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Leistungskürzung wegen Kopftuch?
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gesetzt den fall das stimmt, dann...
...empfinde ich das verhalten des jobcenters als in ordnung.
29%
 29%  [ 14 ]
...empfinde ich das verhalten des jobcenters als diskriminierend und unangebracht.
44%
 44%  [ 21 ]
...bin ich mir nicht sicher, was ich davon halten soll.
8%
 8%  [ 4 ]
!!!scheiß mohammedaner >:[
4%
 4%  [ 2 ]
!!!scheiß "jobcenter" >:[[
12%
 12%  [ 6 ]
Stimmen insgesamt : 47

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holzfällen
registrierter User



Anmeldungsdatum: 09.09.2007
Beiträge: 18
Wohnort: Frankfurt a.M.

Beitrag(#815121) Verfasst am: 11.09.2007, 02:29    Titel: Leistungskürzung wegen Kopftuch? Antworten mit Zitat

eben bin ich über folgende meldung gestolpert und überlegte, wo ich den entsprechenden thread posten sollte: politik, gesellschaft, religion, wirtschaft et cetera...

Zitat:
Jobcenter droht Muslimin mit Leistungskürzung

Der Fall sorgt in Berlin für Aufregung: Laut "taz" drohte das Jobcenter Neukölln einer jungen Muslimin, die Leistungen zu kürzen. Begründung: Mit Kopftuch finde sie ohnehin keinen Job.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,504897,00.html

...fraglich wäre, was ihr "davon" haltet...
_________________
ever tried. ever failed. no matter. try again. fail again. fail better. (beckett)

[liebe seele: trachte nicht nach dem ewigen leben, sondern schöpfe das mögliche aus. pindar]
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#815126) Verfasst am: 11.09.2007, 02:55    Titel: Antworten mit Zitat

Die Leistungen nach SGB II können aus verschiedenen Gründen gekürzt werden.

In der Regel verpflichtet sich der SGB-II-Empfänger mittels einer "Eingliederungsvereinbarung" dazu, bestimmte Schritte zu unternehmen, um eben wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert zu werden.

Das können im konkreten Fall beispielsweise sein:
- Teilnahme an einer weiterbildenden Maßnahme
- 1-Euro-Job
- Nachweis, dass man sich um Arbeit bemüht hat (Bewerbungsschreiben, Vorstellungsgespräche usw.)

Natürlich kann das Amt nichts "unzumutbares" verlangen. Beispielsweise kann ein gehbehinderter Mann nicht zu einem 1-Euro-Job im Garten- und Landschaftsbau verdonnert werden .

Und selbstverständlich kann auch niemand in seinen Grundrechten, hier die Religionsfreieheit eingeschränkt werden. Das Ansinnen des Amtes war also auch ohne das Antidiskriminierungsgesetz, wie es im Text steht, meines laienhaften Verständnisses nach schlicht rechtswidrig.


Das Problem ist natürlich andererseits, dass damit eben Kopftuchträgerinnen tatsächlich nicht vermittelbar sind und es leichter hätten, sich "auf der sozialen Hängematte auszuruhen".

Ich schlage jedem, der das unterstellt, mal vor, das selbst mal drei Monate auszuprobieren, wie hängemattig es sich da lebt.
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Agnost
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 12.11.2006
Beiträge: 5618

Beitrag(#815128) Verfasst am: 11.09.2007, 03:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Kopftuch müsste dann auch für nicht muslimische Menschen nachteilige Konzequenzen haben.

Wie steht es mit Perücken.

Und gibt es bald einen Kipa-Abzug?

Und wie steht es mit Bärten oder langen Haaren?
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#815206) Verfasst am: 11.09.2007, 09:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Agnost,

Agnost hat folgendes geschrieben:
Ein Kopftuch müsste dann auch für nicht muslimische Menschen nachteilige Konzequenzen haben.


Wohl eher das Fehlen von Kopftuechern, da hierbei von einen erhoehten Krankheitsquote infolge sporadisch auftauchenden Mittelohrentzuendungen ausgegangen werden muss. Deshalb bin ich auch unbedingt dafuer Burkhatraegerinnen einen Bonus auszuzahlen, weil durch die waermende Wirkung der Burkha Erkaeltungen praktisch ausgeschlossen sind.

Agnost hat folgendes geschrieben:
Wie steht es mit Perücken.


Sollte fuer Nacktkopfmakaken Pflicht sein. Wer stellt schon gerne Typen ein, die glauben, dass der Umstand, dass sie deutsch sind, bereits eine Hoehereinstufung um 3 Gehaltsgruppen rechtfertigt und die Stolzsein mit gehaltsbegruendender Arbeitsleistung verwechseln?

Agnost hat folgendes geschrieben:
Und gibt es bald einen Kipa-Abzug?


Der wird mit dem Perueckenbonus der Ehefrau verrechnet.

Agnost hat folgendes geschrieben:
Und wie steht es mit Bärten oder langen Haaren?


Darueber entscheidet Kurt Beck nach Augenschein...




Ich wundere mich doch immer wieder was fuer ein Scheiss mittlerweile in Deutschland die oeffentliche Diskussion beherrscht. Man sollte in allen deutschen Wirtshaeusern den Einbau von Entschwafelungsanlagen zur Pflicht machen. Cool

Gruss, Bernie
_________________
Defund the gender police!! Let's Rock
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#815242) Verfasst am: 11.09.2007, 10:36    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Der Sprecher des Neuköllner Jobcenters, Uwe Mählmann, erklärte, dass das Kopftuch keine Erschwernis bei der Jobsuche darstelle.


Kopftuchträgerinnen sollen nicht schwerer vermittelbar sein? Kann ich mir nun nicht vorstellen.
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Wackee
Philosophob



Anmeldungsdatum: 11.08.2007
Beiträge: 269

Beitrag(#815244) Verfasst am: 11.09.2007, 10:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hmm, ich weiß nicht so recht. Irgendwie liegt das Problem ja hauptsächlich auf der Arbeitgeberseite (bzw. bei den Kunden, die in visuellen Kontakt mit dem Arbeitnehmer treten). Aber mir ist die Grenze nicht klar, wo das Jobcenter verlangen kann, dass sich mein Erscheinungsbild zu ändern hat. Wann ist das der Fall? Wenn man eine Jesuskreuz-Halskette trägt? Ein Kopftuch? Was ist wenn ich einer Sekte beitrete, die mir verbietet mein Haar zu schneiden? Oder wie wär's mit einer Naturalisten-Sekte?

Eine Lösung ist es, nur "anerkannten" Religionen das Privileg zu geben. Das Kopftuch wäre dann erlaubt. Um konsequent zu bleiben, müsste dann aber bitte auch die Burka, fünf Arbeitspausen sowie der Anspruch auf Geschlechtertrennung bei der Arbeit erlaubt sein. Da dürfte die Zahl der in Frage kommenden Arbeitgeber für eine fundamentalistisch eingestellte Muslima recht schnell schwinden.

Die einzige wirklich vertretbare Lösung im Rahmen der Gleichstellung der Religionen sehe ich daher darin, dass religiös motivierte Symbole/Kleidung bei der Arbeit bzw. Jobsuche generell als "hinderlich" deklariert werden können.
_________________
"If we can hit that bull's-eye, the rest of the dominoes will fall like a house of cards. Checkmate!" - Zapp Brannigan
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Agnost
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 12.11.2006
Beiträge: 5618

Beitrag(#815252) Verfasst am: 11.09.2007, 10:46    Titel: Antworten mit Zitat

Wackee hat folgendes geschrieben:
Hmm, ich weiß nicht so recht. Irgendwie liegt das Problem ja hauptsächlich auf der Arbeitgeberseite (bzw. bei den Kunden, die in visuellen Kontakt mit dem Arbeitnehmer treten). Aber mir ist die Grenze nicht klar, wo das Jobcenter verlangen kann, dass sich mein Erscheinungsbild zu ändern hat. Wann ist das der Fall? Wenn man eine Jesuskreuz-Halskette trägt? Ein Kopftuch? Was ist wenn ich einer Sekte beitrete, die mir verbietet mein Haar zu schneiden? Oder wie wär's mit einer Naturalisten-Sekte?

Eine Lösung ist es, nur "anerkannten" Religionen das Privileg zu geben. Das Kopftuch wäre dann erlaubt. Um konsequent zu bleiben, müsste dann aber bitte auch die Burka, fünf Arbeitspausen sowie der Anspruch auf Geschlechtertrennung bei der Arbeit erlaubt sein. Da dürfte die Zahl der in Frage kommenden Arbeitgeber für eine fundamentalistisch eingestellte Muslima recht schnell schwinden.

Die einzige wirklich vertretbare Lösung im Rahmen der Gleichstellung der Religionen sehe ich daher darin, dass religiös motivierte Symbole/Kleidung bei der Arbeit bzw. Jobsuche generell als "hinderlich" deklariert werden können.


Darum gehörten dann Kopftücher von Nonnen-Lehrerinnen und Nonnenkrankenschwestern auch verboten.

Einen Tachador oder ein Burka, könnte man wohl unter Hinweis zum Vermummungsverbot vielleicht bannen.
Ein Kopftuch oder ein Mütze wohl kaum.

Stell dir mal vor, eine Frau trägt ein Kopftuch und hat keine blonden Haare und blauen Augen wie Eva Herman, die muss sich dann immer nach der Religionszugehörigkeit fragen lassen.

Wie wär es mit einem Turbanverbot für Sikhs und nochmals: einem Kipaverbot für Juden?
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#815255) Verfasst am: 11.09.2007, 10:49    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Man sollte in allen deutschen Wirtshaeusern den Einbau von Entschwafelungsanlagen zur Pflicht machen.

Was hast du nur gegen Wirtshäuser? Und was haben die mit dem Arbeitsamt zu schaffen?
_________________
Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#815258) Verfasst am: 11.09.2007, 10:53    Titel: Antworten mit Zitat

Agnost hat folgendes geschrieben:

Darum gehörten dann Kopftücher von Nonnen-Lehrerinnen und Nonnenkrankenschwestern auch verboten.


Nonnen melden sich nur äußerst selten beim Arbeitsamt...
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Agnost
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Anmeldungsdatum: 12.11.2006
Beiträge: 5618

Beitrag(#815266) Verfasst am: 11.09.2007, 11:03    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Agnost hat folgendes geschrieben:

Darum gehörten dann Kopftücher von Nonnen-Lehrerinnen und Nonnenkrankenschwestern auch verboten.


Nonnen melden sich nur äußerst selten beim Arbeitsamt...


Nein aber es wurde ein Verbot am Arbeitsplatz vorgeschlagen.

Oder meinst du, eine Muslima müsse ihr Kopftuch erst aufgeben, wenn sie arbeitslos wird?
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#815269) Verfasst am: 11.09.2007, 11:06    Titel: Antworten mit Zitat

Agnost hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Agnost hat folgendes geschrieben:

Darum gehörten dann Kopftücher von Nonnen-Lehrerinnen und Nonnenkrankenschwestern auch verboten.


Nonnen melden sich nur äußerst selten beim Arbeitsamt...


Nein aber es wurde ein Verbot am Arbeitsplatz vorgeschlagen.

Oder meinst du, eine Muslima müsse ihr Kopftuch erst aufgeben, wenn sie arbeitslos wird?


Arbeitet eine Nonne in einer staatlichen Einrichtung, gibt es dieses Verbot in einigen Bundesländern bereits.
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Agnost
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Anmeldungsdatum: 12.11.2006
Beiträge: 5618

Beitrag(#815274) Verfasst am: 11.09.2007, 11:09    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Agnost hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Agnost hat folgendes geschrieben:

Darum gehörten dann Kopftücher von Nonnen-Lehrerinnen und Nonnenkrankenschwestern auch verboten.


Nonnen melden sich nur äußerst selten beim Arbeitsamt...


Nein aber es wurde ein Verbot am Arbeitsplatz vorgeschlagen.

Oder meinst du, eine Muslima müsse ihr Kopftuch erst aufgeben, wenn sie arbeitslos wird?


Arbeitet eine Nonne in einer staatlichen Einrichtung, gibt es dieses Verbot in einigen Bundesländern bereits.


Kann ich mir vorstellen.
Aber wie siehst du es mit der Kipa.
Oder denn Zwangsperücken bei orthodoxen Jüdinnen, die tragen das unter umständen genauso ungern wie viele Muslima das Kopftuch.
Ist also das selbe Problem: Religiös begründete Bevormundung vorn Frauen.
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#815281) Verfasst am: 11.09.2007, 11:15    Titel: Antworten mit Zitat

Agnost hat folgendes geschrieben:

Oder denn Zwangsperücken bei orthodoxen Jüdinnen, die tragen das unter umständen genauso ungern wie viele Muslima das Kopftuch.
Ist also das selbe Problem: Religiös begründete Bevormundung vorn Frauen.


Wird jemand von einer Religionsgemeinschaft (oder der Familie) zu etwas gezwungen, was er eigentlich nicht will, ist das als Nötigung unter Strafe zu stellen.
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Agnost
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Anmeldungsdatum: 12.11.2006
Beiträge: 5618

Beitrag(#815284) Verfasst am: 11.09.2007, 11:18    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Agnost hat folgendes geschrieben:

Oder denn Zwangsperücken bei orthodoxen Jüdinnen, die tragen das unter umständen genauso ungern wie viele Muslima das Kopftuch.
Ist also das selbe Problem: Religiös begründete Bevormundung vorn Frauen.


Wird jemand von einer Religionsgemeinschaft (oder der Familie) zu etwas gezwungen, was er eigentlich nicht will, ist das als Nötigung unter Strafe zu stellen.


Wenn Menschen freiwillig und ungezwungen ein Kopftuch tragen, dann sehe ich auch keinen Grund in einer freien Gesellschaft ein Kopftuch zu verbieten.
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#815293) Verfasst am: 11.09.2007, 11:25    Titel: Antworten mit Zitat

Agnost hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Agnost hat folgendes geschrieben:

Oder denn Zwangsperücken bei orthodoxen Jüdinnen, die tragen das unter umständen genauso ungern wie viele Muslima das Kopftuch.
Ist also das selbe Problem: Religiös begründete Bevormundung vorn Frauen.


Wird jemand von einer Religionsgemeinschaft (oder der Familie) zu etwas gezwungen, was er eigentlich nicht will, ist das als Nötigung unter Strafe zu stellen.


Wenn Menschen freiwillig und ungezwungen ein Kopftuch tragen, dann sehe ich auch keinen Grund in einer freien Gesellschaft ein Kopftuch zu verbieten.


Oben sprachst du aber nicht von Freiwilligkeit, sondern von Zwangsperücken, ungern und Bevormundung...

Religiöser Zwang ist zu verbieten.

Diejenigen, die sich freiwillig einer religiösen oder ideologischen Richtlinie unterwerfen, müssen dann auch akzeptieren, dass sie für den Arbeitsmarkt einer freien Gesellschaft nur eingeschränkt vermittelbar sind und entsprechend vom Arbeitsamt eingestuft und behandelt werden.
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 11649
Wohnort: Wien

Beitrag(#815301) Verfasst am: 11.09.2007, 11:33    Titel: Antworten mit Zitat

Agnost hat folgendes geschrieben:
Wenn Menschen freiwillig und ungezwungen ein Kopftuch tragen, dann sehe ich auch keinen Grund in einer freien Gesellschaft ein Kopftuch zu verbieten.

Es wird ja nicht verboten. Aber diese Menschen müssen auch die negativen Konsequenzen für ihre Entscheidung tragen. Dazu gehört schwere Vermittelbarkeit insbesondere in Berufen in denen es um Kundenkontakt geht.

Ein Kopftuch abzulegen ist auch durchaus zumutbar. Milliarden von Frauen laufen ohne Kopftuch rum. Sogar in vielen islamischen Ländern wird das von Frauen in der Verwaltung verlangt.
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esme
lebt ohne schützende Gänsefüßchen.



Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 5667

Beitrag(#815332) Verfasst am: 11.09.2007, 12:02    Titel: Antworten mit Zitat

Wie sieht das rechtlich aus, wenn jemand gruen gefaerbte Haare hat? Oder wenn ich als Frau eine Vollglatze habe? Wegen Krankheit ok, absichtlich boese? Darf ich oder muss ich dann ein Kopftuch tragen?

Ich sehe im uebrigen einen grossen Unterschied zwischen Kopftuch und Burka, denn das Gesicht eines anderen Menschen zu sehen ist elementar fuer menschliche Kommunikation, waehrend die Haare keine besondere Mimikleistung vollbringen.

Dass es kein Zufall ist, dass die muslimischen Maenner ihre religioesen Vorschriften mit westlicher Kleidung problemlos vereinbaren koennen, ist sowieso klar, aber wenn man mir zum Beispiel sagen wuerde, ich muesste schulterfreie Kleidung tragen, um Arbeitslosengeld zu bekommen, wuerde ich auch leichte Trotzreaktionen verspueren, obwohl ich im Prinzip kein Problem damit habe.
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Tassilo
Deaktiviert



Anmeldungsdatum: 17.05.2004
Beiträge: 7361

Beitrag(#815341) Verfasst am: 11.09.2007, 12:08    Titel: Antworten mit Zitat

esme hat folgendes geschrieben:
Wie sieht das rechtlich aus, wenn jemand gruen gefaerbte Haare hat? Oder wenn ich als Frau eine Vollglatze habe? Wegen Krankheit ok, absichtlich boese? Darf ich oder muss ich dann ein Kopftuch tragen?

Wenn Du aus Krankheitsgründen eine Vollglatze hast, wird Dir von der Krankenkasse eine Perücke bezahlt.


Zuletzt bearbeitet von Tassilo am 11.09.2007, 12:10, insgesamt einmal bearbeitet
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Konstrukt
konstruktiver Radikalist



Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6587
Wohnort: Im Barte des Propheten

Beitrag(#815343) Verfasst am: 11.09.2007, 12:09    Titel: Antworten mit Zitat

Das kommt auf den angebotenen Job an. Wenn in dem Job aus Gründen der Arbeitssicherheit (z.B. an Maschinen) das Tragen eines Kopftuches ein Sicherheitsrisiko darstellt und daher verboten ist, halte ich das Vorgehen des Jobcenters für in Ordnung. Auch in Bereichen in denen eine bestimmte Berufsbekleidung vorgeschrieben oder nötig ist, hat ein Kopftuch nichts zu suchen.
Die Religionsfreiheit hat m.E. hier auch seine Grenzen. Religion ist Privatsache, die Arbeit ist etwas anderes, v.a. dann wenn die Arbeitssuchende auf Sozialtransferleistungen anderer Arbeitnehmer angewiesen ist. Im Zweifelsfall muss man solchen Damen eben einen Job als Putze anbieten oder sonstirgendwas wo der Schamlappen nicht stört.
_________________
"Geisteskrank den eignen Namen sagen: Ich ich ich ich denke also bin ich - Bin ich nicht! Ich ist geisteskrank. Und kauf mir was." (Peter Licht)
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Agnost
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Anmeldungsdatum: 12.11.2006
Beiträge: 5618

Beitrag(#815371) Verfasst am: 11.09.2007, 13:11    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Agnost hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Agnost hat folgendes geschrieben:

Oder denn Zwangsperücken bei orthodoxen Jüdinnen, die tragen das unter umständen genauso ungern wie viele Muslima das Kopftuch.
Ist also das selbe Problem: Religiös begründete Bevormundung vorn Frauen.


Wird jemand von einer Religionsgemeinschaft (oder der Familie) zu etwas gezwungen, was er eigentlich nicht will, ist das als Nötigung unter Strafe zu stellen.


Wenn Menschen freiwillig und ungezwungen ein Kopftuch tragen, dann sehe ich auch keinen Grund in einer freien Gesellschaft ein Kopftuch zu verbieten.


Oben sprachst du aber nicht von Freiwilligkeit, sondern von Zwangsperücken, ungern und Bevormundung...

Religiöser Zwang ist zu verbieten.

Diejenigen, die sich freiwillig einer religiösen oder ideologischen Richtlinie unterwerfen, müssen dann auch akzeptieren, dass sie für den Arbeitsmarkt einer freien Gesellschaft nur eingeschränkt vermittelbar sind und entsprechend vom Arbeitsamt eingestuft und behandelt werden.


Und jetzt drückst du dich wieder um die Kipa-Frage.

Darf man einem orthodoxen Juden der ne Kipa trägt, die Leistungen auch kürzem, wenn man sie einer kopftuchtragenden Muslima kürtzt?

Wie steht es um eine blonde blauäugige Frau, die Kopftuch trägt?
Muss man die erst fragen, ob sie Muslima ist?
Wenn ja, wird ihr die Leistung gekürzt, wenn nein, dann nicht?

Muss man in Deutschland beim Arbeitsamt eigentlich seine Religionszugehörigkeit deklarieren?

Das Problem ist doch, dass man die muslimischen Frauen vor religiösem Zwang durch ihre Männer schützen will.
Wo keine arbeitstechnischen Problem das Tragen eines Kopftuchs behindern und die Frau ihr Kopftuch nicht gezwungenermassen trägt, sehe ich keinen Grund warum sie es nicht, jedoch irgend ein X-beliebiger Mann aber seine Baseball-Cap tragen darf.
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Agnost
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Anmeldungsdatum: 12.11.2006
Beiträge: 5618

Beitrag(#815374) Verfasst am: 11.09.2007, 13:18    Titel: Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Agnost hat folgendes geschrieben:
Wenn Menschen freiwillig und ungezwungen ein Kopftuch tragen, dann sehe ich auch keinen Grund in einer freien Gesellschaft ein Kopftuch zu verbieten.

Es wird ja nicht verboten. Aber diese Menschen müssen auch die negativen Konsequenzen für ihre Entscheidung tragen. Dazu gehört schwere Vermittelbarkeit insbesondere in Berufen in denen es um Kundenkontakt geht.

Ein Kopftuch abzulegen ist auch durchaus zumutbar. Milliarden von Frauen laufen ohne Kopftuch rum. Sogar in vielen islamischen Ländern wird das von Frauen in der Verwaltung verlangt.


Das ist mir doch auch bekannt.

In der Türkey darf eine Universitätsprofessorin kein Kopftuch tragen und ein Professor keinen Fez.

Aber wenn wir in einer freien Welt leben wollen, müssen wir unsere Gesetze schon so formulieren, dass sie für alle gültig sind.
Und nicht nur für Frauen die Kopftücher tragen und "muslimisch" aussehen.

Und nochmals was geht das Jobcenter eigentlich die Religionszugehörigkeit an Frage Frage Frage
Einen Pfifferling denk ich mal Ausrufezeichen Ausrufezeichen Ausrufezeichen

Oder gilt: Arbeitslos gleich eingeschränkte Menschenrechte Ausrufezeichen
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 11649
Wohnort: Wien

Beitrag(#815391) Verfasst am: 11.09.2007, 13:32    Titel: Antworten mit Zitat

Agnost hat folgendes geschrieben:

Und nochmals was geht das Jobcenter eigentlich die Religionszugehörigkeit an Frage Frage Frage
Einen Pfifferling denk ich mal Ausrufezeichen Ausrufezeichen Ausrufezeichen

Tut es auch nicht. Eine Frau, die aus anderen Gründen überall Kopftuch tragen will sollte nicht anders behandelt werden, als eine, die das aus muslimischen Gründen tut.

Agnost hat folgendes geschrieben:
Oder gilt: Arbeitslos gleich eingeschränkte Menschenrechte Ausrufezeichen

Welches Menschenrecht wurde eingeschränkt?
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Agnost
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Anmeldungsdatum: 12.11.2006
Beiträge: 5618

Beitrag(#815396) Verfasst am: 11.09.2007, 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Agnost hat folgendes geschrieben:

Und nochmals was geht das Jobcenter eigentlich die Religionszugehörigkeit an Frage Frage Frage
Einen Pfifferling denk ich mal Ausrufezeichen Ausrufezeichen Ausrufezeichen

Tut es auch nicht. Eine Frau, die aus anderen Gründen überall Kopftuch tragen will sollte nicht anders behandelt werden, als eine, die das aus muslimischen Gründen tut.

Agnost hat folgendes geschrieben:
Oder gilt: Arbeitslos gleich eingeschränkte Menschenrechte Ausrufezeichen

Welches Menschenrecht wurde eingeschränkt?


Die letzte Zeile bezieht sich auf meine letzte Frage, und nicht auf vorherige Aussagen.

Aber auch du drückst dich nun um Männerhüte:

Kipa, Baseballcap usw.
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 11649
Wohnort: Wien

Beitrag(#815402) Verfasst am: 11.09.2007, 13:45    Titel: Antworten mit Zitat

Agnost hat folgendes geschrieben:

Die letzte Zeile bezieht sich auf meine letzte Frage, und nicht auf vorherige Aussagen.

Aber auch du drückst dich nun um Männerhüte:

Kipa, Baseballcap usw.

Da gilt genau das gleiche, falls diese eine Anstellung verunmöglichen. In dieser speziellen Kopftuch-Frage geht es in der Tat nur um das Kopftuch als Kleidungsstück und nichts anderes.

Bei der Debatte um Kopftücher von islamischen Lehrerinnen, hingegen sind modische Aspekte irrelevant. Hier geht es um politische und religiöse Symbole und ob Beamte diese in ihrem Amt tragen dürfen.

Diese beiden Problematiken, die zufälligerweise gleichsam auch auf das Kopftuch zurück fallen, sind unabhängig voneinander zu betrachten.
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#815744) Verfasst am: 11.09.2007, 18:51    Titel: Antworten mit Zitat

Agnost hat folgendes geschrieben:

Darf man einem orthodoxen Juden der ne Kipa trägt, die Leistungen auch kürzem, wenn man sie einer kopftuchtragenden Muslima kürtzt?


Kriterium ist die Vermittelbarkeit. Wenn festgelegt wird, dass, wenn durch selbst beeinflussbare äußere Erscheinung die Vermittelbarkeit stark erschwert ist, dies zu Kürzungen führt, und falls dies bei einer Kipa so ist, dann gilt das selbstverständlich auch für die Kipa.

Zitat:
Muss man in Deutschland beim Arbeitsamt eigentlich seine Religionszugehörigkeit deklarieren?


Nein. Aber die Religion sollte auch nicht als Entschuldigung gelten, wenn jemand durch eigenes Handeln schwer vermittelbar ist.


Zitat:
Wo keine arbeitstechnischen Problem das Tragen eines Kopftuchs behindern und die Frau ihr Kopftuch nicht gezwungenermassen trägt, sehe ich keinen Grund warum sie es nicht, jedoch irgend ein X-beliebiger Mann aber seine Baseball-Cap tragen darf.


Wenn die Frau mit Kopftuch vermittelbar ist, ist eine Leistungskürzung bei Nichtvermittelbarkeit doch kein Problem.
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#815762) Verfasst am: 11.09.2007, 19:08    Titel: Antworten mit Zitat

Agnost hat folgendes geschrieben:
Das Problem ist doch, dass man die muslimischen Frauen vor religiösem Zwang durch ihre Männer schützen will.
Wo keine arbeitstechnischen Problem das Tragen eines Kopftuchs behindern und die Frau ihr Kopftuch nicht gezwungenermassen trägt, sehe ich keinen Grund warum sie es nicht, jedoch irgend ein X-beliebiger Mann aber seine Baseball-Cap tragen darf.


Ich wundere mich prinzipiell schon darüber, daß hier dieser Aufhänger gewählt worden ist, kann mir aber vorstellen, daß apeziell das Kopftuch Probleme bei der Vermittlung bereitet.

Einem Mann der z.B. im Vorstellungsgespräch darauf besteht, sein Cap zu tragen würde ich ggf. ebenfalls die Leistungen kürzen, da davon auszugehen ist, daß sein Verhalten seine Vermittlung erschwert.

Es ist nicht optimal, aber wer Arbeiten will muss sich bisweilen ein wenig anpassen. Wer das nicht möchte soll das möglichst nicht auf die Kosten der Allgemeinheit tun.

Ich denke man sollte hier sehr vorsitich zwischen Persönlichkeitsrechten und Anforderungen an den Arbeitnehmer abwägen - aber dabei doch bitte die Praxis nicht aus den Augen verlieren.
_________________
Brother Sword of Enlightenment of the Unitarian Jihad
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Elisa.beth
registrierter User



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 2344

Beitrag(#815923) Verfasst am: 11.09.2007, 21:24    Titel: Antworten mit Zitat

Agnost hat folgendes geschrieben:
Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Agnost hat folgendes geschrieben:
Wenn Menschen freiwillig und ungezwungen ein Kopftuch tragen, dann sehe ich auch keinen Grund in einer freien Gesellschaft ein Kopftuch zu verbieten.

Es wird ja nicht verboten. Aber diese Menschen müssen auch die negativen Konsequenzen für ihre Entscheidung tragen. Dazu gehört schwere Vermittelbarkeit insbesondere in Berufen in denen es um Kundenkontakt geht.

Ein Kopftuch abzulegen ist auch durchaus zumutbar. Milliarden von Frauen laufen ohne Kopftuch rum. Sogar in vielen islamischen Ländern wird das von Frauen in der Verwaltung verlangt.


Das ist mir doch auch bekannt.

In der Türkey darf eine Universitätsprofessorin kein Kopftuch tragen und ein Professor keinen Fez.

Aber wenn wir in einer freien Welt leben wollen, müssen wir unsere Gesetze schon so formulieren, dass sie für alle gültig sind.
Und nicht nur für Frauen die Kopftücher tragen und "muslimisch" aussehen.

Und nochmals was geht das Jobcenter eigentlich die Religionszugehörigkeit an Frage Frage Frage
Einen Pfifferling denk ich mal Ausrufezeichen Ausrufezeichen Ausrufezeichen

Oder gilt: Arbeitslos gleich eingeschränkte Menschenrechte Ausrufezeichen


Worüber regst du dich so maßlos auf ?
In vielen Bereichen gibt es vorgeschriebene Berufsbekleidung ,die entweder mit Sicherheit oder Hygiene (Schmuckverbot ,Sicherheitsschuhe mit Stahlkappen,Schnittschutzhose ,Sicherheitsweste,Hauben u.ä.) oder schlicht der Optik des Hauses (Hotel-und Gastronomie ) entsprechend vom Arbeitnehmer zu tragen sind.
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#816017) Verfasst am: 11.09.2007, 22:48    Titel: Antworten mit Zitat

Konstrukt hat folgendes geschrieben:
Das kommt auf den angebotenen Job an. Wenn in dem Job aus Gründen der Arbeitssicherheit (z.B. an Maschinen) das Tragen eines Kopftuches ein Sicherheitsrisiko darstellt und daher verboten ist, halte ich das Vorgehen des Jobcenters für in Ordnung.


Umgekehrt, aus Gründen der Arbeitssicherheit (z.B. an Maschinen) ist die Kopfbedeckung eher Pflicht als untersagt.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#816019) Verfasst am: 11.09.2007, 22:51    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:

Nein. Aber die Religion sollte auch nicht als Entschuldigung gelten, wenn jemand durch eigenes Handeln schwer vermittelbar ist.


Dann dürfte man das aber bei fehlender Religion genauso sehen sollen. Sprich: Wenn eine Erzieherin aus der Kirche austritt usw.
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#816020) Verfasst am: 11.09.2007, 22:53    Titel: Antworten mit Zitat

selbstverständlich ist das verhalten des jobcenters diskriminierend. scheiss jobcenter!
_________________
Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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