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Zweite Ehe bleibt Kündigungsgrund

 
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Wandergeselle
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Anmeldungsdatum: 07.09.2011
Beiträge: 4

Beitrag(#1684883) Verfasst am: 08.09.2011, 20:10    Titel: Zweite Ehe bleibt Kündigungsgrund Antworten mit Zitat

Katholische Arbeitgeber können Arbeitnehmern grundsätzlich kündigen, wenn diese nach einer Scheidung erneut heiraten....Damit bestätigten sie den Sonderstatus der Kirchen, der die Entlassung von Mitarbeitern aus sittlich-moralischen Gründen erlaubt.

Quelle:
http://www.tagesschau.de/inland/kircheheirat100.html
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vrolijke
Bekennender Pantheist
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1684885) Verfasst am: 08.09.2011, 20:13    Titel: Re: Zweite Ehe bleibt Kündigungsgrund Antworten mit Zitat

Wandergeselle hat folgendes geschrieben:
Katholische Arbeitgeber können Arbeitnehmern grundsätzlich kündigen, wenn diese nach einer Scheidung erneut heiraten....Damit bestätigten sie den Sonderstatus der Kirchen, der die Entlassung von Mitarbeitern aus sittlich-moralischen Gründen erlaubt.

Quelle:
http://www.tagesschau.de/inland/kircheheirat100.html


Mir ist auch gschwind schlecht geworden, als ich das in den Nachrichten hörte.
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Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm

Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1684889) Verfasst am: 08.09.2011, 20:19    Titel: Re: Zweite Ehe bleibt Kündigungsgrund Antworten mit Zitat

Wandergeselle hat folgendes geschrieben:
Katholische Arbeitgeber können Arbeitnehmern grundsätzlich kündigen, wenn diese nach einer Scheidung erneut heiraten....Damit bestätigten sie den Sonderstatus der Kirchen, der die Entlassung von Mitarbeitern aus sittlich-moralischen Gründen erlaubt.

Quelle:
http://www.tagesschau.de/inland/kircheheirat100.html


Mich wundert eher, dass es zur 2. Ehe kommen muss, und dass nicht schon die 1. Scheidung reicht für die Katholen.
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INGLIP HAS BEEN SUMMONED - IT HAS BEGUN!
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Surata
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Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#1684892) Verfasst am: 08.09.2011, 20:23    Titel: Re: Zweite Ehe bleibt Kündigungsgrund Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
Wandergeselle hat folgendes geschrieben:
Katholische Arbeitgeber können Arbeitnehmern grundsätzlich kündigen, wenn diese nach einer Scheidung erneut heiraten....Damit bestätigten sie den Sonderstatus der Kirchen, der die Entlassung von Mitarbeitern aus sittlich-moralischen Gründen erlaubt.

Quelle:
http://www.tagesschau.de/inland/kircheheirat100.html


Mich wundert eher, dass es zur 2. Ehe kommen muss, und dass nicht schon die 1. Scheidung reicht für die Katholen.


Scheidung gibts nicht, Heirat schon.
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Bravopunk
Sugoi Dekai :D



Anmeldungsdatum: 08.03.2008
Beiträge: 32525
Wohnort: Woanders

Beitrag(#1684893) Verfasst am: 08.09.2011, 20:25    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann nur immer wieder betonen: Wie schön, dass ich niemals heiraten werde. Smilie
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Das Begräbnis der Freiheit

Kaguya-hime

Kanashikute Yarikirenai

Ceterum censeo Russiam delendam esse!
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astarte
Foren-Admin
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46545

Beitrag(#1684894) Verfasst am: 08.09.2011, 20:25    Titel: Re: Zweite Ehe bleibt Kündigungsgrund Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:
Wandergeselle hat folgendes geschrieben:
Katholische Arbeitgeber können Arbeitnehmern grundsätzlich kündigen, wenn diese nach einer Scheidung erneut heiraten....Damit bestätigten sie den Sonderstatus der Kirchen, der die Entlassung von Mitarbeitern aus sittlich-moralischen Gründen erlaubt.

Quelle:
http://www.tagesschau.de/inland/kircheheirat100.html


Mich wundert eher, dass es zur 2. Ehe kommen muss, und dass nicht schon die 1. Scheidung reicht für die Katholen.


Scheidung gibts nicht, Heirat schon.

Die zweite Ehe (oder erst der Vollzug?) gilt als Ehebruch, glaub ich.
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Tja
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Surata
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Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#1684895) Verfasst am: 08.09.2011, 20:28    Titel: Re: Zweite Ehe bleibt Kündigungsgrund Antworten mit Zitat

astarte hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:
Wandergeselle hat folgendes geschrieben:
Katholische Arbeitgeber können Arbeitnehmern grundsätzlich kündigen, wenn diese nach einer Scheidung erneut heiraten....Damit bestätigten sie den Sonderstatus der Kirchen, der die Entlassung von Mitarbeitern aus sittlich-moralischen Gründen erlaubt.

Quelle:
http://www.tagesschau.de/inland/kircheheirat100.html


Mich wundert eher, dass es zur 2. Ehe kommen muss, und dass nicht schon die 1. Scheidung reicht für die Katholen.


Scheidung gibts nicht, Heirat schon.

Die zweite Ehe (oder erst der Vollzug?) gilt als Ehebruch, glaub ich.


Ja, weil es sowas die Scheidung ja nicht gibt. Damit ist natürlich die zweite Heirat Bigamie.
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1684896) Verfasst am: 08.09.2011, 20:32    Titel: Antworten mit Zitat

Die Sache ist noch nicht vorbei. Das geht wieder nach Straßburg, würde ich sagen...
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Skeptiker
"I can't breathe!"



Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 16834
Wohnort: 129 Goosebumpsville

Beitrag(#1684897) Verfasst am: 08.09.2011, 20:33    Titel: Re: Zweite Ehe bleibt Kündigungsgrund Antworten mit Zitat

Wandergeselle hat folgendes geschrieben:
Katholische Arbeitgeber können Arbeitnehmern grundsätzlich kündigen, wenn diese nach einer Scheidung erneut heiraten....Damit bestätigten sie den Sonderstatus der Kirchen, der die Entlassung von Mitarbeitern aus sittlich-moralischen Gründen erlaubt.

Quelle:
http://www.tagesschau.de/inland/kircheheirat100.html


Was geht denn den sogenannten "Arbeitgeber" das Privatleben seiner "Arbeitnehmer" an?

Na ja, dann bleibt als Lösung ja wohl nur die wilde Ehe. Ob das nun besser sein soll aus katholischer Sicht?

Irgendwie nicht ganz stimmig.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1684903) Verfasst am: 08.09.2011, 20:48    Titel: Re: Zweite Ehe bleibt Kündigungsgrund Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
Wandergeselle hat folgendes geschrieben:
Katholische Arbeitgeber können Arbeitnehmern grundsätzlich kündigen, wenn diese nach einer Scheidung erneut heiraten....Damit bestätigten sie den Sonderstatus der Kirchen, der die Entlassung von Mitarbeitern aus sittlich-moralischen Gründen erlaubt.

Quelle:
http://www.tagesschau.de/inland/kircheheirat100.html


Mich wundert eher, dass es zur 2. Ehe kommen muss, und dass nicht schon die 1. Scheidung reicht für die Katholen.



Wie ist das eigentlich, wenn jemand nach dem Tod des Ehepartners nochmal heiratet?
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1684904) Verfasst am: 08.09.2011, 20:49    Titel: Re: Zweite Ehe bleibt Kündigungsgrund Antworten mit Zitat

Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Wandergeselle hat folgendes geschrieben:
Katholische Arbeitgeber können Arbeitnehmern grundsätzlich kündigen, wenn diese nach einer Scheidung erneut heiraten....Damit bestätigten sie den Sonderstatus der Kirchen, der die Entlassung von Mitarbeitern aus sittlich-moralischen Gründen erlaubt.

Quelle:
http://www.tagesschau.de/inland/kircheheirat100.html


Was geht denn den sogenannten "Arbeitgeber" das Privatleben seiner "Arbeitnehmer" an?

Na ja, dann bleibt als Lösung ja wohl nur die wilde Ehe. Ob das nun besser sein soll aus katholischer Sicht?

Irgendwie nicht ganz stimmig.



Das ist bloss "Suende", kein Kuendigungsgrund! freakteach
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sehr gut
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Anmeldungsdatum: 05.08.2007
Beiträge: 14852

Beitrag(#1684906) Verfasst am: 08.09.2011, 20:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ist zwar etwas anders, aber ihr könnt ja mal mit einem Mercedes auf dem BMW-Werks-Parkplatz parken oder als Lieferant von VW mit einem Mercedes-Transporter ankommen...

http://www.shortnews.de/id/770900/BMW-Verwarnungen-an-Mitarbeiter-die-Fremdmarke-fahren
http://www.auto-motor-und-sport.de/news/vw-werke-keine-einfahrt-fuer-fremdmarken-962680.html

usw usw
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1684911) Verfasst am: 08.09.2011, 20:59    Titel: Re: Zweite Ehe bleibt Kündigungsgrund Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:
Wandergeselle hat folgendes geschrieben:
Katholische Arbeitgeber können Arbeitnehmern grundsätzlich kündigen, wenn diese nach einer Scheidung erneut heiraten....Damit bestätigten sie den Sonderstatus der Kirchen, der die Entlassung von Mitarbeitern aus sittlich-moralischen Gründen erlaubt.

Quelle:
http://www.tagesschau.de/inland/kircheheirat100.html


Mich wundert eher, dass es zur 2. Ehe kommen muss, und dass nicht schon die 1. Scheidung reicht für die Katholen.



Wie ist das eigentlich, wenn jemand nach dem Tod des Ehepartners nochmal heiratet?


Kein Problem für die Kirche, erneute Heirat nach dem Tod des Ehepartners ist doch sogar eher erwünscht, aber das sollte Dir doch eigentlich klar sein?

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Wandergeselle hat folgendes geschrieben:
Katholische Arbeitgeber können Arbeitnehmern grundsätzlich kündigen, wenn diese nach einer Scheidung erneut heiraten....Damit bestätigten sie den Sonderstatus der Kirchen, der die Entlassung von Mitarbeitern aus sittlich-moralischen Gründen erlaubt.

Quelle:
http://www.tagesschau.de/inland/kircheheirat100.html


Was geht denn den sogenannten "Arbeitgeber" das Privatleben seiner "Arbeitnehmer" an?

Na ja, dann bleibt als Lösung ja wohl nur die wilde Ehe. Ob das nun besser sein soll aus katholischer Sicht?

Irgendwie nicht ganz stimmig.



Das ist bloss "Suende", kein Kuendigungsgrund! freakteach


Wilde Ehe ist auch Kündigungsgrund (gewesen) für die katholische Kirche, ist aber natürlich weit weniger öffentlich und schlechter nachzuweisen.
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Surata
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Beiträge: 17383

Beitrag(#1684914) Verfasst am: 08.09.2011, 21:04    Titel: Re: Zweite Ehe bleibt Kündigungsgrund Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:
Wandergeselle hat folgendes geschrieben:
Katholische Arbeitgeber können Arbeitnehmern grundsätzlich kündigen, wenn diese nach einer Scheidung erneut heiraten....Damit bestätigten sie den Sonderstatus der Kirchen, der die Entlassung von Mitarbeitern aus sittlich-moralischen Gründen erlaubt.

Quelle:
http://www.tagesschau.de/inland/kircheheirat100.html


Mich wundert eher, dass es zur 2. Ehe kommen muss, und dass nicht schon die 1. Scheidung reicht für die Katholen.



Wie ist das eigentlich, wenn jemand nach dem Tod des Ehepartners nochmal heiratet?


Kein Problem für die Kirche, erneute Heirat nach dem Tod des Ehepartners ist doch sogar eher erwünscht, aber das sollte Dir doch eigentlich klar sein?


Der hat im Himmel halt dann zwei Ehepartner.
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muadib
Corvus corax



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Beiträge: 858
Wohnort: Frankfurt

Beitrag(#1684916) Verfasst am: 08.09.2011, 21:11    Titel: Re: Zweite Ehe bleibt Kündigungsgrund Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:
Wandergeselle hat folgendes geschrieben:
Katholische Arbeitgeber können Arbeitnehmern grundsätzlich kündigen, wenn diese nach einer Scheidung erneut heiraten....Damit bestätigten sie den Sonderstatus der Kirchen, der die Entlassung von Mitarbeitern aus sittlich-moralischen Gründen erlaubt.

Quelle:
http://www.tagesschau.de/inland/kircheheirat100.html


Mich wundert eher, dass es zur 2. Ehe kommen muss, und dass nicht schon die 1. Scheidung reicht für die Katholen.



Wie ist das eigentlich, wenn jemand nach dem Tod des Ehepartners nochmal heiratet?


Das ist ja wohl ein Unterschied wie Tag und Nacht. Der Ehemann verpflichtet sich vor der Gesellschaft ein guter Partner, treu und ehrlich zu sein, schlicht den Anderen zu dienen. Mit der Ehe wird es offiziell, während es bei der Nichtehe doch nur Partner und Partnerin betrifft. Es heißt wörtlich: Ja: Ich will ihn/sie lieben, bis dass der Tod uns scheidet.
Danach kann er doch selbstverständlich wieder heiraten und abermals der Ehe geloben.
Wer natürlich vorsätzlich den Vetrag erst bricht, um dann mit jemand anderem wieder einen neuen und für in besseren Vertrag einzugehen, der handelt für sich selbst. Wo ordnet der sich denn bitteschön dem Höheren unter? Der hat keine Bestimmung, handelt nicht aus Liebe. Das dürfte den Arbeitgeber sehr wohl interessieren, ob dieser tendenziell eher weltliche Interessen hat, gerade was hoheitliche Aufgaben betrifft. Soll so etwas etwa nur der Leistungsstärkste machen?
Vielleicht jener mit den besten Noten/Arbeitszeugnissen? Irgendwo muss der Arbeitgeber ja Schwerpunkte setzen.
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Zoff
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Beiträge: 21668

Beitrag(#1684918) Verfasst am: 08.09.2011, 21:21    Titel: Re: Zweite Ehe bleibt Kündigungsgrund Antworten mit Zitat

muadib hat folgendes geschrieben:
Irgendwo muss der Arbeitgeber ja Schwerpunkte setzen.


Beim Privatleben des Arbeitnehmers, dass ihn schon der Definition nach überhaupt nichts angeht?
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muadib
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Anmeldungsdatum: 10.08.2007
Beiträge: 858
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Beitrag(#1684947) Verfasst am: 08.09.2011, 22:08    Titel: Re: Zweite Ehe bleibt Kündigungsgrund Antworten mit Zitat

Zoff hat folgendes geschrieben:
muadib hat folgendes geschrieben:
Irgendwo muss der Arbeitgeber ja Schwerpunkte setzen.


Beim Privatleben des Arbeitnehmers, dass ihn schon der Definition nach überhaupt nichts angeht?


Ich weiß, ich bin natürlich der Idiot. Wenn einer eine "Lücke" im Lebenslauf hat, weil er gescheitert ist und weil er für die Zeit keinen Nachweis hat, dann ist das nicht sein Privatleben.
Warum ist es das nicht? Es gibt keins. Der Mensch ist kein Individuum, sondern nur Teil der Gesellschaft und sonst nichts. Alles andere ist Illusion, die wie eine Seifenblase zerplatzt, wenn man nämlich erstmal betroffen ist und keine Arbeit findet. Mich würde interessieren was für Arbeitgeber ihr denn habt, da ihr solch Meinung vertretet, euer Privatleben gehöre nur euch.
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Xamanoth
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Beitrag(#1684950) Verfasst am: 08.09.2011, 22:10    Titel: Re: Zweite Ehe bleibt Kündigungsgrund Antworten mit Zitat

muadib hat folgendes geschrieben:
Das dürfte den Arbeitgeber sehr wohl interessieren, ob dieser tendenziell eher weltliche Interessen hat, gerade was hoheitliche Aufgaben betrifft. Soll so etwas etwa nur der Leistungsstärkste machen?
Vielleicht jener mit den besten Noten/Arbeitszeugnissen?

Ja. Gerade bei Beamten und sonstigen Personen mit "hoheitlichen Aufgaben" folgt dies unmittelbar aus Art. 33 GG.
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Zoff
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Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 21668

Beitrag(#1684956) Verfasst am: 08.09.2011, 22:26    Titel: Re: Zweite Ehe bleibt Kündigungsgrund Antworten mit Zitat

muadib hat folgendes geschrieben:
Zoff hat folgendes geschrieben:
muadib hat folgendes geschrieben:
Irgendwo muss der Arbeitgeber ja Schwerpunkte setzen.


Beim Privatleben des Arbeitnehmers, dass ihn schon der Definition nach überhaupt nichts angeht?


Ich weiß, ich bin natürlich der Idiot. Wenn einer eine "Lücke" im Lebenslauf hat, weil er gescheitert ist und weil er für die Zeit keinen Nachweis hat, dann ist das nicht sein Privatleben.
Warum ist es das nicht? Es gibt keins. Der Mensch ist kein Individuum, sondern nur Teil der Gesellschaft und sonst nichts. Alles andere ist Illusion, die wie eine Seifenblase zerplatzt, wenn man nämlich erstmal betroffen ist und keine Arbeit findet. Mich würde interessieren was für Arbeitgeber ihr denn habt, da ihr solch Meinung vertretet, euer Privatleben gehöre nur euch.


Mit Außnahme der Kirchen dürfte es in D. wohl keine Betreiber von Kliniken / Kindergärten / Altenheimen etc. geben, der sich anmaßen könnte, im Privatleben seiner Angestellten herum zu schnüffeln und dann auch noch zu erwarten, vor einem Gericht damit durch zu kommen.

Dass Du kein Individuum bist, sondern nur ein funktionierendes Rädchen im Getriebe, tut mir ehrlich Leid für Dich.
Ich bin eines und meine privaten Lebensumstände gehen meinen Arbeitgeber einen Scheißdreck an, was der im übrigen ganz genau so sieht.
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muadib
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Anmeldungsdatum: 10.08.2007
Beiträge: 858
Wohnort: Frankfurt

Beitrag(#1684961) Verfasst am: 08.09.2011, 22:56    Titel: Re: Zweite Ehe bleibt Kündigungsgrund Antworten mit Zitat

Zoff hat folgendes geschrieben:
muadib hat folgendes geschrieben:
Zoff hat folgendes geschrieben:
muadib hat folgendes geschrieben:
Irgendwo muss der Arbeitgeber ja Schwerpunkte setzen.


Beim Privatleben des Arbeitnehmers, dass ihn schon der Definition nach überhaupt nichts angeht?


Ich weiß, ich bin natürlich der Idiot. Wenn einer eine "Lücke" im Lebenslauf hat, weil er gescheitert ist und weil er für die Zeit keinen Nachweis hat, dann ist das nicht sein Privatleben.
Warum ist es das nicht? Es gibt keins. Der Mensch ist kein Individuum, sondern nur Teil der Gesellschaft und sonst nichts. Alles andere ist Illusion, die wie eine Seifenblase zerplatzt, wenn man nämlich erstmal betroffen ist und keine Arbeit findet. Mich würde interessieren was für Arbeitgeber ihr denn habt, da ihr solch Meinung vertretet, euer Privatleben gehöre nur euch.


Mit Außnahme der Kirchen dürfte es in D. wohl keine Betreiber von Kliniken / Kindergärten / Altenheimen etc. geben, der sich anmaßen könnte, im Privatleben seiner Angestellten herum zu schnüffeln und dann auch noch zu erwarten, vor einem Gericht damit durch zu kommen.

Dass Du kein Individuum bist, sondern nur ein funktionierendes Rädchen im Getriebe, tut mir ehrlich Leid für Dich.
Ich bin eines und meine privaten Lebensumstände gehen meinen Arbeitgeber einen Scheißdreck an, was der im übrigen ganz genau so sieht.


Das sei Dir von Herzem gegönnt. Hoffen wir, dass das in Deinem Fall auch so bleibt und nicht das Getriebe der Zeit, der Teufel, obsiegt. Wenn Du nicht an den einen Herrn glaubst, so möge doch wenigstens Justicia auf Deiner Seite sein.
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tridi
_____



Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1684963) Verfasst am: 08.09.2011, 23:01    Titel: Re: Zweite Ehe bleibt Kündigungsgrund Antworten mit Zitat

Zoff hat folgendes geschrieben:
Mit Außnahme der Kirchen dürfte es in D. wohl keine Betreiber von Kliniken / Kindergärten / Altenheimen etc. geben, der sich anmaßen könnte, im Privatleben seiner Angestellten herum zu schnüffeln und dann auch noch zu erwarten, vor einem Gericht damit durch zu kommen.

vater staat erwartet von seinen beamten, dass diese sich auch im privatleben angemessen verhalten. zB bundesbeamtengesetz par 61 abs 1 satz 2:

Zitat:
Ihr Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes muss der Achtung
und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Beruf erfordert.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1684987) Verfasst am: 09.09.2011, 01:13    Titel: Re: Zweite Ehe bleibt Kündigungsgrund Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:
Wandergeselle hat folgendes geschrieben:
Katholische Arbeitgeber können Arbeitnehmern grundsätzlich kündigen, wenn diese nach einer Scheidung erneut heiraten....Damit bestätigten sie den Sonderstatus der Kirchen, der die Entlassung von Mitarbeitern aus sittlich-moralischen Gründen erlaubt.

Quelle:
http://www.tagesschau.de/inland/kircheheirat100.html


Mich wundert eher, dass es zur 2. Ehe kommen muss, und dass nicht schon die 1. Scheidung reicht für die Katholen.



Wie ist das eigentlich, wenn jemand nach dem Tod des Ehepartners nochmal heiratet?


Kein Problem für die Kirche, erneute Heirat nach dem Tod des Ehepartners ist doch sogar eher erwünscht, aber das sollte Dir doch eigentlich klar sein?




Nein. Das war mir nicht klar. Ich hab halt im Religionsunterricht nicht so gut aufgepasst wie Du. Smilie
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Gnazz
gnazzig



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Beiträge: 401
Wohnort: am Wasser

Beitrag(#1684997) Verfasst am: 09.09.2011, 08:09    Titel: Antworten mit Zitat

Worin genau besteht jetzt der Unterschied bei ähnlich gelagerten Fällen wo gegen die Angestellten entschieden worden ist?

die Begründung:"weil in diesem Einzelfall das Interesse des Mannes am Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses überwogen habe" , trifft wohl für jeden anderen Fall auch zu sonst hätte der Arbeitnehmer nicht geklagt.

GG
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Sie laufen mit vollen Taschen nach Hause und stehen doch mit leeren Händen da.
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sponor
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Wohnort: München

Beitrag(#1685030) Verfasst am: 09.09.2011, 09:54    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Die Sache ist noch nicht vorbei. Das geht wieder nach Straßburg, würde ich sagen...

Wieso? Es fühlen sich beide Rechtsparteien als "Sieger". Jedenfalls darf der Arzt im speziellen Fall weiter arbeiten, nur die allgemeine Linie wurde nicht geändert.
(Zumindest meint das SpOn.)

Man muss wohl sagen: Das geht leider nicht nach Straßburg; die Kirchen können sich wieder mal an der weiteren Festschreibung eines "eigentlich" verfassungswidrigen Vorgehens durch die Justiz erfreuen...


_____
EDIT: Grammatik

_________________
Unsere Welt wird noch so fein werden, daß es so lächerlich sein wird, einen Gott zu glauben als heutzutage Gespenster.
(G. Chr. Lichtenberg)
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Sticky
vae victis



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Beiträge: 5449
Wohnort: Am Arsch der Welt anstatt am Busen der Natur!

Beitrag(#1685838) Verfasst am: 11.09.2011, 18:38    Titel: Antworten mit Zitat

Scharf-Links schreibt dazu...
Code:

http://www.scharf-links.de/41.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=18425&tx_ttnews[backPid]=56&cHash=d2b541f331


Zitat:
Endlich ein Sieg der Vernunft und gegen Kirchenwillkür.

Das oberste Deutsche Arbeitsgericht hat zwar angemerkt, dass die Wiederverheiratung gegen die dem Arbeitsvertrag zugrunde liegende Einhaltung der katholischen Glaubens- und Sittenlehre verstosse und dass katholische Arbeitgeber grundsätzlich geschiedenen Beschäftigten nach einer Wiederheirat kündigen können. Natürlich kann man in einen Arbeitsvertrag alles Mögliche hineinschreiben.

Im Streitfall ist dann aber immer die Frage, ob man damit durchkommt. Und jeder Fall ist ein Einzelfall und es muss sorgfältig abgewogen werden. So kann man wohl davon ausgehen, dass das Selbstbestimmungsrecht des Menschen solange vorrangig ist, wie sein Verhalten nicht gegen die guten Sitten verstösst, Recht und Gesetz entspricht und seine essentiellen Interessen betroffen sind.

_________________
Gruss: Sticky

Die staatliche Ordnung basiert auf Recht und Gesetz.
Ich bin rechtlos, folglich bin ich auch gesetzlos.

Schwarzer Block

„Wenn Du ein Problem erkannt hast und nichts zur Lösung beiträgst, wirst Du selbst ein Teil des Problems!“ (Alte Indianerweisheit)

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Wandergeselle
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Anmeldungsdatum: 07.09.2011
Beiträge: 4

Beitrag(#1686024) Verfasst am: 12.09.2011, 09:06    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Worin genau besteht jetzt der Unterschied bei ähnlich gelagerten Fällen wo gegen die Angestellten entschieden worden ist?


Das würd ich auch gerne wissen.
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rowdy
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Anmeldungsdatum: 05.04.2011
Beiträge: 72

Beitrag(#1686825) Verfasst am: 13.09.2011, 17:33    Titel: Antworten mit Zitat

sponor hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Die Sache ist noch nicht vorbei. Das geht wieder nach Straßburg, würde ich sagen...

Wieso? Es fühlen sich beide Rechtsparteien als "Sieger". Jedenfalls darf der Arzt im speziellen Fall weiter arbeiten, nur die allgemeine Linie wurde nicht geändert.
(Zumindest meint das SpOn.)

Man muss wohl sagen: Das geht leider nicht nach Straßburg; die Kirchen können sich wieder mal an der weiteren Festschreibung eines "eigentlich" verfassungswidrigen Vorgehens durch die Justiz erfreuen...


_____
EDIT: Grammatik


Ist Die Verfassung eigentlich der Willkür Einzelner unterworfen ? Stehst du noch auf der Verfassung oder stehst du nur auf der Verfassung, wenn sie deiner Verfassung entspricht?

"eigentlich" könnten sich Homosexuelle über das Festchreiben eines "eigentlich" verfassunsgwidrigen Vorgehens (Lebenspartnerschaft) durch die Justiz erfreuen.....

könnte man so als Gegenargument in die Debatte auf der gleichen Augenhöhe einwerfen...oder damit du merkst, wie Verfassung eigentlich zu verstehen ist.
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1687134) Verfasst am: 14.09.2011, 06:40    Titel: Antworten mit Zitat

Atheistenverband kritisiert Urteil zum Arbeitsrecht in kirchlichen Einrichtungen

http://www.s-o-z.de/?p=52811
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sponor
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Beitrag(#1687771) Verfasst am: 15.09.2011, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

rowdy hat folgendes geschrieben:
sponor hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Die Sache ist noch nicht vorbei. Das geht wieder nach Straßburg, würde ich sagen...

Wieso? Es fühlen sich beide Rechtsparteien als "Sieger". Jedenfalls darf der Arzt im speziellen Fall weiter arbeiten, nur die allgemeine Linie wurde nicht geändert.
(Zumindest meint das SpOn.)

Man muss wohl sagen: Das geht leider nicht nach Straßburg; die Kirchen können sich wieder mal an der weiteren Festschreibung eines "eigentlich" verfassungswidrigen Vorgehens durch die Justiz erfreuen...


_____
EDIT: Grammatik


Ist Die Verfassung eigentlich der Willkür Einzelner unterworfen ? Stehst du noch auf der Verfassung oder stehst du nur auf der Verfassung, wenn sie deiner Verfassung entspricht?

"eigentlich" könnten sich Homosexuelle über das Festchreiben eines "eigentlich" verfassunsgwidrigen Vorgehens (Lebenspartnerschaft) durch die Justiz erfreuen.....

könnte man so als Gegenargument in die Debatte auf der gleichen Augenhöhe einwerfen...oder damit du merkst, wie Verfassung eigentlich zu verstehen ist.

Mit den Augen rollen
Da bin ich zum Glück nicht allein mit meiner Meinung; lies z.B. mal Frerks Violettbuch Kirchenfinanzen. Da bekomme zumindest ich einen nachgerade "heiligen" Zorn...

Und ja – ich denke, dass unser Verfassungsgericht manchmal Urteile fällt (gerade im Kirchen betreffenden Bereich), die tendenziös waren oder sind. Warum sollte ich solche Urteile nicht kritisieren dürfen?

EDIT: RS
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Unsere Welt wird noch so fein werden, daß es so lächerlich sein wird, einen Gott zu glauben als heutzutage Gespenster.
(G. Chr. Lichtenberg)
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Beiträge: 42408

Beitrag(#1687779) Verfasst am: 15.09.2011, 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

rowdy hat folgendes geschrieben:

"eigentlich" könnten sich Homosexuelle über das Festchreiben eines "eigentlich" verfassunsgwidrigen Vorgehens (Lebenspartnerschaft) durch die Justiz erfreuen.....


Inwieweit soll die Lebenspartnerschaft verfasungswidiig sein? Dass die Ehe besonderen Schutz bedarf, heisst ja nicht automatisch, anderen Modellen eine Anerkennung zu verweigern.
Das wäre genauso logisch wie wenn man aufgrund des Art. 1 automatisch andere Lebewesen nicht mehr gut behandeln darf. Mein Eltern wären dann Verfassungsbrüchig, denn rein materiell und zuwendungstechnisch kriegt deren Hund weit mehr als so manches Kind.
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