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Arbeitsrecht Kurzpausen

 
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Malone
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Anmeldungsdatum: 02.09.2004
Beiträge: 5269

Beitrag(#952074) Verfasst am: 10.03.2008, 22:30    Titel: Arbeitsrecht Kurzpausen Antworten mit Zitat

Wir hatten im Betrieb bis jetzt folgende Regelung: nach zwei Stunden das Recht auf eine Kurzpause und dann jede Stunde eine Kurzpause, jeweils maximal fünf Minuten lang.

Heute kommt eine Mail von einer Teamleiterin: ab jetzt darf nur noch alle zwei Stunden eine Kurzpause von fünf Minuten eingelegt werden. Einfach so, aus heiterem Himmel.

Äh hallo? Das kommt der Streichung von etwa vier Urlaubstagen oder einer Lohnkürzung um 4% gleich! Das können die doch nichts mir nichts dir nichts einfach bestimmen. Wir haben einen Betriebsrat, der muss doch so einer Änderung zustimmen, oder etwa nicht?
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#952076) Verfasst am: 10.03.2008, 22:31    Titel: Antworten mit Zitat

Einfach die Pausen wie gewohnt einlegen.
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Peter H.
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Anmeldungsdatum: 24.06.2007
Beiträge: 9751

Beitrag(#952099) Verfasst am: 10.03.2008, 23:12    Titel: Antworten mit Zitat

Der Gang zum BR ist auch erforderlich! Dass alle die Verordnung ignorieren ist zwar gut gemeint, scheitert aber meist an den Betriebsstrukturen, Mentalität etc.
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#952119) Verfasst am: 10.03.2008, 23:44    Titel: Re: Arbeitsrecht Kurzpausen Antworten mit Zitat

Malone hat folgendes geschrieben:
Wir hatten im Betrieb bis jetzt folgende Regelung: nach zwei Stunden das Recht auf eine Kurzpause und dann jede Stunde eine Kurzpause, jeweils maximal fünf Minuten lang.


Wo war dies geregelt?
_________________
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Malone
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Anmeldungsdatum: 02.09.2004
Beiträge: 5269

Beitrag(#952126) Verfasst am: 11.03.2008, 00:08    Titel: Antworten mit Zitat

Weiß ich nicht genau, es hieß immer, das sei die offizielle Regelung.
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#952127) Verfasst am: 11.03.2008, 00:11    Titel: Antworten mit Zitat

Davon hängt aber ab, ob du das ohne weiteres schlucken musst.
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#952129) Verfasst am: 11.03.2008, 00:14    Titel: Antworten mit Zitat

Wielange galt die alte Regelung denn?

Ohne explizite Regelung könnte man noch an betriebliche Übung denken: http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebliche_%C3%9Cbung

Dazu müsste man aber mehr Infos haben.
_________________
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#952130) Verfasst am: 11.03.2008, 00:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hat der Betriebsrat zugestimmt? Gibt es einen Betriebsrat?
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__87.html
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
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Beitrag(#952136) Verfasst am: 11.03.2008, 00:26    Titel: Antworten mit Zitat

Btw, im FGH-Chat gibt es für dich keine Pausen, dass ist dir klar oder?
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Malone
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Anmeldungsdatum: 02.09.2004
Beiträge: 5269

Beitrag(#952137) Verfasst am: 11.03.2008, 00:27    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe überhaupt nichts von einer Abstimmung gehört. Und natürlich gibt es einen Betriebsrat. Und die Regelung besteht mindestens 3,5 Jahre, so lange bin ich dabei.
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#952143) Verfasst am: 11.03.2008, 00:35    Titel: Antworten mit Zitat

Frag erst einmal beim Betriebsrat nach, ob der davon weiß und ob zugestimmt wurde. Das musst du schon sicher wissen bevor weiteres in die Wege geleitet wird.
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Peter H.
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Anmeldungsdatum: 24.06.2007
Beiträge: 9751

Beitrag(#952279) Verfasst am: 11.03.2008, 10:52    Titel: Antworten mit Zitat

Normalerweise hätte der BR die Belegschaft unterrichten müssen, warum nun auf einmal eine Pausenkürzung vorgenommen wurde.
der Haken ist aber für ihn der, dass er einer Pausenkürzung zustimmen muss. Wie will er die begründen? Es besteht ja der dringende Verdacht, dass es sich um einen korrupten u.o. wachsweichen BR handelt, der sich entweder über den Tisch hat ziehen lassen oder aber gekauft wurde.
Sollte der BR bei Anfrage rumeiern, Pseudoerklärungen abgeben, von wegen Betriebsnotwendigkeit etc., dann muss die Belegschaft eine Betriebsversammlung einfordern. Der BR ist berechtigt und verpflichtet eine solche einzuberaumen. Viermal pro Jahr kann er dies tun.
Auf der Betriebsversammlung können dann die Werksangehörigen die Pausenangelegenheiten zu einer Entscheidung heranführen, wenn sie dies geschlossen bzw. in ihrer Mehrzahl fordern.
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Asz
WiW (Weib im Web)



Anmeldungsdatum: 31.01.2008
Beiträge: 2431
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Beitrag(#952309) Verfasst am: 11.03.2008, 11:18    Titel: Antworten mit Zitat

Malone hat folgendes geschrieben:
Ich habe überhaupt nichts von einer Abstimmung gehört. Und natürlich gibt es einen Betriebsrat. Und die Regelung besteht mindestens 3,5 Jahre, so lange bin ich dabei.


Dann besteht zumindest schon ein Gewohnheitsrecht. Also Betriebsrat anrufen!
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Torsten
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Anmeldungsdatum: 25.09.2003
Beiträge: 3456

Beitrag(#952627) Verfasst am: 11.03.2008, 15:34    Titel: Re: Arbeitsrecht Kurzpausen Antworten mit Zitat

Malone hat folgendes geschrieben:
Heute kommt eine Mail von einer Teamleiterin: ab jetzt darf nur noch alle zwei Stunden eine Kurzpause von fünf Minuten eingelegt werden. Einfach so, aus heiterem Himmel.

Äh hallo? Das kommt der Streichung von etwa vier Urlaubstagen oder einer Lohnkürzung um 4% gleich! Das können die doch nichts mir nichts dir nichts einfach bestimmen. Wir haben einen Betriebsrat, der muss doch so einer Änderung zustimmen, oder etwa nicht?


Ist dieses Unternehmen in dem du arbeitest börsennotiert?: "Heute wurde bekannt, dass die Pinkelpause bei XY gestrichen wird. Die Anleger reagieren euphorisch und die Aktie erlebt gegen den Trend ein leichtes Plus." *g*
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ALGDGADU
registrierter User



Anmeldungsdatum: 12.01.2004
Beiträge: 392
Wohnort: Nürnberg

Beitrag(#953439) Verfasst am: 12.03.2008, 14:10    Titel: Antworten mit Zitat

Also, prinzipiell mal müssen die Pausenregelungen bei Euch irgendwo geregelt sein.

Da gibt es zum einen die gesetzlichen Pausenregelungen, die einzuhalten sind. Dazu gehören auch spezielle Regelungen wie z.B. besondere Pausen bei Bildschirmarbeit etc.

Dann kann es betriebliche Sonderregelungen geben, die müssten dann z. B. in der Form einer Betriebsvereinbarung geregelt sein. Solange diese nicht gekündigt ist bzw. diese weiterwirkt, könnte die Pause nicht einfach vom Vorgesetzten gekürzt werden.

Das mit der "betrieblichen Übung" kann man nicht einfach so pauschal in den Raum stellen, sondern muss im Einzelfall geprüft werden. Hierzu wären nähere Informationen über die diesbezüglichen Hintergründe in Eurem Betrieb notwendig. Vielleicht sind das bisher auch einfach nur ungeregelte und nur "geduldete" Pausen gewesen?

Also: Erste Anlaufstelle - wie bereits von jemand anderem hier gesagt - wäre der Betriebsrat, als zweites kannst Du bei deiner zuständigen DGB-Rechtsstelle nachfragen - sofern du Gewerkschaftsmitglied bist. Solltest Du noch kein Mitglied sein, so nutze ich diese Gelegenheit, Dir den Gewerkschaftsbeitritt hiermit nahezulegen zwinkern

Herzlichst
ALGDGADU
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(James Bond)

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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#953466) Verfasst am: 12.03.2008, 14:30    Titel: Antworten mit Zitat

Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
Wielange galt die alte Regelung denn?

Ohne explizite Regelung könnte man noch an betriebliche Übung denken: http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebliche_%C3%9Cbung

Dazu müsste man aber mehr Infos haben.

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Malone
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Anmeldungsdatum: 02.09.2004
Beiträge: 5269

Beitrag(#953473) Verfasst am: 12.03.2008, 14:34    Titel: Antworten mit Zitat

Seit mindestens über 6 Jahren können Kurzpausen von 5 Minuten jede Stunde eingelegt werden.

Danke, ALGDGADU, ich bin Verdi-Mitglied, aber wegen der Streikpraxis liebäugele ich eher mit einem Austritt.
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#953496) Verfasst am: 12.03.2008, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

Mir ist aufgetragen worden meine Mitarbeiter explizit darauf hinzuweisen, daß sie jede Stunde 5 Minuten Freizeit haben. (Pinkelpausen gehen nochmal extra ...)

Es würde mich nicht wundern, wenn weniger Pause schlicht nicht drin ist, egal was irgendein Vorgesetzter festlegen mag.

Aber ganz ehrlich: Für sowas ist der Betriebsrat die erste Anlaufstelle, und erst wenn es da eine Antwort gibt machen weitere Überlegungen erst Sinn.
_________________
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