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Deutscher Vorstoß in der EU - Scharia im Eherecht zulassen

 
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Konstrukt
konstruktiver Radikalist



Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6587
Wohnort: Im Barte des Propheten

Beitrag(#710084) Verfasst am: 23.04.2007, 11:56    Titel: Deutscher Vorstoß in der EU - Scharia im Eherecht zulassen Antworten mit Zitat

Schweden will deutschen EU-Vorstoß, beim Standes- und Eherecht in der EU auch die Scharia zuzulassen, verhindern

Die Bundesrepublik Deutschland hat im ersten Halbjahr 2007 innerhalb der EU die Ratspräsidentschaft. Und sie hat sich viel vorgenommen. So will sie durchsetzen, dass Ehepaare vor der Eheschließung bestimmen können, nach welchem Recht sie sich im Falle eines Falles scheiden lassen können. Das ist vor allem für binationale Ehen und für Migranten ein Thema. Nach dem deutschen Vorstoß könnten Muslime etwa das Herkunftsrecht ihres ehemaligen Heimatlandes in einem Vertrag für eine eventuelle Scheidung festlegen. Nach der geplanten Regelung könnte bei einem französisch-italienischen Ehepaar etwa französisches Recht angewandt werden, bei einem aus einem islamischen Land stammenden Ehepartner aber auch die Scharia. In Schweden ist man nun entsetzt über den deutschen Vorstoß und will diesen in jedem Fall verhindern
(Quelle: Akte Islam)



Wer weiß etwas darüber? Stimmt das so oder stellt Akte-Islam das falsch dar? Informationen?
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#710091) Verfasst am: 23.04.2007, 12:08    Titel: Antworten mit Zitat

Bisher habe ich außer bei Akte-Islam nichts dazu gefunden.
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#710092) Verfasst am: 23.04.2007, 12:10    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.wallstreet-online.de/community/thread/1125877-1.html

Da gibt es auch ne Diskussion zum Thema, hab sie aber noch nicht gelesen.
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#710093) Verfasst am: 23.04.2007, 12:12    Titel: Antworten mit Zitat

Die Welt, 19.04. hat folgendes geschrieben:
Dass unter Umständen EU-Richter gar das islamische Recht, die Scharia, anwenden müssen, wenn einer der Partner ein Muslim ist, schließen die EU-Justizminister allerdings aus. Menschenunwürdige Rechtsbestimmungen könnten in der EU nicht zur Anwendung kommen, weil sie die öffentliche Ordnung störten.

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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#710096) Verfasst am: 23.04.2007, 12:14    Titel: Antworten mit Zitat

Die Quelle von Akte-Islam hat folgendes geschrieben:
Story Removed.

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Konstrukt
konstruktiver Radikalist



Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6587
Wohnort: Im Barte des Propheten

Beitrag(#710097) Verfasst am: 23.04.2007, 12:20    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Die Quelle von Akte-Islam hat folgendes geschrieben:
Story Removed.


Weil mir das auch aufgefallen war, wollte ich diese Behauptung auch hinterfragen und hatte entsprechend nur Akte-Islam als Quelle angegeben. Nun gibt es wohl zwei Möglichkeiten: entweder handelt es sich um eine Ente zu Hetzzwecken oder der Artikel wurde dhimmigerecht inzwischen entfernt. In diesem Fall denke ich Akte-Islam hat wohl stark übertrieben und ohne sich selbst ausreichend zu informieren, eine solche Nachricht für eigene Zwecke zu nutzen versucht.
Ich mache gleich mal einen Thread auf um über Blog wie P.I. und Akte-Islam zu sprechen.
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Alchemist
registrierter User



Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#710104) Verfasst am: 23.04.2007, 12:39    Titel: Antworten mit Zitat

Diese Meldung würde ich für fünf Sekunden keine Glaubwürdigkeit beimessen.
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Konstrukt
konstruktiver Radikalist



Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6587
Wohnort: Im Barte des Propheten

Beitrag(#710109) Verfasst am: 23.04.2007, 12:44    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:
Diese Meldung würde ich für fünf Sekunden keine Glaubwürdigkeit beimessen.


Hä? Nach sechs Sekunden aber schon? Lachen
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Jonas Gaiser
Leseratte, Bücherwurm



Anmeldungsdatum: 10.03.2007
Beiträge: 164
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#710122) Verfasst am: 23.04.2007, 13:05    Titel: Antworten mit Zitat

momentane Lage in Deutschland:
Art. 17 I 1 EGBGB hat folgendes geschrieben:
"Die Scheidung unterliegt dem Recht, das im Zeitpunkt des Eintritts der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags für die allgemeinen Wirkungen der Ehe maßgebend ist."

Im Rahmen der öffentlichen Ordnung (Art. 6 EGBGB) wird nach dem Recht, nach dem geheiratet wurde, auch geschieden.
Die Bundesrepublik will demnach nichts, was es in D nicht schon gibt.
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Konstrukt
konstruktiver Radikalist



Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6587
Wohnort: Im Barte des Propheten

Beitrag(#710133) Verfasst am: 23.04.2007, 13:10    Titel: Antworten mit Zitat

Jonas Gaiser hat folgendes geschrieben:
momentane Lage in Deutschland:
Art. 17 I 1 EGBGB hat folgendes geschrieben:
"Die Scheidung unterliegt dem Recht, das im Zeitpunkt des Eintritts der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags für die allgemeinen Wirkungen der Ehe maßgebend ist."

Im Rahmen der öffentlichen Ordnung (Art. 6 EGBGB) wird nach dem Recht, nach dem geheiratet wurde, auch geschieden.
Die Bundesrepublik will demnach nichts, was es in D nicht schon gibt.


Warum dann das Aufheben um den Fall der deutschen Richterin, die kürzlich den Koran zitiert hatte und einen Antrag auf schnellere Scheidung ablehnte? Ihr Vorgehen müsste doch dann theoretisch, praktisch natürlich nicht, richtig gewesen sein?!

Also handelt es sich um eine Ente. Es wird etwas aufgebauscht, was es längst gibt?
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Jonas Gaiser
Leseratte, Bücherwurm



Anmeldungsdatum: 10.03.2007
Beiträge: 164
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#710144) Verfasst am: 23.04.2007, 13:24    Titel: Antworten mit Zitat

Konstrukt hat folgendes geschrieben:
Jonas Gaiser hat folgendes geschrieben:
momentane Lage in Deutschland:
Art. 17 I 1 EGBGB hat folgendes geschrieben:
"Die Scheidung unterliegt dem Recht, das im Zeitpunkt des Eintritts der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags für die allgemeinen Wirkungen der Ehe maßgebend ist."

Im Rahmen der öffentlichen Ordnung (Art. 6 EGBGB) wird nach dem Recht, nach dem geheiratet wurde, auch geschieden.
Die Bundesrepublik will demnach nichts, was es in D nicht schon gibt.


Warum dann das Aufheben um den Fall der deutschen Richterin, die kürzlich den Koran zitiert hatte und einen Antrag auf schnellere Scheidung ablehnte? Ihr Vorgehen müsste doch dann theoretisch, praktisch natürlich nicht, richtig gewesen sein?!

Also handelt es sich um eine Ente. Es wird etwas aufgebauscht, was es längst gibt?

Im Fall der den Koran zitierenden Richterin wird die öffentliche Ordnung (s.o.) im Weg gestanden haben. Es ist nicht mit der öffentlichen Ordnung vereinbar, dass für einen Ehepartner körperliche Züchtigungen des anderen zumutbar sind (Verstoß gegen Art. 6 EGBGB).

Ich meine auch, dass der Artikel überhöhend geschrieben ist. Jedenfalls wird die bestehende Lage, die ja keinesfalls selbstverständlich ist, nicht gezeigt.
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Konstrukt
konstruktiver Radikalist



Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6587
Wohnort: Im Barte des Propheten

Beitrag(#710147) Verfasst am: 23.04.2007, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

Jonas Gaiser hat folgendes geschrieben:
Konstrukt hat folgendes geschrieben:
Jonas Gaiser hat folgendes geschrieben:
momentane Lage in Deutschland:
Art. 17 I 1 EGBGB hat folgendes geschrieben:
"Die Scheidung unterliegt dem Recht, das im Zeitpunkt des Eintritts der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags für die allgemeinen Wirkungen der Ehe maßgebend ist."

Im Rahmen der öffentlichen Ordnung (Art. 6 EGBGB) wird nach dem Recht, nach dem geheiratet wurde, auch geschieden.
Die Bundesrepublik will demnach nichts, was es in D nicht schon gibt.


Warum dann das Aufheben um den Fall der deutschen Richterin, die kürzlich den Koran zitiert hatte und einen Antrag auf schnellere Scheidung ablehnte? Ihr Vorgehen müsste doch dann theoretisch, praktisch natürlich nicht, richtig gewesen sein?!

Also handelt es sich um eine Ente. Es wird etwas aufgebauscht, was es längst gibt?

Im Fall der den Koran zitierenden Richterin wird die öffentliche Ordnung (s.o.) im Weg gestanden haben. Es ist nicht mit der öffentlichen Ordnung vereinbar, dass für einen Ehepartner körperliche Züchtigungen des anderen zumutbar sind (Verstoß gegen Art. 6 EGBGB).

Ich meine auch, dass der Artikel überhöhend geschrieben ist. Jedenfalls wird die bestehende Lage, die ja keinesfalls selbstverständlich ist, nicht gezeigt.


Ja, dem stimme ich zu. Akte-Islam zeigt in diesem Fall wie (vorgeblicher) Journalismus bisweilen funktioniert. Es wird informiert, durch fehlende Information aber eine Meldung irrelevant gemacht. So wird mit (Teil-)Informationen Politik betrieben. Nur merkt das leider kaum einer. Desinformation eben. Die Frage ist nur, ob gezielt oder nicht? Im Fall Schäuble und seiner Vorstellungen zum Thema innere Sicherheit (Unschuldsvermutung) ist es im Prinzip ähnlich gelaufen. Feinde hat wohl fast jeder Politiker. Und jedes Blatt/Medium hat eine Richtung.
Für Akte-islam bedeutet das nun für mich: Nicht ganz seriös und immer zu hinterfragen. Andersrum bietet eine solche Seite jedoch auch manchmal genau die Informationen, die andere einem vorenthalten.
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 11649
Wohnort: Wien

Beitrag(#710368) Verfasst am: 23.04.2007, 19:41    Titel: Antworten mit Zitat

Das wurde auch auf Dhimmi-Watch berichtet. Ist natürlich einseitig reisserisch. Dabei gibt es genug echte Fälle von Dhimmitum. Da braucht man nichts dazuerfinden. Mit den Augen rollen
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#713732) Verfasst am: 29.04.2007, 10:11    Titel: Antworten mit Zitat

Die Quelle ist wieder online:

http://www.earthtimes.org/articles/show/53850.html

(Ich hab's noch nicht nachgelesen.)
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Valen MacLeod
Antitheist



Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#713753) Verfasst am: 29.04.2007, 11:18    Titel: Antworten mit Zitat

Also... ein Italiener, der eine Französin in Las Vegas geheiratet hat, will sich in Deutschland scheiden lassen. Welches Recht findet dann Anwendung? Die Scharia, weil sie es im Ehevertrag so festgelet haben? Amerikanisches? Deutsche oder französisches oder italienisches Recht??
_________________
V.i.S.d.P.:Laird Valen MacLeod (Pseudonym!)
"... Wenn das hier das Haus Gottes ist, Junge, warum blühen hier dann keine Blumen, warum strömt dann hier kein Wasser und warum scheint dann hier die Sonne nicht, Bürschchen?!" <i>Herman van Veen</i>
Das Schlimme an meinen Katastrophenszenarien ist... dass ich damit über kurz oder lang noch immer Recht behielt.
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Quéribus
Eretge



Anmeldungsdatum: 21.07.2003
Beiträge: 5947
Wohnort: Avaricum

Beitrag(#713776) Verfasst am: 29.04.2007, 12:30    Titel: Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Also... ein Italiener, der eine Französin in Las Vegas geheiratet hat, will sich in Deutschland scheiden lassen. Welches Recht findet dann Anwendung? Die Scharia, weil sie es im Ehevertrag so festgelet haben? Amerikanisches? Deutsche oder französisches oder italienisches Recht??


afaik ist der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Eheschließung ausschlaggebend, bzw der erste gemeinsame Wohnsitz nach der Eheschließung
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"He either fears his fate too much
or his deserts are small
That dares not put it to the touch
To gain or lose it all."
James Graham
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