ein protokoll machen,das recht haben die dazu.warum empfiehlt wohl jeder rechtsanwalt selbst nichts zu sagen ? eben darum,nicht nur sich selbst belasten wenn man als verdächtigter vorgeladen wird,ebenso auch ein "harmloses portokoll",dies ist aber in wirklich keit nie harmlos wenn man bereits vorbestraft ist.
nur ein unwissender redet sich um kopf und kragen auch darf man seinen rechtsanwalt mitnehmen zur dna test,wenn das bei meinem kumpel der fall mal sein sollte,bin da mal gespannt. gut einen rechtsanwalt mitnhemen kostet zwar geld,doch wohnt der ja um die ecke .
also von euch weiss niemdn so genau was es mit dieser vorladung nach §81g auf sich hat? der gesetzgeber definiert j ahier schon ,das verurteilte dazu vorgeladen werden können,er definiert nicht ab welchem strafmass,steht aber irgendwo geschrieben,nur nicht in den gesetzesbüchern die man kaufen kann,der jurist weiss das sehr wohl,er hat ja die bestimmungen und gesetzesbücher dazu.
zarathrusta
|
|
Nach oben |
|
 |
Layla Paradoxon
Anmeldungsdatum: 30.08.2006 Beiträge: 1506
|
(#621017) Verfasst am: 15.12.2006, 20:00 Titel: |
|
|
sach ma, liest du eigentlich, was die anderen dir hier die ganze Zeit antworten ????
Wenn es schon einen Test gibt, der gespeichert wurde, macht eine Vorladung zu einem erneuten Test keinen Sinn ! Kapiert ?
|
|
Nach oben |
|
 |
Misterfritz mini - mal
Anmeldungsdatum: 09.03.2006 Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien
|
(#621026) Verfasst am: 15.12.2006, 20:13 Titel: |
|
|
@zarathustra:
lies das hier http://dejure.org/gesetze/StPO/81g.html und vergleiche das mit der situation deines freundes.
ohne, dass du hier die ganze geschichte des kumpels erzählst, kann man eh' nix sagen
_________________ I'm tapping in the dusternis
|
|
Nach oben |
|
 |
zarathrusta gesperrt
Anmeldungsdatum: 18.07.2006 Beiträge: 887
|
(#621057) Verfasst am: 15.12.2006, 21:21 Titel: |
|
|
liebe leute,
sicher lese ich was ihr mir schreibt,nicht böse sein,ich kann euch nur das wiedergeben/schreiben wwas der rechtsanwalt gesagt hat. habe ja auch ganz schön blöde geguckt,das man dann trotzdem irgendwo vorgeladen werden kann weiterhin, mehr kann ich euch nicht sagen.wie gesagt das ist keine klein eanwaltskanzlei,die werden ja wohl einem keinen mist verzapfen,denke ich doch mal.
fahren ohne führerschein,zweimal diebstahl,zweimal betrug, einmal ausländer beschäftigt das wars. mehr nicht ,dafür bekommt dieser eine vorladung zum dna test ???????
ist ja grad das komische daran.
schönes wochenende melde mich erst morgen wieder ! zihe mir jetzt den film das omen rein.
zarathrusta
|
|
Nach oben |
|
 |
zarathrusta gesperrt
Anmeldungsdatum: 18.07.2006 Beiträge: 887
|
(#621070) Verfasst am: 15.12.2006, 21:31 Titel: |
|
|
@misterfritz
gefährliche körperverletzung war glaub ich auch dabei (kneipenohrfeige),wenn ich dein link so durchlese wird das der grund sein,und zwar der schwerwiegenste.
sonst steht ja auch diebstahl dabei.hm,dann war das geld für den anwalt wohl rausgeschmissen.
denn der staat sagt ja,trotz gebührlichen verhaltens während der bewährungszeit das dieser immer wieder straffällig wird,ein gutachten hierzu bedarf es nicht,der staat muss dies nicht beweisen.
ebenso kannmeinkumpel vo rgericht,wenn es der richter dennoch anordnet,nicht mit einem gutachten kommen,dieses wird erst gar nicht anerkannt.so hab ich das kurz durchgelesen,ihr wisst ja es ist meist anders gemeint als geschrieben diese gesetzestexte.
korrigiert mich wenn ich da was falsch verstanden hab.
diebstahl un dkörperverletzung rechtfertigen eine dna analyse ohne das derjemige ein gutachten machen lassen kann,das dessen positives verhalten währedn der bewährungszeit bescheinigtmes wird einfach nicht anerkannt,donnerwetter,
das klingt ja schon nicht mehr nach rechtsstaat
zarathrusta
|
|
Nach oben |
|
 |
Alchemist registrierter User
Anmeldungsdatum: 03.08.2004 Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg
|
(#621115) Verfasst am: 15.12.2006, 22:35 Titel: |
|
|
|
|
Nach oben |
|
 |
Rasmus entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst
Anmeldungsdatum: 20.05.2004 Beiträge: 17559
|
(#621226) Verfasst am: 16.12.2006, 01:44 Titel: |
|
|
zarathrusta hat folgendes geschrieben: | diebstahl un dkörperverletzung rechtfertigen eine dna analyse ohne das derjemige ein gutachten machen lassen kann,das dessen positives verhalten währedn der bewährungszeit bescheinigtmes wird einfach nicht anerkannt,donnerwetter,
das klingt ja schon nicht mehr nach rechtsstaat |
Geht's noch? Der Typ hat mindestens 7 Vorstrafen (sieben!!!) und er erwartet, daß man ihn für einen guten Menschen hält?
Ja, ich sgate "mindestens":
Zitat: | zweimal fahren ohne führerschein,zweimal scheckbetrug ,einmal diebstahl |
Hier sinds noch 5 Delikte gewesen ...
Zitat: | zweimal aufgefallen fahrens ohne führerschein,einmal ausländer beschäftigt eine woche (strafe 1200 euro),zweimal betrug,einmal diebstahl ist in der bewährungszeit |
Jetzt sind's schon 6, und der Diebstahl ist jetzt in einer Bewährungsfrist.
Zitat: | aber keiner mit diebstahl und betrug |
Du redest hier nicht von jemandem der *nur* Diebstahl und Betrug auf seiner Liste stehen hat, sondern *auch* Betrug und *mehrfachen* Diebstahl.
Zitat: | fahren ohne führerschein,zweimal diebstahl,zweimal betrug, einmal ausländer beschäftigt das wars. mehr nicht |
Hier fehlt jetzt einmal Fahren ohne Führerschein, deshalb nur 5 Verfehlungen. Und kein Wort davon, daß er mindestens einmal die Bewährungszeit nicht geschafft hat.
Zitat: | gefährliche körperverletzung war glaub ich auch dabei (kneipenohrfeige), |
... und schon sind's sieben Delikte, von denen Du uns nach und nach berichtet hast ...
Zitat: | diebstahl un dkörperverletzung |
... und nicht bloß zwei!
Fazit: Ich weigere mich, Dir auch nur noch ein weiteres Wort zu glauben. (Das gilt für alle Themen, übrigens.) Solange Du Deinen Unterhaltungswert beibehältst werde ich Dich hin und wieder korrigieren wenn Du allzuviel Mist redest, danach landest Du schlicht auf meiner Ignore-List.
Viel Spass noch.
_________________ Brother Sword of Enlightenment of the Unitarian Jihad
If you ask the wrong questions you get answers like '42' or 'God'.
"Glaubst Du noch oder hüpfst Du schon?"
Sylvia Browne - Wahrsager oder Scharlatan?
|
|
Nach oben |
|
 |
zarathrusta gesperrt
Anmeldungsdatum: 18.07.2006 Beiträge: 887
|
(#621315) Verfasst am: 16.12.2006, 11:50 Titel: |
|
|
@rasmus
es sind sieben vorstrafen die fünf die ich genannt hatte plus ,schwarzareietr beschäftigen plus körperverletzung,pbwohl nach zeugenaussagen niemand verletzt wurde,er hat nur gedroht nicht zugehauen,da er aber schon vorberstraft war ,wurde er eben z ukörperverletzung verurteilt.
@rasmus lies mal den link von Misterfritz,ich hab das mal grob gelesen und so verstanden: diebstahl und körperverletzung genügen für den dna test.diese straftaten sind da aufgeführt.
desweiteren steht da eine geschichte,vor einem landgericht,woein verurteilter auch zum dna test muss.
er hat die vorladung verweigert und ist vor gericht gegangen. obwohl er sich in der bewährungszeit positiv verhalten hat,sagt das gericht er bleibt weiterhin eine gefahr-zack ein weiteres gutachten wird erst gar nicht anerkannt,er musste zum dna test. man muss berücksichtigen das derjenige in dieser aufgeführten geschichte in dem link von Misterfritz,kurz nach ablauf seiner bewährung wieder straffällig wurde,aber nicht in der bewährungszeit.
wenn ich z.b noch nicht einmal das recht bekommen ein gegengutachten machen zu lassen,möchte ich in diesem statt nicht leben,darauf ist geschissen.der staat sagt du bist weiterhin ein egefhar und braucht es nicht einmal zu begründen basta.
so hab ich das verstanden,gesetzestexte sind immer schwer zu lesen und vor allem ist es nie so gemeint wie da geschrieben steht,so ungefähr.
was der rechtsanwalt aus denm gesetzesbuch vorgelesen hat,war überhuapt nicht zu verstehen,das muss der jurist dann seinem mandanten erklären wie dieses gesetz gemeint ist.
denn nach dieser gesetzesauslegung,ist ja jeder verurteilte in der bewährungszeit und auch danach eine potentielle gefahr es ist davon auszugehen das dieser wieder straftaten begehen wird,einfach so,ohne unterasuchung,ohne gfutachten,einfach so. worauf stützt sich diese gesetzesaussage?
der staat darf dich für weiterhin gefährlich halten ,ohne es begründen zu müssen.das der statt sdas begründen muss,habe ich in diesem link nirgendwo gefunden .das sollt eebenfalls zu denken geben.wir leben nur in einer scheindemokratie un dwenn schon in einer demokratie,haben humanismus und menschenrechte ebenso was zu sagen und nicht nur der staat.jeder verurteilte hat ein recht auf resozialisierung,aber da macht vater staat ja nix.
komisch aufregen tut sich da ebenso niemand .
zarathrusta
|
|
Nach oben |
|
 |
Sehwolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 26.03.2006 Beiträge: 10077
|
(#621319) Verfasst am: 16.12.2006, 11:55 Titel: |
|
|
zarathrusta hat folgendes geschrieben: | gefährliche körperverletzung war glaub ich auch dabei (kneipenohrfeige) |
Wikipedia hat folgendes geschrieben: | Gefährliche Körperverletzung
Bei der in § 224 StGB geregelten "gefährlichen Körperverletzung" handelt es sich um einen Qualifikationstatbestand. Die Strafandrohung wird für den Fall, dass die Begehung der Tat in hohem Maße als gefährlich einzustufen ist und deshalb eines der untenstehenden Merkmale erfüllt, erheblich erhöht:
(1) Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren | Ne harmlose Kneipenohrfeige kann niemals eine gefährliche KV sein!
|
|
Nach oben |
|
 |
Misterfritz mini - mal
Anmeldungsdatum: 09.03.2006 Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien
|
(#621335) Verfasst am: 16.12.2006, 12:41 Titel: |
|
|
Sehwolf hat folgendes geschrieben: | zarathrusta hat folgendes geschrieben: | gefährliche körperverletzung war glaub ich auch dabei (kneipenohrfeige) |
[...]
Ne harmlose Kneipenohrfeige kann niemals eine gefährliche KV sein! |
richter: sie haben den xy angegriffen
angeklagter: nur eine ohrfeige!
richter: eine ohrfeige mit einer bratpfanne?
angeklagter: nuja, herr richter, ich hatte keine zeit, die bratpfanne aus der hand zu legen...
_________________ I'm tapping in the dusternis
|
|
Nach oben |
|
 |
Mario Hahna aktiviert
Anmeldungsdatum: 04.04.2005 Beiträge: 9607
Wohnort: München
|
(#621347) Verfasst am: 16.12.2006, 13:30 Titel: |
|
|
zarathrusta hat folgendes geschrieben: |
gesetzestexte sind immer schwer zu lesen und vor allem ist es nie so gemeint wie da geschrieben steht,so ungefähr.
|
_________________ Wer nichts weiß, glaubt alles.
|
|
Nach oben |
|
 |
|