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Online Banking ist Scheiße !
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atheist666
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Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#1030452) Verfasst am: 23.06.2008, 19:13    Titel: Online Banking ist Scheiße ! Antworten mit Zitat

Online Bankink ist Scheiße !

Gerade in der Hessenschau gehört, daß ein Kunde seine Kohle nicht zurückbekam, weil er die falsche Kontonummer beim Empfänger eingab. Für ihn waren dies 1.800 € Ausrufezeichen
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1030458) Verfasst am: 23.06.2008, 19:18    Titel: Antworten mit Zitat

Was hat das mit Online-Banking zu tun?

Ein falsch ausgefüllter Überweisungsbeleg führt zum gleichen Ergebnis.
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atheist666
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Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#1030459) Verfasst am: 23.06.2008, 19:20    Titel: Antworten mit Zitat

Heike J hat folgendes geschrieben:
Was hat das mit Online-Banking zu tun?

Ein falsch ausgefüllter Überweisungsbeleg führt zum gleichen Ergebnis.


Frage
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1030461) Verfasst am: 23.06.2008, 19:20    Titel: Antworten mit Zitat

Du weißt nicht, was ein Überweisungsbeleg ist? Oder was ist deine Frage?
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1030462) Verfasst am: 23.06.2008, 19:22    Titel: Antworten mit Zitat

H E I K E ! ! !

Prost

(Ja, ich weiß ... ich merk's aber tatsächlich gerade jetzt erst ...)
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atheist666
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Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#1030467) Verfasst am: 23.06.2008, 19:29    Titel: Antworten mit Zitat

Heike J hat folgendes geschrieben:
Du weißt nicht, was ein Überweisungsbeleg ist? Oder was ist deine Frage?


Eben nicht Heike ! Ich gerade noch bei meiner Frau nachgefragt, es betrifft tatsächlich nur das online banking Ausrufezeichen
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1030468) Verfasst am: 23.06.2008, 19:30    Titel: Antworten mit Zitat

Der Kunde hat natürlich ein Recht auf Rückzahlung. Allerdings nicht gegenüber der Bank, wenn der Fehler beim Kunden lag, sondern gegenüber dem Empfänger.

In genannten Fall war der Empfänger leider zahlungsunfähig.

Die Bank gleicht übrigens Empfängernamen und Kontonummer in der Regel ab.
Wenn also Name nicht mit Kontonummer übereinstimmt, kommt das Geld eh zurück.
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1030469) Verfasst am: 23.06.2008, 19:31    Titel: Antworten mit Zitat

atheist666 hat folgendes geschrieben:


Eben nicht Heike ! Ich gerade noch bei meiner Frau nachgefragt, es betrifft tatsächlich nur das online banking Ausrufezeichen


Das stimmt nicht.

Warum sollte man beim Ausfüllen eines Beleges keinen Fehler machen können. Passiert oft genug.

Zitat:
Für alle Bankgeschäfte, ob Online oder in der Filiale, gilt also: Prüfe, wer sein Geld überweist. Bei Online-Transaktionen ist das aber umso wichtiger, weil es hier im Zweifel keinen Beleg gibt.


http://www.hr-online.de/website/radio/hr-info/index.jsp?rubrik=11900&key=standard_document_34497440
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atheist666
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Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#1030472) Verfasst am: 23.06.2008, 19:34    Titel: Antworten mit Zitat

Heike J hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:


Eben nicht Heike ! Ich gerade noch bei meiner Frau nachgefragt, es betrifft tatsächlich nur das online banking Ausrufezeichen


Das stimmt nicht.

Warum sollte man beim Ausfüllen eines Beleges keinen Fehler machen können. Passiert oft genug.

Zitat:
Für alle Bankgeschäfte, ob Online oder in der Filiale, gilt also: Prüfe, wer sein Geld überweist. Bei Online-Transaktionen ist das aber umso wichtiger, weil es hier im Zweifel keinen Beleg gibt.


http://www.hr-online.de/website/radio/hr-info/index.jsp?rubrik=11900&key=standard_document_34497440


Eben, online, oder von was reden wir gerade ?
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1030475) Verfasst am: 23.06.2008, 19:36    Titel: Antworten mit Zitat

atheist666 hat folgendes geschrieben:
Heike J hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:


Eben nicht Heike ! Ich gerade noch bei meiner Frau nachgefragt, es betrifft tatsächlich nur das online banking Ausrufezeichen


Das stimmt nicht.

Warum sollte man beim Ausfüllen eines Beleges keinen Fehler machen können. Passiert oft genug.

Zitat:
Für alle Bankgeschäfte, ob Online oder in der Filiale, gilt also: Prüfe, wer sein Geld überweist. Bei Online-Transaktionen ist das aber umso wichtiger, weil es hier im Zweifel keinen Beleg gibt.


http://www.hr-online.de/website/radio/hr-info/index.jsp?rubrik=11900&key=standard_document_34497440


Eben, online, oder von was reden wir gerade ?


Für alle Bankgeschäfte, <b>ob Online oder in der Filiale</b>, gilt also: Prüfe, wer sein Geld überweist.

Ich bekomme in der Buchhaltung immer wieder Falschüberweisungen. Der gleiche Fall ist ja, wenn der Kunde das Komma falsch setzt und statt 32,54 mal eben 3254,00 überweist. Und das muss keine Online-Überweisung sein.
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Heizölrückstoßabdämpfung
Hedonist
Foren-Admin



Anmeldungsdatum: 26.07.2007
Beiträge: 17543
Wohnort: Stralsund

Beitrag(#1030478) Verfasst am: 23.06.2008, 19:36    Titel: Re: Online Banking ist Scheiße ! Antworten mit Zitat

atheist666 hat folgendes geschrieben:
Online Bankink ist Scheiße !

Gerade in der Hessenschau gehört, daß ein Kunde seine Kohle nicht zurückbekam, weil er die falsche Kontonummer beim Empfänger eingab. Für ihn waren dies 1.800 € Ausrufezeichen


Nur weil jemand zu dumm ist etwas korrekt zu verwenden, ist diese Sache nicht schlecht.
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atheist666
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Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#1030480) Verfasst am: 23.06.2008, 19:40    Titel: Re: Online Banking ist Scheiße ! Antworten mit Zitat

Heizölrückstoßabdämpfung hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:
Online Bankink ist Scheiße !

Gerade in der Hessenschau gehört, daß ein Kunde seine Kohle nicht zurückbekam, weil er die falsche Kontonummer beim Empfänger eingab. Für ihn waren dies 1.800 € Ausrufezeichen


Nur weil jemand zu dumm ist etwas korrekt zu verwenden, ist diese Sache nicht schlecht.


Ja klar, bis alles zum Teufel geht !
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1030481) Verfasst am: 23.06.2008, 19:41    Titel: Antworten mit Zitat

Heike J hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:


Eben nicht Heike ! Ich gerade noch bei meiner Frau nachgefragt, es betrifft tatsächlich nur das online banking Ausrufezeichen


Das stimmt nicht.

Warum sollte man beim Ausfüllen eines Beleges keinen Fehler machen können. Passiert oft genug.


Ich meine davon gehört zu haben - es lief wohl darauf hinaus, daß die Banken nur beim Papierbeleg verpflichtet sind, Empfänger und Kontonummer abzugleichen. Da sind sie also in der Verantwortung den Fehler zu erkennen. Beim Online-Banking können sie sich wohl auf die Kontonummer verlassen (z.B. weil Lesefehler ja ausgeschlossen sind ...)
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1030486) Verfasst am: 23.06.2008, 19:46    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:

Ich meine davon gehört zu haben - es lief wohl darauf hinaus, daß die Banken nur beim Papierbeleg verpflichtet sind, Empfänger und Kontonummer abzugleichen. Da sind sie also in der Verantwortung den Fehler zu erkennen. Beim Online-Banking können sie sich wohl auf die Kontonummer verlassen (z.B. weil Lesefehler ja ausgeschlossen sind ...)


Ich arbeite in einem Großbetrieb. Da läuft nichts mit Papier. Und wenn wir etwas überweisen und Empfängername und Kontonummer stimmen nicht überein, kommt das Geld zurück.
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gollrich
superheftig general



Anmeldungsdatum: 06.12.2007
Beiträge: 1098
Wohnort: Mannheim

Beitrag(#1030487) Verfasst am: 23.06.2008, 19:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hier noch ne andere Quelle

Die Begründung des Richters ist das Dümmste was ich je gehört habe.

http://wirtschaft.t-online.de/c/15/14/36/02/15143602.html hat folgendes geschrieben:

Stattdessen kann die Empfängerbank die Überweisung ausschließlich aufgrund der angegebenen Kontonummer verbuchen. Nach Ansicht des Gerichts beinhaltet die Nutzung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs mit all seinen Vorteilen eben auch den Verzicht auf den Abgleich von Name und Kontonummer.


Pillepalle

Er tut ja gerade so als ob es nicht möglich wäre die Daten bei der Onlineüberweisung zu prüfen, das SQL Statement schreibt nen 1.Semester im Schlaf....


Zuletzt bearbeitet von gollrich am 23.06.2008, 19:52, insgesamt einmal bearbeitet
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Rasmus
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Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1030491) Verfasst am: 23.06.2008, 19:51    Titel: Antworten mit Zitat

Heike J hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:

Ich meine davon gehört zu haben - es lief wohl darauf hinaus, daß die Banken nur beim Papierbeleg verpflichtet sind, Empfänger und Kontonummer abzugleichen. Da sind sie also in der Verantwortung den Fehler zu erkennen. Beim Online-Banking können sie sich wohl auf die Kontonummer verlassen (z.B. weil Lesefehler ja ausgeschlossen sind ...)


Ich arbeite in einem Großbetrieb. Da läuft nichts mit Papier. Und wenn wir etwas überweisen und Empfängername und Kontonummer stimmen nicht überein, kommt das Geld zurück.


Dann hast du wohl eine bessere Bank Smilie
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1030492) Verfasst am: 23.06.2008, 19:51    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:

Ich meine davon gehört zu haben - es lief wohl darauf hinaus, daß die Banken nur beim Papierbeleg verpflichtet sind, Empfänger und Kontonummer abzugleichen. Da sind sie also in der Verantwortung den Fehler zu erkennen. Beim Online-Banking können sie sich wohl auf die Kontonummer verlassen (z.B. weil Lesefehler ja ausgeschlossen sind ...)


Da hast du wohl recht: http://www2.nwb.de/portal/content/ir/service/news/news_937703.aspx

Vielleicht macht es die Bank meines Betriebes trotzdem. Am Kopf kratzen
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AntagonisT
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Anmeldungsdatum: 28.09.2005
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Wohnort: 2 Meter über dem Boden

Beitrag(#1030494) Verfasst am: 23.06.2008, 19:57    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Dann hast du wohl eine bessere Bank Smilie


Vielleicht will die wegen so einer "Lapalie" nicht ihre Kunden und Ihren guten Ruf verlieren..
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rk72
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Anmeldungsdatum: 09.04.2008
Beiträge: 2462

Beitrag(#1030506) Verfasst am: 23.06.2008, 20:10    Titel: Re: Online Banking ist Scheiße ! Antworten mit Zitat

atheist666 hat folgendes geschrieben:
Online Bankink ist Scheiße !

Gerade in der Hessenschau gehört, daß ein Kunde seine Kohle nicht zurückbekam, weil er die falsche Kontonummer beim Empfänger eingab. Für ihn waren dies 1.800 € Ausrufezeichen


Ist bei einer normalen Überweisung genau so. Wenn du bei einer Überweisung auf dem Schein die falsche Nummer angibst, dann ist es dein Problem und nicht das der Bank. Allerdings hast du das Recht dein Geld von dem Empfänger zurück zu verlangen. Er kann dir das Geld nicht verwehren. Pech aber, wenn er selbst schulden hat und das Geld bereits ausgegeben hat, dann mußt du dich auch bei einer normalen Überweisung hinten anstellen.
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Louseign
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Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 5585

Beitrag(#1030514) Verfasst am: 23.06.2008, 20:23    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Heike J hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:

Ich meine davon gehört zu haben - es lief wohl darauf hinaus, daß die Banken nur beim Papierbeleg verpflichtet sind, Empfänger und Kontonummer abzugleichen. Da sind sie also in der Verantwortung den Fehler zu erkennen. Beim Online-Banking können sie sich wohl auf die Kontonummer verlassen (z.B. weil Lesefehler ja ausgeschlossen sind ...)


Ich arbeite in einem Großbetrieb. Da läuft nichts mit Papier. Und wenn wir etwas überweisen und Empfängername und Kontonummer stimmen nicht überein, kommt das Geld zurück.


Dann hast du wohl eine bessere Bank Smilie

Vielleicht liegt's auch eher am Großbetrieb. Das wäre wohl nicht das erste Mal, dass Dienstleister in ihrem Service zwischen Großkunden und sonstigen Kunden einen Unterschied machen.
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1030520) Verfasst am: 23.06.2008, 20:27    Titel: Antworten mit Zitat

Wie kann eigentlich überhaupt die Bank, bei der man die Überweisung in Auftrag gibt, diesen Abgleich durchführen, ob Name zu Kontonummer passt? Dazu müsste sie doch die Kundendaten der Empfängerbank haben.
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1030529) Verfasst am: 23.06.2008, 20:33    Titel: Antworten mit Zitat

Heike J hat folgendes geschrieben:
Wie kann eigentlich überhaupt die Bank, bei der man die Überweisung in Auftrag gibt, diesen Abgleich durchführen, ob Name zu Kontonummer passt? Dazu müsste sie doch die Kundendaten der Empfängerbank haben.


Hab noch mal nachgelesen: Die Empfängerbank macht üblicherweise den Abgleich. Nicht die eigene Bank. Dann verstehe ich aber nicht, wieso in dem vorliegenden Fall die "eigene" Bank auf Schadensersatz verklagt wurde.
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1030545) Verfasst am: 23.06.2008, 20:47    Titel: Antworten mit Zitat

Der eigentliche Empfänger hatte geklagt, deshalb "seine Bank".

Hier ist übrigens ein ausführlicher Artikel:

http://www.faz.net/s/Rub4C34FD0B1A7E46B88B0653D6358499FF/Doc~EAC80D6FCF94B4E9CBC46BBEFB13723DE~ATpl~Ecommon~Scontent.html

Es ist aber schon ein dummer Zufall, dass es das Konto gab. Wird nicht oft vorkommen.
Es war übrigens die Postbank...
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Rasmus
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Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1030560) Verfasst am: 23.06.2008, 20:55    Titel: Antworten mit Zitat

Heike J hat folgendes geschrieben:
Der eigentliche Empfänger hatte geklagt, deshalb "seine Bank".

Hier ist übrigens ein ausführlicher Artikel:

http://www.faz.net/s/Rub4C34FD0B1A7E46B88B0653D6358499FF/Doc~EAC80D6FCF94B4E9CBC46BBEFB13723DE~ATpl~Ecommon~Scontent.html

Es ist aber schon ein dummer Zufall, dass es das Konto gab. Wird nicht oft vorkommen.
Es war übrigens die Postbank...


Da stellt sich der Fall aber völlig anders dar.

Selbst Schuld, würde ich mal sagen: Wieso hat der Empfänger sich denn darauf eingelassen, daß Geld nicht von seinem Gläubiger zu fordern, sondern von einer ihm völlig unbekannten? Und wieso sollte er dann ein Recht haben eine Bank zu verklagen, die ihm nichts getan hat? (Ihm war ja vorher klar, daß die Bank einen Fehler gemacht hatte und - so scheint es mir - wollte den erstmal selber beheben ...)

Übrigens: Ich nehme auch so lange Geld von meinem Konto, bis nichts mehr kommt. Wer mir Geld überweist muss erstmal davon ausgehen, daß ich das durchaus ausgeben könnte. Ich sehe mich nicht in der Verantwortung zu prüfen ob jede Überweisung auf mein Konto ihre Richtigkeit hat.
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1030564) Verfasst am: 23.06.2008, 20:57    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:

Übrigens: Ich nehme auch so lange Geld von meinem Konto, bis nichts mehr kommt. Wer mir Geld überweist muss erstmal davon ausgehen, daß ich das durchaus ausgeben könnte. Ich sehe mich nicht in der Verantwortung zu prüfen ob jede Überweisung auf mein Konto ihre Richtigkeit hat.


Was dich natürlich nicht davor schützt, dass Geld zurückzahlen zu müssen. Wenn du wieder Geld hast.
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rk72
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Anmeldungsdatum: 09.04.2008
Beiträge: 2462

Beitrag(#1030565) Verfasst am: 23.06.2008, 20:57    Titel: Antworten mit Zitat

Heike J hat folgendes geschrieben:
Es ist aber schon ein dummer Zufall, dass es das Konto gab. Wird nicht oft vorkommen.


Kontonummern sind nicht beliebige Nummern, sondern sind berechnet, so daß es eine Checksumme gibt. Also nur verschreiben geht nicht. Man muß schon zufällig die falsche Nummer schreiben und dann auch noch die korrekte Checksumme.
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1030571) Verfasst am: 23.06.2008, 21:04    Titel: Antworten mit Zitat

Was ich nicht verstehe ist das:
Zitat:
Weil Peter D. der Meinung war, dass Elfriede R. sein Geld hatte, ließ er sich den Anspruch der Firma abtreten und klagte selbst gegen die Frau wegen ungerechtfertigter Bereicherung.

Wenn ich Anspruch auf Geld von irgendjemanden habe, dann ist mir doch wurscht, ob und an wen dieser irgendjemand Geld überwiesen hat, solange ich das Geld nicht bekomme. Nie käme ich auf die Idee, den Fehler der Firma auszubügeln und den falschen Empfänger zu verklagen.

Was ich dann auch nicht verstehe ist:
Zitat:
Was bleibt, ist der Anspruch von Peter D. auf die Zahlung der 1800 Euro. Die Schulden muss die Firma nach wie vor noch überweisen. Dieses Mal sollte sie sich beim Online-Banking besser nicht vertippen.

Wieso hat die Firma noch Schulden, wenn sie die Ansprüche abgetreten hat?
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Rasmus
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Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1030579) Verfasst am: 23.06.2008, 21:14    Titel: Antworten mit Zitat

I.R hat folgendes geschrieben:
Was ich nicht verstehe ist das:
Zitat:
Weil Peter D. der Meinung war, dass Elfriede R. sein Geld hatte, ließ er sich den Anspruch der Firma abtreten und klagte selbst gegen die Frau wegen ungerechtfertigter Bereicherung.

Wenn ich Anspruch auf Geld von irgendjemanden habe, dann ist mir doch wurscht, ob und an wen dieser irgendjemand Geld überwiesen hat, solange ich das Geld nicht bekomme. Nie käme ich auf die Idee, den Fehler der Firma auszubügeln und den falschen Empfänger zu verklagen.


Eben. Allerdings kann es auch sein, daß die Firma finanziell nicht so rosig dastand. Wenn ich mir weitaus bessere Chancen ausrechne das Geld von jemand anderem eher wiederzubekommen wäre das eine Erklärung. Nur müsste da die Situation schon sehr verfahren sein und ich müsste ziemlich genau bescheid wissen. (Im Normalfall kann die Firma sich das Geld ja wiederholen und mir dann überweisen. Ich müsste also Grund zu der Annahme haben, daß sie es sich zwar wiederholen mir aber dann nicht mehr überweisen würde ...)

Zitat:
Was ich dann auch nicht verstehe ist:
Zitat:
Was bleibt, ist der Anspruch von Peter D. auf die Zahlung der 1800 Euro. Die Schulden muss die Firma nach wie vor noch überweisen. Dieses Mal sollte sie sich beim Online-Banking besser nicht vertippen.

Wieso hat die Firma noch Schulden, wenn sie die Ansprüche abgetreten hat?


Stimmt, jetzt wo Du's sagst ...
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caballito
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Beitrag(#1030617) Verfasst am: 23.06.2008, 21:44    Titel: Antworten mit Zitat

Heike J hat folgendes geschrieben:

Es war übrigens die Postbank...

Die haben doch eine Prüfziffer??? Wie berechnen die die denn? Quersumme, oder was?

Und zur Rechtsprechung: Mit Zahlen vertut man sich. Zahlendreher passieren. Das kann jedem passieren. Mal ganz davon abgrsehen, dass ja auch bei der Übermittlung der Kontonummer etwas schiefgehen kann, der Fehler also gar nicht notwendigerwiese beim Überweiser liegen muss.

Wie kommt eigentlich irgendein Richter auf die haarsträubende Idee, dass jemand, der eine Zahl (eine lange, sinnleere Zahl) schreibt, die volle Verantwortung dafür übernehmen könnte, dass die stimmt? (Oder kann man demnächst Leute, die sich verwählen, wegen Telefonterror verklagen?) Es liegt doch auf der Hand, das irgendeine Plausibilitätsprüfung erfolgen muss. Und da der Überwieser diese gar nict vornehmen kann, muss das wohl der tun, der kann, der einzige, der es kann - die Empfängerbank.

Udn zum Thema Bankwechsel: Das bringt in dem Fall aber gar nichts, denn es ist ja der Überweiser, den es trifft - und der kann sich die Bank nicht aussuchen.
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Die Gedanken sind frei.

Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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Beitrag(#1030629) Verfasst am: 23.06.2008, 21:49    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:

Selbst Schuld, würde ich mal sagen: Wieso hat der Empfänger sich denn darauf eingelassen, daß Geld nicht von seinem Gläubiger zu fordern, sondern von einer ihm völlig unbekannten?


Wiese selbst schuld? Forderungsabtretungen sind gang und gebe. Wenn A B geld schuldet, udn B C, warum muss dann das Geld zweimal weitergegeben werden und kann nicht direkt von A zu C gehen?

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Und wieso sollte er dann ein Recht haben eine Bank zu verklagen, die ihm nichts getan hat? (Ihm war ja vorher klar, daß die Bank einen Fehler gemacht hatte und - so scheint es mir - wollte den erstmal selber beheben ...)

Wieder aus dem selben Grund: Warum soll es erst vom falschen Empfänger zur Bank und dann von der Bank zu ihm, unbd nicht direkt vom falschen Empfänger zu ihm? Einen Anspruch gibt es nur gegen den falschen Empfänger, und wenn der nicht einbringbar ist, dann gibt es gegenüber der Bank ggf. einen Schadenersatzanspruch - für den, der den Anspruch hatte.
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Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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