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Wandergeselle registrierter User
Anmeldungsdatum: 07.09.2011 Beiträge: 4
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(#1684883) Verfasst am: 08.09.2011, 20:10 Titel: Zweite Ehe bleibt Kündigungsgrund |
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Katholische Arbeitgeber können Arbeitnehmern grundsätzlich kündigen, wenn diese nach einer Scheidung erneut heiraten....Damit bestätigten sie den Sonderstatus der Kirchen, der die Entlassung von Mitarbeitern aus sittlich-moralischen Gründen erlaubt.
Quelle:
http://www.tagesschau.de/inland/kircheheirat100.html
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vrolijke Bekennender Pantheist

Anmeldungsdatum: 15.03.2007 Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart
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(#1684885) Verfasst am: 08.09.2011, 20:13 Titel: Re: Zweite Ehe bleibt Kündigungsgrund |
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Wandergeselle hat folgendes geschrieben: | Katholische Arbeitgeber können Arbeitnehmern grundsätzlich kündigen, wenn diese nach einer Scheidung erneut heiraten....Damit bestätigten sie den Sonderstatus der Kirchen, der die Entlassung von Mitarbeitern aus sittlich-moralischen Gründen erlaubt.
Quelle:
http://www.tagesschau.de/inland/kircheheirat100.html |
Mir ist auch gschwind schlecht geworden, als ich das in den Nachrichten hörte.
_________________ Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm
Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.
Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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jagy Herb Derpington III.
Anmeldungsdatum: 26.11.2006 Beiträge: 7275
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(#1684889) Verfasst am: 08.09.2011, 20:19 Titel: Re: Zweite Ehe bleibt Kündigungsgrund |
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Wandergeselle hat folgendes geschrieben: | Katholische Arbeitgeber können Arbeitnehmern grundsätzlich kündigen, wenn diese nach einer Scheidung erneut heiraten....Damit bestätigten sie den Sonderstatus der Kirchen, der die Entlassung von Mitarbeitern aus sittlich-moralischen Gründen erlaubt.
Quelle:
http://www.tagesschau.de/inland/kircheheirat100.html |
Mich wundert eher, dass es zur 2. Ehe kommen muss, und dass nicht schon die 1. Scheidung reicht für die Katholen.
_________________ INGLIP HAS BEEN SUMMONED - IT HAS BEGUN!
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Surata auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 29.03.2005 Beiträge: 17383
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(#1684892) Verfasst am: 08.09.2011, 20:23 Titel: Re: Zweite Ehe bleibt Kündigungsgrund |
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jagy hat folgendes geschrieben: | Wandergeselle hat folgendes geschrieben: | Katholische Arbeitgeber können Arbeitnehmern grundsätzlich kündigen, wenn diese nach einer Scheidung erneut heiraten....Damit bestätigten sie den Sonderstatus der Kirchen, der die Entlassung von Mitarbeitern aus sittlich-moralischen Gründen erlaubt.
Quelle:
http://www.tagesschau.de/inland/kircheheirat100.html |
Mich wundert eher, dass es zur 2. Ehe kommen muss, und dass nicht schon die 1. Scheidung reicht für die Katholen. |
Scheidung gibts nicht, Heirat schon.
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Bravopunk Sugoi Dekai :D
Anmeldungsdatum: 08.03.2008 Beiträge: 32525
Wohnort: Woanders
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astarte Foren-Admin

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 46545
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(#1684894) Verfasst am: 08.09.2011, 20:25 Titel: Re: Zweite Ehe bleibt Kündigungsgrund |
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Surata hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Wandergeselle hat folgendes geschrieben: | Katholische Arbeitgeber können Arbeitnehmern grundsätzlich kündigen, wenn diese nach einer Scheidung erneut heiraten....Damit bestätigten sie den Sonderstatus der Kirchen, der die Entlassung von Mitarbeitern aus sittlich-moralischen Gründen erlaubt.
Quelle:
http://www.tagesschau.de/inland/kircheheirat100.html |
Mich wundert eher, dass es zur 2. Ehe kommen muss, und dass nicht schon die 1. Scheidung reicht für die Katholen. |
Scheidung gibts nicht, Heirat schon. |
Die zweite Ehe (oder erst der Vollzug?) gilt als Ehebruch, glaub ich.
_________________ Tja
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Surata auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 29.03.2005 Beiträge: 17383
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(#1684895) Verfasst am: 08.09.2011, 20:28 Titel: Re: Zweite Ehe bleibt Kündigungsgrund |
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astarte hat folgendes geschrieben: | Surata hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Wandergeselle hat folgendes geschrieben: | Katholische Arbeitgeber können Arbeitnehmern grundsätzlich kündigen, wenn diese nach einer Scheidung erneut heiraten....Damit bestätigten sie den Sonderstatus der Kirchen, der die Entlassung von Mitarbeitern aus sittlich-moralischen Gründen erlaubt.
Quelle:
http://www.tagesschau.de/inland/kircheheirat100.html |
Mich wundert eher, dass es zur 2. Ehe kommen muss, und dass nicht schon die 1. Scheidung reicht für die Katholen. |
Scheidung gibts nicht, Heirat schon. |
Die zweite Ehe (oder erst der Vollzug?) gilt als Ehebruch, glaub ich. |
Ja, weil es sowas die Scheidung ja nicht gibt. Damit ist natürlich die zweite Heirat Bigamie.
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Kival Profeminist Ghost
Anmeldungsdatum: 14.11.2006 Beiträge: 24071
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(#1684896) Verfasst am: 08.09.2011, 20:32 Titel: |
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Die Sache ist noch nicht vorbei. Das geht wieder nach Straßburg, würde ich sagen...
_________________ "A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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Skeptiker "I can't breathe!"
Anmeldungsdatum: 14.01.2005 Beiträge: 16834
Wohnort: 129 Goosebumpsville
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beachbernie male Person of Age and without Color
Anmeldungsdatum: 16.04.2006 Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii
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(#1684903) Verfasst am: 08.09.2011, 20:48 Titel: Re: Zweite Ehe bleibt Kündigungsgrund |
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jagy hat folgendes geschrieben: | Wandergeselle hat folgendes geschrieben: | Katholische Arbeitgeber können Arbeitnehmern grundsätzlich kündigen, wenn diese nach einer Scheidung erneut heiraten....Damit bestätigten sie den Sonderstatus der Kirchen, der die Entlassung von Mitarbeitern aus sittlich-moralischen Gründen erlaubt.
Quelle:
http://www.tagesschau.de/inland/kircheheirat100.html |
Mich wundert eher, dass es zur 2. Ehe kommen muss, und dass nicht schon die 1. Scheidung reicht für die Katholen. |
Wie ist das eigentlich, wenn jemand nach dem Tod des Ehepartners nochmal heiratet?
_________________ Defund the gender police!!
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beachbernie male Person of Age and without Color
Anmeldungsdatum: 16.04.2006 Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii
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(#1684904) Verfasst am: 08.09.2011, 20:49 Titel: Re: Zweite Ehe bleibt Kündigungsgrund |
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Skeptiker hat folgendes geschrieben: | Wandergeselle hat folgendes geschrieben: | Katholische Arbeitgeber können Arbeitnehmern grundsätzlich kündigen, wenn diese nach einer Scheidung erneut heiraten....Damit bestätigten sie den Sonderstatus der Kirchen, der die Entlassung von Mitarbeitern aus sittlich-moralischen Gründen erlaubt.
Quelle:
http://www.tagesschau.de/inland/kircheheirat100.html |
Was geht denn den sogenannten "Arbeitgeber" das Privatleben seiner "Arbeitnehmer" an?
Na ja, dann bleibt als Lösung ja wohl nur die wilde Ehe. Ob das nun besser sein soll aus katholischer Sicht?
Irgendwie nicht ganz stimmig. |
Das ist bloss "Suende", kein Kuendigungsgrund!
_________________ Defund the gender police!!
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sehr gut dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 05.08.2007 Beiträge: 14852
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Kival Profeminist Ghost
Anmeldungsdatum: 14.11.2006 Beiträge: 24071
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(#1684911) Verfasst am: 08.09.2011, 20:59 Titel: Re: Zweite Ehe bleibt Kündigungsgrund |
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beachbernie hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Wandergeselle hat folgendes geschrieben: | Katholische Arbeitgeber können Arbeitnehmern grundsätzlich kündigen, wenn diese nach einer Scheidung erneut heiraten....Damit bestätigten sie den Sonderstatus der Kirchen, der die Entlassung von Mitarbeitern aus sittlich-moralischen Gründen erlaubt.
Quelle:
http://www.tagesschau.de/inland/kircheheirat100.html |
Mich wundert eher, dass es zur 2. Ehe kommen muss, und dass nicht schon die 1. Scheidung reicht für die Katholen. |
Wie ist das eigentlich, wenn jemand nach dem Tod des Ehepartners nochmal heiratet? |
Kein Problem für die Kirche, erneute Heirat nach dem Tod des Ehepartners ist doch sogar eher erwünscht, aber das sollte Dir doch eigentlich klar sein?
beachbernie hat folgendes geschrieben: | Skeptiker hat folgendes geschrieben: | Wandergeselle hat folgendes geschrieben: | Katholische Arbeitgeber können Arbeitnehmern grundsätzlich kündigen, wenn diese nach einer Scheidung erneut heiraten....Damit bestätigten sie den Sonderstatus der Kirchen, der die Entlassung von Mitarbeitern aus sittlich-moralischen Gründen erlaubt.
Quelle:
http://www.tagesschau.de/inland/kircheheirat100.html |
Was geht denn den sogenannten "Arbeitgeber" das Privatleben seiner "Arbeitnehmer" an?
Na ja, dann bleibt als Lösung ja wohl nur die wilde Ehe. Ob das nun besser sein soll aus katholischer Sicht?
Irgendwie nicht ganz stimmig. |
Das ist bloss "Suende", kein Kuendigungsgrund! |
Wilde Ehe ist auch Kündigungsgrund (gewesen) für die katholische Kirche, ist aber natürlich weit weniger öffentlich und schlechter nachzuweisen.
_________________ "A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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Surata auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 29.03.2005 Beiträge: 17383
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(#1684914) Verfasst am: 08.09.2011, 21:04 Titel: Re: Zweite Ehe bleibt Kündigungsgrund |
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Kival hat folgendes geschrieben: | beachbernie hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Wandergeselle hat folgendes geschrieben: | Katholische Arbeitgeber können Arbeitnehmern grundsätzlich kündigen, wenn diese nach einer Scheidung erneut heiraten....Damit bestätigten sie den Sonderstatus der Kirchen, der die Entlassung von Mitarbeitern aus sittlich-moralischen Gründen erlaubt.
Quelle:
http://www.tagesschau.de/inland/kircheheirat100.html |
Mich wundert eher, dass es zur 2. Ehe kommen muss, und dass nicht schon die 1. Scheidung reicht für die Katholen. |
Wie ist das eigentlich, wenn jemand nach dem Tod des Ehepartners nochmal heiratet? |
Kein Problem für die Kirche, erneute Heirat nach dem Tod des Ehepartners ist doch sogar eher erwünscht, aber das sollte Dir doch eigentlich klar sein? |
Der hat im Himmel halt dann zwei Ehepartner.
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muadib Corvus corax
Anmeldungsdatum: 10.08.2007 Beiträge: 858
Wohnort: Frankfurt
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(#1684916) Verfasst am: 08.09.2011, 21:11 Titel: Re: Zweite Ehe bleibt Kündigungsgrund |
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beachbernie hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Wandergeselle hat folgendes geschrieben: | Katholische Arbeitgeber können Arbeitnehmern grundsätzlich kündigen, wenn diese nach einer Scheidung erneut heiraten....Damit bestätigten sie den Sonderstatus der Kirchen, der die Entlassung von Mitarbeitern aus sittlich-moralischen Gründen erlaubt.
Quelle:
http://www.tagesschau.de/inland/kircheheirat100.html |
Mich wundert eher, dass es zur 2. Ehe kommen muss, und dass nicht schon die 1. Scheidung reicht für die Katholen. |
Wie ist das eigentlich, wenn jemand nach dem Tod des Ehepartners nochmal heiratet? |
Das ist ja wohl ein Unterschied wie Tag und Nacht. Der Ehemann verpflichtet sich vor der Gesellschaft ein guter Partner, treu und ehrlich zu sein, schlicht den Anderen zu dienen. Mit der Ehe wird es offiziell, während es bei der Nichtehe doch nur Partner und Partnerin betrifft. Es heißt wörtlich: Ja: Ich will ihn/sie lieben, bis dass der Tod uns scheidet.
Danach kann er doch selbstverständlich wieder heiraten und abermals der Ehe geloben.
Wer natürlich vorsätzlich den Vetrag erst bricht, um dann mit jemand anderem wieder einen neuen und für in besseren Vertrag einzugehen, der handelt für sich selbst. Wo ordnet der sich denn bitteschön dem Höheren unter? Der hat keine Bestimmung, handelt nicht aus Liebe. Das dürfte den Arbeitgeber sehr wohl interessieren, ob dieser tendenziell eher weltliche Interessen hat, gerade was hoheitliche Aufgaben betrifft. Soll so etwas etwa nur der Leistungsstärkste machen?
Vielleicht jener mit den besten Noten/Arbeitszeugnissen? Irgendwo muss der Arbeitgeber ja Schwerpunkte setzen.
_________________ Citius, altius, fortius
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Zoff registrierter User
Anmeldungsdatum: 24.08.2006 Beiträge: 21668
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(#1684918) Verfasst am: 08.09.2011, 21:21 Titel: Re: Zweite Ehe bleibt Kündigungsgrund |
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muadib hat folgendes geschrieben: | Irgendwo muss der Arbeitgeber ja Schwerpunkte setzen. |
Beim Privatleben des Arbeitnehmers, dass ihn schon der Definition nach überhaupt nichts angeht?
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muadib Corvus corax
Anmeldungsdatum: 10.08.2007 Beiträge: 858
Wohnort: Frankfurt
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(#1684947) Verfasst am: 08.09.2011, 22:08 Titel: Re: Zweite Ehe bleibt Kündigungsgrund |
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Zoff hat folgendes geschrieben: | muadib hat folgendes geschrieben: | Irgendwo muss der Arbeitgeber ja Schwerpunkte setzen. |
Beim Privatleben des Arbeitnehmers, dass ihn schon der Definition nach überhaupt nichts angeht? |
Ich weiß, ich bin natürlich der Idiot. Wenn einer eine "Lücke" im Lebenslauf hat, weil er gescheitert ist und weil er für die Zeit keinen Nachweis hat, dann ist das nicht sein Privatleben.
Warum ist es das nicht? Es gibt keins. Der Mensch ist kein Individuum, sondern nur Teil der Gesellschaft und sonst nichts. Alles andere ist Illusion, die wie eine Seifenblase zerplatzt, wenn man nämlich erstmal betroffen ist und keine Arbeit findet. Mich würde interessieren was für Arbeitgeber ihr denn habt, da ihr solch Meinung vertretet, euer Privatleben gehöre nur euch.
_________________ Citius, altius, fortius
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Xamanoth auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.04.2006 Beiträge: 7962
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(#1684950) Verfasst am: 08.09.2011, 22:10 Titel: Re: Zweite Ehe bleibt Kündigungsgrund |
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muadib hat folgendes geschrieben: | Das dürfte den Arbeitgeber sehr wohl interessieren, ob dieser tendenziell eher weltliche Interessen hat, gerade was hoheitliche Aufgaben betrifft. Soll so etwas etwa nur der Leistungsstärkste machen?
Vielleicht jener mit den besten Noten/Arbeitszeugnissen? |
Ja. Gerade bei Beamten und sonstigen Personen mit "hoheitlichen Aufgaben" folgt dies unmittelbar aus Art. 33 GG.
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Zoff registrierter User
Anmeldungsdatum: 24.08.2006 Beiträge: 21668
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(#1684956) Verfasst am: 08.09.2011, 22:26 Titel: Re: Zweite Ehe bleibt Kündigungsgrund |
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muadib hat folgendes geschrieben: | Zoff hat folgendes geschrieben: | muadib hat folgendes geschrieben: | Irgendwo muss der Arbeitgeber ja Schwerpunkte setzen. |
Beim Privatleben des Arbeitnehmers, dass ihn schon der Definition nach überhaupt nichts angeht? |
Ich weiß, ich bin natürlich der Idiot. Wenn einer eine "Lücke" im Lebenslauf hat, weil er gescheitert ist und weil er für die Zeit keinen Nachweis hat, dann ist das nicht sein Privatleben.
Warum ist es das nicht? Es gibt keins. Der Mensch ist kein Individuum, sondern nur Teil der Gesellschaft und sonst nichts. Alles andere ist Illusion, die wie eine Seifenblase zerplatzt, wenn man nämlich erstmal betroffen ist und keine Arbeit findet. Mich würde interessieren was für Arbeitgeber ihr denn habt, da ihr solch Meinung vertretet, euer Privatleben gehöre nur euch. |
Mit Außnahme der Kirchen dürfte es in D. wohl keine Betreiber von Kliniken / Kindergärten / Altenheimen etc. geben, der sich anmaßen könnte, im Privatleben seiner Angestellten herum zu schnüffeln und dann auch noch zu erwarten, vor einem Gericht damit durch zu kommen.
Dass Du kein Individuum bist, sondern nur ein funktionierendes Rädchen im Getriebe, tut mir ehrlich Leid für Dich.
Ich bin eines und meine privaten Lebensumstände gehen meinen Arbeitgeber einen Scheißdreck an, was der im übrigen ganz genau so sieht.
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muadib Corvus corax
Anmeldungsdatum: 10.08.2007 Beiträge: 858
Wohnort: Frankfurt
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(#1684961) Verfasst am: 08.09.2011, 22:56 Titel: Re: Zweite Ehe bleibt Kündigungsgrund |
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Zoff hat folgendes geschrieben: | muadib hat folgendes geschrieben: | Zoff hat folgendes geschrieben: | muadib hat folgendes geschrieben: | Irgendwo muss der Arbeitgeber ja Schwerpunkte setzen. |
Beim Privatleben des Arbeitnehmers, dass ihn schon der Definition nach überhaupt nichts angeht? |
Ich weiß, ich bin natürlich der Idiot. Wenn einer eine "Lücke" im Lebenslauf hat, weil er gescheitert ist und weil er für die Zeit keinen Nachweis hat, dann ist das nicht sein Privatleben.
Warum ist es das nicht? Es gibt keins. Der Mensch ist kein Individuum, sondern nur Teil der Gesellschaft und sonst nichts. Alles andere ist Illusion, die wie eine Seifenblase zerplatzt, wenn man nämlich erstmal betroffen ist und keine Arbeit findet. Mich würde interessieren was für Arbeitgeber ihr denn habt, da ihr solch Meinung vertretet, euer Privatleben gehöre nur euch. |
Mit Außnahme der Kirchen dürfte es in D. wohl keine Betreiber von Kliniken / Kindergärten / Altenheimen etc. geben, der sich anmaßen könnte, im Privatleben seiner Angestellten herum zu schnüffeln und dann auch noch zu erwarten, vor einem Gericht damit durch zu kommen.
Dass Du kein Individuum bist, sondern nur ein funktionierendes Rädchen im Getriebe, tut mir ehrlich Leid für Dich.
Ich bin eines und meine privaten Lebensumstände gehen meinen Arbeitgeber einen Scheißdreck an, was der im übrigen ganz genau so sieht. |
Das sei Dir von Herzem gegönnt. Hoffen wir, dass das in Deinem Fall auch so bleibt und nicht das Getriebe der Zeit, der Teufel, obsiegt. Wenn Du nicht an den einen Herrn glaubst, so möge doch wenigstens Justicia auf Deiner Seite sein.
_________________ Citius, altius, fortius
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tridi _____
Anmeldungsdatum: 21.06.2007 Beiträge: 7933
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(#1684963) Verfasst am: 08.09.2011, 23:01 Titel: Re: Zweite Ehe bleibt Kündigungsgrund |
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Zoff hat folgendes geschrieben: | Mit Außnahme der Kirchen dürfte es in D. wohl keine Betreiber von Kliniken / Kindergärten / Altenheimen etc. geben, der sich anmaßen könnte, im Privatleben seiner Angestellten herum zu schnüffeln und dann auch noch zu erwarten, vor einem Gericht damit durch zu kommen.
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vater staat erwartet von seinen beamten, dass diese sich auch im privatleben angemessen verhalten. zB bundesbeamtengesetz par 61 abs 1 satz 2:
Zitat: | Ihr Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes muss der Achtung
und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Beruf erfordert.
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beachbernie male Person of Age and without Color
Anmeldungsdatum: 16.04.2006 Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii
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(#1684987) Verfasst am: 09.09.2011, 01:13 Titel: Re: Zweite Ehe bleibt Kündigungsgrund |
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Kival hat folgendes geschrieben: | beachbernie hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Wandergeselle hat folgendes geschrieben: | Katholische Arbeitgeber können Arbeitnehmern grundsätzlich kündigen, wenn diese nach einer Scheidung erneut heiraten....Damit bestätigten sie den Sonderstatus der Kirchen, der die Entlassung von Mitarbeitern aus sittlich-moralischen Gründen erlaubt.
Quelle:
http://www.tagesschau.de/inland/kircheheirat100.html |
Mich wundert eher, dass es zur 2. Ehe kommen muss, und dass nicht schon die 1. Scheidung reicht für die Katholen. |
Wie ist das eigentlich, wenn jemand nach dem Tod des Ehepartners nochmal heiratet? |
Kein Problem für die Kirche, erneute Heirat nach dem Tod des Ehepartners ist doch sogar eher erwünscht, aber das sollte Dir doch eigentlich klar sein?
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Nein. Das war mir nicht klar. Ich hab halt im Religionsunterricht nicht so gut aufgepasst wie Du.
_________________ Defund the gender police!!
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Gnazz gnazzig
Anmeldungsdatum: 20.01.2008 Beiträge: 401
Wohnort: am Wasser
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(#1684997) Verfasst am: 09.09.2011, 08:09 Titel: |
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Worin genau besteht jetzt der Unterschied bei ähnlich gelagerten Fällen wo gegen die Angestellten entschieden worden ist?
die Begründung:"weil in diesem Einzelfall das Interesse des Mannes am Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses überwogen habe" , trifft wohl für jeden anderen Fall auch zu sonst hätte der Arbeitnehmer nicht geklagt.
GG
_________________ Sie laufen mit vollen Taschen nach Hause und stehen doch mit leeren Händen da.
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sponor registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.05.2008 Beiträge: 1712
Wohnort: München
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(#1685030) Verfasst am: 09.09.2011, 09:54 Titel: |
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Kival hat folgendes geschrieben: | Die Sache ist noch nicht vorbei. Das geht wieder nach Straßburg, würde ich sagen... |
Wieso? Es fühlen sich beide Rechtsparteien als "Sieger". Jedenfalls darf der Arzt im speziellen Fall weiter arbeiten, nur die allgemeine Linie wurde nicht geändert.
(Zumindest meint das SpOn.)
Man muss wohl sagen: Das geht leider nicht nach Straßburg; die Kirchen können sich wieder mal an der weiteren Festschreibung eines "eigentlich" verfassungswidrigen Vorgehens durch die Justiz erfreuen...
_____
EDIT: Grammatik
_________________ Unsere Welt wird noch so fein werden, daß es so lächerlich sein wird, einen Gott zu glauben als heutzutage Gespenster.
(G. Chr. Lichtenberg)
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Sticky vae victis
Anmeldungsdatum: 12.10.2005 Beiträge: 5449
Wohnort: Am Arsch der Welt anstatt am Busen der Natur!
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(#1685838) Verfasst am: 11.09.2011, 18:38 Titel: |
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Scharf-Links schreibt dazu...
Code: |
http://www.scharf-links.de/41.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=18425&tx_ttnews[backPid]=56&cHash=d2b541f331 |
Zitat: | Endlich ein Sieg der Vernunft und gegen Kirchenwillkür.
Das oberste Deutsche Arbeitsgericht hat zwar angemerkt, dass die Wiederverheiratung gegen die dem Arbeitsvertrag zugrunde liegende Einhaltung der katholischen Glaubens- und Sittenlehre verstosse und dass katholische Arbeitgeber grundsätzlich geschiedenen Beschäftigten nach einer Wiederheirat kündigen können. Natürlich kann man in einen Arbeitsvertrag alles Mögliche hineinschreiben.
Im Streitfall ist dann aber immer die Frage, ob man damit durchkommt. Und jeder Fall ist ein Einzelfall und es muss sorgfältig abgewogen werden. So kann man wohl davon ausgehen, dass das Selbstbestimmungsrecht des Menschen solange vorrangig ist, wie sein Verhalten nicht gegen die guten Sitten verstösst, Recht und Gesetz entspricht und seine essentiellen Interessen betroffen sind. |
_________________ Gruss: Sticky
Die staatliche Ordnung basiert auf Recht und Gesetz.
Ich bin rechtlos, folglich bin ich auch gesetzlos.
Schwarzer Block
„Wenn Du ein Problem erkannt hast und nichts zur Lösung beiträgst, wirst Du selbst ein Teil des Problems!“ (Alte Indianerweisheit)
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Wandergeselle registrierter User
Anmeldungsdatum: 07.09.2011 Beiträge: 4
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(#1686024) Verfasst am: 12.09.2011, 09:06 Titel: |
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Zitat: | Worin genau besteht jetzt der Unterschied bei ähnlich gelagerten Fällen wo gegen die Angestellten entschieden worden ist? |
Das würd ich auch gerne wissen.
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rowdy als Doppelnick gesperrt
Anmeldungsdatum: 05.04.2011 Beiträge: 72
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(#1686825) Verfasst am: 13.09.2011, 17:33 Titel: |
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sponor hat folgendes geschrieben: | Kival hat folgendes geschrieben: | Die Sache ist noch nicht vorbei. Das geht wieder nach Straßburg, würde ich sagen... |
Wieso? Es fühlen sich beide Rechtsparteien als "Sieger". Jedenfalls darf der Arzt im speziellen Fall weiter arbeiten, nur die allgemeine Linie wurde nicht geändert.
(Zumindest meint das SpOn.)
Man muss wohl sagen: Das geht leider nicht nach Straßburg; die Kirchen können sich wieder mal an der weiteren Festschreibung eines "eigentlich" verfassungswidrigen Vorgehens durch die Justiz erfreuen...
_____
EDIT: Grammatik |
Ist Die Verfassung eigentlich der Willkür Einzelner unterworfen ? Stehst du noch auf der Verfassung oder stehst du nur auf der Verfassung, wenn sie deiner Verfassung entspricht?
"eigentlich" könnten sich Homosexuelle über das Festchreiben eines "eigentlich" verfassunsgwidrigen Vorgehens (Lebenspartnerschaft) durch die Justiz erfreuen.....
könnte man so als Gegenargument in die Debatte auf der gleichen Augenhöhe einwerfen...oder damit du merkst, wie Verfassung eigentlich zu verstehen ist.
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#1687134) Verfasst am: 14.09.2011, 06:40 Titel: |
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Atheistenverband kritisiert Urteil zum Arbeitsrecht in kirchlichen Einrichtungen
http://www.s-o-z.de/?p=52811
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sponor registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.05.2008 Beiträge: 1712
Wohnort: München
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(#1687771) Verfasst am: 15.09.2011, 15:25 Titel: |
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rowdy hat folgendes geschrieben: | sponor hat folgendes geschrieben: | Kival hat folgendes geschrieben: | Die Sache ist noch nicht vorbei. Das geht wieder nach Straßburg, würde ich sagen... |
Wieso? Es fühlen sich beide Rechtsparteien als "Sieger". Jedenfalls darf der Arzt im speziellen Fall weiter arbeiten, nur die allgemeine Linie wurde nicht geändert.
(Zumindest meint das SpOn.)
Man muss wohl sagen: Das geht leider nicht nach Straßburg; die Kirchen können sich wieder mal an der weiteren Festschreibung eines "eigentlich" verfassungswidrigen Vorgehens durch die Justiz erfreuen...
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EDIT: Grammatik |
Ist Die Verfassung eigentlich der Willkür Einzelner unterworfen ? Stehst du noch auf der Verfassung oder stehst du nur auf der Verfassung, wenn sie deiner Verfassung entspricht?
"eigentlich" könnten sich Homosexuelle über das Festchreiben eines "eigentlich" verfassunsgwidrigen Vorgehens (Lebenspartnerschaft) durch die Justiz erfreuen.....
könnte man so als Gegenargument in die Debatte auf der gleichen Augenhöhe einwerfen...oder damit du merkst, wie Verfassung eigentlich zu verstehen ist. |
Da bin ich zum Glück nicht allein mit meiner Meinung; lies z.B. mal Frerks Violettbuch Kirchenfinanzen. Da bekomme zumindest ich einen nachgerade "heiligen" Zorn...
Und ja – ich denke, dass unser Verfassungsgericht manchmal Urteile fällt (gerade im Kirchen betreffenden Bereich), die tendenziös waren oder sind. Warum sollte ich solche Urteile nicht kritisieren dürfen?
EDIT: RS
_________________ Unsere Welt wird noch so fein werden, daß es so lächerlich sein wird, einen Gott zu glauben als heutzutage Gespenster.
(G. Chr. Lichtenberg)
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#1687779) Verfasst am: 15.09.2011, 16:02 Titel: |
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rowdy hat folgendes geschrieben: |
"eigentlich" könnten sich Homosexuelle über das Festchreiben eines "eigentlich" verfassunsgwidrigen Vorgehens (Lebenspartnerschaft) durch die Justiz erfreuen..... |
Inwieweit soll die Lebenspartnerschaft verfasungswidiig sein? Dass die Ehe besonderen Schutz bedarf, heisst ja nicht automatisch, anderen Modellen eine Anerkennung zu verweigern.
Das wäre genauso logisch wie wenn man aufgrund des Art. 1 automatisch andere Lebewesen nicht mehr gut behandeln darf. Mein Eltern wären dann Verfassungsbrüchig, denn rein materiell und zuwendungstechnisch kriegt deren Hund weit mehr als so manches Kind.
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