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Ist das private Handy am Arbeitsplatz GEZ gebührenpflichtig?

 
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VanHanegem
Weltmeister



Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 3180

Beitrag(#914524) Verfasst am: 20.01.2008, 22:29    Titel: Ist das private Handy am Arbeitsplatz GEZ gebührenpflichtig? Antworten mit Zitat

Meine Frage bezieht sich natürlich nur auf internetfähige Handys (gibts andere überhaupt noch zur kaufen?)
auch klar ist, daß ich nur Gebühren meine die zusätzlich zum zuhause bereits angemeldeten Rundfukgerät anfallen.
weiterhin klar sollte auch sein, daß ich nicht von Handys mit einem Radiotuner spreche (die wären natürlich mit einem herkömmlichen Radio gleichgestellt), sondern von ganz normalen Handys die UMTS oder ähnliches können

Wie ich auf die Frage komme? Bernd Höcker meinte, daß das so sei, aber es wurde ihm auf Betreiben des ARD offenbar gerichtilich verboten das zu behaupten. Genaueres unter www.gez-abschaffen.de

Ich habe nun unter www.gez.de nachgeschaut konnte aber auch keine Regelung finden, die eine mögliche zusätzliche Gebührenpflicht für das private Handy am Arbeitsplatz definitiv ausschließt.

Was meint Ihr dazu?

Apropos: solange auch holländische Nationalspieler von dem Kuchen was abbekommen finde ich das ganz in Ordnung wenn die Deutschen zahlen
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Hup Holland Hup, Oranje winnt de cup (2022)
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Valen MacLeod
Antitheist



Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#914575) Verfasst am: 20.01.2008, 23:12    Titel: Antworten mit Zitat

Klar!
Auch im Ferienhaus, oder bei Besuch der Eltern. Bist etwa ein Schwarzhörer? PFUI!!!! Cool
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V.i.S.d.P.:Laird Valen MacLeod (Pseudonym!)
"... Wenn das hier das Haus Gottes ist, Junge, warum blühen hier dann keine Blumen, warum strömt dann hier kein Wasser und warum scheint dann hier die Sonne nicht, Bürschchen?!" <i>Herman van Veen</i>
Das Schlimme an meinen Katastrophenszenarien ist... dass ich damit über kurz oder lang noch immer Recht behielt.
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LingLing
registrierter User



Anmeldungsdatum: 25.04.2007
Beiträge: 2720

Beitrag(#914620) Verfasst am: 20.01.2008, 23:41    Titel: Re: Ist das private Handy am Arbeitsplatz GEZ gebührenpflichtig? Antworten mit Zitat

VanHanegem hat folgendes geschrieben:
Meine Frage bezieht sich natürlich nur auf internetfähige Handys (gibts andere überhaupt noch zur kaufen?)
auch klar ist, daß ich nur Gebühren meine die zusätzlich zum zuhause bereits angemeldeten Rundfukgerät anfallen.
weiterhin klar sollte auch sein, daß ich nicht von Handys mit einem Radiotuner spreche (die wären natürlich mit einem herkömmlichen Radio gleichgestellt), sondern von ganz normalen Handys die UMTS oder ähnliches können

Wie ich auf die Frage komme? Bernd Höcker meinte, daß das so sei, aber es wurde ihm auf Betreiben des ARD offenbar gerichtilich verboten das zu behaupten. Genaueres unter www.gez-abschaffen.de

Ich habe nun unter www.gez.de nachgeschaut konnte aber auch keine Regelung finden, die eine mögliche zusätzliche Gebührenpflicht für das private Handy am Arbeitsplatz definitiv ausschließt.

Was meint Ihr dazu?

Apropos: solange auch holländische Nationalspieler von dem Kuchen was abbekommen finde ich das ganz in Ordnung wenn die Deutschen zahlen


Im Normalfall sind, wenn du für Radio und Fernseher (PC) den vollen Satz entrichtest, alle deine weiteren Geräte enthalten.
Edit: Bist du dein eigener Chef oder Angestellter?
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VanHanegem
Weltmeister



Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 3180

Beitrag(#914915) Verfasst am: 21.01.2008, 10:00    Titel: Re: Ist das private Handy am Arbeitsplatz GEZ gebührenpflichtig? Antworten mit Zitat

LingLing hat folgendes geschrieben:

Im Normalfall sind, wenn du für Radio und Fernseher (PC) den vollen Satz entrichtest, alle deine weiteren Geräte enthalten.
Edit: Bist du dein eigener Chef oder Angestellter?


Nein, ich rede nicht von Freiberuflern, sondern von Angestellten und Arbeitern.
Und - nochmal nein - eine Zweitgerätebefreiung am Arbeitsplatz gilt auch für diese Gruppe nach Auffassung der GEZ nicht. Schau mal da rein:

http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenlexikon/index.html

Da findest Du sofort unter Abschnitt "1. Arbeitsplatz":
Hier steht u.a. (Hervorhebungen von mir)
"Rundfunkgeräte am Arbeitsplatz sind grundsätzlich gebührenpflichtig."
"Dies gilt unabhängig von den in der Wohnung bereitgehaltenen Rundfunkgeräten."
"Auch tragbare Rundfunkgeräte am Arbeitsplatz sind anmelde- und gebührenpflichtig. Das gilt auch, wenn das Gerät nur ab und zu an den Arbeitsplatz mitgenommen wird. Zu den tragbaren Rundfunkgeräten zählen auch neuartige Geräte ...".
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gollrich
superheftig general



Anmeldungsdatum: 06.12.2007
Beiträge: 1098
Wohnort: Mannheim

Beitrag(#914940) Verfasst am: 21.01.2008, 11:15    Titel: Re: Ist das private Handy am Arbeitsplatz GEZ gebührenpflichtig? Antworten mit Zitat

VanHanegem hat folgendes geschrieben:


"Dies gilt unabhängig von den in der Wohnung bereitgehaltenen Rundfunkgeräten."
"Auch tragbare Rundfunkgeräte am Arbeitsplatz sind anmelde- und gebührenpflichtig. Das gilt auch, wenn das Gerät nur ab und zu an den Arbeitsplatz mitgenommen wird. Zu den tragbaren Rundfunkgeräten zählen auch neuartige Geräte ...".


Na nach der Formulierung müsste es dann auch angemeldet werden,... am beste gleich 3-4 mal ... man trägt das Handy schließlich im Auto, bei den den Verwandten, im Bus und sonst überall mit sich herum.
Bei der Neuregelung für sogenannte "neuartige Rundfunkgeräte", hat sich mal wieder schön die Lobby der GEZ durchgesetzt und unsere Politiker haben mal wieder mit Ihren "Experten" ein Unwissen an den Tag gelegt der mich fast zum Erbrechen bringt.

Wenn ich außer meinem UMTS-fähigen Handy kein weiteres Rundfunkgerät besitze muss ich den vollen Satz bezahlen ! weil ich mir für wahnsinnige teuere Tarife, in schlechter Qualität diesen scheiß Anhören und in noch schlechter Qualität und Auflösung ansehen kann?

na ich reg mich bloß wieder auf und es ist erst Montag ...

gruß gollrich
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LingLing
registrierter User



Anmeldungsdatum: 25.04.2007
Beiträge: 2720

Beitrag(#914986) Verfasst am: 21.01.2008, 13:01    Titel: Re: Ist das private Handy am Arbeitsplatz GEZ gebührenpflichtig? Antworten mit Zitat

VanHanegem hat folgendes geschrieben:
LingLing hat folgendes geschrieben:

Im Normalfall sind, wenn du für Radio und Fernseher (PC) den vollen Satz entrichtest, alle deine weiteren Geräte enthalten.
Edit: Bist du dein eigener Chef oder Angestellter?


Nein, ich rede nicht von Freiberuflern, sondern von Angestellten und Arbeitern.
Und - nochmal nein - eine Zweitgerätebefreiung am Arbeitsplatz gilt auch für diese Gruppe nach Auffassung der GEZ nicht. Schau mal da rein:

http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenlexikon/index.html

Da findest Du sofort unter Abschnitt "1. Arbeitsplatz":
Hier steht u.a. (Hervorhebungen von mir)
"Rundfunkgeräte am Arbeitsplatz sind grundsätzlich gebührenpflichtig."
"Dies gilt unabhängig von den in der Wohnung bereitgehaltenen Rundfunkgeräten."
"Auch tragbare Rundfunkgeräte am Arbeitsplatz sind anmelde- und gebührenpflichtig. Das gilt auch, wenn das Gerät nur ab und zu an den Arbeitsplatz mitgenommen wird. Zu den tragbaren Rundfunkgeräten zählen auch neuartige Geräte ...".


Hmm, ob Roland Koch sein Handy für den Landtag angemeldet hat. zynisches Grinsen
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Alchemist
registrierter User



Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#915024) Verfasst am: 21.01.2008, 13:48    Titel: Re: Ist das private Handy am Arbeitsplatz GEZ gebührenpflichtig? Antworten mit Zitat

gollrich hat folgendes geschrieben:
VanHanegem hat folgendes geschrieben:


"Dies gilt unabhängig von den in der Wohnung bereitgehaltenen Rundfunkgeräten."
"Auch tragbare Rundfunkgeräte am Arbeitsplatz sind anmelde- und gebührenpflichtig. Das gilt auch, wenn das Gerät nur ab und zu an den Arbeitsplatz mitgenommen wird. Zu den tragbaren Rundfunkgeräten zählen auch neuartige Geräte ...".


Na nach der Formulierung müsste es dann auch angemeldet werden,... am beste gleich 3-4 mal ... man trägt das Handy schließlich im Auto, bei den den Verwandten, im Bus und sonst überall mit sich herum.
Bei der Neuregelung für sogenannte "neuartige Rundfunkgeräte", hat sich mal wieder schön die Lobby der GEZ durchgesetzt und unsere Politiker haben mal wieder mit Ihren "Experten" ein Unwissen an den Tag gelegt der mich fast zum Erbrechen bringt.

Wenn ich außer meinem UMTS-fähigen Handy kein weiteres Rundfunkgerät besitze muss ich den vollen Satz bezahlen ! weil ich mir für wahnsinnige teuere Tarife, in schlechter Qualität diesen scheiß Anhören und in noch schlechter Qualität und Auflösung ansehen kann?

na ich reg mich bloß wieder auf und es ist erst Montag ...



Dem kann ich mich nur anschließen. Motzen
Z.B. wegender Zahlungspflicht für Internetfähige Rechner, bloß weil die Öffentlich-Rechtlichen meinen, das man für ihren Internetauftritt ja auch Geld kassieren kann.

Mann muss sich das nur mal vor AUgen halten. Jeder andere im Internet der für seine Inhalte im Web entlohnt werden möchte, macht das mit Registrierung und dementsprechender Bezahlung. Aber ARD &Co. machen sich das Kassieren so eifach wie möglich... Echt zum Kotzen.
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Valen MacLeod
Antitheist



Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#915438) Verfasst am: 21.01.2008, 21:30    Titel: Re: Ist das private Handy am Arbeitsplatz GEZ gebührenpflichtig? Antworten mit Zitat

gollrich hat folgendes geschrieben:
Wenn ich außer meinem UMTS-fähigen Handy kein weiteres Rundfunkgerät besitze muss ich den vollen Satz bezahlen ! weil ich mir für wahnsinnige teuere Tarife, in schlechter Qualität diesen scheiß Anhören und in noch schlechter Qualität und Auflösung ansehen kann?

Geil, ne? Und das dröge Gebührenzahlervolk begehrt nicht auf, weil sie sich sagen: betrifft mich ja nicht. Aber so sind wir Deutschen halt...
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LingLing
registrierter User



Anmeldungsdatum: 25.04.2007
Beiträge: 2720

Beitrag(#915578) Verfasst am: 21.01.2008, 23:28    Titel: Antworten mit Zitat

Gerade eben auf Heise:

Rundfunkgebühr soll um 5,6 Prozent steigen
http://www.heise.de/newsticker/meldung/102164
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VanHanegem
Weltmeister



Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 3180

Beitrag(#916335) Verfasst am: 22.01.2008, 22:14    Titel: Antworten mit Zitat

LingLing hat folgendes geschrieben:
Hmm, ob Roland Koch sein Handy für den Landtag angemeldet hat.

Man sollte ihn fragen. Und viele der anderen Abgeorneten, die uns das Gebührenchaos eingebrockt haben auch. Möglicherweise erfährt die Mehrheit von diesem Problem hier zum ersten Mal


Alchemist hat folgendes geschrieben:
Aber ARD &Co. machen sich das Kassieren so eifach wie möglich... Echt zum Kotzen.

Das stimmt, so haben sie im RGebStV von 2004 z.B. die Befreiung allein wegen geringen Einkommens abgeschafft. Seit 2004 geht Befreiung nur im Zusammenhang mit Sozialleistungen. Die Prozesse, die dazu dienten diese Regelung auszuhebeln waren der GEZ wohl zu aufwendig.




Valen McLeod hat folgendes geschrieben:
Und das dröge Gebührenzahlervolk begehrt nicht auf, weil sie sich sagen: betrifft mich ja nicht. Aber so sind wir Deutschen halt...

Die Tage erzählte ich das einem Deutschen, der schrie nicht etwa "Sauerei etc. etc. etc. ... !!!"
Der sagte, ......
also nee das glaubt mir sowieso keiner, kein Sinn das hier wiederzugeben
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Valen MacLeod
Antitheist



Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#916460) Verfasst am: 23.01.2008, 00:40    Titel: Antworten mit Zitat

VanHanegem hat folgendes geschrieben:
Valen McLeod hat folgendes geschrieben:
Und das dröge Gebührenzahlervolk begehrt nicht auf, weil sie sich sagen: betrifft mich ja nicht. Aber so sind wir Deutschen halt...

Die Tage erzählte ich das einem Deutschen, der schrie nicht etwa "Sauerei etc. etc. etc. ... !!!"
Der sagte, ......
also nee das glaubt mir sowieso keiner, kein Sinn das hier wiederzugeben

Doch, mach mal! Ich bin gespannt!
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AXO
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Anmeldungsdatum: 05.02.2007
Beiträge: 10129
Wohnort: Thüringen

Beitrag(#916467) Verfasst am: 23.01.2008, 01:01    Titel: Re: Ist das private Handy am Arbeitsplatz GEZ gebührenpflichtig? Antworten mit Zitat

VanHanegem hat folgendes geschrieben:
LingLing hat folgendes geschrieben:

Im Normalfall sind, wenn du für Radio und Fernseher (PC) den vollen Satz entrichtest, alle deine weiteren Geräte enthalten.
Edit: Bist du dein eigener Chef oder Angestellter?


Nein, ich rede nicht von Freiberuflern, sondern von Angestellten und Arbeitern.
Und - nochmal nein - eine Zweitgerätebefreiung am Arbeitsplatz gilt auch für diese Gruppe nach Auffassung der GEZ nicht. Schau mal da rein:

http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenlexikon/index.html

Da findest Du sofort unter Abschnitt "1. Arbeitsplatz":
Hier steht u.a. (Hervorhebungen von mir)
"Rundfunkgeräte am Arbeitsplatz sind grundsätzlich gebührenpflichtig."
"Dies gilt unabhängig von den in der Wohnung bereitgehaltenen Rundfunkgeräten."
"Auch tragbare Rundfunkgeräte am Arbeitsplatz sind anmelde- und gebührenpflichtig. Das gilt auch, wenn das Gerät nur ab und zu an den Arbeitsplatz mitgenommen wird. Zu den tragbaren Rundfunkgeräten zählen auch neuartige Geräte ...".



sag mal - bin ich bescheuert?
oder
bin ich bescheuert?

aus welchem Gund belastest Du Deine Denke mit derartigen Fragen?


aus meiner Sicht ->>> Du bist böse und verbrecherisch wenn Du NICHT bezahlst.
bzw. - >>> lass wen kommen der Dich danach FRAGT.

welche Alternative hättest Du gern?

kurz ->>> hast Du keine ECHTEN Probleme?
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Augen auf dann kann nichts passieren
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VanHanegem
Weltmeister



Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 3180

Beitrag(#916560) Verfasst am: 23.01.2008, 10:43    Titel: Antworten mit Zitat

Valen McLeod hat folgendes geschrieben:
Doch, mach mal! Ich bin gespannt!

Der Deutsche sprach: "lieber Wim, vielen Dank daß Du mich für dieses Thema sensibilisiert hast. Ich werde die Anmeldung sofort rückwirkend vornehmen"
Eigentlich müßte mir die für "Gebührenbeauftragte" übliche Provision von angeblich ca.40% der nacherhobenen Gebühren zustehen.



AXO hat folgendes geschrieben:
aus welchem Gund belastest Du Deine Denke mit derartigen Fragen?

Lieber Herr "konfessionsloser ohne Ersatzreligion ": Die einen belasten ihre Denke mit Konfession und Religion, ich lieber mit rechtlichen und gesellschaftlichen Fragen.



AXO hat folgendes geschrieben:
lass wen kommen der Dich danach FRAGT.

das machen die meisten - und zahlen.
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Zuletzt bearbeitet von VanHanegem am 23.01.2008, 10:52, insgesamt einmal bearbeitet
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AXO
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Anmeldungsdatum: 05.02.2007
Beiträge: 10129
Wohnort: Thüringen

Beitrag(#916564) Verfasst am: 23.01.2008, 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

VanHanegem hat folgendes geschrieben:


AXO hat folgendes geschrieben:
aus welchem Gund belastest Du Deine Denke mit derartigen Fragen?

Lieber Herr "konfessionsloser ohne Ersatzreligion ": Die einen gelasten ihre Denke mit Konfession und Religion, ich lieber mit rechtlichen und gesellschaftlichen Fragen.


soso Herr Weltmeister
na denn... Schulterzucken
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VanHanegem
Weltmeister



Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 3180

Beitrag(#917283) Verfasst am: 23.01.2008, 23:29    Titel: Antworten mit Zitat

AXO hat folgendes geschrieben:
Herr Weltmeister

danke, danke, so bin ich seit 1974 nicht mehr genannt worde

Der Einwand war ja eigentlich gar nicht so abwegig. Vermutlich denken viele (aber immer weniger) Leute so. Was der Unterschied zwischen einem informierten und einem uninformierten Runfunkteilnehmer ist mag das folgendes Märchen im Format eines Dialoges illustrieren:

Mutti: Guten Tag lieber Herr, wer sind denn Sie?
Gebührenbeauftragter: Guten Tag beste Frau ich bin Ihre persönlicher Betreuungsbeamter vom bayerischen Rundfunk, Müller mein Name. Sie sind zur Auskunft verpflichtet. Dann bin ich auch immer ganz lieb zu Ihnen. Was ich Sie schon immer mal fragen wollte: schauen Sie auch immer recht fleißig "Wetten daß ?"
Mutti: aber ja lieber Herr Müller, (zeigt auf die Wohnzimmertür) da im Wohnzimmer steht unser Fernseher. Da zahlen wir auch immer fleißig Gebühren für. Denn wir sind davon überzeugt, daß es zutiefst unmoralisch ist "Wetten daß" zu schauen ohne eine Gägenleistung zu erbringen.
Gebührenbeauftragter: einen schönen Fernseher haben Sie da. Ist das der einzige im Haus.
Mutti: Ääääh nö, ja, also eigentlich haben wir nur den.
Gebührenbeauftragter: ich sagte doch schon, Sie sind zur Auskunft verpflichtet
Mutti: also , ja, nööö, da ist nur noch unser alter, weiß garnicht ob der noch geht ... da hat schon lange keiner mehr geschaut .. der steht glaub ich im Zimmer von der Erika.
Gebührenbeauftragter: Erika???? wer ist denn Die?
Mutti (stolz): das ist meine Tochter. Die hat ihre Bürolehre fertig und wurde letztes Jahr von der Firma übernommen.
Gebührenbeauftragter: Ihre Tochter hatte also seit 4 Jahren eigene Einkünfte?
Mutti: ääh öööh ja, wieso?
Gebührenbeauftragter: In dieser Zeit hat sie in ihrem Zimmer ein Ferhsehgerät bereitgehalten.
Mutti: die hat aba garnicht geschaut neineineinein, niemand hat da geschaut, (weinerlich) ich sagte doch, wir wissen ja nicht mal ob der noch geht
Gebührenbeauftragter: darauf kommt es nicht an. Allein das Bereithalten eines Rundfunkgerätes löst die Gebührenpflicht aus. Sie wissen ja daß es eine Ordnungswidrigkeit ist keine Rundfunkgebühren zu zahlen. Dafür kann eine Geldbuße von EUR 1000,- erhoben werden. Und eine fette Nachzahlung gibts obendrein.
Mutti: (das Mittagessen fällt ihr aus dem Gesicht)
Gebührenbeauftragter: Weil Sie aber so eine nette Mutti sind gebe ich mich mit der Nachzahlung zufrieden, EUR 17,- über 4 Jahre macht EUR 816,-
Mutti: da bin ich aber erleichtert, Sie sind sooo gut zu mir, ich weiß gar nicht wie ich Ihnen danken soll.


Testfragen:
- Würdest Du die Mutti als informierten oder uninformierten Rundfunkteilnehmer klassifizieren?
- Könnte es Vorteile haben zu den informierten Rundfunkteilnehmern zu gehören?
- wäre ein ähnliches Gespräch vorstellbar, welches ein UTMS-fähiges Handy zum Thema hat?
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AXO
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Anmeldungsdatum: 05.02.2007
Beiträge: 10129
Wohnort: Thüringen

Beitrag(#917299) Verfasst am: 23.01.2008, 23:52    Titel: Antworten mit Zitat

VanHanegem hat folgendes geschrieben:
AXO hat folgendes geschrieben:
Herr Weltmeister

danke, danke, so bin ich seit 1974 nicht mehr genannt worde


was anderes soll mir einfallen, wenn Du Dich selbst so nennst? Smilie
Dir ist ja zu mir auch nix besseres eingefallen zwinkern
Fänd ich aber interessant wenn 1974 für Dich tatsächlich weltmeisterlich wichtig war,
ich war in meinem Leben nur als Sponsor Weltmeister und finds eigentlich albern,
das man sich so nennen darf, obwohl man nur ein klitzekleines bißchen geholfen hat.

wie auch immer - ich find das wär ne externe Unterhaltung wert Smilie

Zitat:

Der Einwand war ja eigentlich gar nicht so abwegig.


das is ne Sache auf die ich sogar schwören könnte -> nach 7 Jahren Erfahrungen
in Foren - Diskussion - Psychokrieg,
PRÜFE ich meine Posts auf Abwegigkeit, bevor ich sie sende zwinkern
auch ohne das ich überheblich wirken möchte, bedarf es dazu keiner Bestätigung Smilie

und was Deine Geschichte betrifft ->>> einzig NORMALE Antwort an der Haustür ->>> kümmern
sie sich bitte um ihre Angelegenheiten und seien sie mir bitte nicht ungut, wenn ich mich gegen derartige
Belästigungen verwahre.
Es liegt mir fern sie zu verunglimpfen, aber ich habe WIRKLICH weitaus erheblichere Sorgen und Probleme
als ihre Neugier,
also ->>> strapazieren sie bitte weder meine noch ihre Zeit über das verünftige maß ihr
anliegen zu erläutern,
und klingen sie statt dessen einfach beim Nachbarn,
ich kann ihnen versichern, das der erheblich naiver als ich ist.

schuldigung - was ANDERES fällt mir dazu einfach nicht ein Schulterzucken
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VanHanegem
Weltmeister



Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 3180

Beitrag(#917757) Verfasst am: 24.01.2008, 20:05    Titel: Antworten mit Zitat

AXO hat folgendes geschrieben:
->>> einzig NORMALE Antwort an der Haustür ->>> kümmern
sie sich bitte um ihre Angelegenheiten und seien sie mir bitte nicht ungut, wenn ich mich gegen derartige
Belästigungen verwahre.
Es liegt mir fern sie zu verunglimpfen, aber ich habe WIRKLICH weitaus erheblichere Sorgen und Probleme
als ihre Neugier,
also ->>> strapazieren sie bitte weder meine noch ihre Zeit über das verünftige maß ihr
anliegen zu erläutern,
und klingen sie statt dessen einfach beim Nachbarn, ich kann ihnen versichern, das der erheblich naiver als ich ist.


Die Masche wär einen Versuch wert.

Apropos: Willst Du damit andeuten, daß bei Deinem Nachbar ähnlich laufen könnte wie in meinem Beitrag vom 23.01.2008, 22:29, beschrieben?
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VanHanegem
Weltmeister



Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 3180

Beitrag(#921863) Verfasst am: 30.01.2008, 22:36    Titel: Antworten mit Zitat

Wie auch immer:

Es könnte doch Leute geben die Handy am Arbeitplatz, in der Zweitwohnung und als Freiberufler nutzen wollen und sich nicht mit den hunderten von Gerichtsenscheiden auseinandersetzen wollen mit denen die GEZ die Zweitgerägebefreiung durchlöchert hat wie einen Schweizer Käse.

Es könnte auch Leute geben, die sich im Umgang mit GEZ Drückern nicht so sehr auf ihre Kaltschnäuzigkeit verlassen wollen wie andere hier im Thread. Oder die Schwierigkeiten haben zu lügen.

Auch für die gibts eine Lösung und die heißt: Motorola Motophone F3

Es gibt sicher noch andere, für Hinweise bin ich immer dankbar.
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