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Kruzifix-Urteil auch in Krankenhäusern anwendbar?

 
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Kunigunde
Seltsam



Anmeldungsdatum: 10.08.2003
Beiträge: 655
Wohnort: zu Hause

Beitrag(#806498) Verfasst am: 31.08.2007, 12:45    Titel: Kruzifix-Urteil auch in Krankenhäusern anwendbar? Antworten mit Zitat

Ist eigentlich das Kruzifix-Urteil auch analog z.B. auf Krankenhäuser anwendbar?

Kann ich z.B. verlangen, dass in dem Zimmer, in dem ich lieget, dass das Kreuz abgehangen wird?

(Ich hatte kürzlich einen Fahrradunfall und wurde in ein KH gebracht, welches katholische Betreiber hat und mir gegenüber ein solches Hinrichtungsgerät an der Wand hing.)

Ich hätte das am liebsten gemacht und freitags ein schönes Steak verspult, während die anderen an diesem Tag zwagsvegetarisiert wurden.

Na ja, wollte keine Stunk und habe mich zurückgehalten.
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SoWhy
The Doctor



Anmeldungsdatum: 21.04.2006
Beiträge: 3216
Wohnort: TARDIS

Beitrag(#806502) Verfasst am: 31.08.2007, 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

Wenns ein Katholen-Krankenhaus ist, dann wohl nicht. Die haben ja trotz aller Urteile noch Sonderrechte...
_________________
Stop believing - start thinking.
Rise up, rise up!
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So rise up, rise up! Dance and scream and love

(Cursive - Rise up! Rise up!)
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Kunigunde
Seltsam



Anmeldungsdatum: 10.08.2003
Beiträge: 655
Wohnort: zu Hause

Beitrag(#806505) Verfasst am: 31.08.2007, 12:53    Titel: Antworten mit Zitat

Na ja, ganz so sehe ich das nicht, denn schließlich ist das KH eine Einrichtung, die nicht nur allein Katholen vorbehalten ist und anderen Zwecken als der Religionsausübung dient.
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HFRudolph
Bright



Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 1229

Beitrag(#806517) Verfasst am: 31.08.2007, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

1:1 lassen sich die Urteile sicherlich nicht übertragen.

Wenn es sich um ein Krankenhaus handelt, dass der medizinischen Grundversorgung dient, wenn also keine Ausweichmöglichkeiten zur Verfügung stehen und der Staat seine Verpflichtung zur Grundversorgung auf einen kirchlichen Träge übertragen hat, dann müsste der Gedanke der Kruzifixurteile entsprechend angewendet werden können.

Das sage ich ohne jede juristische Verbindlichkeit.
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Evilbert
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#806547) Verfasst am: 31.08.2007, 14:29    Titel: Antworten mit Zitat

Aus der Begründung des Kruzifix-Urteils:

Zitat:
Zwar hat er in einer Gesellschaft, die unterschiedlichen Glaubensüberzeugungen Raum gibt, kein Recht darauf, von fremden Glaubensbekundungen, kultischen Handlungen und religiösen Symbolen verschont zu bleiben. Davon zu unterscheiden ist aber eine vom Staat geschaffene Lage, in der der einzelne ohne Ausweichmöglichkeiten dem Einfluß eines bestimmten Glaubens, den Handlungen, in denen dieser sich manifestiert, und den Symbolen, in denen er sich darstellt, ausgesetzt ist. Insofern entfaltet Art. 4 I GG seine freiheitssichernde Wirkung gerade in Lebensbereichen, die nicht der gesellschaftlichen Selbstorganisation überlassen, sondern vom Staat in Vorsorge genommen worden sind (vgl. BVerfGE 41, 20 [49] = NJW 1976,947). Dem trägt auch Art. 140 GG i. V. mit Art. 13 6 IVWRV dadurch Rechnung, daß er ausdrücklich verbietet, jemanden zur Teilnahme an religiösen Übungen zu zwingen.

Zwar hat es der einzelne nicht in der Hand, ob er im Straßenbild, in öffentlichen Verkehrsmitteln oder beim Betreten von Gebäuden religiösen Symbolen oder Manifestationen begegnet. Es handelt sich in der Regel jedoch um ein flüchtiges Zusammentreffen,und selbst bei längerer Konfrontation beruht diese nicht auf einem notfalls mit Sanktionen durchsetzbaren Zwang.

Nach Dauer und Intensität ist die Wirkung von Kreuzen in Unterrichtsräumen noch größer als diejenige von Kreuzen in Gerichtssälen.


Sieht mir so aus, als ob das Kruzifixurteil der besonderen Situation eines Schülers in einer Schule Rechnung trägt.

Außerdem ist eine (staatliche) Schule ganz unmittelbar Representantin des Staates, das ist ein Krankenhaus nicht.

Das Kruzifix ist ja zudem weiterhin in christlichen Bekenntnisschulen erlaubt, demnach könnte es wohl kaum in kirchlichen Krankenhäusern verboten werden.
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CnndrBrbr
registrierter User



Anmeldungsdatum: 26.07.2007
Beiträge: 269

Beitrag(#806551) Verfasst am: 31.08.2007, 14:43    Titel: Re: Kruzifix-Urteil auch in Krankenhäusern anwendbar? Antworten mit Zitat

Conni hat folgendes geschrieben:
Kann ich z.B. verlangen, dass in dem Zimmer, in dem ich lieget, dass das Kreuz abgehangen wird?

Kannst es ja ganz unbürokratisch entsorgen, und dann vergessen wo es ist... Cool
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boomklever
Impfgegnergegner



Anmeldungsdatum: 25.07.2006
Beiträge: 11112
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#806554) Verfasst am: 31.08.2007, 14:53    Titel: Re: Kruzifix-Urteil auch in Krankenhäusern anwendbar? Antworten mit Zitat

CnndrBrbr hat folgendes geschrieben:
Conni hat folgendes geschrieben:
Kann ich z.B. verlangen, dass in dem Zimmer, in dem ich lieget, dass das Kreuz abgehangen wird?

Kannst es ja ganz unbürokratisch entsorgen, und dann vergessen wo es ist... Cool

Wenn ich genug Geld für eine Schadenersatzklage hätte würde ich Freitags, pünktlich zur Visite ein gemütliches Feurchen machen (Brennholz hängt ja freundlicherweise schon an der Wand) und mir ein paar Würstchen grillen. Smilie
_________________

Don't gift pearls before casting an octopus in a movie.
-- Cherry (ACNH)
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pariparo
Bright & HyperAtheist



Anmeldungsdatum: 22.06.2007
Beiträge: 2378
Wohnort: Berlin

Beitrag(#806588) Verfasst am: 31.08.2007, 15:51    Titel: Re: Kruzifix-Urteil auch in Krankenhäusern anwendbar? Antworten mit Zitat

Conni hat folgendes geschrieben:
Ist eigentlich das Kruzifix-Urteil auch analog z.B. auf Krankenhäuser anwendbar?

Kann ich z.B. verlangen, dass in dem Zimmer, in dem ich lieget, dass das Kreuz abgehangen wird?

(Ich hatte kürzlich einen Fahrradunfall und wurde in ein KH gebracht, welches katholische Betreiber hat und mir gegenüber ein solches Hinrichtungsgerät an der Wand hing.)

Ich hätte das am liebsten gemacht und freitags ein schönes Steak verspult, während die anderen an diesem Tag zwagsvegetarisiert wurden.

Na ja, wollte keine Stunk und habe mich zurückgehalten.


hm, 'n moslem nach fahrradunfall oder 'ner magenverstimmung durch den genuss von schweinefleisch liegt in diesem kh. was hätte der wohl zu dem kruzifix gesagt? da ist die nächste verstimmung schon vorprogrammiert zynisches Grinsen
_________________
Glaubst du noch oder denkst du schon?
Ich bin selbst gegenüber allen bekannten Religionen Dissident, und ich hoffe, dass jede Art religiöser Gläubigkeit ausstirbt. (B.Russell)

muede
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Greasel
auf Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 13.06.2006
Beiträge: 1055

Beitrag(#807911) Verfasst am: 01.09.2007, 21:41    Titel: Antworten mit Zitat

Viel interessanter wäre die Frage, ob die Arge jemanden unter Androhung von Sanktionen verpflichten kann z. B. einen EEJ bei einem kirchlichen Träger anzunehmen bei dem man tagtäglich religiöser Symbolik ausgesetzt ist und eventuell auch an der Vorbereitung religiöser Feste mitwirken muss. Geschockt

Gruß
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Rainer Ponitka
Sergeant At Arms



Anmeldungsdatum: 06.04.2006
Beiträge: 555
Wohnort: 51491 Overath

Beitrag(#808159) Verfasst am: 02.09.2007, 01:02    Titel: Antworten mit Zitat

Greasel hat folgendes geschrieben:
*EEJ*

Was ist das?
EDIT:
O.K., Ein Euro Job? Zu einfach, hab' ich nicht geblickt.
_________________

Grüßchen,
Rainer
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Rainer Ponitka
Sergeant At Arms



Anmeldungsdatum: 06.04.2006
Beiträge: 555
Wohnort: 51491 Overath

Beitrag(#808171) Verfasst am: 02.09.2007, 01:12    Titel: Re: Kruzifix-Urteil auch in Krankenhäusern anwendbar? Antworten mit Zitat

Conni hat folgendes geschrieben:
Ist eigentlich das Kruzifix-Urteil auch analog z.B. auf Krankenhäuser anwendbar?


Nein, ist es nicht. Es hat lediglich Wirkung in staatlichen Schulen. Diese Wirkung wird unter Aufsicht der Landesregierungen durch die Regierungsbezirke in Form von Erlassen unterwandert.

Bananenrepublik?

Folgendes ist eine Fiktion: Wenn du einen Pass, ähnlich einem Organspenderpass, bei dir trägst, welcher aussagt, dass du in keinem Fall in einem konfessionell getragenen Krankenhaus behandelt werden willst..., auch nicht und in keinem Fall in ambulanter Behandlung, wg. eines Unfalles, ... was würde geschehen?
Würdest du entgegen deinem erklärten Willen in einem Krankenhaus der klerikalen Cliquen behandelt, oder würdest du verenden, weil ein staatliches Krankenhaus von z.B. den Johannitern nicht angefahren wird?
_________________

Grüßchen,
Rainer
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#808175) Verfasst am: 02.09.2007, 01:18    Titel: Antworten mit Zitat

Greasel hat folgendes geschrieben:
Viel interessanter wäre die Frage, ob die Arge jemanden unter Androhung von Sanktionen verpflichten kann z. B. einen EEJ bei einem kirchlichen Träger anzunehmen bei dem man tagtäglich religiöser Symbolik ausgesetzt ist und eventuell auch an der Vorbereitung religiöser Feste mitwirken muss. Geschockt

Gruß


Laut Behördenchinesisch ist "grundsätzlich jeder Job zumutbar" (egal übrigens on ein-euro-job oder nicht), außer wenn "ihrer Ausübung ein wichtiger Grund entgegen steht". Eine Krankheit, zu versorgende Angehörige können ein "wichtiger Grund" sein.

Auch die Religionsfreiheit ist ein prinzipiell einwichtiger Grund, aber:

Solange man bei keinen kultischen Riten mitwirken muss, ist ein Job in einem kirchlichen Gedöhns durchaus zumutbar.

Anders ausgedrückt: Man müsste schon seinerseits den "wichtigen Grund" beweisen, einfach nur sagen, "Nö, mach ich nicht, das ist gegen meine weltanschauliche Überzeugung" gildet natürlich nicht.
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Rainer Ponitka
Sergeant At Arms



Anmeldungsdatum: 06.04.2006
Beiträge: 555
Wohnort: 51491 Overath

Beitrag(#808203) Verfasst am: 02.09.2007, 01:43    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:

Anders ausgedrückt: Man müsste schon seinerseits den "wichtigen Grund" beweisen, einfach nur sagen, "Nö, mach ich nicht, das ist gegen meine weltanschauliche Überzeugung" gildet natürlich nicht.


Das ist die Frage: Muss man das wirklich, wie du sagst, oder kann man sagen: Ich brauche keinen Grund beweisen, ich bestehe auf einem schriftlichen und somit klagefähigen Bescheid.
Ich halte es für vorstellbar, dass ein solches Selbstbewusstsein durchaus zum Kneifen der 'Gegen'seite führt. Gerade zur Zeit der vielen Arbeitslosen.

Aber sicher hast du recht: Ich mag nicht, geht nicht. Es wird Aufwand gefordert.
_________________

Grüßchen,
Rainer
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#808209) Verfasst am: 02.09.2007, 01:55    Titel: Antworten mit Zitat

rocknrainer hat folgendes geschrieben:

Ich halte es für vorstellbar, dass ein solches Selbstbewusstsein durchaus zum Kneifen der 'Gegen'seite führt.


Ja, stimmt. Denke ich auch.

Aber prinzipiell ist das schon heavy, weil natürlich gerade der normale arbeitslose Alkoholiker eher wenig Selbstbewußsein haben dürfte, und noch dazu jede Menge keine Ahnung, was die ARGE darf und was nicht - und dann deshalb natürlich auch bei dem letzten Scheiss mitmachen wird aus Angst. Gerade wenn er nebenbei noch weitere Verantwortung für Angehörige hat.
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