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Zweites Buchverbot in der Geschichte der BRD

 
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#841539) Verfasst am: 18.10.2007, 02:08    Titel: Zweites Buchverbot in der Geschichte der BRD Antworten mit Zitat

Grad drüber gestolpert...

http://www.zeit.de/online/2007/42/maxim-biller-urteil-esra

Karlheinz Schindler hat folgendes geschrieben:
Roman bleibt verboten

Maxim Billers Roman "Esra" darf weiterhin nicht erscheinen. Die Persönlichkeitsrechte der dargestellten Personen wiegen mehr als die Freiheit der Kunst. Was meinen Sie?
Maxim Biller bei der Aufzeichnung einer Fernsehsendung


Maxim Billers Roman Esra bleibt verboten. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Der stark autobiografisch gefärbte Roman verletzt nach einem am Freitag veröffentlichten Beschluss das Persönlichkeitsrecht von Billers Ex-Freundin, weil sie eindeutig als Esra erkennbar ist und das Buch intimste Details der Liebesbeziehung schildert. ...



http://www.zeit.de/online/2007/42/biller-esra

Georg Diez hat folgendes geschrieben:
Willkommen in der Gegenwart



Das Verfassungsgericht hat Maxim Billers Roman "Esra" verboten. Ein biedermeierliches Urteil. Aber das Internet lebt. Ein Kommentar.

Zum zweiten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ist ein Roman verboten worden. Als das 1971 mit Klaus Manns Mephisto passierte, ging es um das "Dritte Reich" und die Rolle, die der Schauspieler Gustaf Gründgens darin spielte oder nicht. Als vergangenen Freitag das Bundesverfassungsgericht gegen Maxim Billers Esra entschied, ging es um die Frage, ob Maxim Biller mit einer Schauspielerin geschlafen hat oder nicht...
[/quote]
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"A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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Sticky
vae victis



Anmeldungsdatum: 12.10.2005
Beiträge: 5449
Wohnort: Am Arsch der Welt anstatt am Busen der Natur!

Beitrag(#841553) Verfasst am: 18.10.2007, 08:02    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt noch mehr Bücher, die aus fadenscheinigen Gründen verboten wurden.

Zum Beispiel das hier...
_________________
Gruss: Sticky

Die staatliche Ordnung basiert auf Recht und Gesetz.
Ich bin rechtlos, folglich bin ich auch gesetzlos.

Schwarzer Block

„Wenn Du ein Problem erkannt hast und nichts zur Lösung beiträgst, wirst Du selbst ein Teil des Problems!“ (Alte Indianerweisheit)

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Celsus-2006
Unpapst



Anmeldungsdatum: 26.07.2006
Beiträge: 1617
Wohnort: Süddeutschland

Beitrag(#841569) Verfasst am: 18.10.2007, 10:09    Titel: Antworten mit Zitat

Das stört mich wenig. Man darf natürlich nicht unter dem Deckmantel der künstlerischen Freiheit die Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen. Sonst könnte man ja noch heimlich aufgenommene Nacktbilder als Collage und Kunst veröffentlichen.
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#841575) Verfasst am: 18.10.2007, 10:24    Titel: Antworten mit Zitat

Ja - wenn das mit der Verletzung der Persönlichkeitsrechte fundiert ist, finde ich das verständlich.
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#841580) Verfasst am: 18.10.2007, 10:33    Titel: Antworten mit Zitat

Sticky hat folgendes geschrieben:
Es gibt noch mehr Bücher, die aus fadenscheinigen Gründen verboten wurden.

Zum Beispiel das hier...


Was ist daran anruechig, wenn die Persoenlichkeitsrechte von Menschen geschuetzt werden? Es handelt sich hier auch nicht um ein Verbot im Sinne von inhaltlicher Zensur. So wie die Dinge liegen kann der Autor jederzeit sein Buch so umschreiben, dass er die Person, deren Persoenlichkeitsrechte er verletzt, nicht mehr darin vorkommt oder so verfremdet ist, dass sie nicht mehr wiedererkannt werden kann. Dann kann er das Buch veroeffentlichen...

Gruss, Bernie
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Defund the gender police!! Let's Rock
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Ralf Rudolfy
Auf eigenen Wunsch deaktiviert.



Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#841593) Verfasst am: 18.10.2007, 11:02    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:

Was ist daran anruechig, wenn die Persoenlichkeitsrechte von Menschen geschuetzt werden? Es handelt sich hier auch nicht um ein Verbot im Sinne von inhaltlicher Zensur. So wie die Dinge liegen kann der Autor jederzeit sein Buch so umschreiben, dass er die Person, deren Persoenlichkeitsrechte er verletzt, nicht mehr darin vorkommt oder so verfremdet ist, dass sie nicht mehr wiedererkannt werden kann. Dann kann er das Buch veroeffentlichen...

Exakt so habe ich das Veröffentlichungsverbot auch verstanden und kann daran folglich nichts entdecken, was ich als Zensur sehen würde.
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Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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Tassilo
Deaktiviert



Anmeldungsdatum: 17.05.2004
Beiträge: 7361

Beitrag(#841619) Verfasst am: 18.10.2007, 11:37    Titel: Antworten mit Zitat

Dieses Urteil verbietet meiner Meinung nach alle autobiografischen Romane.
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Ralf Rudolfy
Auf eigenen Wunsch deaktiviert.



Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#841620) Verfasst am: 18.10.2007, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

Tassilo hat folgendes geschrieben:
Dieses Urteil verbietet meiner Meinung nach alle autobiografischen Romane.

Da es eine Menge autobiografischer Romane gibt, die nicht verboten sind, ist deine Meinung anscheinend wohl nicht maßgebend.
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Tassilo
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Anmeldungsdatum: 17.05.2004
Beiträge: 7361

Beitrag(#841622) Verfasst am: 18.10.2007, 11:41    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Tassilo hat folgendes geschrieben:
Dieses Urteil verbietet meiner Meinung nach alle autobiografischen Romane.

Da es eine Menge autobiografischer Romane gibt, die nicht verboten sind, ist deine Meinung anscheinend wohl nicht maßgebend.

Das Urteil ist neu und bezieht ältere Romane nicht ein. Aber in Zukunft müssen Autoren sehr vorsichtig sein beim Schreiben von Romanen, in denen sich eine bestimmte Person erkennen könnte.
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#841634) Verfasst am: 18.10.2007, 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

Tassilo hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Tassilo hat folgendes geschrieben:
Dieses Urteil verbietet meiner Meinung nach alle autobiografischen Romane.

Da es eine Menge autobiografischer Romane gibt, die nicht verboten sind, ist deine Meinung anscheinend wohl nicht maßgebend.

Das Urteil ist neu und bezieht ältere Romane nicht ein. Aber in Zukunft müssen Autoren sehr vorsichtig sein beim Schreiben von Romanen, in denen sich eine bestimmte Person erkennen könnte.


Nunja, aber nur weil jemand entscheidet, eine Autobiographie zu schreiben und damit freiwillig über sein Privatleben berichtet, hat er ja nicht das Recht, auch über das Privatleben anderer zu berichten - auch wenn dieses mit dem seinen verwoben ist.

Was würdest du denn sagen, wenn deine Mutter ne Autobiographie schreibt und darin allerlei Zeug über dich berichtet, was du vielleicht nicht in der Öffentlichkeit haben willst?
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#841635) Verfasst am: 18.10.2007, 12:05    Titel: Antworten mit Zitat

Tassilo hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Tassilo hat folgendes geschrieben:
Dieses Urteil verbietet meiner Meinung nach alle autobiografischen Romane.

Da es eine Menge autobiografischer Romane gibt, die nicht verboten sind, ist deine Meinung anscheinend wohl nicht maßgebend.

Das Urteil ist neu und bezieht ältere Romane nicht ein. Aber in Zukunft müssen Autoren sehr vorsichtig sein beim Schreiben von Romanen, in denen sich eine bestimmte Person erkennen könnte.

Es hat auch in der Vergangenheit jedem freigestanden, gegen die Veröffentlichung zu klagen. Ein Veröffentlichungsverbot wird auch künftig an eine erfolgreiche Klage dessen gebunden sein, der sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sieht. Ich sehe in dem Urteil keine veränderte Rechtslage.

Es handelt sich um einen einzigen Rechtsstreit, dessen Entscheidung weder frühere noch zukünftige Bücher mit einbezieht.
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Sticky
vae victis



Anmeldungsdatum: 12.10.2005
Beiträge: 5449
Wohnort: Am Arsch der Welt anstatt am Busen der Natur!

Beitrag(#841683) Verfasst am: 18.10.2007, 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Sticky hat folgendes geschrieben:
Es gibt noch mehr Bücher, die aus fadenscheinigen Gründen verboten wurden.

Zum Beispiel das hier...


Was ist daran anruechig, wenn die Persoenlichkeitsrechte von Menschen geschuetzt werden? Es handelt sich hier auch nicht um ein Verbot im Sinne von inhaltlicher Zensur. So wie die Dinge liegen kann der Autor jederzeit sein Buch so umschreiben, dass er die Person, deren Persoenlichkeitsrechte er verletzt, nicht mehr darin vorkommt oder so verfremdet ist, dass sie nicht mehr wiedererkannt werden kann. Dann kann er das Buch veroeffentlichen...

Gruss, Bernie


Das "Anrüchige" ist, dass man dem Autor die Veröffentlich untersagt habe, weil angeblich dadurch das Ansehen einer Toten geschädigt würde. Das Dumme ist nur, dass die Frau noch quicklebendig, und nebenbei für den BND tätig ist! Tatsächlich ist das Buch ein Politikum...!
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Surata
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Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#841684) Verfasst am: 18.10.2007, 13:50    Titel: Antworten mit Zitat

Sticky hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Sticky hat folgendes geschrieben:
Es gibt noch mehr Bücher, die aus fadenscheinigen Gründen verboten wurden.

Zum Beispiel das hier...


Was ist daran anruechig, wenn die Persoenlichkeitsrechte von Menschen geschuetzt werden? Es handelt sich hier auch nicht um ein Verbot im Sinne von inhaltlicher Zensur. So wie die Dinge liegen kann der Autor jederzeit sein Buch so umschreiben, dass er die Person, deren Persoenlichkeitsrechte er verletzt, nicht mehr darin vorkommt oder so verfremdet ist, dass sie nicht mehr wiedererkannt werden kann. Dann kann er das Buch veroeffentlichen...

Gruss, Bernie


Das "Anrüchige" ist, dass man dem Autor die Veröffentlich untersagt habe, weil angeblich dadurch das Ansehen einer Toten geschädigt würde. Das Dumme ist nur, dass die Frau noch quicklebendig, und nebenbei für den BND tätig ist! Tatsächlich ist das Buch ein Politikum...!


Sehe ich das richtig, dass diese Violetta sich nicht die Pulsadern aufgeschnitten hat? Ich bin ja häufiger bei den Sinos, und diese Geschichte hab ich noch nie gehört (muss aber nix heißen, wollte ich nur mal anmerken).
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Sticky
vae victis



Anmeldungsdatum: 12.10.2005
Beiträge: 5449
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Beitrag(#841694) Verfasst am: 18.10.2007, 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
Sehe ich das richtig, dass diese Violetta sich nicht die Pulsadern aufgeschnitten hat? Ich bin ja häufiger bei den Sinos, und diese Geschichte hab ich noch nie gehört (muss aber nix heißen, wollte ich nur mal anmerken).


Das siehst du richtig! Diese Violetta wurde 2 Jahre nach ihrem angeblichen Selbstmord zweimal in München gesehen; ihrem (damaligen) Lebenspartner ist sie buchstäblich in die Arme gelaufen...! Die Leiche, die man im Institut fand, war eine andere Person. Man hat - auf sehr stümperhafte Weise - versucht, die Person Violetta "verschwinden" zu lassen, in dem man einen Suizid inszenierte. Tatsächlich wies aber der Bericht der äusseren Leichenschau Ungereimtheiten zur Auffindesituation auf. Beispiel: "Die Leiche weist einen abgeflachten Brustkorb und leicht abnormale Beweglichkeit des Brustkorbes auf!" Dieses nennt man in Fachkreisen "instabiler Thorax", welcher durch gewaltsame Fremdeinwirkung entsteht. Hierbei kommt aber wegen fehlender Gewebseinblutung nur eine postmortale Gewalteinwirkung in Frage. Dies geschieht z.B. bei einer Herzdruckmassage im Rahmen der Wiederbelebung. Doch weder die Finder der Leiche, noch der Notarzt hatten einen Wiederbelebungsversuch unternommen, zumal die Person schon mindestens zwei Tage tot sein musste. Ausserdem hätte eine Wiederbelebung in der Position, wie die Leiche aufgefunden wurde, niemals vorgenommen werden können.

Dass du davon nichts erfahren hast, wundert mich keineswegs. Selbst bei der Münchner Feuerwehr ist der Einsatzbericht des damalig anwesenden Notarztes im Computer spurlos verschwunden.

Lies am Besten mal die ganze Geschichte...
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Gruss: Sticky

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