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Frank registrierter User
Anmeldungsdatum: 31.07.2003 Beiträge: 6643
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(#52114) Verfasst am: 12.11.2003, 18:34 Titel: Besteuerung von Kapital- und Arbeitseinkommen |
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Spiegel Online "Die Sachverständigen plädieren für eine duale Einkommensteuer, bei der Kapital- und Arbeitseinkommen unterschiedlich besteuert werden. Kapitaleinkommen werden mit einem niedrigen einheitlichen Satz besteuert, Arbeitseinkommen - einschließlich Managerlöhne - weiter progressiv. Der Steuersatz auf Kapitaleinkommen sollte bei 30 Prozent liegen. Bei Arbeitseinkommen könnte der Eingangssteuersatz etwa 15 und der Spitzensatz 35 Prozent betragen."
Ich finde es eine Unverschämtheit, wenn man Einkünfte aus eigener Arbeit steuerlich bestraft, Einkünfte von Geldsäcken, die ihr Geld arbeiten lassen , steuerlich privilegiert.
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nocquae diskriminiert nazis
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 18183
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(#52116) Verfasst am: 12.11.2003, 18:36 Titel: |
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leute die solche ideen haben ...
_________________ In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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Hannibal Freiheitskämpfer
Anmeldungsdatum: 07.11.2003 Beiträge: 5062
Wohnort: Wien
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(#52120) Verfasst am: 12.11.2003, 18:41 Titel: Re: Besteuerung von Kapital- und Arbeitseinkommen |
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Frank hat folgendes geschrieben: |
Ich finde es eine Unverschämtheit, wenn man Einkünfte aus eigener Arbeit steuerlich bestraft, Einkünfte von Geldsäcken, die ihr Geld arbeiten lassen , steuerlich privilegiert. |
Da hast du recht!
Menschen müssen möglichst nach ihrer Leistung statt nach ihrem Besitz honoriert werden.
_________________ Meinungsfreiheit ausnahmslos für alle! Auch für Nazis!
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ric Gast
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(#52139) Verfasst am: 12.11.2003, 19:02 Titel: |
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@Frank
Online, oder Printausgabe?
In der Printausgabe steht, daß diese 30 % erstmal bei der Bank eingezogen werden sollen. Liegt der Betrag über dem Satz, werden die fehlenden Steuern nachgefordert, liegt er unter dem Satz, gibt es eine Steuerrückerstattung.
Wie sie das allerdings bei den Einkommen machen wollen, habe ich auch nicht verstanden. Im ersten Monat den niedrigen Steuersatz, und im September dann bei 35% ?
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Peter registrierter User
Anmeldungsdatum: 11.08.2003 Beiträge: 440
Wohnort: Stuttgart
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(#52143) Verfasst am: 12.11.2003, 19:07 Titel: |
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ric hat folgendes geschrieben: | In der Printausgabe steht, daß diese 30 % erstmal bei der Bank eingezogen werden sollen. Liegt der Betrag über dem Satz, werden die fehlenden Steuern nachgefordert, liegt er unter dem Satz, gibt es eine Steuerrückerstattung. |
Exakt so ist es doch jetzt schon. Nennt sich KESt (Kapitalertragsteuer, bei Dividenden) bzw. ZASt (Zinsabschlagsteuer, bei Zinsen).
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ric Gast
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(#52153) Verfasst am: 12.11.2003, 19:20 Titel: |
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Peter hat folgendes geschrieben: | ric hat folgendes geschrieben: | In der Printausgabe steht, daß diese 30 % erstmal bei der Bank eingezogen werden sollen. Liegt der Betrag über dem Satz, werden die fehlenden Steuern nachgefordert, liegt er unter dem Satz, gibt es eine Steuerrückerstattung. |
Exakt so ist es doch jetzt schon. Nennt sich KESt (Kapitalertragsteuer, bei Dividenden) bzw. ZASt (Zinsabschlagsteuer, bei Zinsen). | Der Unterschied ist der, daß laut Spiegel die beiden Steuersätze identisch sein sollen.
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