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Collagen

 
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Nergal
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11433

Beitrag(#699035) Verfasst am: 06.04.2007, 01:03    Titel: Collagen Antworten mit Zitat

Hoffentlich schreibt man das so richtig Smilie , gemeint sind diese Bilder die aus Fotoausschnitten zusammengestellt sind.

Meine Frage dazu: ist es richtig dass ich dazu eigentlich jedwedes Rohmaterial verwenden darf da es sich dabei dann um ein neues künstlerisches Werk handelt bzw dies derart umgestaltet wurde dass der ursprüngliche möglicherweise geschütztem Inhlat nicht mehr als solcher rüberkommt, zB wenn ich Angela Merkels Kopf auf den Körper von Gozilla setze oder umgekehrt, oder wenn ich der Herr der Ringe neu vertone (wie es welche bereits gemacht haben)?

Ist das illegal oder nicht?
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Evilbert
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#699094) Verfasst am: 06.04.2007, 10:42    Titel: Re: Collagen Antworten mit Zitat

Nergal hat folgendes geschrieben:
Hoffentlich schreibt man das so richtig Smilie , gemeint sind diese Bilder die aus Fotoausschnitten zusammengestellt sind.

Meine Frage dazu: ist es richtig dass ich dazu eigentlich jedwedes Rohmaterial verwenden darf da es sich dabei dann um ein neues künstlerisches Werk handelt bzw dies derart umgestaltet wurde dass der ursprüngliche möglicherweise geschütztem Inhlat nicht mehr als solcher rüberkommt, zB wenn ich Angela Merkels Kopf auf den Körper von Gozilla setze oder umgekehrt, oder wenn ich der Herr der Ringe neu vertone (wie es welche bereits gemacht haben)?

Ist das illegal oder nicht?


Ich bin zwar absoluter Laie, aber ich denke es verhält sich wie folgt: man darf in dem von Dir oben genannte Teile eines Werkes als "Zitat" nutzen.

Vergleiche Wikipedia:
Zitat:
Durch Zitate können ganze Werke oder Teile davon in einem durch den Zweck gebotenen Umfang übernommen werden. Da auch der Urheber auf den kulturellen Errungenschaften der Allgemeinheit aufbaut, kann ihm dieser verhältnismäßig geringe Eingriff im Interesse der Allgemeinheit zugemutet werden, sofern er die kulturelle Auseinandersetzung fördert.

Der Gesetzgeber unterteilt grundlegend in das sog. Großzitat, Kleinzitat und Musikzitat. Allerdings muss das Zitat der Unterstützung oder Auseinandersetzung mit den eigenen Aussagen dienen, oder ein Mittel künstlerischer Gestaltung sein (so genannte Belegfunktion). Die Schranke wird beispielsweise überstrapaziert, wenn eine Arbeit allein dadurch erstellt wird, dass verschiedene Zitate aneinandergereiht werden. Die Übernahme muss vielmehr die Schaffung eines selbständigen, schutzfähigen wissenschaftlichen Werks bezwecken.
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